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3. April 2020
Home-Office: Welchen Schutz bieten gewerbliche Cyberversicherungen?

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Home-Office: Welchen Schutz bieten gewerbliche Cyberversicherungen?

Firmen, die ihre Mitarbeiter nun ins Home-Office schicken, sollten prüfen, was das im Hinblick auf Cyberrisiken bedeutet. Hanno Pingsmann, Geschäftsführer von CyberDirekt, erklärt, was zu beachten ist, was das eigene Angebot leistet und worauf Vermittler in der Beratung zu Cyberpolicen hinweisen müssen.

Während der Corona-Krise haben sich viele Unternehmen dazu entschieden, eine intensivere Nutzung von Home-Office und mobilem Arbeiten für ihre Mitarbeiter zu ermöglichen. Der kurzfristige Umzug ins Home-Office hat dabei in vielen Unternehmen neue Angriffsflächen geschaffen. Gleichzeitig nutzen Kriminelle die aktuelle Situation für neue Angriffsmuster und gezielte Cyberattacken auf Mitarbeiter mit Remote-Arbeitsplätzen aus. Das hauseigene Netzwerk und die private Internetverbindung sind perfekte Einfallstore für Cyberangriffe, um Zugang zu vertraulichen Firmendaten zu erhalten. Aktuell ist ebenfalls ein deutlicher Anstieg von Phishing-Attacken zu beobachten und auch gezielte Cyberangriffe sind denkbar.

Häufig kam die Umstellung für viele Unternehmen, gerade für kleine und mittelständische, unvorbereitet und kurzfristig: Viele Mitarbeiter, die bisher nur im Büro arbeiten durften, werden mit Firmenlaptops nach Hause geschickt oder müssen gar mit eigenen Rechnern arbeiten, die über keine ausreichende oder nur veraltete Sicherheitssoftware verfügen. Neben geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter im Home-Office kommt der Cyberversicherung für Unternehmen in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung zu.

Was Vermittler bei der Beratung zu Cyberversicherungen beachten müssen

Das Risiko eines Hackerangriffs auf Mitarbeiter im Home-Office lässt sich grundsätzlich auch mit einer gewerblichen Cyberversicherung absichern. Die Voraussetzungen sowie der Umfang des Versicherungsschutzes sind jedoch nicht in jedem Tarif gegeben.

Zunächst muss beim Gegenstand der Versicherung geprüft werden, ob im Umfang IT-Systeme eingeschlossen sind. Hierbei sind in den Versicherungsbedingungen Formulierungen üblich, die lediglich IT-Systeme „der Versicherungsnehmerin” oder „einer versicherten Gesellschaft” einschließen. Damit wird der private PC eines Mitarbeiters nicht vom Versicherungsschutz getragen, auch wenn dieser zur beruflichen Tätigkeit verwendet wird. Eine Attacke auf einen Firmenrechner wäre jedoch abgesichert, wenn dieser sich im Eigentum des Unternehmens, das heißt der Versicherungsnehmerin befindet.

Einen besseren Schutz bieten Tarife, die auf grundsätzliche Angriffe von „IT-Systemen der Versicherten” abzielen. Hierbei kann auch eine Cyber-Attacke auf den privaten PC versichert sein, wenn dieser zu betrieblichen Zwecken verwendet wird. Darüber hinaus können sich im Bedingungswerk auch weitergehende Regelungen zur Nutzung privater Geräte befinden, die Vermittlern und Kunden höchste Transparenz zum Deckungsumfang für das Arbeiten im Home-Office bieten.

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