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Assekuranz bAV allgemein

Neue Wege im betrieblichen Einkommensschutz

Jede vierte Person wird statistisch gesehen mindestens einmal im Leben zumindest zeitweise berufsunfähig. Die betriebliche Vorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Für Vermittler sind dabei flexible Produktlösungen wichtig, die zu den Arbeitgebern passen.

Ein Gastbeitrag von Christian Pöschl, Produkt- und Marktmanagement Leben bei NÜRNBERGER Versicherung

Trotz wirtschaftlicher und politischer Krisen sucht jedes Unternehmen nach Lösungen, um Mitarbeiter zu halten und geeignete Kräfte zu gewinnen. Denn laut Bundesagentur für Arbeit steigt der Fachkräftemangel und die damit verbundene Zahl der sogenannten Engpassberufe. Arbeitgeber müssen also attraktiv sein und Benefits bieten – wie etwa die Absicherung betrieblicher Einkommensschutzlösungen über die betriebliche Altersversorgung (bAV). Und diese Lösungen werden immer wichtiger.

Laut statistischem Bundesamt (Stand: 27.03.2025) sind von 2,5 Millionen Unfällen, die die Polizei erfasst hat, knapp 290.000 Unfälle mit Personenschäden. Geht es um die Ursache für Berufsunfähigkeit, machen Unfälle aber gerade einmal etwa 7% aus. Doch jede vierte Person ist in ihrem Berufsleben zumindest zeitweise von einer Berufsunfähigkeit (BU) betroffen. Denn knapp 54% aller BU-Fälle in Deutschland sind auf Nervenkrankheiten sowie Erkrankungen des Skeletts bzw. Bewegungsapparats zurückzuführen. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist also nicht zu unterschätzen.

Erwerbsunfähigkeitsrente reicht nicht aus

Wenn das regelmäßige Gehalt wegfällt, brauchen Mitarbeiter trotzdem ein Einkommen und finanzielle Sicherheit. Denn der Staat zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsunfähigkeitsrente – im Schnitt 933 Euro. Um Fixkosten zu decken, reicht dies bei weitem nicht aus, sodass die Mitarbeiter und deren Familien schnell in Schieflage geraten. Besonders bei jüngeren Arbeitnehmern wird das Risiko oft unterschätzt, da diese noch kein finanzielles Polster haben, mit dem sie eine dauernde oder zeitlich begrenzte BU überbrücken können.

Belegschaft ist Fundament des Unternehmenserfolgs

Die Belegschaft ist der Motor der Wirtschaft. Ohne motivierte und qualifizierte Mitarbeiter können Unternehmen nicht erfolgreich sein. Denn sie sorgen für Kreativität und Innovation. Mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten gelingt es ihnen, Probleme zu lösen und neue Lösungen zu entwickeln. Auch sind sie verantwortlich für die Produktivität und Effizienz in den Unternehmen. Weiterhin sind sie oft erster Ansprechpartner für Kunden und bauen B2B-Beziehungen auf. Mitarbeiter prägen zudem die Unternehmenskultur: Sie bringen Werte, Normen und Traditionen ein. Aber was passiert, wenn dieser Motor zum Stillstand kommt?

Unternehmen erhöhen ihr Benefit-Budget

Das Unternehmen möchte sich als attraktive Arbeitgebermarke bei seinen aktuellen und potenziellen Mitarbeitern platzieren und als solche wahrgenommen werden. Da immer mehr Firmen aufgrund von Mehrbelastung der Arbeitnehmer – der Fachkräftemangel lässt grüßen – Probleme haben, Ressourcen zu bündeln. Die Studie „Kienbaum Benefits Survey 2023“ z. B. ergab, dass knapp 50% der befragten Unternehmen ihr Benefit-Budget im Vergleich zu vor drei Jahren erhöht haben. Auch Vermittler benötigen daher passende Lösungen für die Herausforderung, den Firmenkunden gerecht zu werden – am besten individuell mit maßgeschneiderten Lösungen.

Flexible Lösungen für die Belegschaftsberatung

Es gibt Anbieter am deutschen Markt, die Vermittlern flexible Lösungen für die Belegschaftsberatung bieten. Der Vorteil für Vermittler: Sie verhelfen so dem Arbeitgeber, eine attraktive Arbeitgebermarke aufzubauen und auf der Suche nach Fach- und Führungskräften erfolgreich zu sein. Zu solchen Anbietern gehört die NÜRNBERGER Versicherung. In der bAV bietet sie mit der BU- und Grundfähigkeitsversicherung beide Produktlösungen für den betrieblichen Einkommensschutz. Für noch mehr Flexibilität sorgt die Möglichkeit, die Absicherung als Privatvertrag abzuschließen. Und in beiden Fällen erfolgt der Abschluss mit einfacher Dienstobliegenheitserklärung (DOE). Zusätzlich können die Kunden im Rahmen der klassischen bAV die Altersvorsorge auch für die Zukunft sichern. Die Beitragsbefreiung bei BU kann ganz ohne Gesundheitsprüfung bei jedem Altersvorsorgevertrag vereinbart werden.

Weitere Vorteile für Vermittler

Entscheiden sich Vermittler, den betrieblichen Einkommensschutz in ihr Portfolio aufzunehmen, entstehen für sie gleich mehrere Vorteile: Zum einen erleben sie keine „bösen Überraschungen“ bei der Gesundheitsprüfung. Denn der Abschluss erfolgt mit einfacher Arbeitgeber-DOE. Zum anderen sorgen höhere Bruttobeiträge im Rahmen der bAV für höhere Provisionserlöse. Und durch ein ganzheitliches und flexibles Annahmekonzept steigt letztendlich auch die Durchdringung.

Wie profitieren die Kunden?

Generell gilt: Die Beiträge in der bAV sind steuer- und sozialabgabenfrei – und damit wesentlich günstiger. Das ist ein wichtiges Argument für potenzielle Kunden. Aber auch Gruppenkonditionen (bAV und privat) drücken den Beitrag nach unten und machen ihn somit attraktiv. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die Gesundheitsprüfung (oftmals eine große Hürde in der Beratung und beim Abschluss eines EKS-Produkts) entfällt. Mit der DOE erhalten die Kunden einen einfachen und schnellen Zugang – und durch verschiedene Produkte einen passgenauen Schutz. Und bei allem hat der Kunde seinen Arbeitgeber an seiner Seite, der sich am bAV-Beitrag beteiligt.

Für Arbeitgeber eine gute Möglichkeit

Und apropos Arbeitgeber: Der wiederum kann die bAV-Beiträge, die er für seine Mitarbeiter zahlt, vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Der tatsächliche Aufwand für Unternehmen ist also gering. Im Gegenteil: Für Arbeitgeber bietet der betriebliche Einkommensschutz eine gute Möglichkeit, die Loyalität der Mitarbeiter zum Unternehmen zu erhöhen und die Fluktuation zu senken. In er heutigen Zeit ist das ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Vermittler wiederum können Unternehmen auf diesem Weg mit ihrer Expertise und funktionierenden Lösungen passgenau unterstützen.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Die NÜRNBERGER ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von der NÜRNBERGER. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Christian Pöschl

Die digitale Komplettlösung für die betriebliche Vorsorge

Viel wurde getan für die Verbreitung der betrieblichen Vorsorge in Deutschland: Von einer verbesserten staatlichen Förderung bis hin zu Self-Service-Portalen für eine einfachere Verwaltung für Arbeitgeber. Dabei braucht es für den Erfolg der betrieblichen Vorsorge vor allem eins: Eine digitale Komplettlösung für Makler.

Ein Gastbeitrag von Dr. Johannes Georg, CEO Penseo GmbH

Wie ist es bestellt um den Erfolg der betrieblichen Vorsorge in Deutschland? Je nachdem, wen Sie fragen, wird die Antwort auf diese Frage sehr unterschiedlich sein, von “der Markt ist in Bewegung” bis hin zu “im Markt herrscht Stillstand”. Und in beiden Perspektiven steckt ein bisschen Wahrheit. Während die Benefit-Landschaft in den letzten Jahren erfreulicherweise vielfältiger und bunter geworden ist und fortschrittliche Makler neue Kommunikations- und Vermarktungskonzepte an den Markt gebracht haben, spielt die betriebliche Vorsorge in einer Vielzahl von Unternehmen leider immer noch eine untergeordnete Rolle.

Fragt man nach den Gründen für die mangelnde Verbreitung, ist die Reaktion hingegen verblüffend eindeutig: Die Befürchtung um einen zu großen Verwaltungsaufwand. Wie kann es sein, dass dies im Jahr 2025 immer noch ein Thema ist, wo doch eine Vielzahl an Tools genau dieses Problem lösen sollten? Wenn wir uns genauer mit den Gründen dafür beschäftigen, stechen zwei hervor: Zum einen, die Verbreitung von Insellösungen und zum zweiten, die mangelnde Einbeziehung der Makler.

Die Insellösungen der betrieblichen Vorsorge

Umfragen bestätigen, dass der wichtigste Baustein der betrieblichen Vorsorge nach wie vor die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist. Neben der bAV haben in den letzten Jahren jedoch weitere Bausteine zunehmend an Bedeutung gewonnen: die Gesundheitsvorsorge (bKV) und der Berufsunfähigkeitsschutz (bBU). Immer mehr fortschrittliche Unternehmen stellen Mitarbeitern mehrere Leistungen zur Auswahl an, was eine erfreuliche Entwicklung ist.

Jeder neue Baustein muss jedoch zusätzlich verwaltet werden. Am Beispiel der bKV wird dies besonders deutlich. Durch die verbreitete Arbeitgeberfinanzierung ist dieser Baustein meist flächendeckend ausgerollt, während die Beiträge und die Marge vergleichsweise überschaubar sind. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist eine kostengünstige, möglichst digitale Verwaltung praktisch unerlässlich.

Kein Wunder also, dass die Portale in den letzten Jahren aus dem Boden geschossen sind. Mit jedem neuen Baustein eines neuen Anbieters wurde ein neues Portal gelauncht, um die Verwaltung zu digitalisieren. Was eigentlich gut gedacht war, stellt sich heute als eine Vielzahl von Insellösungen dar, die meist weder anbieter- noch spartenübergreifend funktionieren. Diese Insellösungen können den bunten, oft über Jahre gewachsenen Blumenstrauß von Benefits in Unternehmen natürlich nicht abdecken. Ein Unternehmen mit zwei Benefits von je drei Anbietern kann nicht insgesamt sechs verschiedene Portale bedienen. Die Lösung muss vielmehr eine Komplettlösung sein, die bestenfalls auch die Einrichtung und Beratung der Benefits abdeckt.

Die übersehenen Experten

Die Idee der Insellösungen folgt meist einem einfachen Schema: Der Arbeitgeber soll die Vorsorgeleistungen im Self-Service verwalten, während er im Gegenzug von der digitalen Bereitstellung der Policen und weiterer Dokumente profitiert. Die Verantwortung für die Verwaltung trägt folglich jeder Arbeitgeber selbst. Maklern, die die Betreuung de facto meist übernehmen, bleibt nur, das Portal zu empfehlen und – wenn es hochkommt – noch freigeschaltet zu werden.

Entspricht das typische Schema der Insellösungen der Realität im Unternehmen? Die Leistungen der betrieblichen Vorsorge in der Regeldichte des Arbeitsrechts sind schließlich keine einfachen Produkte. Auch hier lohnt sich wieder der Austausch mit den Personalabteilungen. Dieser offenbart, dass der Wunsch der Arbeitgeber eindeutig ist: Für die Einrichtung und Verwaltung der betrieblichen Vorsorge wünschen sie sich eine umfassende Unterstützung durch einen Experten.

Bei der Vielzahl von unterschiedlichen Themen, die eine Personalabteilung regelmäßig auf dem Tisch hat, ist das nicht verwunderlich. Die betriebliche Vorsorge muss von Experten betreut werden, die je nach Komplexität bestenfalls viele Jahre am Markt sind. Jedoch wird genau die Rolle dieser Experten bei vielen Portalen nicht entsprechend berücksichtigt. Dadurch bleibt die Last bei den Unternehmen und sorgt für die ablehnende Haltung, mehr in die betriebliche Vorsorge zu investieren.

Auf dem Weg zur digitalen Komplettlösung

Glücklicherweise gibt es Ausnahmen am Markt. Diese verstehen sich als digitale Komplettlösung für die betriebliche Vorsorge. Während eine detaillierte Analyse der Anbieter an dieser Stelle zu tief gehen würde, bieten sich folgende vier Fragen für eine erste Bestandsaufnahme an:

  • Welche Rolle spielen Makler? Können sie selbstständig die Betreuung optimieren oder werden sie lediglich „freigeschaltet“?
  • Wie kompliziert ist die Einrichtung und die Bedienung des Systems? Nur wenn Makler selbst das Tool benutzen können, können sie Firmenkunden effektiv betreuen.
  • Bieten Makler ihren Firmenkunden einen erkennbaren Nutzen? Makler sollten direkt ihre Ansprechpartner fragen. Nur wenn sie mit dem Tool Personalabteilungen wirklich entlasten, wird die Implementierung ein echter Erfolg.
  • Wie gut sind Verwaltung und Beratung verzahnt? Denn wofür braucht es ein weiteres Tool für die Beratung, wenn Makler alles aus einer Hand anbieten können?

Der wichtigste Hinweis an Makler ist jedoch: Ausprobieren und die Möglichkeiten einer digitalen Komplettlösung in einer Welt voller Insellösungen nutzen.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Penseo ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Penseo. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Dr. Johannes Georg

Vorsorge Forum 2025: Trends, Herausforderungen, Lösungen

Ende Juni trifft sich die Versicherungsbranche in Köln auf dem AssCompact Wissen Vorsorge Forum. Teilnehmer können sich auf eine informative Keynote und zwei Dutzend Fachvorträge freuen. Zudem bleibt genügend Zeit zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie Produktanbietern.

Das AssCompact Wissen Vorsorge Forum findet am 24.06.2025 in der XPOST in Köln statt. Mit einem erweiterten Konzept, das nun neben der betrieblichen Vorsorge auch die private Vorsorge in den Fokus stellt, haben Vermittlerinnen und Vermittler die Möglichkeit, sich umfassend über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen zu informieren.

Keynote beleuchtet Entwicklungen in der Altersvorsorge

Nach einer kurzen Begrüßung und Eröffnungsansprache geht es gleich weiter mit einem der Highlights des Tages: Keynote-Speaker Martin Gattung, Gründer und Geschäftsführer der Aeiforia GmbH, erörtert die Frage „Altersvorsorge, quo vadis?“. In seiner Rede wird Gattung das Versprechen der neuen Bundesregierung, die Alterssicherung „auf verlässliche Füße“ zu stellen, beleuchten, auf den aktuellen Stand der Reformen eingehen und Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Kompass für ihren Berateralltag bieten.

Austauschen, netzwerken, informieren

Immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, was Produkte und Innovationen angeht, kann eine Herausforderung sein. Auf der Veranstaltung können sich Vermittlerinnen und Vermittler während zwei Dutzend speziell zugeschnittener Workshops über die Themen und Trends, die sie besonders interessieren, informieren.

Natürlich bietet die Veranstaltung wie immer auch eine ideale Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und zu netzwerken. Zudem gibt es ausreichend Zeit, sich an den Ständen der Produktgeber über Neuheiten zu informieren und auszutauschen.

Weiterbildungszeit sammeln

Durch den Besuch der angebotenen Vorträge können Vermittlerinnen und Vermittler bis zu 3,5 Stunden Weiterbildungszeit sammeln. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Weiterbildungszeit an die Initiative „gut beraten“ zu übermitteln.

Weitere Informationen zum Vorsorge Forum und den Anmeldelink finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 

bAV: Arbeitgeber zwischen Benefits und Verpflichtungen

Die bAV ist längst mehr als nur ein Rentenbaustein – sie ist das eines der schlagkräftigsten Instrumente moderner Personalpolitik. Doch wer als Arbeitgeber punkten will, muss wissen, worauf es ankommt. Denn für Arbeitgeber ist sie auch mit einigen Pflichten behaftet.

Ein Gastbeitrag von Thomas Merkl, Referent im bAV-Bereich bei den WWK Versicherungen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentrales Element moderner Personalpolitik. Dabei steht die Betriebsrente zwischen zwei Fronten: Arbeitsrechtliche Pflichten und wertvolle Benefits für Arbeitnehmer. Die Attraktivität des Unternehmens für Bewerber und Mitarbeiter ist wichtiger denn je. Firmen haben einen hohen Bedarf an verwaltungsarmen Gehaltsbausteinen, die steuer- und sozialversicherungsrechtlich optimiert sind. Dabei ergeben sich jedoch für Arbeitgeber enorme Herausforderungen. Betriebsrenten sind arbeitsrechtliche Versprechen, für die allein der Arbeitgeber einstehen muss.

bAV – Was müssen Arbeitgeber beachten?

Was muss ein Arbeitgeber bei der Betriebsrente beachten und wie attraktiv ist dieser Benefit wirklich? Eine passende Beratung durch einen Betriebsrentenberater zeigt neutral die wesentlichen Punkte:

Das sind die Pflichten des Arbeitgebers
  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung: Seit 2002 haben Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer dabei ermöglichen Entgelt in einen versicherungsförmigen Durchführungsweg zu investieren. Gibt der Arbeitgeber keinen Durchführungsweg vor, darf der Arbeitnehmer eine Direktversicherung verlangen.
  • Informationspflichten des Arbeitgebers: 2014 hat das Bundesarbeitsgericht definiert, welche Informationen der Arbeitnehmer bei Abschluss einer Entgeltumwandlung erhalten muss. Da viele Versorgungsträger diese Inhalte nicht vollständig in der Police ausweisen, muss der Arbeitgeber dies in seinen Prozessen oder bei der Wahl des Versicherers beachten
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz: 2018 ist der Bundesregierung in der bAV ein großer Wurf gelungen. Die Betriebsrente ist durch eine höhere Steuerfreiheit für alle Beteiligten attraktiver geworden. Gleichzeitig wurde erstmals eine Zuschussverpflichtung des Arbeitgebers festgelegt, sofern er bei der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart
  • Nachweisgesetz: 2022 wurde mit dem Nachweis-Gesetz Transparenz für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland und Europa geschaffen. Der Arbeitgeber hat für neue Mitarbeiter seitdem eine unmittelbare Informationspflicht zur Möglichkeit der Betriebsrente. Erleichterungen sind durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich. Durch die Anpassung des Nachweisgesetzes ab 01.01.2025 stehen auch hier einfachere Informationsprozesse zur Verfügung
Vorteile als Benefit für Mitarbeitende und Arbeitgeber
  • Zusätzliche Altersvorsorge: Die bAV ergänzt die gesetzliche Rente und schafft finanzielle Sicherheit im Alter. Die Versorgungslücke kann auch mit niedrigem Nettoverzicht effizient reduziert oder vollständig geschlossen werden.
  • Finanzielle Vorteile und staatliche Förderung: Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Für Arbeitgeber bietet sich hier eine einzigartige Chance. Damit ein Arbeitnehmer netto 1 Euro mehr verdienen kann, entsteht beim Arbeitgeber ein Aufwand von ca. 2,44 Euro. Durch die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente kann der Arbeitgeber 1 Euro investieren, der eins zu eins für die Kapitalanlage zur Altersvorsorge des Arbeitnehmers investiert wird. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen beim Arbeitnehmer erst bei Leistungsbezug an. Hier werden Freibeträge und Freigrenzen gewährt.
  • Attraktivität des Arbeitgebers: Eine gute bAV-Lösung stärkt die Mitarbeiterbindung und ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor bei der Gewinnung neuer Talente. Verschiedene Umfragen bei Arbeitnehmern bestätigen es immer wieder: Die Betriebsrente ist einer der begehrtesten Benefits bei Arbeitnehmern und das über alle Altersgruppen hinweg.
Vergangenheit, Zukunft und Verwaltung – rechtssicher und einfach

Betriebsrentenberater sind bei der Installation einer Benefitstrategie eine wertvolle Unterstützung. Durch die Betrachtung der bereits in der Vergangenheit installierten bAV-Verträge (Zusagequalifizierung: www.zusagequalifizierung.de) werden Fehler und Missstände aufgezeigt und behoben. Mit einer attraktiven Betriebsrente werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Weitere Benefits wie Sachbezüge, betriebliche Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherungen können kombiniert werden. Zusammen ergeben sie einen heiß begehrtes Arbeitgeber-Angebot. Es erhöht die Nachfrage von Bewerbern und bindet Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen. Dabei werden mit digitalen, teils automatischen Verwaltungsprozessen Ressourcen in der Personalabteilung vermieden und die Akzeptanz und Wertschätzung erhöht.

Fazit:

Die bAV ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Arbeitgeber, die ihre Betriebsrente attraktiv gestalten, positionieren sich als verantwortungsbewusste und moderne Arbeitgeber.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. WWK ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von WWK. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Thomas Merkl

GGF-Versorgung: Mit Einmalbeiträgen mehr erreichen

Die bAV ist ein essenzieller Bestandteil der finanziellen Absicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF). Viele Unternehmer suchen nach flexiblen und steuerlich optimierten Lösungen. Canada Life bietet mit seinen innovativen Konzepten die Möglichkeit, die bAV effizient und individuell zu gestalten.

Ein Gastbeitrag von Thomas Mesdag, Business Consultant bAV Solutions der Canada Life Assurance Europe plc Niederlassung für Deutschland
Tantiemenumwandlung: Der Königsweg der bAV

Ein zentraler Baustein der GGF-Versorgung ist die Tantiemenumwandlung. Rund drei Viertel aller GGF erhalten eine gewinnabhängige Tantieme, die in der Regel neben einem festen Gehalt gezahlt wird. Diese Tantieme kann – bei entsprechender vertraglicher Gestaltung – bis zur Fälligkeit steuerfrei in eine bAV umgewandelt werden. Dies bietet nicht nur erhebliche steuerliche Vorteile, sondern auch eine rechtssichere Möglichkeit, die Altersvorsorge zu stärken.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.03.2018 (I R 89/15) hat die Tantiemenumwandlung zusätzlich gestärkt. Es bestätigt, dass bei beherrschenden GGF keine Erdienbarkeitsprüfung erforderlich ist. Dies macht die Tantiemenumwandlung zu einer der attraktivsten Optionen für Unternehmer, die ihre Altersvorsorge eigenständig und flexibel gestalten möchten.

Flexibilität durch Einmalbeiträge

Ein weiteres Highlight der Canada Life-Lösungen ist die Möglichkeit, Einmalbeiträge in die bAV einzuzahlen. Mit Beiträgen ab 5.000 Euro bis zu 1 Mio. Euro und flexiblen Aufschubzeiten von einem Monat bis zu 20 Jahren bietet Canada Life maximale Anpassungsfähigkeit an individuelle Bedürfnisse. Besonders hervorzuheben ist die GARANTIE INVESTMENT RENTE von Canada Life. Dieses Einmalbeitragsprodukt ermöglicht eine durchgehende fondsgebundene Investition am Kapitalmarkt, wodurch die Rente nur steigen kann.

Die GARANTIE INVESTMENT RENTE bietet zudem drei attraktive Fondsportfolios, die auf unterschiedliche Risikoprofile abgestimmt sind. Dies gewährleistet nicht nur eine hohe Flexibilität, sondern auch eine optimale Renditeorientierung – ein entscheidender Vorteil in Zeiten niedriger Zinsen.

Umfassende bAV-Dienstleistungen

Neben den innovativen Produkten punktet Canada Life mit einem umfangreichen Serviceangebot. Der bAV-Projektgenerator dient als zentraler Content-Hub und unterstützt Berater sowie Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Versorgungslösungen. Von der Erstellung und Überprüfung von Versorgungsordnungen über bAV-Checks bis hin zur Begleitung von Terminen und Betriebsversammlungen – Canada Life bietet eine Rundum-Betreuung.

Darüber hinaus stehen spezialisierte bAV-Experten zur Verfügung, die Unternehmen bei rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen unterstützen. Auch digitale Tools wie der VorsorgePLANER oder das Canada Life bAVnet erleichtern die Verwaltung und Kommunikation rund um die bAV.

Internationale Stärke und Erfahrung

Canada Life kann auf 25 Jahre Erfahrung auf dem deutschen Markt und in Kanada sogar auf 178 Jahre und eine beeindruckende internationale Präsenz zurückblicken. Als Marktführer in Kanada und im Gruppengeschäft in Großbritannien sowie als Nummer zwei im amerikanischen Defined-Contribution-Markt gehört das Unternehmen zu den globalen Spitzenreitern im Bereich der Altersvorsorge. In Deutschland zählt Canada Life zu den Top 3 im Maklermarkt für Direktversicherungen – ein Beleg für die hohe Qualität und Attraktivität der angebotenen Lösungen.

Sicherheit und Insolvenzsicherung

Ein weiterer Vorteil der Canada Life-Lösungen ist der Schutz vor Insolvenzen. Die Rückdeckungsversicherung bleibt vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt, was insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von unschätzbarem Wert ist. Dies gibt Unternehmern die Sicherheit, dass ihre Altersvorsorge auch in Krisenzeiten unangetastet bleibt.

Effizient, sicher und flexibel

Mit Canada Life als Partner können GGF ihre Altersvorsorge effizient, sicher und flexibel gestalten. Die Kombination aus innovativen Produkten, umfassenden Dienstleistungen und internationaler Expertise macht Canada Life zur ersten Wahl für die bAV. Ob Tantiemenumwandlung, Einmalbeiträge oder digitale Tools – Canada Life bietet für jede Anforderung die passende Lösung.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Altersvorsorge optimieren möchten, sollten die Möglichkeiten der Canada Life-Produkte und -Dienstleistungen genauer unter die Lupe nehmen. Denn mit den richtigen Partnern an der Seite lässt sich nicht nur die finanzielle Zukunft sichern, sondern auch der Grundstein für ein sorgenfreies Leben im Alter legen.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Canada Life ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Canada Life. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Thomas Mesdag

AllianzGI und Lurse launchen volldigitale bAV-Lösung

Der HR- und bAV-Lösungsanbieter Lurse und der Vermögensverwalter AllianzGI bringen die „Allianz Plug-In Pension“ auf den deutschen Markt. Dabei handelt es sich um eine volldigitale Einrichtungsmöglichkeit einer fondsgebundenen Direktzusage für mittelständische Unternehmen.

Lurse, ein HR- und bAV-Lösungsanbieter mit Fokus auf Compensation & Benefits, bringt zusammen mit der Vermögensverwaltungstochter der Allianz, Allianz Global Investors (AllianzGI) eine neue Form der fondsgebundenen Direktzusage auf den deutschen Markt. Sie nennt sich „Allianz Plug-In Pension“ und ist eine generationengerechte volldigitale bAV-Lösung, die eine komfortable und schnelle Einrichtung einer fondsgebundenen Direktzusage ermöglichen soll.

Plug-In Pension richtet sich an Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitenden, unabhängig davon, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem Pensionsplan tatsächlich teilnehmen.

Vereinfachung der fondsgebundenen Direktzusage

Bisher war die fondsgebundene Direktzusage aufgrund ihrer Komplexität vornehmlich größeren Unternehmen vorbehalten, die über eigene bAV-Experten verfügen, so die Mitteilung zum Produkt. Denn bei der Einrichtung seien viele Parteien involviert und es gebe umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die dieses Durchführungsweg zwar einerseits sehr flexibel, andererseits auch komplex machten.

Vor allem mittelständische Unternehmen hätten daher bislang von einer fondsgebundenen Direktzusage abgesehen, die jedoch, so AllianzGI und Lurse aufgrund von Freiheiten in der Kapitalanlage sowie der Möglichkeit, über die Standard-Höchstgrenzen hinaus steuer- und sozialversicherungsfrei einzuzahlen, sehr renditestark sei. Sie sei eine für die breite Belegschaft, insbesondere auch für Führungskräfte, geeignete bAV und könne zudem möglicherweise bestehende Direktversicherungen ergänzen.

Optionen von Allianz Plug-In Pension

Die bAV-Lösung bietet Firmen unterschiedliche Wahlmöglichkeiten zur Gestaltung einer individuellen Altersversorgung – etwa mit Blick auf die Beitragsstruktur oder Auszahlungsoptionen. Durch standardisierte und aufeinander abgestimmte Verträge aller Beteiligten könne ein volldigitaler Unterschriftenprozess ausgelöst und Allianz Plug-In Pension abgeschlossen werden.

Die generationengerechte Kapitalanlage erfolge über ein sogenanntes Lebenszykluskonzept. Für jüngere Beschäftigte mit einer längeren Zeit bis zum Renteneintritt wird bei Plug-In Pension stärker in chancenorientierte Anlagen wie Aktien oder Private Markets investiert, um ein attraktives Vorsorgevermögen aufzubauen. Je näher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann dem Renteneintritt kommen, desto mehr wird in stabilisierende Anlagen umgeschichtet, um das Vorsorgevermögen zu schützen.

Die FNZ Bank fungiert als Partner für die Depotführung und hat speziell für Allianz Plug-In Pension eine Private-Markets-Fondslösung von AllianzGI für kleinere monatliche bAV-Sparbeiträge investierbar gemacht.

Abschluss über Direktvertrieb und Vermittler

Auf Nachfrage von AssCompact bestätigt AllianzGI, dass Allianz Plug-In Pension direkt über Lurse, AllianzGI und Allianz Pension Partners sowie über auswählte Partnerbanken vertrieben wird. Darüber hinaus können freie Fondsvermittler, Berater und Maklerpools mit einer Erlaubnis nach §34f GewO das Produkt vertreiben. Voraussetzung hierfür ist eine Anbindung an Plug-In Pension und damit an die FNZ Bank SE als depot- und kontoführende Stelle. (mki)

 

Insolvenzen führen zu mehr Sicherungsfällen beim PSVaG

2024 verzeichnete der Pensions-Sicherungs-Verein mehr Sicherungsfälle aufgrund steigender Firmeninsolvenzen. Der Anstieg des Schadenvolumens fiel jedoch moderater aus, da in einigen Fällen die bAV an die Arbeitgeber zurückübertragen werden konnte.

Im Jahr 2024 machte sich die steigende Zahl an Firmeninsolvenzen auch beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bemerkbar. Die Zahl der Insolvenzen, für die der PSVaG leistungspflichtig wurde, stieg auf 504 Sicherungsfälle – ein Anstieg von 21% gegenüber dem Vorjahr, in dem 417 Fälle verzeichnet wurden. Gleichzeitig ging die Zahl der neu abzusichernden Versorgungsberechtigten von 61.900 im Vorjahr auf 48.600 zurück.

Sozialpolitischer Auftrag des PSVaG

Der PSVaG ist gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Ende 2024 waren dort 103.050 Arbeitgeber gemeldet, insgesamt standen über 14 Millionen Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz. Dabei handelte es sich um 4,7 Millionen Rentner und 9,6 Millionen Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften.

Schadenvolumen um 10% gestiegen

Das Schadenvolumen des PSVaG ist 2024 von 631 Mio. Euro auf 703 Mio. Euro gestiegen und lag damit gut 10% über dem Vorjahreswert. Durch erfolgreiche Rückübertragungen der bAV in 51 Fällen – bei denen insolvente Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb fortführen konnten – wurde das Schadenvolumen spürbar reduziert. Zusätzlich minderten Rückflüsse aus Insolvenzforderungen in Höhe von 162 Mio. Euro den finanziellen Aufwand.

Der PSVaG leistete im Jahr 2024 direkte Zahlungen in Höhe von 74 Mio. Euro an Versorgungsberechtigte. Darüber hinaus erbrachte das Konsortium, über das der PSVaG Rentenleistungen absichert, Zahlungen in Höhe von 847 Mio. Euro.

Weitere Entwicklungen

Der Beitragssatz lag im 2024 bei lediglich 0,4 Promille und damit deutlich unter dem Vorjahreswert von 1,9 Promille. Möglich wurde dieser niedrige Satz durch zuvor gebildete Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen sowie durch ein günstiges Kapitalmarktumfeld. Ohne diese entlastenden Faktoren hätte der Beitragssatz bei rund 2 Promille gelegen.

Insolvenzanträge aus den letzten Monaten des Jahres 2024 wurden nicht mehr rechtzeitig eröffnet, um noch ins alte Jahr zu fallen. Dennoch konnten 327 Mio. Euro in die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen eingestellt werden – ein Betrag, der sich beitragssenkend auf das Jahr 2025 auswirken wird.

Aktuell verläuft das Schadengeschehen laut PSVaG auf dem Niveau des Vorjahres. Im weiteren Jahresverlauf rechnet der Verein jedoch angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage mit einem Anstieg der Insolvenzen. (bh)

 

„Stuttgarter setzt auf bAV mit modernen Anlagekonzepten“

Die Stuttgarter hat jüngst Pläne für einen Zusammenschluss mit der SDK bekannt gegeben. Wie bettet sich das in die Wachstumsstrategie des Maklerversicherers ein? Wie stellt sich die Stuttgarter in der bAV auf? Und wie können Versicherungsmakler durch die Digitale Rentenübersicht beim Kunden punkten?

Interview mit Ralf Berndt, Vorstand Vertrieb und Marketing, und Per Protoschill, Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH
Herr Berndt, Herr Protoschill, 2024 geht langsam zu Ende. Wie ist das Jahr für die Stuttgarter bis dato verlaufen?

Ralf Berndt 2024 verlief bisher sehr erfolgreich. Das Neugeschäft in der Lebensversicherung nach laufenden Beiträgen liegt deutlich über dem Vorjahr. Wir sind guter Dinge, im 14. Jahr in Folge die laufenden Beitragseinnahmen steigern zu können. Gerade mit Blick auf das schwierige Marktumfeld der vergangenen Jahre macht uns das schon stolz.

Per Protoschill Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird in diesem Jahr wieder zu diesem Erfolg beitragen. 2023 hatten wir das bAV-Neugeschäft um rund 40% ausgebaut, für 2024 trauen wir uns wieder eine deutliche Steigerung zu.

Für einen Paukenschlag sorgte die Ankündigung, dass Die Stuttgarter einen Zusammenschluss mit der SDK prüft. Welche Mehrwerte erhofft sich Die Stuttgarter davon?

RB Wir befinden uns gerade mitten in der formalen Prüfung eines Zusammenschlusses. Wenn es zu dem Zusammenschluss kommen sollte, wären Die Stuttgarter und die SDK vereint viel stärker. Gerade vertrieblich sehe ich nach Abschluss des möglichen Zusammenschlusses große Chancen. Die Kombination von Kranken- und Unfallschutz sowie Altersvorsorge aus einer Hand wäre ein echtes Pfund für die unabhängige Beratung. Dazu kämen weitere Chancen, bspw. die Kombination von bAV mit betrieblicher Krankenversicherung. Der weitere Plan sieht vor, die Mitglieder- bzw. Abgeordnetenversammlungen der SDK sowie der Stuttgarter Mitte des kommenden Jahres um die notwendigen Beschlüsse für eine schrittweise Integration der Gesellschaften in eine gemeinsame Gruppe zu bitten.

2025 kommt die Anhebung des Höchstrechnungszinses. Welche Auswirkungen erwarten Sie für das Altersvorsorgegeschäft?

RB Bis dato sehen wir keinerlei Auswirkungen auf unser Neugeschäft, insbesondere keine negativen Effekte. Ich gehe davon aus, dass sich das in den letzten Wochen des Jahres auch nicht mehr ändert. Für die Altersvorsorge lassen sich durch die Erhöhung grundsätzlich wieder höhere Garantien abbilden. Nicht zuletzt deshalb werden wir zum Jahreswechsel aufgrund der Anhebung alle Lebensversicherungsprodukte überarbeiten – sowohl die Altersvorsorgeprodukte als auch die biometrischen Produkte. Dies wirkt sich natürlich positiv auf unser Produktportfolio aus.

Wie profitieren die Bestands­kunden von der Erhöhung?

RB Wir haben frühzeitig mit entsprechenden Übergangsregelungen reagiert, um die Vorteile des neuen Höchstrechnungszinses an die Kunden weiterzugeben. In der Altersvorsorge erfolgt für alle index- und fondsgebundenen Tarife eine automatische, kostenfreie Umstellung der Hauptversicherung auf den besseren garantierten Rentenfaktor. Unsere Bestandskunden profitieren ebenfalls: Abhängig vom konkreten Tarif und dem damit verbundenen Beginn der aktuellen Tarifgeneration wird umgestellt. Für einige Tarife gilt dies sogar rückwirkend bis Januar 2022. In der Einkommensabsicherung ist für alle Verträge mit Abschluss ab 01.07.2024 bis Ende des Jahres eine Umstellungsoption verbunden. Hier prüfen wir, ob sich durch eine Umstellung auf die neue Tarifgeneration die versicherte Rente bei gleichem Beitrag erhöht. Ist dies der Fall wird ein entsprechendes Angebot erstellt – ohne erneute Risikoprüfung.

Für Die Stuttgarter ist die bAV ein großes Thema. Geht der Gesetzentwurf zum Betriebsrenten- stärkungsgesetz (BRSG II) in die richtige Richtung oder hätten Sie sich „mehr“ gewünscht?

PP Klar, die „Wunschliste“ war länger. Das Wichtigste: Die bAV ist und bleibt politisch gewollt, wird weiter und noch mehr gefördert. Eine sehr gute Nachricht für Beschäftigte, Arbeitgeber und Vermittler. Die meisten Arbeitgeber und Beschäftigten wollen eine bAV – sie benötigen Unterstützung in der Umsetzung und bei der Optimierung. Das ist der Ansatzpunkt für die Vermittler. Positive Impulse erwarte ich von den Verbesserungen in der Förderung der arbeitgeberfinanzierten Versorgung für Niedrigverdiener, wenn das geplante Gesetz noch so kommt.

Und welches Wachstumsziel verfolgt Die Stuttgarter im Bereich bAV?

PP Wir setzen weiter auf leistungsstarke bAV-Lösungen mit modernen Anlagekonzepten. Die Änderungen, die sich aus dem BRSG II ergeben, bringen weitere Verbesserungen. Das geht damit los, dass die bAV in aller Munde ist. Mit dem Fokus auf eine arbeitgeberfinanzierte bAV und – wo der Tatbestand greift – der zusätzlichen Förderung für Arbeitgeber von Niedrigverdienern gibt es hervorragende Ansatzpunkte für die Beratung zur bAV, die mit 30% bis 51% steuerlich gefördert wird. Natürlich wollen wir unseren Wachstumskurs erfolgreich fortsetzen. Auch hier könnte der mögliche Zusammenschluss mit der SDK einen kräftigen Schub geben. bAV und betriebliche Krankenversicherung könnten beispielsweise zu einem „betriebliche Vorsorge“-Konzept kombiniert werden. 

Ab 2025 müssen alle Versorgungseinrichtungen bei der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) angebunden sein. Welche Potenziale ergeben sich dadurch für die Versicherungs­makler?

RB Die Digitale Rentenübersicht fördert die Transparenz über die eigene Vorsorgesituation. Das ist so wichtig, weil Klarheit die erste Voraussetzung ist, um Versorgungsbedarf zu erkennen und Lücken zu füllen. Die fehlende Kontextualisierung der ausgewiesenen Zahlen in der Digitalen Rentenübersicht dürfte für die meisten Menschen jedoch eine Herausforderung sein. Hier kommt die qualifizierte Beratung ins Spiel.

Und wie können Vermittler diese neue Technologie effektiv in ihre Beratungspraxis integrieren? 

RB Sie haben die Chance, sich über die Digitale Rentenübersicht als Wissensvermittler und kompetente Ansprechpartner zu positionieren. Vermittler sollten sich schnell selbst registrieren, um Funktionen und potenzielle Hürden besser zu verstehen. Die Unterstützung der Kunden bei Registrierung und Interpretation ihrer Anwartschaften bietet eine hervorragende Gelegenheit, sich als serviceorientierter Profi zu etablieren.

Welche Unterstützung bieten Sie Ihren Vertriebspartnern bei der Integration digitaler Lösungen?

PP Wir sind seit Herbst mit einer Informationsoffensive für unsere Geschäftspartnerinnen und -partner aktiv. Mit großem Erfolg – beispielsweise wurde unser Webinar, in dem wir über technische Details und vertriebliche Möglichkeiten informierten, von mehr als 500 Teilnehmenden besucht. Diese DRÜ-­Offensive setzen wir 2025 fort. Geplant sind weitere Schulungsangebote, eine FAQ-Reihe oder auch Ansprachehilfen. Die Angebote finden Interessierte auf rentenuebersicht.stuttgarter.de.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 12/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Ralf Berndt und Per Protoschill, Stuttgarter

 
Interview mit
Ralf Berndt
Per Protoschill

„Wir müssen das Thema bAV für alle einfacher machen“

Während es mit der Durchdringung der bAV in großen Firmen vorangeht, besteht bei KMU noch Luft nach oben. Worin die Hürden liegen und wo Vermittler ansetzen können, erläutert Dr. Oliver Horn von der ERGO Vorsorge. Dort setzt man auf ein bAV-Expertenteam mit modularem Baukasten, um KMU zu unterstützen.

Interview mit Dr. Oliver Horn, Vorstandsmitglied der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG
Herr Dr. Horn, das Kabinett hatte noch vor Kurzem den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Wie wird es nach dem Ende der Ampelregierung Ihrer Meinung nach mit dem Gesetz weitergehen? Und wie finden Sie den Entwurf überhaupt?

Wir finden es wichtig, dass das Thema angegangen wird. Und insofern hoffen wir, dass es ungeachtet der aktuellen Entwicklungen in der Regierungskoalition weitergeht mit dem Gesetz. Richtig gut am aktuellen Entwurf finden wir die Ausweitung und Dynamisierung der Grenzen für die Geringverdienerförderung – damit kann das Erfolgsmodell betriebliche Altersversorgung auch für diese häufig noch unterversorgte Beschäftigtengruppe weitergeschrieben werden. Leider hat es der Gesetzgeber im aktuellen Kabinettsentwurf versäumt, das Thema Opting-out auf Betriebsebene wirksam zu regeln. Dies sollte im weiteren Verlauf des Verfahrens noch geändert werden.

Die Durchdringung der bAV vor allem bei größeren Unternehmen und solchen mit Tarifbindung schreitet voran, im Mittelstand und bei kleineren Firmen besteht noch deutliches Ausbaupotenzial. Wie nehmen Sie die Entwicklung aktuell wahr?

Richtig, wir stellen immer wieder fest, dass in vielen kleinen und mittleren Unternehmen das Wissen über die Vorteile der bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch nicht ausreichend verbreitet ist. Leider! Denn zum einen ist die zunehmende Rentenlücke ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer, und die daraus entstehende Bereitschaft zur Eigenvorsorge sollte besser genutzt werden. Zum anderen macht die demografische Entwicklung auch vor kleineren und mittelgroßen Unternehmen nicht Halt. Arbeitgeber sind gut beraten, die Attraktivität für ihre Mitarbeiter zu erhöhen – zum Beispiel mit guten bAV-Lösungen.

Worin bestehen denn nach wie vor die größten Hürden?

Wir müssen das Thema bAV für alle einfacher machen. Betriebliche Altersversorgung ist leider komplex. In großen Unternehmen gibt es oft speziell dafür zuständige Personen, die sich regelmäßig mit der bAV-Thematik auseinandersetzen und diese aktiv im Unternehmen anbieten. Bei kleineren Unternehmen fehlt diese Expertise jedoch oft. Der Bedarf an kompetenter Beratung ist also sehr hoch.

Wo können Vermittler denn gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ansetzen?

Es muss unser Ziel sein, die Sache gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen ohne bAV-Spezialisten so weit wie möglich zu vereinfachen. Deswegen haben wir ein ERGO bAV-Expertenteam mit einem modularen Baukasten aufgesetzt: fünf bAV-Profis, die es allen Beteiligten einfach machen. Eine Produktexpertin, die alle Durchführungswege und Produkte kennt; ein Serviceexperte, der bei der Kundenansprache hilft; ein Beratungsexperte als persönlicher Ansprechpartner des Vertriebspartners für die Koordination; eine Digitalexpertin für moderne Beratungs- und Verwaltungstools wie XEMPUS Advisor, XEMPUS Budgetberater oder auch unser ERGO bAV-Tarifrechner; und ein Experte unseres Beratungsunternehmens Longial, der sich in deren Auftrag um rechtliche, administrative und aktuarielle Aufgaben kümmert. Im Zusammenspiel dieser fünf Experten und ihres modularen Baukastens lässt sich die betriebliche Altersversorgung schnell und einfach auf die Bedürfnisse und Ansprüche gerade auch der kleineren und mittleren Unternehmenskunden zuschneiden.

Zudem haben Sie Ihr bAV-Angebot erst kürzlich um eine neue Betriebsrente erweitert. Was bietet das Produkt?

Die ERGO Betriebs-Rente Dynamik ist ein kosteneffizientes Produkt mit Top-Konditionen. Es bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten wie flexible Garantieniveaus von 60 bis 100% und attraktive Anlageportfolios für die Kapitalanlage – bis hin zur Option, die Kapitalanlage aus rund 80 Einzelfonds selbst zusammenzustellen.

Außerdem haben wir bei der ERGO Betriebs-Rente Dynamik einen besonderen Schwerpunkt auf soziale und ökologische Aspekte gelegt. Denn wir wissen aus vielen Kundengesprächen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer heute großes Interesse daran haben. Die ERGO Betriebs-Rente Dynamik weist für das Sicherungsvermögen aktuell mit 75% eine der höchsten SFDR-Quoten aller Versicherer in Deutschland auf. Damit sagen wir den Kunden zu, dass wir mindestens 75% ihrer Beiträge, die ins Sicherungsvermögen der ERGO Vorsorge fließen, unter sozialen und ökologischen Aspekten anlegen. Über die Kombination mit den Portfolios bieten wir Kunden somit ein konsequent nach diesen Kriterien ausgerichtetes Produkt.

Für welche Kundengruppen eignet es sich also?

Es ist ein tolles Produkt für breite Kundengruppen, vor allem aber für Kunden, die eine Partizipation am Kapitalmarkt und hohe Freiheitsgrade in der Kapitalanlage wünschen und dabei sämtliche Vorteile einer modernen und sicheren Betriebsrente nutzen möchten.

Mit welchen Erwartungen blicken Sie auf das kommende Jahr – für die bAV allgemein und die Geschäftsentwicklung in Ihrem Hause?

Die positive Entwicklung der bAV sollte andauern und ist ja nicht zu Unrecht ein klares Ziel der Politik – sicherlich auch im kommenden Jahr unter veränderten Vorzeichen. Als ERGO Vorsorge wollen wir auch in diesem Bereich zu den Marktführern gehören. Unsere neue ERGO Betriebs-Rente Dynamik entwickelt sich vom Start weg vertrieblich sehr erfreulich. Unser Angebot an Lösungen für die Altersversorgung und die Arbeitskraftabsicherung ist sehr attraktiv, sodass wir sicherlich weitere Marktanteile gewinnen werden. Doch wir bleiben nicht stehen: Unser Produktangebot entwickeln wir selbstverständlich weiter. Außerdem treiben wir den weiteren Ausbau unserer digitalen Beratungs- und Antragsprozesse voran. Für 2025 sind wir also sehr optimistisch.

Bild: © ERGO Vorsorge

 

PSVaG legt Beitragssatz für 2024 fest

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das Jahr 2024 auf 0,4‰ festgesetzt. Im Vorjahr betrug der Satz 1,9‰. Grund für den ungewöhnlich geringen Beitrag sei laut PSVaG ein hoher entlastender Sondereffekt.

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) in Köln, Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, hat den Beitragssatz für 2024 mitgeteilt. Mit 0,4‰ fällt er deutlich niedriger aus als im Vorjahr, als der Wert 1,9‰ betrug. Bereits diesen Sommer war der PSVaG von einem Beitragssatz für 2024 unterhalb des Vorjahreswertes ausgegangen. Trotz einer deutlich gestiegenen Zahl an Unternehmensinsolvenzen in Deutschland hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der gesicherten Schäden insgesamt nur leicht erhöht. Das den PSVaG betreffende Schadenvolumen hat sich im zweiten Halbjahr deutlich günstiger entwickelt, als noch Mitte des Jahres befürchtet werden musste.

Hoher entlastender Sondereffekt

Dies führe zusammen mit einem freundlichen Kapitalmarktumfeld sowie einem sehr hohen entlastenden Effekt aus der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu dem nun sehr geringen Beitragssatz, wie der Verein mitteilt. Ohne diesen entlastenden Sondereffekt hätte sich für 2024 ein Beitrag von 2,0‰ ergeben. Auch dieser Wert hätte noch deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2,7‰ gelegen.

Rund 158 Mio. Euro Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen

Durch den Beitragssatz von 0,4‰ und die gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage von 394 Mrd. Euro beläuft sich das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr auf rund 158 Mio. Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 726 Mio. Euro.

Beitrag für Pensionskassenzusagen

Für Zusagen über Pensionskassen ist auch in diesem Jahr ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten, der zur Erhöhung des Ausgleichsfonds verwendet wird. Dieser liegt bei 1,5‰ der Beitragsbemessungsgrundlage für Pensionskassenzusagen.

Über den Pensions-Sicherungs-Verein

Der PSVaG ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers. Rechtsgrundlage hierfür ist das Betriebsrentengesetz, in dem das Umlageverfahren zur Ausfinanzierung der Leistungen des PSVaG vorgeschrieben. Der PSVaG feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen und zählt aktuell rund 103.400 Mitglieder. (tik)

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