Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Haftstrafe von zwölf Jahren gegen einen Apotheker verhängt, der über Jahre hinweg Krebsmedikamente gestreckt hatte. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Essen, das den Angeklagten wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und Betrugs gegenüber verschiedenen Krankenversicherern verurteilt hatte. Des Weiteren wurde dem Apotheker ein lebenslanges Berufsverbot auferlegt. Auch die Taterträge sollen eingezogen werden. Die Höhe der einzuziehenden Gelder senkte der BGH jedoch von 17 auf 13,6 Mio. Euro.
Tausende Fälle von gestreckten Medikamenten
Der selbstständige Apotheker und Apothekenbetreiber stellte von 2012 bis 2016 individuell auf Krebspatienten abgestimmte Arzneimittel her und belieferte damit onkologische Arztpraxen sowie Krankenhäuser. Die Medikamente streckte er jedoch so, dass sie nicht mehr die ärztlich verschriebene Wirkstoffmenge enthielten. Ihm konnten über 14.500 derartige Fälle nachgewiesen werden.
Betrug in 59 Fällen
Neben dem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz wurde der Mann auch wegen Betrugs in 59 Fällen gegenüber Krankenversicherern verurteilt. Der Apotheker hatte die Arzneimittel monatlich abgerechnet und sich so eine konstante Einnahmequelle mit den gestreckten Zytostatika gesichert. (tku)
BGH, Beschluss vom 10.06.2020, Az.: 4 StR 503/19
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