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Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung

Fachkräftemangel und Inflation beschäftigen Unternehmen und Arbeitnehmer. Welche Mehrwerte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung hat, erklärt der VOLKSWOHL Bund.

Ein Artikel von Lars Müller, Vertriebsunterstützung bAV / Kollektive beim VOLKSWOHL Bund

Ausgangssituation: Der Fachkräftemangel in Deutschland beschäftigt die Arbeitgeber schon seit Längerem und spitzt sich immer weiter zu. War der Mangel in den vergangenen Jahren überwiegend in hochqualifizierten Jobs, vor allem in MINT-Berufen gegeben, so wandelt sich der Fachkräftemangel aktuell zu einem Arbeitskräftemangel in vielfältigen Berufsbildern – vom Maschinenbauingenieur bis zum LKW-Fahrer.

Gleichzeitig stehen Arbeitnehmer vor dem Hintergrund der galoppierenden Inflation vor der Herausforderung, ihren Lebensstandard zumindest annähernd halten zu können. Dies betrifft neben dem Altersrentenbezug auch den Fall der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.

Die Hürde für eine private Absicherung der Arbeitskraft ist für viele Menschen hoch: Neben der Überzeugungsarbeit, die ein gewissenhafter Berater sicherlich gerne leistet, findet für private Arbeitskraftabsicherungen eine umfangreiche Risikoprüfung durch die Versicherer statt.

Jedoch bieten viele Anbieter für Firmenkollektive vereinfachte Zugangsbedingungen, bei denen insbesondere die Anzahl der Risikofragen deutlich reduziert ist. Hinzu kommt eine Prämienersparnis und ein verschlankter Antragsprozess bei Anwendung von Kollektivkonditionen.

Die Arbeitskraftabsicherung in der betrieblichen Altersversorgung

Obwohl die Arbeitskraftabsicherung in Form der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der betrieblichen Altersversorgung schon lange am Markt ist, fristete sie in der Direktversicherung doch über viele Jahre ein Schattendasein. Im Jahr 2019 kam aufgrund des BMF-Schreibens vom 19.02.2019 die Grundfähigkeitenversicherung als mögliche Arbeitskraftabsicherung hinzu.

Viele Berater haben sich in der Vergangenheit gescheut, die Arbeitskraftabsicherung mit der betrieblichen Altersversorgung zu kombinieren. Vorbehalte gab es vor allem aufgrund der Besteuerung und Verbeitragung in der Leistungsphase, aber auch durch mögliche Haftungsrisiken, insbesondere durch fehlende Beiträge nach Wegfall der Entgeltfortzahlung sowie der Minderung des Förderrahmens für die Altersversorgung. Der VOLKSWOHL BUND bietet bedingungsgemäß bei Wegfall der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall den beitragslosen Erhalt des Schutzes für bis zu sechs Monate.

Dabei bietet die Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung viele Vorteile:

In vielen Fällen ist der Arbeitgeber im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % zu zahlen. Vielfach erklären sich Arbeitgeber auch bereit, den Arbeitgeberzuschuss zu erhöhen oder den Beitrag in voller Höhe zu übernehmen – was ein weiterer Pluspunkt für die Mitarbeiterbindung ist.

Hierdurch steigt der Wirkungsgrad des Beitrags deutlich. Auch wenn im Vergleich zum Bezug einer Rente aus einer privaten Arbeitskraftabsicherung die Abgabenlast durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie einer möglichen Steuerlast deutlich höher ist, kann die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis auf die entrichteten Beiträge in Kombination mit dem Arbeitgeberzuschuss die Effektivität deutlich steigern.

Arbeitskraftabsicherung in der Direktversicherung

Der VOLKSWOHL BUND bietet neben der Selbständigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch die Grundfähigkeitsversicherung €XISTENZ an. Die Versicherung kann eine attraktive und günstigere Alternative für körperlich Tätige sein.

Falls neben der Absicherung der biometrischen Risiken noch ein Sparziel erreicht werden soll, kann alternativ zur Gewinnverwendungsform Bonusrente auch die verzinsliche oder Fonds-Ansammlung gewählt werden. Der Arbeitnehmer kann so also die Invaliditätsabsicherung mit Überschüssen, die zum Rentenbeginn fällig werden, kombinieren und eine Kapitalabfindung abrufen.

Ein Gewinn für alle Beteiligten

Die Absicherung biometrischer Risiken gewinnt in der betrieblichen Altersversorgung weiter an Bedeutung mit Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In den meisten Fällen steht weiterhin ein auskömmlicher Förderrahmen für die Altersversorgung zur Verfügung. Berater profitieren hierbei oftmals von einem vereinfachten Beratungs- und Antragsprozess und der Erschließung neuer Kundenkreise.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Der VOLKSWOHL Bund ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © industrieblick – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Lars Müller

Einkommensschutz: Eigene Produkte von WORKSURANCE

Das auf Einkommensschutz spezialisierte Informationsportal WORKSURANCE bietet nun eigene Versicherungslösungen an, die Verbraucher im „Self Service“ abschließen können. Zielgruppe sind Selbstinformierer, die einen flexiblen Basisschutz zur Einkommensabsicherung möchten.

Seit 2020 informiert das Onlineportal worksurance.de Verbraucher rund um das Thema Einkommensschutz. Ab sofort bietet das Unternehmen nun auch eigene Versicherungslösungen an, die Kunden selbst und ohne Versicherungsmakler abschließen können. Die in Kooperation mit der Deutschen Rückversicherung AG konzipierten Tarife „WORKSURANCE.Starter“ und „WORKSURANCE.Performer“ wenden sich gezielt an interessierte Selbstinformierer, die einen flexiblen Basisschutz für die Einkommensabsicherung suchen, aber keine persönlichen Beratungsgespräche wünschen.

Einfache und verbraucherfreundliche Produkte

Bei den Produktlösungen setzt WORKSURANCE auf ein einfaches Handling und eine schnelle Abwicklung. Die technische Umsetzung der Online-Dienste wurde in Zusammenarbeit mit der Berliner EMIL Group GmbH entwickelt auf Grundlage der Technologieplattform EMIL Insurance Suite sowie mit dem liechtensteinischen Erstversicherer Square Life.

Neuartiger Umschulungsbaustein

Als Besonderheit der neuen Produkte stellt WORKSURANCE einen neuartigen Umschulungsbaustein heraus, der das proaktive Agieren von Versicherten im Leistungsbezug belohnt, wenn sie dazu betragen, über eine Weiterbildungsmaßnahme schnell die Grundlage für ein neues Beschäftigungsverhältnis zu schaffen.

„Die Komplexität in der Einkommensabsicherung stellt bis heute eine große Barriere für die Abschlussbereitschaft zahlreicher Verbraucher dar. Mit unseren neuen Produktangeboten haben wir genau hierfür eine Lösung geschaffen und stellen sinnvolle Basisabsicherungen als Self-Service online zur Verfügung. Die Absicherung wird damit fast so einfach wie eine Online-Hotelzimmerbuchung. Ohne aufwendige Gesundheitsprüfungen erhält der Kunde eine preisgünstige Lösung“, erklärt Christian Schwalb, Geschäftsführer von WORKSURANCE. „Mit dem neuartigen Umschulungsbaustein helfen wir außerdem, im Schadensfall in aller Ruhe eine neue Einkommensgrundlage durch Weiterbildung zu schaffen und so schneller wieder in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu kommen“, so Schwalb weiter.

„Gemeinsam mit den Experten von WORKSURANCE und den beteiligten Projektpartnern haben wir eine optimale Grundlage gefunden unsere flexible Software-as-a-Service Technologieplattform EMIL Insurance Suite auf ein für uns neues Geschäftsfeld anzupassen. Wir erwarten uns aus dem gemeinsamen Projekt neue Wachstumspotenziale [...]“, ergänzt Bastian Knutzen, Geschäftsführer der EMIL Group GmbH.

Über WORKSURANCE und EMIL

Das Expertennetzwerk WORKSURANCE bündelt Fachkompetenz und langjährige Erfahrung von Versicherungsfachleuten. Am Unternehmen beteiligt sind die Versicherer die Bayerische, die NÜRNBERGER und der VOLKSWOHL BUND. Die WORKSURANCE GmbH ist ein Tochterunternehmen der SCALA Finanzgruppe.

Die 2016 gegründete EMIL Group GmbH unterstützt Versicherungsanbieter unter anderem dabei, Produkte schneller auf den Markt zu bringen und bestehende Portfolios günstiger zu verwalten. Das Technologieunternehmen wird finanziell von Venture Capital Fonds, Family Offices und privaten Investoren unterstützt. (tk)

Bild: © zhukovvvlad – stock.adobe.com

 

Betrieblicher Einkommensschutz für Auszubildende

Wenn das Einkommen beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Probleme wegfällt, kann dies existenzbedrohend werden. Daher ist es das Günstigste, bereits in jungen Jahren vorzusorgen. Unternehmen können schon ihre Azubis dabei unterstützen. Wie, erklärt die NÜRNBERGER.

Ein Artikel von Stefanie Frühwald, Referentin Marktmanagement betrieblicher Einkommensschutz bei der NÜRNBERGER Versicherung

In jungen Jahren macht man sich meist keine Gedanken, welche finanziellen Folgen eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall haben können. Dabei ist gerade für Auszubildende die staatliche Absicherung im Ernstfall völlig unzureichend. Umso wichtiger ist es, Firmenkunden zu sensibilisieren, bereits ihren Auszubildenden die Möglichkeit zu bieten, ihr Einkommen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) abzusichern.

Jedes Jahr starten in Deutschland rund 500.000 junge Menschen eine Berufsausbildung. Mit der Ausbildung fängt ein komplett neues Leben an. Dazu gehört das erste eigene Geld, mit dem sich Wünsche und Träume erfüllen lassen. Leider können die neu gewonnene Freiheit und damit der Weg in die finanzielle Unabhängigkeit schnell wieder enden, wenn es zu gesundheit­lichen Problemen kommt und das Einkommen in der Folge wegfällt.

Der Staat hilft nicht immer

Sich nur auf den Staat zu verlassen, ist kein guter Rat. Gerade bei den Auszubildenden gibt es neben den generell sehr hohen Voraussetzungen für die staatlichen Leistungen noch besondere Hürden, um eine gesetz­liche Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Berufsstarter haben nämlich nur einen Anspruch auf staatliche Leistungen, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeits­unfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist. Für alle weiteren Ursachen besteht ein Leistungs­anspruch nur dann, wenn in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Gerade bei Berufseinsteigern fehlt diese Wartezeit oftmals.

Aber selbst bei Bewilligung der gesetz­lichen Erwerbsminderungsrente, die im Durchschnitt bei etwa 830 Euro monatlich liegt, ist es schwierig, finanziell weiterhin auf eigenen Beinen zu stehen.

Moderne bAV bieten

Unternehmen werden in den letzten Jahren immer kreativer, um bei der sinkenden Anzahl an Azubis ihre Ausbildungsplätze besetzen zu können. Oftmals wird eine Vielzahl von Benefits geboten. Speziell für die junge Generation gibt es zum Beispiel moderne Pausenräume als „Chill-Lounge“ oder es finden regelmäßig Azubi-Events statt, um sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu präsentieren. Warum nicht auf einen nachhaltigen Benefit setzen, der im Fall der Fälle den Lebensstandard der Mitarbeiter sichert? Heutzutage sollte eine moderne bAV nicht nur Altersvorsorge bieten, sondern auch einen betrieblichen Einkommensschutz in Form einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsver­sicherung umfassen. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist dies für den Arbeitgeber ein wichtiges Investment in die Zukunft seines Unternehmens. Schließlich sind die Auszubildenden von heute die Fachkräfte von morgen. Finanziert das Unternehmen den betrieblichen Einkommensschutz noch mit und profitieren auch die Auszubildenden von arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerken, unterstreicht die Firma umso mehr ihre soziale Verantwortung gegenüber den Nachwuchskräften und nutzt damit ein wichtiges Instrument, die künftigen Fachkräfte an das Unternehmen zu binden. Hier sind auch kreative Mischformen am Markt zu finden.

Die perfekte Kombi: bAV und Einkommensschutz

Die Absicherung der Arbeitskraft über die bAV ist besonders einfach und günstig. Die staatliche Förderung wirkt sich durch die Sozial­abgabenersparnis auch bei Auszubildenden aus. Berufsanfänger, die über den Steuerfreigrenzen verdienen, profitieren zusätzlich von der Steuerersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung. Durch den gesetzlich geregelten Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% reduziert sich der Nettoaufwand für den Azubi weiter. Wer bereits in jungen Jahren eine Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung über den Betrieb abschließt, sichert sich zudem ein günstiges Eintrittsalter, das sich ebenfalls vorteilhaft auf die Höhe des Beitrags auswirkt. Weiter profitieren Arbeitnehmer im Rahmen der bAV oftmals von einem Gruppenrabatt durch den Abschluss über den Betrieb. Eine monatlich garantierte BU- oder Grundfähigkeitsrente von 1.000 Euro gibt es für viele Berufsanfänger im Rahmen der bAV deshalb bereits ab 30 Euro Nettolohnaufwand im Monat. Berücksichtigt man noch die Bonusrente aus Überschüssen, können sich bereits Azubis trotz der Versteuerung und Verbeitragung im Leistungsfall ab Beginn eine adäquate Grundversorgung im Einkommensschutz über die bAV sichern.

Neben den Beitragsvorteilen ist auch die Gesundheitsprüfung ein Argument, die Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung über die bAV abzuschließen. Für Belegschaften gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Annahmeverfahren. Das Ausfüllen der Gesundheitsfragen wird durch eine einfache und kurze Dienstobliegenheitserklärung ersetzt, die vom Arbeitgeber abgegeben werden kann.

Zielgruppe mit Potenzial

Für Vermittler ist die Zielgruppe der Auszubildenden besonders interessant. Der Versorgungsbedarf junger Menschen verändert sich in der Zukunft und muss laufend an die aktuelle Lebens­situation angepasst werden. Hier gibt es viele Ansätze für die Beratung. Vor allem mit Abschluss der Ausbildung empfiehlt es sich, Versorgungs­lücken aufgrund des höheren Einkommens zu schließen. Dies hat auch einen positiven Effekt auf die bestehende bAV, da durch die höhere Steuer- und Sozialabgabenersparnis der Nettolohnaufwand sinkt. Die Nettobeitragsersparnis kann sogleich reinvestiert werden, um die Leistungshöhe der abgeschlossenen Berufsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsversicherung anzupassen.

Das höhere Gehalt nach der Ausbildung ist auch das perfekte Argument, sich nun um den Aufbau einer Altersvorsorge zu kümmern. Die sozialversicherungsrechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Grenzen bieten ausreichend Spielraum für den Aufbau einer adäquaten betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Einschluss des Zusatzbausteins „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ im Altersvorsorgetarif besteht ein lebenslanger finanzieller Komplettschutz, der sowohl das Einkommen des Kunden schützt als auch die Altersvorsorge sichert.

Win-win-Situation für alle Beteiligten

Das Angebot eines betrieblichen Einkommensschutzes für Azubis bzw. die Belegschaft hat Vorteile für alle Beteiligten. Die Auszubildenden sind mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung ab dem Start ins Berufsleben finanziell abgesichert, und die unschlagbaren Vorteile aus staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss machen diesen wichtigen Schutz bereits für Berufsanfänger bezahlbar. Unternehmen bieten mit dieser attraktiven Zusatzleistung einen nachhaltigen Benefit und überzeugen als moderner und verantwortungsvoller Arbeitgeber auf dem Bewerbermarkt. Vermittler liefern dafür die passenden Konzepte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sichern sich für die Zukunft ein enormes Upselling-Potenzial in der Zielgruppe der Azubis. Zusammengefasst: eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die NÜRNBERGER Versicherung ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Prostock-studio – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Stefanie Frühwald

Forum betriebliche Versorgung am 22.09.2022 in Mannheim

Der Klassiker endlich wieder live vor Ort: Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung lädt zum 22.09.2022 nach Mannheim. Mit seinem breit gefächerten Vortragsprogramm bietet das Weiterbildungsevent vielfältige Einblicke rund um bAV, bKV und betrieblichen Einkommensschutz.

Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung ist für die Fachwelt der bAV und bKV längst zum jährlichen Pflichttermin avanciert. Seit vielen Jahren bringt der Klassiker unter den AssCompact Wissen Veranstaltungen die Branche zum Austausch rund um betriebliche Versorgungslösungen zusammen. Das Weiterbildungsevent bietet die ideale Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen sowie zeitgemäße Lösungen rund um bAV, bKV und betrieblichen Einkommensschutz zu informieren und Branchenkontakte zu pflegen. Das diesjährige Forum betriebliche Versorgung findet am 22.09.2022 in Mannheim im Congress Centrum Rosengarten statt.

Die Keynote-Speaker und ihre Themen im Überblick
  • Margret Kisters-Kölkes, Rechts­anwaltskanzlei Kisters-Kölkes
  • Dr. Henriette M. Meissner, Geschäftsführerin, Stuttgarter Vorsorge Management GmbH
  • Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer, IFA Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH
Breites Themenspektrum mit Impulsen für die Praxis

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung spannen die Experten der mitwirkenden Gesellschaften in ihren Vorträgen einen weiten Bogen über den Bereich der betrieblichen Versorgung. Die Themen reichen von Konzepten für kleine und mittlere Unternehmen über innovative Einkommensschutz-Lösungen bis hin zu Budgettarifen in der bKV.

Das komplette Programm gibt es hier im Überblick.

Persönlicher Austausch und Networking

Das AssCompact Forum betriebliche Versorgung ist nicht nur eine gute Gelegenheit, Fachwissen zu tanken, sondern auch, das berufliche Netzwerk zu erweitern. Das Weiterbildungsevent findet bewusst wieder als reine Präsenz­veranstaltung statt, um die Vernetzung und den persönlichen Kontakt innerhalb der Branche zu stärken. Vor und nach den Vorträgen können Vermittlerinnen und Vermittler mit Branchenkollegen und Produktanbietern ins Gespräch kommen und sich an den Ständen der Aussteller über aktuelle Entwicklungen, Lösungen und Konzepte rund um bAV und bKV informieren. Angesprochen sind sowohl Vermittlerinnen und Vermittler, die ihr Port­folio um den Bereich betriebliche Versorgung erweitern wollen, als auch Profis, die sich auf den neuesten Stand bringen möchten.

Weiterbildungszeit sammeln

Neben den fachlichen Impulsen, die das Programm für die Beratungspraxis bietet, können teilnehmende Vermittlerinnen und Vermittler mit dem Besuch der Vorträge bis zu 3,5 Stunden Weiterbildungszeit sammeln. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Weiterbildungszeit an die Initiative „gut beraten“ zu übermitteln. Der Teilnahmepreis beträgt 95 Euro (inkl. MwSt.).

Weitere Informationen zum Forum betriebliche Versorgung finden sich unter www.asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Zur Anmeldung geht es hier.

Mitwirkende Gesellschaften

Allianz | ALH Gruppe|Barmenia | die Bayerische |Canada Life | Continentale |DMA | Dialog | HDI | LV 1871 |NÜRNBERGER | PensExpert |Plug.InSurance | R+V |Rechtsanwaltskanzlei Guse |die Stuttgarter | Swiss Life |Versicherungskammer Maklermanagement | VOLKSWOHL BUND | Württembergische| WWK | Xempus

 

bAV: Kollektive Hinterbliebenenabsicherung

Die Hinterbliebenenabsicherung ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber, sich im Ringen um Mitarbeiter von anderen abzuheben. Dabei gilt es, einige Fragen vorab zu klären. Die Dialog präsentiert ihre Lösung der Hinterbliebenenabsicherung.

Ein Artikel von Dr. Thorsten Fischer, Head of bAV Broker Generali Deutschland AG

Die Hinterbliebenenabsicherung in der betrieblichen Altersversorgung hat einen besonderen Stellenwert. Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt häufig hinter dem Bedarf zurück, sodass Einkommenslücken entstehen. Privater Versicherungsschutz ist teuer und in der Regel an gesundheitliche Voraussetzungen gebunden, die bei Personen jenseits der 30 vielfach nicht mehr gegeben sind. Der Bedarf an Hinterbliebenenabsicherung ist demnach groß. Arbeitgebern bietet sich die Chance, diesen Versicherungsbedarf der Belegschaft im Rahmen der bAV zu decken. Im Idealfall kann er sich dabei mit einem nachhaltig besseren Leistungsspektrum attraktiver positionieren als die um die Beschäftigten werbende Konkurrenz. Die Frage ist nur: Wie sieht die beste Lösung aus?

Wer übernimmt die Finanzierung?

Zunächst gilt es zu klären, wer die Finanzierung übernimmt. Finanzielle Verpflichtungen, steigende Kosten, wirtschaftliche Sorgen und Inflationsdruck sprechen gegen eine Finanzierung durch Entgeltumwandlung. Die Arbeitgeberfinanzierung bietet entscheidende Vorteile. Ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis, sowie die Effizienz in der Administration sprechen dafür, die Versorgungsleistung als Arbeitgeber aus eigener Tasche zu finanzieren.

Welchen Durchführungsweg wählen?

Bei der Frage, welcher Durchführungsweg gewählt werden soll, spielen individuelle Wünsche eine große Rolle. Die Direktversicherung ist – insbesondere bei besserverdienenden Beschäftigten – häufig ausgereizt. Die Fördergrenze von 4% bzw. 8% der Beitragsbemessungsgrenze ist vielfach durch Ansparprozesse für eine Altersleistung besetzt. Eine Lösung ist die Direktzusage, die in der Form einer befristeten, einjährigen Zusage keine unverfallbaren Anwartschaften produziert und damit auch Beitragsverpflichtungen zur gesetzlichen Insolvenzsicherung verhindert. Auch ein Bilanzausweis kann bei entsprechender Gestaltung vermieden werden. Der Arbeitgeber bleibt zu jeder Zeit flexibel und ist nicht über Jahre an sein Versprechen gebunden.

Kollektivversicherungsvertrag über ein Jahr

Um die befristete, einjährige Zusage mit Versicherungsschutz zu unterlegen, bietet die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, die Produktlösung AnnoFlex® an. Bei AnnoFlex® handelt es sich um einen Kollektivversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr, der die Option auf Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr beinhaltet. Die Beitragshöhe wird je nach Schadenverlauf nach oben oder unten angepasst. Sie bewegt sich immer zwischen 65% und 135% des altersabhängig kalkulierten Beitrages für das aktuelle Jahr.

Kollektive Hinterbliebenenabsicherung in der bAV
So funktioniert die Rechnung

Statt der klassischen laufenden Kalkulation, bei der die Höhe des Beitrags über die Laufzeit konstant bleibt, nutzt AnnoFlex® eine einjährige Kalkulationsgrundlage. Hierbei erfolgt die Kalkulation risikoadäquat jeweils nur für ein Jahr. Der Vorteil ist, dass der altersabhängig kalkulierte Beitrag in den ersten Jahren deutlich niedriger ausfällt als bei der klassischen Kalkulation. In der Gesundheitsprüfung ist bei einer Todesfallleistung bis 250.000 Euro im Rahmen einer Arbeitgebererklärung lediglich eine Frage zu beantworten.

Bindung der Mitarbeiter und verbessertes Image

AnnoFlex® bietet außerdem eine Reihe von Bausteinen, die die Produktlösung in die Versorgungslandschaft des Arbeitgebers einbetten. Im Rahmen der Versorgung bei Invalidität gibt es mehrere Abstufungen, gesetzliche Leistungen können angerechnet werden. Es können Renten- und Kapitalzusagen abgebildet und Leistungsbegrenzungen bei bestimmten Krankheiten vereinbart werden. Darüber hinaus stehen Karenzzeiten und Rentendynamiken zur Verfügung. Zudem lassen sich Bausteine integrieren, die ein betriebliches Gesundheitsmanagement ermöglichen. Eine gesündere Belegschaft sorgt für einen sinkenden Beitrag der Rückdeckungsversicherung und eine höhere Produktivität im Betrieb. Der Arbeitgeber profitiert von einer stärkeren Bindung seiner Mitarbeiter und von einem verbesserten Image bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die Dialog ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Hurca! – stock.adobe.com; Grafik: © Dialog

 
Ein Artikel von
Dr. Thorsten Fischer

Berufsunfähigkeitsversicherung: Gute Beratung gefragter denn je

Welche speziellen Bedürfnisse haben Kunden, die sich erstmals gegen Berufsunfähigkeit absichern oder ihren entsprechenden Anbieter wechseln wollen? Wissenswertes zur Customer Journey in der BU hat das Marktforschungsinstitut HEUTE UND MORGEN zusammengetragen. Wenig überraschend: Persönliche Kontakte sind Trumpf.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist nicht nur eine besonders ertragsstarke Versicherungssparte und stellt für alle, die auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind, eine der wichtigsten Absicherungen dar. Zugleich ist der Wettbewerb um Neukunden und Wechsler in der Branche sehr groß und vor allem: die BU ist extrem komplex und daher sehr beratungsintensiv.

Zum dritten Mal nach 2014 und 2019 hat das Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN die Customer Journey zur BU im Rahmen der gleichnamigen Studie „Customer Journey zur Berufsunfähigkeitsversicherung 2022“ unter die Lupe genommen.

Persönliche Beratung ist das A und O

Demnach sind persönliche Beratungsgespräche mit Versicherungsmaklern und -vertretern in der BU – trotz zwischenzeitlicher Corona-Beschränkungen – besonders starke Abschlusstreiber, sowohl was die Neuabschlüsse als auch den Versicherungswechsel angeht. Ganz besonders dann, wenn die Beratung vom Kunden als bedarfsorientiert, objektiv und fair wahrgenommen wird. Der Studie zufolge schließen aktuell knapp zwei Drittel der Kunden unmittelbar persönlich über einen Berater ab, insbesondere über ihren Versicherungsmakler oder ihnen bekannte Vertreter, selten auch über Bankberater. Einige schließen ihren BU-Vertrag durchaus auch telefonisch über einen Berater ab. Gerade während der Corona-Pandemie hat der telefonische Abschlussweg im Vergleich zu den Vorgängerstudien einige Prozentpunkte hinzugewonnen.

Vergleichsportale und Versicherer-Websites werden als Informationsquelle genutzt

Das Internet wird natürlich trotzdem sehr häufig genutzt – als Informationsquelle. Speziell beim Anbieterwechsel habe die Bedeutung von Vergleichsportalen als Startpunkt der Informationssuche zugenommen, so die Studie. Anbieter-Websites hingegen würden im Rahmen der Informationsphase deutlich seltener genutzt als noch in den Vorjahren. Im Unterschied zu den Beratungsgesprächen werden diese Websites laut HEUTE UND MORGEN auch überwiegend als nicht hilfreich erlebt. Aber: Vor allem Personen, die sich erstmals mit der BU-Thematik auseinandersetzen, informieren sich deutlich häufiger direkt auf den Websites der Versicherer als solche, die einen Anbieterwechsel anstreben. Aber auch unabhängige Verbraucherseiten werden häufiger genutzt.

Kunden holen sich aktiv Angebote ein

Zudem gehen BU-Interessierte, die noch keine entsprechende Absicherung besitzen, der Studie zufolge vermehrt aktiv auf die Versicherer zu, um sich dort direkt Angebote einzuholen. Die Nase vorn haben dann die Anbieter, die potenzielle Kunden bei ihren Angeboten nicht lange warten lassen: 2014 lag die durchschnittliche Wartezeit bei BU-Angeboten noch bei sieben Tagen, aktuell hat sich diese auf 3,5 Tage halbiert. Jeder dritte BU-Interessierte erhält von den Anbietern sogar noch schneller ein Angebot.

Wechselwille: Preis-Leistungs-Verhältnis zählt

Und wie sieht es mit denjenigen aus, die bereits eine BU besitzen und wechseln wollen? Was bringt Kunden überhaupt dazu, bei einem solch komplexen Produkt wie der BU einen einmal gefundenen Anbieter wechseln zu wollen? Der HEUTE-UND-MORGEN-Studie zufolge ist es vor allem die Aussicht auf finanzielle Einsparmöglichkeiten, die zu Wechselabsichten in der BU führt. Allerdings spielten hier reine Preisargumente eine geringere Rolle als noch in den Vorgängerstudien. Eher sei es das Preis-Leistungs-Verhältnis im Ganzen, worauf wechselwillige Kunden besonders schauen. Wenn sie keine konditionsbezogenen oder finanziellen Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Anbieter feststellen konnten, haben sich die meisten Personen, die bereits eine BU besitzen, der Studie zufolge gegen einen Anbieterwechsel entschieden.

Und was die Gründe für den Nichtabschluss einer BU-Versicherung nach erfolgter aktiver Informationsphase von Personen angeht, die bisher noch keine BU besessen haben, so geben die meisten einen als zu hoch wahrgenommenen Preis bzw. die eigene, oftmals eingeschränkte aktuelle finanzielle Situation an.

Weitere Infos gibt es hier.

Bild: © Puwasit Inyavileart – stock.adobe.com

 

Marktstandards in der BU: Weiterentwicklung auf hohem Niveau

Über 440 BU-Tarife von 73 Anbietern hat das Analyseinstitut infinma im Rahmen seiner aktuellen Marktstandards einer genauen Untersuchung unterzogen. Über die Hälfte davon wurde zertifiziert, weil die gängigen Marktstandards erfüllt oder übererfüllt werden. Ursächlich für das stetig steigende Niveau könnte auch die wachsende Konkurrenz vonseiten der Grundfähigkeitstarife sein.

<p>Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und will damit sowohl Vermittlern und Maklern, als auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen geben. </p><p>Im Rahmen der Marktstandards in der BU werden regelmäßig Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Dabei werten die Analysten von infinma derzeit zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. </p><h5>Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung ist üblich geworden</h5><p>„Nach wie vor ist der Markt in der BU in Bewegung. Möglicherweise sorgt das wachsende Angebot von immer mehr Grundfähigkeitsversicherungen für neuen Konkurrenzdruck. Dabei konnten wir beobachten, dass derzeit vor allem das Thema Nachversicherungsoptionen eine große Rolle spielt“, kommentiert Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. So habe sich zum Beispiel der Marktstandard bei der ereignisunabhängigen Nachversicherungsmöglichkeit geändert: Es sei jetzt marktüblicher Standard geworden, den Kunden eine Erhöhungsmöglichkeit für ihren BU-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anzubieten, ohne dass dazu ein bestimmter, vorab festgelegter Anlass vorliegen müsse.</p><p>Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine ärztliche Prognose, in der der versicherten Person attestiert wird, dass sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, ihren Beruf auszuüben. Ein Arzt wird eine solche Prognose umso eher stellen können, je kürzer der Zeitraum ist, für den die Prognose Gültigkeit haben soll. Marktüblich ist inzwischen eine Prognose, die auf einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten abstellt.</p><p>Sollte keine ärztliche Prognose über den erforderlichen Zeitraum möglich sein, so greift ein zweites „Auffangkriterium“: Die versicherte Person gilt auch dann als berufsunfähig, wenn Sie bereits sechs Monate ununterbrochen außer Stande war, ihren Beruf auszuüben. Als Marktstandard gilt derzeit, dass nach sechs Monaten Berufsunfähigkeit rückwirkend von Beginn an geleistet wird.</p><p>Die meisten Versicherer am Markt verzichten derzeit auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“ mit der sie die Möglichkeit hätten, die Leistungen mit dem Hinweis darauf zu verweigern, dass die versicherte Person einen anderen Beruf, einen sogenannten „Verweisungsberuf“, ausüben könnte.</p><p>Am Markt hat sich laut infinma-Untersuchung zudem mittlerweile die Regelung etabliert, dass die Versicherer BU-Leistungen ab dem 1. des Monats erbringen, der auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit folgt. Hat der Versicherer am 10. eines Monats den Eintritt der BU festgestellt, so wird die erste Leistung zu Beginn des Folgemonats erbracht</p><p>Was eine Stundung der Beiträge angeht, so gilt es derzeit als Marktstandard, grundsätzlich eine Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung zu ermöglichen; bei Ablehnung der Leistungspflicht können die Beiträge ratierlich mit Stundungszinsen entrichtet werden; der Zeitraum der Stundung kann befristet sein.</p><h5>231 von 442 Tarife und 41 von 73 Anbietern werden zertifiziert</h5><p>Wie üblich vergibt infinma Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen. Aktuell seien einige Versicherer neu ausgezeichnet worden, bei einigen andern sei das Zertifikat aber auch weggefallen. Konkret konnten von den 73 in der aktuellen Studie untersuchten Gesellschaften 41 zertifiziert werden, von den 442 untersuchten Tarifen erhielten 231 ein infinma Zertifikat.</p><p>Das bedeutet, die Anzahl der zertifizierten Tarife in Relation zur Gesamtzahl der untersuchten Tarife ist angestiegen, was der zweite infinma-Geschäftsführer, Marc Glissmann, als Beweis dafür sieht, dass sich die BU-Produkte auf ohnehin schon gutem Niveau kontinuierlich weiterentwickeln. Produkteigenschaften, die noch vor wenigen Jahren ein absolutes Highlight gewesen seien, gehörten inzwischen zu den Must-Haves.</p><h5>Ausblick: Marktstandards bleiben in Bewegung</h5><p>Dass die Marktstandards auch künftig in Bewegung bleiben werden, damit rechnen die infinma-Geschäftsführer bereits jetzt. So hätten beispielsweise immer mehr Produkte bereits eine Verlängerungsoption. Und auch die Regelungen zur Teilzeit würden weiter angepasst. Außerdem bekämen auch Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Einmalzahlungen bei Krebs eine immer größere Bedeutung, wagt Marc Glissmann einen Ausblick auf kommende BU-Marktstandards. (ad)</p><p>Die aktuellen Marktstandards können demnächst auf der <a href="https://infinma.com/&quot; target="_blank" >infinma-Website</a> abgerufen werden.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © skywalk154 – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/ADDE2556-28F5-486C-93D0-1514F399D70E"></div>

 

Nürnberger bietet Produktpaket für die Kindervorsorge an

Mit ihrem neuen Produktpaket Kindervorsorge, bündelt die Nürnberger Versicherung die Absicherung des eigenen Kindes mit einem frühzeitigen Start der Vermögensbildung. Zentrale Bausteine sind eine fondsgebunde Rentenversicherung sowie Optionen für den Einkommensschutz.

Die Nürnberger Versicherung bringt ein neues Produkt an den Start, mit dem Kinder einerseits gegen Schul- bzw. Berufsunfähigkeit abgesichert werden und gleichzeitig bereits in jungen Jahren der Vermögensaufbau beginnt.

Ernstfallschutz

Um das zu gewährleisten, enthält die Nürnberger Kindervorsorge unter anderem den Ernstfallschutz Kids. Dabei handelt es sich um eine Einkommensschutz-Option und eine „echte“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ab 10 Jahren. Diese und die Schulunfähigkeitsversicherung beinhalten alle Komponenten der nachhaltigen Produktserie Einkommensschutz4Future.

Vermögensbildung

Bei der vermögensbildenden Komponente Vermögensaufbau4Kids handelt es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung, die bereits ab einem Sparbeitrag von 25 Euro pro Monat verfügbar ist. Die Beiträge können je nach Lebenssituation angehoben oder reduziert werden. Mit der Protect-Option kann das erreichte Guthaben jederzeit risikominimierend umgeschichtet werden. Auch Zuzahlungen und Entnahmen sind während der gesamten Laufzeit möglich.

Einkommensschutz-Option

Die Einkommensschutz-Option (EKS-Option) ist kostenfrei enthalten und bietet Schutz im Falle von Berufs- bzw. Schulunfähigkeit oder des Verlusts von Fähigkeiten – ohne erneute Risikoprüfung. Die Gesundheitsfragen müssen nur einmal bei Vertragsabschluss beantwortet werden. Eltern können die Schulunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung für ihr Kind ab einem Kindesalter von fünf Jahren abschließen. Ab 10 Jahren und dem Übertritt auf eine weiterführende Schule ist der Abschluss einer Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung (Schüler-BU) möglich. Alternativ kann der Nachwuchs erst zu Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums bzw. bei Start ins Arbeitsleben eine BU- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Die maximale monatliche Rente beträgt hier jeweils 1.000 Euro.

Mit der EKS-Option Plus ist 15 Jahre nach Versicherungsbeginn des Vermögensaufbau4Kids bei Ausübung der Option auf eine BU- oder Grundfähigkeitsversicherung eine max. monatliche Rente von bis zu 1.500 Euro möglich.

Optionaler zusätzlicher Schutz

Bei Diagnose einer von 55 versicherten schweren Erkrankungen, acht kinderspezifischen Kinderkrankheiten, einem Grad der Behinderung ab 50 sowie bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 (SGB XI) gibt es eine einmalige Kapitalleistung. Mit 27 Jahren ist es möglich, die vereinbarte Versicherungssumme in einen selbstständigen Dread-Disease-Vertrag zu übernehmen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bei Einschluss des Versorger-Schutzes zahlt die Nürnberger bei Tod des Versorgers die Beiträge bis zum Ende der Versorgungsphase weiter (27. Lebensjahr). Und bei Wahl der Pflege-Option erstattet die Nürnberger bei Pflegebedürftigkeit im Rentenbezug eine höhere Rente.

BetterDoc bei SU und Schüler-BU

Sollte das Kind erkranken, unterstützt der Spezialisten-Service BetterDoc bei der Suche nach dem passenden Arzt. Dieser Service ist bei der SU und der Schüler-BU inkludiert und kann während der gesamten Vertragslaufzeit unbegrenzt genutzt werden. Und für beide Einkommensschutz-Varianten gilt: Ernstfallschutz für schwere Erkrankungen, Kinder-Unfallschutz Kompakt sowie Kinder-Krankenzusatzversicherung können zusätzlich abgeschlossen werden. (tku)

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Dialog Lebensversicherung unterliegt erneut dem BdV

Im Rechtsstreit um unangemessene Benachteiligungen von BU-Versicherten zwischen dem Bund der Versicherten und der Dialog Lebensversicherung hat das Oberlandesgericht München das Klausel-Verbot nun bestätigt. Mit dem Urteil ließ es aber auch eine Revision beim BGH zu.

Die Dialog Lebensversicherung bzw. ihr Mutterkonzern, die Generali Deutschland, musste vor dem Oberlandesgericht (OLG) München erneut eine Niederlage gegen die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) einstecken. Die Verbraucherschützer hatten zwei Klauseln im Vertragswerk des Tarifs „SBU-professional Vitality“ kritisiert und erstinstanzlich bereits vor dem Landgericht München auf Unterlassung geklagt – und schon damals Recht bekommen, wie AssCompact berichtete (BU-Fitness-Tarif: Verbraucherschützer erzielen ersten Erfolg). Das OLG hat sich nun bereits mit Urteil vom 31.03.2022 vollständig der Ansicht des BdV angeschlossen und dem Versicherer verboten, diese Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. „Der Fitnesstarif der Dialog ist für uns ein Datenfresser, der mit unsportlichen Mitteln arbeitet. Wir freuen uns, dass auch die zweite Instanz das abgepfiffen hat. Mit Spannung erwarten wir jetzt die Entscheidungsgründe des Gerichts“, erklärt BdV-Vorstand Stephen Rehmke, der nach dem angekündigten Abgang von Axel Kleinlein (Bund der Versicherten: Axel Kleinlein hört auf) der neue BdV-Frontmann zu sein scheint.

Hintergrund des Rechtsstreites

Der Tarif „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung wird in Kombination mit dem „Vitality“-Gesundheitsprogramm des Versicherungskonzerns Generali abgeschlossen. Das Programm verspricht unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Der BdV hatte unter anderem moniert, dass Verbraucher nicht erfahren, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Zudem versäumt der Versicherer darauf hinzuweisen, dass die in Aussicht gestellten Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können. Nach erfolgloser Abmahnung hatte der Verbraucherschutzverein daher im Juli 2020 Klage erhoben und in erster Instanz gewonnen.

Revision vor dem BGH wurde zugelassen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision – und damit der Weg vor den Bundesgerichtshof (BGH) – wurde zugelassen. „Wir scheuen auch die Auseinandersetzung vor dem BGH nicht. Im Gegenteil: Die Bestätigung unserer Position durch eine höchstrichterliche Entscheidung wäre ganz im Sinne des Verbrauchschutzes“, kündigte Rehmke bereits im Falle eines BGH-Verfahrens an. (as)

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R+V mit neuem BU-Tarif

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V wurde überarbeitet. Das neue Produkt ist in drei Tariflinien verfügbar und seit 01.07.2022 am Start. Laufende Überschüsse der BU können in einem nachhaltig ausgerichteten Fonds der Union Investment angelegt werden.

Die neue BU der R+V ist in drei Tariflinien aufgeteilt: classic, comfort und premium. In allen drei Produktvarianten leistet die R+V ab 50%-iger Berufsunfähigkeit und verzichtet auf die Verweisung auf einen anderen als den ausgeübten Beruf (abstrakte Verweisung). Auf Wunsch des Kunden können die laufenden Überschüsse in einem nachhaltig ausgerichteten Fonds der Union Investment angelegt werden. Am Ende der Vertragslaufzeit ist dann eine steuerfreie Auszahlung vorgesehen.

Versicherungsschutz erhöhen und Beiträge reduzieren

Zudem kann der Kunde bei bestimmten Anlässen den Versicherungsschutz erhöhen – und zwar ohne neue Gesundheitsprüfung. Solche Anlässe sind etwa: neuer Beruf, Gründung eines eigenen Haushalts, Aufnahme eines Immobiliendarlehens, Geburt eines Kindes etc. Junge Kunden bis zum Alter von 30 Jahren haben zudem bis zu dreimal die Möglichkeit, ihren Beitrag ohne erneute Risikoprüfung überprüfen und gegebenenfalls reduzieren zu lassen.

Drei Tariflinien

In der günstigeren classic-Variante erhält der Versicherte erst eine Rente, wenn die Berufsunfähigkeit bereits 18 Monate andauert. In den Varianten comfort und premium zahlt die R+V eine BU-Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Leistungen schon bei AU und schweren Krankheiten

Zudem kann in den Varianten comfort und premium eine Rente bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit ist kein 50%-iger BU-Grad notwendig. Darüber hinaus bieten comfort und premium eine Sofortleistung bei schweren Krankheiten wie etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Die R+V zahlt in diesen Fällen die BU-Rente sofort für bis zu 15 Monate aus.

Lebenslange Pflegerente und Sofortkapital

Die Tariflinie premium hat zudem zwei weitere Bausteine. Erstens bietet die R+V zusätzliche Pflegeleistungen, mit denen die BU-Rente verdoppelt werden kann. Sollte der Versicherte während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig werden, erhält er zusätzlich eine lebenslange Pflegerente in Höhe der BU-Rente. Zweitens zahlt die R+V im BU-Fall ein Sofortkapital in Höhe einer Jahresrente, um wichtige Ausgaben wie etwa für Umbauten am Haus, die zusätzliche Betreuung der Kinder oder die Beauftragung von Haushaltshilfen begleichen zu können. (tku)

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