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Kostenloser Soli-Ersparnis-Rechner von iS2

Die Versicherungswirtschaft entdeckt den für 2021 beschlossenen Wegfall des Solidaritätszuschlags immer mehr als Chance für die Altersvorsorge-Beratung. So stellt jetzt auch das Softwarehaus iS2 einen kostenlosen Soli-Rechner zur Verfügung.

Ab 2021 entfällt für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag. Ein Großteil der Deutschen hat damit mehr finanziellen Spielraum – etwa für zusätzliche Altersvorsorge. Einige Marktplayer der Versicherungswirtschaft wollen dieses Argument für die Kundenansprache aktiv nutzen. Unterstützt wird der Versicherungsvertrieb dabei auch mit entsprechender Software.

So hat nun auch das Softwarehaus iS2 einen Soli-Ersparnis-Rechner entwickelt. Dieser berechnet den staatlich finanzierten Beitrag für die betriebliche Altersversorgung in Riester oder Rürup.

„Die Abschaffung des Soli ist eine riesige Chance für den Versicherungsvertrieb und wir als Lösungsanbieter für die Versicherungsbranche liefern mit dem Soli-Ersparnis-Rechner die bestmögliche Unterstützung. Komplexe Berechnungen simpel und benutzerfreundlich aufzubereiten und einen echten Mehrwert zu liefern ist unser Kerngeschäft“, erläutert Klaus Frischholz, verantwortlich für den Bereich Kundensysteme bei iS2.

Der Rechner steht Vermittlern kostenlos auf dieser Website https://solirechner.is2.de zur Verfügung. Für eine umfassende Vertriebsunterstützung empfiehlt iS2 jedoch eine Unternehmensversion mit Branding, Kundenausdruck als pdf und Systemintegration in Richtung Angebotserstellung.

Alle Informationen zum Rechner und zu weiteren Apps finden sich auf der Website von is2.de: https://www.is2.de/softwaresolutions/tool-versicherung/ (bh).

Bild: © Stefan Körber – stock.adobe.com

Lesen Sie auch: Altersvorsorge statt Soli: IVFP präsentiert Solirenten-Rechner

 

wefox startet kostenlosen Video-Chat-Dienst für Makler

Auch die wefox Group bietet nun einen Video-Chat-Dienst für Versicherungsmakler an. Nach einer kurzen Registrierung können Makler dort Einladungslinks an Kunden verschicken, die sich per Smartphone oder Desktop in das Beratungsgespräch einklinken.

Damit Versicherungsmakler ihre Kunden trotz Ausgangssperren beraten können, stellt ihnen die wefox Group nun den kostenlosen Video-Chat-Dienst wefoxGo (https://wefoxgo.com/) zur Verfügung. Dort können sich Makler registrieren und einen Einladungslink an Kunden verschicken, die sich dann per Smartphone oder Desktop in das Beratungsgespräch einklinken. Der Dienst ist unabhängig von einer Geschäftsverbindung mit wefox nutzbar.

Digitaler Marktplatz für Versicherungsmakler

Versicherungsmakler, die an einer weiteren Digitalisierung ihres Maklerbüros arbeiten, bietet wefox das wefox Broker Portal an. Makler können über das Broker Portal die Policen ihrer Kunden digital verwalten. Kunden hingegen können ihre Versicherungen per wefox-App einsehen, Schadenfälle melden oder Fragen direkt klären. Auch der Vertragsabschluss findet dort online per digitaler Unterschrift statt. (bh)

Bild: © H_Ko – stock.adobe.com

Lesen Sie auch:

Online- und Video-Beratung ist kein Hexenwerk

Auch Fonds Finanz bietet Vermittlern nun Online-Beratungssoftware

 

Home-Office: Welchen Schutz bieten gewerbliche Cyberversicherungen?

Firmen, die ihre Mitarbeiter nun ins Home-Office schicken, sollten prüfen, was das im Hinblick auf Cyberrisiken bedeutet. Hanno Pingsmann, Geschäftsführer von CyberDirekt, erklärt, was zu beachten ist, was das eigene Angebot leistet und worauf Vermittler in der Beratung zu Cyberpolicen hinweisen müssen.

Während der Corona-Krise haben sich viele Unternehmen dazu entschieden, eine intensivere Nutzung von Home-Office und mobilem Arbeiten für ihre Mitarbeiter zu ermöglichen. Der kurzfristige Umzug ins Home-Office hat dabei in vielen Unternehmen neue Angriffsflächen geschaffen. Gleichzeitig nutzen Kriminelle die aktuelle Situation für neue Angriffsmuster und gezielte Cyberattacken auf Mitarbeiter mit Remote-Arbeitsplätzen aus. Das hauseigene Netzwerk und die private Internetverbindung sind perfekte Einfallstore für Cyberangriffe, um Zugang zu vertraulichen Firmendaten zu erhalten. Aktuell ist ebenfalls ein deutlicher Anstieg von Phishing-Attacken zu beobachten und auch gezielte Cyberangriffe sind denkbar.

Häufig kam die Umstellung für viele Unternehmen, gerade für kleine und mittelständische, unvorbereitet und kurzfristig: Viele Mitarbeiter, die bisher nur im Büro arbeiten durften, werden mit Firmenlaptops nach Hause geschickt oder müssen gar mit eigenen Rechnern arbeiten, die über keine ausreichende oder nur veraltete Sicherheitssoftware verfügen. Neben geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter im Home-Office kommt der Cyberversicherung für Unternehmen in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung zu.

Was Vermittler bei der Beratung zu Cyberversicherungen beachten müssen

Das Risiko eines Hackerangriffs auf Mitarbeiter im Home-Office lässt sich grundsätzlich auch mit einer gewerblichen Cyberversicherung absichern. Die Voraussetzungen sowie der Umfang des Versicherungsschutzes sind jedoch nicht in jedem Tarif gegeben.

Zunächst muss beim Gegenstand der Versicherung geprüft werden, ob im Umfang IT-Systeme eingeschlossen sind. Hierbei sind in den Versicherungsbedingungen Formulierungen üblich, die lediglich IT-Systeme „der Versicherungsnehmerin” oder „einer versicherten Gesellschaft” einschließen. Damit wird der private PC eines Mitarbeiters nicht vom Versicherungsschutz getragen, auch wenn dieser zur beruflichen Tätigkeit verwendet wird. Eine Attacke auf einen Firmenrechner wäre jedoch abgesichert, wenn dieser sich im Eigentum des Unternehmens, das heißt der Versicherungsnehmerin befindet.

Einen besseren Schutz bieten Tarife, die auf grundsätzliche Angriffe von „IT-Systemen der Versicherten” abzielen. Hierbei kann auch eine Cyber-Attacke auf den privaten PC versichert sein, wenn dieser zu betrieblichen Zwecken verwendet wird. Darüber hinaus können sich im Bedingungswerk auch weitergehende Regelungen zur Nutzung privater Geräte befinden, die Vermittlern und Kunden höchste Transparenz zum Deckungsumfang für das Arbeiten im Home-Office bieten.

Das Kriterium „Bring your own Device“

Im CyberDirekt-Vergleichsrechner etwa lässt sich anhand des Kriteriums „Bring your own Device“ prüfen, ob der Versicherer private Geräte im Versicherungsschutz miteinschließt.

CyberDirekt hat zusammen mit dem Assekuradeur VICTOR das Cyberprodukt „CyberVlex“ auf den Markt gebracht. Alexander Arias, Mitglied der Geschäftsleitung/Leiter Underwriting, VICTOR Deutschland GmbH, kommentiert hinsichtlich eines möglichen Schadenfalls: „Ausgangslage für einen Schadenfall ist stets eine Informationssicherheitsverletzung. Dies ist geregelt in der Klausel 1.1 der Bedingungen von CyberVlex: „Eine Informationssicherheitsverletzung ist jede unberechtigte Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) des Versicherungsnehmers, inklusive privater Geräte der Versicherten [...].“

Hiermit wird klar zum Ausdruck gebracht, dass Basis für einen Versicherungsfall jede unberechtigte Nutzung der IT des Versicherungsnehmers ist, und zwar unabhängig davon wo die unberechtigte Nutzung eingetreten ist. „Mit VICTOR gehen wir vor allem hinsichtlich der genutzten Geräte die Extrameile für unsere Kunden. Denn: Strittig könnte im Rahmen der Haftungsfrage sein, ob Schäden aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung durch die Nutzung eigener Geräte im Home-Office – zum Beispiel das reine ‚VPN-Dial-In‘ in die Netzwerke des Versicherungsnehmers durch das Internet – auch wirklich versichert sind. Viele Bedingungswerke im Markt haben diesen wichtigen Passus nicht geregelt und öffnen damit Haftungsrisiken für ihre Kunden.“

Vermittler müssen die IT-Sicherheitsstandards ansprechen

Vermittler, die angesichts der aktuellen Situation ihre Kunden gezielt auf Cyberversicherungen ansprechen, sollten neben den Leistungsmerkmalen des jeweiligen Tarifs unbedingt auf die notwendigen IT-Sicherheitsstandards achten, die fast ausschließlich aus den Risikofragen hervorgehen. Die Angaben, die der Kunde in diesem Zusammenhang macht, müssen auch bei Arbeit im Home-Office erfüllt sein, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Diese umfassen Folgendes:

  • Alle Versicherer fordern Virenschutz und Firewalls, die auf allen IT-Systemen eines Versicherten vorhanden sein müssen.
  • Unabdingbar für den Abschluss einer Cyberversicherung ist eine regelmäßige Datensicherung, die auch auf den im Home-Office eingesetzten Geräten vorhanden sein muss.
  • Darüber hinaus kann ein zusätzlicher Schutz für die Verbindung mit dem Firmennetzwerk gefordert sein (z. B. durch einen VPN-Client).
  • Ein geregelter oder automatisierter Prozess zum Aufspielen von Updates und Patches wird durch Betriebssysteme meistens angeboten und muss daher auch auf externen Geräten der Mitarbeiter durchgeführt werden.

Ein weiterer und nicht zu vernachlässigender Aspekt für sicheres Arbeiten im Home-Office ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter für das erhöhte Risiko einer Cyberattacke. Das Angebot von Cybertrainings für Mitarbeiter, das für alle Tarife auf der CyberDirekt-Plattform inkludiert ist, kann den versicherten Unternehmen hierbei eine schnelle und einfach umzusetzende Unterstützung bieten.

Von Hanno Pingsmann, Gründer und Geschäftsführer von CyberDirekt

Bild: © CyberDirekt

 

Franke und Bornberg: „Vorsorgeretter“ begleiten Vermittler durch die Krise

Um ihre Kunden vor unbedachten Versicherungskündigungen in Zeiten der Krise zu bewahren, brauchen Vermittler jetzt Verantwortungsbewusstsein und die richtigen Argumente. Franke und Bornberg hat zur Unterstützung die fbVorsorgeretter-Profile zur Altersvorsorge (AV) und Arbeitskraftsicherung (AKS) entwickelt.

Lockdown, Kurzarbeit, Betriebsschließungen – neben der Sorge um die Gesundheit wächst in der Bevölkerung zusehends die Angst um die wirtschaftliche Existenz. Wer jetzt Geld einsparen will oder muss, kommt schnell auf die Idee, seine Versicherungen zu kündigen. Das wäre ohne Zweifel ein fataler Fehler – insbesondere, wenn es um Vorsorge geht. Verantwortungsbewusste Berater klären jetzt Kunden auf, wie sie ihre Vorsorge retten können, statt gleich zu kündigen. Aufgrund der von Versicherer zu Versicherer und Tarif zu Tarif unterschiedlichen Regelungen ist die Beratung allerdings oft mühsam und verlangt viel Detailwissen.

fbVorsorgeretter-Profile zur Altersvorsorge (AV) und Arbeitskraftsicherung (AKS)

Franke und Bornberg steht Vermittlern auch in dieser schwierigen Phase zur Seite und setzt dafür auf digitale Lösungen. Aus ihrem riesigen Fundus von Vergleichskriterien haben die Tarifexperten die fbVorsorgeretter-Profile zur Altersvorsorge (AV) und Arbeitskraftsicherung (AKS) entwickelt. Ausgesuchte Kriterien betrachten das Aussetzen der Dynamik (AV und AKS), Zahlungsschwierigkeiten (AV und AKS), Teilauszahlungen (AV) und Infektionsklausel (AKS). Die Vorsorgeretter-Profile stehen ab sofort in fb-xpert und fbvertragscheck bereit. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt ein kurzes Video, das mit Klick auf diesen Link aufgerufen wird: https://youtu.be/BAcrze3APLg. Beim Klick auf den Link werden Vermittler zu einem externen Anbieter weitergeleitet, dabei werden Daten übermittelt.

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, erläutert: „Unser Vorsorgeretter unterstützt Vermittler und Versicherer digital, schlank und effektiv. Darüber hinaus sichert er den Bestand und schützt vor Provisionsstorno. In einem Online-Gespräch können Berater die verschiedenen Optionen zum Vertragserhalt schnell und unkompliziert direkt am Bildschirm aufzeigen.“

Argumente gegen unbedachte Kündigungen

Zusätzlich hat Franke und Bornberg einige Argumente zusammengestellt, mit denen Vermittler ihre Kunden jetzt vor unbedachten Kündigungen bewahren können:

  • Auf keinen Fall alte hochverzinste Tarife kündigen. Gerade in Zeiten der Krise ist die höhere Überschussbeteiligung Gold wert.
  • Gleiches gilt für fondsgebundene Versicherungen: Reale Verluste gibt es erst dann, wenn man sie realisiert! Daher bei Geldbedarf eher zu einem Darlehen greifen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitskraftsicherung erhalten: 1. Wer kündigt, hat keine Gewissheit, je wieder einen neuen Vertrag zu bekommen. Denn ein Neuabschluss bringt bekanntlich eine neue Gesundheitsprüfung mit sich. 2. Eine Infektionsklausel greift in den meisten Fällen nur, wenn ein Berufsverbot sechs Monate bestand oder voraussichtlich sechs Monate bestehen wird. Die Infektionsklausel wird so wie es zurzeit aussieht im Falle des Coronavirus nicht leisten. Menschen werden zwar nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter Quarantäne gestellt, gelten nach wenigen Wochen aber wieder als geheilt. (ad)

Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com

 

Auch Fonds Finanz bietet Vermittlern nun Online-Beratungssoftware

Fonds Finanz stellt seinen angeschlossenen Vermittlern nun die Online-Beratungssoftware von Bridge zur Verfügung. Zunächst ist die Nutzung des Tools kostenlos.

Fonds Finanz bietet seinen Vermittlern ab sofort und für mindestens ein Jahr kostenfrei die Nutzung der Online-Beratungssoftware von Bridge in der Premium-Version an. Über die Software kann die gesamte Kundenberatung und alles, was damit verbunden ist, online abgewickelt werden. Dazu gehören in erster Linie die Verwaltung der Kundendaten, die Vorbereitung der Beratungstermine, der Vertragsabschluss inklusive digitaler Unterschrift und die Beratungsdokumentation.

Weitere Funktionen sind die Einbindung interaktiver Produktpräsentationen, Screen-Sharing oder die Multi-User-Videotelefonie. In Kürze soll zudem eine Schnittstelle zum AkquiseCenter von softfair eingerichtet sein.

Fonds-Finanz-Vermittler erhalten die Premium-Version der Software. Diese ist grundsätzlich webbasiert: Sie funktioniert ohne Vorabinstallation einfach über den jeweiligen Browser – sowohl beim Vermittler als auch beim Kunden. Alle Daten werden DSGVO-konform in der Cloud auf deutschen Servern gespeichert, erklärt der Maklerpool zum Thema Datenschutz.

Weitere Informationen gibt es unter www.bridge-systems.com/fondsfinanz. Zur Anmeldung für Fonds Finanz Vermittler geht es unter fondsfinanz.br-idge.de. Wer sich direkt bei Bridge informieren möchte, findet Infos auf der Website www.bridge-systems.com

Lesen Sie auch: Online- und Video-Beratung ist kein Hexenwerk

Bild: © Antonioguillem – stock.adobe.com

 

IVFP baut Vergleichsrechner für Rentenversicherungen aus

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat seinen kostenfreien Vergleichsrechner „fairgleichen.net“ erweitert. Mit dem Tool lassen sich nun Produkte nach bestimmten Garantieniveaus filtern. Möglich ist unter anderem auch die gezielte Suche nach Produkten, die keine Garantien bieten.

Der kostenfreie Vergleichsrechner für Rentenversicherungen „fairgleichen.net“ des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) bietet nun mehr Möglichkeiten, die unterschiedlichen Garantiekonzepte zu betrachten. Auf Wunsch vieler Anwender wurden hierfür die Filter für Produkte mit (Beitrags-)Garantien erweitert. Somit lassen sich nun Produkte detailliert nach bestimmten Garantieniveaus filtern. Außerdem haben Anwender die Möglichkeit, gezielt nach Produkten zu suchen, die keine Garantien bieten oder eine klassische Garantie im Sinne einer Mindestverzinsung anbieten oder die Beiträge zwischen Sicherungsvermögen und Fondsanlage aufteilen.

Im Juli vergangenen Jahres hatte das IVFP „fairgleichen.net“ gestartet (AssCompact berichtete). Die Software soll einen „fairen“ Vergleich von Rentenversicherungstarifen anhand von qualitativen Kriterien ermöglichen. Neben der Privatrente sind auch Tarife der Basisrente in den Vergleich integriert. Das Tool wird inzwischen auch als „Vergleichsrechner auf Mitmach-Basis“ bezeichnet, da es es dem Ansatz eines Minimum Viable Prodcts (MVP) folgt und gemeinsam mit den Anwendern weiterentwickelt werden soll. (tk)

Bild: © WrightStudio – stock.adobe.com

 

WWK erneuert Angebotssoftware für Versicherungen

Seit Anfang März ist die WWK Versicherungsgruppe mit einer von Grund auf erneuerten Angebotssoftware auf dem Markt. Vermittlern bietet das neue AVANTI-Angebot Verbesserungen bei der Erstellung von Angeboten für alle Tarife, die die WWK im Portfolio hat.

Die WWK Versicherungsgruppe hat eine von Grund auf erneuerte Angebotssoftware lanciert. Das neue AVANTI-Angebot bietet Vertriebspartnern bei der Angebotserstellung für alle WWK-Tarife etliche Neuerungen und Verbesserungen für die tägliche Arbeit. Kornelius Niemeyer, Abteilungsleiter Verkaufstechnologie bei der WWK, unterstreicht: „Bei der Entwicklung haben wir größten Wert auf die User Experience gelegt. Im Fokus stehen gute Übersichtlichkeit, leichte Handhabung und Verständlichkeit.“

So wurde insbesondere die Anzahl der Masken und Dialoge verringert, die Anwender durch den Angebotsprozess führen. Anwenderbezogene Hilfefunktionen und farblich differenzierte Fehler- und Hinweismeldungen bieten Anwendern zudem Unterstützung. Als weitere Neuerung gibt es nun leicht verständliche Erklärfilme, um die Arbeit am Bildschirm zusätzlich zu erleichtern.

Fondsfinder und E-Signatur-Lösung

Mit einem integrierten Fondsfinder lässt sich anhand weniger Kriterien ein auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden zugeschnittenes Portfolio zusammenstellen. Außerdem steht nun die E-Signatur-Lösung „inSign“ zur Verfügung, mit der Vermittler Unterschriften und notwendige Dokumente auf digitalem Weg dem Antrag beifügen können. Die erneuerte AVANTI-Software ist auf allen Endgeräten einsetzbar und für alle Touch-Geräte optimiert. Die Software lässt sich in den gängigen Web-Browsern Edge, Firefox oder Chrome ohne Einschränkungen nutzen. Die Systeme der WWK wurden Anfang März automatisch auf das neue AVANTI-Angebot umgestellt. (tk)

Bild: © Murrstock – stock.adobe.com

 

Valke präsentiert neue Version des Pflegevergleichsrechners

Ihren Vergleichsrechner für die private Pflegeversicherung bietet die Valke UG nun in einer neuen Version. Zahlreiche Tools und Filter unterstützen Makler dabei, passende Pflegetarife schnell zu finden. Den Pflegevergleichsrechner können Vermittler auf ihrer eigenen Maklerhomepage zur Neukundengewinnung einsetzen.

Unter dem Motto „Wir machen Pflege planbar“ hat die Valke UG ihren Pflegevergleichsrechner in einer neuen Version auf den Markt gebracht. Da die vorhandenen Vergleichsrechner für die private Pflegeversicherung nicht immer die Ansprüche von Webmastern und Versicherungsmaklern gleichermaßen erfüllen, will Valke Vermittlern eine praxiserprobte Alternative bieten. Das Unternehmen mit Sitz in Heilbad Heiligenstadt ist auf die Erstellung von Softwareangeboten für die Versicherungsbranche spezialisiert.

Vergleichsrechner zur Neukundengewinnung einsetzen

Den Pflegevergleichsrechner gibt es in einer Kunden-Ansicht sowie in einer Makler-Ansicht. Vermittler können den Vergleichsrechner inklusive individueller Abschlusslinks auf ihrer Maklerhomepage einbauen und in der Kunden-Ansicht zur Neukundengewinnung nutzen. Der spezielle Makler-Bereich bietet zusätzliche Funktionen und Tools, die auf den Bedarf von Vermittlern abgestimmt sind. In dieser Makler-Ansicht besteht auch die Möglichkeit, den Vergleichsrechner zu individualisieren.

Tools und Filter für die schnelle Suche nach dem passenden Tarif

Die eingebundenen Tools sollen Makler dabei unterstützen, den für ihren Kunden passenden Pflegetarif schnell zu finden. Es lassen sich alle Pflegegrade von 1 bis 5 individuell anpassen. Pflegetagegeld- und Pflege-Bahr-Tarife sind klar voneinander getrennt. Optionale Tarifbausteine wie zum Beispiel die Beitragsbefreiung können an- und abgewählt werden. Mithilfe des Krankheitsfilters lassen sich Tarife vorab ausschließen, die die angegebenen Krankheiten nicht versichern. Der Leistungsfilter ermöglicht es Maklern, Tarife mit bestimmten Eigenschaften vorzuselektieren.

Ausführliche Informationen zu jedem Tarif

Zu jedem Tarif finden Makler detaillierte Informationen und die dazugehörigen Gesundheitsfragen. Alle relevanten Angaben sind in der Ergebnisliste auf einen Blick sichtbar. Aus jeder Ansicht heraus lässt sich ein PDF-Dokument erstellen. Außerdem stehen Musteranträge als Ausfüllhilfe zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Pflegevergleichsrechner sind unter www.valke.de zu finden. (tk)

Bild: © veerapong – stock.adobe.com

 

con.fee setzt auf Robo Advisor „fintego“ von ebase

Ab sofort können con.fee-Berater den Robo Advisor „fintego“ aus dem Hause ebase nutzen. Diese standardisierte ETF-Vermögensverwaltung dürfen auch Versicherungsmakler vermitteln. Investiert werden kann in fünf Anlagestrategien. Einmalanlagen sind ab 2.500 Euro und Sparpläne ab monatlich 50 Euro möglich.

Ihren angebundenen Beratern stellt die con.fee AG ab sofort den Robo Advisor „fintego“ zur Verfügung. „fintego“ ist eine Marke der European Bank for Financial Services GmbH (ebase) mit Sitz in Aschheim bei München. Bei dem Robo Advisor handelt es sich um eine standardisierte ETF-Vermögensverwaltung, die auch von Versicherungsmaklern vermittelt werden darf. Investiert werden kann in fünf Anlagestrategien. Je nach Strategie beinhalten die ETF-basierten Portfolios Anleihen und Aktien sowie teilweise auch Rohstoffe. Wie sich die einzelnen ETFs entwickeln, wird börsentäglich überwacht. Weicht die Gewichtung einer Assetklasse bzw. eines ETFs +/-15% von der definierten Soll-Struktur ab, erfolgt automatisch eine entsprechende Anpassung der Portfolios.

Einmalanlagen ab 2.500 Euro, Sparpläne ab monatlich 50 Euro

Anders als bei klassischen Vermögensverwaltungen oder etlichen anderen Robo-Advisor-Angeboten sind Einmalanlagen ab 2.500 Euro und Sparpläne ab monatlich 50 Euro möglich. Das Anlageverwaltungsentgelt richtet sich nach dem Volumen und beträgt 0,3 bis 0,9% der Anlagesumme.

Klassische Nutzung

Berater, die an die Produkt- und Serviceplattform für die honorarbasierte Finanzberatung con.fee angebunden sind, können den Robo Advisor klassisch nutzen. Bei der Eröffnung eines Depots werden Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse sowie Risikobereitschaft des Anlegers abgefragt. Die für den Kunden passende Strategie wird automatisch zugeordnet. Berater können außerdem sogenannte Plug-ins in ihre Website einbinden. Damit haben Kunden die Möglichkeit, ein fintego-Depot selbst online zu eröffnen. (tk)

Bild: © jirsak – stock.adobe.com

 

hendricks und ROLAND bieten Strafrechtsschutz für Manager

Gemeinsam haben hendricks und ROLAND eine Strafrechtsschutzversicherung für Manager entwickelt. „HPST“ lässt sich vollständig digital bis zur Ausstellung der Police und ohne Schnittstellenanbindung über das Maklerportal „hendricks digital“ abwickeln.

Über das Makler-Portal für Managerschutz „hendricks digital“ ist es nun möglich, eine Strafrechtsschutzversicherung für Manager vollständig digital bis zur Ausstellung der Police und ohne Schnittstellenanbindung abzuwickeln. Den speziellen Strafrechtsschutz „HPST“ haben hendricks und ROLAND Rechtsschutz gemeinsam konzipiert. Die Absicherung richtet sich an Organmitglieder und Mitarbeiter von Wirtschaftsunternehmen.

Strafrechtsschutz als wichtige Absicherung für Manager

Staatsanwaltschaften und andere Behörden hätten immer häufiger Unternehmenslenker und Manager im Visier, wie hendricks unterstreicht. Ermittelt werde wegen des Vorwurfs der Korruption ebenso wie beim Verdacht der Insolvenzverschleppung, vermeintlichen Verstößen gegen das Umweltrecht und anderen Delikten. „Die Verteidigung gegen solche Vorwürfe verursacht oft hohe Kosten, die möglicherweise sogar eine Existenz gefährden können“, erklärt Marcel Armon, Geschäftsführer bei hendricks. „Der Strafrechtsschutz ist daher neben der Managerhaftpflicht (D&O) eine der wesentlichen Versicherungen für Manager.“

Freie Honorarvereinbarung mit gewählten Rechtsanwalt

In der Police ist eine unbegrenzte Rückwärtsversicherung ohne Nachmeldefristen enthalten: Es besteht auch nach dem Ende des Vertrags Versicherungsschutz für alle während des versicherten Zeitraums eingetretenen Rechtsschutzfälle. Zudem bietet die HPST-Versicherung die Möglichkeit der freien Vereinbarung von Anwaltshonoraren. Sobald ein Rechtsanwalt im hendricks-Anwaltsnetzwerk gelistet ist, gelten alle vereinbarten Stundensätze grundsätzlich als angemessen.

Komplett digitale Vertragsführung

Mit der neuen HPST-Police treibt hendricks die Digitalisierung voran. „Was bisher ein menschlicher Underwriter beim Strafrechtsschutz erledigt, geht bei hendricks digital künftig in Dunkelverarbeitung“, betont Armon. Das Makler-Portal bietet nun die Möglichkeit einer vollständig digitalen Vertragsführung vom Abschluss bis zur Verlängerung. Vollautomatisch werde auch die Versicherungssteuer in verschiedene Länder abgeführt, was besondere bei multinational aufgestellten Unternehmen bislang enorm aufwendig gewesen sei, so Armon weiter. „Dies ist unsere erste Industriepartnerschaft mit abschließender Fallbearbeitung, die sowohl Abschluss als auch Policen-Erstellung umfasst“, so Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstand der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Man sei damit einen wesentlichen Schritt in Richtung Digitalisierung vorangekommen. (tk)

Bild: © Sikov – stock.adobe.com