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BU

Kleine Geldbeutel, große Wissenslücken: Mit Einsteigertarifen überzeugen

Seine Arbeitskraft sollte jeder finanziell absichern. Dabei gilt: je früher, desto günstiger und einfacher der Einstieg. Vermittler sollten daher besonders junge Menschen gezielt über dieses Thema informieren. Die Continentale bietet dazu im Bereich der BU eine entsprechende Starter-Variante an.

Ein Artikel von Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der Continentale Lebensversicherung AG

Energiekrise, hohe Inflation – etliche müssen derzeit den Gürtel enger schnallen. Aus diesem Grund nicht für den Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) vorzusorgen, ist allerdings ein Fehler. Denn die Arbeitskraft ist während des Erwerbslebens das wertvollste Gut. Schon bisher ist die Marktdurchdringung viel zu niedrig: Nur etwa 30% der Bevölkerung sichern sich richtig ab. Eine Continentale-Studie zeigt die Gründe dafür auf. Sie liefert Vermittlern gute Ansatzpunkte für Kundengespräche.

Fehleinschätzungen und Vorurteile als Hürden

Die Ergebnisse der Studie „Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko“ sind frappierend: Die Mehrheit der Befragten fühlt sich persönlich nicht gefährdet. Außerdem sind sie nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Vorsorge informiert. Viele geben ihr Geld schlichtweg lieber für andere Dinge aus.

Zum Beispiel sieht nur eine kleine Minderheit für sich ein Risiko, berufsunfähig zu werden. Die Realität sieht anders aus: Es trifft jeden Vierten. Die häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen. Die Befragten hingegen sehen Rückenleiden und Unfälle als Hauptauslöser. Eine Corona-Erkrankung ist übrigens bislang nur in sehr wenigen Fällen ursächlich für BU.

Darüber hinaus unterliegt eine Mehrheit dem Irrtum, unter anderem mit einer Unfallversicherung oder privaten Krankenzusatzversicherung vor den finanziellen Folgen einer BU geschützt zu sein. Außerdem hegen so manche Vorurteile: Mehr als die Hälfte fürchtet, der Versicherer zahle im Ernstfall meistens nicht, weil er sich auf irgendwelche Klauseln beziehe. Fakt ist: Nur 0,5% aller Leistungsanträge werden mit Hinweis auf Klauseln abgelehnt.

Zahlreiche Menschen wissen nicht, wem dieser essenzielle Ver­sicherungsschutz offensteht. Die Mehrheit der Befragten glaubt, dass zum Beispiel Schüler und Studierende gegen den Verlust der Arbeitskraft nicht versicherbar sind. Insgesamt ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten.

Früh einsteigen zahlt sich aus

Vermittler sollten vor allem junge Menschen umfassend über das Thema BU informieren. Denn im Fall einer BU erhalten diese oftmals keine Hilfe vom Staat. Rechtzeitig mit dem BU-Schutz zu starten, lohnt sich gleich doppelt: Denn je jünger und gesünder der Versicherte ist, umso günstiger und einfacher ist der Einstieg. Außerdem wird der gute Gesundheitszustand des jungen Kunden gesichert.

Inzwischen sind einige Einsteigertarife für Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger auf dem Markt. Die deutlich reduzierten Startbeiträge steigen in der Regel nach einigen Jahren in kleinen Schritten an. Gute BU-Absicherungen bieten von Anfang an vollen Schutz und bleiben dann auch bezahlbar, wenn der Zielbeitrag erreicht ist.

Flexibilität selbst mit kleinem Budget

Wichtig sind darüber hinaus klare und kundenfreundliche Bedingungen sowie umfangreiche Leistungen. Damit der Schutz auch in Zukunft passt, sollte er möglichst flexibel sein. Mit umfassenden Nachversicherungsgarantien und vielfältigen Zusatzoptionen kann der Kunde ihnen auf neue Lebens­situationen ausrichten. Meist ist das ohne erneute Risikoprüfung möglich. Von großem Vorteil ist es außerdem, wenn bei allen Veränderungen immer die ursprünglichen Tarifbestimmungen und Rechnungsgrundlagen gelten.

Besonders für Kunden mit schmalem Geldbeutel ist es gut zu wissen, dass der Versicherer sie bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützt. Hilfreich sind flexible Beitrags­zahlungen mit unbegrenztem Aussetzen der Beitragsdynamik und Optionen wie längere Beitragsstundung, -anpassung oder -freistellung.

Umfassender Service auch für Starter

Ein hervorragendes Produkt allein reicht allerdings nicht. Starke Lebensversicherer bieten zudem umfassenden Service bei der Antragstellung und im Leistungsfall. Sie nutzen zum Beispiel für notwendige Rückfragen bei der Risikoprüfung digitale Tools. Dies vereinfacht und beschleunigt den Antragsprozess erheblich. Überdies ist eine schnelle, unbürokratische Hilfe im Leistungsfall von großer Bedeutung für die Betroffenen.

Verlässlicher Schutz zu fairen Preisen

Ein sehr gutes Angebot muss nicht teuer sein. Das beweist die Continentale mit ihren hochwertigen und zugleich preiswerten Tarifen. Neben der Continentale PremiumBU bietet sie seit Jahren eine Starter-Variante für Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger. Zudem gibt es einen speziellen BU-Schutz für Schüler ab zehn Jahren mit kurzem Antrag und stark vereinfachter Gesundheitsprüfung.

Die Kunden können sich auf faire und stabile Beiträge verlassen. Damit punktet der BU-Versicherer inzwischen seit mehr als 60 Jahren. Die Continentale rechnet stets nachhaltig und langfristig. So musste sie noch nie die Nettobeiträge ihrer BU-Kunden im Bestand anheben. Für einige Berufsgruppen wie beispielsweise Ingenieure, Informatiker sowie zahlreiche Ärzte konnte die Continentale die Beiträge aktuell um bis zu 25% senken.

Darüber hinaus profitieren die Versicherten von ausgezeichneten Bedingungen. Gerade für Einsteiger von großer Bedeutung: Sie können ihren Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung immer wieder neu anpassen. Das geht sowohl ereignisunabhängig als auch bei 17 Ereignissen. Daneben stehen attraktive Upgrade-Möglichkeiten zur Verfügung. Besonders beliebt ist das Karriere-Paket. Damit kann der Kunde zum Beispiel bei Abschluss der Ausbildung oder des Studiums die BU-Rente auf bis zu 2.500 Euro verdoppeln. Mit dem Pflege-Paket und Plus-Paket erhält er unter anderem zusätzlich eine lebenslange Pflege-Rente – auch bei Demenz – oder schnelle Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Support für den Kunden, Haftungsfreistellung für den Vermittler

Tritt der Leistungsfall ein, bietet die Continentale umfassende Unterstützung. Ein fester Ansprechpartner hilft auf Wunsch am Telefon dabei, den Leistungsantrag auszufüllen. Möchte der Kunde persönliche Hilfe, erhält er diese durch den Support-vor-Ort.

Auch die Antragstellung ist komfortabel. Ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, kann sich der Kunde von einer medizinischen Fachkraft kostenlos an einem Ort seiner Wahl untersuchen lassen. Die Gesundheitsfragen im Antrag muss er dann nicht mehr beantworten. Ein Highlight für die Vermittler: Die Continentale stellt sie in diesem Fall von der Haftung frei.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2022, S. 46 f., und in unserem ePaper.

Weitere Beiträge zum Sonderthema Existenzschutz finden Sie hier.

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Ein Artikel von
Dr. Helmut Hofmeier

Infinma zeichnet BU-Versicherer mit hoher Beitragsstabilität aus

In der jährlichen Umfrage zur Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet das Analyse- und Beratungsunternehmen infinma Versicherer mit stabilen Prämien im BU-Bestand aus. Auch das Prädikat „Transparente BU-Versicherer“ wurde wieder an einige Teilnehmer vergeben.

Mit ihrer seit dem Jahr 2020 jährlich durchgeführten Umfrage ermittelt die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH die Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei den deutschen Lebensversicherern. In diesem Jahr hat sich das Kölner Analysehaus vor allem wieder mit der Frage beschäftigt, ob der jeweilige Versicherer in den letzten zehn, 15, 20 oder mehr als 20 Jahren auf die Anpassung der Überschussbeteiligung im Bestand der Berufsunfähigkeitsversicherungen (Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen) verzichtet hat. Bonussatz und Sofortverrechnungssatz sollten die Versicherungen dabei im angegebenen Zeitraum nicht angepasst haben, damit die Zahlprämien für die Kunden folglich konstant bleiben.

Prämienanpassungen sind bisher Ausnahme

Auf der Website wurde nun veröffentlicht, welche Versicherungen maximale bzw. langjährige Beitragsstabilität gewährleistet haben. Maximale Beitragsstabilität bedeutet in diesem Fall, dass über 21 Jahre keine Anpassung stattgefunden hat, während es bei langjähriger Beitragsstabilität bis zu 20 Jahre keine Anpassung gab. Zu den Ergebnissen sagt Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer der infinma GmbH: „Die Entwicklung des Risikoergebnisses ist bei den deutschen Lebensversicherern sehr stabil, dementsprechend bleiben auch die BU-Prämien im Bestand konstant.“ Die Umfrage habe außerdem erneut bestätigt, dass die Versicherer durchweg solide und auskömmlich kalkuliert hätten und Prämienanpassungen im Bestand bisher die Ausnahme gewesen seien.

Ergebnisse der Abfrage von Zusatzinformationen

Zudem hat sich gemäß den Analysten von infinma die Kritik an den Versicherern, sie hätten im großen Stil zum Nachteil der Kunden die Überschüsse gesenkt, in der Realität erneut nicht bestätigt. Bei der Abfrage von Zusatzinformationen zur Absicherung der Arbeitskraft kam heraus, dass die Neugeschäftsentwicklung in der SBU (Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung) sowie in der Grundfähigkeitsversicherung durchweg steigend oder wenigstens gleichbleibend ist. Wer noch zusätzliche Fragen zum Biometriegeschäft beantwortet, erhält von infinma die Auszeichnung „Transparente BU-Versicherer“. Dies wurde ebenfalls auf der Website veröffentlicht.

Unterschiede bei verschieden aufgebauten Produktlinien

Die Ergebnisse zum Geschäftsanteil verschiedener Absicherungsvarianten bieten weitere interessante Einsichten: Wenn eine Gesellschaft beispielsweise die drei Produkttarife Gold, Silber und Bronze anbietet, dann wird das mittlere Produkt gewöhnlich am besten verkauft. Im Fall von zwei Tarifvarianten wie etwa Komfort und Premium, verteilt sich das Neugeschäft bei den meisten Anbietern ungefähr gleichmäßig auf die beiden Produktlinien. Zudem wurde in rund 20 bis 35% der Fälle zusätzlich der Baustein „Arbeitsunfähigkeit“ eingeschlossen.

Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage gibt es hier. (lg)

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Franke und Bornberg: Vier von fünf BU-Anträgen werden anerkannt

Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit ist für Betroffene ein Schicksalsschlag. Umso wichtiger sind eine ausgeprägte Kundenorientierung und eine professionelle Regulierungspraxis seitens der BU-Versicherer. Im jährlichen Unternehmensrating untersucht Franke und Bornberg die Leistungspraxis von Anbietern – und fünf BU-Versicherer erhielten die Höchstnote.

<p>Tritt der Leistungsfall bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein, schlägt für Versicherte die Stunde der Wahrheit: Wird der Versicherer zahlen und ab welchem Zeitpunkt? Und wie nervenaufreibend ist der Weg der Beantragung bis zur ersten BU-Rente? Wenn es also um BU geht, spielt die Kundenorientierung im Leistungsbereich der Versicherer die wichtige Rolle. In seinem jährlichen BU-Unternehmensrating beleuchtet das Analysehaus Franke und Bornberg (FuB) daher, wie professionell Lebensversicherer das Risiko Berufsunfähigkeit absichern und wie kundenorientiert sie dabei agieren. </p><h5>Fünf untersuchte BU-Versicherer erhalten Höchstnote</h5><p>Als Datenquellen für die Untersuchung kombinieren die Analysten einen Datenpool, der sich aus den Antworten der teilnehmenden Unternehmen speist, Stichproben bei den Gesellschaften vor Ort verbunden mit einer Analyse der Leistungspraxis, der Arbeitsprozesse und Systeme in der Risiko- und Leistungsprüfung sowie eine Stabilitätsbetrachtung. Hierbei werden sowohl Geschäfts- und Solvenzberichte als auch nicht-öffentliche Daten wie etwa die Schadenquote berücksichtigt. Und von den zehn überprüften BU-Versicherern erreichen im Teilbereich „Kundenorientierung im Leistungsbereich“ fünf Anbieter die Höchstnote „hervorragend“ (FFF+), darunter große Gesellschaften wie die Allianz Lebensversicherung-AG oder auch kleinere Anbieter wie die Nürnberger Lebensversicherung AG. </p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage clearfix"><a href="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/p…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Franke und Bornberg: Vier von fünf BU-Anträgen werden anerkannt" height="180" src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Weitere vier Teilnehmer erhalten für ihre Regulierungspraxis ein „sehr gut“ (FFF), darunter mit der Hannoverschen Lebensversicherung AG und der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG zwei Newcomer im Rating. Die Dialog Lebensversicherungs-AG bekommt die Note „gut“ (FF).</p><h5>BU-Ursachen unterscheiden sich zwischen den Geschlechtern</h5><p>Trotz einheitlicher Unisex-Tarife zeigen sich laut FuB-Rating bei den BU-Ursachen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Krankheiten der Psyche lösen rund 36% der anerkannten Leistungsfälle bei Frauen aus. Bei Männern hingegen sind es nur rund 26%. Noch auffälliger sind die Unterschiede bei Krebserkrankungen („Bösartige Neubildungen“). Hier liegt der Anteil laut FuB bei Frauen um rund 9% höher als bei Männern. Andererseits führen Krankheiten des Kreislaufsystems, Muskulatur und Skelettsystem sowie Unfälle unter Männern deutlich häufiger zu einer BU als bei Frauen. Als Folge würden BU-Leistungsfälle bei Frauen im Schnitt früher als bei Männern eintreten, denn Psychische Erkrankungen führen früher in die Berufsunfähigkeit, während Verschleiß am Bewegungsapparat und Kreislaufkrankheiten erst im höheren Alter auftreten, erklärt FuB.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Vier von fünf Anträgen werden anerkannt--><h5>Vier von fünf Anträgen werden anerkannt</h5><p>Die untersuchten Versicherer haben laut den Analysten 2021 vier von fünf Anträgen auf BU-Leistungen anerkannt. Besonders hoch ist die Quote bei Krebserkrankungen. Hier wurden fast 95% aller Anträge positiv beschieden. Krankheiten des Kreislaufsystems führen ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Anerkennung (83%). Am anderen Ende der Skala stehen psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen. Aber auch in diesen häufig komplexen Fällen werden immer noch fast 70% der Anträge anerkannt. </p><p>Die versicherte Rente wirkt sich hingegen laut Rating nicht darauf aus, ob ein Versicherer leistet. Die Anerkennungsquoten betragen auch bei höheren Renten in der Regel mehr als 75%. Überproportional hoch ist hingegen die Ablehnungsquote bei jungen Erwachsenen. Hier schlagen vor allem Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht (VVA) zu Buche. 48% aller VVA-bedingten Ablehnungen erfolgen laut den FuB-Daten bis zum Alter 35.</p><h5>Bei der Regulierungsdauer sieht FuB noch Potenzial</h5><p>Fehlende Kapazitäten bei Ärzten und Gutachtern sowie weniger Außenregulierung während der Covid-19-Pandemie führten 2021 allerdings zu einer Verlängerung der Regulierungsdauer. Bis zur Anerkennung dauerte es so im Schnitt 159 Tage und 191 Tage bei Ablehnungen.</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage clearfix"><a href="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/p…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Franke und Bornberg: Vier von fünf BU-Anträgen werden anerkannt" height="124" src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Länger dauere es vor allem, wenn externe Stellen eingeschaltet werden müssten. Besonders lange dauere die Regulierung bei psychischen Krankheiten und Unfällen. Unterdessen sei es für Betroffene wiederum problematisch, dass vom Eingang der letzten Unterlage bis zur Entscheidung die untersuchten Versicherer gut 18 Tage benötigten – und damit mehr, als in vielen Versicherungsbedingungen vereinbart ist.</p><p>Die Analysten sehen daher Potenzial für eine Verkürzung der Regulierungsdauer. Eine telefonische Kontaktaufnahme der Leistungsabteilung etwa könne dazu führen, dass die Fragebögen schneller und in besserer Qualität zurückgesandt würden. Außerdem wirke die Pandemie als Digitalisierungsturbo, sodass eine weitere Beschleunigung des Regulierungsprozess zu erwarten sei.</p><h5>Rating erzielt Rekordbeteiligung</h5><p>Erfreulich ist, dass das BU-Leistungspraxisrating von FuB in diesem Jahr eine Rekordbeteiligung verzeichnet hat. So konnte die Anzahl der analysierten Anbieter mit zehn Teilnehmern (2021: vier Teilnehmer) mehr als verdoppelt werden. Damit verbessert sich die Aussagekraft des Ratings deutlich. Die Studie erreicht in diesem Jahr daher eine Marktabdeckung von mehr als 60%. Die teilnehmenden BU-Versicherer verwalten laut FuB rund 7,76 Millionen Verträge. „Wir können davon ausgehen, dass sich vor allem erfahrene und engagierte Unternehmen unserem Rating stellen. Deshalb spiegeln die Ergebnisse zwar einen großen Teil des Marktes, bilden ihn aber nicht vollständig ab“, so Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von FuB. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © magele-picture – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B4CAFE35-D97D-4D8E-980A-32F7E4DCF6D3"></div>

 

Swiss Life: Tarif-Update der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Rahmen eines Tarif-Updates hat Swiss Life ihre Berufsunfähigkeitsversicherung für über 800 Berufe preislich günstiger gestaltet. Zu den weiteren Änderungen zählen unter anderem Erweiterungen bei der Nachversicherungsgarantie sowie eine angepasste Verlängerungsgarantie.

Swiss Life hat bei ihrem BU-Angebot die Prämien für viele Berufe gesenkt. Hierfür wurde die bisherige Berufsklassen-Struktur teilweise neu geordnet. „Bei insgesamt über 800 Berufen können wir die Prämien bei gewohnt hoher Produkt- und Servicequalität attraktiver gestalten und so im Wettbewerb erneut ein deutliches Zeichen setzen“, erklärt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland. Gerade in Zeiten der Inflation sei es wichtig, die notwendige Absicherung der Arbeitskraft nicht zu vernachlässigen, so Holzer weiter.

Von den Beitragsanpassungen profitieren vor allem akademische Berufe aus den Bereichen Wirtschaftsingenieurwesen, Informatik sowie Diplom-Betriebswirte. Aber auch für viele handwerkliche Berufe und solche mit einem hohen Anteil an körperlichen Tätigkeiten, wie etwa Mitarbeitenden in der Produktion, der Pflege oder im Lager, würden die Tarife laut Swiss Life günstiger. Schließlich gelten insbesondere auch für Berufe der Human- und Zahnmedizin sowie viele Berufe im Gesundheitswesen günstigere Beiträge.

Besserstellung für Studierende

Auch Studierende sind nun bessergestellt, da bei der Prämienhöhe und der maximal versicherbaren BU-Rentenhöhe die Unterscheidung zwischen Master- und Bachelor-Studierenden aufgehoben wird. Darüber hinaus ist je nach Studiengang i bereits bei Vertragsabschluss ohne wirtschaftliche Risikoprüfung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 1.500 Euro bzw. sogar bis zu 2.000 Euro absicherbar. Da bei vielen Studiengängen die berufliche Zukunft sehr wahrscheinlich in bestimmte Branchen führt, erhalten Studierende bereits während des Studiums Zugang zur MetallRente, KlinikRente und ChemieRente.

Erweiterte Nachversicherungsgarantie für Ärzte

Eine Besonderheit speziell für Human- und Zahnmediziner ist die erweiterte Nachversicherungsgarantie, mit der sich die BU-Jahresrente innerhalb der ersten fünf Jahre einmalig bis auf 60.000 Euro erhöhen lässt. Hierfür muss mindestens eines der folgenden Ereignisse eingetreten sein:

  • Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation,
  • erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen freiberuflichen Vollzeittätigkeit,
  • Erhöhung des jährlichen Bruttogehalts um mindestens zehn Prozent,
  • nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern,
  • Aufnahme eines berufsbezogenen Darlehens.
Weitere Neuerungen

Im Rahmen des Updates besteht die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeits-Option (AU) sowie die care-Option von Swiss Life ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich einzuschließen, sobald bei Ausübung der Nachversicherungsgarantie auch der Versicherungsschutz erhöht wird. Die AU-Rente dient als Überbrückung, mit der Versicherte bereits Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten können, und zwar unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt bzw. beantragt wird.

Mit der care-Option bietet Swiss Life eine lebenslange Rente, solange Pflegebedürftigkeit besteht, wenn man beim Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig ist. „Damit bieten wir einen konkreten Mehrwert, da man in jungen Jahren beim Abschluss der BU diese Optionen aus finanziellen Gründen oftmals noch nicht nutzen möchte“, erläutert Holzer.

Angepasste Regelungen und verbesserte Verlängerungsgarantie

Zudem hat Swiss Life bei dem Allgemeinen Versicherungsbedingungen an Regelungen gefeilt oder sie erneuert. So lässt sich t die Verlängerungsgarantie nun stets bis Vertragsende nutzen, sofern der Vertrag mindestens bis zum Endalter 60 geschlossen wurde. Dies gilt auch für bereits bestehende Verträge mit dieser Garantie. Die Wiedereingliederungs- bzw. Umschulungshilfe kann nun mehrfach während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden – auch für Bestandspolicen, die diese Hilfen bereits beinhalten.

Optimiert hat der Versicherer auch die Umorganisationshilfe. Sie wird nun nur noch in den ersten sechs Monaten und nicht wie vorher in den ersten zwölf Monaten nach erfolgreicher Umorganisation mit einer erneut einsetzenden BU-Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit aus den gleichen medizinischen Gründen verrechnet. Dies gilt auch bei bereits existierenden Kontrakten mit Umorganisationshilfe. (tk)

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Continentale PremiumBU wird für einzelne Berufsgruppen günstiger

Für spezielle Berufsgruppen wird der Beitrag für die PremiumBU der Continentale gesenkt. Dazu gehören Ingenieure, Informatiker und Ärzte. Das Unternehmen bietet seinen Kunden seit 60 Jahren stabile Beiträge.

Für einige Kunden der Continentale Lebensversicherung wird der Schutz gegen Berufsunfähigkeit nun günstiger. Der Preis der Continentale PremiumBU wurde für verschiedene Berufsgruppen aktuell noch einmal gesenkt.

Diese Berufsgruppen zahlen nun weniger

Den günstigeren Beitrag zahlen nun Ingenieure, Informatiker sowie zahlreiche Ärzte. Die Beiträge in diesen Berufsgruppen wurden um bis zu 25% gesenkt.

Nettobeiträge nicht angehoben

Noch nie musste der BU-Versicherer die Nettobeiträge seiner Kunden im Bestand anheben. Somit hält das Unternehmen mit Sitz in München die Beiträge seit über 60 Jahren stabil. Kürzlich erhielt die PremiumBU von Softfair die höchste Bewertung für die sechs Zielgruppen Schüler, Berufseinsteiger, Angestellte, Selbstständige, Ärzte und Sonstige. (lg)

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BU-Unternehmensrating: Hohe Qualität, trüber Ausblick

Bei der Absicherung der Arbeitskraft kommt es nicht nur auf die Tarifqualität an, sondern auch darauf, wie professionell die Versicherer das Risiko handhaben und wie kundenorientiert sie dabei vorgehen. Im aktuellen BU-Unternehmensrating vergibt das Analysehaus Franke und Bornberg Bestnoten an die Teilnehmer, verweist aber auf inflationsbedingt düstere Zukunftsaussichten.

Im Jahr 2021 sind laut dem Analysehaus Franke und Bornberg erheblich mehr Invaliditätsversicherungen abgeschlossen worden als in den Jahren 2018 bis 2020. Da es bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft nicht nur auf die Produktqualität ankommt, sondern die Qualität des anbietenden Versicherers ebenso entscheidend ist, hat Franke und Bornberg neben den Tarifratings zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bereits im Jahr 2003 das BU-Unternehmensrating konzipiert, das 2004 dann erstmals veröffentlicht wurde. Seitdem analysieren die Experten von Franke und Bornberg jedes Jahr, wie professionell Lebensversicherer das BU-Risiko handhaben und wie kundenorientiert sie dabei vorgehen.

Analysten überprüfen Situation vor Ort

Die Teilnahme ist freiwillig und das Prozedere für die Unternehmen mit Aufwand verbunden, da die Analysten nicht nur Zahlenkolonnen auswerten, sondern die Unternehmen auch selbst besuchen, um deren Angaben vor Ort zu verifizieren sowie mit Verantwortlichen aktuelle und geplante Arbeitsabläufe zu diskutieren. Zusätzlich werden ausgewählte Leistungsfälle per Stichprobe überprüft.

Ein Datenbogen mit weit mehr als 500 Einzelpositionen liefert die Basisdaten. Die Untersuchung umfasst die Teilbereiche BU-Kundenorientierung und BU-Stabilität. Dabei wird die Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase mit 25% gewichtet, die Kundenorientierung in der Leistungsregulierung ebenfalls mit 25% und die Stabilität des BU-Geschäfts fließt zu 50% in die Bewertung ein.

Die aktuellen Gespräche fanden laut Franke und Bornberg zwischen Mai und September 2022 sowohl remote per Webkonferenz als auch erstmals seit 2019 wieder in den Unternehmen statt. Die Ratingnoten basieren auf Daten für das Jahr 2021.

ERGO, Generali, HDI und Nürnberger mit Bestnoten

Und so sind die Ergebnisse ausgefallen: Die Versicherer ERGO, Generali, HDI und Nürnberger stellen sich dem BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg seit Jahren und erzielen nun allesamt jeweils die Bestnote FFF+ (hervorragend). Diese Note wird nur dann vergeben, wenn mindestens 80% der möglichen Gesamtpunkte sowie in mindestens zwei Teilbereichen ebenfalls mindestens jeweils 80% erreicht sind. Kein Teilbereich darf unter 75% abfallen.

Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, erläutert: „Im Laufe der Jahre konnten wir beobachten, dass es überdurchschnittlich ambitionierte BU-Versicherer sind, die sich an unserem Rating beteiligen. Sie unterziehen sich der Prüfung, weil sie noch besser werden wollen. Unser Benchmarkverfahren ist eine Challenge, bei der die Unternehmen genau erkennen, in welchen Bereichen sie noch Potenziale haben. Und das führt zu ständigen Verbesserungsprozessen.“ Aus diesem Grund könnten die Ergebnisse auch nicht repräsentativ für die Branche sein, sondern lieferten nicht selten die Benchmark für andere Marktteilnehmer.

Corona-Pandemie wirkt sich nicht auf Leistungsregulierung und Quoten aus

Im Rahmen des aktuellen BU-Unternehmensratings wollten die Analysten von Franke und Bornberg auch wissen, wie sich die Corona-Pandemie auf den Arbeitsalltag der Versicherungsgesellschaften ausgewirkt hat: Zu Beginn der Pandemie hätten die Gesellschaften Neuanträge im Falle einer Corona-Infektion häufig zurückgestellt. Mittlerweile reiche es für die Einschätzung des Risikos in der Regel, wenn zwischen Infektion und Antragsstellung wenige Wochen lägen. Das gelte selbstverständlich nicht bei schweren Krankheitsverläufen. „Covid 19 allein ist kein KO-Kriterium für einen BU-Vertrag. Erst wenn andere Krankheitsbilder hinzukommen, fragen Antragsprüfer nach“, fasst Michael Franke die Beobachtungen zusammen.

Auf die Leistungsregulierung habe Corona praktisch keinen Einfluss. Schwere Verläufe einer Corona-Infektion bis hin zum Tod träfen überwiegend ältere Menschen, bei denen kein BU-Schutz mehr vorhanden sei. Nur wenige Antragsteller wiesen eine mindestens sechsmonatige Einschränkung ihrer Berufsfähigkeit nach. Sollte es zu einer Anerkennung der Leistung gekommen sein, sei in über 50% der Leistungsfälle der Anspruch zum Zeitpunkt der Untersuchung schon wieder entfallen. Deshalb wirke sich Corona im BU-Bestand und in den BU-Quoten kaum aus.

Was die Unternehmen selbst betrifft, so sind die Ratingteilnehmer laut Franke und Bornberg problemlos durch die Corona-Krise gekommen: Im Vergleich zu 2019 stieg ihr policiertes Neugeschäft 2021 um fast 21%, womit sie deutlich über dem branchenweiten Aufwärtstrend liegen.

Aufgrund der Inflation sinkende Nachfrage erwartet

Allerdings gestaltet sich der Ausblick in die Zukunft umso trüber: Aufgrund der aktuellen Inflation und der hohen Energiepreise bleibe Verbrauchern oft wenig Spielraum im verfügbaren Haushaltseinkommen. Die am BU-Unternehmensrating teilnehmenden Gesellschaften rechnen daher, wie die gesamte Branche, mit einem Nachfragerückgang. Im Bestand zeigen sich bislang jedoch keine negativen Reaktionen auf die Inflation; bis einschließlich August 2022 sind die Stornoquoten der befragten Versicherer konstant geblieben.

Mehr Informationen zum BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg gibt es hier. (ad)

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Berufsunfähigkeit: M&M nimmt neue Leistungsfrage ins Rating

Mit der Frage „Übernimmt der Versicherer Kosten für eine unabhängige Leistungsberatung?“ soll künftig in den BU-Ratings von MORGEN&MORGEN erfasst werden, welche Versicherungsgesellschaften ihren Versicherten im Leistungsfall Kosten für eine unabhängige Beratung erstatten.

Mit seinen Ratings will das Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) eine Orientierung bei der Wahl der passenden Versicherungslösung bieten und stellt deshalb vor allem die Verbraucherfreundlichkeit in den Fokus. Ab sofort werden daher die Analysen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) um eine Leistungsfrage erweitert, die nun zunächst einmal in der Vergleichs- und Analysesoftware M&M Office integriert ist.

Mit der Frage „Übernimmt der Versicherer Kosten für eine unabhängige Leistungsberatung?“ soll erfasst werden, welche Versicherungsgesellschaften ihren Versicherten im Leistungsfall (Teil-)Kosten für eine unabhängige Beratung erstatten. Hier setzt M&M auf ein neues Bedingungsdetail für die Leistungsbeantragung einer BU-Versicherung, das gerade im Kommen ist: Es unterstützt Verbraucher im Fall eines Leistungsantrags mit einer neutralen Beratung bei der korrekten Antragsstellung. Laut M&M hat die neue Analysefrage aber nun zunächst einen reinen Informationswert. Erst im Verlauf der weiteren Marktentwicklung behalte sich das Analyseteam eine Aufnahme zur Ratingrelevanz vor.

Knapp zwei Fünftel der Ablehnungen: Kunde meldet sich nicht mehr

Zum Hintergrund: Den jährlichen M&M-Auswertungen zufolge wird derzeit knapp 40% der abgelehnten BU-Anträge nicht stattgegeben, weil der oder die Versicherte sich nicht mehr meldet. Diese Zahl untermauert die Entscheidung für die neue Leistungsfrage. An eine „spontane Gesundung“ glaubt das Analyseteam bei dieser hohen Prozentzahl nicht – eher an eine teilweise Überforderung in der Leistungsbeantragung, die gerade bei psychisch Erkrankten, die immerhin einen Anteil von über einem Drittel der BU-Ursachen ausmachen, zu vermuten wäre. „Deswegen möchten wir die Gesellschaften in ihren Bemühungen bestärken, diese Erleichterung für ihre Kundinnen und Kunden und sich selbst zu schaffen“, erläutert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN.

Begrenzung von Beratungskosten und -anzahl kein Abwertungsgrund

Dabei sei auch die Seite des Versicherers und der Schutz des Kollektivs in den Blick genommen worden, weswegen die neue Analysefrage im M&M Rating Berufsunfähigkeit eine Begrenzung der Kosten seitens der Versicherer erlaube. Ebenso wäre eine Begrenzung der absoluten Anzahl der Leistungsberatungen für das Analyseteam kein Abwertungsgrund. Schließlich solle, so Ludwig, kein Anreiz geschaffen werden, einfach einen Antrag „ins Blaue hinein“ zu stellen.

So sieht es derzeit am Markt aus

Bislang bieten laut M&M nur drei Versicherer überhaupt eine Form zur Kostenübernahme der unabhängigen Leistungsberatung an. Sowohl die Dialog als auch die Hannoversche und die LV1871 verfügen über eine entsprechende Klausel in einem oder mehreren BU-Tarifen. Sie erhalten bislang jedoch nur ein „teilweise erfüllt“ bei der neuen Analysefrage, da die Gesellschaften erst nach einer ersten Ablehnung das Angebot zur Leistungsberatung machen. Ein „vollständig erfüllt“ würde ein Versicherer erst erhalten, wenn er bereits bei der Antragsstellung auf Leistung die Kosten einer unabhängigen Beratung übernimmt. (ad)

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KV für Ärzte: Strategische Vorsorgeberatung sichert Vermittlungserfolg

Die INTER will mit Zielgruppentarifen Mediziner vom Start an gut krankenversichern und dem steigenden Bedarf an Gesundheitsvorsorge im Laufe der Karriere gerecht werden. AssekuranZoom hat sich die Zielgruppe näher angesehen und die Tarife und Möglichkeiten für Vermittler analysiert.

Ein Artikel von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer der AssekuranZoom GbR

Aus der Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft kennen viele Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen das Mantra der strategischen Vorsorgeberatung. Mit der rechtzeitigen Einrichtung einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung und dem strategischen Einsatz von BU-Wechsel-, Berufsstarter- und Nachversicherungsoptionen kann der Gesundheitszustand der versicherten Person in jungen Jahren konserviert und ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung schrittweise aufgebaut werden. Ein Vorsorgekonzept, das auch für die private Krankenversicherung wünschenswert wäre. Wunschgedanke oder realisierbarer Beratungsansatz?

Lösung für die Zielgruppe Ärzte und Zahnärzte

Eine intelligente Lösung für die Zielgruppen Ärzte und Zahnärzte findet sich mit dem Tarifquartett JA U, KTMA, KTMN und INTER Opti der INTER Krankenversicherung, das von AssekuranZoom kritisch unter die Lupe genommen wurde. Mit dem Kompakttarif JA U bietet die INTER Krankenversicherung eine leistungsstarke Krankheitskostenvollversicherung für Ärzte und Zahnärzte an. Der Tarif überzeugt mit seinem Leistungsspektrum. Für ambulante Heilbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandmittel, Psychotherapie (ohne Beschränkung der Sitzungen), Heil- und Hilfsmittel sehen die AVB eine Erstattung von 100% vor. Allerdings übernimmt die INTER Krankenversicherung zum Beispiel auch die Kosten für eine Korrektur der Sehstärke mit einer LASIK-Behandlung mit bis zu 1.000 Euro pro Auge.

Der Tarif sieht auch eine umfangreiche Kostenübernahme für Zahnbehandlungen, Zahnvorsorge einschließlich zwei professioneller Zahnreinigungen/Jahr und Kiefer­orthopädie vor. Zahnersatz, Implantate, Inlays und Keramikverblendungen werden zu 80% erstattet. Im Beratungsgespräch ist zu beachten, dass für die ersten vier Versicherungsjahre für Zahnersatzleistungen eine tarifliche Leistungsstaffel vereinbart wird; die Leistungsbegrenzung entfällt im Fall einer unfallbedingten Behandlungsmaßnahme. Für den Fall einer stationären Behandlung sieht der Tarif wiede­rum eine vollständige Kostenübernahme für allgemeine Krankenhaus- und Wahlleistungen bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer vor. Empfehlenswert ist es, den Tarif JE U hinzuzunehmen. Er sorgt dafür, dass auch Leistungen über die Höchst­sätze der GOÄ hinaus abgerechnet werden können, und das Einbettzimmer ist ebenfalls mitversichert.

Bei Abschluss des Versicherungsvertrags kann wahlweise auf eine Selbstbeteiligung verzichtet oder ein jährlicher ambulanter Selbstbehalt von 550 bzw. 1.200 Euro vereinbart werden. Vor allem bei (Zahn-)Ärzten im Anstellungsverhältnis kann die Tarifalternative ohne Selbstbeteiligung unter Berücksichtigung des als Sonderausgabe abzugsfähigen Beitragsanteils durchaus sinnvoll sein. Dies ist jedoch im Einzelfall immer zu überprüfen. Zudem bietet die INTER Spezialtarife für Zahnärzte an.

Krankenhaus, Uniklinik oder eigene Praxis?

Vor allem ein Studium der Humanmedizin verlangt von den Studierenden ein hohes Maß an Fleiß und Engagement. Die Prüfungs­hürden sind hoch aufgelegt. Viele Studenten und Studentinnen werden die finale berufliche Weichenstellung erst nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums oder während der Tätigkeit als Assistenzarzt vornehmen. Die Möglichkeiten für die weitere berufliche Laufbahn sind zahlreich. So kann nach der Facharztausbildung eine Stelle als Oberarzt und später als Chefarzt angenommen oder die Leitung eines kommunalen Klinikums übernommen werden. Auch der Weg in eine Behörde, zum Beispiel als Amtsarzt, oder in ein Unternehmen der Pharmaindustrie oder die Niederlassung in der eigenen Praxis stehen als Berufsalternativen offen. In Abhängigkeit vom weiteren Berufsweg ergeben sich für den Krankenversicherungsschutz und vor allem für die Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung unterschiedliche Anforderungsprofile.

Mit dem Tarif INTER Opti bietet die INTER Krankenversicherung die Möglichkeit einer frühzeitigen Weichenstellung für die Absicherung des Arbeitsunfähigkeits- und des Krankheitskostenrisikos. So sieht der Optionstarif die Möglichkeit eines Abschlusses von einem oder mehreren Zusatztarifen zur Ergänzung des Versicherungsschutzes aus einer gesetzlichen Krankenver­sicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vor. Sofern eine junge Familie in die Familienplanung eintritt, kann der insgesamt einmalige Optionsjoker erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres oder nachfolgend jeweils zum Ablauf von drei weiteren Versicherungsjahren eingelöst werden und für die anstehende Entbindung können Wahlleistungen im Krankenhaus abgesichert werden.

Natürlich können mit dem Optionsjoker auch eine Krankheitskostenvollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen und das Arbeitsunfähigkeitsrisiko mit einer Krankentagegeldversicherung – wiederum ohne Gesundheitsprüfung – versichert werden. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Krankentagegeldversicherung bei einer Niederlassung des Versicherungsnehmers bei gleichzeitigem Abschluss einer INTER Krankheitskostenvollversicherung mit einem Tagessatz von bis zu 800 Euro ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit eingerichtet werden kann. Der Versicherer ermöglicht im Tarif INTER Opti versicherten Human- und Zahnmedizinern ohne weitere Fristenbindung, innerhalb von sechs Monaten ab Zeitpunkt der Niederlassung das Optionsrecht in Anspruch zu nehmen. Besonders positiv ist, dass der INTER Opti den Gesundheitszustand bis zum 50. Lebensjahr konserviert.

Arbeitsunfähigkeitsabsicherung auf hohem Niveau

Auch im Fall der Krankentagegeldversicherung der INTER fördert ein Blick in die Versicherungsbedingungen interessante Fakten zutage. Während nach § 1 Abs. 3 MB/KT 2009 eine Leistungspflicht des Versicherers nur im Fall einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit gegeben ist, räumt die INTER angestellten Ärzten in ihren AVB auch einen Leistungsanspruch für die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme und niedergelassenen Ärzten auch für die (anteilige) Dauer einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein. Sofern der angestellte Arzt während der Wiedereingliederungsmaßnahme eine anteilige Entgeltzahlung von seinem Arbeitgeber erhält, berechnet sich der Anspruch mit dem Differenzbetrag (= Krankentagegeld abzüglich Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit). Falls ein niedergelassener Arzt nach einer mindestens sechswöchigen vollständigen Arbeitsunfähigkeit eine teilweise Arbeitsunfähigkeit von über 50% nachweist, zahlt die INTER ein prozentual anteiliges Krankentagegeld in Höhe des ärztlich testierten Grads der Arbeitsunfähigkeit aus, und das für eine Dauer von maximal sechs Wochen.

Eine Besonderheit des INTER Krankentagegeldes für niedergelassene Mediziner ist die Formulierung des in den AVB zugrunde gelegten Nettoeinkommens. 80% der Praxiseinnahmen, also der Umsatzerlöse aus selbstständiger Tätigkeit der versicherten Person, gelten bei der INTER als Nettoeinkommen. Somit enthält das Krankentagegeld der INTER eine Art Praxisausfallschutz.

Strategische Vorsorgeberatung sichert den Erfolg

Das Tarifquartett der INTER ermöglicht Versicherungsvermittlern eine frühzeitige Beratung von angehenden Ärzten und Zahnärzten. Denn Kunden können auch mit einem geringen Vorsorgebudget ihren Gesundheitszustand mit Abschluss des Optionstarifs INTER Opti „konservieren“ und sich somit das Anrecht auf den Abschluss von Krankenzusatztarifen, einer Krankheitskosten- und einer Krankentagegeldversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 114 f., und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Alexander Schrehardt

Wissen und Kontakte beim Forum bV 2022 für Makler und Aussteller

Wie facettenreich die bV ist, zeigte sich am 22.09.2022 wieder auf dem AssCompact Forum bV in Mannheim. Bei der Präsenzveranstaltung trafen sich Besucher und Aussteller zu Keynote Vorträgen, Workshops und zum Kontakteknüpfen. Dabei wurden aktuelle und nachhaltige Trends in der bV beleuchtet.

Am 22.09.2022 fanden sich Makler, Aussteller und weitere Interessierte im Mannheimer Congress Center Rosengarten zum Forum betriebliche Versorgung zusammen. Die AssCompact-Wissen-Veranstaltung konnte in diesem Jahr endlich wieder im Präsenzformat vor Ort stattfinden, was bei Ausstellern und Besuchern großen Anklang fand. Bei insgesamt 23 Ausstellern konnten sich die Messebesucher an deren Ständen rund um den Mozartsaal informieren und netzwerken. Den Besuchern war dabei ein breit gefächertes Programm geboten, bei dem viele Facetten zum Thema „Betriebliche Versorgung“ abgedeckt wurden. Durch Spezialisierungen in Workshops konnten sie zudem ihr Wissen vertiefen. Es konnten bis zu 3,5 Stunden Weiterbildungszeit gesammelt werden.

Begrüßung im Plenum

Im Mozartsaal wurden die Teilnehmer am Morgen von Jochen Leiber, Leiter Vertrieb und Prokurist bei der bbg Betriebsberatungs GmbH, begrüßt. Im Plenum ging es auch weiter, und zwar mit den Vorträgen zweier Referentinnen zur Einstimmung auf den Tag, der ganz im Zeichen der betrieblichen Versorgung stand.

Keynote Speakerin Kisters-Kölkes ging auf Rechtliches in der bAV ein

Die erste Keynote Speakerin Margret Kisters-Kölkes, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, gab dem Publikum einen Überblick über „Aktuelle Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen in der bAV“. Dabei ging sie auf verschiedene Aspekte ein, darunter Rentnergesellschaften, Gesellschafter-Geschäftsführer und Scheidung, Widerspruch bei einer Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Unterstützungskassen und den Anstieg der Lebenshaltungskosten. Bei ihrem Ausblick ging sie noch auf die Aktienrente und den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie ((EU-)Richtlinie 2019/2121 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen) ein.

Dr. Meissner sprach über derzeitige „Verkehrslage“ und Änderungen in der bAV

Danach ging Dr. Henriette M. Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge Management GmbH, auf „Veränderung in der bAV: Risiken und Chancen für Makler“ ein. Mit Verkehrsbildern stellte sie in Ihrer Präsentation die momentane „Landschaft“ in der bAV dar, beim Thema „Nachweisgesetz“ z. B. als Verkehrschaos bzw. Baustelle. Einen wichtigen Teil nahm in ihrem Vortrag die „Zeitenwende Babyboomer“ ein. Denn in dieser Generation sieht sie für Berater und Makler besonders viele Möglichkeiten. Des Weiteren sprach sie auch über die Bedeutung der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen. Die bAV ist davon eigentlich nicht betroffen, allerdings auch nicht ausgeschlossen. Für viele Arbeitgeber sei Nachhaltigkeit interessant, z. B., um sich in Zeiten des Arbeitskräftemangels auch für Arbeitnehmer attraktiv zu machen. Auch das Nachweisgesetz kam zur Sprache. In diesem Zusammenhang gab Dr. Meissner dem „Makler als Sachverwalter“ schließlich vier Tipps an die Hand. Kurz ging die Referentin noch auf das Thema „Courtage“ ein – in Zusammenhang mit den Entwicklungen in Deutschland und Europa. Nach den jeweiligen Vorträgen kam es zudem zu regen Fragerunden in Interaktion mit dem Publikum, denen sich die Referentinnen stellten.

Workshop-Runden für Besucher zur Vertiefung spezieller Themen

Im weiteren Verlauf des Tages hatten die Besucher die Möglichkeit, an insgesamt vier Workshop-Sessions teilzunehmen. In jedem halbstündigen Slot fanden jeweils sechs Workshops statt, aus denen die Teilnehmer wählen konnten. Dort wurden neue Lösungen, Ideen und Produkte im Rahmen der betrieblichen Versorgung vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmer konnten sich dort unter anderem Präsentationen zur betrieblichen Altersvorsorge, zur betrieblichen Krankenversicherung, zu BU und Einkommensschutz, zu digitalen Vorsorgelösungen, z. B. auch digitalen Zeitwert- und Kapitalkonten, zur kollektiven Hinterbliebenenabsicherung sowie zu Nachweisgesetz und Versorgungsordnungen ansehen. Auch hier gab es die Option, Fragen zu stellen, die von vielen genutzt wurde. Natürlich war es auch möglich, im Nachhinein mit den Referenten an den jeweiligen Ausstellerständen ins Gespräch zu kommen, Themen zu vertiefen und Kontakte zu knüpfen.

Prof. Dr. Ruß beleuchtete die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland

Den Ausklang des diesjährigen Forum bV läutete Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer der IFA Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH, ein. Im letzten Keynote Vortrag stellte er „Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland“ auf bzw. präsentierte diese aus seiner gleichnamigen Studie. Ihm geht es darum, dass Deutschland in der Rentenfrage nicht mehr nur an einer „Stellschraube“ drehen könne, z. B. an Rentenalter oder Beitragssatz, da dies einzelne Gruppen zu stark belasten würde. Zum Schluss gab Prof. Ruß dem Publikum als Ideen einige „Leitplanken für anstehende Reformen“ mit. Im Anschluss an diesen Talk gab es ebenfalls Fragen aus dem Publikum, beispielsweise zur Riester-Rente oder Garantien bei Aktien, die Prof. Ruß unter anderem aus seinen Forschungsergebnissen heraus beantwortete. Präsentationen zu den Vorträgen und Workshops stehen für Teilnehmer bereits zum Download zur Verfügung: https://www.asscompact.de/programm-bav

Bilder: © Muchnik