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BU

Baloise erweitert Angebot bei bei BU-Versicherung

Der Versicherer Baloise hat ein neues Produkt im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Markt gebracht. Zusätzlich zur BU-Rente zahlt der Tarif Cash+ im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Kapitalleistung von bis zu 90.000 Euro.

Baloise hat seine Produktpalette im Sektor der Berufsunfähigkeitsversicherung erweitert. Im Tarif Cash+ erhalten Versicherungsnehmer bei erstmaliger Berufsunfähigkeit zusätzlich zur laufenden garantierten BU-Rente eine Kapitalleistung. Bei Abschluss besteht die Wahl zwischen den Tarif-Varianten Cash+1 und Cash+3, bei welchen respektive eine Kapitalleistung in Höhe einer einmaligen bzw. einer dreifachen Jahresrente erfolgt.

Kapital für Neuorientierung nach Berufsunfähigkeit

Die Kapitalzahlung ist steuerfrei und frei verfügbar. Sie ermöglicht finanzielle Sicherheit während einer Phase der Neuorientierung nach langer Krankheit oder Berufsunfähigkeit, so die Baloise. Denn oft müssen Therapie- oder Rehamaßnahmen komplett oder teilweise selbst finanziert werden. Auch Umschulungen oder Umbauten können mit viel Geld zu Buche schlagen.

Hier knüpft Cash+ mit der zusätzlichen Kapitalleistung an. „Cash+ bietet Kundinnen und Kunden neben deutlich stärkerer Absicherung eine frühzeitige Unterstützung, um ggf. die eigene Planung in Richtung einer beruflichen Umorientierung zu unterstützen“, so Sascha Bassir, Vorstand Baloise Vertriebsservice AG. (js)

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

 

Berufsunfähigkeit: Diese SBU-Tarife sind laut IVFP „exzellent“

Wo Angehörige kaufmännischer Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubis, medizinisches Personal und Handwerker die jeweils für sie am besten passenden Tarife zur Absicherung von Berufsunfähigkeit finden, hat das IVFP in einem aktuellen SBU-Rating untersucht. Insgesamt 55 Tarife von 46 Anbietern wurden dabei unter die Lupe genommen.

Viele Gründe beeinträchtigen die Gesundheit. Doch Erwerbstätige haben im Ernstfall lediglich einen Anspruch auf Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente, die das vormals erzielte Einkommen bei Weitem nicht kompensieren kann. Und Selbstständige können in der Regel nicht einmal diese staatliche Basisabsicherung in Anspruch nehmen. Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gilt daher als wichtige Risikoabsicherung für Beschäftigte und Selbstständige. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat nun ein neues Rating für die SBU erstellt.

Insgesamt wurden 55 Tarife bewertet

Um möglichst realistische Ergebnisse zu erhalten, berücksichtigt das IVFP unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen. „Verschiedene Berufsgruppen unterstreichen die Besonderheiten dieses ganzheitlichen und realitätsnahen Ansatzes unseres Ratings. Nur so kann ein wertvolles Ergebnis geliefert werden“, erläutert Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Im aktuellen IVFP-Rating wurden 55 Tarife der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von 46 Anbietern anhand von über 100 Kriterien untersucht. Dabei wurde zwischen den Berufsgruppen kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Azubi, medizinische Berufe und Handwerker unterschieden. Wie in den vergangenen Jahren wurden die Tarife in den ausgewählten Teilbereichen Unternehmensqualität, Preis/Leistung, Flexibilität und Transparenz ausführlich geprüft.

Mehrere Versicherer sind gleich mit drei Tarifen vertreten

Im Bereich der Serviceversicherer schneiden bei den kaufmännischen Berufen insgesamt 21 Tarife mit der Bestbewertung „exzellent“ ab. Gleich mehrere Versicherer sind mit zwei Tarifen (in Klammern) im Rating vertreten, darunter die Bayerische (BU PROTECT Komfort, BU PROTECT Komfort Plus), HDI (EGO Top, EGO Top mit AU), InterRisk (Berufsunfähigkeitsversicherung XL, Berufsunfähigkeitsversicherung XXL), die NÜRNBERGER (Berufsunfähigkeits-Versicherung 3121DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung 3120DC) und die Stuttgarter (BU PLUS premium, BU PLUS). In der Kategorie der Selbstständigen werden 19 Tarife mit „exzellent“ ausgezeichnet, und hier ist die NÜRNBERGER sogar mit drei Tarifen (Berufsunfähigkeits-Versicherung 3120DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung 3121DC, Berufsunfähigkeits-Versicherung, 3120DP) dabei.

Weitere Ratingergebnisse im Detail

Für Studenten gibt es laut dem aktuellen SBU-Rating des IVFP insgesamt 21 „exzellente“ SBU-Tarife. Hier ist wiederum die Bayerische mit drei top-bewerteten Tarifen (BU PROTECT Komfort, BU PROTECT Komfort Plus, BU PROTECT Prestige) am Start. Im Bereich Azubi erhielten die wenigsten Tarife die Bestnote. Azubis haben dem IVFP-Rating zufolge die Auswahl zwischen 16 als „exzellent“ bewerteten SBU-Tarifen. Zwei davon kommen hier von HDI (EGO Top mit AU, EGO Top) und der Stuttgarter (BU PLUS, BU PLUS premium). Bei den medizinischen Berufen erreichten wiederum 18 SBU-Tarife die Bestbewertung „exzellent“. Auch hier kann die NÜRNBERGER erneut mit den drei bereits genannten Tarifen im Rating punkten. In der Kategorie Handwerker wurde die Bestnote „exzellent“ vom IVFP ebenfalls an 18 SBU-Tarife vergeben. Hier ist HDI (EGO Top mit AU, EGO Top), Swiss Life (Konsortium) (MetallRente.BU, AKS IG BCE BU Flex) und VOLKSWOHL BUND (SBU Selbstständige, SBU+ Selbstständige) mit je zwei Tarifen in der Spitzengruppe vertreten.

Auch mehrere Direktanbieter waren am Start

Neben den Serviceversicherern waren im Ranking mit Cosmos, EUROPA, Hannoversche und HUK24 auch vier Direktversicherer beteiligt. Die Hannoversche konnte dabei in allen sechs betrachteten Berufsbildern bestbewertete Tarife erreichen. In vielen Fällen war der Versicherer sogar mit zwei oder gar drei Tarifen im jeweiligen Ranking vertreten. Aber auch Cosmos und Europa platzierten manchen Tarif in der Bestnote „exzellent“.

Weitere Ratingergebnisse können hier auf der IVFP-Website eingesehen werden. (as)

Bild: © Looker_Studio – stock.adobe.com

 

LV 1871 aktualisiert BU-Tarif

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München hat ihre BU-Tarifwelt aktualisiert. Konkret senkt der Versicherer die Beiträge im Tarif „Golden BU“ und vereinfacht die Risikoprüfung für Angestellte in den Fachbereichen Mathematik, Information, Naturwissenschaften und Technik.

Der in München ansässige Versicherer LV 1871 hat seine Tarife im Bereich Berufsunfähigkeit (BU) aktualisiert. Im Bereich der privaten Vorsorge wurden die Beiträge für MINT-Berufe gesenkt. Gleichzeitig profitieren potenzielle Versicherungsnehmer von einer vereinfachten Risikoprüfung bis zu einer monatlichen BU-Rente von 1.500 Euro – für zahlreiche Berufsgruppen sogar bis 2.000 Euro.

Die vereinfachte Risikoprüfung gilt bis Ende des 35. Lebensjahres, für Menschen mit normaler Körpergröße und -gewicht und sogar für Raucher. Die Zusage für die BU-Versicherung erhält der Kunde unmittelbar nach Beantwortung der Risikofragen.

Anpassung nach Maß

Mit der sogenannten Karrieregarantie können Versicherungsnehmer ihre BU-Rente nach einer Gehaltserhöhung anheben, mit einer maximalen späteren BU-Rente von 7.400 Euro. Zudem lässt der Tarif „Golden BU“ auch eine individuelle Anpassung je nach Lebenssituation mit einer Nachversicherungsgarantie zu. Wiedereingliederungshilfe und eine Umorientierungshilfe für Selbstständige ist ebenfalls inbegriffen, ebenso wie schnelle Leistung bei schwerer Krankheit und eine lebenslange Pflegerente während der BU-Versicherungsdauer.

LV 1871 fokussiert neue Zielgruppe

Die Zahl der Angestellten, die in den Fachbereichen Mathematik, Information, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Berufe) beruflich tätig sind, wächst schnell. Bereits 2019 waren rund 3,11 Millionen Menschen mit Abschluss eines MINT-Studiums in Deutschland erwerbstätig. Und genau diese Zielgruppe hat LV 1871 mit der Aktualisierung der BU-Tarife neu im Blick. „Gerade in zukunftsträchtigen und entsprechend gut bezahlten MINT-Berufen wie beispielsweise Maschinenbauingenieuren, Softwareentwicklern oder Data-Analysten ist eine Absicherung im Fall von Berufsunfähigkeit sehr wichtig“, so Dr. Klaus Math, Vorstand der LV 1871. Denn MINT-Beschäftigte verdienen vergleichsweise gut. Hohe Einkommenssprünge sind nicht unüblich, erläutert LV 1871.(js)

Bild: © Gorodenkoff stock.adobe.com

 

Digitalkongresse 2023 auf DKM365

Auch im Jahr 2023 wird es Digitalkongresse auf der Plattform DKM365 geben. Zu drei Online-Events sind unabhängige Vermittler in diesem Jahr eingeladen. AssCompact gibt eine kurze Zusammenfassung.

Auch im Jahr 2023 wird das Format der Digitalkongresse auf der Plattform DKM365 fortgesetzt. Drei Online-Events werden in diesem Jahr für unabhängige Vermittler angeboten. Bei allen Veranstaltungen kann Weiterbildungszeit nach IDD gesammelt werden.

Digitalkongress Cyberversicherung am 23.02.2023

Das Thema „Cyber“ bleibt aktuell und dynamisch. Cyberangriffe nehmen zu, doch viele Unternehmen sind noch nicht ausreichend abgesichert. Bei Maklern, die Policen vermitteln könnten, sind häufig noch Fragen offen. Antworten gibt es beim Digitalkongress Cyberversicherung am 23.02.2023 ab 9.00 Uhr.

Digitalkongress Haus & Wohnen am 16.03.2023

Am 16.03.2023 trifft sich die Branche online auf dem Digitalkongress Haus & Wohnen, um über den Versicherungsschutz für Immobilien zu sprechen. Entwicklungen im Bereich Smart Home und alternative Energiequellen beeinflussen Produkte und Tarife. Mehr zu Trends und Themen ebenfalls ab 9.00 Uhr.

Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung am 20.04.2023

Beim Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung am 20.04.2023 geht es um die unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung. Dazu zählen die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung und weitere Konzepte wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Dread Disease und die Unfallversicherung. Auch dieser Kongress beginnt ab 9.00 Uhr online und informiert über die aktuellen Entwicklungen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: asscompact.de/digitalkongresse

 

Junge Arbeitnehmer häufiger arbeitsunfähig

Ein Drittel aller berufstätigen Deutschen war bereits länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, fast die Hälfte davon sogar sechs Monate oder dauerhaft. Junge Arbeitnehmer sind hier die überraschenden „Spitzenreiter“. Doch nur wenige sind für den Fall der Fälle abgesichert.

Eine repräsentative Befragung von 1.000 Bundesbürgern durchgeführt vom IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag der Hannoverschen zeigt, dass 46% der unter 30-Jährigen und 39% der 30- bis 39-Jährigen länger als sechs Wochen im Job pausieren mussten.

Bei der Generation Ü60 ist es ein knappes Drittel (31%), die mehr als eineinhalb Monate krank waren. Die 40– bis 49-Jährigen sind am „fittesten“, mit einer Ausfallquote von 23%.

Jüngere auch am häufigsten dauerhaft arbeitsunfähig

Auch in der Kategorie der Arbeitnehmer, die mehr als sechs Monate oder dauerhaft krank waren, lagen die unter 30-Jährigen mit 21% ganz vorne, bei den über 60-Jährigen fielen 19% dauerhaft aus.

Während der Anteil von arbeitsunfähigen Männern (32%) und Frauen (34%) weitestgehend ausgeglichen war, waren Westdeutsche mit 36% wesentlich häufiger betroffen als ihre ostdeutschen Mitbürger, wo nur 28% angaben, länger krank gewesen zu sein.

Viele haben Betroffene im nahen sozialen Umfeld

Die Angst vor einer dauerhaften Erkrankung ist groß – 34% der Befragten gaben an, sich vor langer, schwerer Krankheit zu fürchten, übertroffen nur von der Angst vor Krieg (39%). So gaben auch 45% aller Befragten an, jemanden im Familien- und Freundeskreis zu kennen, der länger als sechs Wochen nicht arbeiten konnte, bei der Generation U30 sogar 62%. Ein Drittel gab an, Personen im näheren sozialen Umfeld zu haben, die mehr als sechs Monate bzw. gar nicht mehr arbeiten konnten.

Früher absichern ist besser

Trotz dieser Statistiken verfügen nur die wenigsten über eine Berufsunfähigkeitsversicherung – lediglich 15% gaben an, eine Absicherung zu haben. Unter den Berufseinsteigern im Alter von 18 bis 29 waren es sogar nur 14%, obwohl in dieser Altersgruppe gar kein oder nur sehr geringer Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente besteht.

Pressesprecher der Hannoverschen Stefan Lutter sagt, dieses Alter sei genau das richtige, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. „Denn in der Regel haben junge Leute wenig dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen. Somit ist ihr Versicherungsbeitrag verhältnismäßig gering.“ (js)

Bild: © Tobias Arhelger – stock.adobe.com

 

BU-Antrag: Eine „Untersuchung“ ist keine „Behandlung“

Beim Abschluss einer BU stellt der Versicherer Antragsfragen, um den Gesundheitszustand des künftig Versicherten einschätzen zu können. Dass es dabei zwischen den Begriffen „Untersuchung“ und „Behandlung“ einen Unterschied gibt, hat nun das OLG Dresden klargestellt.

Eine Frau schloss im Juni 2013 eine Lebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BU) ab. Drei Jahre später, im Februar 2016, wurde sie infolge einer posttraumatischen Belastungsstörung berufsunfähig und stellte einen Leistungsantrag bei ihrer BU-Versicherung. Der Versicherer lehnte jedoch die Zahlungen ab. Denn bei seiner Recherche entdeckte der Versicherer, dass die Kundin einige Jahre vor der Antragsstellung mehrere Sitzungen bei einem Psychotherapeuten hatte. Bei den Gesundheitsfragen in ihrem BU-Antrag gab sie diese jedoch nicht an. Damit habe sie ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, argumentierte der BU-Anbieter.

Psychotherapeut sah keine Krankheit

Allerdings nahm die Frau lediglich an sogenannten probatorischen Sitzungen teil. Diese sollen klären, ob überhaupt eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt und eine Psychotherapie sinnvoll wäre. Bei der Frau war das nicht der Fall: Sie litt lediglich an Lampenfieber. Da sie kurz vor den Abiturprüfungen stand, erschwerte ihr das Lampenfieber zwar das Leben sehr. Der Psychotherapeut sah darin aber keine Krankheit, die behandelt werden muss. Daher ordnete er keine Therapie an. Und da die Gesundheitsfragen im BU-Antrag sich um Erkrankungen drehen, gab die Frau die Probesitzungen beim Psychotherapeuten nicht an. Damit habe sie ihre vorvertragliche Anzeigepflicht nicht schuldhaft verletzt, argumentierte sie.

Richter: Es lag gar keine Behandlung vor

Sowohl die Vorinstanz als auch das Oberlandesgericht Dresden (OLG) schlossen sich dieser Argumentation an und gaben der Leistungsklage der Frau statt. „Zwar darf der Versicherer auch solche Beeinträchtigungen erfragen, die noch keinen Krankheitswert haben, weil ihm allein die Entscheidung obliegt, unter welchen Voraussetzungen er einen Versicherungsvertrag abschließen will. Die weit gefasste Pflicht des Versicherungsnehmers zur Offenbarung findet aber ihre Grenze bei Gesundheitsbeeinträchtigungen, die offenkundig belanglos sind, oder alsbald vergehen“, so das Dresdener Oberlandesgericht. Und in den Antragsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung wurde eben nicht nach „Untersuchungen“, sondern nach „Behandlungen“ gefragt, betonten die Richter nun in ihrem Urteil weiter. Eine Behandlung liege aber erst dann vor, „wenn eine Therapie eingeleitet wird, etwa durch eine Medikation oder einen Eingriff“. Bleibe eine Untersuchung hingegen, wie im Fall der Frau, ohne Befund, handele es sich auch nicht um eine Behandlung. Die Richter ließen keine Revision gegen ihre Entscheidung zu. (as)

OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2022 – Az. 4 U 1215/22

Bild: © NAMPIX – stock.adobe.com

 

Es bleibt herausfordernd: In den Sparten, aber auch bei ESG

Gerne würde die Franke und Bornberg GmbH für 2023 optimistisch das Ende aller Krisen voraussagen. Ganz so einfach wird es aber dann doch nicht – jedenfalls nicht in allen Sparten, meint Michael Franke in seinem Ausblick für AssCompact. Und auch Nachhaltigkeit wird weiterhin eine Rolle spielen.

Ein Artikel von Michael Franke, Geschäftsführender Gesellschafter der Franke und Bornberg GmbH

Als Analysten schauen wir eher nüchtern und sachlich auf die Märkte – bildlich gesprochen stehen wir am Spielfeldrand und bewerten neutral. Und doch sind wir nah genug dran, um nachzuvollziehen, dass es die Versicherungsbranche in den letzten Jahren nicht einfach hatte. Finanzkrise, Zinstief, Regulierung, Pandemie – um nur einige Herausforderungen zu nennen. Gerne würden wir daher für 2023 optimistisch sein und das Ende aller Krisen voraussagen – Corona ist überstanden, die Zinsen steigen, es geht mit großen Schritten aufwärts. Es wird aber ganz so einfach dann doch nicht werden – jedenfalls nicht in allen Sparten.

Gemischte Gefühle

Wegen der hohen Inflation wird es in der Sach- und Kfz-Versicherung insbesondere darum gehen, die steigenden Schadenkosten zu managen. Die Material- und Baukosten sind hoch, Reparaturen und Ersatzteile kosten ebenfalls mehr. Auf der anderen Seite suchen die Menschen nach Einsparmöglichkeiten, und dafür bieten sich die Sachversicherungen eher an als langfristige Verträge aus der Lebensversicherung. Die Unternehmen müssen also schauen, wie sie trotz steigender Aufwände und Druck auf der Combined Ratio weiterhin attraktiv bleiben können. Das wird eine große Herausforderung.

Auch die Lebensversicherer sehen wir mit gemischten Gefühlen in das neue Jahr gehen. Endlich steigen die Zinsen wieder und sorgen für etwas Entspannung bei der Kapitalanlage, zumindest bei Neu- und Wiederanlagen. Zudem entscheiden sich immer mehr Kunden in der Altersvorsorge für reine Fondsprodukte, um der hohen Inflation mit steigenden Renditechancen zu begegnen. Für die Versicherer ist diese Entwicklung positiv, müssen sie doch weit weniger Risiken tragen als früher. Daher erwarten wir auch bei den Fondspolicen das größte Potenzial für Produktneuerungen und Innovationen – insbesondere in der Verrentungsphase ist hier noch Luft nach oben. Für eine Renaissance von klassischen Produkten halten wir es trotz der steigenden Zinskurve noch für viel zu früh.

Anpassung und Innovation

Im Bereich der Arbeitskraftabsicherung findet Innovation schon längst nicht mehr im Spitzensegment – der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – statt, sondern eher bei dem Newcomer Grundfähigkeitsversicherung. Allerdings sehen wir hier die Gefahr, dass sich die Produktentwickler in den Details verlieren. Immer neue Grundfähigkeitsdefinitionen sowie stark bausteinlastige Tarifwerke sorgen für eine unnötige Verkomplizierung des Produktes. Gefragt ist aber eher eine einfache und bezahlbare Alternative zur BU.

In der Krankenversicherung ruht die Hoffnung seit einigen Jahren auf dem betrieblichen Zweig der Produktwelt. Und in der Tat scheint sich die Mühe langsam auszuzahlen. Immer mehr Produkt­geber berichten von erfolgreichen Abschlüssen bei größeren Unternehmen. Das liegt nicht zuletzt an der Entwicklung von passenderen Tarifen. Mittlerweile prägen Budgettarife das Bild, die einfach verständlich sind, nicht mit vorhandenen Absicherungen kollidieren und flexibel an die Investitionsbereitschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern anzupassen sind.

ESG im Fokus

Die wohl größte Herausforderung für die Branche steht am Schluss dieser Betrachtung: das Thema Nachhaltigkeit oder „ESG“. Mit ausufernder Regulierung kennen sich die Versicherer mittlerweile sehr gut aus. Bisher waren jedoch die zu befolgenden Regelungen meist vor Inkrafttreten bekannt – wenn auch mit oft kurzem Vorlauf. Bei ESG ist das anders. Zur Nachhaltigkeit muss schon beraten werden, ohne dass überhaupt feststeht, was damit genau gemeint ist. Erste Versicherer-Ratings geben Orientierung – darunter auch das ESG-­Rating von Franke und Bornberg. Die Datenlage ist aber längst nicht vollständig und Standards fehlen.

Und so verwundert es kaum, dass bisher offensichtlich nur ein Teil der Vermittlerschaft das Thema ESG bei seinen Kunden aktiv anspricht. Hier wird aktuell noch eine große gesellschaftliche Chance vertan. Das sollte sich möglichst schnell ändern.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 2023/01, S. 71, und in unserem ePaper.

Weitere Ausblicke von Versicherern, Pools, Asset-Managern und Maklern lesen Sie hier.

Bild: © Marc Theis, Hannover

 
Ein Artikel von
Michael Franke

Berufsunfähigkeit: Wann gilt sie als eindeutig mitgeteilt?

Möchte man die Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen, so muss diese rechtzeitig und formgerecht über die BU informiert werden. Eine Mitteilung über eine „mögliche Berufsunfähigkeit“ nach einer ärztlichen Behandlung genügt nicht.

Am 03.03.2017 hatte ein Mann seiner Berufsunfähigkeitsversicherung mitgeteilt, dass möglicherweise nach einer ärztlichen Behandlung eine Berufsunfähigkeit vorherrschen könnte. Endgültig über die BU informiert hat der Mann die Versicherung dann erst am 14.01.2020. Die Leistung blieb anschließend jedoch aus – die Versicherung berief sich darauf, dass die Berufsunfähigkeit zu spät mitgeteilt worden sei.

Der Mann klagte vor dem Landgericht Münster gegen die Versicherung, verlor jedoch das Verfahren schlussendlich mit Urteil vom 27.05.2021 – er hätte seine Versicherung früher bzw. formgerecht über die BU informieren müssen. Die eingelegte Berufung beim Oberlandesgericht Hamm (OLG) wurde zurückgewiesen, wie im November 2021 entschieden wurde.

Mitteilung über „mögliche Berufsunfähigkeit“ nicht ausreichend

Nach Meinung des LG Münster und des OLG Hamm stelle das Schreiben des Klägers vom 03.03.2017, in dem der Kläger lediglich über die mögliche Berufsunfähigkeit informiert hatte, keine „Mitteilung“ der Berufsunfähigkeit dar. Eine Anspruchserhebung auf die Versicherungsleistung sei für eine derartige Mitteilung zwar nicht erforderlich, allerdings eine „formgerechte Information des Versicherers, die erkennen lässt, dass ein Versicherungsfall tatsächlich oder nach den Vorstellungen des Mitteilers eingetreten ist“, so das OLG Hamm.

Der Mitteilungspflicht liegt die für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung übliche Vertragsklausel zugrunde, die besagt, dass der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Beginn des Monats der Mitteilung entsteht, sollte die Berufsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt werden. Sinn und Zweck dessen sei es, dem Versicherer eine zeitnahe Prüfung und zuverlässige Feststellung des angezeigten Eintritts des Versicherungsfalles zu ermöglichen und ihm alsbald „Klarheit über seine Leistungspflicht zu verschaffen“. Der Versicherer solle so nicht für vor Fristablauf entstandene, ihm aber unbekannte Ansprüche einstehen müssen.

Keine fristgerechte Information

Durch das Schreiben des Klägers vom 03.03.2017 wurde der Versicherung keine zeitnahe Prüfung und Feststellung des Eintritts der Berufsunfähigkeit ermöglicht, sondern lediglich eine möglicherweise zukünftig eintretende Berufsunfähigkeit in Aussicht gestellt, die der Kläger der Beklagten nach Abschluss der Behandlung mitteilen wollte. Hierauf hätte sie, so die Beurteilung der Gerichte, vertrauen können.

Erst mit dem Schreiben vom 14.01.2020 wandte sich der Kläger an die Versicherung und teilte seine Berufsunfähigkeit mit, wobei hier jedoch aufgrund der späten Mitteilung keine Ansprüche für den in Rede stehenden Zeitraum von Oktober bis November 2017 bestünden. Allein deswegen, so das OLG Hamm, sei die Klage unbegründet. (mki)

OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2021 – Az.: 20 U 187/21

Bild: © photobyphotoboy – stock.adobe.com

 

Berufsunfähigkeit: Makler bauen Führung aus

Makler und Mehrfachagenten werden immer beliebter, wenn es um den Vertrieb von Berufsunfähigkeitsversicherungen geht. 2021 haben sie einer Studie von WTW zufolge ihre Führung auf dem Gebiet weiter ausgebaut.

Bei Versicherungen zur Berufsunfähigkeit (BU) stehen Makler und Mehrfachagenten weiter hoch im Kurs, wie eine Studie des Unternehmens WTW zeigt. 2021 konnten diese ihren dominanten Anteil am Vertrieb von BU-Versicherungen in Deutschland weiter ausbauen. Mehr als jeder zweite Neuzugangs-Euro bei der BU wurde von Maklern und Mehrfachagenten vermittelt.

Abgesehen davon hätten nur noch Einfirmenvermittler signifikante Anteile am Vertrieb von BU-Versicherungen. Banken und Direktvertrieb würden lediglich untergeordnete Rollen spielen. Dies sind die Kernergebnisse zum Produktsegment BU der WTW Studie Lebensversicherung 2021.

Makler und Mehrfachagenten führend bei neuen BU-Versicherungen

Im Rahmen der Studie wurden 84 Versicherer analysiert, die im Jahr 2021 laufende Beiträge für ein Jahr in Höhe von 4,2 Mrd. Euro einlösten. Auf BU-Produkte entfielen laut WTW davon 466 Mio. Euro, also knapp 11%. Das Neugeschäft mit der BU-Absicherung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen – auch dank der Verdienste von Maklern und Mehrfachagenten. Mit 262 Mio. Euro verkauften diese einen Anteil von 56% an diesem Neugeschäft. Die Einfirmenvermittler kamen mit laufenden Beiträgen von 172 Mio. Euro auf 37%.

 

Berufsunfähigkeit: Makler bauen Führung aus

 

Henning Maaß, Director Insurance Management Consulting bei WTW in Deutschland, gibt weiteren Einblick in die Aufteilung der Marktanteile unter den Versicherern: Diese seien nämlich „sehr ausgeglichen“. So vereinen die stärksten fünf BU-Anbieter 33%, die stärksten zehn Anbieter 57% des BU-Volumens auf sich. „Anders als in der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge gibt es in diesem Segment keine Platzhirsche. Die BU wird marktweit in der Breite gut verkauft“, so Maaß. Bei Maklern und Mehrfachagenten sehe es dagegen anders aus. Dort vereinen die fünf erfolgreichsten Anbieter 46% und die zehn erfolgreichsten 73% Marktanteil am Neuzugang. Maaß weiter: „Makler und Mehrfachagenten haben ihre Favoriten und es fällt vielen Versicherern schwer, in diese Gruppe vorzustoßen.“ (mki)

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