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Private Haftpflicht

Privathaftpflicht: Franke und Bornberg nimmt 562 Tarife unter die Lupe

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat erneut die Angebote zur privaten Haftpflichtversicherung einer Prüfung unterzogen. Insgesamt 562 Tarife wurden im Rahmen des aktuellen Ratings bewertet. Dabei haben die Analysten auch einige interessante Trends ausgemacht. So kalkulieren erste Versicherer ihre Haftpflichtprämien abhängig vom Wohnort.

Ein privater Haftpflichtschutz gilt als wichtigste freiwillige Versicherung. Mehr als 80% der deutschen Haushalte verfügen über eine entsprechende Absicherung. Das Analyse- und Ratingunternehmen Franke und Bornberg analysiert die Angebote zur Privathaftpflichtversicherung (PHV) seit 2015 mit seinem umfassenden Bedingungsrating. Für das aktuelle PHV-Rating 2020 haben die Analysten insgesamt 562 Tarife nach 55 Kriterien je Produktvariante untersucht – und ziehen Bilanz. Dabei berichten sie auch von einigen interessanten Trends auf dem Markt.

Mehr Transparenz und nachvollziehbare Leistungen

Seit dem ersten Rating hat sich die Tarifqualität spürbar verändert, wie Christian Monke unterstreicht, Leiter Versicherungsanalyse bei Franke und Bornberg. Heute gehen die Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung häufig deutlich über die gesetzliche Haftung hinaus. Neue Tarifgenerationen schneiden fast immer besser ab als ihre Vorgänger. Was die Bedingungen betrifft, achten die Versicherer auf Transparenz und wollen mit nachvollziehbaren Leistungen punkten. Tarifliche Regelungen sind heute präzise gestaltet und viel detaillierter beschrieben als noch vor einigen Jahren, so das Fazit der Analysten.

Drohnen in der Regel nicht mehr außen vor

Als Beispiel für die Verbesserungen führt Franke und Bornberg den Einschluss von Luftfahrzeugen wie Drohnen und Copter in die PHV an. So haben die meisten Versicherer ihre restriktive Haltung inzwischen aufgegeben, Gewichtsbeschränkungen gelockert und verzichten auf den Ausschluss von Luftfahrzeugen mit Motor. Nur noch wenige Gesellschaften würden laut Monke für Drohnen einen Extrabeitrag erheben.

Deckungssummen erklimmen neue Höhen

Außerdem zeigt sich ein Anstieg der Deckungssummen. Versicherer wie die WGV und SIGNAL IDUNA bieten im Top-Tarif inzwischen bis zu 75 Mio. Euro. Bei der Allianz beträgt die Deckungssumme im Premium-Tarif sogar bis zu 100 Mio. Euro.

Wohnortabhängige Haftpflichtprämien als neuer Trend?

In der Tarifkalkulation für die Privathaftpflicht ist derzeit ein Trend zu beobachten, den die Analysten als bemerkenswert beschreiben. So kalkulieren erste Gesellschaften ihre Haftpflichtprämien abhängig vom Wohnort bzw. der Postleitzahl. Eine solche PLZ-Differenzierung gibt es bei Interlloyd, der AXA und bei HDI. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Versicherer diesem Trend folgen. Auch über die Datengrundlage dieser Kalkulation sei noch wenig bekannt. Was den Nutzen angeht, gibt sich Monke skeptisch: „Auf den ersten Blick erscheint der Wunsch nach bedarfsgerechter Tarifierung nachvollziehbar. Doch jede Differenzierung führt zu kleineren Kollektiven. Wo es Gewinner gibt, sind auch Verlierer. Und was einige Kunden mit günstiger Postleitzahl bei ihrer PHV sparen können, müssen in Zukunft andere drauflegen. Das erinnert mich an die inflationäre Entwicklung der Berufsgruppen in der BU-Versicherung.“

So schneiden die Tarife der InsurTechs ab

Für das PHV-Rating 2020 hat Franke und Bornberg auch Tarife von Start-ups wie Adam Riese, Getsafe, helden.de, Lemonade, Neodigital und ONE beleuchtet. Diese Unternehmen zielen meist auf jüngere Kundengruppen ab, wollen ihre Produkte an deren Bedürfnisse anpassen und mit schlanken PHV-Tarifen überzeugen. Doch wie steht es um die Leistungsfähigkeit solcher Tarife? „Ein schlanker Tarif bedient vor allem den Wunsch nach weniger Komplexität. Das schafft Vertrauen, aber noch lange keinen Top-Tarif. Einige PHV-Tarife von InsurTechs landen am unteren Ende unserer Bewertungsskala.“ Jedoch gibt es durchaus auch Start-ups, die mit ihren Top-Tarifen den Vergleich mit etablierten Gesellschaften nicht zu scheuen brauchen. Verbraucherfreundlich ist die Entwicklung hin zu mehr Flexibilität, dazu zählt auch eine tägliche Kündigungsfrist, wie sie InsurTechs wie helden.de oder Getsafe anbieten.

44% der Top-Tarife für Familie mit höchster Bewertung

Im Rating unterscheidet Franke und Bornberg zwischen Top- und Grundschutz sowie den Lebenssituationen Familien und Single. Bei den Top-Tarifen gelten als Mindestanforderungen eine Deckungssumme von 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro bei Vermögensschäden und Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder (außer im Single-Tarif), Forderungsausfall, Gefälligkeitshandlungen und beruflicher Schlüsselverlust. Seit dem Erstrating 2015 hat die Qualität im Bereich Topschutz noch einmal zugenommen. Die höchste Bewertung „FFF“ erhalten knapp 44% der Familientarife. Zum Vergleich: 2015 waren es lediglich 17%. Bei den PHV-Tarifen für Singles schneiden nahezu 38% mit Bestwertung ab, 2015 waren es 17%.

Die Bewertungen für Tarife mit Grundschutz

Bei den Tarifen mit Grundschutz ist die Mindestanforderung eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Auch hier zeigt sich laut Franke und Bornberg eine deutliche Qualitätssteigerung. Die höchste Bewertungsstufe FFF erreichen knapp 13% der Familientarife mit Grundschutz. Im Jahr 2015 gab es diese Wertung nur für 2% der Tarife. Bei den PHV-Single-Tarifen mit Grundschutz schneiden ebenfalls rund 13% mit „FFF“ ab. Auch hier waren es 2015 nur 2%, die die beste Bewertung erzielen konnte. (tk)

Bild: © zphoto83 – stock.adobe.com

 

degenia bringt neues Privathaftpflichtkonzept

Mit dem neuen Privathaftpflichttarif T20 aus dem Haus der degenia können sich nun auch Alleinerziehende individuell absichern. Auch Vorverträge mit einem Vorschaden sind kein Problem bei der Antragsannahme.

Der Deckungskonzeptanbieter degenia bringt einen neuen Privathaftpflicht-Tarif T20 auf den Markt. Innerhalb der vier bekannten Tariflinien basic, classic, premium und optimum konnten die Vermittler im Vorgängertarif T17 den individuell passenden Versicherungsschutz für Singles, Paare und Familien auswählen. Ab sofort steht mit T20 nun auch ein zusätzlicher Tarif für Alleinerziehende zur Verfügung. Im neuen Konzept sind in den Tariflinien premium und optimum auch unmittelbare Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander mitversichert – und zwar bis zur jeweiligen Versicherungssumme bzw. bis maximal 15 Mio. Euro pro Person. Außerdem können in diesen Tariflinien verschiedene Versicherungssummen gewählt werden: 15 Mio. Euro, 25 Mio. Euro oder 50 Mio. Euro. Der T20 bietet daneben auch die Möglichkeit, eine generelle Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Schadenfall zu vereinbaren.

Erweiterte Vorschadenhöhe

Um die Flexibilität des Vermittlers im Kundengespräch weiter zu erhöhen, sind jetzt auch Vorverträge mit einem Vorschaden kein Problem bei der Antragsannahme. Solange es sich um maximal einen Schadenfall in den letzten fünf Jahren handelt, werden Anträge bis zu einer Vorschadenhöhe von 10.000 Euro angenommen. Bislang lag diese Grenze bei 500 Euro. Auf Wunsch vieler Makler wurde zudem im neuen T20 die Wartezeit nach der Schule oder nach der Erstausbildung von bisher zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert.

Der degenia PHV-T20 enthält darüber hinaus in der optimum-Variante erstmals eine Vorversicherergarantie. Passend dazu gibt es zusätzlich eine Best-Leistungs-Garantie, verbunden mit einer Konditionsdifferenzdeckung. Der Aktualität der Corona-Krise geschuldet ist zudem die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 24 Monate mitversichert.

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com

 

Einbruchdiebstahl: Versicherer hat Beweislast bei Rückforderungsanspruch

Die Beweislast für einen Einbruchdiebstahl oder Raub trägt der Versicherer, wenn er eine als „Vorauszahlung“ geleistete Schadenssumme zurückfordern will. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Will der Versicherer vom Versicherten eine Schadenssumme, die er für einen behaupteten Einbruchdiebstahl gezahlt hat, zurückfordern, dann liegt die Beweislast dafür, dass er in Wahrheit nicht zur Leistung verpflichtet gewesen sei, bei ihm. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung seitens des Versicherers nur als „Vorauszahlung“ getätigt wurde, wie das Oberlandesgericht Dresden in einem aktuellen Fall darlegt.

Einbruchdiebstahl – Versicherer leistet Vorauszahlung

Im konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer nach einem Einbruchdiebstahl bei seiner Hausratversicherung den entstandenen Schaden geltend gemacht. Nach seinen Angaben waren ihm mehrere wertvolle Gegenstände sowie Bargeld unter Anwendung von Gewalt gestohlen worden. Daraufhin zahlte der Versicherer ihm 10.000 Euro aus, die er jedoch als „Vorauszahlung“ quittierte. Später berief sich der Versicherer darauf, es habe sich um einen vorgetäuschten Einbruch gehandelt. Er sei somit nicht zur Leistung verpflichtet und forderte die geleistete Vorauszahlung vom Versicherungsnehmer zurück.

„Vorauszahlung“ ändert nichts an Beweislast

Das Oberlandesgericht Dresden wies die Klage in zweiter Instanz ab. Laut seinem Urteil muss der Rückfordernde, in dem Fall also der Versicherer, die Darlegungs- und Beweislast dafür tragen, dass er ohne rechtlichen Grund geleistet hat. Beweiserleichterungen kommen ihm nicht zu Gute. Daran ändert auch nicht, dass der Versicherer seine Zahlung als „Vorauszahlung“ bezeichnet hatte. Dies impliziere zwar, dass der Versicherer sich eine Möglichkeit offen halten will, den Betrag gegebenenfalls zurückzufordern, ändere aber nichts an der Beweislastverteilung im Rückforderungsprozess. Der Versicherer habe nicht erklärt, dass er Vorbehalte habe oder seine Eintrittspflicht prüfen wolle. Das Gericht sieht in der Bezeichnung „Vorauszahlung“ sogar einen Vorschuss auf eine bestehende Verbindlichkeit. (tos)

OLG Dresden, Urteil vom 14.01.2020, Az.: 4 U 1245/19

Bild: © Photographee.eu – stock.adobe.com

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Privathaftpflicht: Das sind die besten Anbieter aus Kundensicht

Welche Versicherer, die Privathaftpflichtpolicen anbieten, werden als besonders kundenorientiert wahrgenommen? Womit stellen sie ihre Kunden am meisten zufrieden und wo haben sie noch Nachholbedarf? Diese Fragen beantwortet der aktuelle „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer“ aus dem Haus der Analysegesellschaft ServiceValue.

Eine Privathaftpflichtpolice schützt bei selbstverschuldeten Schäden vor hohen finanziellen Risiken und ist deshalb ein must have in jedem persönlichen Versicherungsportfolio. Wer aus Versichertensicht als besonders kundenorientiert wahrgenommen wird, hat die Analysegesellschaft ServiceValue nun in ihrem „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer“ untersucht. Dafür wurden 3.314 Kundenurteile zu insgesamt 40 Versicherungsunternehmen eingeholt. Die Befragten konnten bis zu zwei Privathaftpflichtversicherer bewerten, bei denen sie in den vergangenen zwölf Monaten Kunden waren.

20 Anbieter sind insgesamt „sehr gut“ oder „gut“

Abgefragt wurden insgesamt 27 Leistungsmerkmale, eingeteilt in die fünf Qualitätsdimensionen „Produkte“, „Kundenbetreuung“, „Kundenservice“, „Schadenregulierung“ und „Preis-Leistungs-Verhältnis“. Das Gesamtergebnis berechnet ServiceValue als ungewichteten Mittelwert aller Qualitätsdimensionen. Die Auszeichnung „gut“ erhalten alle Unternehmen, die über dem Mittelwert liegen. Unternehmen, die wiederum über dem Durchschnitt der mit „gut“ bewerteten Unternehmen liegen, erhalten ein „sehr gut“.20 Anbietern ist es dem aktuellen Serviceatlas zufolge gelungen, die Kundenerwartungen im Hinblick auf die abgefragten Leistungsmerkmale zu erfüllen oder sogar zu übertreffen. Ein „sehr gut“ im Gesamtranking erhalten CosmosDirekt, Provinzial Rheinland, LVM, Allianz Direct, ADAC Versicherungen, HUK-COBURG, Generali (ehemals AachenMünchener), HUK24, Allianz, SV SparkassenVersicherung und DEVK.

Eine „gute“ Gesamtbewertung über alle Qualitätsdimensionen hinweg erhielten Concordia, DFV Deutsche Familienversicherung, Basler, Westfälische Provinzial, die Haftpflichtkasse, Zurich, GVO, die Continentale und EUROPA.

Viele „sehr gut“ in einzelnen Leistungsmerkmalen

Gesamtsieger CosmosDirekt gelingt zugleich in den Kategorien „Produkte“ (u. a. Qualität, Vielfalt, Transparenz, Flexibilität der Policen) und „Preis-Leistungs-Verhältnis“ (u. a.: Wie günstig und transparent sind die Versicherungsprämien? Wie gestaltet sich der Leistungsumfang?) der Einzelsieg. Bei der „Kundenbetreuung“ (u. a. Beratungsqualität, Freundlichkeit der Mitarbeiter Verbindlichkeit von Aussagen) überzeugt die Allianz, während beim „Kundenservice“ (u. a. Kontaktmöglichkeit, Umgang mit konkreten Beschwerden/Reklamationen, Verständlichkeit der schriftlichen Unterlagen) LVM das Spitzenfeld anführt. Bei der „Schadenregulierung“ (Reaktionsgeschwindigkeit und Einhaltung von Zusagen im Schadenfall, Unkompliziertheit, Nachvollziehbarkeit und Kulanz bei der Schadenabwicklung) liegt Provinzial Rheinland im Einzelranking ganz vorn.

Auch unter den im Gesamtranking mit „gut“ bewerteten Gesellschaften gelingt einigen in einzelnen Teildimensionen ein „sehr gut“. Es sind Concordia („Kundenbetreuung“ und „Produkte“), DFV Deutsche Familienversicherung („Preis-Leistungs-Verhältnis“), Westfälische Provinzial („Schadenregulierung“ und „Kundeservice“), die Haftpflichtkasse („Produkte“ und „Preis-Leistungs-Verhältnis“) und die Continentale („Kundenservice“ und „Kundenbetreuung“).

Schadenregulierung beeinflusst Kundenbindung am meisten

Auf der Ebene der Qualitätsdimensionen hat laut „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer“ die „Schadenregulierung“ den höchsten Einfluss auf die Kundenbindung. Bestandteil dieser Qualitätsdimension sind auch die auf der Ebene der Leistungsmerkmale stärksten Kundenbindungstreiber „Kulanz der Schadenabwicklung“, „Unkompliziertheit der Schadenabwicklung“ und „Einhalten von Zusagen im Schadenfall“. Weitere Leistungsmerkmale mit sehr hohem Bindungswert sind die „Qualität der allgemeinen Anliegenbearbeitung“, „Umgang mit Beschwerden/Reklamationen“, „Eingehen auf Kundenwünsche“ und „Verbindlichkeit von Aussagen“ aus den Qualitätsdimensionen „Kundenservice“ bzw. „Kundenbetreuung“.

Kundenbetreuung mit Verbesserungspotenzial

Die höchste Kundenzufriedenheit können die untersuchten Versicherer ebenfalls mit dem stärksten Kundenbindungstreiber „Schadenregulierung“ erzielen. Im Vergleich aller untersuchten Leistungs- und Servicemerkmale weisen die „Reaktionsgeschwindigkeit im Schadenfall“ das „Einhalten von Zusagen im Schadenfall“ und die „Unkompliziertheit der Schadenabwicklung“ laut ServiceValue die höchste Kundenzufriedenheit innerhalb der Studie auf. Die niedrigsten Werte lassen sich dagegen bei der den Einzelmerkmalen in der Leistungskategorie „Kundenbetreuung“ finden. Verbesserungsbedarf aus Kundensicht gibt es vor allem in Sachen „Belohnung von Kundentreue“, „Wechselangebote zu günstigeren Tarifen während der Vertragslaufzeit“ und „Regelmäßige Überprüfung von Versicherungsumfang und -beiträgen“.

Weitere Informationen zur Studie gibt es hier.

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Ostangler Brandgilde launcht grünen Privathaftpflichttarif

Die Ostangler Brandgilde bietet mit dem Tarif „Green Fair Play Plus“ eine nachhaltige Privathaftpflichtversicherung an. In den Fokus rücken dabei unter anderem ökologische Aspekte bei der Schadenregulierung und Mehrleistung bei Reparaturen.

Im Sinne der Nachhaltigkeit bietet die Ostangler Brandgilde eine neue Privathaftpflichtversicherung an. Der Tarif „Green Fair Play Plus“ beinhaltet etwa Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz und umfasst unter anderem eine generationengerechte Schadenregulierung. Das bedeutet, dass der Sachversicherer in der Schadenregulierung anfallende Klimagase mit einer Kompensation in Klimaschutzprojekte ausgleichen will. Je Euro Schadenregulierung werden 1,5 Cent für die Klimafreundlichstellung, wie der Versicherer diese Maßnahme nennt, zur Verfügung.

Zudem tritt das Unternehmen beispielsweise mit Mehrleistung für Reparatur ein. Liegt bei beschädigten Sachen ein Totalschaden vor, d.h. die Reparaturkosten übersteigen den versicherten Zeitwert oder Neuwert, leistet das Unternehmen auf Wunsch des Versicherungsnehmers Mehrkosten für eine Reparatur von bis zu 20% über dem versicherten Zeitwert. Des Weiteren gibt es Mehrleistungen für Nachhaltigkeitssiegel und Baubiologie und die Versicherung bietet unter anderem eine kostenfreie Nachhaltigkeitsberatung. (bh)

Bild: © Romolo Tavani – stock.adobe.com

 

Corona: HDI erweitert Arzthaftpflichtdeckung

Die HDI Versicherung AG will das Engagement von Ärzten erleichtern, die sich wegen des Coronavirus bereiterklärt haben, unterstützend tätig zu werden, und weitet ihre Leistungen für alle bei ihr berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte entsprechend aus.

Wegen der rasch voranschreitenden Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) haben viele Ärztinnen und Ärzte ihre Bereitschaft erklärt, unterstützend tätig zu werden, beispielsweise als Vertreter in Arztpraxen oder bei der Beratung von Patienten. Die HDI unterstützt dieses Engagement und weitet ihre Leistungen entsprechend aus. Die Regelung gilt ab sofort und ohne gesonderte Bestätigung für alle bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte:

 Setzt ein niedergelassener Arzt, der mit seinem medizinischen Personal unter Quarantäne gestellt wurde, in seiner Praxis einen Vertreter oder anderweitiges medizinisches Personal ein, besteht für diese Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes bei der HDI Versicherung AG. Sollte der entsprechende Versicherungsschutz des Praxisvertreters aus der Versicherung des Praxisinhabers nicht ausreichen, besteht Versicherungsschutz über jedweden Arzthaftpflichtvertrag des Vertreters bei der HDI Versicherung AG. Dies ist auch der Fall, wenn der Vertreter eine ausschließliche Absicherung des sogenannten Restrisikos vereinbart hat.

Auch unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen abgesichert

Dieser Versicherungsschutz gilt auch für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, zum Beispiel bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder bei Probenentnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Soweit die Leistungen im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit erfolgen, gelten die Grundsätze der Staatshaftung. Der Versicherungsschutz ist dann beschränkt auf einen Rückgriff bei grob fahrlässigem Handeln.

Bild: © photoguns – stock.adobe.com

 

HDI passt Leistungen der Privathaftpflicht an

Die HDI Versicherung hat bei ihrer Privathaftpflichtversicherung die Innovationsklausel genutzt und die Leistungen einem Update unterzogen. Als eine der Neuerungen ist nun beispielsweise die ehrenamtliche Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer eingeschlossen.

Bei ihrer Ende 2018 eingeführten Privathaftpflichtversicherung hat HDI die in den Bedingungen enthaltene Innovationsklausel genutzt und verschiedene Leistungen angepasst. Seit der Produkteinführung sind die Innovationsgarantie wie auch der garantierte GDV-Mindeststandard Bestandteil aller drei Produktlinien. Vermittler haben dadurch Beratungssicherheit: Bestandskunden mit einem Vertrag im entsprechenden Produkt profitieren automatisch von beitragsneutralen Verbesserungen der Leistungen.

Betreuer-Haftpflicht nun inbegriffen

Als eine der Neuerungen ist nun die ehrenamtliche Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer eingeschlossen. Mitversichert ist darüber hinaus auch die private Haftpflicht der betreuten Personen über die Privathaftpflichtversicherung des Betreuers. In der Tariflinie Komfort ist der Verlust von privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Schlüsseln nun bis zu einer Summe von 100.000 Euro abgedeckt – vorher waren es 30.000 Euro.

Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die außerhalb der elterlichen Wohnung in einer Einrichtung leben, sind ohne Altersbegrenzung mitversichert. Zuvor galt dies nur für Kinder mit geistiger Behinderung. Neben weiteren Leistungsanpassungen wurden auch die nebenberuflichen Tätigkeiten erweitert. Die Änderungen gelten ab sofort für Neu- und für Bestandsverträge. (tk)

Bild: © Monster Ztudio – stock.adobe.com

 

Schwarzwälder Versicherung bringt nachhaltige PHV

Die neue Privathaftpflicht „Green Fair Play Plus“ aus dem Haus der Schwarzwälder Versicherung ist als Produkt mit nachhaltigem Konzept gedacht: Je Euro Schadenregulierung stellt die Schwarzwälder Versicherung 1,5 Cent für Klimaschutzprojekte zur Verfügung.

Nachhaltigkeit bedeutet für die Schwarzwälder Versicherung, auf ökonomische, gesellschaftliche und ökologische Belange Rücksicht zu nehmen und diese zu fördern. In der gesamten Wertschöpfungskette der regional orientierten Versicherung stehen nachhaltiges Wirtschaften und Agieren im Vordergrund. So baut das Unternehmen das Nachhaltigkeitskonzept sukzessive aus und launcht im Zuge dessen nun ein neues Produkt: die Privathaftpflicht Green Fair Play Plus.

Klimaschutzprojekte profitieren von Schadenregulierung

Die neue Versicherung umfasst eine generationengerechte Schadenregulierung und mindert die Auswirkungen durch Klimafreundlichstellung: Je Euro Schadenregulierung stellt die Schwarzwälder Versicherung 1,5 Cent für die Klimafreundlichstellung zur Verfügung. Dies erfolgt ausschließlich über Klimaschutzprojekte, die mit dem Qualitätslabel „Gold Standard“ zertifiziert sind.

Zudem tritt das Unternehmen mit Mehrleistung für Reparatur ein: Liegt bei beschädigten Sachen ein Totalschaden vor, das heißt, die Reparaturkosten übersteigen den versicherten Zeitwert, leistet die Schwarzwälder Versicherung auf Wunsch des Versicherungsnehmers Mehrkosten für eine Reparatur von bis zu 20% über dem versicherten Zeitwert. Des Weiteren bietet die Versicherung ein Serviceangebot für Schadenersatzberatung im Sinne der Nachhaltigkeit. (ad)

Bild: © Chlorophylle – stock.adobe.com

 

Bauordnungswidrigkeit: Nachbarin haftet für Schäden an Ferraris

Weil sie einen Holzunterstand bauordnungswidrig an ihre Grundstücksgrenze und damit direkt an die Nachbargarage gesetzt hat, anstatt 3 m Mindestabstand zu halten, haftet eine Frau für Brandschäden an Garage und Ferraris ihres Nachbarn. Dies hat das OLG Hamm entschieden.

Greift der Brand eines bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Holzunterstands auf die Nachbargarage über, muss die Besitzerin des Unterstands für die Folgen gegenüber ihrem Grundstücksnachbarn einstehen. Dies hat der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden.

Im konkreten Fall hatte die Beklagte am Rand ihres Grundstücks direkt neben einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Doppelgarage einen überdachten Holzunterstand errichtet, in dem Brennholz lagerte. In unmittelbarer Nähe zum Unterstand nahm der Sohn der Beklagten eines Mittags Holzarbeiten mit einer Kreissäge vor. Am Folgetag gegen 02:00 Uhr morgens kam es zu einem Brand am Holzunterstand. Das Feuer erfasste auch die benachbarte Doppelgarage des Klägers, in der zwei Ferraris standen. Einer wurde durch Rauchgase verunreinigt, auf den anderen tropften die geschmolzenen Kunststoffabdeckungen der Beleuchtungskörper herab, wodurch Einbrennungen im Lack entstanden.

LG Hagen: Brandursache nicht bewiesen

Der Kläger machte daraufhin einen Gesamtschaden – insbesondere an Garage und Ferraris – von etwa 35.000 Euro gegenüber der Beklagten geltend. Das Landgericht (LG) Hagen hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 23.10.2018; Az.: 3 O 72/17), weil es nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens die Brandursache nicht als bewiesen ansah.

Mit seiner Berufung gegen dieses Urteil hat der Kläger geltend gemacht, dass der Brand nicht hätte auf seine Garage übergreifen können, wenn die Beklagte bei der Errichtung des Holzunterstandes einen – bauordnungsrechtlich gebotenen – Mindestabstand von 3 m eingehalten hätte. Deshalb müsse die beklagte Nachbarin ihm seinen Schaden ersetzen.

OLG Hamm: Mindestabstand hätte Übergreifen des Feuers verhindert

Der 24. Zivilsenat des OLG Hamm sah es genauso: Dem Kläger stehe der von ihm geltend gemachte Schadensersatzanspruch zu. Zwar sei nicht feststellbar, dass die Beklagte für die Brandentstehung als solche verantwortlich gewesen sei. Allerdings habe die Beklagte die Übertragung der Brandfolgen durch Lagerung des brennbaren Holzes in dem bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Holzunterstand erst ermöglicht. Nur deshalb – wie sich aus den Feststellungen des vom Senat angehörten Sachverständigen ergebe – habe sich der Brand auf die Doppelgarage des Klägers ausweiten können und es sei zu den Schäden an den Autos gekommen. Wenn der Holzunterstand dagegen 3 m von der Garage entfernt errichtet worden wäre, wäre zwar wegen des Daches auch ein Hitze- und Rauchgasstau hervorgerufen worden, allerdings hätte die Hitze dann nicht auf die Nachbargarage übergreifen können. (ad)

OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2019, Az.: 24 U 146/18

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uniVersa mit neuem Privathaftpflichtkonzept

Im Rahmen ihrer neuen Privathaftpflicht „FLEXXprotect“, die es in drei Varianten gibt, bietet die uniVersa unter anderem einen speziellen Treuebonus für Verträge, die über eine Dauer von drei Jahren geschlossen werden.

Mit „FLEXXprotect“ hat die uniVersa eine neue Privathaftpflichtversicherung auf den Markt gebracht. Angeboten werden drei Absicherungsvarianten mit Versicherungssummen von 10 bis 50 Mio. Euro. Die drei Varianten „easy, allround und best“ können jeweils als Single, Duo- oder Familienpolice abgeschlossen werden.

Drei Absicherungsvarianten: easy, allround und best

Im easy-Paket sind bereits viele Leistungen enthalten, die über einen normalen Standardschutz hinausgehen. So zum Beispiel Deliktunfähigkeit, Gefälligkeitshandlungen, Schlüsselverlust, Forderungsausfalldeckung, Heizöltank und Drohnen. Zudem gibt es eine Innovationsgarantie, durch die künftige Bedingungsverbesserungen automatisch und ohne Mehrbeitrag mitversichert sind. Die easy-Single-Deckung ist bereits ab 38 Euro pro Jahr erhältlich. Beim allround-Paket wird zusätzlich Versicherungsschutz für Personenschäden untereinander, gewerbliche Nebentätigkeiten und für falsches Betanken fremder, geliehener Kraftfahrzeuge angeboten. 

Im best-Paket sind beispielsweise zusätzlich ein Rechtsschutz zum Forderungsausfall sowie eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit enthalten. Aber auch eine Besitzstandsgarantie, durch die man bei einem Wechsel nicht schlechter gestellt wird als beim Vorversicherer. Eine Differenzdeckung garantiert zudem, dass der höhere Versicherungsschutz bei einem Wechsel bereits ab Antragseinreichung versichert ist, auch wenn der Beginn aufgrund von Kündigungsfristen beim Vorversicherer erst später ist. Auf Wunsch kann zudem eine „Best-Leistungs-Garantie“ vereinbart werden. Dann sind auch Schäden versichert, die bei der uniVersa nicht enthalten sind, aber am Markt versicherbar gewesen wären. 

Treuebonus für Verträge über eine Dauer von drei Jahren

Für alle Absicherungsvarianten ist ein Treuebonus möglich: Wird der Vertrag über eine Dauer von drei Jahren abgeschlossen, gibt es ohne Mehrbeitrag eine zusätzliche Leistung von bis zu 500 Euro pro Jahr dazu. Damit sind vom Kunden anerkannte Schadensersatzansprüche versichert, für die es eigentlich keine Erstattungsgrundlage gibt, weil sie über die gesetzliche Haftung hinausgehen. Optional kann der neue Schutz um eine Hundehalter- und Diensthaftplicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie um eine beitragssparende Selbstbeteiligung ergänzt werden. Das neue Haftpflichtkonzept kann auch online über die Website der uniVersa und der von Vermittlern abgeschlossen werden. Ebenso ist ein Abschluss per Online-Deckungsnote durch Vertriebspartner möglich. (ad)

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