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Private Haftpflicht

ING Deutschland bereitet Vertrieb von AXA-Versicherungen vor

Die ING Deutschland steigt Berichten von Finanz-Szene.de zufolge in den Vertrieb von Versicherungen ein. Die größte Direktbank in Deutschland wird ihren Kunden demnach zukünftig Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherungen anbieten. Die angebotenen Policen werden von der AXA kommen.

Die Deutschlandtochter der niederländischen ING Groep will anscheinend in den Versicherungsvertrieb einsteigen. Finanz-Szene.de hatte publik gemacht, dass die ING Deutschland vorübergehend eine Unterseite ihrer Homepage freigeschalten hatte, über die Kunden der Bank demnächst Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherungen der AXA abschließen sollen.

Testphase läuft bereits

Die Unterseite verschwand daraufhin zwar wieder, aber der Branchendienst fand weitere Indizien dafür, dass das Angebot für bestehende Kunden bereits weit vorangeschritten sei. Aktuell lief wohl bereits eine Testphase mit ungefähr 2000 Beta-Testern, wie eine ING-Sprecherin mittlerweile bestätigte.

Ausschließlich AXA-Policen

Das Angebot an Versicherungen soll sich nur an eigene Kunden richten und ausschließlich Versicherungen der AXA umfassen. Auf Policen der AXA greift die Bank auch bei Restschuldversicherungen zur Absicherung für hauseigene Kredite und Baufinanzierungen zurück. Die beiden Konzerne hatten bereits vor über zwei Jahren eine enge Zusammenarbeit verkündet.

Maßgeschneiderte Angebote möglich

Das Kreditinstitut bittet im Zuge des Anmeldeprozesses auch darum, personenbezogene Daten für die Erstellung von Angeboten nutzen zu dürfen. Das ist interessant, da die Bank als Versicherungsvertreter der AXA auf diesem Wege umfangreiche Informationen über ihren Kunden auswerten kann, die zuvor im Bankgeschäft angefallen sind. Ein Informationsvorsprung, der womöglich zu Wettbewerbsvorteilen führen könnte. Wann genau das Angebot die Beta-Phase verlassen soll und für alle Bankkunden verfügbar wird, ist aktuell noch unklar. (tku)

Bild: © dziewul – stock.adobe.com

 

GEV mit neuer Privathaftpflichtversicherung

Die GEV geht mit der neuen GEV Protect Privathaftpflichtversicherung an den Markt. Den Versicherungsschutz gibt es in drei Produktlinien. Gleichzeitig senkt der Versicherer die Beiträge.

Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) bietet nun eine neue Privathaftpflichtversicherung an. Die GEV Protect Privathaftpflichtversicherung gibt es in den drei Produktlinien Protect Basis, Protect Kompakt und Protect Premium mit Versicherungssummen von 10, 20 und 50 Mio. Euro. Zum Leistungspaket gehören unter anderem eine Best-Leistungs-Garantie und eine Forderungsausfalldeckung. Auch Drohnen und andere Flugmodelle werden je nach Gewicht in den Produktvarianten mitversichert. Schutz gibt es auch bei Gebrauch von E-Bikes oder beim elektronischen Datenaustausch.

Den neuen Haftpflichtschutz gibt es in fünf Zielgruppenvarianten. Die Hundehalterhaftpflicht kann optional als Zusatzmodul in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Immobilien und der Tradition verpflichtet

Als Spezialversicherer für Immobilien bietet die GEV in ihrer Privathaftpflichtversicherung auch ein umfassendes Leistungsspektrum für Risiken aus dem Immobilienbesitz und aus der Vermietung von Wohnraum.

Diverse Preisnachlässe

Die GEV wirbt damit, dass die Beiträge um bis zu 38% gesenkt wurden. Preisbewusste Kunden haben die Wahl zwischen zwei Selbstbeteiligungsvarianten. Und wer in den letzten fünf Jahren vor Neuantragstellung keinen Vorschaden in der Privathaftpflicht- und gegebenenfalls Hundehalterhaftpflichtversicherung hatte, erhält zusätzlich einen Schadenfrei-Bonus von 10%. (bh)

Bild: © victor zastol‘skiy – stock.adobe.com

 

Die Stuttgarter überarbeitet ihre Privathaftpflichtversicherung

Bereits zum 01.07.2020 hat die Stuttgarter ihre Privathaftpflichtversicherung überarbeitet. Versicherungssummen sind dabei in drei Varianten wählbar, wobei immer alle Zusatzleistungen enthalten sind. Einige Besonderheiten finden sich im „Garantiepaket“ und hinsichtlich der Neuwertentschädigung.

Die Stuttgarter Versicherung hat ihr Angebot für die Absicherung privater Haftpflichtrisiken überarbeitet. So können Kunden bei der Stuttgarter Privat-Haftpflicht ihre gewünschte Versicherungssumme nun bis zu einer Höhe von 50 Mio. Euro variabel festlegen. Es sind drei verschiedene Summen möglich: 10 Mio. Euro, 20 Mio. Euro oder 50 Mio. Euro. Unabhängig von der gewählten Summe profitieren alle Versicherten immer von allen Zusatzleistungen. Für Versicherungsmakler sei die Kundenberatung dadurch besonders einfach und sicher, betont die Stuttgarter.

Neuwertentschädigung und Garantiepaket

Erleidet der Versicherte durch Verschulden eines Dritten einen Schaden, den der Verursacher selbst nicht begleichen kann, leistet die Stuttgarter Privat-Haftpflicht ebenfalls. Bei Sachschäden leistet sie den Ausgleich zum Neuwert bis zu 3.000 Euro, wenn der Schaden über den Verursacher nur zum Zeitwert reguliert wurde. Das neue Angebot enthält zudem ein kostenfreies „Garantiepaket“ mit einer Innovationsgarantie, einer Besserstellungs- sowie Best-Leistungs-Garantie und einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung.

Die Stuttgarter hebt zudem hervor, dass ihre Privathaftpflichtversicherung auch Personen- und Sachschäden durch Mitversicherte untereinander abdeckt. Wenn also beispielsweise innerhalb der Familie entsprechende Schäden entstehen, bietet der Maklerversicherer aus Stuttgart finanzielle Unterstützung. (bh)

Bild: © dimasobko – stock.adobe.com

 

Privathaftpflicht: Franke und Bornberg nimmt 562 Tarife unter die Lupe

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat erneut die Angebote zur privaten Haftpflichtversicherung einer Prüfung unterzogen. Insgesamt 562 Tarife wurden im Rahmen des aktuellen Ratings bewertet. Dabei haben die Analysten auch einige interessante Trends ausgemacht. So kalkulieren erste Versicherer ihre Haftpflichtprämien abhängig vom Wohnort.

Ein privater Haftpflichtschutz gilt als wichtigste freiwillige Versicherung. Mehr als 80% der deutschen Haushalte verfügen über eine entsprechende Absicherung. Das Analyse- und Ratingunternehmen Franke und Bornberg analysiert die Angebote zur Privathaftpflichtversicherung (PHV) seit 2015 mit seinem umfassenden Bedingungsrating. Für das aktuelle PHV-Rating 2020 haben die Analysten insgesamt 562 Tarife nach 55 Kriterien je Produktvariante untersucht – und ziehen Bilanz. Dabei berichten sie auch von einigen interessanten Trends auf dem Markt.

Mehr Transparenz und nachvollziehbare Leistungen

Seit dem ersten Rating hat sich die Tarifqualität spürbar verändert, wie Christian Monke unterstreicht, Leiter Versicherungsanalyse bei Franke und Bornberg. Heute gehen die Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung häufig deutlich über die gesetzliche Haftung hinaus. Neue Tarifgenerationen schneiden fast immer besser ab als ihre Vorgänger. Was die Bedingungen betrifft, achten die Versicherer auf Transparenz und wollen mit nachvollziehbaren Leistungen punkten. Tarifliche Regelungen sind heute präzise gestaltet und viel detaillierter beschrieben als noch vor einigen Jahren, so das Fazit der Analysten.

Drohnen in der Regel nicht mehr außen vor

Als Beispiel für die Verbesserungen führt Franke und Bornberg den Einschluss von Luftfahrzeugen wie Drohnen und Copter in die PHV an. So haben die meisten Versicherer ihre restriktive Haltung inzwischen aufgegeben, Gewichtsbeschränkungen gelockert und verzichten auf den Ausschluss von Luftfahrzeugen mit Motor. Nur noch wenige Gesellschaften würden laut Monke für Drohnen einen Extrabeitrag erheben.

Deckungssummen erklimmen neue Höhen

Außerdem zeigt sich ein Anstieg der Deckungssummen. Versicherer wie die WGV und SIGNAL IDUNA bieten im Top-Tarif inzwischen bis zu 75 Mio. Euro. Bei der Allianz beträgt die Deckungssumme im Premium-Tarif sogar bis zu 100 Mio. Euro.

Wohnortabhängige Haftpflichtprämien als neuer Trend?

In der Tarifkalkulation für die Privathaftpflicht ist derzeit ein Trend zu beobachten, den die Analysten als bemerkenswert beschreiben. So kalkulieren erste Gesellschaften ihre Haftpflichtprämien abhängig vom Wohnort bzw. der Postleitzahl. Eine solche PLZ-Differenzierung gibt es bei Interlloyd, der AXA und bei HDI. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Versicherer diesem Trend folgen. Auch über die Datengrundlage dieser Kalkulation sei noch wenig bekannt. Was den Nutzen angeht, gibt sich Monke skeptisch: „Auf den ersten Blick erscheint der Wunsch nach bedarfsgerechter Tarifierung nachvollziehbar. Doch jede Differenzierung führt zu kleineren Kollektiven. Wo es Gewinner gibt, sind auch Verlierer. Und was einige Kunden mit günstiger Postleitzahl bei ihrer PHV sparen können, müssen in Zukunft andere drauflegen. Das erinnert mich an die inflationäre Entwicklung der Berufsgruppen in der BU-Versicherung.“

So schneiden die Tarife der InsurTechs ab

Für das PHV-Rating 2020 hat Franke und Bornberg auch Tarife von Start-ups wie Adam Riese, Getsafe, helden.de, Lemonade, Neodigital und ONE beleuchtet. Diese Unternehmen zielen meist auf jüngere Kundengruppen ab, wollen ihre Produkte an deren Bedürfnisse anpassen und mit schlanken PHV-Tarifen überzeugen. Doch wie steht es um die Leistungsfähigkeit solcher Tarife? „Ein schlanker Tarif bedient vor allem den Wunsch nach weniger Komplexität. Das schafft Vertrauen, aber noch lange keinen Top-Tarif. Einige PHV-Tarife von InsurTechs landen am unteren Ende unserer Bewertungsskala.“ Jedoch gibt es durchaus auch Start-ups, die mit ihren Top-Tarifen den Vergleich mit etablierten Gesellschaften nicht zu scheuen brauchen. Verbraucherfreundlich ist die Entwicklung hin zu mehr Flexibilität, dazu zählt auch eine tägliche Kündigungsfrist, wie sie InsurTechs wie helden.de oder Getsafe anbieten.

44% der Top-Tarife für Familie mit höchster Bewertung

Im Rating unterscheidet Franke und Bornberg zwischen Top- und Grundschutz sowie den Lebenssituationen Familien und Single. Bei den Top-Tarifen gelten als Mindestanforderungen eine Deckungssumme von 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro bei Vermögensschäden und Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder (außer im Single-Tarif), Forderungsausfall, Gefälligkeitshandlungen und beruflicher Schlüsselverlust. Seit dem Erstrating 2015 hat die Qualität im Bereich Topschutz noch einmal zugenommen. Die höchste Bewertung „FFF“ erhalten knapp 44% der Familientarife. Zum Vergleich: 2015 waren es lediglich 17%. Bei den PHV-Tarifen für Singles schneiden nahezu 38% mit Bestwertung ab, 2015 waren es 17%.

Die Bewertungen für Tarife mit Grundschutz

Bei den Tarifen mit Grundschutz ist die Mindestanforderung eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Auch hier zeigt sich laut Franke und Bornberg eine deutliche Qualitätssteigerung. Die höchste Bewertungsstufe FFF erreichen knapp 13% der Familientarife mit Grundschutz. Im Jahr 2015 gab es diese Wertung nur für 2% der Tarife. Bei den PHV-Single-Tarifen mit Grundschutz schneiden ebenfalls rund 13% mit „FFF“ ab. Auch hier waren es 2015 nur 2%, die die beste Bewertung erzielen konnte. (tk)

Bild: © zphoto83 – stock.adobe.com

 

degenia bringt neues Privathaftpflichtkonzept

Mit dem neuen Privathaftpflichttarif T20 aus dem Haus der degenia können sich nun auch Alleinerziehende individuell absichern. Auch Vorverträge mit einem Vorschaden sind kein Problem bei der Antragsannahme.

Der Deckungskonzeptanbieter degenia bringt einen neuen Privathaftpflicht-Tarif T20 auf den Markt. Innerhalb der vier bekannten Tariflinien basic, classic, premium und optimum konnten die Vermittler im Vorgängertarif T17 den individuell passenden Versicherungsschutz für Singles, Paare und Familien auswählen. Ab sofort steht mit T20 nun auch ein zusätzlicher Tarif für Alleinerziehende zur Verfügung. Im neuen Konzept sind in den Tariflinien premium und optimum auch unmittelbare Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander mitversichert – und zwar bis zur jeweiligen Versicherungssumme bzw. bis maximal 15 Mio. Euro pro Person. Außerdem können in diesen Tariflinien verschiedene Versicherungssummen gewählt werden: 15 Mio. Euro, 25 Mio. Euro oder 50 Mio. Euro. Der T20 bietet daneben auch die Möglichkeit, eine generelle Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Schadenfall zu vereinbaren.

Erweiterte Vorschadenhöhe

Um die Flexibilität des Vermittlers im Kundengespräch weiter zu erhöhen, sind jetzt auch Vorverträge mit einem Vorschaden kein Problem bei der Antragsannahme. Solange es sich um maximal einen Schadenfall in den letzten fünf Jahren handelt, werden Anträge bis zu einer Vorschadenhöhe von 10.000 Euro angenommen. Bislang lag diese Grenze bei 500 Euro. Auf Wunsch vieler Makler wurde zudem im neuen T20 die Wartezeit nach der Schule oder nach der Erstausbildung von bisher zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert.

Der degenia PHV-T20 enthält darüber hinaus in der optimum-Variante erstmals eine Vorversicherergarantie. Passend dazu gibt es zusätzlich eine Best-Leistungs-Garantie, verbunden mit einer Konditionsdifferenzdeckung. Der Aktualität der Corona-Krise geschuldet ist zudem die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 24 Monate mitversichert.

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com

 

Einbruchdiebstahl: Versicherer hat Beweislast bei Rückforderungsanspruch

Die Beweislast für einen Einbruchdiebstahl oder Raub trägt der Versicherer, wenn er eine als „Vorauszahlung“ geleistete Schadenssumme zurückfordern will. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Will der Versicherer vom Versicherten eine Schadenssumme, die er für einen behaupteten Einbruchdiebstahl gezahlt hat, zurückfordern, dann liegt die Beweislast dafür, dass er in Wahrheit nicht zur Leistung verpflichtet gewesen sei, bei ihm. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung seitens des Versicherers nur als „Vorauszahlung“ getätigt wurde, wie das Oberlandesgericht Dresden in einem aktuellen Fall darlegt.

Einbruchdiebstahl – Versicherer leistet Vorauszahlung

Im konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer nach einem Einbruchdiebstahl bei seiner Hausratversicherung den entstandenen Schaden geltend gemacht. Nach seinen Angaben waren ihm mehrere wertvolle Gegenstände sowie Bargeld unter Anwendung von Gewalt gestohlen worden. Daraufhin zahlte der Versicherer ihm 10.000 Euro aus, die er jedoch als „Vorauszahlung“ quittierte. Später berief sich der Versicherer darauf, es habe sich um einen vorgetäuschten Einbruch gehandelt. Er sei somit nicht zur Leistung verpflichtet und forderte die geleistete Vorauszahlung vom Versicherungsnehmer zurück.

„Vorauszahlung“ ändert nichts an Beweislast

Das Oberlandesgericht Dresden wies die Klage in zweiter Instanz ab. Laut seinem Urteil muss der Rückfordernde, in dem Fall also der Versicherer, die Darlegungs- und Beweislast dafür tragen, dass er ohne rechtlichen Grund geleistet hat. Beweiserleichterungen kommen ihm nicht zu Gute. Daran ändert auch nicht, dass der Versicherer seine Zahlung als „Vorauszahlung“ bezeichnet hatte. Dies impliziere zwar, dass der Versicherer sich eine Möglichkeit offen halten will, den Betrag gegebenenfalls zurückzufordern, ändere aber nichts an der Beweislastverteilung im Rückforderungsprozess. Der Versicherer habe nicht erklärt, dass er Vorbehalte habe oder seine Eintrittspflicht prüfen wolle. Das Gericht sieht in der Bezeichnung „Vorauszahlung“ sogar einen Vorschuss auf eine bestehende Verbindlichkeit. (tos)

OLG Dresden, Urteil vom 14.01.2020, Az.: 4 U 1245/19

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Privathaftpflicht: Das sind die besten Anbieter aus Kundensicht

Welche Versicherer, die Privathaftpflichtpolicen anbieten, werden als besonders kundenorientiert wahrgenommen? Womit stellen sie ihre Kunden am meisten zufrieden und wo haben sie noch Nachholbedarf? Diese Fragen beantwortet der aktuelle „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer“ aus dem Haus der Analysegesellschaft ServiceValue.

Eine Privathaftpflichtpolice schützt bei selbstverschuldeten Schäden vor hohen finanziellen Risiken und ist deshalb ein must have in jedem persönlichen Versicherungsportfolio. Wer aus Versichertensicht als besonders kundenorientiert wahrgenommen wird, hat die Analysegesellschaft ServiceValue nun in ihrem „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer“ untersucht. Dafür wurden 3.314 Kundenurteile zu insgesamt 40 Versicherungsunternehmen eingeholt. Die Befragten konnten bis zu zwei Privathaftpflichtversicherer bewerten, bei denen sie in den vergangenen zwölf Monaten Kunden waren.

20 Anbieter sind insgesamt „sehr gut“ oder „gut“

Abgefragt wurden insgesamt 27 Leistungsmerkmale, eingeteilt in die fünf Qualitätsdimensionen „Produkte“, „Kundenbetreuung“, „Kundenservice“, „Schadenregulierung“ und „Preis-Leistungs-Verhältnis“. Das Gesamtergebnis berechnet ServiceValue als ungewichteten Mittelwert aller Qualitätsdimensionen. Die Auszeichnung „gut“ erhalten alle Unternehmen, die über dem Mittelwert liegen. Unternehmen, die wiederum über dem Durchschnitt der mit „gut“ bewerteten Unternehmen liegen, erhalten ein „sehr gut“.20 Anbietern ist es dem aktuellen Serviceatlas zufolge gelungen, die Kundenerwartungen im Hinblick auf die abgefragten Leistungsmerkmale zu erfüllen oder sogar zu übertreffen. Ein „sehr gut“ im Gesamtranking erhalten CosmosDirekt, Provinzial Rheinland, LVM, Allianz Direct, ADAC Versicherungen, HUK-COBURG, Generali (ehemals AachenMünchener), HUK24, Allianz, SV SparkassenVersicherung und DEVK.

Eine „gute“ Gesamtbewertung über alle Qualitätsdimensionen hinweg erhielten Concordia, DFV Deutsche Familienversicherung, Basler, Westfälische Provinzial, die Haftpflichtkasse, Zurich, GVO, die Continentale und EUROPA.

Viele „sehr gut“ in einzelnen Leistungsmerkmalen

Gesamtsieger CosmosDirekt gelingt zugleich in den Kategorien „Produkte“ (u. a. Qualität, Vielfalt, Transparenz, Flexibilität der Policen) und „Preis-Leistungs-Verhältnis“ (u. a.: Wie günstig und transparent sind die Versicherungsprämien? Wie gestaltet sich der Leistungsumfang?) der Einzelsieg. Bei der „Kundenbetreuung“ (u. a. Beratungsqualität, Freundlichkeit der Mitarbeiter Verbindlichkeit von Aussagen) überzeugt die Allianz, während beim „Kundenservice“ (u. a. Kontaktmöglichkeit, Umgang mit konkreten Beschwerden/Reklamationen, Verständlichkeit der schriftlichen Unterlagen) LVM das Spitzenfeld anführt. Bei der „Schadenregulierung“ (Reaktionsgeschwindigkeit und Einhaltung von Zusagen im Schadenfall, Unkompliziertheit, Nachvollziehbarkeit und Kulanz bei der Schadenabwicklung) liegt Provinzial Rheinland im Einzelranking ganz vorn.

Auch unter den im Gesamtranking mit „gut“ bewerteten Gesellschaften gelingt einigen in einzelnen Teildimensionen ein „sehr gut“. Es sind Concordia („Kundenbetreuung“ und „Produkte“), DFV Deutsche Familienversicherung („Preis-Leistungs-Verhältnis“), Westfälische Provinzial („Schadenregulierung“ und „Kundeservice“), die Haftpflichtkasse („Produkte“ und „Preis-Leistungs-Verhältnis“) und die Continentale („Kundenservice“ und „Kundenbetreuung“).

Schadenregulierung beeinflusst Kundenbindung am meisten

Auf der Ebene der Qualitätsdimensionen hat laut „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer“ die „Schadenregulierung“ den höchsten Einfluss auf die Kundenbindung. Bestandteil dieser Qualitätsdimension sind auch die auf der Ebene der Leistungsmerkmale stärksten Kundenbindungstreiber „Kulanz der Schadenabwicklung“, „Unkompliziertheit der Schadenabwicklung“ und „Einhalten von Zusagen im Schadenfall“. Weitere Leistungsmerkmale mit sehr hohem Bindungswert sind die „Qualität der allgemeinen Anliegenbearbeitung“, „Umgang mit Beschwerden/Reklamationen“, „Eingehen auf Kundenwünsche“ und „Verbindlichkeit von Aussagen“ aus den Qualitätsdimensionen „Kundenservice“ bzw. „Kundenbetreuung“.

Kundenbetreuung mit Verbesserungspotenzial

Die höchste Kundenzufriedenheit können die untersuchten Versicherer ebenfalls mit dem stärksten Kundenbindungstreiber „Schadenregulierung“ erzielen. Im Vergleich aller untersuchten Leistungs- und Servicemerkmale weisen die „Reaktionsgeschwindigkeit im Schadenfall“ das „Einhalten von Zusagen im Schadenfall“ und die „Unkompliziertheit der Schadenabwicklung“ laut ServiceValue die höchste Kundenzufriedenheit innerhalb der Studie auf. Die niedrigsten Werte lassen sich dagegen bei der den Einzelmerkmalen in der Leistungskategorie „Kundenbetreuung“ finden. Verbesserungsbedarf aus Kundensicht gibt es vor allem in Sachen „Belohnung von Kundentreue“, „Wechselangebote zu günstigeren Tarifen während der Vertragslaufzeit“ und „Regelmäßige Überprüfung von Versicherungsumfang und -beiträgen“.

Weitere Informationen zur Studie gibt es hier.

Bild: © hkama – stock.adobe.com

 

Ostangler Brandgilde launcht grünen Privathaftpflichttarif

Die Ostangler Brandgilde bietet mit dem Tarif „Green Fair Play Plus“ eine nachhaltige Privathaftpflichtversicherung an. In den Fokus rücken dabei unter anderem ökologische Aspekte bei der Schadenregulierung und Mehrleistung bei Reparaturen.

Im Sinne der Nachhaltigkeit bietet die Ostangler Brandgilde eine neue Privathaftpflichtversicherung an. Der Tarif „Green Fair Play Plus“ beinhaltet etwa Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz und umfasst unter anderem eine generationengerechte Schadenregulierung. Das bedeutet, dass der Sachversicherer in der Schadenregulierung anfallende Klimagase mit einer Kompensation in Klimaschutzprojekte ausgleichen will. Je Euro Schadenregulierung werden 1,5 Cent für die Klimafreundlichstellung, wie der Versicherer diese Maßnahme nennt, zur Verfügung.

Zudem tritt das Unternehmen beispielsweise mit Mehrleistung für Reparatur ein. Liegt bei beschädigten Sachen ein Totalschaden vor, d.h. die Reparaturkosten übersteigen den versicherten Zeitwert oder Neuwert, leistet das Unternehmen auf Wunsch des Versicherungsnehmers Mehrkosten für eine Reparatur von bis zu 20% über dem versicherten Zeitwert. Des Weiteren gibt es Mehrleistungen für Nachhaltigkeitssiegel und Baubiologie und die Versicherung bietet unter anderem eine kostenfreie Nachhaltigkeitsberatung. (bh)

Bild: © Romolo Tavani – stock.adobe.com

 

Corona: HDI erweitert Arzthaftpflichtdeckung

Die HDI Versicherung AG will das Engagement von Ärzten erleichtern, die sich wegen des Coronavirus bereiterklärt haben, unterstützend tätig zu werden, und weitet ihre Leistungen für alle bei ihr berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte entsprechend aus.

Wegen der rasch voranschreitenden Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) haben viele Ärztinnen und Ärzte ihre Bereitschaft erklärt, unterstützend tätig zu werden, beispielsweise als Vertreter in Arztpraxen oder bei der Beratung von Patienten. Die HDI unterstützt dieses Engagement und weitet ihre Leistungen entsprechend aus. Die Regelung gilt ab sofort und ohne gesonderte Bestätigung für alle bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte:

 Setzt ein niedergelassener Arzt, der mit seinem medizinischen Personal unter Quarantäne gestellt wurde, in seiner Praxis einen Vertreter oder anderweitiges medizinisches Personal ein, besteht für diese Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes bei der HDI Versicherung AG. Sollte der entsprechende Versicherungsschutz des Praxisvertreters aus der Versicherung des Praxisinhabers nicht ausreichen, besteht Versicherungsschutz über jedweden Arzthaftpflichtvertrag des Vertreters bei der HDI Versicherung AG. Dies ist auch der Fall, wenn der Vertreter eine ausschließliche Absicherung des sogenannten Restrisikos vereinbart hat.

Auch unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen abgesichert

Dieser Versicherungsschutz gilt auch für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, zum Beispiel bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder bei Probenentnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Soweit die Leistungen im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit erfolgen, gelten die Grundsätze der Staatshaftung. Der Versicherungsschutz ist dann beschränkt auf einen Rückgriff bei grob fahrlässigem Handeln.

Bild: © photoguns – stock.adobe.com

 

HDI passt Leistungen der Privathaftpflicht an

Die HDI Versicherung hat bei ihrer Privathaftpflichtversicherung die Innovationsklausel genutzt und die Leistungen einem Update unterzogen. Als eine der Neuerungen ist nun beispielsweise die ehrenamtliche Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer eingeschlossen.

Bei ihrer Ende 2018 eingeführten Privathaftpflichtversicherung hat HDI die in den Bedingungen enthaltene Innovationsklausel genutzt und verschiedene Leistungen angepasst. Seit der Produkteinführung sind die Innovationsgarantie wie auch der garantierte GDV-Mindeststandard Bestandteil aller drei Produktlinien. Vermittler haben dadurch Beratungssicherheit: Bestandskunden mit einem Vertrag im entsprechenden Produkt profitieren automatisch von beitragsneutralen Verbesserungen der Leistungen.

Betreuer-Haftpflicht nun inbegriffen

Als eine der Neuerungen ist nun die ehrenamtliche Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer eingeschlossen. Mitversichert ist darüber hinaus auch die private Haftpflicht der betreuten Personen über die Privathaftpflichtversicherung des Betreuers. In der Tariflinie Komfort ist der Verlust von privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Schlüsseln nun bis zu einer Summe von 100.000 Euro abgedeckt – vorher waren es 30.000 Euro.

Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die außerhalb der elterlichen Wohnung in einer Einrichtung leben, sind ohne Altersbegrenzung mitversichert. Zuvor galt dies nur für Kinder mit geistiger Behinderung. Neben weiteren Leistungsanpassungen wurden auch die nebenberuflichen Tätigkeiten erweitert. Die Änderungen gelten ab sofort für Neu- und für Bestandsverträge. (tk)

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