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Grundfähigkeitsversicherung: Inflation der Leistungsauslöser?

In der Grundfähigkeitsversicherung ist eine hohe Dynamik zu beobachten. Inzwischen ist nicht mehr nur die Rede vom Verlust von Grundfähigkeiten, sondern von Leistungsauslösern. Bei der Anzahl von Grundfähigkeiten und Leistungsauslösern scheinen sich die Versicherer gegenseitig überbieten zu wollen.

<h5>Ein Gastbeitrag von Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer der infinma GmbH</h5><p>Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) wurde einst eingeführt als leicht verständliche und kostengünstige Alternative für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), vor allem für Menschen, die eher körperlich tätig sind, aufgrund von Vorerkrankungen keine BU mehr bekommen oder sich diese schlicht nicht leisten können.</p><p>Allerdings hat in den letzten etwa zwei Jahren ein regelrechter Wettbewerb um die Anzahl an Leistungsauslösern bzw. versicherten Grundfähigkeiten eingesetzt. Eine ähnliche Entwicklung konnte man vor vielen Jahren auch in der Dread-Disease-Versicherung beobachten. Dieser Wettbewerb war dem Produkt an sich nicht dienlich, lief doch der Vergleich der versicherten Krankheiten häufig auf einen Streit unter Gutachtern hinaus. Maßgeblich für einen solchen Wettbewerb sind und waren aber nicht zuletzt auch Ratingagenturen, die in aller Regel eine Vielzahl an Leistungsauslösern auch besonders gut bewerten.</p><h5>Modulare Produkte im Trend</h5><p>Das Produkt Grundfähigkeitsversicherung hat sich längst wegentwickelt von der Absicherung der wichtigsten körperlichen Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Hand- bzw. Armgebrauch und Ähnlichem. Die Versicherer gestalten ihre Produkte zunehmend modular. Das geht naturgemäß zulasten der Transparenz und Vergleichbarkeit. Bei einem Anbieter lassen sich schon jetzt 1.024 unterschiedliche Produktkonstellationen ermitteln. Das liegt auch daran, dass immer neue Grundfähigkeiten „erfunden“ bzw. hergeleitet werden. So werden inzwischen beispielsweise auch Beeinträchtigungen der Lungen-, Herz- oder Nierenfunktion als Grundfähigkeit abgesichert. Auch Grundfähigkeiten wie Smartphone/Tablet bedienen, auf einer Tastatur tippen, Pedelec fahren oder E-Mobilität kommen immer häufiger in den Leistungskatalogen der Anbieter vor. Diese Entwicklung ging also zu einem großen Teil von den Versicherern selber aus.</p><h5>Je mehr Leistungsauslöser, desto besser</h5><p>Wenn nun bei der Beurteilung von Grundfähigkeitsversicherungen etwas despektierlich von einer Inflation der Leistungsauslöser gesprochen und eine Entfremdung der Grundfähigkeitsve­rsicherung von ihrem ursprünglichen Gedanken bemängelt wird, dann ist das jedoch nur die eine Seite der Medaille. Aus Kundensicht muss man deutlich sagen: Je mehr Leistungsauslöser, desto besser. Wenn ein Kunde nicht mehr in der Lage ist, eine Wasserflasche auf- und wieder zuzudrehen, dann möchte er, dass seine Grundfähigkeitsver­sicherung leistet. Dabei ist es ihm egal, ob die ver­sicherte Grundfähigkeit nun mit Fingerfertigkeit, Handgebrauch oder Greifen überschrieben ist. </p><p>Die Absicherung mehrerer Grundfähigkeiten, die ähnliche körperliche Beeinträchtigungen umfasst, könnte auch dadurch sichergestellt werden, dass die Grundfähigkeiten nicht immer kleinteiliger definiert werden, sondern im Gegenteil viel globaler. So könnten unter der Überschrift Gebrauch der oberen Extremitäten all die konkreten Beispiele und damit Leistungsauslöser aufgelistet werden, die man ansonsten unter den oben genannten Grundfähigkeiten wiederfindet. Im Leistungsfall ist die O von  einigen bemängelte Inflation also für den Kunden alles andere als nachteilig.</p><h5>Die Crux mit den abgeleiteten Grundfähigkeiten</h5><p>Ein häufiges Argument vieler Versicherer gegen „neue“ bzw. zusätzliche Auslöser sind die sogenannten abgeleiteten Grundfähigkeiten. Es wird dann so argumentiert, dass jemand, der nicht mehr gehen kann, auch nicht schieben und ziehen können wird. Das mag in vielen Fällen sogar stimmen. Das Problem ist aber, dass die Argumentation oft anders herum nicht passt. Wer nicht mehr ziehen oder schieben kann, zum Beispiel weil das Objekt zu schwer ist, der wird möglicherweise trotzdem noch gehen können. Jemand, dem die Fingerfertigkeit abhandengekommen ist, kann seine Hand (in Grenzen) trotzdem noch gebrauchen. Abgeleitete Leistungsauslöser sind daher in aller Regel qualitativ nicht gleichwertig. </p><p>Der Versicherer, der Gehen auf der einen und Schieben und Ziehen auf der anderen Seite absichert, bietet einen qualitativ höheren Ver­sicherungsschutz, als der Anbieter, der nur Gehen absichert. Im Übrigen: Was spricht eigentlich gegen die Nennung aller drei genannten Grundfähigkeiten? </p><p>Die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit ihrer Produkte steht in vielen anderen Fällen auch nicht im Vordergrund. Oder ist es vielleicht doch die Furcht vor zusätzlichen Leistungsfällen?</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Die Frage des Preises--><h5>Die Frage des Preises</h5><p>Natürlich darf der Preis-Aspekt bei einer Diskussion der Leistungsauslöser nicht außen vor bleiben; jedes versicherte Risiko hat schließlich seinen Preis. Für den Kunden ideal wäre vermutlich ein Baukasten, in dem 40, 50 oder vielleicht sogar 60 Leistungsaus­löser enthalten sind und jeder dieser Leistungsauslöser ein Preisschild erhält. Aus dem Gesamtsortiment kann der Kunde sich dann seinen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. An einem solchen Produkt dürften aber viele Marktbeteiligte wenig Interesse haben. </p><p>Der Versicherer möchte vermutlich nicht preisgeben, wie die einzelnen Grundfähigkeiten kalkuliert sind, lässt sich daraus doch auch die Wahrscheinlichkeit des Leistungseintritts zumindest tendenziell ermitteln. Die Entwickler von Vergleichsprogrammen werden Amok laufen, weil sowohl die Prämienberechnung sehr komplex wird als auch die unmittelbare Vergleichbarkeit nahezu verhindert wird. Auch Ratingagenturen dürften von einem so individuellen, kundenfreundlichen Produkt wenig begeistert sein, leben sie doch in großem Maße davon, Dinge zu standardisieren und Angebote zu vergleichen, die in der Praxis nicht wirklich vergleichbar sind. </p><h5>Zwei Seiten einer Medaille </h5><p>Es zeigt sich also, dass die Aussage „Inflation der Leistungsauslöser“ kontrovers diskutiert werden kann. Für den Kunden ist grundsätzlich eine hohe Flexibilität und die damit verbundene Individualisierungsmöglichkeit seines Produktes positiv zu bewerten. Fraglich ist allerdings, ob ein derartiges Produkt marktbreit Akzeptanz finden würde. Nehmen wir einmal an, in einem Tarif könnten aus 50 zur Verfügung stehenden Leistungsauslösern maximal 20 gewählt werden. Dann ergeben sich hieraus nach den Regeln der Kombinatorik 47.129.212.243.960 verschiedene Varianten. Die hierbei zugrunde liegende Formel lautet: n! / ((n – m)! * m!) mit n = 50 Leistungsauslöser und m = maximal 20 wählbare.</p><p>Bei der Grundfähigkeitsversicherung bleibt es also spannend. Ein großer Vorteil dieses Produktes ist sicher, dass es sehr flexibel – im Sinne von Absicherung neuer Fähigkeiten – reagieren kann. Damit kann vor allem der sich dynamisch entwickelnden Arbeitsumwelt mit immer neuen Berufen und damit verbundenen Fähigkeiten Rechnung getragen werden.</p><h5>Diesen Artikel lesen Sie auch in der Sonderedition Arbeitskraftabsicherung, die der AssCompact 05/2023 beigeheftet ist, und in unserem <a target="_blank" href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</h5><p><i class="font-twelve-italic" >Bild oben: © Oporty786 – stock.adobe.com; Porträtfoto: © infinma</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2C4DCB19-44DF-4CA5-A2E8-5DF12A6BAFE7"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Jörg Schulz

Nachversicherung und Dynamik: Die BU als Lebensbegleiterin

Möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen bringt Vorteile. Doch im Lauf des Lebens kann sich der Absicherungsbedarf ändern. Deshalb gilt es für Vermittler beim Abschluss einer BU unter anderem die Themen Dynamik und Nachversicherungsmöglichkeiten besonders im Blick zu haben.

<h5>Ein Beitrag von Jenny Suttrup Produktmanagerin Biometrie bei der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G.</h5><p>Wer sich schon als Schüler, Auszubildender oder im Studium gegen Berufsunfähigkeit versichert, trifft unbestritten eine sehr gute Entscheidung. Die Argumente sind bekannt: Der Schutz ist in jungen Jahren sehr günstig, außerdem gibt es in der Regel noch keine relevanten Vorerkrankungen, die den Beitrag erhöhen oder den Abschluss beim Wunschver­sicherer ganz verhindern. Außerdem ist ein Kind, das den Schulalltag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bewältigen kann, sofort mit einer BU-Rente versorgt. Ebenso ein Auszubildender oder Student, der nicht mehr in der Lage ist, seine Ausbildung oder sein Studium weiterzuführen.</p><p>Jetzt folgt das Aber: Wer weiß denn, was noch kommt? Für junge Leute ist die Berufswahl noch in weiter Ferne, privat kann noch alles passieren und nicht zuletzt haben die vergangenen Monate uns allen vor Augen geführt, wie deutlich unser Geld über die Zeit an Wert verlieren kann.</p><p>Mehr denn je ist deshalb die Möglichkeit zur Erhöhung der Absicherung und zur Nachver­sicherung eines der wichtigen Entscheidungs­kriterien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die ja im besten Fall 30 oder gar 50 Jahre eine Lebensbegleiterin sein soll.</p><h5>Indexdynamik als Schutz vor Inflation</h5><p>Tarife, die man wahlweise mit einer Dynamik entsprechend dem Verbraucherpreisindex ausstatten kann, sind hier klar im Vorteil. Die Indexdynamik macht die Entscheidung zwischen den üblichen 3 oder 5% Beitragsdynamik überflüssig. Außerdem schützt sie den Kunden vor einer vorzeitigen Festlegung, die später oft nicht mehr angepasst werden kann. Darüber hinaus läuft eine Indexdynamik meist bis zum Vertragsende, während eine Beitragsdynamik häufig schon Jahre vor dem Ende des Vertrags bedingungsgemäß ausgebremst wird.</p><p>Besonders komfortabel wirkt eine Indexdynamik übrigens dann, wenn sie sich nach dem wiederholten Widerspruch des Kunden nicht für alle Zeiten in Wohlgefallen auflöst, sondern jederzeit wieder eingeschlossen werden kann.</p><h5>Bei Bedarf die Rente einfach erhöhen …</h5><p>Wenn es gut läuft, steigen mit dem Lebensalter auch die Einkünfte. Dann sind womöglich die 1.000 Euro, die der Kunde im Studium versichert hat, nicht mehr zeitgemäß. Wohl dem, der früheinen Tarif gewählt hat, der Erhöhungen bei vielen verschiedenen Anlässen zulässt. Beim Berufsstart etwa, bei Gehaltserhöhungen, zur Hochzeit, zur Geburt von Kindern oder beim Wechsel in eine Selbstständigkeit. Die Nachversicherung sollte selbstverständlich möglich sein, ohne dass der Kunde noch einmal eine Gesundheitsprüfung durchlaufen muss. Vorsicht bei Höchstgrenzen: Manche Anbieter beschränken die Summe der maximalen Erhöhungen auf eine bestimmte Summe während der Laufzeit. Das kann dazu führen, dass die Rentenhöhe später unangemessen gedeckelt wird.</p><h5>… oder den Beitrag zeitweise senken</h5><p>Kulant sollte sich eine BU auch dann zeigen, wenn das Geld mal nicht so locker sitzt. Ein Wechsel von einer Vollzeitstelle in die Teilzeit und wieder zurück – auch das muss eine BU abfangen und die temporäre Senkung der Beiträge möglich machen. Wer wegen Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit knapp bei Kasse ist, der vertraut seinem Versicherer umso mehr, wenn er ihm die Beiträge stundet, und das am besten noch zinslos.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Nach einem Berufswechsel Beiträge sparen--><h5>Nach einem Berufswechsel Beiträge sparen</h5><p>Was passiert, wenn sich der Kunde nach ein paar Jahren beruflich umorientiert und nicht mehr in dem Beruf arbeitet, der bei Abschluss seiner BU zugrunde gelegt wurde? Teurer sollte es nicht werden, günstiger schon. Eine Berufswechselprüfung ohne erneute Gesundheits­prüfung ist ein gutes Argument für die Wahl einer BU, schließlich sind heutzutage geradlinige Berufskarrieren nicht mehr an der Tagesordnung. Am besten, dieses Recht wird dem Kunden schwarz auf weiß verbrieft.</p><h5>Wo landet die Regelarbeitszeit in Zukunft?</h5><p>Für einen Schüler von heute ist es durchaus denkbar, dass sich zum Ende seiner beruflichen Laufbahn die Regel­arbeitszeit noch einmal nach hinten verschiebt. Die Kalkulation von heute ist dann überholt. Trotzdem darf seine BU ihn auch dann nicht im Stich lassen. Deshalb sollten die Bedingungen auch bei diesem Szenario rechtzeitige Anpassungen zulassen.</p><h5>Aktuelle Ratings bieten Orientierung</h5><p>Wie ausschlaggebend die Nachversicherungsmöglichkeiten für die Qualität einer BU sind, zeigt sich auch in den Aktivitäten der Rating-Agenturen. Um den Vermittlern hier den Tarifvergleich zu erleichtern, gibt es mittlerweile Studien, die explizit die Möglichkeiten der Nachversicherung bewerten. So hat das Analysehaus MORGEN & MORGEN im April dieses Jahres die Ergebnisse seines ersten BU-Nachversicherungsratings veröffentlicht. </p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in der Sonderedition Arbeitskraftabsicherung in AssCompact 05/2023 und in unserem<a target="_blank" href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild oben: © PauloCsar – stock.adobe.com; Porträtfoto: © VOLKSWOHL BUND</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5C633124-ED99-4416-A2A2-1A6D516857D3"></div>

 
Ein Artikel von
Jenny Suttrup

BU-Absicherung: „In 99% der Fälle wird am Kunden vorbei beraten“

Hat sich das Interesse am Thema Berufsunfähigkeit infolge der Pandemie verändert? Welche Trends zeigen sich in der Arbeitskraftabsicherung und inwiefern schlägt sich die Dynamik in der Grundfähigkeitsversicherung in der Vermittlung nieder? AssCompact hat bei einem BU-Spezialisten nachgefragt.

Interview mit Guido Lehberg, Versicherungsmakler und „DER BU-Profi
Herr Lehberg, es heißt, die Deutschen schauen seit der Corona-Pandemie mehr auf ihre Absicherung. Hat sich das Interesse für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verändert?

Ich habe insgesamt nicht das Gefühl, dass sich viel am Interesse an die BU verändert hat. Das Interesse war zuvor schon groß und ist es nach wie vor. Ein paar Anfragen haben wir allerdings schon bekommen, die explizit eine BU abschließen wollen, um vor einer kommenden Coronainfektion geschützt zu sein, und eine Kundin hat sogar wegen einer Long-Covid-Erkrankung im Freundeskreis den Schritt in Richtung BU gemacht. Es gibt also schon Fälle, der große Ansturm ist es jedoch (noch) nicht.

Mit Blick auf die Kunden: Wo besteht der größte Aufklärungsbedarf und wo gibt es aktuell die größten Hemmnisse zum Abschluss einer BU?

Die BU-Absicherung wird in 99% der Fälle am Kunden vorbei beraten. Im ersten Beratungstermin stellen wir unseren Kunden das Leistungsversprechen vor und kaum jemand hat die Kernelemente vorher gekannt. Verstehen die Kunden, wie schnell eine BU auch in Bürojobs eintreten kann, ist die Bereitschaft für den Abschluss sehr hoch. Ähnliches gilt für die Rentenhöhe. Solange mit der Formel „80% vom Netto sind ausreichend“ geworben wird, sind die meisten Menschen deutlich unterversichert.

Dürfen wir denn fragen, wie das Geschäft bei Ihnen läuft – und mit welcher Zielgruppe?

Uns mangelt es nicht an Neukunden, sondern eher an Personal, um die Interessenten zeitnah gut zu versorgen. Es läuft also hervorragend. Unsere Zielgruppe sind akademische Berufe aus den Bereichen „Kammerberufe“, „Technische Berufe“, „Versicherungsangestellte“ sowie „Unternehmensberater und Consultants“. Also insgesamt eine sehr besondere Klientel, da wir hierbei über einen sehr hohen Bedarf an Absicherung und auch an Beratung sprechen.

Diverse Ratings bescheinigen den BU-Produkten auf dem Markt inzwischen ein relativ hohes Niveau. Gibt es zwischen den (guten) Produkten überhaupt noch so viele Unterschiede? Und macht dies die Auswahl für Vermittler eher schwieriger als einfacher?

Es gibt bei den BU-Tarifen auf dem Markt tatsächlich eine große Menge an Unterschieden. Hauptsächlich bei den Annahmerichtlinien, der Versicherbarkeit – wie Vorerkrankungen, Hobbys und so weiter – sowie bei den Möglichkeiten der technischen Ausgestaltung wie beispielsweise Nachver­sicherungsgarantie oder Dynamiken, um nur einige zu nennen. Um diese wichtigen Unterschiede zu finden, helfen leider die Ratings nicht, sondern nur der sorgfältige Blick in die Bedingungen und Annahmerichtlinien sowie eine Strategie für die Risikovoranfragen.

Sehen Sie in Sachen Transparenz die Anbieter mehr in der Pflicht?

Da sehe ich tatsächlich aktuell am wenigsten Handlungsbedarf.

Wie beurteilen Sie denn die Zusammenarbeit zwischen Vermittlern und Versicherern?

Das kommt auf den Versicherer an. Es gibt Versicherer, bei denen die Zusammenarbeit Hand in Hand und auf Augenhöhe läuft, und Versicherer, denen der Vermittler egal zu sein scheint. Auf der anderen Seite erlebe ich aber auch viele Ver­sicherer, die sich beklagen, dass die Vermittler unsauber arbeiten. Meine Erfahrung ist dabei: Wenn ich kompetent, verbindlich und höflich auf den Versicherer zugehe, bekomme ich meistens ebenfalls Kompetenz, Verbindlichkeit und Höflichkeit zurück.

Zunehmend rückt neben der klassischen BU die Grundfähigkeitsversicherung in den Vordergrund. Der Markt scheint hier recht dynamisch. Wie nehmen Sie die Entwicklung wahr?

Die Ansicht teile ich und freue mich über den Trend.

Welche Rolle spielt die Grundfähigkeitsver­sicherung in Ihrem Beratungsalltag?

Eine große Rolle. Die Grundfähigkeitsver­sicherung war im Jahr 2022 für etwa 15 bis 20% des Biometrieumsatzes bei uns verantwortlich. Das klingt auf den ersten Blick nicht nach viel, ist aber im Vergleich zum Vorjahr – da waren es rund 5% des Gesamtumsatzes – ein deutliches Wachstum. Für mich gehört das Thema in jedes Beratungsgespräch analog zur BU.

Gerade wird viel über die Definition der Leistungsauslöser in der Grundfähigkeitsversicherung gesprochen. Welche Bedeutung hat dies für die Auswahl des passenden Produkts?

Die Bedeutung der Definition der Leistungsauslöser in der Grundfähigkeitsversicherung ist elementar. Je konkreter sie ist, desto leichter ist es für den Kunden, den Verlust nachzuweisen. Daher liegt mein größtes Augenmerk darauf, wie schwer es ist, eine Fähigkeit in gesunden Tagen auszuüben. Denn je eher ich diese Fähigkeit nicht mehr ausführen kann, desto eher gibt es die Leistung.

Um noch einmal auf die aktuellen Entwicklungen einzugehen: Sehen Sie derzeit besondere Trends im Bereich der Arbeitskraftabsicherung?

Ein Trend geht aktuell dahin – endlich, muss man sagen –, höhere Renten möglich zu machen. Viele Versicherer erhöhen dazu die Grenze, ab der ein medizinisches Zeugnis bei Abschluss gebraucht wird. Und auch die Höhe der maximal möglichen Rente durch die Nachversicherung wird deutlich erhöht. Weitere Trends, die ich wahrnehme, sind das Thema Nachhaltigkeit sowie Ideen für Hilfen, bevor der Kunde berufsunfähig wird. In diesen Bereichen stecken die meisten Versicherer aber noch in der Entwicklungsphase und suchen noch nach passenden Konzepten.

Dieses Interview lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Arbeitskraftabsicherung in AssCompact 05/2023 und in unserem ePaper.

Bild oben: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com: Porträtfoto: © Sebastian Berger

 
Interview mit
Guido Lehberg

Mehrheit der Familien nicht gegen Berufsunfähigkeit abgesichert

Weniger als die Hälfte der Familien in Deutschland haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei kinderlosen Paaren sind es sogar noch weniger. Die meisten verzichten aufgrund vermeintlich hoher Kosten auf den Schutz. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag der R+V Versicherung ergeben.

Weniger als jede zweite Familie in Deutschland hat sich gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft abgesichert. Laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts Mentefactum im Auftrag der R+V Versicherung haben nur 43% der Familien in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen.

Kinder beeinflussen die Entscheidung zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. In Familien, in denen Kinder leben, liegt der Anteil derer mit einer BU-Absicherung bei 47%. Bei kinderlosen Paaren sind es hingegen nur 39%. Auch die Wahrnehmung der Gefahr einer Berufsunfähigkeit wird davon geprägt, ob Kinder mit im Haushalt leben. In Haushalten mit Kindern geben 38% der Befragten an, sehr große oder eher große Angst davor zu haben, berufsunfähig zu werden. Bei Paaren ohne Kinder sind es dagegen nur 26%.

Hohe Kosten häufigster Grund für Verzicht auf BU-Absicherung

Als häufigster Grund für den Verzicht auf eine BU werden die vermeintlich hohen Kosten genannt. 48% gaben dies als Grund an, einen Abschluss zu scheuen. 25% der Befragten glauben auch, dass sie kaum ein Risiko haben, berufsunfähig zu werden, 18% geben an, sich noch nicht genug mit dem Thema auseinander gesetzt zu haben.

Viele liegen auch mit den Ursachen für eine potenzielle Berufsunfähigkeit daneben. 65% der Teilnehmer glauben, dass eine Krankheit für sie persönlich die größte Gefahr für ihre Arbeitskraft darstellt. Jeweils 54% sind der Ansicht, dass ein Unfall oder Burn-out für sie zu einer Berufsunfähigkeit führen könnte. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sind es jedoch tatsächlich psychische Leiden wie Depressionen oder Burn-out, die am häufigsten zu einer Berufsunfähigkeit führen (30%). Schwere Unfälle sind dagegen lediglich in 8% der Fälle der Auslöser für eine BU.

Kunden anspruchsvoll, wenn es um BU-Versicherung geht

Bei der Frage, welche Punkte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für sie wichtig wären, geben über 90% der Befragten an, dass Sicherheit, die Rente auch wirklich zu bekommen und Transparenz bei Abschluss und Abwicklung als „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“ an. Jedoch erreichen alle im Ranking genannten Punkte sehr hohe Werte. Die Kunden seien in puncto Berufsunfähigkeit ausgesprochen anspruchsvoll, kommentieren die Autoren.

Für die Umfrage befragte das Meinungsforschungsinstitut Menefactum bundesweit 1.005 berufstätige Männer und Frauen zwischen 20 und 45 Jahren, die in einer Partnerschaft leben. (js)

Lesen Sie auch: Rating Berufsunfähigkeit: Immer mehr Tarife mit Höchstwertung | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft

Bild: © luckybusiness – stock.adobe.com

 

LV 1871 bietet BU ab Grundschuleintritt an

Die LV 1871 hat das Eintrittsalter für ihre Golden BU von zehn auf sechs Jahre gesenkt. Damit ist der Münchner Versicherer laut eigenen Angaben der erste Versicherer in Deutschland, der einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz bereits ab Grundschuleintritt anbietet.

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) hat eine neue Generation ihrer Golden BU auf den Markt gebracht, mit der erstmals eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab Grundschuleintritt abgeschlossen werden kann. Das Eintrittsalter ist von zehn auf sechs Jahre gesenkt worden. Damit bietet die LV 1871 laut eigenen Angaben als erster Versicherer in Deutschland einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz bereits bei Einschulung.

Risikoprüfung mit wenigen Fragen

LV 1871 Vorstand Klaus Math kommentiert die Vorteile einer frühzeitigen Absicherung: „Zum einen ermöglicht der in jungen Jahren meist noch sehr gute Gesundheitszustand eine günstige Risikobewertung; zum anderen kann sich die Risikoeinstufung nicht mehr verschlechtern, auch wenn beispielsweise nach Abschluss der Schulausbildung ein risikoreicher Beruf ergriffen werden sollte.“

Die Risikoprüfung von Schülerinnen und Schülern beinhaltet nur wenige Fragen, bei einem positiven Votum erhalten sie vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz für die gesamte Schullaufbahn und das Berufsleben bis zum Renteneintritt, so die LV 1871.

Die sogenannte Zukunftsgarantie ermöglicht eine spätere Anpassung des Vertrags an sich ändernde Lebensumstände. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsrente beim Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums ohne erneute Risikoprüfung zu verdoppeln.

Lebenslange Rente als optionaler Baustein

Als optionalen Baustein bietet der Versicherer eine lebenslange Rente an. Damit können Schüler und Schülerinnen bei einem Leistungsfall in jungen Jahren ihren Lebensstandard im Alter sichern, obwohl keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und damit auch kein Aufbau einer gesetzlichen Altersversorgung erfolgt.

Vermittler und Vermittlerinnen können den Antrag für die Golden BU über die Angebotssoftware automatisiert prüfen lassen. Sofern die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind, ist die automatisierte Risikoeinschätzung selbstverständlich und verbindlich. (js)

Bild: © Christian Schwier – stock.adobe.com

 

Dienstunfähigkeit: 15 Tarife erhalten „ausgezeichnete“ Bewertung

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat zum zweiten Mal die Dienstunfähigkeitsklauseln, die sich in der normalen Berufsunfähigkeitsversicherung von einigen Versicherern finden lassen, bewertet. Die Absicherung für Beamte ist von hoher Komplexität geprägt und variiert deshalb stark in ihrer Ausprägung. 15 Tarife von 13 Anbietern konnten die Höchstnote im Rating erreichen.

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat kürzlich zum zweiten Mal sein aktuelles Rating zur Dienstunfähigkeit (DU) veröffentlicht. Der Blick von MORGEN & MORGEN fällt auf die Dienstunfähigkeitsklausel, weil sie in ihrer Ausgestaltung stark variiert und von hoher Komplexität geprägt ist. Zurzeit lässt sich eine DU-Klausel in 24 Berufsunfähigkeitstarifen von 21 Anbietern finden. Diese wurden im Rahmen des Ratings detailliert analysiert und aufgrund der Qualität ihrer Bedingungen bewertet. Damit sind in zweiten Jahrgang drei zusätzliche Tarife im Vergleich zum vergangenen Jahr in die Bewertung aufgenommen worden.

Rating legt Wert auf Einschluss einer „echten DU-Klausel“

Die DU ist an das Beamtenrecht angelehnt. Beamte haben gegenüber ihrem Dienstherrn besondere Rechte und Pflichten. Im Falle einer Dienstunfähigkeit prüft der Dienstherr, ob und in welchem Umfang der Beamte oder die Beamtin die Dienstpflicht weiterhin erfüllen kann. Im Ernstfall kann dies eine Ruhestandsversetzung oder Entlassung für den Beamten oder die Beamtin nach sich ziehen, was natürlich finanzielle Auswirkungen hat. Zusätzlich hat der jeweilige Versicherer das Recht, eine eigene Prüfung der tatsächlichen Berufsunfähigkeit (BU) vorzunehmen. Das bedeutet, der Versicherte muss dann einen zweiten Prozess durchlaufen, um eine Leistung aus der privaten Arbeitskraftabsicherung zu erhalten.

„Im Rating legen wir besonderen Wert darauf, dass der Versicherer auf sein eigenen Prüfrecht verzichtet und das Ergebnis des Dienstherrn anerkennt. Somit wird eine erneute Erstprüfung für Versicherte vermieden“, kommentiert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN. Dieser Verzicht auf eine erneute Prüfung gilt als „echte DU-Klausel“.

Neben der echten DU-Klausel müssen die Tarife noch zwei weitere Mindestkriterien erfüllen, um eine Bewertung der beiden Höchstkategorien (vier oder fünf Sterne) zu erhalten: Sie müssen auf unübliche Einschränkungen verzichten und es muss sich um eine vollständige Klausel handeln, das bedeutet, alle Status eines Beamten und einer Beamtin werden anerkannt, auf Probe, auf Widerruf oder auf Lebenszeit.

Knapp drei Viertel der Tarife mit vier oder fünf Sternen bewertet

Der zweite Jahrgang attestiert dem Markt der DU-Klauseln einen guten Stand, so die Analysten. So erhalten 15 Tarife die Höchstnote von fünf Sternen und damit ein „ausgezeichnetes“ Ergebnis. Zwei weitere Tarife erhalten vier Sterne („sehr gut“) und drei weitere drei Sterne („durchschnittlich“). Zudem werden drei Tarife als „schwach“ bewertet (zwei Sterne) und ein Tarif erhält nur einen Stern und damit die Bewertung „sehr schwach“.

Die Analysten heben hervor, dass im Rating keine DU-Versicherung besser bewertet sein kann als die ihr zugrundeliegenden Bedingungen im Rating Berufsunfähigkeit. Dies liegt dem Umstand zu Grunde, dass sich immer Umstände ergeben können, aus deinen eine beamtete Person aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, aber nicht beamtet weiter tätig ist, so MORGEN & MORGEN.

Marktangebot deckt relevante Leistungseinschlüsse größtenteils ab

Das Rating zeigt zudem, dass „vor allem die relevanten Leistungseinschlüsse zum Großteil vom aktuellen Marktangebot abgedeckt werden“ (siehe Grafik).

 

Dienstunfähigkeit: 15 Tarife erhalten „ausgezeichnete“ Bewertung

 

So verzichten alle DU-Klauseln auf unübliche Einschränkungen und auf die Verweisung in der Nachprüfung. 20 der analysierten Tarife weisen eine „vollständige“ Klausel auf und auch 20 verzichten auf eine altersbedingte Leistungsbegrenzung bei Beamten auf Probe oder auf Widerruf, damit eine mögliche Leistung nicht an das Erreichen einer Altersgrenze geknüpft ist. Eine „echte“ bzw. „fast echte“ DU-Klausel weisen 17 Tarife auf. Während bei einer „echten“ Klausel der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn anerkennt, ohne eine weitere Prüfung anzuordnen, behält sich der Versicherer bei einer „fast echten“ Klausel vor, zu prüfen, ob die DU ausschließlich auf medizinischen Gründen resultiert und keine wirtschaftlichen oder disziplinarischen Gründe vorliegen.

Weitere 17 Tarife versichern die spezielle DU, in Form eines obligatorischen oder optionalen Versicherungsschutzes über den allgemeinen Dienst hinaus. Ein Verzicht auf zeitliche Befristung von Beamten auf Probe und auf Widerruf ist in 14 der Klauseln beinhaltet.

Das Rating der DU-Klauseln kommt, nachdem das Ratinghaus in vergangenen Wochen bereits die aktuellen Auflagen der Ratings zur BU, der BU-Nachversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung und der EU-Versicherung veröffentlicht hat.(js)

Die Ergebnisse des MORGEN & MORGEN DU-Rating können hier eingesehen werden.

Bild: © tomertu – stock.adobe.com

 

„Unsere Initiative ist kein Freifahrtschein in die BU“

Der Münchner Versicherer die Bayerische lehnt seit einiger Zeit Menschen mit einem psychotherapeutischen Hintergrund, die eine BU abschließen möchten, nicht mehr pauschal ab, sondern setzt stattdessen auf individuelle Prüfungen. Über die Hintergründe und welche Erfolge die Initiative bereits mit sich gebracht hat, darüber spricht AssCompact mit Martin Gräfer, Vorstandsmitglied der Versicherungsgruppe die Bayerische.

Ein Interview mit Martin Gräfer, Mitglied der Vorstände der Versicherungsgruppe die Bayerische
Herr Gräfer, die Corona-Pandemie und die wirtschaftliche Unsicherheit drücken vielen Deutschen weiter auf die Seele. Eine Psychotherapie kann den Menschen helfen. Für eine BU-Absicherung ergibt sich daraus ein Problem. Verschlimmert eine pauschale Verweigerung nicht das Stigma, das psychischen Erkrankungen sowieso anhaftet?

Natürlich tut es das, und an dieser Fehlentwicklung wollen wir etwas ändern! Aber betrachten wir doch einmal die Zahlen: Jedes Jahr sind 28 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Den allermeisten davon kann die psychotherapeutische Behandlung sehr helfen, und das führt auch dazu, dass eine Vorgeschichte in der psychotherapeutischen Behandlung mehr Resilienz, mehr psychische Stabilität und mentale Gesundheit bedeutet. Allein aus diesem Grund und auch, weil die Gründe für die Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Unterstützung so unterschiedlich und individuell sind, kann die pauschale Ablehnung dieser Menschen nicht richtig sein.

Warum tun sich Versicherer im Allgemeinen damit so schwer? Und wie oft wird die Bayerische bei Anfragen mit dem Thema konfrontiert?

Versicherer lieben möglichst exakte Risikoprofile. Biometrische Risiken, und dazu zählt die psychotherapeutische Vergangenheit ebenso wie ein Bandscheibenvorfall, sind besonders schwer zu berechnen. Wenn bei der Voranfrage zur BU-Versicherung beim Bandscheibenvorfall der Orthopäde um eine Expertise gebeten wird, kann mit psychotherapeutischer Expertise ebenso die „Rückfallwahrscheinlichkeit“ für psychische Erkrankungen eingeschätzt werden. Dazu muss man sich, und das klingt zunächst aufwändig, mit individuellen Fällen befassen und kann nicht nach einer Bewertungsmatrix vorgehen. Seit wir dies tun, stellen wir fest, dass viele Personen versicherbar sind – wenn auch manches mal unter erschwerten Bedingungen. Das allein ist schon ein Erfolg für uns und ein Beleg, dass dieser Vorstoß der richtige Weg war. Welchen Anteil diese Art der Anfragen an der Gesamtzahl haben, lässt sich aktuell noch nicht gesichert sagen. Wir können aber sehen, dass knapp 40% der Anfragen mit psychotherapeutischer Vergangenheit eine Versicherung ohne Einschränkungen angeboten werden konnte.

Also keine pauschale Ablehnung mehr. Wie sieht denn der neue Ansatz Ihres Hauses genau aus?

Unsere Risikoprüfer wurden durch eine Psychologische Psychotherapeutin geschult und besonders sensibilisiert. Im Zweifelsfall hilft die Therapeutin bei der Entscheidungsfindung. Nach wie vor gibt es aber auch Fälle, die wir aufgrund des individuellen Risikos ganz klar ablehnen müssen.

Müssen Kunden deshalb länger auf eine Antwort warten?

Aktuell stellen wir keine Verzögerungen fest.

Und gibt es trotzdem Einschränkungen?

Wer regulär in unsere BU aufgenommen wurde, hat keine Einschränkungen. Es gibt aber Fälle, in denen wir einem komplexeren Risikoprofil mit eingeschränkten Versicherungsleistungen begegnen, ohne jedoch die Aufnahme pauschal zu verweigern.

Wie kommt das Vorgehen bei Versicherungsmaklern an? Und worauf sollten Vertriebspartner besonders im diesem Zusammenhang achten?

Als wir unsere Initiative angekündigt hatten, gab es einige kritische Stimmen und Skeptiker. Die Erfahrungen der ersten Monate mit dem angepassten Vorgehen haben aber die letzten Kritiker überzeugt. Wichtig ist es für unsere Vertriebspartner, ehrlich und transparent mit den Interessenten zu kommunizieren. Unsere Initiative ist keinesfalls ein Freifahrtschein in die BU. Wir prüfen nur individueller als davor und kommen dadurch zu besseren Ergebnissen.

Lesen Sie auch: BU-Versicherung trotz Therapie: die Bayerische betritt Neuland | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft

AXA Mental Health Report: Jeder Dritte fühlt sich psychisch krank | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft

Bilder: © die Bayerische, © Berit Kessler – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Martin Gräfer

Erwerbsunfähigkeit: infinma sieht Verbesserungspotenzial

Das Analyseinstitut infinma hat die derzeit am Markt verfügbaren Erwerbsunfähigkeitsversicherungen analysiert. Gerade im Vergleich zum hohen Bedingungsniveau in der BU sehen die Analysten Luft nach oben. Insgesamt 19 Tarife erfüllen oder übertreffen die derzeitigen Marktstandards in den getesteten Kriterien.

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) hat ihr Konzept der Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) auf den neuesten Stand gebracht. Nachdem bereits im April das Analysehaus MORGEN & MORGEN die Tariflandschaft der EU beleuchtet hat (AssCompact berichtete: Erwerbsunfähigkeit: Zwei Drittel der Tarife sind top), hat nun infinma 41 Tarife von 15 Gesellschaften analysiert. Die in Deutschland und Österreich angebotenen Produkte wurden in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen.

infinma-Analyse nicht als Rating zu verstehen

Anders als andere Bewertungsverfahren sei der Marktstandard jedoch nicht als Rating zu verstehen, betont infinma. Grund dafür sei, dass das Institut der Ansicht sei, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander aufrechnen lassen. Stattdessen beleuchtet die Analyse lediglich, ob Versicherer in den einzelnen Kriterien eine Regelung getroffen haben, die unter oder über dem Marktstandard liegt. Als Marktstandard definiert infinma diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird.

Gerade im Hinblick auf „Best Advice“ halte infinma es für sinnvoll, die einzelnen Bedingungswerke daran zu messen, was aktuell am Markt üblich sei. Denn für Berater und Kunden sei es wenig hilfreich, zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestattet sei, wenn keine bessere Alternative am Markt erhältlich sei.

Einige Verbesserungen in Bedingungen zu beobachten

Die Produkte, die in allen getesteten Kriterien die Marktstandards aus Kundensicht erfüllen oder übertreffen, erhalten ein Zertifikat. Dieses Jahr erhalten 19 Tarife von neun Anbietern diese Auszeichnung.

Im Vergleich zum Vorjahr erhielten damit erneut weniger Tarife und auch Anbieter die Zertifizierung. „Zwar gab es auch in diesem Jahr einige Verbesserungen in den Bedingungen und die BU-Umtauschoption beispielsweise könnte schon im nächsten Update zum Marktstandard werden“, so der geschäftsführende infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.

Schulz betonte allerdings, dass sich die EU dennoch derzeit nicht als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) durchsetzen könne. Dies liege einerseits daran, dass der Prämienunterschied zur BU in vielen Berufen einfach zu gering sei. Als weiteres Problem führte Schulz auf, dass nach wie vor viele Versicherer den Bescheid über die Anerkennung der gesetzlichen Erwerbminderungsrente nicht als Leistungsvoraussetzung anerkennen würden.

„Das mag zwar aus Sicht der Versicherer verständlich sein, ist aber im Hinblick auf die Akzeptanz der EU bei Vertrieblern und Kunden sicher nicht dienlich“, kommentiert Schulz.

Gerade verglichen mit dem auch in der Breite sehr hohen Bedingungsniveau in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sehe man in der EU noch einiges an Verbesserungspotenzial, so die Analysten.

Markt scheint Fokus auf GF als Alternative zur BU zu legen

Auch scheinen Versicherer sich derzeit anstelle der EU eher auf die Grundfähigkeitsversicherung (GF) als Alternative zur BU zu konzentrieren. Der Grund dafür sei, dass die Leistungsauslöser in der GF offensichtlich vielen Kunden und Vermittlern eingängiger und auch erreichbarer erscheinen als die in der EU.

Die Analysten merken auch an, dass die Zurückhaltung vonseiten der Anbieter auch daran liegen könne, dass sie selbst nicht oder nicht mehr vom durchschlagenden Erfolg der EU in der Arbeitskraftabsicherung überzeugt seien.

Anbieter mit einer Zertifizierung

Die Versicherer, die mindestens mit einem Produkt ein Zertifikat erhalten haben, sind wie folgt (in alphabetischer Reihenfolge): Continentale, Credit Life, Dialog, EUROPA, Generali Österreich, Hannoversche, MetallRente, Volkswohl Bund und Zurich Deutscher Herald. (js)

Mehr zu den Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeit kann auf der infinma-Webseite eingesehen werden.

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LV 1871 vereinfacht BU-Beratung und -Abschluss für Makler

Die LV 1871 möchte den Prozess rund um die Beratung und den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Vertriebspartner erleichtern. Durch das Nutzen einer neuen Angebotssoftware kann die Risikoprüfung direkt vor Ort oder online erfolgen. Damit sollen Makler Zeit sparen können.

Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) will Makler besser unterstützen, wenn es um die Beratung und den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht. Dies soll insbesondere mithilfe einer neuen Angebotssoftware realisiert werden.

Mit der neuen Angebotssoftware kann die zur BU gehörige Risikoprüfung direkt vor Ort oder auch online durchgeführt werden. Dafür beantworten Makler gemeinsam mit ihren Kunden die in der Angebotssoftware vorgegebenen Risikofragen. In den meisten Fällen kann dann aufgrund der Antworten ein verbindliches Votum über Zusage, Ausschlüsse oder Risikozuschläge direkt eingesehen werden und der Antrag auf Wunsch auch elektronisch abgeschlossen werden, so der Münchner Versicherer.

Vereinfachte Risikoprüfung für bestimmte Alters- und Berufsgruppen

Für jüngere Kunden aus bestimmten Berufsgruppen bietet die Angebotssoftware zusätzlich automatisch eine vereinfachte Risikoprüfung. Hierfür müssen lediglich Geburtsdatum, gewünschte Rentenhöhe, Beruf sowie Körpergröße und -gewicht angegeben werden. Die vereinfachte Risikoprüfung ist für viele Berufe bis zu 1.500 Euro und für zahlreiche naturwissenschaftliche und technische MINT-Berufe bis zu 2.000 Euro Monatsrente möglich, sofern die Kunden maximal 35 Jahre alt sind und Körpergröße und -gewicht im normalen Bereich liegen.

Verbindliches Votum von Auswirkungen bestimmter Risikofaktoren möglich

Der Bearbeitungsstand des Antrags kann von Maklern jederzeit über das Geschäftspartnerportal eingesehen werden. Der Antrag kann auch zwischengespeichert und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Über die Software inSign kann der Antrag online mit dem Kunden geteilt und abgeschlossen werden. Die eigene Beratungsdokumentation kann hier auch integriert werden.

Im Geschäftspartnerportal können Vertriebspartner außerdem die Auswirkungen von Risikofaktoren wie beispielsweise bestimmten Freizeitaktivitäten, vielen Krankheitsbildern oder BMI-Werten eingesehen werden. Auch hierfür erhalten Makler und Kunden auf Wunsch ein verbindliches Votum auf Basis der Angaben und können diese in den Antragsprozess einsteuern.

Persönliche Beratung bei komplexen Fällen weiterhin möglich

„Neben der Möglichkeit, direkt im Beratungsgespräch mit dem Kunden in vielen Fällen ein verbindliches Votum der Risikoprüfung am Point of Sale zu erhalten, unterstützen wir den Prozess auch in der Folge und in den komplizierter gelagerten Fällen noch besser“, sagt LV 1871 Vorstand Dr. Klaus Math. So könne wertvolle Beratungszeit in die Kundenbeziehung investiert werden, so Math.

In komplexen Fällen ist die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs mit Risikoprüfern in der LV 1871 weiterhin gegeben. (js)

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Rating Berufsunfähigkeit: Immer mehr Tarife mit Höchstwertung

Im aktuellen BU-Rating hat MORGEN & MORGEN 617 BU-Tarife und Tarifkombinationen beleuchtet. Die Riege der Tarife mit Bestnote hat sich erneut vergrößert. Zugelegt hat auch das Neugeschäft im BU-Markt, und zwar um knapp 10%. Und eine große Dynamik weist aktuell die Nachversicherung auf.

Die Ratingagentur MORGEN & MORGEN (M&M) hat abermals Berufsunfähigkeitstarife (BU) unter die Lupe genommen. Im Rahmen des M&M Ratings Berufsunfähigkeit haben die Analysten 617 Tarife und Tarifkombinationen bewertet. Im Vorgänger-Rating waren es noch 571 Tarife und Tarifkombinationen und damit 46 weniger. „Der Anstieg ist sowohl neuen Tarifen als auch weiteren Tarifausprägungen in Form von differenzierten Varianten bestehender Tarife geschuldet“, erklärt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN.

Zunahme der Fünf-Sterne-Riege

Wie das Gesamtbild der Ratingbewertung zeigt, hat sich die Zahl der Tarife mit der Höchstwertung von fünf Sternen vergrößert. Laut M&M konnten sich einige der Versicherer in den Teilratings verbessern. Die Gründe seien individuell und könnten bei kleinsten Änderungen zu einer neuen Bewertung führen. Die Anpassung der Ratingfragen zu den Nachversicherungsgarantien habe bei dem einen oder anderen Tarif ebenfalls zu einer leichten Veränderung im Gesamtergebnis geführt, wie die Analysten erläutern. Insgesamt 486 Tarife und damit 39 mehr als im vergangenen Ratingjahrgang haben die Höchstwertung erhalten.

Verschiebungen im Mittelfeld

Das Feld der Tarife mit vier Sternen hat sich dagegen etwas verkleinert auf 34 Tarife und somit 4 Tarife verloren. 77 Tarife und damit 15 mehr als im Vorjahr bekamen drei Sterne. Lediglich 20 Tarife wurden nur mit zwei oder einem Stern ausgezeichnet – das sind vier Tarife weniger als im vergangenen Rating.

Neugeschäft legt um fast 10% zu

Wie MORGEN & MORGEN zudem mitteilt, verzeichnete der BU-Markt im Vergleich zur Vorjahresbetrachtung ein deutliches Wachstum des Neugeschäfts. Während das Neugeschäft vormals nur um 0,4% gewachsen ist, waren es im aktuellen Betrachtungszeitraum knapp 10%. Demzufolge erhöhten sich auch die eingenommenen Beiträge und wiesen ein Plus von 6% auf. In der Vorjahresbetrachtung waren es 3,3%. Den Analysten zufolge befinden sich rund 275.000 BU-Renten mit einem Volumen von rund 2,4 Mrd. Euro in der Auszahlung. Das sind aktuell 4.000 BU-Renten mehr.

Es tut sich viel in der Nachversicherung

Eine große Dynamik ist aktuell in der Nachversicherung zu beobachten. Die Analysten berichten von einer zunehmenden Differenzierung – hinsichtlich der Altersgrenzen, der maximalen Rentenhöhen, der Ereignisse, die zur Nachversicherung berechtigen und der Frage, ob nur auf eine Gesundheitsprüfung bei der Nachversicherung verzichtet wird oder auf die komplette Risikoprüfung. Aus diesem Grund wurden im aktuellen BU-Rating die Ratingfragen angepasst und außerdem ein gesondertes Rating zum Thema Nachversicherungsgarantie entworfen (AssCompact berichtete: Erstmals Rating zur BU-Nachversicherung). „Wir stellen hier einen zunehmenden Wettbewerb fest und sehen eine deutliche Verbesserung im Angebot der Nachversicherungsgarantien“, erklärt Ludwig.

Ablehnungsquote gesunken

Im Rahmen das Ratings wurden auch die Themen Vorerkrankungen und Ablehnungsquote beleuchtet. Hier sehen die Analysten einen positiven Trend. Demnach werden unter den Beantragenden zunehmend Vorerkrankte ohne Erschwernis angenommen. Deren Anteil hat sich von 77,24% auf 78,77% erhöht. Diese positive Entwicklung spiegle sich laut M&M auch in der Ablehnungsquote wider, die sich um 0,58 Prozentpunkte auf 3% verringert hat. Auch die Zuschläge und Ausschlüsse bei Vorerkrankungen sinken. Ihr Anteil ging von 1,32% auf 0,98% zurück. „Vorerkrankungen scheinen bei der Annahme weniger ins Gewicht zu fallen“, konstatiert Ludwig.

Rating Berufsunfähigkeit: Immer mehr Tarife mit Höchstwertung
Grundfähigkeitsversicherung stark im Kommen

Im Fazit unterstreicht MORGEN & MORGEN, dass sich die Berufsunfähigkeitsversicherung als Königsweg der Arbeitskraftabsicherung auf einem hohen Bedingungsniveau etabliert hat. Ihre Zielgruppe werde weiterhin hauptsächlich die nicht körperlichen Berufe ausüben. Als Alternative sei die Grundfähigkeitsversicherung stark im Kommen, die aber nur in bestimmten Konstellationen eine echte Arbeitskraftabsicherung darstellt: zum einen temporär, im Falle der AU-Klausel, zum anderen berufsbezogen durch die Absicherung von Fähigkeiten, die bei der Ausübung des Berufs erforderlich sind. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als echte Arbeitskraftabsicherung bleibt den Analysten zufolge nach wie vor zu Unrecht eher ein Nischenprodukt.

Wettbewerb auch künftig über Differenzierung einzelner Bedingungen

Was die Bedingungen angeht, präsentiert sich die BU auf höchstem Niveau. Entsprechend dürfte der Wettbewerb auch in Zukunft hauptsächlich über die Differenzierung einzelner Bedingungen erfolgen. Aktuell geschehe dies vor allem über die unterschiedlichen Nachversicherungsangebote, so MORGEN & MORGEN.

Informationen zur Methodik und detaillierte Ratingergebnisse. (tk)

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