Regulierte Anleger wie Lebensversicherer oder Pensionskassen bekommen gelockerte Anlagegrenzen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Höchstgrenzen bei passiven Überschreitungen der Immobilienquote regulierter Anleger aufgehoben. Die oberste Regulierungsbehörde für den Finanzmarkt teilte mit, dass eine vorübergehende passive Überschreitung der Immobilienquote gemäß § 3 Abs. 5 Anlageverordnung (AnlV) nicht beanstandet wird.
Auf unbestimmte Zeit außer Kraft
Die Anlagegrenzen sind zunächst unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt. Dadurch sollen unter anderem aufsichtsrechtlich bedingte Notverkäufe zur Einhaltung der Immobilienquote vermieden werden. Ganz abgeschafft sind die Vorgaben aber nicht, denn solange die Immobilienquote überschritten ist, dürfen keine entsprechenden Neuanlagen getätigt werden. Hintergrund der Maßnahme ist, dass durch die massiven Kursverluste von Aktien, der Immobilienanteil auch ohne Zukäufe in die Höhe gestiegen ist.
Keine langfristige Regelung
„Die BaFin hat mit der Aufhebung der Anlagegrenzen angesichts der massiven DAX-Abstürze klug und umsichtig gehandelt. Doch regulierte Anleger wie Lebensversicherungen oder Versorgungswerke mit ihrer bislang maximal zulässigen Immobilienquote von 25% dürfen nicht von einer langfristigen Regelung ausgehen“, kommentiert Heiko Böhnke, Vorstand der Real Exchange AG (REAX) die BaFin-Lockerung. Investoren könnten ihre Anteile unter anderem über den Sekundärmarkt veräußern. (mh)
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