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BU

Continentale PremiumBU wird für einzelne Berufsgruppen günstiger

Für spezielle Berufsgruppen wird der Beitrag für die PremiumBU der Continentale gesenkt. Dazu gehören Ingenieure, Informatiker und Ärzte. Das Unternehmen bietet seinen Kunden seit 60 Jahren stabile Beiträge.

Für einige Kunden der Continentale Lebensversicherung wird der Schutz gegen Berufsunfähigkeit nun günstiger. Der Preis der Continentale PremiumBU wurde für verschiedene Berufsgruppen aktuell noch einmal gesenkt.

Diese Berufsgruppen zahlen nun weniger

Den günstigeren Beitrag zahlen nun Ingenieure, Informatiker sowie zahlreiche Ärzte. Die Beiträge in diesen Berufsgruppen wurden um bis zu 25% gesenkt.

Nettobeiträge nicht angehoben

Noch nie musste der BU-Versicherer die Nettobeiträge seiner Kunden im Bestand anheben. Somit hält das Unternehmen mit Sitz in München die Beiträge seit über 60 Jahren stabil. Kürzlich erhielt die PremiumBU von Softfair die höchste Bewertung für die sechs Zielgruppen Schüler, Berufseinsteiger, Angestellte, Selbstständige, Ärzte und Sonstige. (lg)

Bild: © Gorodenkoff – stock.adobe.com

 

BU-Unternehmensrating: Hohe Qualität, trüber Ausblick

Bei der Absicherung der Arbeitskraft kommt es nicht nur auf die Tarifqualität an, sondern auch darauf, wie professionell die Versicherer das Risiko handhaben und wie kundenorientiert sie dabei vorgehen. Im aktuellen BU-Unternehmensrating vergibt das Analysehaus Franke und Bornberg Bestnoten an die Teilnehmer, verweist aber auf inflationsbedingt düstere Zukunftsaussichten.

Im Jahr 2021 sind laut dem Analysehaus Franke und Bornberg erheblich mehr Invaliditätsversicherungen abgeschlossen worden als in den Jahren 2018 bis 2020. Da es bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft nicht nur auf die Produktqualität ankommt, sondern die Qualität des anbietenden Versicherers ebenso entscheidend ist, hat Franke und Bornberg neben den Tarifratings zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bereits im Jahr 2003 das BU-Unternehmensrating konzipiert, das 2004 dann erstmals veröffentlicht wurde. Seitdem analysieren die Experten von Franke und Bornberg jedes Jahr, wie professionell Lebensversicherer das BU-Risiko handhaben und wie kundenorientiert sie dabei vorgehen.

Analysten überprüfen Situation vor Ort

Die Teilnahme ist freiwillig und das Prozedere für die Unternehmen mit Aufwand verbunden, da die Analysten nicht nur Zahlenkolonnen auswerten, sondern die Unternehmen auch selbst besuchen, um deren Angaben vor Ort zu verifizieren sowie mit Verantwortlichen aktuelle und geplante Arbeitsabläufe zu diskutieren. Zusätzlich werden ausgewählte Leistungsfälle per Stichprobe überprüft.

Ein Datenbogen mit weit mehr als 500 Einzelpositionen liefert die Basisdaten. Die Untersuchung umfasst die Teilbereiche BU-Kundenorientierung und BU-Stabilität. Dabei wird die Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase mit 25% gewichtet, die Kundenorientierung in der Leistungsregulierung ebenfalls mit 25% und die Stabilität des BU-Geschäfts fließt zu 50% in die Bewertung ein.

Die aktuellen Gespräche fanden laut Franke und Bornberg zwischen Mai und September 2022 sowohl remote per Webkonferenz als auch erstmals seit 2019 wieder in den Unternehmen statt. Die Ratingnoten basieren auf Daten für das Jahr 2021.

ERGO, Generali, HDI und Nürnberger mit Bestnoten

Und so sind die Ergebnisse ausgefallen: Die Versicherer ERGO, Generali, HDI und Nürnberger stellen sich dem BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg seit Jahren und erzielen nun allesamt jeweils die Bestnote FFF+ (hervorragend). Diese Note wird nur dann vergeben, wenn mindestens 80% der möglichen Gesamtpunkte sowie in mindestens zwei Teilbereichen ebenfalls mindestens jeweils 80% erreicht sind. Kein Teilbereich darf unter 75% abfallen.

Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, erläutert: „Im Laufe der Jahre konnten wir beobachten, dass es überdurchschnittlich ambitionierte BU-Versicherer sind, die sich an unserem Rating beteiligen. Sie unterziehen sich der Prüfung, weil sie noch besser werden wollen. Unser Benchmarkverfahren ist eine Challenge, bei der die Unternehmen genau erkennen, in welchen Bereichen sie noch Potenziale haben. Und das führt zu ständigen Verbesserungsprozessen.“ Aus diesem Grund könnten die Ergebnisse auch nicht repräsentativ für die Branche sein, sondern lieferten nicht selten die Benchmark für andere Marktteilnehmer.

Corona-Pandemie wirkt sich nicht auf Leistungsregulierung und Quoten aus

Im Rahmen des aktuellen BU-Unternehmensratings wollten die Analysten von Franke und Bornberg auch wissen, wie sich die Corona-Pandemie auf den Arbeitsalltag der Versicherungsgesellschaften ausgewirkt hat: Zu Beginn der Pandemie hätten die Gesellschaften Neuanträge im Falle einer Corona-Infektion häufig zurückgestellt. Mittlerweile reiche es für die Einschätzung des Risikos in der Regel, wenn zwischen Infektion und Antragsstellung wenige Wochen lägen. Das gelte selbstverständlich nicht bei schweren Krankheitsverläufen. „Covid 19 allein ist kein KO-Kriterium für einen BU-Vertrag. Erst wenn andere Krankheitsbilder hinzukommen, fragen Antragsprüfer nach“, fasst Michael Franke die Beobachtungen zusammen.

Auf die Leistungsregulierung habe Corona praktisch keinen Einfluss. Schwere Verläufe einer Corona-Infektion bis hin zum Tod träfen überwiegend ältere Menschen, bei denen kein BU-Schutz mehr vorhanden sei. Nur wenige Antragsteller wiesen eine mindestens sechsmonatige Einschränkung ihrer Berufsfähigkeit nach. Sollte es zu einer Anerkennung der Leistung gekommen sein, sei in über 50% der Leistungsfälle der Anspruch zum Zeitpunkt der Untersuchung schon wieder entfallen. Deshalb wirke sich Corona im BU-Bestand und in den BU-Quoten kaum aus.

Was die Unternehmen selbst betrifft, so sind die Ratingteilnehmer laut Franke und Bornberg problemlos durch die Corona-Krise gekommen: Im Vergleich zu 2019 stieg ihr policiertes Neugeschäft 2021 um fast 21%, womit sie deutlich über dem branchenweiten Aufwärtstrend liegen.

Aufgrund der Inflation sinkende Nachfrage erwartet

Allerdings gestaltet sich der Ausblick in die Zukunft umso trüber: Aufgrund der aktuellen Inflation und der hohen Energiepreise bleibe Verbrauchern oft wenig Spielraum im verfügbaren Haushaltseinkommen. Die am BU-Unternehmensrating teilnehmenden Gesellschaften rechnen daher, wie die gesamte Branche, mit einem Nachfragerückgang. Im Bestand zeigen sich bislang jedoch keine negativen Reaktionen auf die Inflation; bis einschließlich August 2022 sind die Stornoquoten der befragten Versicherer konstant geblieben.

Mehr Informationen zum BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg gibt es hier. (ad)

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Berufsunfähigkeit: M&M nimmt neue Leistungsfrage ins Rating

Mit der Frage „Übernimmt der Versicherer Kosten für eine unabhängige Leistungsberatung?“ soll künftig in den BU-Ratings von MORGEN&MORGEN erfasst werden, welche Versicherungsgesellschaften ihren Versicherten im Leistungsfall Kosten für eine unabhängige Beratung erstatten.

Mit seinen Ratings will das Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) eine Orientierung bei der Wahl der passenden Versicherungslösung bieten und stellt deshalb vor allem die Verbraucherfreundlichkeit in den Fokus. Ab sofort werden daher die Analysen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) um eine Leistungsfrage erweitert, die nun zunächst einmal in der Vergleichs- und Analysesoftware M&M Office integriert ist.

Mit der Frage „Übernimmt der Versicherer Kosten für eine unabhängige Leistungsberatung?“ soll erfasst werden, welche Versicherungsgesellschaften ihren Versicherten im Leistungsfall (Teil-)Kosten für eine unabhängige Beratung erstatten. Hier setzt M&M auf ein neues Bedingungsdetail für die Leistungsbeantragung einer BU-Versicherung, das gerade im Kommen ist: Es unterstützt Verbraucher im Fall eines Leistungsantrags mit einer neutralen Beratung bei der korrekten Antragsstellung. Laut M&M hat die neue Analysefrage aber nun zunächst einen reinen Informationswert. Erst im Verlauf der weiteren Marktentwicklung behalte sich das Analyseteam eine Aufnahme zur Ratingrelevanz vor.

Knapp zwei Fünftel der Ablehnungen: Kunde meldet sich nicht mehr

Zum Hintergrund: Den jährlichen M&M-Auswertungen zufolge wird derzeit knapp 40% der abgelehnten BU-Anträge nicht stattgegeben, weil der oder die Versicherte sich nicht mehr meldet. Diese Zahl untermauert die Entscheidung für die neue Leistungsfrage. An eine „spontane Gesundung“ glaubt das Analyseteam bei dieser hohen Prozentzahl nicht – eher an eine teilweise Überforderung in der Leistungsbeantragung, die gerade bei psychisch Erkrankten, die immerhin einen Anteil von über einem Drittel der BU-Ursachen ausmachen, zu vermuten wäre. „Deswegen möchten wir die Gesellschaften in ihren Bemühungen bestärken, diese Erleichterung für ihre Kundinnen und Kunden und sich selbst zu schaffen“, erläutert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN.

Begrenzung von Beratungskosten und -anzahl kein Abwertungsgrund

Dabei sei auch die Seite des Versicherers und der Schutz des Kollektivs in den Blick genommen worden, weswegen die neue Analysefrage im M&M Rating Berufsunfähigkeit eine Begrenzung der Kosten seitens der Versicherer erlaube. Ebenso wäre eine Begrenzung der absoluten Anzahl der Leistungsberatungen für das Analyseteam kein Abwertungsgrund. Schließlich solle, so Ludwig, kein Anreiz geschaffen werden, einfach einen Antrag „ins Blaue hinein“ zu stellen.

So sieht es derzeit am Markt aus

Bislang bieten laut M&M nur drei Versicherer überhaupt eine Form zur Kostenübernahme der unabhängigen Leistungsberatung an. Sowohl die Dialog als auch die Hannoversche und die LV1871 verfügen über eine entsprechende Klausel in einem oder mehreren BU-Tarifen. Sie erhalten bislang jedoch nur ein „teilweise erfüllt“ bei der neuen Analysefrage, da die Gesellschaften erst nach einer ersten Ablehnung das Angebot zur Leistungsberatung machen. Ein „vollständig erfüllt“ würde ein Versicherer erst erhalten, wenn er bereits bei der Antragsstellung auf Leistung die Kosten einer unabhängigen Beratung übernimmt. (ad)

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KV für Ärzte: Strategische Vorsorgeberatung sichert Vermittlungserfolg

Die INTER will mit Zielgruppentarifen Mediziner vom Start an gut krankenversichern und dem steigenden Bedarf an Gesundheitsvorsorge im Laufe der Karriere gerecht werden. AssekuranZoom hat sich die Zielgruppe näher angesehen und die Tarife und Möglichkeiten für Vermittler analysiert.

Ein Artikel von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer der AssekuranZoom GbR

Aus der Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft kennen viele Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen das Mantra der strategischen Vorsorgeberatung. Mit der rechtzeitigen Einrichtung einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung und dem strategischen Einsatz von BU-Wechsel-, Berufsstarter- und Nachversicherungsoptionen kann der Gesundheitszustand der versicherten Person in jungen Jahren konserviert und ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung schrittweise aufgebaut werden. Ein Vorsorgekonzept, das auch für die private Krankenversicherung wünschenswert wäre. Wunschgedanke oder realisierbarer Beratungsansatz?

Lösung für die Zielgruppe Ärzte und Zahnärzte

Eine intelligente Lösung für die Zielgruppen Ärzte und Zahnärzte findet sich mit dem Tarifquartett JA U, KTMA, KTMN und INTER Opti der INTER Krankenversicherung, das von AssekuranZoom kritisch unter die Lupe genommen wurde. Mit dem Kompakttarif JA U bietet die INTER Krankenversicherung eine leistungsstarke Krankheitskostenvollversicherung für Ärzte und Zahnärzte an. Der Tarif überzeugt mit seinem Leistungsspektrum. Für ambulante Heilbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandmittel, Psychotherapie (ohne Beschränkung der Sitzungen), Heil- und Hilfsmittel sehen die AVB eine Erstattung von 100% vor. Allerdings übernimmt die INTER Krankenversicherung zum Beispiel auch die Kosten für eine Korrektur der Sehstärke mit einer LASIK-Behandlung mit bis zu 1.000 Euro pro Auge.

Der Tarif sieht auch eine umfangreiche Kostenübernahme für Zahnbehandlungen, Zahnvorsorge einschließlich zwei professioneller Zahnreinigungen/Jahr und Kiefer­orthopädie vor. Zahnersatz, Implantate, Inlays und Keramikverblendungen werden zu 80% erstattet. Im Beratungsgespräch ist zu beachten, dass für die ersten vier Versicherungsjahre für Zahnersatzleistungen eine tarifliche Leistungsstaffel vereinbart wird; die Leistungsbegrenzung entfällt im Fall einer unfallbedingten Behandlungsmaßnahme. Für den Fall einer stationären Behandlung sieht der Tarif wiede­rum eine vollständige Kostenübernahme für allgemeine Krankenhaus- und Wahlleistungen bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer vor. Empfehlenswert ist es, den Tarif JE U hinzuzunehmen. Er sorgt dafür, dass auch Leistungen über die Höchst­sätze der GOÄ hinaus abgerechnet werden können, und das Einbettzimmer ist ebenfalls mitversichert.

Bei Abschluss des Versicherungsvertrags kann wahlweise auf eine Selbstbeteiligung verzichtet oder ein jährlicher ambulanter Selbstbehalt von 550 bzw. 1.200 Euro vereinbart werden. Vor allem bei (Zahn-)Ärzten im Anstellungsverhältnis kann die Tarifalternative ohne Selbstbeteiligung unter Berücksichtigung des als Sonderausgabe abzugsfähigen Beitragsanteils durchaus sinnvoll sein. Dies ist jedoch im Einzelfall immer zu überprüfen. Zudem bietet die INTER Spezialtarife für Zahnärzte an.

Krankenhaus, Uniklinik oder eigene Praxis?

Vor allem ein Studium der Humanmedizin verlangt von den Studierenden ein hohes Maß an Fleiß und Engagement. Die Prüfungs­hürden sind hoch aufgelegt. Viele Studenten und Studentinnen werden die finale berufliche Weichenstellung erst nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums oder während der Tätigkeit als Assistenzarzt vornehmen. Die Möglichkeiten für die weitere berufliche Laufbahn sind zahlreich. So kann nach der Facharztausbildung eine Stelle als Oberarzt und später als Chefarzt angenommen oder die Leitung eines kommunalen Klinikums übernommen werden. Auch der Weg in eine Behörde, zum Beispiel als Amtsarzt, oder in ein Unternehmen der Pharmaindustrie oder die Niederlassung in der eigenen Praxis stehen als Berufsalternativen offen. In Abhängigkeit vom weiteren Berufsweg ergeben sich für den Krankenversicherungsschutz und vor allem für die Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung unterschiedliche Anforderungsprofile.

Mit dem Tarif INTER Opti bietet die INTER Krankenversicherung die Möglichkeit einer frühzeitigen Weichenstellung für die Absicherung des Arbeitsunfähigkeits- und des Krankheitskostenrisikos. So sieht der Optionstarif die Möglichkeit eines Abschlusses von einem oder mehreren Zusatztarifen zur Ergänzung des Versicherungsschutzes aus einer gesetzlichen Krankenver­sicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vor. Sofern eine junge Familie in die Familienplanung eintritt, kann der insgesamt einmalige Optionsjoker erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres oder nachfolgend jeweils zum Ablauf von drei weiteren Versicherungsjahren eingelöst werden und für die anstehende Entbindung können Wahlleistungen im Krankenhaus abgesichert werden.

Natürlich können mit dem Optionsjoker auch eine Krankheitskostenvollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen und das Arbeitsunfähigkeitsrisiko mit einer Krankentagegeldversicherung – wiederum ohne Gesundheitsprüfung – versichert werden. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Krankentagegeldversicherung bei einer Niederlassung des Versicherungsnehmers bei gleichzeitigem Abschluss einer INTER Krankheitskostenvollversicherung mit einem Tagessatz von bis zu 800 Euro ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit eingerichtet werden kann. Der Versicherer ermöglicht im Tarif INTER Opti versicherten Human- und Zahnmedizinern ohne weitere Fristenbindung, innerhalb von sechs Monaten ab Zeitpunkt der Niederlassung das Optionsrecht in Anspruch zu nehmen. Besonders positiv ist, dass der INTER Opti den Gesundheitszustand bis zum 50. Lebensjahr konserviert.

Arbeitsunfähigkeitsabsicherung auf hohem Niveau

Auch im Fall der Krankentagegeldversicherung der INTER fördert ein Blick in die Versicherungsbedingungen interessante Fakten zutage. Während nach § 1 Abs. 3 MB/KT 2009 eine Leistungspflicht des Versicherers nur im Fall einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit gegeben ist, räumt die INTER angestellten Ärzten in ihren AVB auch einen Leistungsanspruch für die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme und niedergelassenen Ärzten auch für die (anteilige) Dauer einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein. Sofern der angestellte Arzt während der Wiedereingliederungsmaßnahme eine anteilige Entgeltzahlung von seinem Arbeitgeber erhält, berechnet sich der Anspruch mit dem Differenzbetrag (= Krankentagegeld abzüglich Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit). Falls ein niedergelassener Arzt nach einer mindestens sechswöchigen vollständigen Arbeitsunfähigkeit eine teilweise Arbeitsunfähigkeit von über 50% nachweist, zahlt die INTER ein prozentual anteiliges Krankentagegeld in Höhe des ärztlich testierten Grads der Arbeitsunfähigkeit aus, und das für eine Dauer von maximal sechs Wochen.

Eine Besonderheit des INTER Krankentagegeldes für niedergelassene Mediziner ist die Formulierung des in den AVB zugrunde gelegten Nettoeinkommens. 80% der Praxiseinnahmen, also der Umsatzerlöse aus selbstständiger Tätigkeit der versicherten Person, gelten bei der INTER als Nettoeinkommen. Somit enthält das Krankentagegeld der INTER eine Art Praxisausfallschutz.

Strategische Vorsorgeberatung sichert den Erfolg

Das Tarifquartett der INTER ermöglicht Versicherungsvermittlern eine frühzeitige Beratung von angehenden Ärzten und Zahnärzten. Denn Kunden können auch mit einem geringen Vorsorgebudget ihren Gesundheitszustand mit Abschluss des Optionstarifs INTER Opti „konservieren“ und sich somit das Anrecht auf den Abschluss von Krankenzusatztarifen, einer Krankheitskosten- und einer Krankentagegeldversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 114 f., und in unserem ePaper.

Bild: © BalanceFormCreative – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Alexander Schrehardt

Wissen und Kontakte beim Forum bV 2022 für Makler und Aussteller

Wie facettenreich die bV ist, zeigte sich am 22.09.2022 wieder auf dem AssCompact Forum bV in Mannheim. Bei der Präsenzveranstaltung trafen sich Besucher und Aussteller zu Keynote Vorträgen, Workshops und zum Kontakteknüpfen. Dabei wurden aktuelle und nachhaltige Trends in der bV beleuchtet.

Am 22.09.2022 fanden sich Makler, Aussteller und weitere Interessierte im Mannheimer Congress Center Rosengarten zum Forum betriebliche Versorgung zusammen. Die AssCompact-Wissen-Veranstaltung konnte in diesem Jahr endlich wieder im Präsenzformat vor Ort stattfinden, was bei Ausstellern und Besuchern großen Anklang fand. Bei insgesamt 23 Ausstellern konnten sich die Messebesucher an deren Ständen rund um den Mozartsaal informieren und netzwerken. Den Besuchern war dabei ein breit gefächertes Programm geboten, bei dem viele Facetten zum Thema „Betriebliche Versorgung“ abgedeckt wurden. Durch Spezialisierungen in Workshops konnten sie zudem ihr Wissen vertiefen. Es konnten bis zu 3,5 Stunden Weiterbildungszeit gesammelt werden.

Begrüßung im Plenum

Im Mozartsaal wurden die Teilnehmer am Morgen von Jochen Leiber, Leiter Vertrieb und Prokurist bei der bbg Betriebsberatungs GmbH, begrüßt. Im Plenum ging es auch weiter, und zwar mit den Vorträgen zweier Referentinnen zur Einstimmung auf den Tag, der ganz im Zeichen der betrieblichen Versorgung stand.

Keynote Speakerin Kisters-Kölkes ging auf Rechtliches in der bAV ein

Die erste Keynote Speakerin Margret Kisters-Kölkes, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, gab dem Publikum einen Überblick über „Aktuelle Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen in der bAV“. Dabei ging sie auf verschiedene Aspekte ein, darunter Rentnergesellschaften, Gesellschafter-Geschäftsführer und Scheidung, Widerspruch bei einer Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Unterstützungskassen und den Anstieg der Lebenshaltungskosten. Bei ihrem Ausblick ging sie noch auf die Aktienrente und den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie ((EU-)Richtlinie 2019/2121 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen) ein.

Dr. Meissner sprach über derzeitige „Verkehrslage“ und Änderungen in der bAV

Danach ging Dr. Henriette M. Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge Management GmbH, auf „Veränderung in der bAV: Risiken und Chancen für Makler“ ein. Mit Verkehrsbildern stellte sie in Ihrer Präsentation die momentane „Landschaft“ in der bAV dar, beim Thema „Nachweisgesetz“ z. B. als Verkehrschaos bzw. Baustelle. Einen wichtigen Teil nahm in ihrem Vortrag die „Zeitenwende Babyboomer“ ein. Denn in dieser Generation sieht sie für Berater und Makler besonders viele Möglichkeiten. Des Weiteren sprach sie auch über die Bedeutung der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen. Die bAV ist davon eigentlich nicht betroffen, allerdings auch nicht ausgeschlossen. Für viele Arbeitgeber sei Nachhaltigkeit interessant, z. B., um sich in Zeiten des Arbeitskräftemangels auch für Arbeitnehmer attraktiv zu machen. Auch das Nachweisgesetz kam zur Sprache. In diesem Zusammenhang gab Dr. Meissner dem „Makler als Sachverwalter“ schließlich vier Tipps an die Hand. Kurz ging die Referentin noch auf das Thema „Courtage“ ein – in Zusammenhang mit den Entwicklungen in Deutschland und Europa. Nach den jeweiligen Vorträgen kam es zudem zu regen Fragerunden in Interaktion mit dem Publikum, denen sich die Referentinnen stellten.

Workshop-Runden für Besucher zur Vertiefung spezieller Themen

Im weiteren Verlauf des Tages hatten die Besucher die Möglichkeit, an insgesamt vier Workshop-Sessions teilzunehmen. In jedem halbstündigen Slot fanden jeweils sechs Workshops statt, aus denen die Teilnehmer wählen konnten. Dort wurden neue Lösungen, Ideen und Produkte im Rahmen der betrieblichen Versorgung vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmer konnten sich dort unter anderem Präsentationen zur betrieblichen Altersvorsorge, zur betrieblichen Krankenversicherung, zu BU und Einkommensschutz, zu digitalen Vorsorgelösungen, z. B. auch digitalen Zeitwert- und Kapitalkonten, zur kollektiven Hinterbliebenenabsicherung sowie zu Nachweisgesetz und Versorgungsordnungen ansehen. Auch hier gab es die Option, Fragen zu stellen, die von vielen genutzt wurde. Natürlich war es auch möglich, im Nachhinein mit den Referenten an den jeweiligen Ausstellerständen ins Gespräch zu kommen, Themen zu vertiefen und Kontakte zu knüpfen.

Prof. Dr. Ruß beleuchtete die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland

Den Ausklang des diesjährigen Forum bV läutete Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer der IFA Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH, ein. Im letzten Keynote Vortrag stellte er „Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland“ auf bzw. präsentierte diese aus seiner gleichnamigen Studie. Ihm geht es darum, dass Deutschland in der Rentenfrage nicht mehr nur an einer „Stellschraube“ drehen könne, z. B. an Rentenalter oder Beitragssatz, da dies einzelne Gruppen zu stark belasten würde. Zum Schluss gab Prof. Ruß dem Publikum als Ideen einige „Leitplanken für anstehende Reformen“ mit. Im Anschluss an diesen Talk gab es ebenfalls Fragen aus dem Publikum, beispielsweise zur Riester-Rente oder Garantien bei Aktien, die Prof. Ruß unter anderem aus seinen Forschungsergebnissen heraus beantwortete. Präsentationen zu den Vorträgen und Workshops stehen für Teilnehmer bereits zum Download zur Verfügung: https://www.asscompact.de/programm-bav

Bilder: © Muchnik

 

Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung

Fachkräftemangel und Inflation beschäftigen Unternehmen und Arbeitnehmer. Welche Mehrwerte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung hat, erklärt der VOLKSWOHL Bund.

Ein Artikel von Lars Müller, Vertriebsunterstützung bAV / Kollektive beim VOLKSWOHL Bund

Ausgangssituation: Der Fachkräftemangel in Deutschland beschäftigt die Arbeitgeber schon seit Längerem und spitzt sich immer weiter zu. War der Mangel in den vergangenen Jahren überwiegend in hochqualifizierten Jobs, vor allem in MINT-Berufen gegeben, so wandelt sich der Fachkräftemangel aktuell zu einem Arbeitskräftemangel in vielfältigen Berufsbildern – vom Maschinenbauingenieur bis zum LKW-Fahrer.

Gleichzeitig stehen Arbeitnehmer vor dem Hintergrund der galoppierenden Inflation vor der Herausforderung, ihren Lebensstandard zumindest annähernd halten zu können. Dies betrifft neben dem Altersrentenbezug auch den Fall der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.

Die Hürde für eine private Absicherung der Arbeitskraft ist für viele Menschen hoch: Neben der Überzeugungsarbeit, die ein gewissenhafter Berater sicherlich gerne leistet, findet für private Arbeitskraftabsicherungen eine umfangreiche Risikoprüfung durch die Versicherer statt.

Jedoch bieten viele Anbieter für Firmenkollektive vereinfachte Zugangsbedingungen, bei denen insbesondere die Anzahl der Risikofragen deutlich reduziert ist. Hinzu kommt eine Prämienersparnis und ein verschlankter Antragsprozess bei Anwendung von Kollektivkonditionen.

Die Arbeitskraftabsicherung in der betrieblichen Altersversorgung

Obwohl die Arbeitskraftabsicherung in Form der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der betrieblichen Altersversorgung schon lange am Markt ist, fristete sie in der Direktversicherung doch über viele Jahre ein Schattendasein. Im Jahr 2019 kam aufgrund des BMF-Schreibens vom 19.02.2019 die Grundfähigkeitenversicherung als mögliche Arbeitskraftabsicherung hinzu.

Viele Berater haben sich in der Vergangenheit gescheut, die Arbeitskraftabsicherung mit der betrieblichen Altersversorgung zu kombinieren. Vorbehalte gab es vor allem aufgrund der Besteuerung und Verbeitragung in der Leistungsphase, aber auch durch mögliche Haftungsrisiken, insbesondere durch fehlende Beiträge nach Wegfall der Entgeltfortzahlung sowie der Minderung des Förderrahmens für die Altersversorgung. Der VOLKSWOHL BUND bietet bedingungsgemäß bei Wegfall der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall den beitragslosen Erhalt des Schutzes für bis zu sechs Monate.

Dabei bietet die Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung viele Vorteile:

In vielen Fällen ist der Arbeitgeber im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % zu zahlen. Vielfach erklären sich Arbeitgeber auch bereit, den Arbeitgeberzuschuss zu erhöhen oder den Beitrag in voller Höhe zu übernehmen – was ein weiterer Pluspunkt für die Mitarbeiterbindung ist.

Hierdurch steigt der Wirkungsgrad des Beitrags deutlich. Auch wenn im Vergleich zum Bezug einer Rente aus einer privaten Arbeitskraftabsicherung die Abgabenlast durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie einer möglichen Steuerlast deutlich höher ist, kann die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis auf die entrichteten Beiträge in Kombination mit dem Arbeitgeberzuschuss die Effektivität deutlich steigern.

Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung

Der VOLKSWOHL BUND bietet neben der Selbständigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch die Grundfähigkeitsversicherung €XISTENZ an. Die Versicherung kann eine attraktive und günstigere Alternative für körperlich Tätige sein.

Falls neben der Absicherung der biometrischen Risiken noch ein Sparziel erreicht werden soll, kann alternativ zur Gewinnverwendungsform Bonusrente auch die verzinsliche oder Fonds-Ansammlung gewählt werden. Der Arbeitnehmer kann so also die Invaliditätsabsicherung mit Überschüssen, die zum Rentenbeginn fällig werden, kombinieren und eine Kapitalabfindung abrufen.

Ein Gewinn für alle Beteiligten

Die Absicherung biometrischer Risiken gewinnt in der betrieblichen Altersversorgung weiter an Bedeutung mit Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In den meisten Fällen steht weiterhin ein auskömmlicher Förderrahmen für die Altersversorgung zur Verfügung. Berater profitieren hierbei oftmals von einem vereinfachten Beratungs- und Antragsprozess und der Erschließung neuer Kundenkreise.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Der VOLKSWOHL Bund ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © industrieblick – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Lars Müller

Einkommensschutz: Eigene Produkte von WORKSURANCE

Das auf Einkommensschutz spezialisierte Informationsportal WORKSURANCE bietet nun eigene Versicherungslösungen an, die Verbraucher im „Self Service“ abschließen können. Zielgruppe sind Selbstinformierer, die einen flexiblen Basisschutz zur Einkommensabsicherung möchten.

Seit 2020 informiert das Onlineportal worksurance.de Verbraucher rund um das Thema Einkommensschutz. Ab sofort bietet das Unternehmen nun auch eigene Versicherungslösungen an, die Kunden selbst und ohne Versicherungsmakler abschließen können. Die in Kooperation mit der Deutschen Rückversicherung AG konzipierten Tarife „WORKSURANCE.Starter“ und „WORKSURANCE.Performer“ wenden sich gezielt an interessierte Selbstinformierer, die einen flexiblen Basisschutz für die Einkommensabsicherung suchen, aber keine persönlichen Beratungsgespräche wünschen.

Einfache und verbraucherfreundliche Produkte

Bei den Produktlösungen setzt WORKSURANCE auf ein einfaches Handling und eine schnelle Abwicklung. Die technische Umsetzung der Online-Dienste wurde in Zusammenarbeit mit der Berliner EMIL Group GmbH entwickelt auf Grundlage der Technologieplattform EMIL Insurance Suite sowie mit dem liechtensteinischen Erstversicherer Square Life.

Neuartiger Umschulungsbaustein

Als Besonderheit der neuen Produkte stellt WORKSURANCE einen neuartigen Umschulungsbaustein heraus, der das proaktive Agieren von Versicherten im Leistungsbezug belohnt, wenn sie dazu betragen, über eine Weiterbildungsmaßnahme schnell die Grundlage für ein neues Beschäftigungsverhältnis zu schaffen.

„Die Komplexität in der Einkommensabsicherung stellt bis heute eine große Barriere für die Abschlussbereitschaft zahlreicher Verbraucher dar. Mit unseren neuen Produktangeboten haben wir genau hierfür eine Lösung geschaffen und stellen sinnvolle Basisabsicherungen als Self-Service online zur Verfügung. Die Absicherung wird damit fast so einfach wie eine Online-Hotelzimmerbuchung. Ohne aufwendige Gesundheitsprüfungen erhält der Kunde eine preisgünstige Lösung“, erklärt Christian Schwalb, Geschäftsführer von WORKSURANCE. „Mit dem neuartigen Umschulungsbaustein helfen wir außerdem, im Schadensfall in aller Ruhe eine neue Einkommensgrundlage durch Weiterbildung zu schaffen und so schneller wieder in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu kommen“, so Schwalb weiter.

„Gemeinsam mit den Experten von WORKSURANCE und den beteiligten Projektpartnern haben wir eine optimale Grundlage gefunden unsere flexible Software-as-a-Service Technologieplattform EMIL Insurance Suite auf ein für uns neues Geschäftsfeld anzupassen. Wir erwarten uns aus dem gemeinsamen Projekt neue Wachstumspotenziale [...]“, ergänzt Bastian Knutzen, Geschäftsführer der EMIL Group GmbH.

Über WORKSURANCE und EMIL

Das Expertennetzwerk WORKSURANCE bündelt Fachkompetenz und langjährige Erfahrung von Versicherungsfachleuten. Am Unternehmen beteiligt sind die Versicherer die Bayerische, die NÜRNBERGER und der VOLKSWOHL BUND. Die WORKSURANCE GmbH ist ein Tochterunternehmen der SCALA Finanzgruppe.

Die 2016 gegründete EMIL Group GmbH unterstützt Versicherungsanbieter unter anderem dabei, Produkte schneller auf den Markt zu bringen und bestehende Portfolios günstiger zu verwalten. Das Technologieunternehmen wird finanziell von Venture Capital Fonds, Family Offices und privaten Investoren unterstützt. (tk)

Bild: © zhukovvvlad – stock.adobe.com

 

Betrieblicher Einkommensschutz für Auszubildende

Wenn das Einkommen beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Probleme wegfällt, kann dies existenzbedrohend werden. Daher ist es das Günstigste, bereits in jungen Jahren vorzusorgen. Unternehmen können schon ihre Azubis dabei unterstützen. Wie, erklärt die NÜRNBERGER.

Ein Artikel von Stefanie Frühwald, Referentin Marktmanagement betrieblicher Einkommensschutz bei der NÜRNBERGER Versicherung

In jungen Jahren macht man sich meist keine Gedanken, welche finanziellen Folgen eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall haben können. Dabei ist gerade für Auszubildende die staatliche Absicherung im Ernstfall völlig unzureichend. Umso wichtiger ist es, Firmenkunden zu sensibilisieren, bereits ihren Auszubildenden die Möglichkeit zu bieten, ihr Einkommen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) abzusichern.

Jedes Jahr starten in Deutschland rund 500.000 junge Menschen eine Berufsausbildung. Mit der Ausbildung fängt ein komplett neues Leben an. Dazu gehört das erste eigene Geld, mit dem sich Wünsche und Träume erfüllen lassen. Leider können die neu gewonnene Freiheit und damit der Weg in die finanzielle Unabhängigkeit schnell wieder enden, wenn es zu gesundheit­lichen Problemen kommt und das Einkommen in der Folge wegfällt.

Der Staat hilft nicht immer

Sich nur auf den Staat zu verlassen, ist kein guter Rat. Gerade bei den Auszubildenden gibt es neben den generell sehr hohen Voraussetzungen für die staatlichen Leistungen noch besondere Hürden, um eine gesetz­liche Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Berufsstarter haben nämlich nur einen Anspruch auf staatliche Leistungen, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeits­unfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist. Für alle weiteren Ursachen besteht ein Leistungs­anspruch nur dann, wenn in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Gerade bei Berufseinsteigern fehlt diese Wartezeit oftmals.

Aber selbst bei Bewilligung der gesetz­lichen Erwerbsminderungsrente, die im Durchschnitt bei etwa 830 Euro monatlich liegt, ist es schwierig, finanziell weiterhin auf eigenen Beinen zu stehen.

Moderne bAV bieten

Unternehmen werden in den letzten Jahren immer kreativer, um bei der sinkenden Anzahl an Azubis ihre Ausbildungsplätze besetzen zu können. Oftmals wird eine Vielzahl von Benefits geboten. Speziell für die junge Generation gibt es zum Beispiel moderne Pausenräume als „Chill-Lounge“ oder es finden regelmäßig Azubi-Events statt, um sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu präsentieren. Warum nicht auf einen nachhaltigen Benefit setzen, der im Fall der Fälle den Lebensstandard der Mitarbeiter sichert? Heutzutage sollte eine moderne bAV nicht nur Altersvorsorge bieten, sondern auch einen betrieblichen Einkommensschutz in Form einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsver­sicherung umfassen. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist dies für den Arbeitgeber ein wichtiges Investment in die Zukunft seines Unternehmens. Schließlich sind die Auszubildenden von heute die Fachkräfte von morgen. Finanziert das Unternehmen den betrieblichen Einkommensschutz noch mit und profitieren auch die Auszubildenden von arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerken, unterstreicht die Firma umso mehr ihre soziale Verantwortung gegenüber den Nachwuchskräften und nutzt damit ein wichtiges Instrument, die künftigen Fachkräfte an das Unternehmen zu binden. Hier sind auch kreative Mischformen am Markt zu finden.

Die perfekte Kombi: bAV und Einkommensschutz

Die Absicherung der Arbeitskraft über die bAV ist besonders einfach und günstig. Die staatliche Förderung wirkt sich durch die Sozial­abgabenersparnis auch bei Auszubildenden aus. Berufsanfänger, die über den Steuerfreigrenzen verdienen, profitieren zusätzlich von der Steuerersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung. Durch den gesetzlich geregelten Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% reduziert sich der Nettoaufwand für den Azubi weiter. Wer bereits in jungen Jahren eine Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung über den Betrieb abschließt, sichert sich zudem ein günstiges Eintrittsalter, das sich ebenfalls vorteilhaft auf die Höhe des Beitrags auswirkt. Weiter profitieren Arbeitnehmer im Rahmen der bAV oftmals von einem Gruppenrabatt durch den Abschluss über den Betrieb. Eine monatlich garantierte BU- oder Grundfähigkeitsrente von 1.000 Euro gibt es für viele Berufsanfänger im Rahmen der bAV deshalb bereits ab 30 Euro Nettolohnaufwand im Monat. Berücksichtigt man noch die Bonusrente aus Überschüssen, können sich bereits Azubis trotz der Versteuerung und Verbeitragung im Leistungsfall ab Beginn eine adäquate Grundversorgung im Einkommensschutz über die bAV sichern.

Neben den Beitragsvorteilen ist auch die Gesundheitsprüfung ein Argument, die Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung über die bAV abzuschließen. Für Belegschaften gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Annahmeverfahren. Das Ausfüllen der Gesundheitsfragen wird durch eine einfache und kurze Dienstobliegenheitserklärung ersetzt, die vom Arbeitgeber abgegeben werden kann.

Zielgruppe mit Potenzial

Für Vermittler ist die Zielgruppe der Auszubildenden besonders interessant. Der Versorgungsbedarf junger Menschen verändert sich in der Zukunft und muss laufend an die aktuelle Lebens­situation angepasst werden. Hier gibt es viele Ansätze für die Beratung. Vor allem mit Abschluss der Ausbildung empfiehlt es sich, Versorgungs­lücken aufgrund des höheren Einkommens zu schließen. Dies hat auch einen positiven Effekt auf die bestehende bAV, da durch die höhere Steuer- und Sozialabgabenersparnis der Nettolohnaufwand sinkt. Die Nettobeitragsersparnis kann sogleich reinvestiert werden, um die Leistungshöhe der abgeschlossenen Berufsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsversicherung anzupassen.

Das höhere Gehalt nach der Ausbildung ist auch das perfekte Argument, sich nun um den Aufbau einer Altersvorsorge zu kümmern. Die sozialversicherungsrechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Grenzen bieten ausreichend Spielraum für den Aufbau einer adäquaten betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Einschluss des Zusatzbausteins „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ im Altersvorsorgetarif besteht ein lebenslanger finanzieller Komplettschutz, der sowohl das Einkommen des Kunden schützt als auch die Altersvorsorge sichert.

Win-win-Situation für alle Beteiligten

Das Angebot eines betrieblichen Einkommensschutzes für Azubis bzw. die Belegschaft hat Vorteile für alle Beteiligten. Die Auszubildenden sind mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung ab dem Start ins Berufsleben finanziell abgesichert, und die unschlagbaren Vorteile aus staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss machen diesen wichtigen Schutz bereits für Berufsanfänger bezahlbar. Unternehmen bieten mit dieser attraktiven Zusatzleistung einen nachhaltigen Benefit und überzeugen als moderner und verantwortungsvoller Arbeitgeber auf dem Bewerbermarkt. Vermittler liefern dafür die passenden Konzepte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sichern sich für die Zukunft ein enormes Upselling-Potenzial in der Zielgruppe der Azubis. Zusammengefasst: eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die NÜRNBERGER Versicherung ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Stefanie Frühwald

Forum betriebliche Versorgung am 22.09.2022 in Mannheim

Der Klassiker endlich wieder live vor Ort: Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung lädt zum 22.09.2022 nach Mannheim. Mit seinem breit gefächerten Vortragsprogramm bietet das Weiterbildungsevent vielfältige Einblicke rund um bAV, bKV und betrieblichen Einkommensschutz.

Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung ist für die Fachwelt der bAV und bKV längst zum jährlichen Pflichttermin avanciert. Seit vielen Jahren bringt der Klassiker unter den AssCompact Wissen Veranstaltungen die Branche zum Austausch rund um betriebliche Versorgungslösungen zusammen. Das Weiterbildungsevent bietet die ideale Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen sowie zeitgemäße Lösungen rund um bAV, bKV und betrieblichen Einkommensschutz zu informieren und Branchenkontakte zu pflegen. Das diesjährige Forum betriebliche Versorgung findet am 22.09.2022 in Mannheim im Congress Centrum Rosengarten statt.

Die Keynote-Speaker und ihre Themen im Überblick
  • Margret Kisters-Kölkes, Rechts­anwaltskanzlei Kisters-Kölkes
  • Dr. Henriette M. Meissner, Geschäftsführerin, Stuttgarter Vorsorge Management GmbH
  • Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer, IFA Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH
Breites Themenspektrum mit Impulsen für die Praxis

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung spannen die Experten der mitwirkenden Gesellschaften in ihren Vorträgen einen weiten Bogen über den Bereich der betrieblichen Versorgung. Die Themen reichen von Konzepten für kleine und mittlere Unternehmen über innovative Einkommensschutz-Lösungen bis hin zu Budgettarifen in der bKV.

Das komplette Programm gibt es hier im Überblick.

Persönlicher Austausch und Networking

Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung ist nicht nur eine gute Gelegenheit, Fachwissen zu tanken, sondern auch, das berufliche Netzwerk zu erweitern. Das Weiterbildungsevent findet bewusst wieder als reine Präsenz­veranstaltung statt, um die Vernetzung und den persönlichen Kontakt innerhalb der Branche zu stärken. Vor und nach den Vorträgen können Vermittlerinnen und Vermittler mit Branchenkollegen und Produktanbietern ins Gespräch kommen und sich an den Ständen der Aussteller über aktuelle Entwicklungen, Lösungen und Konzepte rund um bAV und bKV informieren. Angesprochen sind sowohl Vermittlerinnen und Vermittler, die ihr Port­folio um den Bereich betriebliche Versorgung erweitern wollen, als auch Profis, die sich auf den neuesten Stand bringen möchten.

Weiterbildungszeit sammeln

Neben den fachlichen Impulsen, die das Programm für die Beratungspraxis bietet, können teilnehmende Vermittlerinnen und Vermittler mit dem Besuch der Vorträge bis zu 3,5 Stunden Weiterbildungszeit sammeln. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Weiterbildungszeit an die Initiative „gut beraten“ zu übermitteln. Der Teilnahmepreis beträgt 95 Euro (inkl. MwSt.).

Weitere Informationen zum Forum betriebliche Versorgung finden sich unter www.asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Zur Anmeldung geht es hier.

Mitwirkende Gesellschaften

Allianz | ALH Gruppe|Barmenia | die Bayerische |Canada Life | Continentale |DMA | Dialog | HDI | LV 1871 |NÜRNBERGER | PensExpert |Plug.InSurance | R+V |Rechtsanwaltskanzlei Guse |die Stuttgarter | Swiss Life |Versicherungskammer Maklermanagement | VOLKSWOHL BUND | Württembergische| WWK | Xempus