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0310

BU

ERGO Leben bringt erweitertes SBU-Produkt

Im Rahmen der neuen selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO Leben erfahren viele versicherte Berufe Leistungsverbesserungen. Kunden, die bei DKV und ERGO versichert sind, profitieren außerdem davon, dass der Übergang vom DKV-Krankentagegeld auf die ERGO-BU-Rentenleistung lückenlos gestaltet ist.

<p>Die ERGO Lebensversicherung hat eine erweiterte selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt. Neu im Leistungsumfang ist nun beispielsweise eine Infektionsklausel die greift, wenn medizinisches Personal wegen Infektion und aufgrund einer behördlichen Verfügung oder gesetzlichen Anordnung den Beruf nicht mehr ausüben darf. Für Notare und Rechtsanwälte gibt es einen speziellen Tarif, der auf Verweisung generell verzichtet. Bei Studenten und Hausfrauen verzichtet ERGO beim neuen Produkt auf die abstrakte Verweisung.</p><p>Die neue SBU ist neben der üblichen Form der privaten Absicherung auch in Form einer Direktversicherung im Rahmen einer bAV abschließbar. Eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, eine jährliche automatische Anpassung und die Möglichkeit, Rentendynamik im Leistungsfall zu vereinbaren, runden das Produkt ab. Eine zusätzliche Verbesserung gibt es außerdem für Kunden, die bei DKV und ERGO Lebensversicherung versichert sind: Der Übergang vom Krankentagegeld der DKV auf die BU-Rentenleistung der ERGO Lebensversicherung ist lückenlos gestaltet. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/342A23E1-C715-45AA-A32F-CA9F6F4B06E5"></div>

 

„Versteckte“ AU-Klausel in den meisten BU-Bedingungswerken?

Eine aktuelle Statistik des GDV zur Schadenregulierung der BU-Versicherer sorgt für Diskussionen unter BU-Experten. Hinsichtlich der dort genannten Bearbeitungszeit meldet Versicherungsmakler Alexander Stegmeier Zweifel an. Die (fiktive) AU-Klausel könnte seiner Ansicht nach Antragsteller vor langen Bearbeitungszeiten schützen, wie er in seinem nachstehenden Kommentar ausführt.

<p>Einige Versicherer haben in ihren Bedingungswerken eigene Regelungen als Leistungseinstieg in die Berufsunf&auml;higkeitsrente bei Arbeitsunf&auml;higkeit. Die meisten BU-Versicherer wollen aber ganz bewusst diese sogenannte AU-Klausel oder &bdquo;Gelber-Schein-Regelung&ldquo; nicht in ihren Bedingungswerken verankern, da diese f&uuml;r sie nicht oder nur schwer kalkulierbar ist.</p>
<p>Fest steht, dass die AU-Klausel beim Leistungsantrag eine wesentliche Erleichterung f&uuml;r den betroffenen Kunden dahingehend darstellt, dass er schneller an eine monatliche Zahlung seiner Rente kommt.</p>
<p>Der GDV hat j&uuml;ngst in einer nicht unumstrittenen Ver&ouml;ffentlichung mitgeteilt, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Gesellschaften zwischen vollst&auml;ndigem Leistungsantrag und Leistungsentscheidung 13 Kalendertage dauert. Aus eigener Erfahrung ist diese Schnelligkeit eher selten der Fall, daher bezweifle ich diese Zahl! Insofern ist die Unterst&uuml;tzung durch die AU-Klausel f&uuml;r den Anspruchserhebenden sehr hilfreich.</p>
<p>Versicherten, deren bestehendes BU-Bedingungswerk keine AU-Klausel vorsieht, und die l&auml;nger als sechs Monate arbeitsunf&auml;hig sind, k&ouml;nnte ein Urteil des Landgerichts (LG) Dortmund aus dem Jahr 2014 sehr hilfreich bei Leistungsantr&auml;gen sein.</p>
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Klausel zur fiktiven BU</h5>
<p>Der &uuml;berwiegende Teil der BU-Versicherer verwendet neben der normalen Definition zur Berufsunf&auml;higkeit zus&auml;tzlich eine Klausel zur fiktiven Berufsunf&auml;higkeit. Das bedeutet: Kann nicht festgestellt werden, dass die Berufsunf&auml;higkeit voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen andauern wird, so gilt es als Berufsunf&auml;higkeit von Beginn an, wenn die Berufsunf&auml;higkeit gem&auml;&szlig; &sect; 2 Absatz 1 und 2 tats&auml;chlich l&auml;nger als sechs Monate angedauert hat.</p>
<p>Dies hat das LG Dortmund mit Urteil vom 06.02.2014 (Az.: 2 O 249/13) zum Anlass genommen einen Versicherer mit einem fingierten Leistungsanerkenntnis zur Zahlung zu verurteilen. Aus dem Urteil:</p>
<p>&bdquo;... Nach diesen &auml;rztlichen Berichten und Gutachten, die die Beklagte ihrer Leistungsentscheidung zugrunde gelegt hat, bestand f&uuml;r einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ununterbrochener Arbeitsunf&auml;higkeit der Kl&auml;gerin in ihrem Beruf als Arzthelferin. Diese, die Prognose bedingungsgem&auml;&szlig;er Berufsunf&auml;higkeit ersetzende sogenannte fiktive Berufsunf&auml;higkeit gem&auml;&szlig; &sect; 2 der vereinbarten BUZ 92, gilt von Beginn an als Berufsunf&auml;higkeit, so dass zum Zeitpunkt der Leistungsentscheidung der Beklagten die vereinbarten Voraussetzungen f&uuml;r ein bedingungsgem&auml;&szlig;es Leistungsanerkenntnis durch die Beklagte vorlagen &hellip;&ldquo;</p>
<p>Und weiter: &bdquo;&hellip; Gibt aber der Versicherer ein nach den Bedingungen gebotenes Leistungsanerkenntnis nicht ab, wird sein gebotenes Anerkenntnis fingiert mit der Folge, dass der Versicherer verpflichtet ist, die bedingungsgem&auml;&szlig;en Leistungen &ndash; im vorliegenden Fall monatliche Rente und Beitragsbefreiung &ndash; zu erbringen &hellip;&ldquo;</p>
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Unbeabsichtigt: &bdquo;fiktive&ldquo; AU-Klausel</h5>
<p>Das hei&szlig;t, die durchg&auml;ngig bescheinigte Arbeitsunf&auml;higkeit &uuml;ber sechs Monate kann ein Nachweis sein, dass der letzte Beruf vor der Erkrankung zu 100% nicht ausge&uuml;bt wurde.</p>
<p>In diesen F&auml;llen sagt das LG Dortmund: &bdquo;Ist nach den von einem Versicherer seiner Entscheidung zugrunde gelegten &auml;rztlichen Berichten von einer mehr als sechsmonatigen Arbeitsunf&auml;higkeit auszugehen, wird ein Leistungsanerkenntnis fingiert&ldquo; (Leitsatz). Mit der Folge, dass das Gericht den Versicherer so stellt, als h&auml;tte er ein Leistungsanerkenntnis abgegeben.</p>
<p>Von diesem kann sich der Versicherer dann nur noch &uuml;ber ein Nachpr&uuml;fungsverfahren l&ouml;sen, das f&uuml;r den Versicherten wesentlich besser ist. Aus meiner Sicht haben somit &uuml;ber das fingierte Leistungsanerkenntnis fast alle Versicherer eine &bdquo;fiktive&ldquo; AU-Klausel in ihrem Bedingungswerk. Ob sie nun wollen oder nicht!</p>
<p><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/Gegenueberstellung%2…; target="_blank">Hier</a> finden Sie eine Gegen&uuml;berstellung der Regelungen zur AU und BU. Zusammengestellt von Versicherungsmakler Alexander Stegmeier als pdf.</p>
<p>Lesen Sie auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/gdv-will-vorw%C3%BCrfe-bu-versiche…; target="_blank">GDV will Vorw&uuml;rfe an BU-Versicherer mit neuer Statistik entkr&auml;ften</a></p>
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GDV will Vorwürfe an BU-Versicherer mit neuer Statistik entkräften

Der GDV hat gestern eine Statistik vorgelegt, mit der gezeigt werden soll, dass Versicherer bei einer Berufsunfähigkeit ihrer Kunden schnell und unkompliziert leisten und dass es nur wenige Ablehnungen bei BU-Anträgen gibt. Der Verband reagiert damit auch auf die Kritik der vergangenen Monate.

<p>Kritik an der Leistungsbereitschaft der Versicherer gab es in den vergangenen Monaten immer wieder. Ins Blickfeld r&uuml;ckt dabei insbesondere die Berufsunf&auml;higkeitsversicherung. Oft an Einzelf&auml;llen festgemacht, wird Versicherern vorgeworfen, Leistungen zu verz&ouml;gern oder zu unterlassen. Auch Versicherungsmakler, die f&uuml;r ihre Kunden eintreten, &uuml;ben Kritik. Mittlerweile hatte sich schon die Politik mit dem Thema zu besch&auml;ftigen und Branchenteilnehmer legten Untersuchungen dazu vor.</p>
<p>Gestern hat nun der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine neue Branchenstatistik vorgelegt, die erstmals erhoben wurde. Der Verband kommt dabei zu dem Schluss, dass die meisten Versicherten bei Berufsunf&auml;higkeit schnell ihre Leistungen erhalten w&uuml;rden. Nur bei knapp 6% der Leistungsantr&auml;ge w&uuml;rden die Versicherungsunternehmen Gutachten einholen, so der GDV. Und die w&uuml;rden &uuml;berwiegend zu Gunsten der Versicherten ausgehen.</p>
<p>Der Statistik zufolge erkannten die Unternehmen im Jahr 2014 rund 40.200 Antr&auml;ge ihrer Kunden auf Leistungen der&nbsp;Berufsunf&auml;higkeitsversicherung an. Die Leistungsquote &ndash; also das Verh&auml;ltnis von anerkannten zu eingereichten Leistungsantr&auml;gen &ndash; lag bei ann&auml;hernd 77%. Der GDV w&auml;hnt diese Zahl als Erfolg. Anders sieht das Versicherungsmakler und BU-Experte Matthias Helberg, der <a href="http://www.helberg.info/blog/2016/01/versicherungsverband-gdv-neue-stat…; target="_blank">in seinem Blog</a> kritisiert, dass damit &bdquo;2014 bei rund 12.000 Betroffenen die Berufsunf&auml;higkeit nicht anerkannt wurde.&ldquo; Er fordert, dass die Gr&uuml;nde der Leistungsablehnungen dringend branchenweit erfasst und genannt werden m&uuml;ssten. Helberg weiter: &bdquo;Und die Branche t&auml;te gut daran, transparent darzulegen, warum man in 12.000 F&auml;llen existenzielle Versicherungsleistungen nicht gew&auml;hren konnte.&ldquo; Helberg sieht auch weitere Zahlen fehlinterpretiert, auch wenn er es grunds&auml;tzlich begr&uuml;&szlig;t, dass entsprechende Zahlen &uuml;berhaupt preisgegeben werden.</p>
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Wer eine BU will, bekommt eine BU &hellip;?</h5>
<p>Der GDV sieht durch die Zahlen jedenfalls die Versicherer im positiven Sinne best&auml;tigt. &bdquo;Die Unternehmen leisten &ndash; schnell und unkompliziert. Gutachten spielen nur eine Nebenrolle. Zudem bekommt so gut wie jeder, der sich gegen Berufsunf&auml;higkeit absichern m&ouml;chte, auch ein Angebot von einer Versicherung&ldquo;, &auml;u&szlig;ert sich Peter Schwark, Mitglied der GDV-Hauptgesch&auml;ftsf&uuml;hrung, bei Vorstellung der Statistik. Bei knapp 823.000 Antr&auml;gen auf Abschluss einer Berufsunf&auml;higkeitsversicherung gab es 2014 laut neuer Statistik in fast 776.000 F&auml;llen auch ein Versicherungsangebot. Das entspreche einer Annahmequote von &uuml;ber 94%. Ob sich aus dem Angebot auch ein Abschluss generierte, geht aus der Statistik jedoch nicht offensichtlich hervor.</p>
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Angaben zur Erhebung</h5>
<p>Die Statistik zu Versicherungs- und Leistungsantr&auml;gen st&uuml;tzt sich auf die Angaben von Unternehmen, die zusammen rund 84% des Marktes in der Berufsunf&auml;higkeitsversicherung abdecken, erkl&auml;rt der GDV. Die Angaben zu Gutachtenquoten bez&ouml;gen sich auf Unternehmen mit einem Marktanteil von zusammen rund 60%. (bh)</p>
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KlinikRente jetzt auch mit konsortialer BU-Vorsorge

(ac) Das Versorgungswerk KlinikRente bietet ab sofort eine konsortiale private Berufsunfähigkeitsvorsorge speziell für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Zeitgleich wird das Trägerkonsortium der KlinikRente durch die R+V Lebensversicherung AG verstärkt.

<p>Neben ihren Angeboten in der betrieblichen Altersversorgung bietet die KlinikRente <a href="http://www.klinikrente.de&quot; target="_blank" >(www.klinikrente.de)</a> nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für die Beschäftigten in der Gesundheitswirtschaft an. Dabei verweist das Versorgungswerk auf das erhöhte Berufsunfähigkeitsrisiko der Mitarbeiter in Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen. Schuld daran hätten Schichtdienst, unregelmäßige Arbeitszeiten und psychische Belastungen. Die neue Konsortiallösung gibt es in zwei Varianten – die KlinikRente.BU für alle Beschäftigten und Selbstständigen im Gesundheitswesen und die KlinikRente.BUÄ für angestellte Ärztinnen und Ärzte in ambulanten oder stationären Einrichtungen. Die Konsorten der KlinikRente sind Allianz, Deutsche Ärzteversicherung, Deutsche Beamtenversicherung, Generali und Swiss Life. </p><p>Beim Abschluss der Konsortial-BU gilt eine reduzierte Risikoprüfung bei der Versorgung von Belegschaften. Die Infektionsklausel sorge zudem für Leistungen auch bei teilweisem Berufsverbot und die Nachversicherungsgarantien biete eine hohe Flexibilität, hebt die KlinikRente die Besonderheiten des Angebots hervor.</p><h5>R+V neu im Trägerkonsortium</h5><p>Ab Oktober 2015 wird das Versorgungswerk KlinikRente zusätzlich durch die R+V verstärkt. Die R+V hat bereits langjährige Erfahrung mit Branchenversorgungswerken, beispielsweise durch das ChemieVersorgungswerk, als Konsortialpartner bei der MetallRente, durch die ApothekenRente oder das landwirtschaftliche Versorgungswerk. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8222B0D6-D0DC-4A93-A969-8010B5DE6DFD"></div>

 

VOLKSWOHL BUND kalkuliert BU neu

Durch die Neukalkulation der VOLKSWOHLBUND-BU soll sich für einige akademische und kaufmännische Berufsgruppen eine Vergünstigung von bis zu 26% ergeben. Selbstständigen in Kammerberufen steht zudem ab sofort eine Nachversicherungsmöglichkeit ohne neue Gesundheitsfragen offen.

<p>Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung neu kalkuliert. Für viele akademische und kaufmännische Berufe wird die Absicherung der Arbeitskraft günstiger, für einige Kunden kann die Ersparnis verglichen mit der bisherigen Berufsgruppeneinteilung bis zu 26% betragen.</p><p>Ab sofort gibt es außerdem eine zusätzliche Nachversicherungsmöglichkeit für Selbstständige in Kammerberufen. So können beispielsweise Anwälte, Ärzte oder Steuerberater bei Abschluss einer beruflichen Qualifikation ihre BU-Rente ohne neue Gesundheitsfragen auf bis zu 4.000 Euro erhöhen. Zudem können Studenten mit der neuen VOLKSWOHL BUND-BU pauschal statt bisher 1.250 Euro bis zu 1.500 Euro Monatsrente absichern. </p><p>In der BU PLUS mit Pflegeschutzbrief kann der Kunde nun auch während der BU-Versicherungsdauer eine selbstständige Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen. Das war bislang erst zum Versicherungsende möglich. Und: Die doppelte Rentenleistung im Pflegefall während der BU-Versicherungsdauer gibt es jetzt ab zwei, statt bisher ab drei ADL (activities of daily living). (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F1E2DFA0-FB53-4E72-BAD5-81F91CF41899"></div>

 

BU-Verträge: Vorvertragliche Anzeigepflicht, Krankenakte und Co.

Im Leistungsfall ist entscheidend, was bei der Antragstellung angegeben wurde. Deshalb gilt: Wer sich am Anfang viel Zeit nimmt, wird im Leistungsfall weniger Probleme haben. Aber was ist mit bestehenden BU-Verträgen?

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Von Bert Heidekamp, Analyst f&uuml;r biometrische Vorsorgeprodukte und Inhaber von fairtest.de</h5>
<p>Im Jahr 2013 hat fairtest.de im Rahmen einer Veranstaltungsreihe in ca. 15 St&auml;dten jeweils 60 bis 100 Teilnehmer befragt, was Makler zuerst bewerten, wenn sie einen BU-Bestandsvertrag zur &Uuml;berpr&uuml;fung erhalten und der Vertrag nicht &auml;lter als zehn Jahre ist. Das Ergebnis: Durchschnittlich waren es nur zwei bis drei Makler, die sich als Erstes die Antr&auml;ge anschauen. Dabei w&auml;re eine intensive Pr&uuml;fung der Antr&auml;ge sowie der Bedingungen wichtig. Aus diesem Grund bietet fairtest.de f&uuml;r Bestandsvertr&auml;ge ein BU-Qualit&auml;tsCheck-Gutachten an.</p>
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung keine Seltenheit</h5>
<p>Aufgrund der zahlreichen Auswertungen von Bestandsvertr&auml;gen konnte fairtest.de &uuml;ber die Jahre hinweg eine Statistik erarbeiten, die erschreckend ist: Fast jeder zweite bis dritte Vertrag enth&auml;lt versteckte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen. Dabei werden Aspekte als &bdquo;versteckt&ldquo; bezeichnet, wenn noch kein Leistungsfall eingetreten ist, aber die Gefahr einer Leistungsablehnung besteht, falls sich innerhalb der ersten zehn Vertragsjahre ein Leistungsfall feststellen lassen sollte.</p>
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Ursachen f&uuml;r vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen</h5>
<p>Es wurde herausgefunden, dass eine der Hauptursachen in der Vermittlung selbst liegt. Mit einem vierseitigen Fragenkatalog &uuml;berpr&uuml;ft fairtest.de unter anderem auch den Abschlussverlauf. Dabei wurde ermittelt, dass ca. 90% der Vertr&auml;ge mit versteckten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen von Vertretern und Vertrieben vermittelt wurden. Man k&ouml;nnte daraus schlie&szlig;en, dass Versicherungsmakler die Antragsaufnahme aus Haftungsgr&uuml;nden wesentlich genauer begleiten. Aber auch die Anzahl der Vertreter ist wesentlich h&ouml;her als die der Makler, was das Ergebnis ebenfalls beeinflusst. Es liegen aber auch Vertr&auml;ge vor, die von Handelsvertretern einiger Maklerb&uuml;ros vermittelt wurden, was ein zus&auml;tzliches Haftungsrisiko des Maklerb&uuml;ros bedeuten k&ouml;nnte. Es sind also nicht immer die Versicherer, die nicht zahlen wollen, sondern oft liegt das Problem in der Hand des Vermittlers.</p>
<p>Aber auch die Versicherungsnehmer sch&auml;tzen einige Erkrankungen nicht sehr gravierend ein. So erachten Versicherungsnehmer zum Beispiel die Angabe einer Sinusitis/Bronchitis (Entz&uuml;ndung der oberen Atemwege mit Sekretfluss und evtl. mit Stirnh&ouml;hlenvereiterung) oder ihre regelm&auml;&szlig;ig verschriebenen Einlagen als nicht wichtig. Doch bereits eine mehrfache und nicht angegebene Sinusitis/Bronchitis kann eine arglistige T&auml;uschung sein. Die Verschreibung von Einlagen beispielsweise ist meistens mit &bdquo;&auml;rztlichen Behandlungen&ldquo; verbunden und kann auf ein Gebrechen hinweisen (zum Beispiel Beinl&auml;ngendifferenz).</p>
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Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung</h5>
<p>Je nach Versicherer, Zielgruppen und der Vertriebsorientierung liegen die Ablehnungen im BU-Leistungsfall wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zwischen 3% und 23% (laut statistischer BU-Auswertung 2015 von fairtest.de). Dabei liegt die Ablehnung wegen grob fahrl&auml;ssiger Verletzung zwischen 0% und 35% und wegen Vorsatzes oder Arglist bei 65% und 100%. Es ist also eher mit einer Anfechtung als mit einem R&uuml;cktritt zu rechnen.</p>
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Krankenakte &amp; Co.</h5>
<p>Ursache kann aber auch der behandelnde Arzt sein. Hier hilft zur Kontrolle der Verlauf der Krankenkasse oder eine Kopie der Krankenakte (dies muss der Arzt in Kopie zur Verf&uuml;gung stellen, &sect; 630g BGB). Eine sp&auml;tere Richtigstellung ist schwer oder kaum m&ouml;glich und ob sich ein Arzt sp&auml;ter noch erinnern kann, dass eine Fehldiagnose oder fehlerhafte Abrechnung stattfand, ist eher unwahrscheinlich. In einem Versicherungsverlauf stand zum Beispiel &bdquo;Suchtbehandlung (Alkohol)&ldquo;, es war eine Fehlabrechnung und der Arzt praktizierte nicht mehr. Die Kundin hatte einen H&uuml;rdenlauf von ca. sechs Monaten, um alles wieder richtigstellen zu lassen.</p>
<p>In einem anderen Beispiel hatte der Versicherungsnehmer im Oktober 2010 einen Bandscheibenvorfall. 2011 beantragte er Leistungen bei seinem Versicherer. Nach Pr&uuml;fung der Unterlagen durch den Versicherer stellten sich mehrere Ungereimtheiten heraus, unter anderem, dass im Versicherungsverlauf eine &bdquo;Knochen-Prothese/fremder K&ouml;rperteil&ldquo; enthalten war &ndash; die der Versicherungsnehmer aber selbst nie hatte. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es im Diagnoseschl&uuml;ssel eine Verwechslung gegeben hatte. Der Versicherungsnehmer hat f&uuml;r die Richtigstellung knapp ein Jahr ben&ouml;tigt.</p>
<p>Den Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Arbeitskraftsicherung, Seite 16f.</p>
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Top-BU um jeden Preis?

Wie funktioniert die BU-Beratung in der Praxis, wenn Kunden dem Vermittler mit Einwänden begegnen? Der Versicherungsmakler und BU-Experte Philip Wenzel, freche versicherungsmakler, wägt ab.

<p>Wenn ich Manager eines Fußballvereins aus der 2. Bundesliga bin und bekomme einen neuen Spieler angeboten, dann prüfe ich, ob ich auf dieser Position Bedarf habe, ob der Spieler noch Potenzial hat und auch was der Spieler kostet. Kommt der angebotene Spieler aus der dritten Liechtensteinischen Liga, dann muss er schon sehr genau in mein Anforderungsprofil passen, damit ich das vor Vorstand und Fans rechtfertigen kann. Spielt er regelmäßig in der Champions League, dann muss ich nicht lange prüfen. Dann ist es nur eine Frage des Preises. Im Einzelfall passt der Spieler aus der dritten Liga vielleicht besser ins Profil als der Top-Star, aber in den meisten Fällen bin ich mit dem Spieler mit CL-Erfahrung auf der sicheren Seite. Wenn ich es mir leisten kann.</p><p>Mit der Absicherung der Arbeitskraft ist es ganz ähnlich. Die Top-BU ist meistens die beste Lösung, während eine Grundfähigkeitsversicherung gut erklärt werden und auch zum Bedarfsprofil des Kunden passen muss. Anders als beim Fußball gibt es bei der Arbeitskraftabsicherung fast nur noch Champions-League-Produkte und zweite und dritte Liga. Solide Erstligisten gibt es kaum. Aber das ist ein anderes Thema.</p><p>Als Vermittler muss ich meinem Kunden ja die beste aller möglichen Lösungen bieten. Dabei ist anzumerken, dass damit nicht die beste Lösung gemeint ist. Leibniz hat mal sinngemäß gesagt, wir leben nicht in der besten Welt, aber in der besten, die möglich ist. </p><h5>Einwände und Antworten </h5><p>Die Gründe, die eine Top-BU verhindern, können vielfältig sein, aber die drei häufigsten Aussagen vonseiten des Kunden sind diese: „Zu teuer“, „Ich werde nie berufsunfähig“, „Die zahlen ja eh nie“.</p><p>Kurz gefasst sehen die spontanen Lösungen des Vermittlers häufig so aus: 1. Weniger Rente, 2. Kürzere Laufzeit, 3. Anderes Produkt.</p><h5>Zu teuer</h5><p>Sagt der Kunde, die Versicherung sei zu teuer, kann ich tatsächlich die Rente kürzen. Dann wird der Schutz billiger. Aber ein großer Teil des Risikos fällt auf ihn zurück. Und der ermittelte Bedarf lässt sich nicht wegdiskutieren, nur weil ich mir die Absicherung nicht leisten kann. Wenn ich als Vermittler hier die gesetzlichen Leistungen einkalkuliere, dann ändert das nichts an der zu niedrigen Absicherung im BU-Fall. Ich schränke nur den Absicherungsbedarf auf den Fall der Erwerbsminderung ein.</p><p>An der Höhe sollte man generell nie schrauben. Ausnahme: Die Summe wird über Nachversicherungsgarantien nach Ausbildungsende erhöht. Das Risiko bleibt. Beitragsersparnis über eine kürzere Laufzeit lässt sich einigermaßen kalkulieren. Der Kunde muss parallel Rücklagen für diesen Zeitraum ansparen und kann mit staatlicher Hilfe rechnen, da er auch für zwei Jahre ALG I bekäme und eine Frühverrentung möglich wäre. Ideal ist das nicht. Aber das selbst zu tragende Risiko ist einfacher zu kalkulieren.</p><p>Ein anderes Produkt bedeutet quasi eine andere Liga. Da muss ich ganz genau den Bedarf abwägen. Hat der Kunde in den letzten Jahren mehrmals den Beruf gewechselt, hat er vielleicht auch kein Problem damit, den Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu wechseln. In diesem Fall kann eine Erwerbsunfähigkeits- oder wenn möglich eine private Erwerbsminderungsrente sinnvoll sein. Als Vermittler muss ich klären, ob die Nachteile dem Kunden wichtiger sind als die Beitragsersparnis.</p><h5>Ich werde nie berufsunfähig</h5><p>Diese weit verbreitete Meinung hat den Hintergrund, dass niemand jemanden kennt, der berufsunfähig ist. Aber fast jeder kennt jemanden, der nicht arbeiten kann, weil er krank ist, psychische Probleme hat oder einen Unfall hatte.</p><p>Erkläre ich das als Vermittler so, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Kunde sich doch für die BU entscheidet. Vertrieblich einfacher ist es, dann zu fragen, ob er sich vorstellen könnte, krank zu werden oder eine Grundfähigkeit zu verlieren und dann eine Schwere-Krankheiten-Vorsorge oder Grundfähigkeitsversicherung zu verkaufen. Das ist besser als nix, entspricht aber nicht unbedingt dem Bedarf.</p><h5>Die zahlen eh nie</h5><p>Das lässt sich über Statistiken nicht überzeugend erklären. Wieso sollte der Kunde den Zahlen glauben? Hier empfiehlt es sich, mit einem Profi, wie zum Beispiel der BU-Expertenservice GmbH, im Leistungsfall zusammenzuarbeiten und dies gleich bei der Beratung zu kommunizieren. Das schafft Vertrauen. Alternativ kann man auch hier die Grundfähigkeitsversicherung und die Schwere-Krankheiten-Vorsorge anbieten, deren Leistungsauslöser deutlich weniger interpretationsbedürftig sind. Betrachtet man die Bedingungen allerdings etwas genauer, gibt es auch hier noch einige Mängel bezüglich der Transparenz.</p><p>Zusammenfassend kann man sagen, dass in der Arbeitskraftabsicherung zwar Qualität ihren Preis hat, aber die Top-BU bietet auch einiges an Schutz, den der Kunde im Einzelfall vielleicht überhaupt nicht benötigt. Für den Vermittler ist es wichtig, den Bedarf des Kunden genau zu ermitteln. Darüber hinaus muss er aber ebenso prüfen, ob es eine Bereitschaft gibt, den Beruf zu wechseln und umzuschulen, und erfragen, wo der Kunde selbst die größte Bedrohung sieht. Dann ist der Spieler aus der dritten Liga vielleicht passender als der Super-Star aus der Champions League.</p><p>Den Kommentar von Philip Wenzel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftsicherung“, Seite 14f.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DAA51BF6-C540-41CF-94E5-06FDB9634682"></div>

 
Ein Artikel von
Philip Wenzel

Erwerbsunfähigkeit: Vor allem der Staat und die Versicherer sollen einspringen

Laut einer europaweiten Zurich-Umfrage halten die deutschen Befragten vor allem den Staat und die Versicherer für ihre Haupteinnahmequelle im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Eine eigene finanzielle Absicherung hat nur ein gutes Dritte geschafften, aber immerhin scheinen die Deutschen im Gegensatz zu ihren europäischen Nachbarn über ein gutes Finanzpolster für den Fall der Fälle zu verfügen.

<p>Zwar halten es die meisten Deutschen f&uuml;r wahrscheinlich, dass bis zu 50% aller B&uuml;rger im Verlauf ihres Berufslebens erwerbsunf&auml;hig werden. Aber nur gut ein Drittel der Befragten hat auch eine entsprechende finanzielle Absicherung getroffen. Unter anderem zu diesem Ergebnis kommt eine europaweite Umfrage der Zurich Versicherung zum Thema Erwerbsunf&auml;higkeit und Einkommensabsicherung.</p>
<p>Die Mehrheit der Deutschen sieht demnach den Staat als Haupteinkommensquelle bei Erwerbsunf&auml;higkeit an und jeder Vierte ist der Ansicht, dass neben dem Staat den Versicherern in den ersten f&uuml;nf Jahren nach dem Verlust der Erwerbsf&auml;higkeit die bedeutendste Unterst&uuml;tzerrolle zukommt. Sieben von zehn Deutschen rechnen im Fall von Erwerbsunf&auml;higkeit mit einem Einkommen von weniger als drei Viertel des bisherigen Einkommens. Jeder Zweite ist jedoch der Ansicht, dass er im Falle eines Falles mindestens das derzeitige Einkommen ben&ouml;tigen wird, um den bisherigen oder zumindest einen angemessenen Lebensstandard halten zu k&ouml;nnen. Immerhin scheinen die Deutschen aber &uuml;ber ein gutes Finanzpolster zu verf&uuml;gen. Die Befragten gehen im Durchschnitt davon aus, dass sie R&uuml;cklagen in Form von Ersparnissen, Anlagen, Rentenanspr&uuml;chen und Versicherungspolicen haben, mit denen sie ihre Lebenshaltungskosten f&uuml;r 6,8 Jahre abdecken k&ouml;nnten. Dies ist der h&ouml;chste Wert in Europa, der Durchschnitt liegt bei 4,6 Jahren.</p>
<h5>
Psychische Erkrankungen stehen an erster Stelle</h5>
<p>Der Studie zufolge erachten die Befragten psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten als Hauptursache f&uuml;r Erwerbsunf&auml;higkeit, gefolgt von schweren Krankheiten wie Krebs und von Unf&auml;llen. Nach Auswertungen von MORGEN &amp; MORGEN liegen psychische Erkrankungen oder Nervenkrankheiten mit 29% tats&auml;chlich an erster Stelle. &Uuml;bersch&auml;tzt werden aber die Unf&auml;lle, denn sie verursachen tats&auml;chlich weniger als 10% der F&auml;lle von Erwerbsunf&auml;higkeit.</p>
<p>In Bezug auf Invalidit&auml;t herrscht unter den deutschen Studienteilnehmern am meisten Angst vor Armut sowie vor k&ouml;rperlichen und psychischen Leiden. Sie glauben, dass die Altersgruppe der 45&ndash; bis 54-J&auml;hrigen, gefolgt von den 55&ndash; bis 64-J&auml;hrigen, am st&auml;rksten durch Erwerbsunf&auml;higkeit gef&auml;hrdet ist. Diese Annahme ist richtig: Nach Angaben der Munich Re sind M&auml;nner im Alter von 47 bis 51 Jahren am st&auml;rksten gef&auml;hrdet &ndash; in dieser Altersgruppe wird jeder Vierte erwerbsunf&auml;hig. F&uuml;r Frauen ist das Risiko zwischen dem 45. und 47. Lebensjahr am h&ouml;chsten. Zudem ist ihr Risiko etwas h&ouml;her als das der M&auml;nner.</p>
<h5>
&Uuml;ber die Studie</h5>
<p>Die Zurich Studie zur Vorsorgel&uuml;cke bei Erwerbsunf&auml;higkeit in Westeuropa basiert auf national repr&auml;sentativen Stichproben von Konsumenten im Alter von 18 bis 70 Jahren in Deutschland, Gro&szlig;britannien, Irland, Italien, der Schweiz und Spanien. Pro Land f&uuml;llten rund 1&rsquo;000 Menschen eine Online-Umfrage mit 53 Fragen aus. (ad)</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3522AE0C-098B-4E12-B5A9-8E59B6A1B77D"></div>

 

K&M präsentiert funktionelle Invaliditätsrente

Die Konzept & Marketing GmbH (K&M) hat ihr Produktangebot erweitert. Die neu gestartete funktionelle Invaliditätsversicherung „allsafe lavida – DIE Lebensstandardversicherung“ soll vor allem als sinnvolle Ergänzung und bezahlbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung dienen.

<p>Im Leben gibt es viele unvorhergesehene Ereignisse. So kann ein pl&ouml;tzlicher Unfall schwere Folgen nach sich ziehen oder auch schwere Erkrankungen den Lebensstandard unerwartet einschr&auml;nken. Neben der gesundheitlichen Belastung drohen finanzielle Einbu&szlig;en durch die entstandenen Versorgungsl&uuml;cken. Die gesetzliche Absicherung reicht in diesen F&auml;llen schlie&szlig;lich oft nicht aus. Eine neue Absicherungsm&ouml;glichkeit ist &bdquo;allsafe lavida &ndash; DIE Lebensstandardversicherung&ldquo; von K&amp;M. Die funktionelle Invalidit&auml;tsversicherung soll als sinnvolle Erg&auml;nzung und bezahlbare Alternative zur Berufsunf&auml;higkeitsabsicherung dienen.</p>
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5-fach-Absicherung</h5>
<p>Die neue Police bietet lebenslange Rentenzahlung in folgenden f&uuml;nf Bereichen: Organsch&auml;den, Verlust von Grundf&auml;higkeiten, Pflegebed&uuml;rftigkeit, Unfallereignissen und, Krebserkrankungen. Bei Einschluss eines Best-Bausteins flie&szlig;en die Zahlungen lebenslang, ansonsten bis zu 60 Monate. Durch eine vereinfachte elektronische Gesundheitspr&uuml;fung kann laut K&amp;M in den meisten F&auml;llen eine Annahmeentscheidung direkt im Beratungsgespr&auml;ch getroffen werden. Versicherbar sind Kinder ab 3 Jahren, Sch&uuml;ler, Studenten, Handwerker und Kaufleute, Selbst&auml;ndige, Freiberufler, Beamte aber auch nicht erwerbst&auml;tige Erwachsene.</p>
<h5>
Niedrigere Leistungskriterien</h5>
<p>allsafe lavida zahlt auch f&uuml;r viele F&auml;lle eine lebenslangen Teilrente, bei denen eine Leistung aus einer funktionellen Invalidit&auml;t sinnvoll, aber bisher nicht zu erwarten w&auml;re. Hierzu z&auml;hlt etwa wenn die Pumpleistung infolge eines Herzinfarkts weniger als 40% betr&auml;gt oder ab einer unfallbedingten Invalidit&auml;t von 35%. Zudem gibt es keine zeitlichen Vorgaben bzgl. der Pflegebed&uuml;rftigkeit. Die Zahlungen richten sich zudem nach der Anzahl verlorener Grundf&auml;higkeiten statt nach Punkten. Leistungen werden bei Brust-, Darm- und Lungenkrebs bereits ab Stadium I und bei allen anderen Krebserkrankungen ab Stadium/Grad II statt wie markt&uuml;blich erst ab Stadium III gezahlt. (mh)</p>
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Zurich bietet BU mit Überbrückungshilfe für Krankentagegeldzahlungen

Die „BerufsunfähigkeitsVorsorge“, eine selbstständige BU der Zurich, wurde im Zuge ihrer Neukonzipierung mit einem erweiterten Leistungspaket ausgestattet und bietet nun unter anderem Leistung bereits bei Arbeitsunfähigkeit und verbesserte Konditionen für rund 70% aller versicherbaren Berufsbilder.

<p>Die Zurich Versicherung hat ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung „BerufsunfähigkeitsVorsorge“ neu konzipiert und das Leistungspaket ausgeweitet: Der neue Tarif beinhaltet Leistungen bereits bei Arbeitsunfähigkeit und bei Wiedereingliederung sowie Überbrückungshilfe bei Einstellung der Krankentagegeldzahlungen des privaten Krankenversicherers. </p><p>Ebenfalls inklusive ist eine umfangreiche Begleitung und Betreuung des Versicherten im Leistungsfall. Eine Überarbeitung der Berufsgruppendifferenzierung sowie der Zusatzfragen vor allem für akademische und kaufmännische Berufe soll eine risikogerechtere Preisgestaltung ermöglichen. Nach Angaben der Zurich wurden für rund 70% aller versicherbaren Berufsbilder die Konditionen verbessert. Die „BerufsunfähigkeitsVorsorge“ verfügt außerdem im Rahmen des Lebensphasenkonzepts über vielfältige Möglichkeiten, den Vertrag an veränderte Lebenssituationen – wie Heirat oder Hausbau – anzupassen. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F647FCD7-63EE-429B-BFAF-6908A0FF6D76"></div>