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BU

Erstmals Rating zur BU-Nachversicherung

Die Nachversicherungsgarantien in BU-Versicherungen werden immer vielfältiger und komplexer. Für Versicherungsmakler und Verbraucher wird es damit unübersichtlicher. MORGEN & MORGEN hat deshalb erstmals ein BU-Nachversicherungsrating erstellt. Das Ergebnis: nicht schlecht, geht aber besser.

<p>Die Personen, die eine BU-Versicherung abschließen, werden immer jünger. Wer jedoch heute eine Schüler-BU abschließt oder Berufsanfänger ist, weiß noch nicht, wie sich seine spätere Lebenssituation darstellen wird und kann zudem meist nur eine geringe BU-Rente vereinbaren. Ein abgeschlossener Tarif sollte aber sicherstellen, dass die Rentenhöhe im Vertragsverlauf angepasst werden kann. Hierzu bieten BU-Versicherer eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Oftmals ist auch eine Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung möglich. </p><p>Sieht man auf die vergangenen Monate zurück, stellt man fest, dass zahlreiche BU-Versicherer gerade bei der Nachversicherung nachgebessert haben und sich diese zu einem entscheidenden Wettbewerbsmerkmal entwickelt hat.</p><p>Dies hat MORGEN und MORGEN zum Anlass genommen, erstmals ein BU-Nachversicherungsrating zu erstellen. Gleichermaßen wurden die neuen Leistungsfragen in die Vergleichssoftware M&M Office integriert. „Verbraucher:innen sollen erkennen können, ob ein Tarif wirklich gut mitwächst. Sich also als lebenslanger Wegbegleiter eignet und die Entscheidung für den Tarif nachhaltig sein kann“, erklärt dazu Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating und Analyse bei MORGEN & MORGEN (M&M). </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Notwendige Leistungskriterien für eine Top-Bewertung--><h5>Notwendige Leistungskriterien für eine Top-Bewertung</h5><p>Mit Blick auf die Bedingungsqualität haben die Analysten 17 Leistungsmerkmale identifiziert, die im Rating untersucht und bewertet werden. Hiervon sind die fünf wichtigsten als Mindestkriterien für eine Top-Bewertung von vier oder fünf Sternen angesetzt. Diese sind: </p><ul><li>Die Versicherer verzichten nicht nur auf eine Gesundheitsprüfung, sondern auch auf eine Risikoprüfung.</li><li>Eine ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie bei Heirat, Geburt/Adoption, Ausbildung und Studium, Darlehensaufnahme zur Immobilienfinanzierung 50.000 Euro sowie Gehaltssteigerung 10%.</li><li>Die maximale Rentenhöhe der Nachversicherung absolut ist angemessen. Sie soll absolut nicht unter 2.500 Euro sein. </li><li>Die maximale Rentenhöhe der Nachversicherung relativ ist angemessen. Sie soll relativ bei 100% liegen.</li><li>Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.</li></ul><h5>Durchwachsen mit gut gefüllter Top-Riege</h5><p>Das Rating betrachtet 614 BU-Tarife, die bereits im M&M BU-Rating eine übergeordnete Bewertung erfahren haben. 313 Tarife erhalten eine 5-Sterne-Bewertung, 86 eine 4-Sterne-Bewertung und 200 eine 3-Sterne-Bewertung. Die Zahl der Tarife mit 2– und 1-Sterne-Bewertungen liegt unter 20. Durchwachsen zeige sich damit das Ratingergebnis, aber mit einer gut gefüllten Top-Riege, schlussfolgert MORGEN & MORGEN. „Für den ersten Jahrgang ist das Ergebnis bereits sehr gut. Wir sehen hier noch Potenzial, möchten aber auch die Hürden nicht zu hoch ansetzen, sondern unserem Auftrag entsprechen und den Markt spiegeln“, bewertet Ludwig das erste Ratingergebnis.</p><p>Mehr zum Rating sowie die Ratingergebnisse finden sich <a href="https://www.morgenundmorgen.com/service/ratings/bu-nachversicherung " target="_blank" >hier</a>. (bh) </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Svitlana – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3629775B-5171-4676-87F2-A161082BD7A4"></div>

 

AssCompact Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung

Am 20.04.2023 findet der AssCompact Digitalkongress „Arbeitskraftabsicherung“ auf der Plattform DKM365 statt. Es geht um die Entwicklungen bei BU-Versicherung und Grundfähigkeitsschutz. Mit dabei ist auch Franke und Bornberg.

Der nächste AssCompact Digitalkongress wird die „Arbeitskraftabsicherung“ zum Thema haben. Dazu versammeln sich Makler, Versicherer und alle Interessierten am 20.04.2023 auf der Plattform DKM365. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die neuesten Entwicklungen in der BU- und Grundfähigkeitsversicherung sowie Produktangebote im Allgemeinen und für Beamte.

Wer sich während es Kongress mit den Veranstaltungspartnern sowie mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch kommen und sich weiter informieren möchte, kann dies über Videotelefonie, Chat und Breakout-Rooms tun. Zudem kann IDD-Weiterbildungszeit bei diesem AssCompact Wissen-Event gesammelt werden.

Dieses Programm bietet der Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung 2023
  • 8:30–9:00 Uhr: Absicherung von Arbeitskraft: Leistung muss man sich auch leisten können. Stabilität und Leistungskompetenz der Anbieter als entscheidende Qualitätsfaktoren; Referent: Christian Monke, Franke und Bornberg GmbH
  • 09:00–09:30 Uhr: Nachversicherung, Dynamik, Beitragspause – So wird die BU zur Lebensbegleiterin. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei einer modernen BU ankommt. Damit diese auch die nächsten Jahrzehnte zu Ihren Kunden passt. Referent: Frank Schülke, VOLKSWOHL BUND Versicherungen
  • 10:00–10:30 Uhr: Zielgruppenorientierte Absicherung von Beamten mit Wettbewerbsvorteilen; Referent: Michael Hinz, SIGNAL IDUNA Gruppe
  • 11:00–11:30 Uhr: AKS 2 Go – Arbeitskraftabsicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung; Referent: Sebastian Koch, HDI AG
  • 12:00–12:30 Uhr: Pause
  • 13:00–13:30 Uhr: Risikoabsicherung AKS: Selbstverständliches [selbst]verständlich absichern. Mehrwerte schaffen mit dem neuen Premium Grundfähigkeitsschutz der Canada Life; Referentin: Natascha Brandenburg, Canada Life
  • 14.00–14.30 Uhr: Arbeitskraftabsicherung: Beratungsfehler in der Praxis vermeiden!; Referent: Björn Thorben M. Jöhnke, Rechtsanwalt / Partner, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnertschaft mbB
Jetzt anmelden

Mehr Informationen gibt es hier.

Eine separate Anmeldung für den Kongress ist nicht erforderlich. Benötigt wird lediglich ein Zugang zur Plattform DKM365. Hier einloggen zur Plattform: dkm365.de

Zugang zur Plattform DKM365 beantragen: die-leitmesse.de/QR/intro/186

 

Die Stabilität der BU-Versicherer im Fokus

Die Ratingagentur Franke und Bornberg bescheinigt den meisten Berufsunfähigkeitsversicherern im Rahmen des neu aufgelegten „map-report BU-Ratings“ eine hohe Stabilität. Insbesondere unter den schwierigen Rahmenbedingungen fällt das Ergebnis positiv aus.

Die langfristige Stabilität ist in der BU-Versicherung ein entscheidendes Kriterium. Wie es darum steht, hat die Ratingagentur Franke und Bornberg im Rahmen des map-reports untersucht und ein aktuelles BU-Stabilitätsrating erstellt.

Ein Analyseschwerpunkt des Ratings liegt auf der Entwicklung der Überschüsse und der Schadenquote bei den jeweiligen Versicherern. Die Finanzstärke und die Differenz zwischen Netto- und Bruttoprämie sind weitere Bewertungskriterien – und natürlich eventuelle Prämienanpassungen. Mit Blick auf die Prämien teilt Franke und Bornberg mit, dass die Untersuchung zur Prämienkalkulation breiter aufgestellt wurde und diesmal zehn statt bisher drei Berufsbilder beinhaltet. „Mit der neuen, umfangreicheren Prämienbewertung wird verhindert, dass bereits Beitragsabweichungen in nur einem Musterfall zu stark auf die Bewertung durchschlagen“, erklärt Reinhard Klages, Analyst des map-report, die Neuerung.

Im Ergebnis zeigt das Rating Kunden und Vermittlern auf, welche Versicherer für langfristig verlässliche Konditionen und damit für Zukunftsfähigkeit stehen.

Siebenmal „mmm+“, viermal „FFF+“

In dem Rating erhalten 42 Gesellschaften eine Gesamtbewertung. Davon erreichen sieben Anbieter einen Platz in der Spitzengruppe. Ein „mmm+“ erhalten die Gesellschaften

  • LV 1871
  • Europa
  • Volkswohl Bund
  • Allianz
  • Provinzial Rheinland
  • Continentale
  • BL die Bayerische

Vier weitere Versicherer stellten sich dem noch deutlich umfangreicheren BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg, bei dem Einblick in interne Kennzahlen und Prozesse genommen wird. Die Ergebnisse sind nicht direkt vergleichbar, haben aber eine noch höhere Aussagekraft. So erhielten die Versicherer

  • Nürnberger
  • Generali
  • ERGO Vorsorge
  • HDI

im Rahmen des Unternehmensratings die höchste Bewertung „FFF+“.

Aggressive Prämienkalkulation

Die Analyse der Prämiengestaltung mit Stand des Jahres 2023 zeigt, dass im Markt weiterhin sehr aggressiv kalkuliert wird. Die jeweilige Durchschnittsprämie der erwähnten zehn Musterfälle wird durchschnittlich um rund 30% unterschritten, vereinzelt sogar bis um mehr als 40%. Das gegenseitige Unterbieten bei den Beiträgen habe sich zwar entschleunigt, heißt es im map-report, aber bei der Anzahl der Berufsgruppen scheint das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht zu sein.

Geschäftsführer Michael Franke hält diese Entwicklung für problematisch: „Gerade bei den günstigen Berufsgruppen wird verstärkt selektiert. Fraglich ist, ob diese Rechnung langfristig aufgehen kann. Denn diese Berufe sind von dem Anstieg psychischer Gesundheitsprobleme besonders betroffen.“

Allerdings sollten Kunden auch nicht allein nach dem Preis auswählen. Leistungen, Bedingungswerk und Stabilität des Versicherers sind entscheidende Faktoren. Doch gerade in der jetzigen Situation, in denen Verbraucher unter der Inflation und den hohen Energiepreisen leiden, könnten es dann doch wieder die Preise sein, anhand derer die Entscheidung für einen BU-Versicherer bzw. eine BU-Versicherung getroffen wird, mutmaßen die Analysten von Franke und Bornberg – insofern sich die Menschen unter den aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt eine BU-Absicherung leisten wollen.

Weitere Informationen zum map-report finden sich hier.

Bild: © Freedomz – stock.adobe.com

 

Die Bayerische verbessert DU-Versicherung für Soldaten

Die Bayerische hat eine neue Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr auf den Markt gebracht. Der verbesserte Tarif BU Protect Bundeswehr orientiert sich an den komplexen Bedürfnissen dieser Personengruppe.

Soldatinnen und Soldaten sind in der Regel weitaus komplexeren Risiken ausgesetzt als die meisten anderen Berufsgruppen. Die Bayerische hat mit dem Tarif BU Protect Bundeswehr eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Berufssoldaten und -soldatinnen, Zeitsoldaten und -soldatinnen sowie Freiwillig Wehrdienstleistenden gestartet, die ein Augenmerk auf diese Bedürfnisse legt.

Verschiedene Versorgung trotz gleicher Risiken

Insgesamt leisten knapp 184.000 Soldaten und Soldatinnen Dienst bei der Bundeswehr. Viele von ihnen wissen nicht, dass sie eine Versorgungslücke haben, warnt die Bayerische in ihrer Meldung. Hier ist vor allem die Unterscheidung zwischen Berufs- und Zeitsoldaten maßgeblich. Während Zeitsoldaten und -soldatinnen den größten Teil der Truppe ausmachen, sind sie durch das Soldatenversorgungsgesetz (SVH) schlechter gestellt als Berufssoldatinnen und -soldaten, die ähnlich wie Beamte besoldet und versorgt werden – trotz gleicher Arbeit und gleicher Risiken.

Bei Zeitsoldaten und -soldatinnen ist die Dauer der Zugehörigkeit zur Truppe entscheidend: Wer nach weniger als vier Jahren durch Dienstunfähigkeit ausscheidet, bekommt lediglich eine Einmalzahlung.

Feststellung der DU durch Truppenarzt ist bindend

Hier knüpft der BU Protect Bundeswehr Tarif an. Die Police schließt beispielsweise Risiken von Auslandseinsätzen in den Versicherungsschutz ein, auch bei nachträglich mandatierten Einsätzen. Die Bayerische versichert auch das passive Kriegsrisiko und hält sich dabei an die Einschätzung des Bundesministeriums für Verteidigung. Es gibt keine zweijährige Wartezeit und bereits erteilte Marschbefehle führen nicht zwangsläufig zur Ablehnung, die Fallprüfung erfolgt individuell.

Bei der Leistungsfrage ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Truppenarzt für die Bayerische bindend, es ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Außerdem zahlt der Versicherer bereits vor der Überprüfung der BU 24 Monate lang eine DU-Rente. (js)

Bild: © Maik Meid – stock.adobe.com

 

Baloise erweitert Angebot bei bei BU-Versicherung

Der Versicherer Baloise hat ein neues Produkt im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Markt gebracht. Zusätzlich zur BU-Rente zahlt der Tarif Cash+ im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Kapitalleistung von bis zu 90.000 Euro.

Baloise hat seine Produktpalette im Sektor der Berufsunfähigkeitsversicherung erweitert. Im Tarif Cash+ erhalten Versicherungsnehmer bei erstmaliger Berufsunfähigkeit zusätzlich zur laufenden garantierten BU-Rente eine Kapitalleistung. Bei Abschluss besteht die Wahl zwischen den Tarif-Varianten Cash+1 und Cash+3, bei welchen respektive eine Kapitalleistung in Höhe einer einmaligen bzw. einer dreifachen Jahresrente erfolgt.

Kapital für Neuorientierung nach Berufsunfähigkeit

Die Kapitalzahlung ist steuerfrei und frei verfügbar. Sie ermöglicht finanzielle Sicherheit während einer Phase der Neuorientierung nach langer Krankheit oder Berufsunfähigkeit, so die Baloise. Denn oft müssen Therapie- oder Rehamaßnahmen komplett oder teilweise selbst finanziert werden. Auch Umschulungen oder Umbauten können mit viel Geld zu Buche schlagen.

Hier knüpft Cash+ mit der zusätzlichen Kapitalleistung an. „Cash+ bietet Kundinnen und Kunden neben deutlich stärkerer Absicherung eine frühzeitige Unterstützung, um ggf. die eigene Planung in Richtung einer beruflichen Umorientierung zu unterstützen“, so Sascha Bassir, Vorstand Baloise Vertriebsservice AG. (js)

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

 

Berufsunfähigkeit: Diese SBU-Tarife sind laut IVFP „exzellent“

Wo Angehörige kaufmännischer Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinisches Personal und Handwerker die jeweils für sie am besten passenden Tarife zur Absicherung von Berufsunfähigkeit finden, hat das IVFP in einem aktuellen SBU-Rating untersucht. Insgesamt 55 Tarife von 46 Anbietern wurden dabei unter die Lupe genommen.

Viele Gründe beeinträchtigen die Gesundheit. Doch Erwerbstätige haben im Ernstfall lediglich einen Anspruch auf Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente, die das vormals erzielte Einkommen bei Weitem nicht kompensieren kann. Und Selbstständige können in der Regel nicht einmal diese staatliche Basisabsicherung in Anspruch nehmen. Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gilt daher als wichtige Risikoabsicherung für Beschäftigte und Selbstständige. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat nun ein neues Rating für die SBU erstellt.

Insgesamt wurden 55 Tarife bewertet

Um möglichst realistische Ergebnisse zu erhalten, berücksichtigt das IVFP unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen. „Verschiedene Berufsgruppen unterstreichen die Besonderheiten dieses ganzheitlichen und realitätsnahen Ansatzes unseres Ratings. Nur so kann ein wertvolles Ergebnis geliefert werden“, erläutert Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Im aktuellen IVFP-Rating wurden 55 Tarife der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von 46 Anbietern anhand von über 100 Kriterien untersucht. Dabei wurde zwischen den Berufsgruppen kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubi, medizinische Berufe und Handwerker unterschieden. Wie in den vergangenen Jahren wurden die Tarife in den ausgewählten Teilbereichen Unternehmensqualität, Preis/Leistung, Flexibilität und Transparenz ausführlich geprüft.

Mehrere Versicherer sind gleich mit drei Tarifen vertreten

Im Bereich der Serviceversicherer schneiden bei den kaufmännischen Berufen insgesamt 21 Tarife mit der Bestbewertung „exzellent“ ab. Gleich mehrere Versicherer sind mit zwei Tarifen (in Klammern) im Rating vertreten, darunter die Bayerische (BU PROTECT Komfort, BU PROTECT Komfort Plus), HDI (EGO Top, EGO Top mit AU), InterRisk (Berufsunfähigkeitsversicherung XL, Berufsunfähigkeitsversicherung XXL), die NÜRNBERGER (Berufsunfähigkeits-Versicherung 3121DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung 3120DC) und die Stuttgarter (BU PLUS premium, BU PLUS). In der Kategorie der Selbstständigen werden 19 Tarife mit „exzellent“ ausgezeichnet, und hier ist die NÜRNBERGER sogar mit drei Tarifen (Berufsunfähigkeits-Versicherung 3120DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung 3121DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung, 3120DP) dabei.

Weitere Ratingergebnisse im Detail

Für Studenten gibt es laut dem aktuellen SBU-Rating des IVFP insgesamt 21 „exzellente“ SBU-Tarife. Hier ist wiederum die Bayerische mit drei top-bewerteten Tarifen (BU PROTECT Komfort, BU PROTECT Komfort Plus, BU PROTECT Prestige) am Start. Im Bereich Azubi erhielten die wenigsten Tarife die Bestnote. Azubis haben dem IVFP-Rating zufolge die Auswahl zwischen 16 als „exzellent“ bewerteten SBU-Tarifen. Zwei davon kommen hier von HDI (EGO Top mit AU, EGO Top) und der Stuttgarter (BU PLUS, BU PLUS premium). Bei den medizinischen Berufen erreichten wiederum 18 SBU-Tarife die Bestbewertung „exzellent“. Auch hier kann die NÜRNBERGER erneut mit den drei bereits genannten Tarifen im Rating punkten. In der Kategorie Handwerker wurde die Bestnote „exzellent“ vom IVFP ebenfalls an 18 SBU-Tarife vergeben. Hier ist HDI (EGO Top mit AU, EGO Top), Swiss Life (Konsortium) (MetallRente.BU, AKS IG BCE BU Flex) und VOLKSWOHL BUND (SBU Selbstständige, SBU+ Selbstständige) mit je zwei Tarifen in der Spitzengruppe vertreten.

Auch mehrere Direktanbieter waren am Start

Neben den Serviceversicherern waren im Ranking mit Cosmos, EUROPA, Hannoversche und HUK24 auch vier Direktversicherer beteiligt. Die Hannoversche konnte dabei in allen sechs betrachteten Berufsbildern bestbewertete Tarife erreichen. In vielen Fällen war der Versicherer sogar mit zwei oder gar drei Tarifen im jeweiligen Ranking vertreten. Aber auch Cosmos und Europa platzierten manchen Tarif in der Bestnote „exzellent“.

Weitere Ratingergebnisse können hier auf der IVFP-Website eingesehen werden. (as)

Bild: © Looker_Studio – stock.adobe.com

 

LV 1871 aktualisiert BU-Tarif

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München hat ihre BU-Tarifwelt aktualisiert. Konkret senkt der Versicherer die Beiträge im Tarif „Golden BU“ und vereinfacht die Risikoprüfung für Angestellte in den Fachbereichen Mathematik, Information, Naturwissenschaften und Technik.

Der in München ansässige Versicherer LV 1871 hat seine Tarife im Bereich Berufsunfähigkeit (BU) aktualisiert. Im Bereich der privaten Vorsorge wurden die Beiträge für MINT-Berufe gesenkt. Gleichzeitig profitieren potenzielle Versicherungsnehmer von einer vereinfachten Risikoprüfung bis zu einer monatlichen BU-Rente von 1.500 Euro – für zahlreiche Berufsgruppen sogar bis 2.000 Euro.

Die vereinfachte Risikoprüfung gilt bis Ende des 35. Lebensjahres, für Menschen mit normaler Körpergröße und -gewicht und sogar für Raucher. Die Zusage für die BU-Versicherung erhält der Kunde unmittelbar nach Beantwortung der Risikofragen.

Anpassung nach Maß

Mit der sogenannten Karrieregarantie können Versicherungsnehmer ihre BU-Rente nach einer Gehaltserhöhung anheben, mit einer maximalen späteren BU-Rente von 7.400 Euro. Zudem lässt der Tarif „Golden BU“ auch eine individuelle Anpassung je nach Lebenssituation mit einer Nachversicherungsgarantie zu. Wiedereingliederungshilfe und eine Umorientierungshilfe für Selbstständige ist ebenfalls inbegriffen, ebenso wie schnelle Leistung bei schwerer Krankheit und eine lebenslange Pflegerente während der BU-Versicherungsdauer.

LV 1871 fokussiert neue Zielgruppe

Die Zahl der Angestellten, die in den Fachbereichen Mathematik, Information, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Berufe) beruflich tätig sind, wächst schnell. Bereits 2019 waren rund 3,11 Millionen Menschen mit Abschluss eines MINT-Studiums in Deutschland erwerbstätig. Und genau diese Zielgruppe hat LV 1871 mit der Aktualisierung der BU-Tarife neu im Blick. „Gerade in zukunftsträchtigen und entsprechend gut bezahlten MINT-Berufen wie beispielsweise Maschinenbauingenieuren, Softwareentwicklern oder Data-Analysten ist eine Absicherung im Fall von Berufsunfähigkeit sehr wichtig“, so Dr. Klaus Math, Vorstand der LV 1871. Denn MINT-Beschäftigte verdienen vergleichsweise gut. Hohe Einkommenssprünge sind nicht unüblich, erläutert LV 1871.(js)

Bild: © Gorodenkoff stock.adobe.com

 

Digitalkongresse 2023 auf DKM365

Auch im Jahr 2023 wird es Digitalkongresse auf der Plattform DKM365 geben. Zu drei Online-Events sind unabhängige Vermittler in diesem Jahr eingeladen. AssCompact gibt eine kurze Zusammenfassung.

Auch im Jahr 2023 wird das Format der Digitalkongresse auf der Plattform DKM365 fortgesetzt. Drei Online-Events werden in diesem Jahr für unabhängige Vermittler angeboten. Bei allen Veranstaltungen kann Weiterbildungszeit nach IDD gesammelt werden.

Digitalkongress Cyberversicherung am 23.02.2023

Das Thema „Cyber“ bleibt aktuell und dynamisch. Cyberangriffe nehmen zu, doch viele Unternehmen sind noch nicht ausreichend abgesichert. Bei Maklern, die Policen vermitteln könnten, sind häufig noch Fragen offen. Antworten gibt es beim Digitalkongress Cyberversicherung am 23.02.2023 ab 9.00 Uhr.

Digitalkongress Haus & Wohnen am 16.03.2023

Am 16.03.2023 trifft sich die Branche online auf dem Digitalkongress Haus & Wohnen, um über den Versicherungsschutz für Immobilien zu sprechen. Entwicklungen im Bereich Smart Home und alternative Energiequellen beeinflussen Produkte und Tarife. Mehr zu Trends und Themen ebenfalls ab 9.00 Uhr.

Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung am 20.04.2023

Beim Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung am 20.04.2023 geht es um die unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung. Dazu zählen die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung und weitere Konzepte wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Dread Disease und die Unfallversicherung. Auch dieser Kongress beginnt ab 9.00 Uhr online und informiert über die aktuellen Entwicklungen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: asscompact.de/digitalkongresse

 

Junge Arbeitnehmer häufiger arbeitsunfähig

Ein Drittel aller berufstätigen Deutschen war bereits länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, fast die Hälfte davon sogar sechs Monate oder dauerhaft. Junge Arbeitnehmer sind hier die überraschenden „Spitzenreiter“. Doch nur wenige sind für den Fall der Fälle abgesichert.

Eine repräsentative Befragung von 1.000 Bundesbürgern durchgeführt vom IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag der Hannoverschen zeigt, dass 46% der unter 30-Jährigen und 39% der 30- bis 39-Jährigen länger als sechs Wochen im Job pausieren mussten.

Bei der Generation Ü60 ist es ein knappes Drittel (31%), die mehr als eineinhalb Monate krank waren. Die 40– bis 49-Jährigen sind am „fittesten“, mit einer Ausfallquote von 23%.

Jüngere auch am häufigsten dauerhaft arbeitsunfähig

Auch in der Kategorie der Arbeitnehmer, die mehr als sechs Monate oder dauerhaft krank waren, lagen die unter 30-Jährigen mit 21% ganz vorne, bei den über 60-Jährigen fielen 19% dauerhaft aus.

Während der Anteil von arbeitsunfähigen Männern (32%) und Frauen (34%) weitestgehend ausgeglichen war, waren Westdeutsche mit 36% wesentlich häufiger betroffen als ihre ostdeutschen Mitbürger, wo nur 28% angaben, länger krank gewesen zu sein.

Viele haben Betroffene im nahen sozialen Umfeld

Die Angst vor einer dauerhaften Erkrankung ist groß – 34% der Befragten gaben an, sich vor langer, schwerer Krankheit zu fürchten, übertroffen nur von der Angst vor Krieg (39%). So gaben auch 45% aller Befragten an, jemanden im Familien- und Freundeskreis zu kennen, der länger als sechs Wochen nicht arbeiten konnte, bei der Generation U30 sogar 62%. Ein Drittel gab an, Personen im näheren sozialen Umfeld zu haben, die mehr als sechs Monate bzw. gar nicht mehr arbeiten konnten.

Früher absichern ist besser

Trotz dieser Statistiken verfügen nur die wenigsten über eine Berufsunfähigkeitsversicherung – lediglich 15% gaben an, eine Absicherung zu haben. Unter den Berufseinsteigern im Alter von 18 bis 29 waren es sogar nur 14%, obwohl in dieser Altersgruppe gar kein oder nur sehr geringer Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente besteht.

Pressesprecher der Hannoverschen Stefan Lutter sagt, dieses Alter sei genau das richtige, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. „Denn in der Regel haben junge Leute wenig dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen. Somit ist ihr Versicherungsbeitrag verhältnismäßig gering.“ (js)

Bild: © Tobias Arhelger – stock.adobe.com

 

BU-Antrag: Eine „Untersuchung“ ist keine „Behandlung“

Beim Abschluss einer BU stellt der Versicherer Antragsfragen, um den Gesundheitszustand des künftig Versicherten einschätzen zu können. Dass es dabei zwischen den Begriffen „Untersuchung“ und „Behandlung“ einen Unterschied gibt, hat nun das OLG Dresden klargestellt.

Eine Frau schloss im Juni 2013 eine Lebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BU) ab. Drei Jahre später, im Februar 2016, wurde sie infolge einer posttraumatischen Belastungsstörung berufsunfähig und stellte einen Leistungsantrag bei ihrer BU-Versicherung. Der Versicherer lehnte jedoch die Zahlungen ab. Denn bei seiner Recherche entdeckte der Versicherer, dass die Kundin einige Jahre vor der Antragsstellung mehrere Sitzungen bei einem Psychotherapeuten hatte. Bei den Gesundheitsfragen in ihrem BU-Antrag gab sie diese jedoch nicht an. Damit habe sie ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, argumentierte der BU-Anbieter.

Psychotherapeut sah keine Krankheit

Allerdings nahm die Frau lediglich an sogenannten probatorischen Sitzungen teil. Diese sollen klären, ob überhaupt eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt und eine Psychotherapie sinnvoll wäre. Bei der Frau war das nicht der Fall: Sie litt lediglich an Lampenfieber. Da sie kurz vor den Abiturprüfungen stand, erschwerte ihr das Lampenfieber zwar das Leben sehr. Der Psychotherapeut sah darin aber keine Krankheit, die behandelt werden muss. Daher ordnete er keine Therapie an. Und da die Gesundheitsfragen im BU-Antrag sich um Erkrankungen drehen, gab die Frau die Probesitzungen beim Psychotherapeuten nicht an. Damit habe sie ihre vorvertragliche Anzeigepflicht nicht schuldhaft verletzt, argumentierte sie.

Richter: Es lag gar keine Behandlung vor

Sowohl die Vorinstanz als auch das Oberlandesgericht Dresden (OLG) schlossen sich dieser Argumentation an und gaben der Leistungsklage der Frau statt. „Zwar darf der Versicherer auch solche Beeinträchtigungen erfragen, die noch keinen Krankheitswert haben, weil ihm allein die Entscheidung obliegt, unter welchen Voraussetzungen er einen Versicherungsvertrag abschließen will. Die weit gefasste Pflicht des Versicherungsnehmers zur Offenbarung findet aber ihre Grenze bei Gesundheitsbeeinträchtigungen, die offenkundig belanglos sind, oder alsbald vergehen“, so das Dresdener Oberlandesgericht. Und in den Antragsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung wurde eben nicht nach „Untersuchungen“, sondern nach „Behandlungen“ gefragt, betonten die Richter nun in ihrem Urteil weiter. Eine Behandlung liege aber erst dann vor, „wenn eine Therapie eingeleitet wird, etwa durch eine Medikation oder einen Eingriff“. Bleibe eine Untersuchung hingegen, wie im Fall der Frau, ohne Befund, handele es sich auch nicht um eine Behandlung. Die Richter ließen keine Revision gegen ihre Entscheidung zu. (as)

OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2022 – Az. 4 U 1215/22

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