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16. September 2020
Ecclesia Gruppe übernimmt SCHUNCK GROUP

Ecclesia Gruppe übernimmt SCHUNCK GROUP

Die Ecclesia Gruppe wird Mehrheitsgesellschafterin der SCHUNCK GROUP GmbH & Co. KG, des europaweit tätigen Spezialmaklers für die Logistikindustrie. Albert K. O. Schunck wird als geschäftsführender Gesellschafter die SCHUNCK GROUP weiterhin leiten und bleibt am Unternehmen beteiligt.

Die Detmolder Ecclesia Gruppe setzt ihren Expansionskurs fort und übernimmt die Mehrheit an der SCHUNCK GROUP GmbH & Co. KG, dem bislang inhabergeführten Spezialmakler für die Logistikindustrie. „In unseren vertrauensvollen Gesprächen hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Werte und Kulturen beider Unternehmen ideal zusammenpassen. Ein kongeniales Duo für die Zukunft“, unterstreicht Jochen Körner, Holdinggeschäftsführer der Ecclesia Gruppe. Die Marke SCHUNCK habe einen exzellenten Ruf in der Branche und eine mehr als 100-jährige Firmentradition, so Körner weiter. Gemeinsam soll die Marktposition der SCHUNCK GROUP in Deutschland und Europa weiter ausgebaut werden.

Die SCHUNCK GROUP beschäftigt rund 330 Mitarbeiter. Neben dem Hauptsitz in München hat das Unternehmen neun weitere Niederlassungen in Deutschland und ist auch in Österreich, Spanien und Ungarn vertreten.

Albert K. O. Schunck führt Unternehmen weiter

Wie die Unternehmen weiter mitteilten, wird Albert K. O. Schunck als geschäftsführender Gesellschafter zusammen mit den Mitgliedern der Geschäftsführung das Unternehmen weiterhin leiten. Außerdem bleibt er an der SCHUNCK GROUP beteiligt.

„Mit der Ecclesia Gruppe haben wir einen Partner gefunden, mit dem wir uns auf Augenhöhe begegnen und der die traditionsreiche Marke SCHUNCK auch nach meiner beruflichen Tätigkeit fortführt. Gleichzeitig wollen wir die SCHUNCK GROUP noch besser für die Zukunft aufstellen und gemeinsam in unseren Zielkundensegmenten weiterwachsen“, erklärt Albert K. O. Schunck.

Die ebenfalls zur Ecclesia Gruppe gehörende Lutz Gruppe soll in ihrem speziellen Kundensegment weiterhin eigenständig tätig sein.

Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Bundeskartellamt.

Bild: © nespix – stock.adobe.com