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4. August 2020
Marktstandards und Markttrends in der BU-Versicherung

Marktstandards und Markttrends in der BU-Versicherung

Welche Leistungen sind in der BU-Versicherung Marktstandard und welche Anbieter erfüllen sie? Diesen Fragen ist erneut das Analysehaus infinma auf den Grund gegangen. 500 Tarife wurden analysiert, 37 von 75 Gesellschaften haben die Voraussetzung für eine Zertifizierung erfüllt.

Seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der BU-Versicherung. Die Untersuchung will infinma nicht als Rating verstanden wissen. Sie soll Maklern Orientierung geben und Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen liefern.

Im Rahmen der BU-Marktstandards werden Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Zu den Kriterien zählen beispielsweise der Umgang mit Prognosen, rückwirkenden Leistungen, abstrakter Verweisung sowie Verzicht auf bzw. Kostenbegrenzung bei Umorganisation.

Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder übertreffen. Welche Versicherer zertifiziert wurden, ist auf der Internet-Seite von infinma nachzulesen.

Hohes Qualitätsniveau

Infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz bescheinigt den Produkten in der BU-Versicherung ein hohes Niveau. Als Grund nennt er den harten Wettbewerb am Markt. Zu den neuen Tendenzen stellt sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann fest: „Die Regelungen zur Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Selbstständigen ist im Moment offensichtlich ein Kernthema vieler Anbieter.“

Trends 2021

„Für das nächste Jahr erwarten wir weitere Änderungen vor allem bei den Themen Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt, Verlängerungsoption, Teilzeitklausel, Meldepflichten und Regelungen für Zielgruppen wie Schüler. Auch bei der Umorganisation des Arbeitsplatzes wird es weiterhin Bewegung geben“, gibt Schulz anlässlich der Veröffentlichung der BU-Marktstandards einen kurzen Ausblick auf die Zukunft. (bh)

Bild: © aquarius83men – stock.adobe.com