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Unternehmensmeldungen

Finlex tritt Maklernetzwerk UnisonSteadfast bei

Die Online-Versicherungsplattform Finlex schließt sich dem weltweiten Maklernetzwerk UnisonSteadfast an. Das unabhängige Netzwerk mit Hauptsitz in Hamburg ist spezialisiert auf internationale Versicherungsprogramme und Risk Management Services für alle wesentlichen Industriestandorte der Welt.

Das Frankfurter Unternehmen Finlex dessen Schwerpunkte auf Digitalisierung und innovativen Technologien liegen, wurde 2015 gegründet. Die Online-Versicherungsplattform für Gewerbe- und Industriekunden im Bereich Financial Lines und Cyberversicherung positioniert sich derzeit als „Wholesale Broker“ auf den internationalen Märkten. Nun hat sich das InsurTech dem globalen unabhängigen Versicherungsmaklernetzwerk UnisonSteadfast mit Hauptsitz in Hamburg angeschlossen. Das Netzwerk mit Spezialisierung auf internationale Versicherungsprogramme und Risk Management Services für alle wesentlichen Industriestandorte der Welt zählt eigenen Angaben zufolge über 700 Mitgliedsmakler, die in mehr als 140 Ländern ein Prämienvolumen von mehr als 40 Mrd. US-Dollar erwirtschaften.

„Wir freuen uns sehr, mit Finlex einen so dynamischen und zukunftsorientierten Netzwerkpartner mit einer ausgeprägten innovativen Technologie in unseren Reihen begrüßen zu dürfen“, erklärt Wolfgang Mercier, President & CEO von UnisonSteadfast. „Seit über 17 Jahren widmet sich UnisonSteadfast der Erweiterung seiner globalen Präsenz und Expertise, um seinen Maklern einen Mehrwert zu bieten. Finlex ist bereits seit Jahren für viele unserer deutschen Netzwerkpartner erfolgreich tätig. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Mitglieder weltweit von der Fachkompetenz und der Technologie von Finlex profitieren werden.“

„Die Partnerschaft zwischen UnisonSteadfast und Finlex ist ein toller Schritt, um unseren Betreuungsanspruch auch im internationalen Kontext nochmals zu unterstreichen, sowie globales Wachstum unserer Mandanten in alle Ecken der Welt bestmöglich begleiten und unterstützen zu können“, betont Dr. Stephanie Belei, Head of Client Management – Global Corporates bei Finlex.

„Wo immer notwendig, kann Finlex nun auf noch mehr lokale Expertise im Broking, Advisory und Claims Handling zurückgreifen und neben mehr geographischer Nähe zu internationalen Tochtergesellschaften auf Wunsch auch einen Ansprechpartner in Landessprache vor Ort bieten“, ergänzt Florian Eckstein, Financial Lines Expert & Practice Lead IPOs and Capital Markets aus dem Global Corporate Team. (tk)

Bild: © peach_adobe – stock.adobe.com

 

Verein Hanseatischer Transportversicherer mit Jubiläum

Der Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. feiert 2022 sein 225-jähriges Bestehen. Bereits seit 1797 ist der Verein Partner der maritimen Wirtschaft und der Assekuranz. Er bietet Services wie eine unabhängige Schadenbearbeitung oder Begutachtung von Schiffsschäden auch für Makler an.

<p>Der Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. (VHT) feiert in diesem Jahr mit seinem 225-jährigen Vereinsbestehen ein großes Jubiläum. Seit 1797 ist der VHT Partner der maritimen Wirtschaft und der Assekuranz. „Der VHT ist das Synonym für das Deutsche Führungsmodell im Bereich des Schadenservice im Vergleich zum Skandinavischen und Londoner Modell. Hohe Kosteneffizienz und unparteiische Unterstützung bei der Schadenbearbeitung des jeweiligen führenden Versicherers in einem genau definierten Rahmen sind das Kernstück“, sagt Justus Heinrich, Vorstandsvorsitzender des VHT. Um den Verein zukunftsfest aufzustellen sei es wichtig, mit den Themen der Zeit nicht nur Schritt zu halten, sondern auch mit technischer Expertise und Serviceorientierung zu handeln, so Heinrich anlässlich des Jubiläums.</p><h5>Über den Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. </h5><p>Der VHT ist aus der im Jahr 2000 erfolgten Verschmelzung der Vorgängervereine Verein Hamburger Assecuradeure (VHA) und dem Verein Bremer Seeversicherer (VBS) hervorgegangen und bis heute als unabhängiger Dienstleister primär für den Deutschen See- und Binnenkasko-Markt tätig. Haupttätigkeitsfeld ist die zentrale, unabhängige Schadenbearbeitung, Begutachtung von Schiffsschäden, Schadenprävention sowie das Notfallmanagement nach einer Schiffshavarie. Darüber hinaus dient der VHT für seine Mitglieder und dem Deutschen See- und Binnenkasko-Markt als Berater und Forum, um sich über neue technische und versicherungsrechtliche Entwicklungen auszutauschen. Ihr Service steht neben seinen Mitgliedern auch Maklern und Reedereien sowie vielen weiteren Partnern der maritimen Branche zur Verfügung z. B. Werften, Hafenbetreibern, Anwälten und maritimen Investoren. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Simon – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/906D30B2-5235-4E8F-97B3-D49D7A096E2B"></div>

 

Zu wenige Zinsen: vzbv erzielt vor Gericht Teilerfolg

Haben die Sparkassen ihren Prämiensparern über Jahrzehnte hinweg zu wenig Zinsen bezahlt? Diesen Vorwurf will der Bundeszentrale Verbraucherverband mittels mehrerer Musterfeststellungsklagen gerichtlich geklärt haben. Nun haben die Verbraucherschützer einen ersten Teilerfolg erzielt.

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben viele Sparkassen ihren Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen berechnet. Daher führt der vzbv gegenwärtig mehrere Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen. Und im konkreten Fall der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat der vzbv nun auch einen Teilerfolg erzielt.

Falsche Zinsanpassungen durch Sparkassen

Folgende Ausgangssituation lag dem genannten Verfahren zugrunde: Die beiden genannten Sparkassen und ihre Vorgängerinnen boten in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an, die unwirksame Vertragsklauseln zur Zinsanpassung enthielten. Später legten die beklagten Sparkassen ersatzweise eigenmächtig Kriterien fest, nach denen sie die Zinsanpassungen vornahmen. Allerdings sei dieses Vorgehen nach Einschätzung des vzbv falsch.

Gericht bestätigt die vzbv-Auffassung

Und genau diese Auffassung bestätigte nun auch das OLG im Rahmen eines mündlichen Verfahrens. Die Sparkasse Mansfeld-Südharz und Kreissparkasse Stendal müssen die Zinsen daher neu berechnen. „Der Verhandlungstag am OLG Naumburg ist ein Fortschritt für zahlreiche Verbraucher in Sachsen-Anhalt. Die Klärung der Frage, welche Zinsnachzahlungen ihnen zustehen, rückt damit näher“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. Die zusätzlichen Zinsansprüche der Verbraucher bewegen sich nach Einschätzung des vzbv teilweise im vierstelligen Bereich. Zuvor hatte sich bereits der Bundesgerichtshof im Wesentlichen inhaltsgleich in einem Urteil gegen die Sparkasse Leipzig geäußert, ordnete der vzbv die gegenwärtige Situation ein.

Einige Fragen werden noch durch Gutachten geklärt

Allerdings: Ein Urteil hat das OLG damit noch nicht gesprochen. Das OLG wird sich nun zuerst mit der Frage auseinandersetzen, nach welchen Kriterien die Zinsen neu berechnet werden müssen. Dafür müsse zunächst ein Gutachten abgewartet werden, das der Senat in einem Parallelverfahren des vzbv gegen die Saalesparkasse eingeholt habe, teilt der vzbv schriftlich mit. Und mit diesen wegweisenden Urteilen ist dann nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen. (as)

Bild: © N. Theiss – stock.adobe.com

 

ottonova sammelt 34 Mio. Euro ein

Die digitale private Krankenversicherung ottonova hat eine Series F Finanzierungsrunde abgeschlossen, die 34 Mio. Euro eingebracht hat. Angeführt wurde die Runde von Cadence Growth Capital (CGC) mit Beteiligung eines deutschen Family Office und der Bestandsinvestoren.

ottonova hat weitere Investoren von seinem Geschäftsmodell überzeugt und konnte im Rahmen einer Series-F-Finanzierungsrunde 34 Mio. Euro einsammeln. Neben dem erneuten Engagement bestehender Investoren gehen nun auch Cadence Growth Capital (CGC) als Lead Investor sowie ein in München ansässiges Single Family Office als Investoren bei ottonova an Bord. CGC, unter anderem in Berlin und München ansässig, ist spezialisiert auf Investments in Technologieunternehmen.

„Wir freuen uns auf diesen nächsten Abschnitt der ottonova-Geschichte mit den beiden neuen und den bestehenden Investoren an unserer Seite. CGC investiert in profitable Wachstumsunternehmen. Das passt in die Zeit: Nicht Wachstum an sich als primäres Ziel, sondern gemäßigter, mit sehr starkem Fokus auf Effizienz. Profitabilität ist das neue Wachstum“, erklärt Dr. Roman Rittweger, Gründer und CEO von ottonova. Wie Rittweger zudem mitteilt, sei dies die letzte Finanzierungsrunde gewesen vor dem Break-even. Operativ sei ottonova noch nie so gut dagestanden wie jetzt.

Leonard Clemens, geschäftsführender Gesellschafter und Mitgründer von CGC, ergänzt: „Als Investor suchen wir die besten und nachhaltig tragfähigsten Konzepte. Die Insur- und FinTech-Branche macht in diesem Jahr die Erfahrung, wie wichtig die Widerstandsfähigkeit des eigenen Geschäftsmodells und der eigenen Plattform, wie entscheidend die Relevanz im Markt jetzt und künftig ist. Genau davon hat uns ottonova, haben uns Roman Rittweger und sein Team überzeugt.“ (tk)

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 

Allianz und Commerzbank setzen Vertriebskooperation fort

Der Versicherer Allianz bleibt bis Ende 2035 der exklusive Vertriebspartner der Commerzbank für Versicherungs- und Vorsorgeprodukte. Die Zusammenarbeit wird auf alle Kunden der Commerzbank sowie alle Zugangswege ausgeweitet.

Die seit 2009 bestehende Partnerschaft zwischen Allianz und Commerzbank im Bereich Bancassurance wird für weitere zwölf Jahre fortgesetzt. Die beiden Unternehmen haben vereinbart, dass die Commerzbank den exklusiven Vertrieb von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten der Allianz über 2023 hinaus bis Dezember 2035 weiterführen wird.

Zielgruppe erweitert

Das Produktangebot der Allianz soll künftig den Kunden aller Commerzbank-Marken zur Verfügung stehen. Dazu zählen neben den Privatkunden auch die Unternehmer- und Firmenkunden der Bank. Das Angebot der Allianz besteht aus Produkten der Allianz Lebensversicherungs-AG, Allianz Versicherungs-AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Allianz Trade und Allianz Partners.

Vertrieb über alle Zugangswege

Der Vertrieb wird in Zukunft über alle Zugangswege hinweg erfolgen: In den Filialen und Beratungscentern der Commerzbank sowie im Online- und Mobile Banking. Mitarbeiter der Allianz werden mit ihrer Versicherungs- und Vorsorgeexpertise in den Filialen unterstützen und stehen den Kunden auch remote in Expertenteams zur Verfügung. (tku)

Bild: © Rido – stock.adobe.com

 

Hohe Schäden durch Sturm und Hagel im ersten Halbjahr 2022

Der GDV hat eine Zwischenbilanz gezogen: Naturgefahren wie Sturm und Gewitter haben im ersten Halbjahr 2022 in Deutschland für hohe Schäden gesorgt. Doch welche Jahre zählen überhaupt zu den schadenreichsten seit 1973? Weltweit betrachtet waren Australien und die USA besonders von Naturgefahren betroffen.

Naturgefahren wie Stürme, Tornados oder Hagel haben im ersten Halbjahr 2022 in Deutschland versicherte Schäden in Höhe von rund 3 Mrd. Euro verursacht. Damit ist 2022 bisher ein überdurchschnittliches Schadenjahr, resümiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) die Schadenlage nach den ersten sechs Monaten.

Wintersturmserie 2022 zählte zu den schwersten seit 2002

In der Regel beträgt der langjährige Durchschnitt der erwarteten Schäden für Sturm- und Hagelschäden für das erste Halbjahr laut GDV-Angaben rund 1 Mrd. Euro. Von Januar bis Juni 2022 kletterten die Schäden aus Naturgefahren damit um das rund Dreifache des langjährigen Erwartungswertes. Allein die Wintersturm-Serie „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ im Februar 2022 sorgte mit 1,4 Mrd. Euro für fast 50% der Schäden, merkte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen an (AssCompact berichtete).

 

Sturm und Hagel verursachen hohe Schäden im ersten Halbjahr 2022

 

Damit liege die Sturmserie auf Platz 3 der schwersten Winterstürme seit 2002, nur knapp hinter Sturmtief Jeanette vom Oktober 2002.

Großteil der Schäden entfällt auf Gebäude

Schwere Schäden richtete im Mai auch der Tornado „Emmelinde“ in Paderborn, Höxter und Lippstadt an. Große Überschwemmungen und Starkregen mit hohen Schäden gab es in den ersten sechs Monaten hingegen laut GDV nicht. Die bisherigen Elementarschäden von 100 Mio. Euro liegen deshalb weit unter dem Erwartungswert für 2022. Von den 3 Mrd. Euro an Gesamtschäden entfielen wiederum 2,5 Mrd. Euro auf Schäden an Häusern, Hausrat sowie Gewerbe- und Industriebetrieben und weitere Naturgefahren. Und auch die Kraftfahrtversicherer registrierten im ersten Halbjahr etwas mehr Schäden als sonst. Mit 500 Mio. Euro liegt auch hier das Halbjahresergebnis leicht über dem Durchschnitt.

Gleichwohl stagniert der Versicherungsschutz gegen Elementargefahren auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Nach aktuellen Zahlen vom GDV hat derzeit nur etwa die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland den notwendigen Versicherungsschutz vor Elementargefahren wie Starkregen oder Hochwasser vereinbart. Viele sind sich ihrer individuellen Bedrohung durch Naturgefahren wohl immer noch nicht bewusst, gibt der Versichererverband daraufhin zu Bedenken.

Das schadenreichste Naturgefahrenjahr

Rückblickend auf die vergangenen fast 50 Jahre gilt hinsichtlich Naturgefahren das abgelaufene Jahr 2021 als das schadenreichste Jahr für die Versicherer in Deutschland. Stand August 2022 summierten sich die Schäden an Gebäude, Hausrat und Kfz nach GDV-Angaben auf mittlerweile rund 12,6 Mrd. Euro. Nahezu 75% dieser Schäden – nämlich 9,2 Mrd. Euro – entfallen dabei auf Gebäude- und Hausratschäden infolge der Starkregenkatastrophe im Juli 2022 in Westdeutschland an den Flüssen Ahr und Erft. Weitere sehr schadenreiche Jahre sind 2002 und 1990.

 

Sturm und Hagel verursachen hohe Schäden im ersten Halbjahr 2022

 

Während 2002 ebenfalls eine Flutkatastrophe an Elbe und Donau hohe Elementarschäden verursachte, standen die Schäden 1990 im Zeichen heftiger Winterstürme. Den Anfang machte damals das Orkantief „Daria“ Ende Januar, weitere Orkantiefs folgten mit „Vivian“ und „Wiebke“ im Februar 1990, sodass sich die Sturmschäden im Gesamtjahr auf fast 11 Mrd. Euro summierten.

Weltweit lagen die versicherten Schäden im Durchschnitt

Weltweit betrachtet lagen die versicherten Schäden infolge von Naturgefahren im ersten Halbjahr 2022 im Rahmen des Durchschnitts. Nach Angaben des Rückversicherers Munich Re haben Naturkatastrophen weltweit sogar geringere Schäden angerichtet als im Vergleichszeitraum 2021. Überflutungen, Erdbeben und Stürme verursachten demnach einen Gesamtschaden von etwa 65 Mrd. US-Dollar nach 105 Mrd. US-Dollar im sehr schadenträchtigen Vorjahr. Die versicherten Schäden lagen mit etwa 34 Mrd. US-Dollar im Rahmen der vergangenen Jahre.

Australien zu nass, die USA zu stürmisch und Europa zu trocken

Regional betrachtet waren vor allem Australien und die USA stark betroffen. Während Australien infolge extremer Regenfälle und Überschwemmungen mit 3,7 Mrd. US-Dollar einen neuen Rekord an versicherten Schäden verzeichnete, entfielen auf die USA mit rund 19 Mrd. US-Dollar knapp zwei Drittel der versicherten Schäden weltweit. Serien von Schwergewittern mit Tornados waren dafür die Hauptursache. In Europa wiederum verursachten unterdessen mehrere Winterstürme sowie starke Hitze, Trockenheit und Waldbrände größere Schäden an Gebäuden, in der Landwirtschaft sowie in der Industrie. Konkrete Schadenzahlen nannte der Rückversicherer aber nicht. (as)

Bild: © Solid photos – stock.adobe.com

 

EU-Offenlegungsverordnung: BaFin verschafft mehr Klarheit

Die EU-Offenlegungsverordnung ist gespickt mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen. Die Finanzaufsicht BaFin hat nun ein Dokument veröffentlicht, in dem sie verschiedene Fragen zur europäischen Offenlegungsverordnung beantwortet.

Die EU-Offenlegungsverordnung enthält viele unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern Schwierigkeiten in der Praxis bereitet. Auch die von der Europäischen Kommission bereitgestellten Fragen und Antworten, die sie im Juli 2021 und im Mai 2022 zur Offenlegungsverordnung veröffentlicht hatte, haben bei den Marktteilnehmern weiterhin Anwendungsfragen aufgeworfen. Noch Ende Juni 2022 hatte die BaFin daher angekündigt, die noch bestehenden Fragestellungen zu analysieren und ihren eigenen Handlungsspielraum auf diesem Gebiet zu prüfen.

Prüfung auf Taxonomiekonformität zwingend erforderlich?

Mit den nun vorgelegten neuen Fragen und Antworten 2–4 hat die BaFin erste Ergebnisse veröffentlicht. Darin geht die Aufsichtsbehörde unter anderem der Frage nach, ob jede einem Finanzprodukt zugrundeliegende Investition zwingend auf Taxonomiekonformität hin geprüft werden muss. Der Bafin-Auffassung nach sei dies aber nicht der Fall, auch wenn die Europäische Kommission klargestellt habe, dass die Taxonomie-Quote grundsätzlich anzugeben sei. Allerdings könne laut Bafin durchaus der Fall eintreten, dass zur betreffenden Investition keine Daten erhoben würden. Dann nämlich würde die Taxonomie-Quote der Investition mit „Null“ anzusetzen sein mit der Folge, dass eine Taxonomiekonformität eben nicht gegeben sei.

Liste soll fortlaufend aktualisiert werden

Die BaFin plant zudem, die Liste der Fragen und Antworten fortlaufend zu erweitern. Die in den Antworten enthaltene Rechtsauffassung legt die BaFin bis auf Weiteres ihrer Verwaltungspraxis zugrunde. Änderungen können sich jedoch dann ergeben, wenn die Europäische Kommission oder der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden hiervon abweichende Einschätzungen veröffentlichen.

Der vollständigen Bericht über die Fragen und Antworten rund um die EU-Offenlegungsverordnung steht hier zum Download zur Verfügung. (as)

Bild: © zakalinka – stock.adobe.com

 

Was Verbraucherschützer zum Semesterstart empfehlen

Im Herbst starten Universitäten und Fachhochschulen in das neue Semester. Für viele junge Menschen beginnt damit eine neue Lebensphase als Studentin oder Student. Doch was ich beim Versicherungsschutz zu beachten? Der BdV gibt Auskunft.

<p>Für viele junge Menschen beginnt mit Start des Wintersemesters an den deutschen Universitäten und Hochschulen eine neue Lebensphase. Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfehlen daher die Optimierung des bestehenden Versicherungsschutzes.</p><h5>Unter 25-Jährige sind meist über die Eltern mitversichert</h5><p>Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende in der privaten Haftpflichtversicherung noch über ihre Eltern mitversichert. Und auch um eine Krankenversicherung müssen sich die Studierenden – bis auf wenige Ausnahmen – noch nicht selbstständig kümmern, schreibt der BdV. Erst mit dem 25. Geburtstag oder auch ab Berufsbeginn, der auch schon vor dem 25. Lebensjahr liegen kann, müssen sich Studierende um einen eigenen privaten Haftpflichtvertrag bemühen. „Studierende, die an ihren ersten Abschluss noch ein zweites Studium hängen oder eine Ausbildung beginnen, müssen sich ebenfalls meist selbst versichern. Denn die private Haftpflichtversicherung über die Eltern gilt in der Regel nur während der Erstausbildung“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss. Eine Ausnahme besteht oftmals beim Masterstudium, da es wie der Bachelor als Erstausbildung anerkannt wird.</p><h5>Was passiert bei Heirat während des Studiums?</h5><p>Unter 25-Jährige, die während ihres Studiums heiraten, benötigen ab dem Tag der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Dabei reicht ein Vertrag für beide Ehepartner aus, über den auch Kinder mitversichert werden können. In Sachen Krankenversicherung gilt auch für Studierende: Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist zur Absicherung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit gesetzlich verpflichtet. Universitäten fordern bei der Einschreibung sogar direkt einen Krankenversicherungsnachweis. Studierende, die in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) familienversichert sind, bleiben es auch während des Studiums. Selbiges gilt für Studierende, die vor Studienbeginn über die Eltern in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren. Weitere Versicherungen, an die Studierende denken sollten, sind laut BdV die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © BillionPhotos.com – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6047F729-127F-45D2-86DA-E6524B5441F0"></div>

 

Generali baut Geschäftstätigkeit in der DACH-Region um

Die Generali überarbeitet ihr Organigramm grundlegend. Zum einen wird eine neue Geschäftseinheit gegründet, die die Aktivitäten der Generali Group in Deutschland, Österreich und der Schweiz bündelt. Zum anderen wurde eine umfangreiche und komplexe Zuständigkeitsrochade vollzogen.

Die Generali Deutschland AG wird Teil einer neu geschaffenen Geschäftseinheit innerhalb der Generali Group. Die Geschäftseinheit bündelt die Präsenz der Gruppe in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Änderungen wurden zum 01.09.2022 wirksam.

Aufsichtsrats- und Vorstandswechsel

Im Zusammenhang mit der Bildung dieser Geschäftseinheit, gibt die Generali Deutschland AG auch Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstandsteam bekannt, die ebenfalls zum 01.09.2022 wirksam werden.

Die Führung der neu geschaffenen Business Unit der DACH-Region übernimmt Giovanni Liverani, der seit 2015 CEO der Generali Deutschland ist. Als CEO der neuen Geschäftseinheit wurde Giovanni Liverani zudem in den Aufsichtsrat der Generali Deutschland AG gewählt, dessen Vorsitz er mit Wirkung zum 01.09.2022 übernimmt. Er hat bereits den Vorsitz des Aufsichtsrats der Generali in Österreich inne und wird demnächst zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Generali in der Schweiz ernannt.

Neuer Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG ist Stefan Lehmann. Als Country Manager Germany berichtet er künftig an Giovanni Liverani. Stefan Lehmann ist außerdem, neben Giovanni Liverani, neues Mitglied des Generali Group Management Committee, dem Top-Management-Gremium der Generali Group. Lehmann, der seit 2004 in verschiedenen Führungspositionen für die Generali in Deutschland tätig ist, war von 2017 bis 2021 Chief Financial Officer der Generali Deutschland AG und wurde zum 01.01.2022 zum Chief Business Officer Exclusive berufen. In dieser Funktion ist er im Vorstand seit Jahresbeginn zuständig für die Vertriebspartnerschaft der Generali mit der Deutschen Vermögensberatung. Lehmann wird auch weiterhin Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland Lebensversicherung AG und der Generali Deutschland Versicherung AG bleiben.

Ebenfalls zum 01.09.2022 übernimmt Benedikt Kalteier die im Vorstand der Generali Deutschland AG neu geschaffene Position des Chief Distribution Officer. In dieser Funktion ist er zusätzlich zu seinen bestehenden Aufgaben auch für den bisherigen Vorstandsbereich von Stefan Lehmann verantwortlich. Kalteier wurde Ende 2020 als Chief Business Officer Digital in den Vorstand der Generali Deutschland AG berufen. (tku)

Lesen Sie auch: Generali strukturiert sich um

Bild: © Arcansél – stock.adobe.com

 

Gothaer startet zwei bKV-Produkte im Markt

Die Gothaer Krankenversicherung AG erweitert ihr Produktportfolio im Bereich der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung um zwei neue Budgettarife. Ab sofort sind die Tarife namens FlexSelect Premium und FlexSelect XL verkaufsoffen.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gilt als Versicherungslösung mit großem Vertriebspotenzial. Zum einen erhalten die Beschäftigten eines Unternehmens damit einen verbesserten Gesundheitsschutz. Zum anderen kann sich ein Betrieb mit einem bKV-Angebot auch als attraktiver Arbeitgeber präsentieren, was im Wettstreit um Nachwuchskräfte und junge Talente ein zunehmend wichtiger Hygienefaktor ist (AssCompact berichtete.)

bKV entlastet Mitarbeiter und Arbeitgeber

Die Gothaer Krankenversicherung AG (Gothaer) hat nun auf diesen Produkttrend reagiert und zwei neue bKV-Lösungen namens FlexSelect Premium und FlexSelect XL im Markt gestartet. „Die Mitarbeiter werden durch die Nutzung des Gesundheitsbudgets von den steigenden Gesundheitskosten entlastet. Für die Arbeitgeber stellt die bKV durch die steuerliche Förderung eine günstige, aber gleichzeitig auch wirksame Alternative zu Geldleistungen dar“, erläutert Dr. Sylvia Eichelberg, Vorstandsvorsitzende der Gothaer Krankenversicherung.

Tarif speziell für kleinere und mittlere Unternehmen

Bereits ab einer Größe von fünf Mitarbeitern können Unternehmen den Tarif FlexSelect Premium abschließen. Dabei legen sie die Budgethöhe aus insgesamt fünf Stufen zwischen 300 und 1.250 Euro fest, die den Mitarbeitern jährlich zur Verfügung stehen soll. Neben den bisherigen zahnärztlichen, ambulanten oder stationären Leistungen stehen ihnen mit FlexSelect Premium nun auch Naturheilverfahren wie Osteopathie und Chiropraktik sowie präventive Leistungen wie Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung. Verschiedene digitale Services wie zum Beispiel eine telemedizinische Beratung, psychologische Soforthilfe oder ein Facharzt-Terminservice runden das Angebot ab. Zusätzlich können Nutzer der Gothaer GesundheitsApp Arztrechnungen und Rezepte per Smartphone digital einreichen. Außerdem können Versicherte bis zu 10% ihres Gesundheitsbudgets für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel nutzen.

Auch Großunternehmen profitieren

Für größere Unternehmen hat der Versicherer den Tarif FlexSelect XL entwickelt. Er bietet Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 500 Angestellten einen umfassenden, flexiblen und – durch die höhere Anzahl an Versicherten – besonders günstigen Gesundheitsschutz. (as)

Bild: © madedee – stock.adobe.com