AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
27. Januar 2020
BaFin-Aufsicht: DIHK erwartet Verdrängung kleiner Betriebe

BaFin-Aufsicht: DIHK erwartet Verdrängung kleiner Betriebe

Endlich hat sich auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag als Dachverband der IHK zur geplanten Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin geäußert. Er erwartet in dessen Folge eine Verdrängung kleinerer Betriebe und eine „Fluchtwelle“ unter Haftungsdächer.

Im Vergleich zu den Stellungnahmen der beiden Vermittlerverbände VOTUM und AfW (AssCompact berichtete) klingt das Schreiben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) nahezu gemäßigt. 15 Seiten umfasst das Papier, in dem nun auch der Dachverband der IHK darlegt, warum er eine Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin ablehnt.

Der DIHK ist der Ansicht, eine qualitativ hochwertige Aufsicht sei bereits gewährleistet. Er sieht nicht, warum die BaFin eine größere Kompetenz bei der Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen haben sollte. Im Gegenteil: Nach seiner Meinung sei die BaFin weiter von der Praxis der Vermittler entfernt.

Service der IHK als Ansprechpartner vor Ort geht verloren

Der DIHK schätzt, dass rund 75 Mitarbeiter in Vollzeit eingestellt werden müssten, damit die BaFin die Aufsicht angemessen erledigen kann. Bestehende Synergieeffekte aus der Erfahrung der IHK mit der Aufsicht über 34d- und 34i-Vermittler gingen dadurch verloren. Auch stünden die IHK infolge eines Aufsichtswechsels nicht mehr als Service-Ansprechpartner für Finanzanlagenvermittler zur Verfügung: „Es ist fraglich, ob die BaFin diesen Service leisten kann und will“, schreibt der DIHK. Die IHK verzeichneten derzeit an die 30.000 Anfragen pro Jahr. Diesem hohen Beratungsbedarf der Vermittler würden „die IHK durch ihre personelle Aufstellung und ihre persönliche Erreichbarkeit vollumfänglich nachkommen können“, so die Stellungnahme.

Aufsicht soll deutschlandweit bei der IHK liegen

Um einer länderübergreifenden Zersplitterung der Aufsicht entgegenzuwirken, plädiert auch der DIHK ähnlich dem AfW für eine deutschlandweit einheitliche Übertragung der Aufsicht auf die IHK. Andernfalls sieht er die Gefahr einer zusätzlichen Zersplitterung der Aufsicht, da viele 34f-Vermittler auch eine Erlaubnis nach §34d und §34i hätten.

Marktbereinigung und „Flucht“ unter Haftungsdächer erwartet

Auch der DIHK erwartet, dass das angestrebte Umlagesystem insgesamt zu höheren Kosten für die Gewerbetreibenden führt. Als Folge des bürokratischen und finanziellen Mehraufwandes für Vermittler geht er zudem von einer absehbaren Marktbereinigung zugunsten von Kreditinstituten, Vertriebsgesellschaften mit vertraglich gebundenen Vermittlern und Strukturvertrieben aus. Das im Koalitionsvertrag erklärte Ziel, den Anlegerschutz zu stärken, sei dadurch nicht zu erreichen: „Besonders benachteiligt wären auch Anleger im ländlichen Raum in Bezug auf den Zugang zu einer unabhängigeren Beratung“, schreibt der DIHK. Er erwartet eine zunehmende „Flucht“ unter Haftungsdächer, jedoch „nicht aus eigenem Antrieb und freiem Willen heraus, sondern eher aus Furcht vor dem bürokratischen Aufwand einer BaFin-Erlaubnis und den damit verbundenen Kosten“.

Keine Skandale bei Finanzanlagenvermittlern

Das Eckpunktepapier sähe vor, dass ein „Level-Playing-Field“ mit Wertpapierdienstleistungsunternehmen verwirklicht wird, so der DIHK weiter. Die Bindung an solche Unternehmen oder alternativ an Strukturvertriebe sei demnach erklärtes Ziel. „Dies ist umso weniger verständlich, weil weder die Finanzkrise noch die Skandale [...] kleine gewerbliche Finanzanlagenvermittler betrafen, sondern von großen Unternehmen verursacht wurden, die bereits der BaFin-Aufsicht unterlagen“, konstatiert der DIHK.

Erneute Erlaubnisprüfung lehnt der DIHK ab

Letztlich weist auch der DIHK – ebenso wie der AfW – die Absicht zurück, im Zusammenhang mit dem Aufsichtswechsel nochmals vollständig bestehende Erlaubnisse von Vermittlern zu überprüfen. Nicht nur würde damit den bisherigen Erlaubnisbehörden unterstellt, sie hätten die Voraussetzungen nicht ausreichend überprüft. Auch würde dies zu einer erheblichen Aufwands- und Kostenbelastung aller Beteiligten führen.

Stellungnahmen der Verbände zum geplanten Referentenentwurf hatte das Bundesfinanzministerium bis zum 15. Januar erbeten. Auch der VOTUM Verband sowie der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. haben Stellung bezogen. Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen geht es hier. (tos)

Bild: © eggeeggjiew – stock.adobe.com

Lesen Sie auch: AfW lässt kein gutes Haar an Plänen zur 34f-BaFin-Aufsicht

34f-Aufsicht der BaFin: „Durch nichts zu rechtfertigen“