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BU

Erwerbsunfähigkeit: Zwei Drittel der Tarife sind top

Der Markt der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung stagnierte zuletzt auf sehr hohem Niveau. Im aktuellen Rating des Analysehauses MORGEN & MORGEN konnten elf Tarife die Topnote erzielen. Oft findet die EU allerdings nicht viel Beachtung – zu Unrecht, stellt sie doch die einzig wirkliche Absicherungsalternative zur BU dar, so die Analysten.

Die auf dem Markt erhältlichen Tarife zur Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (EU) bewegen sich auf hohem Niveau. Zwar stagniert der Markt zunehmend, doch dafür sind die Tarife von sehr guter Bedingungsqualität. Zu dieser Schlussfolgerung kommt das diesjährige EU-Rating des Analysehauses MORGEN & MORGEN. Insgesamt wurden 17 Tarife beurteilt. Davon konnten aktuell elf – also mehr als zwei Drittel – die Höchstbewertung von fünf Sternen erreichen.

EU liegt preislich bei etwa einem Drittel der BU

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als höchste Form der Arbeitskraftabsicherung. Doch leider ist der Zugang vielen Versicherungsnehmern und -nehmerinnen verwehrt. Grund dafür sind meist die zu hohen Beiträge aufgrund von körperlicher Tätigkeit im ausgeübten Beruf, schreiben die Analysten.

Warum die EU jedoch als Alternative so wenig Beachtung findet, sei „kaum verständlich“. So sei sie doch die „einzige wirkliche Alternative zur direkten Einkommensabsicherung“, so MORGEN & MORGEN. Nicht nur ist sie in der Regel für Berufe mit körperlicher Tätigkeit weitaus günstiger als eine BU – ihre Tarife liegen bei etwas über einem Drittel eines BU-Beitrags – sondern oft muss außerdem nicht die gleiche Rentenhöhe wie in der BU abgesichert werden. Da die meisten Versicherungsnehmer im Leistungsfall ebenfalls einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können nämlich beide Rentenansprüche zusammen betrachtet werden.

EU einzige Alternative zur BU zur tatsächlichen Arbeitskraftabsicherung

„Die Erwerbsfähigkeit steht aktuell zu Unrecht auf dem Abstellgleis, denn sie ist neben der BU die einzige Alternative, die tatsächlich die Arbeitskraft absichert“, kommentiert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN.

So verknüpft nur die EU auch abstrakt eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Andere Alternativen, beispielsweise die Grundfähigkeitsversicherung, machen diese Verknüpfung nicht.

Zwei Drittel der Tarife top, keine schwachen oder sehr schwachen Tarife

Im Rahmen des diesjährigen Ratings betrachtet MORGEN & MORGEN 45 Bedingungen. Davon sind 24 ratingrelevant und beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Bedingungsqualität des Tarifs anzusehen sind. Im Fokus dabei stehen die Kundenfreundlichkeit ebenso wie die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk. Die Mindestkriterien, die ein Tarif voll oder eingeschränkt erfüllen muss, um vier oder fünf Sterne zu erreichen, können in der Grafik eingesehen werden.

Erwerbsunfähigkeit: Zwei Drittel der Tarife sind top

Bereits im vergangenen Jahr konnten aufgrund eines angepassten Kriteriums die meisten Tarife die Hürde zur Bestnote nehmen, da sie das angepasste Mindestkriterium zur gesetzlichen Definition erfüllten. Dieses Jahr kommt ein weiterer hinzu. So konnten 11 von 17 Tarifen ein ausgezeichnetes Ergebnis einfahren, zwei weitere Tarife bekommen vier Sterne. Mit drei Sternen, oder „durchschnittlich“, werden vier Tarife bewertet. Tarife mit ein oder zwei Sternen gibt es keine. „Die EU kann damit eine echte und bedarfsgerechte Arbeitskraftabsicherung auf einem sehr hohen Bedingungsniveau bieten“, schlussfolgert Ludwig.

Die folgenden Unternehmen bieten Top-Tarife

Mit fünf Sternen bewertet wurde mindestens ein Tarif der folgenden Unternehmen: AXA, Continentale, DBV, Dialog, Europa, Inter, MetallRente Swiss Life, Volkswohl Bund und Zurich Dt. Herold. Das vollständige Rating kann unter morgenundmorgen.com eingesehen werden. (js)

Bild: © Looker_Studio – stock.adobe.com

 

Canada Life verkündet Jahresergebnisse 2022

Der Lebensversicherer Canada Life sieht sich auf einem stabilen Wachstumskurs. Die Zahl der Verträge im Bestand wuchs um 4% auf knapp 597.000 Stück und die Gesamtbeiträge weisen ein Plus von 3% auf.

<p>Der Lebensversicherer Canada Life hat seine Geschäftszahlen für das Jahr 2022 bekannt gegeben. Die Gesamtbeiträge weisen ein Plus von 3% auf und erreichen damit erneut den höchsten Wert seit dem Markteintritt im Jahr 2000. Der Versicherer sieht sich daher weiterhin auf einem stabilen Wachstumskurs.</p><h5>Neugeschäft mit leichtem Rückgang</h5><p>Bei der Zahl der Verträge im Bestand ist ein Zuwachs um 4% auf knapp 597.000 Stück zu verzeichnen. Das Neugeschäft muss im Vergleich zum Rekordjahr 2021 einen leichten Rückgang hinnehmen. Diesen führt das Unternehmen maßgeblich auf ein schwächeres Einmalbeitragsgeschäft zurück. Die Gesamtentwicklung markiere insgesamt das zweitbeste Ergebnis seit Markteintritt, so der Lebensversicherer mit kanadischen Wurzeln.</p><h5>„Vorsorge nicht aus den Augen verlieren“</h5><p>„Die geopolitisch unruhigen Zeiten und die anhaltend hohe Inflation gingen auch an uns nicht spurlos vorbei”, kommentiert Markus Drews, Managing Director Canada Life Europe. „Die Zurückhaltung der Kunden bei Kaufentscheidungen können wir sehr gut nachvollziehen. Umso besser ist es, dass die Menschen ihre Vorsorge auch in solchen Zeiten nicht aus den Augen verlieren und bei ihrer Absicherung aktiv werden. Wir bedanken uns bei unseren Geschäftspartnern, die den Kunden in Zeiten der Unsicherheit mit Rat und Tat zur Seite standen.”</p><h5>bAV- und BU-Geschäft legen zu</h5><p>Besonders bei der betrieblichen Altersvorsorge stieg das Neugeschäft laut Canada Life um +12%. Hierbei handelt es sich um einen neuen historischen Höchststand, so der Versicherer. Beim Risikoschutz konnte vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihren für die gesamte Vertragslaufzeit garantierten Beiträgen zulegen. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Dilok – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0FC0862B-8357-4D46-94C6-87461D1D567A"></div>

 

Zurich hebt Covid-19-Sonderstatus auf

Die Zurich Gruppe Deutschland behandelt eine überstandene Covid-19-Infektion ab dem 1. Juli 2023 wie andere überstandene Infektionskrankheiten. Die bisherige vierwöchige Wartezeit zwischen Genesung und Vertragsabschluss einer Berufs- oder Todesfallabsicherung entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Die Zurich Gruppe Deutschland hebt zum 1. Juli 2023 den Sonderstatus einer überstandenen Covid-19-Infektion in der Existenzabsicherung auf. Bisher mussten zwischen Genesung und dem Abschluss einer Berufs- oder Todesfallabsicherung mindestens vier Wochen verstreichen. Diese Sonderregelung entfällt zum 1. Juli. Ab dann wird eine überstandene Covid-Erkrankung vergleichbar mit anderen überstandenen Infektionskrankheiten behandelt, so der Versicherer.

Covid-19 und Long-Covid-Erkrankungen werden zwar weiterhin sowohl in der Absicherung von Lebensrisiken als auch bei der Arbeitskraftabsicherung für den abgefragten Zeitraum abgefragt und anzeigt werden müssen. Doch nach Ausheilung wirkt sich dies nicht mehr auf die Risikobewertung aus, meldet die Zurich Gruppe Deutschland.

Covid-19 und Long Covid Herausforderung für die Risikobewertung

Die Covid-19-Pandemie, und besonders die teils auftretenden Langzeitfolgen der Krankheit, haben sich für die Risikobewertung zum Schutz der Versicherungsgemeinschaft als Herausforderung entpuppt, sagt Heike Hommel, Chief Underwriting Officer, Individual Life bei der Zurich Gruppe Deutschland. „Long Covid ist ein komplett neues Phänomen, ein Symptomkomplex, der über beinahe den gesamten Zeitraum der Pandemie nicht ausreichend definiert werden konnte. Die Symptome, die wir in diesem Kontext beschrieben bekommen, reichen von Kopfschmerzen bis hin zu generellen Erschöpfungszuständen“, so Hommel. „In solchen Fällen mussten wir erst mal beobachten, wie sich die Symptome entwickeln, bevor es zu einem Vertragsschluss kommt.”

Kunden mit bereits vorhandenem Versicherungsschutz, die aufgrund einer Covid-19 oder Long-Covid-Erkrankung berufsunfähig geworden sind, sind laut der Zurich weiterhin versichert und nicht ausgeschlossen worden. (js)

Bild: © Halfpoint – stock.adobe.com

 

BU-Rating: Fast jeder zweite Tarif erhält Bestnote

Franke und Bornberg hat erneut Berufsunfähigkeitsversicherungen beleuchtet. Für fast die Hälfte der Tarife gibt es die Höchstwertung. Mit Skepsis blicken die Rater auf den Preiswettbewerb, der das Risiko einer Unterkalkulation verstärke. Auch die zunehmende Unterteilung der Berufsgruppen befeuere diesen Trend.

Die Qualität von selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) kann sich sehen lassen. Dieses Fazit zieht das Analysehaus Franke und Bornberg anhand der Ergebnisse des aktuellen BU-Ratings 2023. „Der BU-Schutz hat ein Top-Niveau erreicht. Nach mehr als 28 Jahren Qualitätswettbewerb ist die BU austrainiert“, unterstreicht Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Weitere Fortschritte in der Qualität seien in der Spitzengruppe derzeit nicht zu erwarten. Aus diesem Grund würden sich viele BU-Versicherer insbesondere auf Zielgruppen und deren spezifischen Bedarf fokussieren. Hierzu zählten Bedingungspassagen wie Nachversicherung für Schüler, Studierende und Auszubildende oder spezielle Klauseln für Beamte und Teilzeitbeschäftigte.

Harter Preiskampf mit Risiken

Einen weiteren Hebel liefere der Preis, erklärt Michael Franke: „Für vermeintlich gute Berufsgruppen werden die Prämien immer günstiger. Doch ich bin skeptisch, ob die Rechnung aufgeht. Heute liegt die Bruttoprämie für einen Maschinenbauingenieur niedriger als 2015 – und das, obwohl der Garantiezins seitdem von 1,25% auf nur noch 0,25% gesunken ist. Und die beste Berufsgruppe schützt nicht vor dem Risiko, aus psychischen Gründen berufsunfähig zu werden.“ Der Preiswettbewerb verstärke laut Michael Franke die Gefahr einer Unterkalkulation. Auch die immer weiter zunehmende Unterteilung der Berufsgruppen – insbesondere bei vermeintlich risikoarmen Tätigkeiten – würde diesen Trend befeuern.

Stabilität als A und O

Der scharfe Preiswettbewerb rückt die Stabilität von BU-Versicherern in den Mittelpunkt. Aus diesem Grund berücksichtigt Franke und Bornberg im Produktrating seit 2021 die Ergebnisse des map-reports „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer“. „Stabilität entwickelt sich zu einem entscheidenden Parameter bei der Auswahl eines BU-Tarifes. Mit Blick auf die Tragweite der Entscheidung wäre ein BU-Rating ohne Stabilitätskriterien unvollständig. Der map-report komplettiert unsere Tarifanalyse deshalb auf ideale Weise“, erklärt Michael Franke das Vorgehen. Die Analyse 2023 verdeutlicht laut Franke und Bornberg, wie aggressiv der Markt kalkuliert (AssCompact berichtete: Die Stabilität der BU-Versicherer im Fokus).

125 SBU-Tarife von 54 Anbietern unter der Lupe

Für das aktuelle BU-Rating hat Franke und Bornberg 125 SBU-Tarife von 54 Gesellschaften mit insgesamt 759 Tarifvariationen untersucht. Im Vergleich zum letzten Rating im Herbst 2021 sprechen die Analysten von weiteren Fortschritten. So erhalten beim aktuellen Rating 44,8% der Tarife die Höchstwertung „FFF+“, sind also „hervorragend“. 2021 waren es noch 42,08% gewesen. Noch deutlicher ist der Fortschritt in der Verfolgergruppe mit der Bewertung FFF („sehr gut“). Ihr Anteil hat von 17,65% auf 24,0% zugelegt. Lediglich vier Tarife kommen über ein „ausreichend“ derzeit nicht hinaus.

So steht es um BU-Direktversicherungen

Unter die Lupe genommen hat Franke und Bornberg auch selbstständige BU-Direktversicherungen, wobei das Angebot relativ überschaubar ist. Nicht einmal die Hälfte der BU-Versicherer bietet Lösungen zum BU-Schutz über den Arbeitgeber – derzeit sind es 26 Gesellschaften mit 36 Tarifen und insgesamt 45 Tarifvariationen. Das Rating unterscheidet sich in Bewertungsaspekten, die infolge gesetzlicher Vorgaben in der betrieblichen SBU nicht zulässig sind, wie zum Beispiel zusätzliche Kapitalleistungen. Wie die Auswertung zeigt, ist die Leistungsdichte bei der BU über den Betrieb noch größer. Für 55,6% der Tarife gibt es die Bestwertung „hervorragend“ und für weitere 22,2% die Note „sehr gut“. Kein einziger Tarif ist „ausreichend“ oder schlechter.

Ausblick: Am Preis lässt sich nicht ewig weiter schrauben

„Die Qualität der BU-Tarife ist weitestgehend ausgereizt. Auch die Preisspirale lässt sich nicht beliebig weiterdrehen“, betont Michael Franke. Deshalb rücken zunehmende Kriterien jenseits von Bedingungen und Preis ins Blickfeld, wie die Regulierungspraxis und die Stabilität.

In Sachen Nachhaltigkeit besteht noch viel Luft nach oben

Auch dem Thema Nachhaltigkeit kommt bei Verbrauchern eine immer größere Bedeutung zu. „Nachhaltige Kapitalanlage und das Vermeiden negativer Auswirkungen von Investments auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden zunehmend zum Hygienefaktor. In Sachen nachhaltigere Tarife erwarte ich von Versicherern jetzt mehr Fantasie“, sagt Michael Franke. Einen Baum zu pflanzen, sei zwar eine gute Idee, aber kein belastbarer Beweis für nachhaltiges Handeln. Dabei gäbe es durchaus interessante Ansatzpunkte für nachhaltigere BU-Tarife. „Prävention, also der Schutz vor Berufsunfähigkeit, ist immer nachhaltig. Prävention rechnet sich für Versicherte ebenso wie für Versicherer. Das Gleiche gilt für intelligente Angebote zur Wiedereingliederung in das Berufsleben. Flexiblere Leistungen, also zum Beispiel je nach Bedarf Kapital und oder Rente, kommen dem Bedarf von Versicherten ebenfalls entgegen“, so Michael Franke weiter. Derzeit stehe Nachhaltigkeit wegen des geringen Angebotes noch auf der Watch-List für kommende BU-Ratings. (tk)

Weitere Informationen: Berufsunfähigkeitsversicherung | Franke und Bornberg.

Bild: © Prostock-studio – stock.adobe.com

 

Corona schärft Risikowahrnehmung um Arbeitskraftabsicherung

Die Corona-Pandemie hat das Bewusstsein vieler Deutscher um das Risiko des Verlustes der eigenen Arbeitskraft geschärft. Entsprechend rückt für viele deren Absicherung stärker ins Bewusstsein. Das hat eine Umfrage im DIA-Deutschland-Trend ergeben.

<p>Die Corona-Pandemie hat vielen Bundesbürgern und Bundesbürgerinnen vor Augen gehalten, dass es ratsam ist, über den gesetzlichen Schutz hinaus finanziell für eine längere Krankheit vorzusorgen. Dies ergab kürzlich eine Umfrage im DIA-Deutschland-Trend, die gemeinsam vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) und der Zurich Gruppe Deutschland initiiert wurde. Für die Befragung wurden knapp über 2.000 Personen aus Deutschland im März 2023 via einer Online-Umfrage befragt.</p><p>Demnach gaben knapp zwei von drei Deutschen (64%) an, dass die Pandemie ihr Bewusstsein rund um das Thema Arbeitskraftabsicherung geschärft habe. </p><h5>Höheres Einkommen korreliert mit mehr Vorsorgemaßnahmen</h5><p>Über die Hälfte (54%) der Befragten gab auch an, nun größeren Wert auf finanzielle Vorsorge zu legen, für den Fall, dass sie ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder gar nicht mehr arbeiten können. Unter den 30 bis 39-jährigen sind es laut der Umfrage sogar vier von fünf, die diese Schlussfolgerung ziehen. </p><p>8% der Befragten haben laut Umfrage auf Worte Taten folgen lassen und aufgrund dieser Erfahrungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Weitere 15% haben ihren Versicherungsstatus überprüfen und sich beraten lassen. Die Umfrage zeigt auch, dass höheres Haushaltseinkommen mit vermehrten Vorsorgemaßnahmen korreliert.</p><h5>Long und Post Covid Ausschlaggeber für vermehrte Absicherung</h5><p>Die aktuellen Ergebnisse decken sich mit denen früherer DIA-Befragungen, sagt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Für die Arbeitskraftabsicherung dürften vor allem die gravierenden und lange währenden Einschränkungen, die eine Long- oder Post Covid-Erkrankung mit sich bringt, den Ausschlag geliefert haben“, so Morgenstern. </p><p>18% der Befragten, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, leiden demnach an Long oder Post Covid-Symptomen, weitere 8% sehen dies auch im näheren sozialen Umfeld. (js)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Stockfotos-MG – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BD49B0BA-CD61-4416-8CE0-558CE1B2C7CD"></div>

 

BU: „Simulationstendenzen gehen zu Lasten des Versicherten“

In der Berufsunfähigkeitsversicherung treten vergleichsweise häufig rechtliche Auseinandersetzungen auf. Ein Grund dafür kann Aggravation sein. Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke erklärt, was es damit auf sich hat, welche Rolle dabei Vermittler einnehmen und wie Versicherte reagieren sollten.

Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Herr Jöhnke, im Vergleich mit anderen Versicherungssparten: Wie häufig sind rechtliche Auseinandersetzungen bei der BU-Versicherung?

Rechtliche Auseinandersetzungen gegen BU-Versicherer finden im Vergleich zu anderen Versicherungssparten sehr häufig statt. Dieses liegt jedoch insbesondere auch an der „offenen“ BU-Klausel, über dessen Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen vortrefflich gestritten werden kann. Denn die Frage, ob ein Versicherungsnehmer seine zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit noch zu mindestens 50% ausüben kann, ist zunächst erstmal eine medizinische Frage, bevor es eine rechtliche wird.

Was bedeutet das konkret?

Viele Mediziner können wiederum unterschiedliche Meinungen haben. So kann es sein, dass der von der Versicherung beauftragte Mediziner keine bedingungsgemäße BU feststellen kann. Der behandelnde Arzt und der Versicherungsnehmer können jedoch anderer Auffassung über das Vorliegen einer bedingungsgemäßen BU sein. Für den Fall keiner außergerichtlichen Einigung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer müsste mittels anwaltlicher Hilfe notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, damit ein unabhängiges Gericht über den jeweiligen Einzelfall entscheiden kann.

Welches Thema führt denn regelmäßig zu Streit zwischen BU-Versicherten und seinem Versicherer?

Am häufigsten dürften Streitigkeiten über das Vorliegen einer bedingungsgemäßen BU bestehen. Geht der Versicherer davon aus, dass die BU-Klausel nicht erfüllt ist, lehnt er die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag ab. Als dann kommen auch Leistungsablehnungen der BU-Versicherungen hinzu, bei welchen der Versicherer dem Versicherungsnehmer vorwirft, arglistig gehandelt zu haben. Gemeint ist damit, dass der Versicherungsnehmer im ursprünglichen Versicherungsantrag die gestellten Fragen des Versicherers nicht vollständig bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat. Ergeben sich so im Rahmen der Leistungsprüfung für den Versicherer Diskrepanzen bei den damaligen Angaben des Versicherten, könnten dadurch für den Versicherer Gestaltungsrechte (Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung) entstehen, mittels welcher er gegen das Versicherungsvertragsverhältnis vorgehen und sich vom Vertrag lösen kann. Und auch hierüber kann Streit bestehen, nämlich über die Frage, ob sich der Versicherer zu Recht vom Vertrag lösen konnte.

Die sogenannte Aggravation kann ebenfalls dazu führen, dass der Versicherer Leistungen aus einer BU-Versicherung ablehnt. Was genau ist unter diesem Begriff zu verstehen?

Um die Frage etwas besser zu verorten, ist anführen, dass Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung sehr häufig medizinische Sachverständige zu den jeweiligen Einschränkungen des Versicherten befragen. Im Rahmen dieser Sachverständigenbegutachtung kann es vorkommen, dass Gutachter beim Versicherten Aggravation, Simulation oder Beschwerdeverdeutlichung feststellen. Unter Aggravation versteht man die bewusst übertriebene Darstellung und Schilderung tatsächlich vorliegender Symptome oder Beschwerden durch einen Patienten. Dagegen ist die Simulation dadurch gekennzeichnet, dass überhaupt nicht vorhandene Symptome und Beschwerden vom Betroffenen bewusst und absichtlich vorgetäuscht werden. Davon zu unterscheiden sind Beschwerdeverdeutlichungen. Dabei versucht die begutachtete Person, den Gutachter vom Vorliegen von Symptomen und Beschwerden zu überzeugen, was auch häufig unbewusst geschieht. Das Problem hierin besteht, dass Versicherungen mit diesen Voten eines medizinischen Sachverständigen keine BU annehmen können, wenn der Gutachter annimmt, dass Versicherte „ergebnisorientiert“ argumentieren bzw. sich im Begutachtungstermin so darstellen. Da der Versicherte jedoch in der Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen BU ist, der Versicherer im Rahmen der Sachverständigenbegutachtung keine BU feststellen kann, sind Leistungsablehnungen „vorprogrammiert“. Festgestellte oder vermutete Aggravations- und Simulationstendenzen gehen damit zu Lasten des Versicherten.

Was sollten Versicherungsnehmer beachten, wenn der Versicherer ein Sachverständigengutachten einholen will und man dem Problem des Aggravationsvorwurfs aus dem Weg gehen will?

Für den Fall, dass Versicherte zu einer medizinischen Sachverständigenüberprüfung im Rahmen eines Leistungsantragsverfahren gebeten werden, ist zwingend anzuraten, termingerecht teilzunehmen und sich dieser medizinischen Untersuchung zu stellen. Anderenfalls droht eine Einstellung des Leistungsantragsverfahren durch den Versicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers. Als dann sollten sich Versicherte bei der Befragung und den Testungen durch den Sachverständigen weder verstellen noch ergebnisorientiert vorsprechen. Denn in diesem Fall droht eine Unergiebigkeit des Gutachtens, nämlich wenn der Sachverständige eine bedingungsgemäße BU nicht feststellen kann und der Versicherer so dann – nämlich wegen des Vorwurfs von Aggravation etc. – die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag ablehnt.

Und was sollte geschehen, wenn der Versicherer wegen Aggravation die Leistung verweigert?

In diesem Fall sollte spätestens anwaltlicher Rat eingeholt werden. Denn aus Sicht des Versicherers ist im Regelfall das Leistungsantragsverfahren durch die Ablehnung der Leistungsansprüche formell beendet. Der Versicherte sollte sich in diesem Fall anwaltlich beraten und vertreten lassen, damit mit anwaltlicher Hilfe der Versicherer wieder in das Leistungsantragsverfahren eintritt und man sich möglicherweise auf eine neue Begutachtung verständigt, respektive eine gemeinsame Lösung erarbeitet.

Welche Rolle spielt der Versicherungsvermittler in einem solchen Fall?

In der Regel spielt der Vermittler dabei eine geringe Rolle. Es gibt aber auch Versicherungsvermittler, die sich sehr intensiv um diese Leistungsanträge kümmern und Versicherte unterstützen. An dieser Stelle besteht eine eigene Haftungsgefahr des Vermittlers. Denn zum einen ist der Bereich der unerlaubten Rechtsberatung durchaus tangiert. Zum anderen besteht die Gefahr, dass der Versicherte bei einer Leistungsablehnung des Versicherers die Ansprüche gegen den Vermittler richtet. Sind kausale Fehler im Leistungsprüfungsverfahren auf die Beratung bzw. Unterstützung des Vermittlers zurückzuführen, wäre eine Haftung des Vermittlers durchaus denkbar.

Und wie sollten Vermittler reagieren, sobald sich ein Verdachtsmoment auf Aggravation bei einem BU-Versicherten andeutet?

In solchen Fällen sollte in der Tat zeitnah anwaltlicher Rat eingeholt werden, damit nicht erst eine Leistungsablehnung im Raume steht, sondern diese bestenfalls mittels Rechtsberatung vermieden werden kann und keine Ansprüche des Versicherten vereitelt werden.

Bild: © Studio_East – stock.adobe.com; © Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

 

Erstmals Rating zur BU-Nachversicherung

Die Nachversicherungsgarantien in BU-Versicherungen werden immer vielfältiger und komplexer. Für Versicherungsmakler und Verbraucher wird es damit unübersichtlicher. MORGEN & MORGEN hat deshalb erstmals ein BU-Nachversicherungsrating erstellt. Das Ergebnis: nicht schlecht, geht aber besser.

<p>Die Personen, die eine BU-Versicherung abschließen, werden immer jünger. Wer jedoch heute eine Schüler-BU abschließt oder Berufsanfänger ist, weiß noch nicht, wie sich seine spätere Lebenssituation darstellen wird und kann zudem meist nur eine geringe BU-Rente vereinbaren. Ein abgeschlossener Tarif sollte aber sicherstellen, dass die Rentenhöhe im Vertragsverlauf angepasst werden kann. Hierzu bieten BU-Versicherer eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Oftmals ist auch eine Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung möglich. </p><p>Sieht man auf die vergangenen Monate zurück, stellt man fest, dass zahlreiche BU-Versicherer gerade bei der Nachversicherung nachgebessert haben und sich diese zu einem entscheidenden Wettbewerbsmerkmal entwickelt hat.</p><p>Dies hat MORGEN und MORGEN zum Anlass genommen, erstmals ein BU-Nachversicherungsrating zu erstellen. Gleichermaßen wurden die neuen Leistungsfragen in die Vergleichssoftware M&M Office integriert. „Verbraucher:innen sollen erkennen können, ob ein Tarif wirklich gut mitwächst. Sich also als lebenslanger Wegbegleiter eignet und die Entscheidung für den Tarif nachhaltig sein kann“, erklärt dazu Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating und Analyse bei MORGEN & MORGEN (M&M). </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Notwendige Leistungskriterien für eine Top-Bewertung--><h5>Notwendige Leistungskriterien für eine Top-Bewertung</h5><p>Mit Blick auf die Bedingungsqualität haben die Analysten 17 Leistungsmerkmale identifiziert, die im Rating untersucht und bewertet werden. Hiervon sind die fünf wichtigsten als Mindestkriterien für eine Top-Bewertung von vier oder fünf Sternen angesetzt. Diese sind: </p><ul><li>Die Versicherer verzichten nicht nur auf eine Gesundheitsprüfung, sondern auch auf eine Risikoprüfung.</li><li>Eine ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie bei Heirat, Geburt/Adoption, Ausbildung und Studium, Darlehensaufnahme zur Immobilienfinanzierung 50.000 Euro sowie Gehaltssteigerung 10%.</li><li>Die maximale Rentenhöhe der Nachversicherung absolut ist angemessen. Sie soll absolut nicht unter 2.500 Euro sein. </li><li>Die maximale Rentenhöhe der Nachversicherung relativ ist angemessen. Sie soll relativ bei 100% liegen.</li><li>Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.</li></ul><h5>Durchwachsen mit gut gefüllter Top-Riege</h5><p>Das Rating betrachtet 614 BU-Tarife, die bereits im M&M BU-Rating eine übergeordnete Bewertung erfahren haben. 313 Tarife erhalten eine 5-Sterne-Bewertung, 86 eine 4-Sterne-Bewertung und 200 eine 3-Sterne-Bewertung. Die Zahl der Tarife mit 2– und 1-Sterne-Bewertungen liegt unter 20. Durchwachsen zeige sich damit das Ratingergebnis, aber mit einer gut gefüllten Top-Riege, schlussfolgert MORGEN & MORGEN. „Für den ersten Jahrgang ist das Ergebnis bereits sehr gut. Wir sehen hier noch Potenzial, möchten aber auch die Hürden nicht zu hoch ansetzen, sondern unserem Auftrag entsprechen und den Markt spiegeln“, bewertet Ludwig das erste Ratingergebnis.</p><p>Mehr zum Rating sowie die Ratingergebnisse finden sich <a href="https://www.morgenundmorgen.com/service/ratings/bu-nachversicherung " target="_blank" >hier</a>. (bh) </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Svitlana – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3629775B-5171-4676-87F2-A161082BD7A4"></div>

 

AssCompact Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung

Am 20.04.2023 findet der AssCompact Digitalkongress „Arbeitskraftabsicherung“ auf der Plattform DKM365 statt. Es geht um die Entwicklungen bei BU-Versicherung und Grundfähigkeitsschutz. Mit dabei ist auch Franke und Bornberg.

Der nächste AssCompact Digitalkongress wird die „Arbeitskraftabsicherung“ zum Thema haben. Dazu versammeln sich Makler, Versicherer und alle Interessierten am 20.04.2023 auf der Plattform DKM365. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die neuesten Entwicklungen in der BU- und Grundfähigkeitsversicherung sowie Produktangebote im Allgemeinen und für Beamte.

Wer sich während es Kongress mit den Veranstaltungspartnern sowie mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch kommen und sich weiter informieren möchte, kann dies über Videotelefonie, Chat und Breakout-Rooms tun. Zudem kann IDD-Weiterbildungszeit bei diesem AssCompact Wissen-Event gesammelt werden.

Dieses Programm bietet der Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung 2023
  • 8:30–9:00 Uhr: Absicherung von Arbeitskraft: Leistung muss man sich auch leisten können. Stabilität und Leistungskompetenz der Anbieter als entscheidende Qualitätsfaktoren; Referent: Christian Monke, Franke und Bornberg GmbH
  • 09:00–09:30 Uhr: Nachversicherung, Dynamik, Beitragspause – So wird die BU zur Lebensbegleiterin. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei einer modernen BU ankommt. Damit diese auch die nächsten Jahrzehnte zu Ihren Kunden passt. Referent: Frank Schülke, VOLKSWOHL BUND Versicherungen
  • 10:00–10:30 Uhr: Zielgruppenorientierte Absicherung von Beamten mit Wettbewerbsvorteilen; Referent: Michael Hinz, SIGNAL IDUNA Gruppe
  • 11:00–11:30 Uhr: AKS 2 Go – Arbeitskraftabsicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung; Referent: Sebastian Koch, HDI AG
  • 12:00–12:30 Uhr: Pause
  • 13:00–13:30 Uhr: Risikoabsicherung AKS: Selbstverständliches [selbst]verständlich absichern. Mehrwerte schaffen mit dem neuen Premium Grundfähigkeitsschutz der Canada Life; Referentin: Natascha Brandenburg, Canada Life
  • 14.00–14.30 Uhr: Arbeitskraftabsicherung: Beratungsfehler in der Praxis vermeiden!; Referent: Björn Thorben M. Jöhnke, Rechtsanwalt / Partner, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnertschaft mbB
Jetzt anmelden

Mehr Informationen gibt es hier.

Eine separate Anmeldung für den Kongress ist nicht erforderlich. Benötigt wird lediglich ein Zugang zur Plattform DKM365. Hier einloggen zur Plattform: dkm365.de

Zugang zur Plattform DKM365 beantragen: die-leitmesse.de/QR/intro/186

 

Die Stabilität der BU-Versicherer im Fokus

Die Ratingagentur Franke und Bornberg bescheinigt den meisten Berufsunfähigkeitsversicherern im Rahmen des neu aufgelegten „map-report BU-Ratings“ eine hohe Stabilität. Insbesondere unter den schwierigen Rahmenbedingungen fällt das Ergebnis positiv aus.

Die langfristige Stabilität ist in der BU-Versicherung ein entscheidendes Kriterium. Wie es darum steht, hat die Ratingagentur Franke und Bornberg im Rahmen des map-reports untersucht und ein aktuelles BU-Stabilitätsrating erstellt.

Ein Analyseschwerpunkt des Ratings liegt auf der Entwicklung der Überschüsse und der Schadenquote bei den jeweiligen Versicherern. Die Finanzstärke und die Differenz zwischen Netto- und Bruttoprämie sind weitere Bewertungskriterien – und natürlich eventuelle Prämienanpassungen. Mit Blick auf die Prämien teilt Franke und Bornberg mit, dass die Untersuchung zur Prämienkalkulation breiter aufgestellt wurde und diesmal zehn statt bisher drei Berufsbilder beinhaltet. „Mit der neuen, umfangreicheren Prämienbewertung wird verhindert, dass bereits Beitragsabweichungen in nur einem Musterfall zu stark auf die Bewertung durchschlagen“, erklärt Reinhard Klages, Analyst des map-report, die Neuerung.

Im Ergebnis zeigt das Rating Kunden und Vermittlern auf, welche Versicherer für langfristig verlässliche Konditionen und damit für Zukunftsfähigkeit stehen.

Siebenmal „mmm+“, viermal „FFF+“

In dem Rating erhalten 42 Gesellschaften eine Gesamtbewertung. Davon erreichen sieben Anbieter einen Platz in der Spitzengruppe. Ein „mmm+“ erhalten die Gesellschaften

  • LV 1871
  • Europa
  • Volkswohl Bund
  • Allianz
  • Provinzial Rheinland
  • Continentale
  • BL die Bayerische

Vier weitere Versicherer stellten sich dem noch deutlich umfangreicheren BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg, bei dem Einblick in interne Kennzahlen und Prozesse genommen wird. Die Ergebnisse sind nicht direkt vergleichbar, haben aber eine noch höhere Aussagekraft. So erhielten die Versicherer

  • Nürnberger
  • Generali
  • ERGO Vorsorge
  • HDI

im Rahmen des Unternehmensratings die höchste Bewertung „FFF+“.

Aggressive Prämienkalkulation

Die Analyse der Prämiengestaltung mit Stand des Jahres 2023 zeigt, dass im Markt weiterhin sehr aggressiv kalkuliert wird. Die jeweilige Durchschnittsprämie der erwähnten zehn Musterfälle wird durchschnittlich um rund 30% unterschritten, vereinzelt sogar bis um mehr als 40%. Das gegenseitige Unterbieten bei den Beiträgen habe sich zwar entschleunigt, heißt es im map-report, aber bei der Anzahl der Berufsgruppen scheint das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht zu sein.

Geschäftsführer Michael Franke hält diese Entwicklung für problematisch: „Gerade bei den günstigen Berufsgruppen wird verstärkt selektiert. Fraglich ist, ob diese Rechnung langfristig aufgehen kann. Denn diese Berufe sind von dem Anstieg psychischer Gesundheitsprobleme besonders betroffen.“

Allerdings sollten Kunden auch nicht allein nach dem Preis auswählen. Leistungen, Bedingungswerk und Stabilität des Versicherers sind entscheidende Faktoren. Doch gerade in der jetzigen Situation, in denen Verbraucher unter der Inflation und den hohen Energiepreisen leiden, könnten es dann doch wieder die Preise sein, anhand derer die Entscheidung für einen BU-Versicherer bzw. eine BU-Versicherung getroffen wird, mutmaßen die Analysten von Franke und Bornberg – insofern sich die Menschen unter den aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt eine BU-Absicherung leisten wollen.

Weitere Informationen zum map-report finden sich hier.

Bild: © Freedomz – stock.adobe.com

 

Die Bayerische verbessert DU-Versicherung für Soldaten

Die Bayerische hat eine neue Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr auf den Markt gebracht. Der verbesserte Tarif BU Protect Bundeswehr orientiert sich an den komplexen Bedürfnissen dieser Personengruppe.

Soldatinnen und Soldaten sind in der Regel weitaus komplexeren Risiken ausgesetzt als die meisten anderen Berufsgruppen. Die Bayerische hat mit dem Tarif BU Protect Bundeswehr eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Berufssoldaten und -soldatinnen, Zeitsoldaten und -soldatinnen sowie Freiwillig Wehrdienstleistenden gestartet, die ein Augenmerk auf diese Bedürfnisse legt.

Verschiedene Versorgung trotz gleicher Risiken

Insgesamt leisten knapp 184.000 Soldaten und Soldatinnen Dienst bei der Bundeswehr. Viele von ihnen wissen nicht, dass sie eine Versorgungslücke haben, warnt die Bayerische in ihrer Meldung. Hier ist vor allem die Unterscheidung zwischen Berufs- und Zeitsoldaten maßgeblich. Während Zeitsoldaten und -soldatinnen den größten Teil der Truppe ausmachen, sind sie durch das Soldatenversorgungsgesetz (SVH) schlechter gestellt als Berufssoldatinnen und -soldaten, die ähnlich wie Beamte besoldet und versorgt werden – trotz gleicher Arbeit und gleicher Risiken.

Bei Zeitsoldaten und -soldatinnen ist die Dauer der Zugehörigkeit zur Truppe entscheidend: Wer nach weniger als vier Jahren durch Dienstunfähigkeit ausscheidet, bekommt lediglich eine Einmalzahlung.

Feststellung der DU durch Truppenarzt ist bindend

Hier knüpft der BU Protect Bundeswehr Tarif an. Die Police schließt beispielsweise Risiken von Auslandseinsätzen in den Versicherungsschutz ein, auch bei nachträglich mandatierten Einsätzen. Die Bayerische versichert auch das passive Kriegsrisiko und hält sich dabei an die Einschätzung des Bundesministeriums für Verteidigung. Es gibt keine zweijährige Wartezeit und bereits erteilte Marschbefehle führen nicht zwangsläufig zur Ablehnung, die Fallprüfung erfolgt individuell.

Bei der Leistungsfrage ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Truppenarzt für die Bayerische bindend, es ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Außerdem zahlt der Versicherer bereits vor der Überprüfung der BU 24 Monate lang eine DU-Rente. (js)

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