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Unternehmensmeldungen

Verbraucherzentrale geht weiter gegen Greenwashing vor

Das Thema Nachhaltigkeit ist für immer mehr Menschen wichtig, überall wird mit Nachhaltigkeit geworben. Auch bei der Geldanlage und dem Versicherungsschutz wollen viele Menschen auf Nachhaltigkeit achten. Doch etliche Angebote halten nicht was sie versprechen, kritisiert die Verbraucherzentrale.

Nachhaltigkeit ist seit Jahren ein wichtiges Schlagwort für Unternehmen, Werbung und Verbraucher und findet sich neben allen möglichen Produktbereichen auch in der Finanz- und Versicherungswirtschaft wieder. Doch zunehmend werden Verbraucher, die bei der Geldanlage auf Nachhaltigkeit achten wollen, von Unternehmen durch irreführende Aussagen und unlautere Werbung getäuscht. „Es ist nach wie vor gesetzlich nicht definiert, was denn ‚nachhaltige Geldanlagen‘ genau sein sollen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ). „Die Unternehmen nutzen das gezielt im Marketing für ihre Produkte aus.“ Und tatsächlich seien im Werbematerial von Finanzproduktanbietern immer wieder rechtswidrige irreführende Versprechungen vorzufinden, heißt es von der VZ. Man gehe daher gegenwärtig in mehreren laufenden Verfahren gegen Finanz- und Versicherungsanbieter vor, die mit nicht nachvollziehbaren oder gar falschen Versprechungen für ihre Finanzprodukte werben, schreibt die VZ in einer Pressemitteilung weiter.

Verfahren 1: Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

In einem aktuellen Verfahren hat die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. der VZ auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sie hatte für ein „Gesundheitskonto“ geworben, bei dem es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelte, und hierbei das Produkt als „GrüneRente“ angepriesen. Verbraucher würden hier „nachhaltig investieren“ und so die Zukunftsfähigkeit von Umwelt und Gesellschaft fördern. Der Versicherer habe dabei aber nicht klargestellt, wie die angebotenen Investitionen dies erreichen sollen, kritisiert die VZ. Laut Versicherungsbedingungen würden „ökologische oder soziale Merkmale“ lediglich „berücksichtigt“. „Die Berücksichtigung irgendwelcher Kriterien alleine sagt aber nichts über die tatsächliche Nachhaltigkeit der Investitionen aus“, so Nauhauser. Damit enthalte der Versicherer den Verbrauchen wesentliche Informationen vor, die diese benötigen würden, um eine informationsgeleitete Entscheidung treffen zu können, monieren die Verbraucherschützer.

Verfahren 2: LIQID Asset Management GmbH

Auch die LIQID Asset Management GmbH hat mittlerweile eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Sie habe für ihr Produkt „LIQID Impact“ damit geworben, dass Verbraucher mit dem angebotenen Investment ihr Vermögen in ein Portfolio investieren würden, das ausschließlich aus Unternehmen bestehe, die strengsten ökologischen, sozialen und ethischen Wertmaßstäben gerecht würden. Tatsächlich wurde das Geld laut VZ aber auch in Gold, Anleihen und Hedgefonds investiert. Überdies hat der Anbieter in seiner Werbung Testsiegel und Bewertungen der Zeitschrift Capital, des Instituts für Vermögensaufbau (IVA) und der firstfive AG verwendet, ohne, wie vorgeschrieben, den Umfang der Bewertung, deren Rahmenbedingungen und die Quelle zu nennen, unter der sich Verbraucher hinsichtlich der Richtigkeit des Testergebnisses informieren können, moniert die VZ.

Verfahren 3: Deutsche Kreditbank AG

Ein weiteres Unterlassungsklageverfahren läuft gegenwärtig auch gegen die Deutsche Kreditbank AG (DKB), die Werbung für ein kostenloses Girokonto mit der Behauptung macht, dass das eingezahlte Geld in ökologische und soziale Projekte in ganz Deutschland investiert werde. Art und Umfang dieser Investitionen würden jedoch nicht transparent erläutert. Außerdem soll im Rahmen dieses Verfahrens gerichtlich geklärt werden, ob die Werbung „kostenlos“ zulässig ist, wenn Verbraucher zugleich Verwahrentgelte bezahlen müssten, schreibt die VZ weiter. (as)

Weitere Infos zum Themenkomplex Greenwashing und laufenden Verfahren bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier.

Lesen Sie auch: Urteil untersagt irreführende Werbung für Nachhaltigkeitsfonds

Bild: © HollyHarry – stock.adobe.com

 

Photovoltaikversicherung24 ist Produktpartner von Fonds Finanz

Die photovoltaikversicherung24.de erweitert das Portfolio des Maklerpools Fonds Finanz. Mit den Tarifen lässt sich das gesamte Equipment zur Erzeugung sowie Speicherung von Strom aus Sonnenenergie absichern.

Die Fonds Finanz hat ihren Kreis von Produktpartnern ausgebaut. Ab sofort zählen auch die Produkte von Potovoltaikversicherung24 (PV24) zum Angebot des Maklerpools. „Krisen weltweit führen zu steigenden Energiekosten. Um Kosten für Heizen, Strom und Tanken zu minimieren, steigen Verbraucher vermehrt auf erneuerbare Energien um. Mit PV24 hat die Fonds Finanz nun eine umfassende Absicherung von Photovoltaikanlagen im Angebot und das freut mich sehr“, sagt Christine Schönteich, Mitglied der Fonds-Finanz-Geschäftsleitung.

Bei einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung auf dem Dach handelt es sich um eine kostspielige HighTech-Anlage. Das gesamte Equipment wie Solaranlage, Wechselrichter, Kabel, Wallbox, Batterie und Co. ist erheblichen Risiken ausgesetzt und muss daher entsprechend versichert werden.

Absicherung auch für Bestandsanlagen

Die Tarife der PV24 beinhalten eine AllRisk-Deckung und bieten Versicherungsschutz für die gesamte Ausrüstung zur Erzeugung sowie Speicherung von Strom aus Sonnenenergie. Der Schutz lässt sich für neue und Bestandsanlagen bis zu einem Alter von 20 Jahren beantragen. (tk)

Bild: © Sakura – stock.adobe.com

 

Roland Berger beteiligt sich an Domicil Real Estate

Mit insgesamt 5% ist der Unternehmensberater Roland Berger bei der Domicil Real Estate AG eingestiegen. Verkäufer der Aktien ist der Mehrheitsaktionär und CEO Khaled Kaissar. Damit erweitert die Domicil den Kreis der Anteilseigner. Prof. Berger wird künftig außerdem dem Beirat von Domicil angehören.

Über seine Beteiligungsgesellschaft Roland Berger Industries GmbH beteiligt sich der Unternehmensberater Prof. Roland Berger mit insgesamt 5% des bestehenden Aktienkapitals an der Domicil Real Estate AG. Verkäufer des Aktienanteils ist Mehrheitsaktionär und CEO Khaled Kaissar. Prof. Berger wird außerdem Mitglied des Beirats der Domicil und dem Vorstand beratend zur Verfügung stehen.

„Sowohl institutionelle Investoren als auch Privatanleger schätzen weiterhin Wohnimmobilien als krisensicheres Investment. Wir freuen uns, mit Prof. Berger nun einen weiteren namhaften Ankerinvestor begrüßen zu können. Das sehen wir als Bestätigung für unser Geschäftsmodell. Mit dieser Beteiligung erhoffen wir uns eine weitere strategische Stärkung unserer marktführenden Stellung im Bereich der Schaffung attraktiver Anlagemöglichkeiten im krisenfesten Segment des leistbaren Wohnens für Kapitalanleger”, sagt CEO Khaled Kaissar.

„Die Domicil ist mit ihrem Geschäftsmodell in einem hoch relevanten Markt exzellent aufgestellt. Die Vereinfachung des Erwerbs und der Verwaltung von Wohnungseigentum bietet erhebliche Chancen für die Eigentümer und natürlich das weitere Wachstum der Domicil. Mich haben neben der Persönlichkeit des Gründers insbesondere die starke Orientierung an Qualität, Kundennutzen und Kundenzufriedenheit sowie die Qualität des Managements überzeugt”, erklärt Prof. Roland Berger.

Neben Gründer und Hauptaktionär Khaled Kaissar sowie dem neu eingetretenen Roland Berger sind die beiden Versicherungsgesellschaften die Bayerische und der Konzern Versicherungskammer an der Domicil beteiligt. Sie halten insgesamt ca. 15% des Grundkapitals. (tk)

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die Bayerische definiert Ausschließlichkeitsvertrieb neu

die Bayerische hat digitale Prozesse etabliert, die es ermöglichen, im Rahmen des neu geschaffenen Exklusivvertriebs Beratung nicht nur zu den Produkten der Versicherungsgruppe, sondern auch zu sämtlichen anderen schon bestehenden Versicherungs- und Vorsorgeverträgen, anbieten zu können.

Die Versicherungsgruppe die Bayerische bietet ihren Partnern schon seit Längerem das Beste aus den Geschäftsmodellen eines Mehrfachagenten und der Ausschließlichkeitsorganisation (AO). Jetzt hat die Bayerische das Geschäftsmodell des Exklusivvertriebes (EV) noch einmal neu definiert: Kunden erhalten zum einen eine umfängliche Beratung zu den Produkten der Bayerischen und im Bedarfsfall ausgewählter Kooperationspartner. Zum anderen können aber auch sämtliche anderen bestehenden Versicherungs- und Vorsorgeverträge über die neu gegründete 100%-ige Tochter der Bayerischen, die Bayerische Versicherungsmakler-GmbH, in die Betreuung übernommen werden. Dafür wurden digitale Prozesse etabliert, die dies für Berater und Kunden ganz einfach und bequem ermöglichen. Genutzt wird dabei die elektronische Unterschrift InSign.

Die Maßnahme geht einher mit der „EV-Strategie 2025“ der Bayerischen, an deren Erarbeitung auch das Institut Ritter maßgeblich beteiligt war.

Ganzheitliche Beratung setzt Überblick über alle Verträge voraus

„Die Vision der Bayerischen treibt uns an, innovativ über die Grenzen des Versicherns hinauszudenken. Wir möchten gerade Familien, die in Einfamilienhäusern leben, den Beamtinnen und Beamten sowie den Gewerbetreibenden und Selbstständigen in Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzfragen ein starker und vor allen Dingen empathischer Partner sein. Seriöse und vor allem ganzheitliche Beratung setzt voraus, einen Überblick zu allen Verträgen gewährleisten zu können. Dabei wollen wir uns in der Beratung auf das konzentrieren, was wirklich sinnvoll ist und insbesondere überflüssige Vorsorge oder Versicherungen identifizieren. Idealerweise trägt unsere Beratung dazu bei, dass weniger Versicherung erforderlich wird“, beschreibt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen, die Beweggründe für die neue Strategie und die Kooperation. (ad)

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Das fordert der BVK von Bundesregierung und EU-Finanzregulierung

Auf der diesjährigen Jahrhauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. haben sich die Delegierten zu unterschiedlichen Themenkomplexen in einem Leitantrag positioniert. Außerdem wurde eine personelle Veränderung bekannt gegeben.

Die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sind am 19. und 20.05.2022 in Berlin zur BVK-Jahreshauptversammlung zusammengekommen. Darin setzten sich die Vermittler mit zahlreichen Themenkomplexen auseinander und verabschiedeten die jeweiligen Positionen und die damit verbundenen Forderungen an Bundesregierung und EU-Finanzregulierung in einem Leitantrag.

Licht und Schatten im Koalitionsvertrag

An die Adresse der Bundesregierung gerichtet, sieht der BVK im Hinblick auf die Vermittlerbranche Licht und Schatten beim Koalitionsvertrag. Positiv sei das Bekenntnis der Ampel-Koalition zu den drei Säulen der Altersvorsorge, die Nichtberücksichtigung einer „Bürgerversicherung“ sowie der Bestandsschutz für Riesterverträge. Zudem befürworten die Vermittler die Absicht, bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eine Wahlfreiheit mit Opt-out für private Altersvorsorge einzuführen.

Altersvorsorge: Standardisiertes Produkt gehe an der Realität vorbei

Die Reformpläne zur privaten Altersvorsorge mit der Einrichtung eines Staatsfonds sowie eines Standardprodukts kritisieren hingegen die Vermittler. Insbesondere den Plan, die mangelnde Finanzierung der gesetzlichen Rente mit 10 Mrd. Euro auszustatten, die über einen Staatsfonds am Kapitalmarkt angelegt werden sollen, werden sehr kritisch gesehen. Dies wird nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein und so keine lebensstandardsichernde Rente für Millionen ermöglichen, heißt es dazu im auf der Jahreshauptversammlung verabschiedeten Leitantrag.

Vermittler als sachverständiger Ratgeber

Weiter fordert der BVK, dass Vermittler als sachverständige Ratgeber und Lotsen für ihre Kunden bleiben sollen. Damit werde weiterhin ein Versicherungsvertrieb mit qualifizierter und persönlicher Beratung gewährleistet und dem Verbraucherschutzgedanken Rechnung getragen. Zudem beansprucht der BVK von der Politik die Berücksichtigung seiner Vorschläge zur Riester-Reform sowie ein Moratorium von neuen Regulierungsvorhaben. Schließlich bringe jede neue Regelung am Markt für den Versicherungsvertrieb zusätzliche Verpflichtungen, sei kostenintensiv und führe zu neuen bürokratischen Belastungen.

Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt

Generell begrüßt der BVK entsprechend dem Leitantrag die Ziele des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Capital Market Union (CMU), hält dabei aber die vorhandenen, rechtlichen Rahmenbedingungen für ausreichend. Die Wirkung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Product Oversight and Governance-Regelungen (POG), die in der IDD selbst verankert sind, sollten zuerst abgewartet werden, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Der BVK fordere daher eine Phase der regulatorischen Stabilität.

Des Weiteren vertritt der BVK die Auffassung, dass ein freier Markt mit unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, damit diese ihr Wahlrecht entsprechend ausüben können. Das provisionsbasierte System bietet dem Verbraucher einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung. Auch die Regulierung des Online-Vertriebes im Hinblick auf gleiche Informationspflichten und gleiche Wettbewerbsbedingungen ist äußerst wichtig. Auf die Frage nach dem von der BaFin in die Diskussion eingebrachten Provisionsrichtwert konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz auf der Pressekonferenz, dass man dabei momentan noch im Nebel stochere. Nichtsdestotrotz sei dieser Vorschlag eine neue Qualität der Einmischung, wenn eine Aufsicht hier die Rolle des Gesetzgebers übernehmen wolle, heißt es vom BVK.

Nachhaltigkeit

Der BVK sieht darüber hinaus die „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ als ein wesentliches Zukunftsthema an und hat dazu eine eigene Brancheninitiative namens „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ ins Leben gerufen. Im Hinblick auf die im August in Kraft tretenden neuen Beratungspflichten pocht der BVK auf eine stärkere Förderung nachhaltiger Produkte und mehr Transparenz. Hier seien die Versicherer auch in einer Bringschuld an die Vermittler, denn dieser Themenkomplex solle eine Bereicherung und keine Belastung für das Vermittlungsgeschäft sein, so Heinz. Statt Bonifikationen auf Basis von Vertriebssteuerungen bei Exklusivvertrieben sollte zur Kompensation eine Anpassung der Vergütung, verteilt auf die Laufzeit, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit umgeschichtet werden, heißt es dazu im Leitantrag.

Personelles

Abschließend wurde während der Jahreshauptversammlung eine personelle Veränderung im BVK-Präsidium bekannt gegeben. Demnach wurde Marco Seuffert zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Der bisherige Amtsinhaber Ulrich Zander kandidierte nach 20 Jahren im BVK-Präsidium nicht mehr für eine weitere Amtszeit in dem fünfköpfigen Gremium. (as)

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NRW und Rheinland-Pfalz mit höchsten Unwetterschäden

2021 haben die deutschen Versicherer laut GDV das höchste Schadenaufkommen ihrer Geschichte verzeichnet. Grund hierfür ist das Extremwetterereignis „Bernd“, das vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für hohe Schäden sorgte.

Mit Schäden von 12,7 Mrd. Euro war 2021 das teuerste Naturgefahrenjahr für die Versicherer. So lautet das Fazit der Naturgefahrenbilanz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die veröffentlichte und nach Bundesländern differenzierte Bilanz erfasst dabei versicherte Schäden an Häusern und Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Kraftfahrzeugen. Auf die Sachversicherung entfiel dabei das Gros von 11,0 Mrd. Euro, die verbleibenden 1,7 Mrd. Euro betrafen die Kfz-Versicherung – AssCompact berichtete bereits. Damit steht 2021 an der Spitze der teuersten Naturgefahrenjahre für die Versicherer, resümiert der GDV. Es folgt das Jahr 1990 mit der Orkanserie „Daria“, „Vivian“ und „Wiebke“ (11,5 Mrd. Euro) und 2002 mit dem August-Hochwasser und verheerenden Stürmen (11,3 Mrd. Euro). Zum besseren Vergleich sind die Werte jeweils hochgerechnet auf aktuelle Versicherungsdichte und Preise. Der langjährige Mittelwert pro Jahr beträgt 3,8 Mrd. Euro.

Juli-Sturzflut verursacht hohe Schäden

Mit 8,2 Mrd. Euro ist der größte Teil der Versicherungsschäden auf die Sturzflut Bernd im vergangenen Sommer entfallen, heißt es im Presseschreiben. Betroffen von der Unwetterfront „Bernd“ waren vor allem Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern und Sachsen richtete Starkregen schwere Schäden an. Daher ist es auch wenig verwunderlich, dass diese Bundesländer vergleichsweise hohe Schadensummen verzeichneten.

 

NRW und und Rheinland-Pfalz mit höchsten Unwetterschäden

 

„Spitzenreiter im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit einer Schadensumme von 5,5 Mrd. Euro Schaden – gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 3,0 Mrd. Euro“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, die regionale Verteilung der Schadensummen. Die Sturzflut habe erneut gezeigt, wie verwundbar wir seien und wie wichtig flächendeckender Hochwasserschutz sei, gab Asmussen zu Bedenken. Denn: Laut GDV-Angaben summierten sich alleine im von den Unwettern stark betroffenen Ahrtal die Schäden auf rund 2 Mrd. Euro. In den Stadtstaaten Bremen und Berlin sowie im nordöstlichsten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verlief 2021 hinsichtlich der Schäden durch Naturgefahren verhältnismäßig ruhig ab (siehe Grafik oben).

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden weiterhin wenig verbreitet

Nach wie vor besitzen nach GDV-Angaben nur etwa die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland den Schutz vor Elementargefahren wie Starkregen oder Hochwasser. Daher ist die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden Gegenstand einer kontroversen Debatte. Während sich der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) klar für eine Pflicht ausspricht – AssCompact berichtete –, sehen GDV und auch die Verbraucherzentralen die Einführung einer Pflicht kritisch – auch darüber berichtete AssCompact. Fragt man dagegen die Hausbesitzer, spricht sich mit 79% der Befragten eine übergroße Mehrheit der Immobilieneigentümer für eine Versicherungspflicht gegen Elementargefahren aus, wie eine aktuelle Studie des Vergleichsportals Verivox bescheinigt. Nur 16% sind demnach gegen eine gesetzliche Pflichtversicherung. (as)

Für Hausbesitzer bietet der GDV hier einen Naturgefahren-Check für den Wohnstandort.

Lesen Sie auch: Quo vadis, Elementarschadenversicherung?

Bild: © arnold_oblistil – stock.adobe.com

 

map-report analysiert Solvabilität bei LV und PKV

Der aktuelle map-report von Franke und Bornberg bescheinigt Lebensversicherern und privaten Krankenversicherern eine vergleichsweise stabile Kapitalbasis. Mit Verweis auf die Möglichkeiten von „Solvenzkosmetik“ widerspricht dem der Bund der Versicherten jedoch vehement. Und für 2022 bleiben die Aussichten ungewiss.

Die Solvenzquoten (SCR-Quoten) der Versicherungswirtschaft werden jährlich in einem aufwendigen Prozess aus der Gegenüberstellung von zwei Werten ermittelt: Auf der einen Seite steht die Solvenzkapitalanforderung (SCR), also der „Kapitalpuffer“, den eine Versicherungsgesellschaft benötigt, um Verpflichtungen auch dann noch erfüllen zu können, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtern sollten. Auf der anderen Seite stehen die anrechnungsfähigen Eigenmittel des Unternehmens. Der aktuelle map-report 924 „Solvabilität im Vergleich 2012 bis 2021“ des Versicherungsanalysten Franke und Bornberg gibt nun Vermittlerinnen und Vermittlern Auskunft darüber, welche Lebensversicherer (LV) und private Krankenversicherer (PKV) vergleichsweise finanzstark sind.

2021 wieder Deckungsquoten über 1.000%

Die aufsichtsrechtlich relevante SCR-Quote der LV-Branche belief sich entsprechend dem map-report zum Jahresende 2021 auf 518,5%. Im Vergleich 2020 (381,2%) ist die Kennzahl damit um rund 137 Prozentpunkte gestiegen. Gegenüber dem Jahr 2020 hat die Entwicklung auch vom gestiegenen Zinsniveau profitiert, was zu einer Reduzierung der Solvenzkapitalanforderungen geführt habe, heißt es im Bericht. In diesem Durchschnittswert nicht enthalten sind generell diejenigen LV, die auf Übergangsmaßnahmen verzichteten. Die Spannweite zwischen den einzelnen Anbietern war dabei noch immer sehr breit. Den höchsten Wert verzeichnete die Sparkassenversicherung Sachsen (SV Sachsen) mit einer Quote von 1.125,5%. Aber auch die Provinzial Rheinland (1.014,4%), LVM (1.005,1%) sowie R+V (1.002,2%) notierten über dem Zehnfachen der geforderten Bedeckung. Beachtlich, denn Größen von über 1.000% gab es im Vorjahr nicht, wie der aktuelle map-report erläuterte. Die niedrigsten Quoten unter Berücksichtigung sämtlicher Übergangsmaßnahmen veröffentlichten 2021 die Bayerische (244,2%), Athora (279,2%) und HanseMerkur (283,4%). Im vergangenen Jahr lagen die geringsten Bedeckungsquoten hingegen noch deutlich unter 200%.

Übergangshilfen boostern Solvenzquoten, BdV übt Kritik

Wie in den Vorjahren haben die Übergangshilfen den Solvenzquoten der LV deutlichen Auftrieb gegeben, maßgeblich beeinflusst durch die Wirkung der Übergangsmaßnahme bei den versicherungstechnischen Rückstellungen. Vielfach beträgt der Unterschied zwischen der Basisquote (ohne VA und/oder ÜM) und dem aufsichtsrechtlichen Nachweis mehr als 200 Prozentpunkte, nicht selten sogar weit über 300 bis hin zu knapp 800 Prozentpunkten. Diese Entwicklung wird vom Bund der Versicherten (BdV) hingegen scharf kritisiert: „Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass das, was sich die Unternehmen an Solvenz schönrechnen, so stark von der tatsächlichen Lage ablenkt, wie noch nie“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Und die ist vermutlich weiterhin dramatisch.“ Diese Solvenzkosmetik, heißt es ergänzend dazu vom BdV, kaschiere nur die Probleme der Lebensversicherer.

Solvenzquote klettert auch nach Abzug von Übergangshilfen

Allerdings: 2021 ist es den Versicherern gelungen, dass selbst nach Abzug der VA und ÜM die Quoten ebenfalls deutlich gestiegen sind. In der Berechnung ohne Maßnahmen sprang die Solvenzquote des Marktes von 203,9% im Vorjahr um rund 62 Prozentpunkte auf 264,6%. Auch bei dieser Kennzahl zeigte sich aber eine enorme Streuung der Ergebnisse: Die höchste Quote hatte die Europa mit 785,7% (2020: 807,6%), gefolgt von der Dialog mit 698,9% (Vorjahr 811,6%). Die geringsten Werte verzeichneten die Frankfurt Münchener mit 8,9% und Landeslebenshilfe mit 19,6%. Negative Werte wie noch im Jahr 2019 gab es indes nicht.

Neun LV erreichten zum 31.12.2021 die Bedeckungsquote von 100% hingegen nicht. 2020 waren es noch 17 Gesellschaften, deren Bedeckung unter 100% lag. Bei der erstmaligen Berichterstattung nach Solvency II zum Jahresende 2016 waren es sogar noch 21 Gesellschaften, denen es nicht gelang, eine SCR-Bedeckung von 100% zu erzielen.

PKV profitieren von anderen Spielregeln

Die PKV zeigten sich bei ähnlich breiter Streuung der Ergebnisse wie bereits die LV durchweg solvent. Die Ergebnisse schwankten hier zwischen 954,7% (UKV) und 191,0% (Ergo). Allerdings genießt die PKV dank anderer Spielregeln auch eine günstigere Ausgangssituation, denn die Beiträge können angepasst werden, sodass ein Großteil des Risikos von den Kundinnen und Kunden geschultert werde, so der map-report. Insgesamt habe der Markt die SCR-Bedeckung ohne VA und ÜM von 477,2% 2020 auf 500,3% 2021 erhöht. Dabei variieren die Ergebnisse der einzelnen Unternehmen recht deutlich.

Einnahmen bisher krisenfest

Neben den Bedeckungsquoten enthält die Auswertung von Franke und Bornberg auch Übersichten zu den verdienten Beitragseinnahmen gemäß der SFCR-Berichte. Bei den LV beliefen sich die verdienten Bruttobeiträge im Jahr 2021 auf 98,31 Mrd. Euro. Das entspricht einem Minus von 0,3% zu 2020. 24 Gesellschaften gelang es nicht, die Beitragseinnahmen zu steigern. Dagegen bauten 40 Versicherer die Beitragseinnahmen zwischen plus 3 und über 90% aus. In absoluten Zahlen baute die R+V die Beitragseinnahmen um 1,08 Mrd. Euro am stärksten aus. Mit deutlichem Abstand folgen auf den weiteren Plätzen die HanseMerkur (613,9 Mio. Euro), Generali (424,1 Mio. Euro) und die SV Sachsen (235,0 Mio. Euro). Den größten absoluten Rückgang musste das Schwergewicht Allianz mit einem Minus von 4,42 Mrd. Euro (-16,0%) verbuchen.

Die privaten Krankenversicherer haben im Jahr 2021 ihre verdienten Bruttobeiträge um 5,5% auf 45,2 Mrd. Euro gesteigert. Marktneuling Ottonova wuchs ausgehend von einem niedrigen Niveau mit 61,4% relativ am stärksten. Aber auch das PKV-Schwergewicht Debeka konnte mit 14,1% deutlich über Marktdurchschnitt wachsen. Auch für einige Anbieter unter dem Top-Dutzend mit über einer Milliarde Euro Beitragseinnahmen stiegen die Einnahmen deutlich, wie beispielsweise Barmenia (12,2%), HanseMerkur (5,8%), Bayerische Beamtenkranken (5,7%), und HUK-Coburg (5,3%).

Die Aussichten für 2022 sind ungewiss

Insgesamt bescheinigt der aktuelle map-report den Lebens- und privaten Krankenversicherern für 2021 eine vergleichsweise stabile Kapitalbasis. Allerdings haben die Auswirkungen des Ukrainekrieges sowie eine unvorhersehbare Eskalation weiterer geopolitischer Konflikte das Potenzial, die internationalen Finanzmärkte und Volkswirtschaften erheblich zu beeinträchtigen. Wie eine weitere Eskalation das Wirtschaftswachstum zusätzlich ausbremst und Handelsbeziehungen stört, ist nach Auffassung von Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg und Herausgeber des map-report, also ungewiss: „Bisher hat der Krieg die Preise von Gas, Öl und weiteren Rohstoffen deutlich in die Höhe getrieben, Lieferengpässe verschärft und die Inflation forciert. Für die Versicherer dürften die Schadenaufwendungen und Kosten deutlich steigen, während durch den Kaufkraftverlust der Verbraucher gleichzeitig das Neugeschäft einzubrechen droht“, konstatiert Franke. Aber es sei beruhigend, dass die Versicherer finanziell gut ausgestattet und für Herausforderungen jeglicher Art gerüstet seien, resümiert der aktuelle Bericht abschließend. (as)

Über den map-report

Der map-report 924 – „Solvabilität im Vergleich 2012 bis 2021“ kann hier bestellt werden.

Lesen Sie auch: Solvenzquoten der Lebensversicherer erholen sich

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Golfen und entspannt netzwerken

Gut Wissmannshof, Schwanhof und Seefeld-Wildmoos: Auf diesen drei Plätzen trifft sich die Finanz- und Versicherungsbranche zu drei spannenden Golfturnieren. Neben dem sportlichen Wettbewerb stehen vor allem die Vernetzung und der Austausch mit Branchenkollegen im Vordergrund.

Drei besondere Golfturniere bieten Akteuren der Finanz- und Versicherungswirtschaft einen idealen Rahmen, ihr berufliches Netzwerk zu erweitern. Sowohl tagsüber auf dem Golfplatz als auch bei den Abendveranstaltungen haben teilnehmende Vermittler ausreichend Gelegenheit, sich mit Branchenkollegen und Entscheidern auszutauschen.

Auftakt im Gut Wissmannshof

Das erste Golfturnier wird am 27. Mai 2022 im Sport- und Golf-Resort Gut Wissmanshof im Naturpark Hann. Münden vor den Toren von Kassel und Göttingen ausgetragen. Mitunter taktisch herausfordernd bietet der Platz ein abwechslungsreiches Bahnlayout und zählt zu den Top-Adressen in Deutschland.

Zu Gast im Schwanhof

Zum zweiten Golfturnier am 24. Juni 2022 lädt das Netzwerk der Finanz- und Versicherungsbranche dann zum Golfclub Schwanhof bei Weiden im Osten von Bayern. Die von US OPEN-­Sieger Jerry Pate und Reinhold Weishaupt erstellte Golfanlage Schwanhof ist ein beliebter Austragungsort für internationale Turniere und Mitglied des Leading Golf Clubs of Germany.

Abschluss in Seefeld

Zum dritten Golfturnier geht es am 15. Juli 2022 schließlich ins benachbarte Österreich nach Tirol in den Golfclub Seefeld-Wildmoos. Der alpine Platz fügt sich harmonisch in die Landschaft ein. Mit einer Höhenlage von fast 1.300 Metern bietet sich ein atemberaubender Ausblick auf die Gipfel und Bergketten des Karwendel- und Wettersteingebirges.

Zum Ablauf

Am Vorabend der Turniere bietet ein Get-­together Gelegenheit, sich gemeinsam auf das Turnier einzustimmen. Am Turniertag ist um 09:30 Uhr Abschlag von Tee 1 und Tee 10. Nachmittags steht das Welcome Back am 19. Loch auf dem Programm. Bei der Abendveranstaltung mit Sieger­ehrung können die Teilnehmer den Tag gemeinsam ausklingen lassen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: asscompact.de/golf

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Flutkatastrophe hat keinen Einfluss auf Beschwerden über Versicherer

Den Ombudsmann für Versicherungen haben im Jahr 2021 insgesamt 14.106 zulässige Beschwerden erreicht. Nach Sparten dominieren Beschwerden im Bereich Leben und Rechtsschutz. Im Bereich Gebäude hatte die Starkregenkatastrophe im Juli 2021 hingegen keinen signifikanten Einfluss auf die Beschwerdezahlen.

Der Ombudsmann für Versicherungen, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, hat am 17.05.2022 den Jahresbericht für 2021 vorgelegt. Demnach haben die Schlichtungsstelle im abgelaufenen Jahr insgesamt 18.344 Beschwerden erreicht, wovon 14.106 zulässig gewesen sind. Gegenüber 2020 bedeuten diese Zahlen einen leichten Anstieg der zulässigen Beschwerden von +6,6%. Vermittlerbeschwerden machten davon mit 677 Beschwerden allerdings weiterhin nur einen recht geringen Anteil aus. 13.732 Schlichtungsverfahren konnten 2021 beendet werden. Die Beschwerdewerte sind insgesamt klein; so lag in knapp 85% der Fälle der Streitwert bei maximal 5.000 Euro. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren betrug 2021 rund 71 Tage. In 45% der Beschwerdefälle war die Schlichtung zugunsten des Beschwerdeführers auch erfolgreich.

Beschwerden bei Lebensversicherungen neuer Spitzenreiter

Die Zunahme liege aufs Ganze gesehen im Rahmen üblicher Schwankungen, erläutert der Ombudsmann diese Entwicklung. Hauptsächlich gehe sie – bedingt durch Sondereffekte – auf starke Zuwächse in den Sachversicherungen (Gebäude und Hausrat) sowie in der Lebensversicherung zurück, heißt es im Bericht. Die übrigen Sparten wiesen sogar Rückgänge der Beschwerdezahlen auf.

Die meisten Beschwerden gingen dem Bericht zufolge mit 3.412 Fällen im Bereich von Lebensversicherungen ein. Allerdings basiere der Zuwachs von rund 23% in dieser Sparte darauf, dass unmittelbar vor Jahresschluss 2021 zwei spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien insgesamt mehr als 800 Schlichtungsanträge eingereicht hätten, die ganz überwiegend Fälle des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen beträfen. Dies habe erkennbar auch dazu gedient, die Hemmung der Verjährung durch einen Schlichtungsantrag zu bewirken und sich dabei die niedrigschwelligen formalen Anforderungen an einen solchen Antrag im Verbraucherschlichtungsverfahren zunutze zu machen, erläuterte Dr. Schluckebier die Hintergründe.

Die zweitmeisten Beschwerden erreichten die Verbraucherschutzstelle der Versicherer im Bereich Rechtsschutz. In 3.184 zulässigen Fällen musste der Ombudsmann zwischen Beschwerdeführer und Versicherer bzw. Vermittler tätig werden. Häufigster Streitpunkt im Berichtsjahr war wieder einmal die zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalls. Aber auch die Anwendung von Risikoausschlüssen sei ein häufiger Prüfungsschwerpunkt in den Schlichtungsverfahren.

Doppelte Beitragsforderungen infolge konfliktbehafteter Umdeckungsaktion

Der starke Anstieg der Beschwerden in der Gebäude- und Hausratversicherung (+77%) sei auf eine konfliktbehaftete Umdeckungsaktion durch ein großes Vermittlerunternehmen zurückzuführen, schreibt der Jahresbericht des Ombudsmanns. Ein als Versicherungsmakler registrierter Vermittler habe einen von ihm verwalteten großen Vertragsbestand von dem bisherigen Versicherer auf andere Versicherer umgedeckt. Da der bisherige Versicherer die durch den Vermittler erfolgte Kündigung der bei ihm bestehenden Altverträge für unwirksam erachte, neue Verträge bei anderen Versicherern aber bereits abgeschlossen und in Lauf gesetzt gewesen seien, hätten sich die Versicherungsnehmer doppelten Beitragsforderungen ausgesetzt gesehen. Insgesamt hätten sich allein im Jahr 2021 bereits über 290 Verbraucher an den Ombudsmann gewandt. Da oftmals mehrere Verträge betroffen seien und sich die Beschwerden sowohl gegen den Vermittler als auch gegen den alten Versicherer richteten, summierten sich die Schlichtungsanträge auf mittlerweile über 800 Beschwerdevorgänge. Damit werde auch die Frage nach dem Risiko von Interessenkonflikten bei einem Modell aufgeworfen, bei dem der Versicherer die Vertragsverwaltung an einen Vermittler auslagere, der Vermittler zugleich aber als Makler gegenüber dem Kunden auftrete und auch von diesem mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet sei.

Folgen der Starkregenkatastrophe nicht signifikant

Die Starkregenkatastrophe durch Tief „Bernd“ im Juli 2021, so schilderte Dr. Schluckebier auf der Pressekonferenz weiter, habe hingegen bislang nicht zu einem signifikanten Anstieg von Beschwerden geführt. Im Jahr 2021 seien lediglich 91 Beschwerden eingegangen – bei weit über 200.000 Schadenmeldungen –, die fast ausnahmslos auch im Jahr 2021 hätten beendet werden können. Etwa die Hälfte dieser Schlichtungsanträge hatte keinen Erfolg. In den übrigen Beschwerden kam es zu Abhilfen, Teilabhilfen und Vergleichen mit den Versicherern. Damit besteht also Grund zu der Annahme, heißt es im Jahresbericht des Ombudsmanns, dass es den Versicherern trotz der großen Zahl der Schadenfälle gelungen zu sein scheint, die Schadenregulierung sehr weitgehend ohne Konflikte zu bewerkstelligen. Allerdings seien im Zusammenhang mit dieser Naturkatastrophe auch im laufenden Jahr weitere Beschwerden zu verzeichnen. Ein verlässliches Bild ergebe sich daher erst Ende 2022, so Dr. Schluckebier weiter.

Auch die Vermittlerbeschwerden steigen

Insgesamt betrachtet sind auch die Vermittlerbeschwerden 2021 auf 677 Fälle kräftig gestiegen. Wenngleich der Großteil des Anstiegs auf die konfliktbehaftete Umdeckungsaktion zurückzuführen ist, bildeten einen inhaltlichen Schwerpunkt der Vermittlerbeschwerden wie in den Vorjahren die Beanstandungen der Beratung sowie die Vermittlung nicht benötigter Versicherungsverträge oder von nicht passendem Versicherungsschutz. Die Beschwerdeführer verfolgten daher überwiegend das Ziel, sich von den betreffenden Verträgen wieder zu lösen. Soweit es um Beratungsmängel beim Abschluss von Verträgen gegangen sei, darauf wies der Ombudsmann hin, habe sich erneut gezeigt, dass die Beratungsdokumentationen häufig wenig aussagekräftig seien. Oft würden nur vorgedruckte Antworten schematisch angekreuzt. Dies könne im Konfliktfall zu Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer oder gar zur Beweislastumkehr führen. Aussagekräftige Beratungsprotokolle, die auch auf konkret bedeutsame Punkte inhaltlich eingingen, würden allen Beteiligten nützen und bei Meinungsverschiedenheiten im Schlichtungsprozess oft auch weiterhelfen, heißt es dazu vom Ombudsmann. (as)

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Firmenkreditvermittler DFKP mit neuen Investoren

Die Deutsche Firmenkredit Partner (DFKP) hat weitere Investoren gewonnen und schließt somit ihre Seed-Finanzierung mit rund 5 Mio. Euro ab. Über ihre Beteiligungsgesellschaft HW Capital sind nun Robert Haselsteiner und Marcus Wolsdorf, Gründer des Baugeldvermittlers Interhyp, an Bord.

Die 2019 gegründete Die Deutsche Firmenkredit Partner (DFKP) ist Vermittler von Betriebsmittelkrediten, Investitionsdarlehen, Leasing & Mietkauf- sowie Einkaufsfinanzierungslösungen. Nun hat das Unternehmen mit der Beteiligungsgesellschaft HW Capital von Robert Haselsteiner und Marcus Wolsdorf weitere Investoren an Bord und eine Seed-Finanzierung mit insgesamt rund 5 Mio. Euro abgeschlossen. Haselsteiner und Wolsdorf gründeten 1999 den Vermittler privater Baufinanzierungen Interhyp AG. 2005 erfolgte der Börsengang, 2008 die Übernahme durch die niederländische ING Groep. 2013 schieden Haselsteiner und Wolsdorf bei Interhyp aus und investieren seitdem in junge Unternehmen.

Plattformansatz in der Firmenkundenfinanzierung

Den aktuell rund 70 angebundenen Banken und Spezialfinanzierern ermöglicht die DFKP eine Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen aus allen gängigen Branchen. Dabei setzt die DFKP auf einen digitalisierten Kreditprozess über eine eigene Plattformtechnologie sowie spezialisierte Firmenkundenberater.

Im Firmenkundengeschäft genieße der Plattformansatz bei Banken einen immer höheren Zuspruch, da er die Stückkosten und Konvertierungsquoten in der Neukundengewinnung deutlich verbessere, wie die DFKP mitteilt. Banken würden abgestimmt auf ihre jeweilige Arbeitsweise und Kreditrisikostrategie vorgeprüfte Kunden erhalten, die sie effizient in die Marktfolge einreichen könnten. Dieser Trend, der bereits das private Baufinanzierungsgeschäft verändert habe, werde aus Sicht der Interhyp-Gründer auch im Firmenkundengeschäft zu massiven Veränderungen führen. Wie in der Baufinanzierung liege auch in der Firmenkundenfinanzierung der Schlüssel in der Beratungsqualität und effizienten Integration möglichst vieler Anbieter auf der Plattform, wie es in der Unternehmensmeldung weiter heißt. (tk)

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