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17. Februar 2020
Häusliche Pflege: Neues Konzept sieht Entlastungsbudget vor

Häusliche Pflege: Neues Konzept sieht Entlastungsbudget vor

Um die Leistungen der Pflegeversicherung für häusliche Pflege zu vereinfachen und die Beantragung zu erleichtern, hat der Pflegebeauftragte der Bundesregierung ein neues Konzept vorgelegt. Künftig sollen ein Pflege- und ein Entlastungsbudget nahezu alle Ansprüche für die Pflege zu Hause umfassen.

Der bestehende Leistungskatalog der Pflegeversicherung ist oft zu kompliziert und die Beantragung der Leistungen mit viel Bürokratie verbunden. Dies kritisiert der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus. „Zu viele Antragsformulare, zu komplizierte Regelungen und zu schematische Angebote erschweren die Pflege zu Hause unnötig. Wir müssen die Bürokratie entschlacken und individuellere Leistungen ermöglichen, um hunderttausende pflegende An- und Zugehörige massiv zu unterstützen. Denn viele sind kurz davor, aus der Pflege zu Hause auszusteigen“, fordert Westerfellhaus und plädiert für eine Neuordnung der Leistungen für die häusliche Pflege. Hierfür hat er in Berlin ein Konzept präsentiert.

Zwei Budgets für nahezu alle Ansprüche

Die Pläne sehen vor, dass künftig zwei Budgets, ein Entlastungsbudget und ein Pflegebudget, fast alle Ansprüche für die Pflege zu Hause umfassen. Somit würden individuelle Versorgungslösungen möglich und Angehörige entlastet. Zudem würden mit dem neuen Konzept die Mittel der Pflegeversicherung effizienter genutzt und unnötige Bürokratie abgebaut. Westerfellhaus erläutert: „Über die Jahre wurden die Leistungen der Pflegeversicherung ausgebaut, vielfältiger und komplexer – zu einem Leistungsdschungel.“ Selbstbestimmte Pflege lasse sich so aber nicht erreichen. Dazu bedarf es statt eines engen Leistungskorsetts flexible Budgets.

Monatliches Pflegebudget

Dem Konzept zufolge soll das Pflegebudget die bisherigen Pflegesachleistungen bzw das Pflegegeld beinhalten. Die Höhe des Pflegebudgets soll sich nach dem Pflegegrad richten und monatlich zur Verfügung stehen. Zusätzlich in das Budget einfließen sollen der Entlastungsbetrag à 125 Euro, 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ein Teil des für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags. Die Mittel lassen sich für Leistungen von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sowie für Pflegehilfsmittel verwenden. Nicht ausgeschöpfte Beträge werden zu 50% ausbezahlt und stehen frei zur Verfügung.

Entlastungsbudget für pflegende Angehörige

Das vorgesehene Entlastungsbudget soll sich speziell an die pflegenden Angehörigen wenden. Es soll sich aus den bisherigen Beträgen der Kurzzeit-, der Verhinderungs-, der Tages- sowie der Nachtpflege zusammensetzen und sich nach dem Pflegegrad richten. Zur Verfügung stehen soll es quartalsweise.

Keine Ausweitung des Leistungsumfangs geplant

Das Konzept sieht keine Ausweitung des Leistungsumfangs der Pflegeversicherung vor. Vielmehr sollen der Zugang zu Leistungen einfacher und die Inanspruchnahme individuell flexibilisiert werden. Menschen, die zu Hause gepflegt werden, sollen selbstbestimmt entscheiden, wie und mit welchen Mitteln sie diese Pflege organisieren wollen. Auch gilt es, die Angebotsstrukturen an die Bedürfnisse der zu Pflegenden anzupassen, etwa durch den Ausbau von Kurzzeitpflegeangeboten. Hierfür will Westerfellhaus mit seinem Konzept Anreize schaffen. (tk)

Bild: © 9nong – stock.adobe.com