Noch nicht ganz fünf Jahre ist es her, seitdem in Deutschland die erste Schadensersatzklage gegen VW im Zuge des Abgasskandals erhoben wurde. Damals war bekannt geworden, dass Volkswagen im großen Stil betrügerische Software zur Manipulation der Abgaswerte seinen Fahrzeugen eingesetzt hatte.
Weltweit Millionen von Fahrzeugen betroffen
Der BGH verurteilte den Automobilhersteller bereits in einem exemplarischen Fall wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Weltweit waren von der sogenannten Diesel-Affäre grob 11 Mio. Fahrzeuge des VW-Konzerns betroffen. Allein in Deutschland soll es sich um rund 2,5 Mio. Fahrzeuge handeln.
GDV wertet Zahlen aus
In den letzten Jahren haben zahlreiche Betroffene juristische Auseinandersetzungen mit dem VW-Konzern angestrengt und Schadensersatzforderungen gestellt. Zehntausende Klagen vor deutschen Gerichten sind noch anhängig. Nicht wenige nahmen ihre Rechtsschutzversicherung dafür in Anspruch. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat nun neue Zahlen über die Belastung der Rechtsschutzversicherer in der Diesel-Affäre vorgelegt.
Bisher 667 Mio. Euro in 247.000 Fällen
Demnach haben 247.000 Betroffene ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen, um gegen Automobilhersteller zu klagen, die Abgasmanipulationen vorgenommen haben sollen. Die Versicherer hatten bis Ende Mai dieses Jahres rund 667 Mio. Euro für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten in Fällen ausgegeben, die mit dem Abgasskandal in Zusammenhang standen.
Zehntausende Fälle seit 2019 hinzugekommen
Seit letztem Oktober sind damit laut Zählung des GDV noch einmal knapp 60.000 Rechtsschutzfälle hinzugekommen und mit ihnen zusätzliche Ausgaben in Höhe von 124 Mio. Euro. Anscheinend haben sich in diesem Zeitraum zahlreiche Diesel-Fahrer doch gegen eine Teilnahme am Musterfeststellungsverfahren entschieden und eigenständig Klage erhoben.
Streitwert im Milliardenbereich
Der Streitwert aller Fälle über sämtliche Rechtsschutzversicherer hinweg, betrug bis Ende Mai 2020 fast 5,9 Mrd. Euro. Der durchschnittliche Streitwert pro Fall liegt bei 24.000 Euro.
Corona und Gebührenerhöhung belastet Versicherer weiter
Auch die Corona-Krise lässt in naher Zukunft Auswirkungen auf die Rechtsschutzversicherer vermuten. Da zahlreiche Arbeitnehmer im Rahmen der Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind steigende Fallzahlen im Arbeitsrecht zu erwarten. Die erhöhte Nachfrage von telefonischer Rechtsberatung, welche die Rechtsschutzversicherer bereitstellen, legt das nahe.
Auch die Gerichts- sowie Anwaltsgebühren steigen ab nächstem Jahr und bescheren den Versicherern in der Folge höhere Kosten. (tku)
Bild: © kaptn – stock.adobe.com
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