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11. September 2020
Münchener Verein bietet neue Zahnzusatzversicherung

Münchener Verein bietet neue Zahnzusatzversicherung

Mit „ZahnGesund“ hat der Münchener Verein sein Portfolio um eine neue Zahnzusatzversicherung ausgebaut. Im Angebot sind drei Tarife. Kunden, die bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, können unter Anrechnung ihrer bisherigen Versicherungszeiten in einen der neuen Tarife wechseln.

Die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. hat eine neue Zahnzusatzversicherung auf dem Markt. Das Produkt „ZahnGesund“ sichert mit drei Tarifen die Kostenrisiken von Zahnbehandlung, -prophylaxe, -ersatz, Kieferorthopädie und der Schmerzlinderung für gesetzlich Krankenversicherte und Personen mit freier Heilfürsorge ab. Die Versicherten können zwischen einer Leistungshöhe von 75, 85% oder 100% wählen. Die Erstattungsleistungen bei den neuen Tarifen mit 75% und 85% erhöhen sich bei Bonusheftführung auf 80% bzw. 90%.

Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe, unterstreicht: „Wir bieten mit den drei Produkten eine sehr kostengünstige Absicherung für junge und preisbewusste Kunden, ein ausgesprochen gutes Preis-Leistungsverhältnis für Middle Ager und dem anspruchsvollen Kunden eine Absicherung, die Top-Leistungen mit besten Preisen kombiniert.“

Keine Wartezeit

Eine Wartezeit besteht bei den neuen Tarifen nicht. Kunden können die Leistung also sofort in Anspruch nehmen. Bei lückenloser Führung des Bonusheft in den vergangenen zehn Jahren gibt es bei Zahnersatzleistungen in den Tarifen ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+ ein fünfprozentiges Upgrade. Im Premiumtarif ZahnGesund 100 übernimmt der Versicherer die Kosten für Zahnbleaching. Im Antrag ist nur eine Gesundheitsfrage nach fehlenden Zähnen enthalten, wobei ein fehlender Zahn kostenlos mitversichert ist.

Wer bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann unter Anrechnung seiner bisherigen Versicherungszeiten in einen der ZahnGesund-Tarife wechseln. Kunden erhalten von Anfang an eine unbegrenzte Erstattungshöhe. Dies ist zum Beispiel bei einer vierjährigen Vorlaufzeit und einer in etwa ähnlichen Erstattungshöhe für Zahnersatz beim bisherigen Tarif der Fall.

Innovations-Garantie

Der Münchener Verein erstattet im Rahmen seiner neuen Zahnzusatzversicherung bei medizinischer Notwendigkeit besondere Maßnahmen zur Schmerzlinderung, wie etwa Akupunktur, Hypnose oder auch Vollnarkose. Hält es der Zahnarzt für medizinisch erforderlich und kann er es nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen, übernimmt der VErsicherer Leistungen wie Laserbehandlung. Über die Innovations-Garantie sind künftig neu hinzukommende, medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen gemäß GOZ mitversichert. (tk)

Bild: © viperagp – stock.adobe.com