Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisiert die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) für technische Regulierungsstandards zur EU-Offenlegungs-Verordnung. In seiner Stellungnahme bemängelt er insbesondere die Komplexität und den Detailgrad der Vorgaben, aber auch die fehlende Proportionalität der Regelungen nach Größe und Ausrichtung der verpflichteten Unternehmen.
Umfassende Informationspflichten der Anbieter
Die Offenlegungs-Verordnung ist Teil des EU Sustainable Finance Action Plan und soll bereits am 10.03.2021 zur Anwendung kommen. Den EU-Plänen zufolge müssen Fondsmanager und andere Finanzmarktakteure künftig umfassend und detailliert über Nachhaltigkeitsaspekte auf ihrer Website, in Verkaufsprospekten und Jahresberichten informieren. So soll etwa über ein Template durch 32 Indikatoren dokumentiert werden, wie sich Investitionen auf verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte auswirken.
Mangelnde Berücksichtigung von Immobilien
„Der ZIA unterstützt den notwendigen Wandel im Zusammenhang mit entsprechenden ESG-Aktivitäten. Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen ist dazu grundlegend wichtig. Ob die Offenlegungs-Verordnung Klarheit bringt, ist zweifelhaft – zumal sie nicht mit der Taxonomie synchronisiert ist“, sagt ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk. „Die Vorgaben sind viel zu einseitig auf Unternehmensbeteiligungen zugeschnitten, wohingegen Immobilien keine Berücksichtigung finden.“ Auch der vorgesehene Zeitraum greife viel zu kurz. Die weiteren durch die ESAs angekündigten Templates für ESG- und Impact-Produkte müssen erst noch konsultiert werden. Sie dürften erst Anfang 2021 final vorliegen. „Angesichts der zu erhebenden Datenmengen und zu implementierender Prozesse ist der bis März zur Verfügung stehende Zeitraum viel zu kurz“, mahnt Schenk. (mh)
Bild: © malp – stock.adobe.com
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