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28. Juli 2020
Basler überarbeitet GAP-Deckung

Basler überarbeitet GAP-Deckung

Inhabern geleaster oder kreditfinanzierter Fahrzeuge und Maschinen bietet die Basler Absicherung mit der Forderungsdifferenzversicherung GAP24. Vor Kurzem wurde die Lösung angepasst und unter anderem um zwei neue Deckungsbausteine erweitert.

Mit der Forderungsdifferenzversicherung GAP24 ermöglicht es die Basler Inhabern geleaster oder kreditfinanzierter Fahrzeuge und Maschinen, sich finanziell abzusichern. Die Versicherungslösung schließt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Lücke (Gap) zwischen der Entschädigung der Kfz-Versicherung (Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs) und dem Ablösewert beim Leasing bzw. der Restschuld bei einer Finanzierung. Die Versicherung lässt sich online über das GAP24-Portal abschließen. Vor Kurzem wurde das Konzept mithilfe von Vermittler- und Kundenfeedback einer Überarbeitung unterzogen.

Wesentliche Änderungen im GAP-Schutz

Im Rahmen der Überarbeitung wurde der Versicherungsumfang um Boote und Flugzeuge erweitert. Diese können bis zu einem Wert von 500.000 Euro ohne Rückfrage versichert werden. Somit sind Sportboote und Sportflugzeuge sowie kleinere gebrauchte Yachten, Privatflugzeuge und Hubschrauber abgedeckt. Sowohl Eigentümer, Finanzierungsnehmer, Fahrer als auch Nutzer können die Versicherung online abschließen. Die Selbstbeteiligung aus der Hauptversicherung lässt sich optional bis 2.500 Euro übernehmen, sofern der Versicherungswert 50.000 Euro übersteigt.

Der Versicherungsschutz umfasst neben Bergungs- auch Entsorgungskosten insbesondere für Teile oder Reste, die nicht weiter verkauft werden können, sondern kostenpflichtig abtransportiert und entsorgt werden müssen. Als Versicherungssumme gilt nun der Kaufpreis (neu oder gebraucht), der ohne Anschaffungsnebenkosten zu bilden ist. Ersatzpflicht besteht auch ohne GAP, somit sind alle Zusatzkosten nun auch eindeutig dann abgedeckt, wenn keine GAP-Lücke mehr vorhanden ist. Ein Ersatzfahrzeug ist also auch dann zu erstatten, wenn der Wiederbeschaffungswert über der Ablöseforderung liegt.

Komfort- und Optimaldeckung für Kfz, Anhänger und Auflieger

Neben der Basisdeckung gibt es jetzt gegen Zuschlag eine Komfort- und Optimaldeckung für Kraftfahrzeuge sowie Anhänger und Auflieger. Bei beiden Bausteinen zahlt der Versicherer den Aufwand für ein Ersatzfahrzeug in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten, maximal bis 7.500 Euro bei einem Fahrzeugwert bis 50.000 Euro. Bei Fahrzeugen mit einem Wert von über 50.000 Euro sind die Kosten bis 15% des Kaufpreises versichert. Zudem kommt die Versicherung für Bereitstellungs- bzw. Überführungskosten bis 2% der Versicherungssumme auf. Somit sind alle Kosten abgesichert, die sich in einem Totalschadenfall ergeben können.

Mit der Optimaldeckung werden jetzt auch Kosten erstattet, die bereits bei einem Teil- bzw. Reparaturschaden an Leasingfahrzeugen auftreten können. Leasingfahrzeuge bis zu einem Alter von fünf Jahren und bis zu einer Laufleistung von 100.000 km erfahren im Schadenfall trotz fachgerechter Reparatur eine Wertminderung. Diese Wertminderung beläuft sich auf ca. 10% der Nettoreparaturkosten und steht der Leasinggesellschaft als Eigentümer des Leasingfahrzeugs zu. Die Optimaldeckung übernimmt diese in voller Höhe, sofern der Leasingnehmer die Wertminderung zahlen muss und nach Ende der Leasingdauer auch nicht zurückbekommt, was bei einer Übernahme des Leasingfahrzeugs der Fall wäre.

Responsive Design und Videomaterial für Vermittler

Der GAP-Schutz hat zudem ein neues Design erhalten mit einer bedienerfreundlichen Navigation. Die Bedingungen wurden für Kunden verständlicher und leichter lesbar gestaltet. Darüber hinaus hat die Basler die Informationen zur GAP-Versicherung als Videos aufbereitet, um Vermittlern die Arbeit zu erleichtern. (tk)

Bild: © v.poth – stock.adobe.com