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22. April 2020
HUK-COBURG vs. CHECK24: Weit und breit keiner günstiger?

HUK-COBURG vs. CHECK24: Weit und breit keiner günstiger?

CHECK24 durfte nicht mit der „Nirgendwo Günstiger Garantie“ werben. Das geht aus einem Urteil hervor, welches das Landgericht Köln im Rechtsstreit zwischen der HUK-COBURG und dem Vergleichsportalbetreiber gesprochen hat. Bei der Deutung des Urteils gehen die Ansichten der Parteien jedoch auseinander.

Im Prozess zwischen dem Vergleichsportal CHECK24 und der HUK-COBURG ist heute vor dem Landgericht Köln ein Urteil gesprochen worden. Stein des Anstoßes war in diesem Fall die, vom Vergleichsportalbetreiber proklamierte „Nirgendwo Günstiger Garantie“.

Versicherer klagt gegen CHECK24

Mit diesem Versprechen hatte der Vergleichsportalbetreiber für seine Auswahl an Kfz-Versicherungen geworben und wirbt auf abgewandelte Art und Weise immer noch für sie. Die HUK-COBURG wiederum nahm Anstoß daran. Der Versicherer kooperiert nicht mit CHECK24 und wandte ein, dass er günstigere Tarife anbiete und die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ somit irreführend sei.

Werbung war irreführend

Dieser Rechtsstreit fand nun ein Ende. Das Landgericht Köln gab der Klage des fränkischen Versicherers statt. Die Werbung mit der „Nirgendwo Günstiger Garantie“ sei tatsächlich irreführend, da sie sich nicht auf den Gesamtmarkt beziehe. CHECK24 muss diese Werbung also zukünftig unterlassen.

CHECK24 hatte Garantie jedoch bereits überarbeitet

Wie CHECK24 jedoch auf Nachfrage mitteilte, hat das Urteil keine praktische Auswirkung auf das Unternehmen. Der Portalbetreiber habe die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ nach einem zuvor gesprochenen Urteil bereits überarbeitet. Folglich beziehe sich die jetzige Aussage seit September 2018 auf den Gesamtmarkt und sei somit nicht irreführend.

Urteil schafft Transparenz

Die TV-Spots und Werbeformulierungen, die damals streitig waren, kämen längst nicht mehr vor. Dennoch begrüßt der Portalbetreiber das Urteil, da dadurch Transparenz geschaffen würde, was gehe und was nicht.

Bei Tarifnoten gehen Deutungen auseinander

Zu den ebenfalls umstrittenen Tarifnoten, die CHECK24 für die angebotenen Produkte vergibt, kommen beide Parteien zu unterschiedlichen Erkenntnissen, basierend auf dem heute gesprochenen Urteil. Während CHECK24 sich erfreut zeigt, dass derartige Tarifnoten generell erlaubt seien, fühlte die HUK-COBURG sich in ihrer Kritik an den Tarifnoten bestärkt. Eine schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Köln liegt aktuell noch nicht vor. CHECK24 behält sich vor, nach der Durchsicht der Begründung weitere Rechtsmittel einzulegen.

Streit zieht sich bereits seit Längerem hin

Ebenso wie die Auseinandersetzung mit dem BVK, hat auch der Rechtsstreit zwischen CHECK24 und der HUK-COBURG bereits etwas Routiniertes. Bereits im letzten Jahr stritten sich die beiden Unternehmen um die „Nirgendwo Günstiger Garantie“. Damals hatte CHECK24 unerlaubt Logos und Bildmaterial des fränkischen Versicherers verwendet. (tku)

Landgericht Köln, Urteil vom 22.04.2020, Az.: 84 0 76/19

Bild: © ablokhin – stock.adobe.com