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30. September 2020
PKV: Sonderöffnungsaktion für Beamte ab 01. Oktober

PKV: Sonderöffnungsaktion für Beamte ab 01. Oktober

Zwischen Anfang Oktober 2020 und Ende März 2021 können alle gesetzlich versicherten Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen im Rahmen einer Sonderöffnungsaktion einen erleichterten Zugang zur Privaten Krankenversicherung erhalten.

Die Private Krankenversicherung bietet allen gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.03.2021 einen erleichterten Zugang an.

Die erleichterten Bedingungen bedeuten für den genannten Personenkreis, dass niemand aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt wird, dass es keine Leistungsausschlüsse gibt und dass ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag auf 30% des Beitrags begrenzt wird.

Auch Angehörige können das Angebot in Anspruch nehmen. Sie profitieren ebenfalls von den erleichterten Bedingungen, sofern sie gemeinsam mit der Beamtin oder dem Beamten in die PKV wechseln, einen Anspruch auf Beihilfe haben und nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Die Sonderöffnungsaktion läuft parallel zur regulären PKV-Öffnungsaktion für Beamtenanfänger. Diese können sich ebenfalls zu den vereinfachten Bedingungen privat versichern. Voraussetzung ist lediglich, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. Diese Regelung gilt bereits für Beamte auf Widerruf und besteht unabhängig von der Sonderöffnungsaktion fort.

Weitere Informationen gibt es unter www.beamte-in-der-pkv.de/oeffnung

Bild: © HNFOTO – stock.adobe.com