AssCompact suche
Home

0955

Assekuranz bAV allgemein

Absicherung von Frauen: Umdenken in der Beratung, aber wie?

Wenn es um die Altersvorsorge von Frauen geht, gibt es bei vielen Beratern noch Fragezeichen. „Muss ich Frauen wirklich anders beraten als Männer?“ Das Bewusstsein für den Gender Pension Gap ist bei vielen Akteuren da, doch nun heißt es: Lösungen finden und Vertriebsansätze neu denken.

Das Bewusstsein ist da – und es wächst bei allen Beteiligten: Viele Frauen stehen im Alter vor ihrem persönlichen Gender Pension Gap – einer Rentenlücke, die durch bestimmte Ereignisse, Entscheidungen und Aufgaben im Leben entstanden ist. Denn bekanntlich wird vor allem die Care-Arbeit (Betreuung der Kinder, Pflege der Eltern etc.), die weiterhin oft bei Frauen liegt, nicht bezahlt. In ihren Jobs hingegen treten viele Frauen aus diesen Gründen kürzer und gehen über Jahre in Teilzeit. Die Auswirkungen auf ihre Rente sind klar – zumindest für Makler und Versicherer. Aber viele schieben das Thema Vorsorge vor sich her oder gehen es gar nie an. Doch es gibt ja Lösungsansätze und die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.

Branchenübergreifender Dialog

Auf dem GERMAN EQUAL PENSION SYMPOSIUM (GEPS), das am 23.06.2025 in Köln stattfand, hieß es daher an einem Plakat an der Wand: „Altersarmut ist keine Überraschung, sondern ein Resultat.“ Die Versicherungsbranche, besonders Versicherer und Makler, kennt das Problem genau und kann Lösungen bieten. Doch dazu sind branchenübergreifender Dialog und Aktionen notwendig. Zum dritten Mal kamen nun Expertinnen und Experten aus der Branche mit vielen weiteren Interessierten zusammen. Sie alle eint die Mission, die Rentenlücke aus Teilzeitjobs sichtbar zu machen und im besten Fall Wege aufzuzeigen, wie diese geschlossen werden kann. Die Initiatorin, Cordula Vis-Paulus, Versicherungsmaklerin und bAV-Expertin, hatte zahlreiche Unternehmen, Personalverantwortliche, Experten aus der Versicherungs- und Finanzbranche, Verbände und Politik sowie Mütter, Väter und Care-Gebende zu diesem intensiven Austausch eingeladen.

Unter anderem diskutierten Ute Thoma, Leitung Geschäftsfeld Unternehmenskundenvorsorge bei Die Bayerische, Prof. Dr. Michael Hauer, Geschäftsführer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), Nadine Lauser, bAV-Expertin bei der Stuttgarter, Martin Bodynek von der Versicherungskammer Bayern (VKB), Dr. Marlene Waske von Arete Ethik Invest sowie Martin Gattung, Geschäftsführer Aeiforia, über das Thema.

Frauen auf ihre Vorsorge ansprechen – aber wer, wo und wie?

Die Fragestellung: Führen familiäre Care-Arbeit und Teilzeit zu Altersarmut? Die großen Stellschrauben sehen die Expertinnen und Experten vornehmlich in der privaten und betrieblichen Vorsorge. Und klar – Versicherer bieten die Produkte. Doch es ging auch um die Frage: Wie kommen diese bei den Betroffenen an? Wie und wo lassen sich Frauen am besten auf diese Themen ansprechen?

Hier stehen unter anderem die Arbeitgeber in der Verantwortung. Für gute betriebliche Vorsorge gab es auf dem Event daher auch allerhand Beispiele aus unterschiedlichen Branchen. Vis-Paulus betont, dass Unternehmen einen entscheidenden Beitrag zur Lösung des Gender Pension Gap leisten können. Gleichzeitig sei dies auch eine große Chance: „Unternehmen, die Verantwortung übernehmen, verbessern ihr Image, erhöhen ihre Arbeitgeberattraktivität und profitieren in vielerlei Hinsicht – von geringerer Fluktuation bis hin zu höherer Produktivität.“

Und zwischen dem Vorsorgeprodukt und dem Arbeitgeber bzw. Beschäftigten steht der Vermittler und braucht ebenfalls die Tools und Ansprachemöglichkeiten für eine individuelle Beratung z. B. von Frauen. Betont wurde mehrfach, dass viele Frauen aufgrund ihrer Lebenskurven eben doch anders beraten werden müssen als (vor allem) Männer, die durchgehend in Vollzeit arbeiten können. Denn Unterbrechungen wie in der Elternzeit und z. B. damit einhergehende Beitragsfreistellungen oder Teilzeitbeschäftigung müssen mitgedacht werden in der Vorsorge. Der Berater wurde daher in diversen Vorträgen auch z. B. als „Coach“ oder „Risikoberater“ beschrieben – und explizit nicht als Produktverkäufer. Es gilt, neue Wege zu finden und Impulse und Ideen aufzugreifen, um das Thema „Altersvorsorge für Frauen“ anders anzugehen als bisher. Oder wie bereits bei der Eröffnung der Veranstaltung gesagt wurde: „Wir sind hier, um Gewohnheiten zu ändern.“

„Der Beginn muss vom Ergebnis her gedacht werden“

Vis-Paulus zieht ihr Fazit zum diesjährigen GEPS und bringt es für AssCompact so auf den Punkt: „Im dritten Jahr unseres Engagements bemerken wir noch ganz andere Effekte, die wir initiiert haben: Die Branche erfindet sich neu! Versicherer, MaklerInnen und VermittlerInnen finden sich zusammen und teilen ihr Wissen – im Mittelpunkt steht die Mission, das Verantwortungsbewusstsein, das Verständnis für gerechte Renten, auskömmliche Renten, das Finden und Ausprobieren neuer Zugangswege.“

Und sie betont: „Beratung und Aufklärung sind der Schlüssel zu besserer, fairerer Versorgung. Diese Community versteht ihren Auftrag ganzheitlicher, als ein Produkt an die Frau zu bringen. Die Vorreiter der Branche leben, dass die Qualität einer Altersvorsorge nicht mit einer Antragsunterschrift endet, sondern mit einem prall gefüllten Ruhestandskonto beginnt: ‚Der Beginn muss vom Ergebnis her gedacht werden.‘“

Verhaltensökonomische Ratschläge, keine Produktempfehlungen

Auch sieht Vis-Paulus, dass die GEPS-Community diesen Weg gehe, habe sie auf dem GEPS gezeigt: Die entscheidenden Tipps für ein prall gefülltes Ruhestandskonto, das die Lebenskurven und -abenteuer gut bewältigt, waren aus ihrer Sicht verhaltensökonomische Ratschläge, keine Produktempfehlungen.

„Denn eines ist klar: Im ersten Drittel unseres Lebens leben wir von dem, was wir von daheim mitbekommen und im zweiten Drittel säen wir, was wir im dritten Drittel ernten. Die Rente ist das Ergebnis unserer kleinen und großen, bewussten und unbewussten Entscheidungen zwischen 20 und 60!“, so Vis-Paulus. (lg)

Bild: © GEPS

 

bAV individuell beraten, einfach und effizient

Obwohl die bAV gesetzlich gefördert und vom Arbeitgeber unterstützt wird, nutzen viele Beschäftigte dieses Angebot nicht – vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und bei Geringverdienenden ist die bAV unterrepräsentiert. Dabei wird die bAV als zweite Säule der Altersvorsorge immer wichtiger.

Ein Beitrag von Martin Bockelmann, Gründer und Co-CEO der Xempus AG

Die aktuellen GDV-Zahlen zeigen: Die Zahl der bAV-Verträge liegt auch 2024 bei rund 16,5 Millionen – ein nahezu unveränderter Wert gegenüber dem Vorjahr. Besonders deutlich wird die Stagnation in kleinen Unternehmen: Laut der Arbeitgeber- und Trägerbefragung 2023 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bieten in Kleinstbetrieben mit bis zu vier Beschäftigten lediglich 25% der Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung (bAV) an. Noch geringer fällt der Anteil auf Beschäftigtenebene aus – nur rund 19% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesen Betrieben verfügen über eine bAV. Gerade Geringverdienende, Teilzeitkräfte und junge Mitarbeitende profitieren bislang häufig nicht von dieser zusätzlichen Altersvorsorge.

Gleichzeitig stellt der demografische Wandel das gesetzliche Rentensystem vor erhebliche Herausforderungen. Die Bevölkerung altert, die Lebenserwartung steigt, und die Zahl der Erwerbstätigen sinkt. Dies führt dazu, dass immer weniger Beitragszahlende für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen müssen.

Angesichts dieser Entwicklung – und des sich verschärfenden Fachkräftemangels – gewinnt die betriebliche Altersversorgung zunehmend an Bedeutung. Sie wird zu einer wichtigen Ressource – sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch für ihre Beschäftigten.

Beratung transparent gestalten – für mehr Durchdringung

Doch genau hier wird die Komplexität der bAV zur Herausforderung. Denn nur wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Vorteile einer bAV verstehen und den Mehrwert erkennen, werden sie das Angebot auch annehmen.

Viele Beschäftigte wissen nicht, wie groß ihre Rentenlücke ist, wie sich die durchschnittliche Lebenserwartung verändert hat oder welche Vorteile die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung bietet. Wer hier in der Beratung Transparenz schafft, zeigt den echten Wert der bAV. Datenbasierte Tools zur Berechnung der Versorgungslücke, Lebenserwartungssimulatoren oder interaktive Modellrechnungen helfen dabei, abstrakte Themen greifbar zu machen – und schaffen Vertrauen. Genau das überzeugt. Denn wer die eigene Versorgungssituation versteht, trifft fundiertere Entscheidungen und erkennt die Vorteile einer bAV.

Effizienter, informativer, flexibler

Für Vermittlerinnen und Vermittler bedeutet das viel Aufklärungsarbeit. Dabei geht es nicht nur um das bAV-Angebot des Arbeitgebers, sondern auch darum, die Vorteile einer bAV für die eigene Vorsorge aufzuzeigen.

Digitale Lösungen unterstützen hier in der Beratung enorm. Sie automatisieren Routineaufgaben und sorgen für klare Abläufe. Visualisierungen helfen dabei, die bAV einfach und verständlich zu erklären.

Allein unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass in der bAV-Arbeitnehmerberatung nicht nur im Gespräch selbst Zeit eingespart werden kann, sondern sich auch die Vorbereitungszeit auf ein Wesentliches reduziert. Ein großer Vorteil – vor allem wenn es um die Beratung großer Belegschaften geht.

Unterschiedliche Voraussetzungen der Arbeitnehmer berücksichtigten

Wichtig dabei ist, die unterschiedlichen Voraussetzungen der Arbeitnehmer in der Beratung zu berücksichtigen – sowohl hinsichtlich ihres finanziellen Vorwissens als auch ihrer Lebenssituation, Prioritäten und Zukunftsplanung. Manche Arbeitnehmer benötigen eine grundsätzliche Einführung in das Konzept der bAV – mit Fokus auf einfache Sprache, grafische Darstellungen und konkrete Rechenbeispiele. Andere hingegen stellen tiefergehende Fragen zu steuerlichen Effekten, Versorgungslücken oder zur Portabilität im Jobwechsel.

Daher haben wir unsere bAV-Arbeitnehmerberatungsstrecke im XEMPUS advisor weiter ausgebaut, damit der Beratungsprozess nicht nur effizienter, sondern auch flexibler gestaltet werden kann.

Vermittlerinnen und Vermittler können zukünftig zum Beispiel mit wenigen Klicks die Argumentationshilfen auswählen, die zu dem Wissensstand und den Bedürfnissen des Arbeitnehmers passen. Gleichzeitig ermöglichen weitere interaktive Visualisierungen eine greifbare Vorteilsargumentation.

Durch den individuellen Aufbau der Beratungsinhalte lassen sich bei Bedarf die Beratungsgespräche auf das Wesentliche reduzieren. Das spart nicht nur Zeit, sondern schafft Vertrauen und höhere Abschlussquoten.

bAV für alle – zukunftsfähig und skalierbar

Die betriebliche Altersversorgung ist relevanter denn je: Angesichts des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und sinkender gesetzlicher Renten braucht es einfache, verständliche und passgenaue Lösungen. Digitale Prozesse helfen Komplexität zu reduzieren, skalierbar zu werden und Transparenz zu schaffen.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Xempus ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Xempus. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Martin Bockelmann

bAV: Kollektive Invaliditätsabsicherung für Nachwuchskräfte

Auf der Suche nach geeignetem Nachwuchskräften können Ausbildungsbetriebe mit Benefits punkten. Die kollektive Absicherung der Berufsstarter gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der bAV sorgt für einen Wettbewerbsvorteil.

Ein Beitrag von Björn Feigl, Leiter Wissens- und Vertragsmanagement bAV bei Dialog Lebensversicherungs-AG

Der Wettbewerb um geeignete Nachwuchskräfte wird für die Ausbildungsbetriebe zunehmend herausfordernd. In vielen Branchen zeichnet sich schon heute ein mitunter düsteres Bild: Die Betriebe können kaum noch alle angebotenen Ausbildungsstellen besetzen. Es mangelt an Bewerbungen oder benötigten Skills. In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt die Ausbildung zusätzlich an Stellenwert. Sie bietet bei schlechten Aussichten am Arbeitsmarkt die Chance, Nachwuchskräfte auf die Anforderungen des Betriebs auszurichten und relativ kostengünstig Zukunftssicherheit und eine ausgewogenere Altersstruktur im Betrieb zu etablieren.

Wie lassen sich Potenziale und Chancen bei der Suche nach geeigneten Kandidaten besser nutzen? Wie können passende Bewerber erreicht werden? Wie lässt sich die Anzahl der in Frage kommenden Bewerbungen steigern? Eine Stellschraube sind die angebotenen Benefits. Der Maßnahmenkatalog der Unternehmen ist dabei vielfältig: Kantine, Home-Office, Fitnessstudio, Jobticket und vieles mehr. Doch hebt sich der Ausbildungsbetrieb damit tatsächlich vom Angebot der Mitbewerber ab? Wohl kaum. Es sind unverwechselbare Maßnahmen gefragt, die nicht jeder Ausbildungsbetrieb bietet und die auf den Bedarf der Bewerber ausgerichtet sind. Eine oft unbeachtete Möglichkeit stellt die kollektive Absicherung der Berufsstarter gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar.

Große Versorgungslücke bei der gesetzlichen Absicherung

Warum liegt dort ein besonderer Handlungsbedarf? Durch die fehlende gesetzliche Absicherung klafft eine riesige Versorgungslücke, denn die Deutsche Rentenversicherung macht ihren Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung von fünf Jahren Versicherungszeit abhängig. Diese liegt zum Berufsstart regelmäßig nicht vor. Insbesondere junge Menschen und deren Familien sind großen finanziellen Risiken ausgesetzt, die schnell über die finanzielle Belastungsgrenze hinaus gehen können. Deshalb gehört die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei jungen Menschen zu den „Must haves“. Allerdings ist der Abschluss eines Privatvertrags kostspielig und von einer individuellen Gesundheitsprüfung abhängig. Außerdem beschäftigen sich Berufsanfänger nur ungern mit einem Worst-Case-Szenario, wie dem Fall einer frühen Berufsunfähigkeit.

Kollektive bAV-Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Berufsstarter

Wo liegen die Vorteile einer kollektiven bAV-Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Berufsstarter? Ein niedriges Eintrittsalter sorgt für einen günstigen Beitrag, von dem der Versicherte während der gesamten Laufzeit profitiert. Im Rahmen kollektiver Versorgungsmodelle lassen sich günstigere Vertragskonditionen realisieren. Der Versicherungsvertrag kann „technisch einjährig“ kalkuliert werden. Bei jüngeren Menschen fällt der Beitrag in diesem Fall entsprechend geringer aus, da er immer dem aktuell bestehenden Risiko entspricht. Im Rahmen von kollektiven Absicherungen ist darüber hinaus keine vollständige Gesundheitsprüfung nötig. Zwar dürften die Gesundheitsfragen für junge Menschen zu Beginn ihres Berufslebens kaum eine Hürde darstellen, aber risikobehaftete Hobbys würden bei einer individuellen, einzelvertraglichen Risikoprüfung negativ zu Buche schlagen. Ein dauerhaft höherer Beitrag wäre die Folge. Um auch in Zukunft optimal aufgestellt zu sein besteht die Möglichkeit der Nutzung einer Nachversicherungsgarantie. Bei bestimmten Ereignissen lässt sich der Versicherungsschutz an neue Lebenssituationen anpassen – wiederum ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Zahlreiche Vorteile

Die Vorteile, zukünftige Fach- und Führungskräfte selbst auszubilden, liegen auf der Hand. Ein unverwechselbares Angebot an Benefits kann als Türöffner dienen, junge Menschen für den Ausbildungsbetrieb zu begeistern. Kollektive Absicherungsmodelle im Rahmen der bAV halten eine Vielzahl von Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit. Günstige Beiträge, eine vereinfachte Gesundheitsprüfung, die Mitversicherung von risikobehafteten Hobbys und Nachversicherungsmöglichkeiten sorgen für eine unverwechselbare Aufwertung des Benefit-Katalogs und sorgen für Zukunftssicherheit.

Darüber hinaus trifft das Angebot auf großen Bedarf und bietet die Chance, mit Berufsstartern im Hinblick auf die individuelle Versorgungssituation ins Gespräch zu kommen. Denn nach dem Ende der Ausbildung stellt sich für die Arbeitgeber unmittelbar eine neue Frage: Wie kann ich meine Fachkräfte langfristig binden? Und auch hier kann das Angebot einer andauernden Absicherung gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der bAV die Weichen stellen, um sich im Wettbewerb um die besten Fachkräfte durchzusetzen.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Die Dialog Lebensversicherungs-AG ist dort als Aussteller vertreten. . Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag der Dialog. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Björn Feigl

Steuerrechtliche Herausforderungen bei der GGF-Versorgung

Die steuerrechtliche Anerkennung der betrieblichen Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer stellt Unternehmen vor Hürden – besonders, wenn es um die Einhaltung von Probezeiten und die Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung geht. Wie sieht die derzeitige Rechtsprechung aus?

Ein Gastbeitrag von Christina Thomas, Syndikusrechtsanwältin, Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) unerlässlich. GGFs sind gut beraten, über eine betriebliche Altersversorgung nachzudenken, da diese nicht (ausreichend) über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind. Aufgrund der rechtlichen Stellung des GGFs kann dieser aktiv an der Einrichtung einer bAV mitwirken und – im Gegensatz zu Arbeitnehmern- auf dessen Ausgestaltung Einfluss nehmen.

Dem GGF stehen die verschiedenen Durchführungswege zur Verfügung, wobei auch die arbeitsrechtliche Zusageart eine Rolle spielen sollte. Sowohl die Beitragszusage mit Mindestleistung als auch die beitragsorientierte Leistungszusage sind denkbar. Ausschlaggebend hierfür ist meist die persönliche Haltung der Beteiligten hinsichtlich Rendite oder Haftung. Diese und noch weitere Einzelfragen müssen von dem Unternehmen gemeinsam mit dem GGF geklärt werden. Ohne einen fachlich fundierten Berater samt Steuerberater und Rechtsbeistand ist eine Entscheidung kaum zu treffen.

Steuerrechtliche Voraussetzungen

Eine Zusage einer bAV ist für das jeweilige Unternehmen erst sinnvoll, wenn dieses die jeweiligen Aufwendungen (Beiträge oder Zuwendungen) als Betriebsausgaben abziehen kann und diese auch für den einzelnen GGF nicht als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet wird. Dabei gelten spezielle Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung, die bei der Neueinrichtung einer bAV zwingend beachtet werden müssen (siehe Grafik).

Steuerrechtliche Herausforderungen bei der GGF-Versorgung

Neben der ersten Prüfebene, ob eine betriebliche Veranlassung vorliegt und damit ein grundsätzlicher Abzug als Betriebsausgaben in Betracht kommt, wird auf der zweiten Prüfebene verlangt, dass gewisse Voraussetzungen, wie z.B. Erdienbarkeit und Probezeit, erfüllt sind und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden kann. Das Erfüllen und Überblicken der Voraussetzungen stellen sich für die Beteiligten meist als unüberwindbare Herausforderungen dar. Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung haben neben den gesetzlichen Vorgaben weitere Prüfkriterien für die steuerliche Anerkennung entwickelt.

Eine Voraussetzung von vielen: Probezeit

Bei Erteilung einer Zusage einer bAV ist zwischen der unternehmensbezogenen und persönlichen Probezeit zu unterscheiden. Eine Zusage einer bAV ist dann anerkannt, wenn bereits bei Zusageerteilung

  • die „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des GGFs“ zuverlässig beurteilt werden kann (personenbezogene Probezeit) und
  • die „Ertragsaussichten der Gesellschaft“ zuverlässig abgeschätzt werden können (unternehmensbezogene Probezeit).

Hierzu hat das BMF mit Schreiben vom 14.12.2012 (IV C 2– S 2742/10/10001) festgelegt, dass die personenbezogene Probezeit zwischen zwei und drei Jahren als ausreichend anzusehen ist und eine unternehmensbezogene Probezeit in der Regel mindestens fünf Jahre betragen sollte.

Auf die steuerrechtliche beherrschende Stellung des GGF kommt es dabei nicht an. Von diesen Grundsätzen hat das BMF Sonderfälle aufgenommen, in denen die Probezeit entfallen kann (wie z.B. die Umwandlung der Gesellschaft, Vortätigkeit des Geschäftsführers).

Sonderfall: Entgeltumwandlung des GGFs?

Ob diese Voraussetzungen auch bei einer Entgeltumwandlung zu erfüllen sind, ist dem BMF-Schreiben nicht zu entnehmen, sodass man hier auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zurückgreift.

Der BFH hat sich bereits im Jahre 2018 (Urteil vom 07.03.2018– I R 89/15; BStBl. II 2019,70) damit beschäftigt, ob die steuerliche Anerkennung der Zusage an der fehlenden Erdienbarkeit scheitert, wenn der beherrschende GGF bestehende Gehaltsansprüche in eine Anwartschaft auf Leistungen der bAV umgewandelt hat. Grundsätzlich gilt eine Erdienbarkeitsfrist zwischen der Zusageerteilung und dem Zeitpunkt der (frühestmöglichen) Inanspruchnahme der bAV von zehn Jahren. Hierzu haben die Richter entschieden, dass die Erdienbarkeitsvoraussetzung bei einer echten Entgeltumwandlung nicht erfüllt sein muss. Bei der durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersversorgung disponiere der GGF wirtschaftlich betrachtet ausschließlich über sein eigenes (künftiges) Vermögen, indem er Aktivbezüge zugunsten künftiger Altersbezüge zurücklege. Daher müsse in diesen Fällen die Erdienbarkeit im Gegensatz zu einer rein arbeitgeberfinanzierten Zusage nicht eingehalten werden. Zudem haben die Richter eine Versagung der steuerlichen Anerkennung bei einer Entgeltumwandlung bestätigt, wenn insbesondere im Zusammenhang mit der Zusage eine (sprunghafte) Gehaltserhöhung erfolgt.

Auch für Probezeit anwendbar?

Ob diese Rechtsprechung nunmehr auch bei der einzuhaltenden Probezeit anwendbar ist, ist bislang strittig und ungeklärt. Das FG Düsseldorf hatte hierzu mit Urteil vom 16.11.2021– 6 K 2196/17 über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem unter anderem die Probezeit bei einer Entgeltumwandlung nicht eingehalten worden ist. Die Richter entschieden, dass der Umstand, dass dem GGF bereits unmittelbar nach der Gründung eine Zusage erteilt worden ist, nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führe. Grundsätzlich wird in ständiger Rechtsprechung des BFH (u.a. Urteil vom 28.04.2010– I R 78/08) die Probezeit für notwendig erachtet, jedoch liege hier ein Fall der echten Entgeltumwandlung, bei dem das Unternehmen gerade keine zusätzliche Belastung eingehe. Daher entschieden die Richter des FG Düsseldorf, dass eine Probezeit bei einer Entgeltumwandlung nicht eingehalten werden muss. Die Argumentation der Richter ist nachvollziehbar, jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Bundesfinanzhof hat unter dem Aktenzeichen I R 50/22 demnächst darüber zu entscheiden und wird hoffentlich die Rechtslage klären.

Im Zweifel sollte daher bei Einzelfragen über eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt die Sach- und Rechtslage geklärt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung positionieren wird.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Experten der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Christina Thomas

Der Schlüssel zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden

In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt die betriebliche Vorsorge immer mehr an Bedeutung. Swiss Life bietet mit ihrem ganzheitlichen Ansatz eine Lösung, die es ermöglicht, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und gleichzeitig die finanzielle Absicherung der Belegschaft zu gewährleisten.

Ein Gastbeitrag von Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Firmenkundengeschäft und Branchenversorgung bei Swiss Life

Die betriebliche Vorsorge von Swiss Life basiert auf drei wesentlichen Säulen für umfassenden Schutz:

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit Swiss Life Maximo steht eine flexible bAV-Plattform zur Verfügung, die Ertragsstärke mit Sicherheit verbindet. Das Produkt ermöglicht ein hohes Investment in Sachwerte wie Aktien, um Renditechancen zu nutzen, während gleichzeitig ein intelligenter Anlagemechanismus für die nötige Sicherheit sorgt.

Betriebliche Arbeitskraftabsicherung (bAKS)

Mit Swiss Life BU Pro können Arbeitgebende ihre gesamte Belegschaft gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Dies bietet Mitarbeitenden sofortigen Schutz und demonstriert die Wertschätzung des Arbeitgebers für ihre Arbeitskraft.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Die bKV ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und bietet Mitarbeitenden Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen oder Heilpraktikerbehandlungen. Dies fördert die Gesundheit der Belegschaft und reduziert Ausfallzeiten.

Digitalisierung als Schlüssel zur Verbreitung

Um die Beratung und Verwaltung der betrieblichen Vorsorge zu vereinfachen, hat Swiss Life gemeinsam mit der Xempus Deutschland GmbH eine innovative digitale Plattform entwickelt. Mit dem Swiss Life Vorsorge-Manager bieten wir Vermittelnden, Firmenkunden und deren Mitarbeitenden eine intuitive und effiziente Lösung, um alle Vorsorgebausteine – bAV, bAKS, bKV – beraten zu können.

  • Vermittelnde profitieren insbesondere vom Budgetberater von Xempus für die Arbeitgeberberatung, um das Vorsorgebudget für die Mitarbeitenden zu ermitteln.
  • Arbeitgebende erhalten Zugang zu effizienten Verwaltungstools.
  • Mitarbeitende können ihre bAV-Verträge einsehen, sich über ihre Rentenlücke informieren und Entgeltumwandlungen abschließen.
Swiss Life Maximo: Innovative bAV-Lösung mit überzeugenden Vorteilen

Mit dem Versicherungstarif Swiss Life Maximo setzt Swiss Life seit über zehn Jahren Maßstäbe in der betrieblichen Altersversorgung. Mit einem Höchsteintrittsalter von 65 Jahren stellt der Versicherer zudem sicher, dass alle Mitarbeitenden über einen einzigen Versicherungstarif in den Durchführungswegen Direktversicherung und Unterstützungskasse sowie Direktzusage versorgt werden können.

  • Maximale Renditechancen: Swiss Life Maximo ermöglicht bereits ab Vertragsbeginn ein Investment von nahezu 100% in Sachwerte wie Aktien.
  • Intelligenter Sicherungsmechanismus: Ein ausgeklügelter Anlagemechanismus sorgt für tägliche Überwachung und bei Bedarf Sicherung des Vertragsguthabens.
  • Flexible Garantieoptionen: Arbeitgeber können zwischen einer Bruttobeitragsgarantie von 80% oder 60% wählen.
  • Nachhaltige Anlagemöglichkeiten: Über 180 Anlagestrategien, Einzelfonds und ETFs stehen zur Verfügung, darunter zahlreiche nachhaltige Optionen, die ESG-Kriterien erfüllen.
Fazit

Die ganzheitliche betriebliche Vorsorge von Swiss Life, kombiniert mit der digitalen Plattformlösung, bietet Arbeitgebenden ein leistungsstarkes Instrument zur Mitarbeitendengewinnung und -bindung. In Zeiten des Fachkräftemangels können sich Unternehmen damit als attraktive Arbeitgebende positionieren. Und die Beschäftigten profitieren von einem umfassenden Schutz, der ihre finanzielle Sicherheit in verschiedenen Lebenssituationen gewährleistet.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Die Swiss Life ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Swiss Life. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Hubertus Harenberg

Innovation in der bKV: Allianz setzt neue Maßstäbe

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) erfreut sich bei Firmen und Mitarbeitenden zunehmender Beliebtheit – mit Potenzial für Vermittler. Die Allianz hat ihre bKV weiterentwickelt und im April mit „MeineGesundheit“ ein neues Tarifkonzept auf den Markt gebracht. Wie die neue bKV funktioniert.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) verzeichnet seit Jahren ein bemerkenswertes Wachstum: Im Jahr 2024 stieg die Zahl der Unternehmen in Deutschland, die ihren Mitarbeitenden eine vollständig arbeitgeberfinanzierte bKV anbieten im Vergleich zum Vorjahr um rund 44% auf über 56.000. Bereits 2023 lag die Zuwachsrate bei rund 42%, wie Zahlen des PKV- Verbands (Stand: 13.05.2025) zeigen. Diese Entwicklung unterstreicht, dass in Zeiten des Fachkräftemangels immer mehr Unternehmen die Vorteile einer bKV erkennen und nutzen. Sie dient als effektives Mittel, um qualifizierte Mitarbeitende zu finden, langfristig an die Firma zu binden und gleichzeitig einem hohen Krankenstand vorzubeugen. Die bKV wird von Arbeitnehmer:innen sehr geschätzt, da sie eine ideale Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung darstellt. Mitarbeitende profitieren ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten von den Gesundheitsleistungen. 

Vor diesem Hintergrund hat die Allianz ihre bKV weiterentwickelt und mit „MeineGesundheit“ ein neues Tarifkonzept auf den Markt gebracht. Dieses ist seit April 2025 verfügbar und bietet sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen als auch für Vermittler:innen attraktive Vorteile. „Für die Besten. Nur das Beste.“ lautet der Slogan des neuen Konzeptes. Es ermöglicht Unternehmen, „ihren Besten“ – also ihren Mitarbeitenden – Wertschätzung entgegenzubringen. Und das bereits ab fünf Versicherten. Unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat versichert. 

Kern der neuen bKV ist der Budgettarif „MeineGesundheit“, der alle wichtigen Leistungen umfasst. Daneben stehen noch Zusatz-Optionen für Sehhilfen und Zahn außerhalb des Budgets zur Verfügung. Damit erhält der Arbeitgeber mehr Flexibilität und kann den Fokus auf die Bereiche Vorsorge und Versorgung legen. Und die Zusatz-Optionen sorgen dafür, dass erlebbare Leistungen für Sehhilfe und Zahn genutzt werden können, ohne das Grund-Budget zu belasten. Ergänzend können noch Bausteine wie z.B. Krankenhaus, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld eingebunden werden. 

Und so funktioniert die neue bKV der Allianz: 

Wie der Grafik zu entnehmen ist, wählen Arbeitgeber im ersten Schritt das jährliche Gesamtbudget pro Mitarbeitenden (zwischen 300 und 1.500 Euro). Im nächsten Schritt entscheiden sie sich für eine von drei Absicherungsniveaus im Bereich Sehhilfen – innerhalb des Budgets oder aus einem Extratopf. 

  • Option „Sehhilfe“: 75% der Rechnung einer Brille/Kontaktlinsen und 100% einer operativen Sehschärfenkorrektur werden aus dem Jahresbudget bis zur Budgetobergrenze erstattet. 
  • Option „Sehhilfe 100“: 100% der Brille/Kontaktlinsen werden aus dem Jahresbudget bis zur Budgetobergrenze erstattet. 
  • Option „Sehhilfe Extra“: 75% der Rechnung einer Brille/Kontaktlinsen und 100% einer operativen Sehschärfenkorrektur werden aus einem zusätzlichen Budget in identischer Höhe, erstattet. Dieses Extrabudget steht nur für Sehhilfen zur Verfügung. 

Innovation in der bKV: Allianz setzt neue Maßstäbe

Ähnlich legen Unternehmen im dritten Schritt die Absicherung ihrer Belegschaft im Zahnbereich fest: Zahnleistungen werden entweder zu 100% (inklusive GKV-Leistungen) innerhalb des Budgets erstattet – oder können alternativ über einen separaten, ergänzenden Bausteintarif abgedeckt werden. 

Die neue bKV enthält noch weitere Besonderheiten. Zum einen gibt es eine Budgetverdopplung. Reicht eine versicherte Person ein Kalenderjahr lang keine Rechnungen über die bKV ein, verdoppelt sich das Budget im nächsten Jahr. Dieses Extra lässt sich auch gezielt einsetzen, um für das Folgejahr geplante, teure Gesundheitsleistungen zu finanzieren, beispielsweise einen umfangreichen Gesundheitscheck. In die bKV eingeschlossen ist auch eine Innovationsgarantie: Künftige neue, innovative Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert. 

Auch Vorsorge und ambulante Leistungen sind zentrale Bestandteile des Tarifes, um Mitarbeitende zu unterstützen, langfristig gesund zu bleiben. Die bKV übernimmt daher auch alternative Heilmethoden, die häufig nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Zusätzlich zu den finanziellen Leistungen bietet die Allianz Gesundheitsservices für bKV-Versicherte. Darunter eine medizinische 24-Stunden-Hotline, psychologische Coachings und Pflege-Assistance-Leistungen. Für Familienangehörige wurde eine neue Online-Antragsstrecke für die Tarife Budget, Zahn und Vorsorge entwickelt. Mit den erläuterten Neuerungen soll die Verbreitung der bKV unter den deutschen Unternehmen weiter vorangetrieben werden. 

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Experten der Allianz. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

Quelle Grafik: © Allianz

 

Private Altersvorsorge – was hat die neue Bundesregierung konkret vor?

Viel steht nicht drin im Koalitionsvertrag zur privaten Altersvorsorge. IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer hat für AssCompact analysiert, was die Bundesregierung vorhat. Zudem detailliert er die Gedanken hinter dem Reformvorschlag des Instituts, die Riester- und Rürup-Renten zusammenzulegen.

Eine Kolumne von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet man relativ wenig zum Thema private und betriebliche Altersversorgung. Im Wesentlichen sind es drei Bausteine, die angesprochen werden: Die Frühstartrente, die Reform der Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Zur bAV findet man letztendlich nur pauschale Aussagen wie zum Beispiel, dass die bAV gestärkt und vereinfacht und die Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel erhöht werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden kann, wird in keiner Weise angesprochen. Somit ist auch viel Spielraum bei der Umsetzung vorhanden – wir müssen uns also gedulden, wohin hier die Reise geht.

Die Frühstartrente soll jedoch bereits zum 01.01.2026 eingeführt werden. Bei dieser sollen die Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro erhalten, die in ein Altersvorsorgedepot fließen. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein und das Kapital kann erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. Sicherlich ein guter Ansatz, der in Kombination mit einer reformierten Riester-Rente ein sehr gutes Gesamtkonstrukt ergeben kann.

„Neue“ Riester-Rente soll ohne Beitragsgarantien auskommen

Bei der „neuen“ Riester-Rente – wir nennen es ebenfalls wie bei der Frühstartrente Altersvorsorgedepot – ist ein Verzicht auf Beitragsgarantien vorgesehen sowie die Reduzierung von Kosten. Die Förderung soll gemäß Koalitionsvertrag insbesondere auf Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ausgelegt und möglichst einfach sein.

Wie dies konkret umgesetzt werden kann, dazu hat das IVFP einen detaillierten Reformvorschlag entwickelt. Bei diesem handelt es sich um ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien, das sowohl von Banken, Fondsgesellschaften als auch Versicherungsgesellschaften angeboten werden kann. Die Idee ist, dass das Altersvorsorgedepot bereits bei der Frühstartrente beginnt und bis in den Ruhestand behalten wird.

In der Rentenphase erhalten Sparer mindestens 50% des Kapitals als Rente, der Rest kann ausbezahlt werden. Im Kern sehen die Reformvorschläge die Möglichkeit vor, dass automatisch zwischen der Zulagenförderung (Zulagenmodus) und einer steuerlichen Förderung (Steuersparmodus) entschieden wird – je nachdem, was für Sparer günstiger ist. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Haushalte mit niedrigem Einkommen als auch besserverdienende Bürger eine optimal auf ihre finanzielle Situation zugeschnittene Förderung erhalten.

Zusammenschluss von Riester und Rürup?

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Neuausrichtung ist die Auszahlung der Grund- und Kinderzulagen an alle Vertragsinhaber – ohne die bisherige Hürde eines Mindesteigenbeitrags. Im Zulagenmodus wird die Zulagensystematik um einen Vorsorgeanreiz ergänzt, indem jedem zusätzlich eingezahlten Euro ein Zuschuss von 20 Cent aufgeschlagen wird. Als maximal förderfähiger Betrag soll die heute schon vorhandene Fördergrenze der 1. Schicht übernommen werden (29.344 Euro/58.688 Euro bei ledig/verheiratet), die bereits heute bei der Rürup-Rente besteht. Dies lässt sich alles erreichen, indem man die beiden aktuell schon vorhandenen staatlich geförderten Altersvorsorgewege – Riester-Rente und Rürup-Rente – zusammenlegt und die jeweils bessere Eigenschaft von beiden wählt. Damit würde man die bedeutendsten Schwachstellen beider Konstrukte entfernen wie z.B. die aufwendige Überprüfung der (un)mittelbaren Förderfähigkeit oder die Überprüfung des Vorjahreseinkommens bei der Riester-Rente.

Nach dem Motto „das Beste aus zwei Welten“ würde der Gesetzgeber mit der Zusammenlegung von Riester und Rürup mit relativ einfachen Schritten eine optimale Lösung für die private Altersvorsorge schaffen. Hoffentlich hat er den Mut dazu.

 

Betriebliche Vorsorge: Wertschätzung, die sich rechnet

In der dynamischen Geschäftswelt von heute sind die Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeitenden ein, wenn nicht sogar der entscheidende Erfolgsfaktor. Und Investitionen, die einen klaren wirtschaftlichen Nutzen bieten, werden vorrangig umgesetzt.

Maßgeschneiderte Ansprachekonzepte unterstützen Sie, Ihre Firmenkunden von den Vorteilen der betrieblichen Vorsorge zu überzeugen. Ganz gleich, ob Ihr Gesprächspartner Wert auf emotionale Bindung legt, den wirtschaftlichen Aspekt betont oder die soziale Verantwortung in den Vordergrund stellt – Sie haben stets die passenden Argumente.

Begeistern Sie mit einer emotionalen Ansprache, die die Wertschätzung des Arbeitgebers hervorhebt und überzeugen Sie mit einer ökonomisch fokussierten Argumentation, die den wirtschaftlichen Nutzen aufzeigt und finalisieren Sie Ihre Argumentation mit FirmenOnline – der digitalen Lösung für das betriebliche Vorsorgemanagement.

Welche Bereiche umfasst eine moderne betriebliche Vorsorge?

Betriebliche Vorsorge ist mehr als nur die Absicherung für das Alter. Heute ergänzen Möglichkeiten zum Schutz bei Krankheit, Invalidität und Tod sinnvoll die staatlich geförderte Vorsorge. Sie vereint präventive und absichernde Elemente. So kann die betriebliche Vorsorge zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und zur sozialen Verantwortung des Arbeitgebers beitragen. Sie bietet einen Mehrwert für alle.

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet eine attraktive staatliche Förderung für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber durch steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge. Für die betriebliche Altersversorgung bei der Allianz stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl: Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Welche Variante am besten ist, legen Sie gemeinsam mit dem das Unternehmen nach seinen individuellen Gegebenheiten fest.

Betriebliche Arbeitskraftsicherung

Mit der betrieblichen Arbeitskraftsicherung (bAKS) bietet der Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine staatlich geförderte Einkommensabsicherung über eine Berufsunfähigkeitsvorsorge oder eine Grundfähigkeitsvorsorge. Arbeitgeber können den besonderen Vorteil der Möglichkeit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung bieten. Bei Arbeitgeberfinanzierung ist das sogar grundsätzlich vollkommen ohne Gesundheitsfragen möglich.

Betriebliche Krankenversicherung

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV), die das Unternehmen für sein Personal abschließt, ist die perfekte Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung. Mit der Zusatzversicherung profitieren die Mitarbeitenden von hochwertigen Gesundheitsleistungen – ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten!

Darum ist betriebliche Vorsorge für Unternehmen sinnvoll:
  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung und -motivation: Wertschätzung wirkt – durch betriebliche Vorsorge geben Unternehmen ihren Teams das Gefühl, am richtigen Ort zu sein.
  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität: Unternehmen können die Angebote der betrieblichen Vorsorge als Top-Benefit nutzen und es damit Fachkräften leichter machen, sich für sie zu entscheiden.
  • Übernahme gemeinsamer Verantwortung: Unternehmen zeigen durch betriebliche Vorsorge, dass ihnen ihre Mitarbeitenden am Herzen liegen.
Für jede Gesprächssituation die richtige Ansprache und Argumente
  • Wertschätzung als Erfolgsfaktor: Dieses Ansprachekonzept hilft Ihnen, Ihre Kundinnen und Kunden auf einer emotionalen Ebene abzuholen und zu erreichen. Die emotionale Ansprache, die die Wertschätzung des Arbeitgebers betont, zielt darauf ab, die Bindung und das Engagement der Mitarbeitenden zu stärken.
  • Betriebliche Vorsorge rechnet sich: Diese Ansprache richtet sich besonders an Entscheidungsträger:innen die Effizienz und Rentabilität schätzen und betont den finanziellen Nutzen. Diese Vorsorge schafft Wettbewerbsvorteile und kann den langfristigen Erfolg des Unternehmens absichern. Die weiterentwickelte Benchmarkanalyse unterstützt Sie dabei durch wirtschaftliche Betrachtungen und Argumente.
  • Assistance in der Arbeitskraftsicherung: Die Allianz leistet mehr als nur eine Rente: Unser Partner steht betroffenen Versicherten im Bedarfsfall zuverlässig zur Seite und bietet persönliche und individuelle Unterstützung durch Expertinnen und Experten. Kein Callcenter, keine vorgefertigten Standardantworten. Auf die Assistance in der Arbeitskraftsicherung ist Verlass.
  • FirmenOnline: Mit FirmenOnline können Sie und Ihre Firmenkunden alle Verwaltungsprozesse rund um die betriebliche Vorsorge digital abwickeln und beschleunigen – so vereinfachen Sie deutlich bestehende Prozesse. Verwalten Sie Verträge der betrieblichen Altersvorsorge sowie der betrieblichen Krankenversicherung mit einem Tool und melden beispielsweise neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Gruppenvertrag an nehmen ganz einfach Änderungen im Bestand vor. Damit sparen Sie Aufwand, Kosten und Zeit. Nutzen Sie unsere Komplettlösung für ein effizientes betriebliches Vorsorgemanagement.

Betriebliche Vorsorge der Allianz – Vorteile aus einer Hand – für das ganze Team. Mehr Info gibt es hier.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Experten der Allianz Lebensversicherungs-AG. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 

AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2025

Wer sind die Maklerfavoriten in der betrieblichen Altersversorgung? Wie steht es um die Zukunft einer der bAV-Vermittlung? Und: Welche Versicherer erhalten die höchsten Zufriedenheitswerte? Die neue Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2025“ verrät es.

Die Studie präsentiert die Ergebnisse, an welche Versicherer unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten bei der bAV das meiste Geschäft vermitteln, aber auch, wie es um die Zufriedenheit der Befragten mit den Produktanbietern bestellt ist. Außerdem widmet sich die Studie der Frage nach der Zukunft der bAV-Vermittlung.

Studienbestellung

Dr. Mario Kaiser, kaiser@bbg-gruppe.de, 0921 75758–33

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com

 
Kontaktieren Sie
Dr. Mario Kaiser