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7. Oktober 2015
Basler bringt komplett überarbeitete Kfz-Tarife an den Start
lächelnde junge frau in ihrem auto

Basler bringt komplett überarbeitete Kfz-Tarife an den Start

Zum Beginn der Kfz-Wechselsaison haben die Basler Versicherungen ihre Kfz-Tarifwelt neu gestaltet. Unter anderem gibt es nun den Baustein „Basler Start“, den Eltern für ihre Fahranfänger-Kinder abschließen können.

Die Basler Versicherungen haben ihre Kfz-Tarifwelt überarbeitet. Neu sind die Versicherungen Basler All-in und Basler Basis. Ebenfalls neu ist der Baustein Basler Start, der mit Basler All-in kombiniert werden kann und für Fahranfänger zwischen 17 und 23 Jahren gedacht ist: Zu einem Festpreis von monatlich 25 Euro schließen Eltern für ihre Kinder, die das Fahrzeug von Vater oder Mutter mitbenutzen, den Baustein Basler Start ab. Die Eltern verlieren nicht ihren Schadenfreiheitsrabatt (SFR), falls das Kind einen Schaden verursacht. Außerdem erwirbt der Heranwachsende vom ersten Tag an mit jedem unfallfreien Jahr eine Anwartschaft auf eine günstigere Einstufung der Schadenfreiheitsklasse für seinen späteren Vertrag bei der Basler. Bei der Ersteinstufung wird die bis dahin erworbene Anwartschaft sowohl bei der Kfz-Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung berücksichtigt.

Rundum-Schutz und preisgünstige Variante

Der Tarif Basler All-in wurde für Kunden entwickelt, die eine Rundum-Absicherung suchen. Diese kann je nach Bedarf mit neuen und bereits bestehenden SicherheitsPLUS-Bausteinen erweitert werden. Zahlreiche Einzelleistungen, Sicherheitsbausteine und Assistance-Angebote in der Teil- und Vollkaskoversicherung ergänzen sich so zum All-in-Paket.

Basler Basis hingegen richtet sich an Kunden, die einen kompakten Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis suchen, aber auf Service und eine gute Schadenabwicklung nicht verzichten wollen. Bei Basler Basis wurde wie im All-in-Tarif zusätzlich eine kostenlose Deckungserweiterung für Verkehrsopfer integriert. Damit werden Verkehrsopfer geschützt, wenn der Unfallgegner oder sein Versicherer nicht haftbar gemacht werden kann, zum Beispiel bei Fahrerflucht. (ad)