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3. Oktober 2020
Jahresabschluss 2019: LKH auf finanzstarker Basis

Jahresabschluss 2019: LKH auf finanzstarker Basis

Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) hat seine Geschäftszahlen für das Jahr 2019 bekanntgegeben und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Unternehmen die Herausforderungen der Corona-Krise bis dato gut gemeistert hat.

Die Herausforderungen der Corona-Pandemie hat der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) nach Angaben seines Vorstandsvorsitzenden Dr. Matthias Brake bis dato gut gemeistert: Die IT habe unter Einhaltung hoher Sicherheits- und Datenschutzstandards zügig technische Lösungen gefunden, so dass ein flexibles Arbeiten für die Mitarbeiter ermöglicht wurde. Ein neu eingeführtes Tool für digitale Besprechungen und die Möglichkeit für viele Mitarbeiter im Home-Office zu arbeiten, seien sichtbare Zeichen dafür, dass die Digitalisierung spürbar beschleunigt worden sei.

Auf die Herausforderungen habe so flexibel reagiert werden können, weil das Unternehmen ein finanziell stabiles Fundament habe, das mit dem Jahresabschluss 2019 weiter ausgebaut worden sei: Bei den gebuchten Bruttobeiträgen in Höhe von 852,2 Mio. Euro konnte die LKH in 2019 einen Anstieg verzeichnen. Zum Ende des Geschäftsjahres zählte die LKH insgesamt 344.395 versicherte Personen. Die Gesamtkostenquote lag im Jahr 2019 weiterhin deutlich unter dem Marktniveau mit 2,6% (vgl. Markt 2018: 8,7%). Die Verwaltungskostenquote betrug 1,6 %.

Zudem erzielte die LKH eine versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote in Höhe von 18,1% und konnte eine überdurchschnittlich hohe RfB-Quote von 75,3% aufweisen. Der Überschuss lag bei 135,7 Mio. Euro, von denen 125,7 Mio. Euro für die Versicherten in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung geflossen sind und somit den Kunden für eine spätere Überschussbeteiligung zur Verfügung stehen.

An den Überschüssen beteiligt die LKH ihre Kunden, um Eigenverantwortung und gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern: Die LKH zahlte im Berichtsjahr insgesamt 62,7 Mio. Euro an Kunden der Krankenvollversicherung als Beitragsrückerstattung zurück. Weitere Anteile an den Überschüssen kamen den Versicherten in Form von Beitragslimitierungen zugute. (ad)

Bild: © Pormezz – stock.adobe.com