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Assekuranz bAV allgemein

Aufschlag für mehr bAV!

Die Betriebsrente ist wieder in aller Munde. Canada Life hat auch Vermittler gefragt, wie eine gute bAV aussehen sollte, und ihre eigene Lösung aktualisiert: Der Tarif GENERATION business plus bietet eine variable Bruttobeitragsgarantie, kombiniert mit einer freien Fondsanlage. Was steckt hinter der neuen Absicherung?

Ein Artikel von Andreas Behrens, Senior Manager Sales Operations and Solutions Canada Life

Nachdem das Bundeskabinett am 03.09.2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) beschlossen hat, ist die Betriebsrente wieder in aller Munde – und das ist auch gut so. Denn die Betriebsrente gilt als eine der effizientesten Möglichkeiten, auf eine Zusatzrente zu sparen. Gleichzeitig erhöht sie die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber: Gerade heute stellt eine bAV eine besonders gefragte und werthaltige Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar, da die Leistungen aus der gesetzlichen Rente den Lebensstandard für viele nicht mehr decken können.

Doch wie kann die Betriebsrente in der Praxis gestärkt werden? Der Markt diskutiert mehrere Punkte: Entbürokratisierung und Stärkung der Geringverdiener-Förderung gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung. Auch die Opting-out-Pläne, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter automatisch in eine Betriebsrente einbeziehen können, ist ein guter Ansatz – nur leider ist er noch beschränkt auf Unternehmen ohne Tarifvertrag. Ebenfalls gefordert werden flexiblere Garantien und mehr Renditechancen.

Flexibler Ansatz bei Garantien und Rendite benötigt

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Canada Life belegt: bAV-erfahrene Versicherungsmakler sind davon überzeugt, dass sich Garantien und Rendite an die Risikopräferenz des Kunden anpassen lassen müssen. Während im Kollektivgeschäft ein ausgewogenes Verhältnis von Renditechancen und Garantien besonders gefragt ist, zeigt sich im Gesellschafter-Geschäftsführer-Segment ein stärkeres Renditebewusstsein: Über ein Viertel (27%) der bAV-Makler ist der Meinung, dass in diesem Segment höchstmögliche Renditechancen und weniger Garantien wichtig sind. Bei Vermittlern, die Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern betreuen, sind es mit 32% sogar deutlich mehr.

Die Risikopräferenz der Kunden haben wir im Blick und reagieren auf den Bedarf im Markt: Im upgedateten GENERATION business plus können Kunden ab sofort das Verhältnis von Garantien und Renditechancen variabel festlegen – das sorgt für noch bessere Renditechancen. 

Starkes Garantie-Level plus attraktive Fondsauswahl

Kunden erhalten eine Beitragsgarantie von mindestens 60%, wenn die Garantievoraussetzungen zum Rentenbeginn erfüllt sind. Den gewählten Garantieanteil ergänzen sie nach Wunsch mit einer freien Fondsauswahl. Dies steht bei Zustimmung des Arbeitgebers allen im Vertrag versicherten Mitarbeitenden offen. Der Garantieanteil wird für Anlagedauern ab zwölf Jahren (Einmalbeitrag zehn Jahre) durch den bewährten Unitised-with-Profits- (UWP-)Fonds mit seinen endfälligen Garantien sichergestellt. Alternative: Das Automatische Portfolio-Management (APM Serie bAV) für Anlagedauern von fünf- bis elf Jahren (Einmalbeitrag fünf bis neun Jahre). Wichtig: Damit legen Kunden schon zu Beginn des Vertrags das Garantieniveau fest, das zwischen 60% und 90% betragen kann. Nach Vertragsbeginn kann es nicht mehr reduziert werden. Dazu kombinieren Kunden auf Wunsch aus über 60 Einzelfonds verschiedener Anlageklassen und Schwerpunkte. Die Einzelfondsauswahl können sie dabei jederzeit ändern und auch in den Garantieanteil umschichten, um so die Beitragsgarantie zu erhöhen. Beim UWP-Fonds und laufendem Beitrag geht dies bis zwölf Jahre vor dem Rentenbeginn, beim APM (Serie bAV) bis fünf Jahre davor. Den UWP-Fonds kann man mit bis zu 30 Fonds ergänzen, das APM (Serie bAV) mit 20.

Mit der freien Fondsauswahl trifft Canada Life ebenfalls den Marktbedarf: In der Umfrage waren 87% der bAV-Makler davon überzeugt, dass Arbeitgebern eine variable Fondsauswahl wichtig ist, die verschiedene Anlageklassen und Schwerpunkte wie zum Beispiel Nachhaltigkeit gut abbildet. Ebenso viele Makler sind der Meinung, dass für Unternehmen eine gemanagte Fondsvermögensverwaltung (87%) von Bedeutung ist. Als weitere wichtige Kriterien werden variable Garantien (86%) und zusätzlicher Risikoschutz durch eine BU-Option (81%) betrachtet.

Fonds-Neuheit: Die SAMA-Fonds

Wer von den neuen Renditechancen der bAV bei Canada Life profitieren und professionell verwaltet investieren möchte, kann zum Beispiel die Setanta Active Multi-Asset- (SAMA-)Fonds nutzen. Die vermögensverwaltenden Fonds mit Volatilitätssteuerung sind in drei Risikoprofilen mit jeweils unterschiedlichem Sachwertanteil erhältlich. Je nach gewähltem Profil reduziert die Volatilitätssteuerung Risiken und sorgt für ein Investment nach Anlagementalität. Der Fonds Setanta Active Multi-Asset 70+ II investiert zwischen 70 und 90% in Sachwerte. Bei Setanta Active Multi-Asset 50+ II sind es 50 bis 70% und bei Setanta Active Multi-Asset 30+ II 30 bis 50% Sachwerte. Neben klassischen Asset-Klassen wie Aktien und Anleihen spielen in den SAMA-Fonds auch alternative Investments wie Immobilien, Infrastruktur oder Private Equity eine Rolle. Dies sorgt für zusätzliche Diversifikation und Renditechancen jenseits der klassischen Märkte.

Die Umfrage der Canada Life zeigt, dass flexible Anlagemöglichkeiten auch in der Altersvorsorge mehr und mehr gewünscht sind. Garantien bleiben nach wie vor wichtig, hier geht es immerhin um den Erhalt des Lebensstandards im Alter, dennoch rücken Renditechancen in den Fokus. Mit der aktualisierten GENERATION business plus ist Canada Life am Puls der Zeit, denn hier verbinden sich die Renditechancen und Garantien. Durch die flexible Gestaltung werden die Bedürfnisse der Geschäftspartner und Kunden optimal erfüllt. Zudem zeigt Canada Life dadurch auch, dass sie auf die Anforderungen von Kunden und Geschäftspartnern nach innovativen Produkten jederzeit reagieren kann.

Lesen Sie auch: bAV-Umfrage: Garantie und Rendite sollen flexibel kombinierbar sein

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Ein Artikel von
Andreas Behrens

Warum klassische Verwaltungstools für die bAV nicht mehr ausreichen

In Unternehmen arbeiten viele verschiedene Menschen. Sie haben diverse Hintergründe, sprechen oft mehrere Sprachen usw. Vermittlern, die mit der bAV in die Betriebe gehen, kann es helfen, wenn sie Tools anbieten, die Beschäftigte gezielt abholen und individuell ansprechen. Kommunikation ist das A und O.

Ein Artikel von Udo Trödel, Geschäftsführer der bavonline gmbh

In Zeiten von Fachkräftemangel, wachsender Benefitvielfalt und immer komplexer werdenden HR-Strukturen brauchen nicht nur Unternehmen eine neue Lösung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV), sondern auch Vermittler. Denn: Viele klassische Verwaltungstools decken zwar Prozesse ab, sie lösen aber keine Kommunikationsprobleme. Und genau diese erleben Vermittler immer häufiger in der Praxis: HR-Abteilungen sind überlastet, Mitarbeitende schlecht informiert, Fristen verstreichen und Budgets bleiben ungenutzt.

Das Kundenproblem: Viel Benefit, wenig Wirkung

Die bAV ist oft Teil einer attraktiven Arbeitgeberstrategie. Doch viele Benefits laufen ins Leere, weil sie die Mitarbeitenden nicht erreichen oder nicht verstanden werden. Personalabteilungen haben schlicht keine Zeit, zielgruppengerechte Kampagnen zu entwickeln. Genau hier können Vermittler mit speziellen Tools echte Mehrwerte liefern:

  • Sie bieten eine Lösung, die HR konkret entlastet.
  • Sie ermöglichen differenzierte Kommunikation je nach Zielgruppe.
  • Sie helfen ihren Kunden, deren Arbeitgebermarke zu stärken.

Damit positioniert sich der Vermittler nicht nur als Produktexperte, sondern als moderner bAV-Partner mit strategischem Beratungsansatz.

Unterschiedliche Inhalte für unterschiedliche Zielgruppen – innerhalb eines Betriebs

Das Tool bav|guard z. B. bietet ein integriertes Kampagnentool: Mit wenigen Klicks lassen sich Aktionen starten, Erinnerungen setzen und zielgruppengerechte Inhalte verteilen – je nach Alter, Geschlecht, Herkunft oder Beschäftigungsart. Auch an die Sprachenvielfalt für eine Belegschaft mit unterschiedlichen Muttersprachen sollte gedacht sein. Denn: Informationen in mehreren Sprachen machen die Kommunikation inklusiv und wirksam. Zudem muss der Gender-Pension-Gap heutzutage Berücksichtigung finden. Frauen können gezielt angesprochen werden. Für viele Unternehmen und Frauen, die sich bewerben, ist das ein starkes Zeichen moderner Personalpolitik.

Mehrwert für den Vermittler, Vertrauen beim Kunden

Was das Branding angeht, ist es empfehlenswert, dass die Plattform im „Look & Feel“ des Kundenunternehmens erscheint, weil das die Arbeitgebermarke stärkt und dem Vermittler wiederum einen zusätzlichen Vertrauensvorsprung bringt. Ein gutes bAV-Tool bietet auf technischer Seite zudem Schnittstellen zur HR-Software: Einfache Integration in bestehende Systeme reduziert technischen Aufwand und überzeugt auch IT-Entscheider.

Fazit: Kommunikation ist der Schlüssel

Mit einer solchen Softwarelösung gewinnt der Vermittler ein starkes Verkaufsargument: Er bietet nicht nur Lösungen an, sondern auch Wirkung. Und das bedeutet für ihn mehr Bindung beim Kunden, weil Prozesse digitalisiert und vereinfacht werden. Das HR-Team kann er begeistern, weil Kommunikation „plötzlich“ funktioniert. Und in der Belegschaft selbst kreiert der Vermittler mit solchen Tools mehr Reichweite, da Mitarbeitende individuell angesprochen und erreicht werden. Last, but not least: Mehr Durchdringung führt üblicherweise auch zu höherem Umsatzpotenzial, weil die Benefit-Kommunikation lebt.

Wer heute als Vermittler erfolgreich im Bereich bAV und bKV unterwegs ist, braucht mehr als eine Produktauswahl. Er braucht Lösungen, die kommunikative, administrative und strategische Probleme beim Kunden lösen. Der Vermittler wird echter Zukunftspartner – mit einem Tool, das berät, kommuniziert, verwaltet und begeistert.

Über bav|guard

bav|guard ist mehr als ein Ver­waltungstool. Es wurde mit und für HR-Teams entwickelt und kombiniert Kommunikations­stärke mit Ver­waltungsintelligenz. Mehr Infos unter shop.bavonline.com

Lesen Sie auch: Warum klassische Werbung für Vermittler von gestern ist

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Ein Artikel von
Udo Trödel

Ecclesia bündelt Vorsorgeeinheiten und launcht ecpension&benefits

Unter der neuen Marke ecpension&benefits fasst die Ecclesia Gruppe ihre Vorsorgeeinheiten in der Ecclesia Pension und Benefits GmbH zusammen. Dadurch sollen in Zukunft noch bessere Lösungen für Unternehmen und ihre Beschäftigten im Bereich betrieblicher Vorsorge angeboten werden können.

Die Ecclesia Gruppe fasst ihre Vorsorgeeinheiten in der Ecclesia Pension und Benefits GmbH zusammen. Ziel dieses Schrittes ist, zukünftig noch bessere und passgenauere Lösungen für Unternehmen und ihre Beschäftigten im Bereich betrieblicher Vorsorge anzubieten, wie das Unternehmen mitteilt. Dies ist auch der offizielle Start des gemeinsamen Marktauftritts unter der neuen Marke ecpension&benefits.

Mit ecpension&benefits bündelt das Unternehmen laut eigenen Angaben ein umfassendes Produktportfolio an Vorsorge- und Benefit-Lösungen – von betrieblicher Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Krankenversicherung bis hin zu Altersteilzeit, Zeitwertkonten, privater Vorsorge und Unternehmervorsorge.

Bereits vor zwei Jahren hatte die Ecclesia Gruppe die Pension Solutions Group erworben und dort wurden seitdem Schritt für Schritt Strukturen, Prozesse und Teams enger verzahnt. Mit der nun erfolgten Zusammenführung aller Vorsorgeeinheiten ist dieser Integrationsprozess auch nach außen sichtbar abgeschlossen, heißt es. Geschäftsführer von ecpension&benefits sind Frank Buschmann, Tobias Bailer und Marc Sontowski.

ecpension&benefits will passgenaue Konzepte und digitale, nutzerorientierte Lösungen bieten, die Verwaltungsaufwand minimieren, Transparenz schaffen und den Mitarbeitenden eine einfache, intuitive Nutzung ermöglichen. (lg)

 

BRSG II: Hat die Halbherzigkeit ein Ende?

Endlich die 60% Teilnahmequote knacken und mehr Mitarbeiter in die Betriebsrente bringen: Der vorliegende Regierungsentwurf des BRSG II setzt dafür auf automatische Teilnahme-Modelle, bessere Förderung sowie weniger Auflagen für Anbieter. Was verspricht der Gesetzentwurf?

Eine Kolumne von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Gesellschafter und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Ursprünglich sollten erste Regelungen des Zweiten Gesetzes zur Stärkung von Betriebsrenten (BRSG II) zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten. Die neue Regierung hatte im Juni 2025 einen neuen Referentenentwurf vorgelegt und diesen nun im Regierungsentwurf ein wenig angepasst – die Zielsetzung ist identisch geblieben: der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch mehr Flexibilität Auftrieb geben. Was verspricht uns der vorliegende Gesetzentwurf?

Opting-out per Betriebsvereinbarung

Kernstück ist gegenüber der bisherigen Regelung ein erweitertes Opting-Out im neuen Abs. 3 des § 20 Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Beschäftigte nehmen automatisch an der Entgeltumwandlung teil. Sie können widersprechen. Neu ist: Unternehmen ohne tarifvertragliche Grundlage, d.h. ohne Tarifvertrag bzw. Anbindung an einen einschlägigen Tarifvertrag dürfen solche Optionsmodelle über eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung einführen; Arbeitgeber ohne Betriebs- oder Personalrat haben andere Optionen.

Voraussetzung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20% auf den umgewandelten Lohn; im Gegensatz zum 15%-igen Zuschuss des § 1a Abs. 1a BetrAVG ist die gesetzliche Höchstgrenze nicht durch die SV-Ersparnis des Arbeitgebers gedeckelt. Die 20% Arbeitgeberanteil sind gem. § 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG-E sofort gesetzlich unverfallbar; der gesetzliche Zuschuss in Höhe von bis zu 15% nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ist damit abgegolten Die Regelung darf sämtliche fünf Durchführungswege der bAV einbeziehen, sodass der Arbeitgeberanteil von 20% über den Umweg des Opting-Out im Gegensatz zu § 1a Abs. 1a BetrAVG auch bei Direktzusagen und Unterstützungskassen verpflichtend wird. Jene Opting-Out Lösungen können frühestens ab 01.07.2026 eingeführt werden.

Beurteilung des IVFP

In Großbritannien hatte ein tarifvertragsfreies, jedoch gesetzlich verpflichtendes Opting-Out die Teilnahmequote an der bAV vor ca. 20 Jahren deutlich auf ca. 90% gesteigert. Wir hätten dieses Potenzial auch in Deutschland, wenn wir den „Herdentrieb“ der Menschen mit qualitativ hochwertiger bAV nützen würden. Dazu bedarf es jedoch eines Opting-Out auf Basis gesetzlicher Verpflichtung für alle Arbeitgeber; dieses hier nach BRSG II ist freiwillig und daher, wie so oft nach deutscher Art, halbherzig.

Mehr Förderung für geringes Einkommen

Die steuerliche Förderung für arbeitgeberfinanzierte bAV über Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds von Geringverdienenden nach § 100 EStG wird ausgebaut. Der maximale Förderbetrag steigt gem. Abs. 2 jener Vorschrift von 288 Euro auf 360 Euro im Jahr und der Maximalbeitrag gem. Abs. 6 von 960 Euro auf 1.200 Euro. Die Einkommensgrenze wird gem. Abs. 3 Nr. 3 mit 3% dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt; aktuell entspricht dies 2.898 Euro Bruttoeinkommen pro Monat.

Beurteilung des IVFP

Eine vom Staat geförderte rein arbeitgeberfinanzierte bAV für Geringverdienende, also diejenigen, die bislang überwiegend nichts vom Kuchen der bAV abbekommen, ist grundsätzlich sinnvoll. Die Anpassung der Geringverdienergrenze an die BBG-Renten ist begrüßenswert; so rutschen Beschäftigte nicht mehr allein wegen normaler Lohnerhöhungen aus der Förderung. Leider ändert die Reform an der Voraussetzung des Abs. 3 Nr. 5, dass nur ungezillmerte Tarife angeboten werden dürfen, nichts; dies ist sehr enttäuschend, da der Gesetzgeber erneut nicht verstanden hat, wie wichtig es im Zusammenhang mit Altersvorsorge ist, auch die Vertriebe zufriedenzustellen. Schließlich kommen die Änderungen erst zum 01.01.2027 und damit deutlich später als erforderlich.

Mehr Flexibilität für Bezieher von Teilrenten

Zum 01.07.2026 können Mitarbeiter gem. § 6 BetrAVG auch Betriebsrenten vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn sie eine Teilrente der Deutschen Rentenversicherung beziehen wollen. Das war bisher an den Bezug einer gesetzlichen Vollrente geknüpft. Betriebliche Regelungen, an die der gesetzliche Rentenbezug geknüpft ist, werden durch das Gesetz allerdings nicht automatisch außer Kraft gesetzt. Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarungen müssen entsprechend geprüft und ggf. angepasst werden.

Beurteilung des IVFP

Mehr Motivation für ältere Arbeitnehmende, mit ausreichend Auskommen länger zu arbeiten, jedoch keine Impulse für den Vertrieb von bAV.

Weitere durch das BRSG II geplante Änderungen
  • Für Pensionskassen werden Anlage- und Bedeckungsvorschriften flexibilisiert. Das soll höhere Renditechancen ermöglichen, ohne die Auszahlungen stark schwanken zu lassen. Sozialpartnermodelle sollen zusätzliche Puffer aufbauen können. Für Versicherte bleibt die Aufsicht bestehen.
  • Kleinere Anwartschaften lassen sich künftig leichter abfinden. Das Geld fließt dann unmittelbar in die gesetzliche Rentenversicherung. Damit wird die nachgelagerte Besteuerung sichergestellt und Bürokratie reduziert. Für Betroffene kann das administrativ entlastend sein.
  • Es soll, anders als im Referentenentwurf geplant, zu einer Evaluierung der Maßnahmen kommen. Gem. § 30a BetrAVG-E wird das BMAS bis 2030 untersuchen, ob die Verbreitung der bAV auch aufgrund der vorgesehenen Öffnung von Sozialpartnermodellen erkennbar gestiegen ist.
Zeitplan und nächste Schritte
  • 09.10.2025: 1. Lesung im Bundestag
  • 03.11.2025: Anhörung im Ausschuss für Arbeit & Soziales
  • 07.11.2025: 2./3. Lesung im Bundestag und Verabschiedung
 

Flexiblere bAV: „Digitalisierung kann Gamechanger sein“

Gestartet ist Insurancy vor einigen Jahren mit dem Schwerpunkt auf bAV und setzt dabei ganz auf Digitalisierung. Wie sich das Portfolio zwischenzeitlich erweitert hat, warum die bAV einfacher werden muss und wie digitale Tools dabei helfen können, erläutert der Co-Founder und CEO André Disselkamp im Interview.

Herr Disselkamp, mit der Marke Insurancy legen Sie den Fokus auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Worin unterscheiden Sie sich mit Ihrem Ansatz vom Markt?

Bei Insurancy denken wir Versicherung neu – nämlich aus Sicht der Kund*innen. Für uns bedeutet Digitalisierung nicht einfach nur papierlose Prozesse, sondern echte Effizienz und Verständlichkeit. Wir setzen auf smarte Tools, klare Kommunikation und transparente Vergleiche – ohne Verkaufsdruck. Gleichzeitig gehen wir über das klassische Geschäftsmodell hinaus: 20% unserer Gewinne fließen in soziale und nachhaltige Projekte. Das ist für uns kein Marketing, sondern Haltung. Damit grenzen wir uns klar von den üblichen Provisionsmaximierungsmodellen ab.

Zum Start lag Ihr Schwerpunkt auf der Betreuung von Start-ups und digitalen Unternehmen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Wie sieht das Portfolio bzw. Ihre Zielgruppe heute aus?

Der Ursprung liegt tatsächlich in der bAV-Beratung für Start-ups – aber heute ist unser Kundenkreis deutlich breiter. Wir betreuen KMU, Selbstständige, Expats und zunehmend auch Privatpersonen, die Wert auf unabhängige, faire Beratung legen. Unser Portfolio ist ebenfalls gewachsen – von der bAV über Berufsunfähigkeit, private Krankenversicherung bis hin zu nachhaltigen Investmentlösungen und digitalen Vertragsanalysen.

In den vergangenen Jahren geht es in Sachen Marktdurchdringung in der bAV nicht ganz so voran wie gewünscht. Woran hakt es Ihrer Meinung nach?

Die bAV ist komplex – rechtlich, steuerlich, kommunikativ. Viele Unternehmen scheuen den Aufwand, Mitarbeitende sind oft schlecht informiert. Was fehlt, ist eine einfache, digitale Umsetzung und eine zielgruppengerechte Ansprache.

Hinzu kommt: Die klassische Vermittlung ist häufig zu produktgetrieben. Wir setzen dagegen auf Aufklärung und digitale Tools, mit denen Unternehmen die bAV als echten Mehrwert für ihre Belegschaft positionieren können – und nicht als Pflichtprogramm.

Die Bundesarbeitsministerin Bas will die Betriebsrenten attraktiver gestalten. Was halten Sie von den Plänen?

Das ist absolut notwendig. Betriebsrenten haben ein enormes Potenzial – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und sinkendem Rentenniveau. Wir begrüßen jede Reform, die Bürokratie abbaut, Flexibilität erhöht und Arbeitgeber motiviert, Verantwortung zu übernehmen. Wichtig ist aber: Es braucht auch flankierende Maßnahmen – etwa steuerliche Anreize für nachhaltige bAV-Produkte oder verpflichtende Aufklärungskampagnen.

Von mehr Transparenz und mehr Flexibilität ist die Rede. Wie kann Digitalisierung hier unterstützen?

Digitalisierung kann hier der Gamechanger sein. Mit digitalen Plattformen können Prozesse automatisiert, Dokumentationen vereinfacht und Mitarbeitende direkt eingebunden werden – mobil, transparent und verständlich.

Wir entwickeln genau solche Lösungen: Von der digitalen bAV-Strecke bis zum papierlosen Vertragsabschluss mit elektronischer Signatur.

Welche Rolle wird künstliche Intelligenz spielen?

KI wird in der Beratung, im Vergleichsprozess und im Vertragsmanagement eine zentrale Rolle spielen – allerdings nicht als Ersatz für persönliche Beratung, sondern als Unterstützung. Ein Beispiel: Eine KI-gestützte Analyse erkennt Versorgungslücken, optimiert bestehende Verträge und gibt dem Makler datenbasierte Handlungsempfehlungen. Das erhöht die Qualität der Beratung – und spart Zeit.

Lassen Sie uns auf den Bereich Nachhaltigkeit eingehen. Hat das Interesse trotz der unbestritten hohen Relevanz des Themas zuletzt etwas nachgelassen oder ist das Gegenteil der Fall?

Das Interesse ist da – aber es wird differenzierter. Menschen wollen kein Greenwashing, sondern echte Wirkung. Genau deshalb ist Transparenz so wichtig. Wir merken: Kund*innen stellen heute kritische Fragen zu Kapitalanlagen, Risikoträgern und CO₂-Fußabdruck. Wer hier glaubwürdig antworten kann, schafft Vertrauen. Das Thema ist nicht vorbei – es wird erwachsen.

Wie sehen Sie denn die Versicherungsbranche im Allgemeinen und die Maklerschaft im Speziellen in Sachen Nachhaltigkeit zwischenzeitlich aufgestellt?

Da gibt es Nachholbedarf. Viele Unternehmen haben das Thema erkannt – aber es fehlt oft an klaren Strategien und unabhängigen Analysen. Gerade Makler*innen sind hier in der Verantwortung, nachhaltige Produkte nicht nur optional, sondern proaktiv anzubieten.

Wir bei Insurancy arbeiten deshalb mit speziellen Nachhaltigkeitsfiltern und investieren in Schulung und eigene Recherchen – denn die ESG-Tauglichkeit ist oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Und wie sieht es in puncto Digitalisierung aus?

Viele Marktteilnehmer digitalisieren Prozesse – aber selten ganzheitlich. Wir glauben: Digitalisierung ist nicht das Ziel, sondern das Werkzeug, um Kundenbedürfnisse besser zu erfüllen. Deshalb setzen wir auf durchgängige digitale Customer Journeys, nahtlose Beratung per Video, automatisierte Verwaltung und Vertragsupdates in Echtzeit. Gleichzeitig bleibt der Mensch zentral: Digital, aber persönlich.

Zum Abschluss ein Blick in die Zukunft. Welche Ziele haben Sie sich für Ihr Unternehmen gesteckt?

Unsere Mission bleibt klar: Versicherungen einfacher, fairer und nachhaltiger machen. Wir wollen weiter wachsen – aber gesund und mit Haltung. Konkret: Ausbau unserer digitalen Plattform, Integration von KI in den Beratungsprozess, Stärkung des internationalen Segments (Expats & Remote Worker) und mehr eigene Tools für nachhaltige Finanzentscheidungen. Und ganz wichtig: Mehr Impact. Denn wir glauben, dass Versicherungen ein Hebel sein können – für Sicherheit, für Gerechtigkeit und für echten Wandel.

Lesen Sie auch: Die Top-5-Herausforderungen in der bAV aus Maklersicht

 

 

Nur 42% der Deutschen kennen „Digitale Rentenübersicht“

Ein Großteil der Deutschen wünscht sich eine einfache digitale Übersicht über die Einkünfte im Alter. Das Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“ kennen allerdings insgesamt nicht viele. Und: Altersvorsorgeprodukte erscheinen oft so kompliziert, dass die Menschen sie auch digital nicht ohne Hilfe abschließen würden.

65% der Deutschen hätten gerne eine einfache digitale Übersicht über all ihre Einkünfte im Alter. Denn nicht jeder kann seine finanzielle Situation im Ruhestand einschätzen. Unter den Befragten, die noch nicht im Ruhestand sind, wünschen sich dies sogar 77%. Das hat eine repräsentative Befragung unter 1.003 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom herausgefunden. Darunter waren auch 674 Personen, die noch nicht in Rente oder Ruhestand sind. Insgesamt würde übrigens knapp die Hälfte (46%) am liebsten alles rund um die Altersvorsorge online erledigen können, so ein weiteres Ergebnis.

„Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie im Alter haben“

Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer, kommentiert es so: „Viele Menschen wissen nicht, welche Ansprüche sie im Alter haben. Dabei sind fundierte Entscheidungen über die Vorsorge wichtiger denn je. Digitale Angebote können hier Transparenz schaffen und die individuelle Finanzplanung erleichtern.“

Nur 42% kennen Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“

Und es gibt ja bereits seit dem Jahr 2023 ein kostenloses Online-Portal, das Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über ihre Altersvorsorge gibt: die Digitale Rentenübersicht. Dort liegen Informationen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge gebündelt vor. Doch laut Bitkom kennt die Mehrheit das Portal bisher nicht. Demnach haben bisher lediglich 42% der Deutschen vom Portal „Digitale Rentenübersicht“ gehört oder gelesen. Bei den Befragten ohne Altersbezüge sind es immerhin bereits 50%.

Altersvorsorgeprodukte sind zu kompliziert

Darüber hinaus sind immer mehr Menschen offen für neue digitale Beratungsformen, wie die Befragung zeigt. 42% der Deutschen möchten sich von einer KI auf Grundlage ihrer Lebenssituation zu ihrer Altersvorsorge beraten lassen, heißt es da. In der Gruppe, die noch keine Pension oder Altersrente erhält, sind es sogar 53%.

Und hier könnte auch eine Chance für Vermittler liegen: Zugleich sind sich nämlich insgesamt 45% der Deutschen und 52% derer, die noch nicht in Rente sind, einig, dass Produkte zur Altersvorsorge so kompliziert sind, dass sie sie digital nicht ohne Hilfe abschließen könnten. „Gerade bei der oft komplexen Altersvorsorge sollten digitale und persönliche Beratung eng verzahnt werden“, meint Rohleder daher. Und er ergänzt: Künstliche Intelligenz könne dabei helfen, eine Vielzahl relevanter Daten auch unter sich ändernden Lebensumständen auszuwerten, und so die Entscheidungsfindung unterstützen.

Über die Bitkom-Befragung

Als Basis der Angaben dient eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 674 Personen, die noch nicht in Rente oder Ruhestand sind. Die Befragung fand im März und April 2025 statt. Die Gesamtumfrage ist repräsentativ. Die Fragestellung war: „Welche der folgenden Aussagen zu Vorsorgeprodukten trifft auf Sie zu?“. (lg)

Lesen Sie auch: Viele Selbstständige zweifeln an eigener Altersvorsorge
 

Viele Selbstständige zweifeln an eigener Altersvorsorge

Viele Selbstständige sind unsicher, ob ihre Altersvorsorge genügt, um den eigenen Lebensstandard im Rentenalter zu halten. Doch es zeigt sich auch: Wer mehrere Altersvorsorgeoptionen kombiniert, fühlt sich eher ausreichend abgesichert.

Besonders für Selbstständige ist es wichtig, frühzeitig an die eigene Altersvorsorge zu denken, damit sich auch im Alter ihr Lebenswerk finanziell widerspiegelt und sie den Ruhestand genießen können. Doch laut einer Befragung des ifo Instituts sind sich viele Selbstständige gar nicht so sicher, dass ihre Altersvorsorge den aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter sichern kann. Demnach gehen 46% der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmenden davon aus, dass ihre Vorsorge ausreichend ist. 32% jedoch, also fast ein Drittel, meinen, die eigene Altersvorsorge sei nicht ausreichend. Weitere 22% zeigen sich unsicher. Insgesamt summiert sich die Zahl derer, die an ihrer Altersvorsorge Zweifel haben, also auf 54%, sprich über die Hälfte der Befragten. 

Wie wichtig eine gezielte Altersvorsorgestrategie ist

Katrin Demmelhuber, ifo-Fachexpertin sagt: „Die Antworten unterstreichen die Bedeutung einer gezielten Altersvorsorgestrategie bei Selbstständigen, auch wenn viele Selbstständige umfangreich und eigenverantwortlich vorsorgen.“

Je breiter die Vorsorge, desto sicherer das Gefühl

Trotzdem ist aus den Ergebnissen der Befragung abzulesen, dass Selbstständige in vielen Fällen breit und intensiv vorsorgen. So verfügen etwa 97% der Befragten über mindestens eine Altersvorsorgeoption, z. B. kapitalbasierte Anlagen wie Investmentfonds, Wertpapiere oder Immobilien oder versicherungsbasierte Produkte wie private Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Beide Optionen sind besonders weit verbreitet. Darüber hinaus kombinieren dem ifo Institut zufolge mehr als drei Viertel der Befragten (78%) sogar mehrere Modelle. Durch frühere Pflichtversicherungen kann zudem rund die Hälfte (47%) der Selbstständigen auch noch Ansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden.

Laut ifo Institut besteht in den Ergebnisse auch ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Vielfalt der Vorsorgeoptionen und der wahrgenommenen finanziellen Sicherheit: „Selbstständige, die mehrere Vorsorgeformen kombinieren, fühlen sich häufiger ausreichend abgesichert“, erklärt Demmelhuber. Zudem weist das ifo Institut darauf hin, dass individuelle Vorsorgestrategien wie der Unternehmensverkauf auch eine Rolle spielen. Dies sei bei Selbstständigen mit Kleinstunternehmen und Männern häufiger der Fall.

Über die Befragung

Das ifo Institut hat im Juni 2025 knapp 900 Soloselbstständige und Kleinstunternehmende (mit weniger als neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) im Rahmen der ifo Konjunkturumfragen zu ihren genutzten Altersvorsorgeoptionen und ihren Einschätzungen zur eigenen Absicherung im Alter befragt. Sie stammen aus allen Sektoren, der Schwerpunkt lag jedoch auf dem Dienstleistungssektor. (lg)

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Die Top-5-Herausforderungen in der bAV aus Maklersicht

Die betriebliche Altersversorgung stellt in diversen Punkten eine Herausforderung dar – sowohl politisch als auch in der Beratung. Doch wo sehen die Makler die größten Herausforderungen? Die AssCompact AWARD Studie zur bAV hat die Antworten.

Falls man etwas sucht, das nicht nur hoch im Kurs, sondern auch im Diskurs steht, hat man es recht schnell bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gefunden. In den letzten Jahren handelte es sich bei der bAV nicht wirklich um ein wachsendes, sondern eher um ein stagnierendes Geschäft. Alexander Siegmund von KPM Pensions & Benefits ist jedoch der Meinung, dass sie nur falsch gespielt wurde – an sich gescheitert sei das Modell nicht.

Politisch geht es bei der bAV ebenfalls derzeit hoch her, denn Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in die Wege geleitet, welches vergangene Woche im Kabinett beschlossen und von der Branche auch schon fleißig kommentiert wurde. Und auch die Makler sehen in der bAV wohl eher wieder ein aufblühendes Geschäftsfeld. Laut der AssCompact AWARD Studie zur bAV schätzen 59,6% der Makler die bAV als relevant oder sehr relevant ein, vor fünf Jahren waren es nur 46,5%. Und für in fünf Jahren relevant oder sehr relevant halten die bAV 65,9% der befragten Makler.

Doch steigende Relevanz kommt auch mit Herausforderungen. Um welche handelt es sich dabei aus Sicht der Makler? Auch darüber gibt die Studie Aufschluss.

bAV-Herausforderungen aus Sicht der Makler

Interessant an den Umfrageergebnissen: Die Top-Herausforderung nach Meinung der befragten Makler hat sich in den letzten drei Jahren nicht verändert. Stets an der Spitze stand und steht auch 2025 die „konsequente Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit der bAV für Arbeitgeber“. Wenngleich der Anteil stark gesunken ist. 2023 gaben 69,4% der Befragten diesen Punkt als größte Herausforderung an, 2024 waren es 58,2% und 2025 schließlich 54,1%.

Bei Platz 2 handelt es sich ebenso um ein beratungsspezifisches Problem, nämlich die „Beratung von Personalabteilungen zur effizienten bAV-Verwaltung“, die 52,6% der Makler als Herausforderung angaben. 2024 waren es noch 56,4% und 2023 52,1%.

Die drittgrößte Herausforderung steht dann auf der anderen Seite, nämlich: „konsequente Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit der bAV für Arbeitnehmer“. 50,7% der befragten Makler sahen hier eine Herausforderung. Allerdings scheint sich die Situation dahingehend ein wenig gebessert zu haben, denn 2023 gaben noch 59,5% diesen Punkt an.

44,5% wiederum sehen den Fachkräftemangel bzw. fehlende Stellenbesetzungen. Und die Top 5 rundet mit 32,5% der Punkt „Transparenz der Haftungsproblematik“ ab. (mki)

 

Stimmen aus der Branche zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Kabinett hat dem Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz von Arbeitsministerin Bärbel Bas zugestimmt. Die Branchenverbände AfW, BVK, BDVM und GDV haben in den Folgetagen ihre Einschätzungen abgegeben – mit vorsichtigem Optimismus.

Die Bundesregierung wird aktiv im Bereich Rente – einem der größten Probleme, die es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in der Bundesrepublik zu lösen gilt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat Ende Juli einen Referentenentwurf vorgelegt, der nun auch vom Kabinett beschlossen wurde.

Ein Teil des Rentenpakets ist auch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSGII), welches sich die betriebliche Altersversorgung zur Brust nimmt. U. a. soll es damit kleinen und mittleren Betrieben einfacher gemacht werden, Betriebsrenten anzubieten, bei kleineren Unternehmen etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis sollen außerdem weiter gestärkt werden.

Außerdem sollen Vorschriften für Pensionskassen flexibilisiert werden, um mit risikoreicheren Investitionen höhere Renditen erzielen zu können, sowie die steuerliche Förderung für Betriebsrenten erhöht werden. Und ebenso sind einfachere Opt-out-Modelle vorgesehen, bei denen Arbeitnehmer aktiv einer Betriebsrente widersprechen müssen.

Von verschiedenen Branchenverbänden gibt es nun Statements zu den Planungen der Bundesregierung und dem Beschluss des Kabinetts.

GDV: Richtige Richtung eingeschlagen

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) wächst die Bedeutung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge angesichts des demografischen Wandels. Daher ist es aus Sicht der Versicherer richtig, Betriebsrenten vor allem dort zu stärken, wo sie bis heute wenig verbreitet sind: bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Der geplante Ausbau der Geringverdienerförderung und deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung seien dafür wichtige Maßnahmen. Positiv sei auch, dass die Reform nicht auf Sozialpartnermodelle begrenzt werden soll, weil dadurch mehr Betriebe erreicht werden könnten, auch solche ohne Tarifbindung. In diesen Unternehmen und Zielgruppen bestehe besonderer Nachholbedarf.

Kritisch sieht der Versichererverband, dass die Opt-out-Modelle auf Unternehmen ohne Tarifvertrag beschränkt werden sollen: „Die Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln. Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden – auch tarifgebundene“, so Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. Ebenfalls kritisch sehen die Versicherer, dass die hohen Mindestbeitragsgarantien nicht abgesenkt werden sollen. Lediglich Pensionskassen sollen chancenreicher anlegen dürfen, was aus Sicht der Versicherer nicht reiche. Stattdessen sollte man die Garantien bei den Kapitalanlagen von derzeit 100% auf 80% senken.

BDVM: geeignet mit Anpassungen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler hält laut seiner Stellungnahme zahlreiche Ansätze im Referentenentwurf für sehr geeignet, die Durchdringung und auch die Wirksamkeit der betrieblichen Altersversorgung zu verbessern, äußert sich jedoch zu einigen Punkten, die aus seiner Sicht noch einer Anpassung bedürfen. Dazu gehört bspw. der Punkt zum Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung. Die Dynamisierung der Einkommensgrenze für den Förderbeitrag und eine Erhöhung des Förderbeitrags selbst begrüßt der BDVM. Um den Förderbetrag zukünftig wertstabil zu halten, hält der Verband eine Dynamisierung auch des Förderbetrages selbst (durch eine Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für notwendig.

Weiterhin empfiehlt der BDVM, ein Opt-out auch ohne entsprechende Dienst- oder Betriebsvereinbarung zuzulassen, denn in vielen KMU würden gar keine Dienst- oder Betriebsvereinbarungen existieren.

AfW warnt vor Bürokratiehürden für KMU

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) hat ebenso eine Stellungnahme zum BRSG-II-Referentenentwurf abgegeben. Der Verband begrüßt den Entwurf ausdrücklich, insbesondere die vorgesehene Öffnung des Sozialpartnermodells und die Einführung von Optionssystemen für tarifungebundene Unternehmen. Gleichzeitig warnt der AfW vor übermäßiger Bürokratiebelastung für KMU sowie Unsicherheiten bei der Umsetzung.

„Die Öffnung des Sozialpartnermodells und die neuen Opting-Out-Modelle bieten riesige Chancen für die Verbreitung der bAV – gerade bei kleinen Unternehmen. Aber wenn die Umsetzung zu kompliziert wird oder mit neuen finanziellen Hürden wie der 20%-Zuschusspflicht verbunden ist, bleiben viele Arbeitgeber außen vor“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Deshalb fordert der AfW in seiner Stellungnahme klar verständliche Regeln, digitale Umsetzungshilfen sowie flexible Zuschussmodele für Arbeitgeber.

BVK bezieht Stellung

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich zum Kabinettsbeschluss geäußert, bezieht sich dabei jedoch nicht auf das BRSG II, sondern lediglich auf das Festsetzen der Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 48% bis 2031, die erleichterte Weiterbeschäftigung von Rentnern und die Ausweitung der Mütterrente. Aus Sicht des BVK seien dies keine Maßnahmen, die strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen, heißt es in der Stellungnahme.

„Die Bundesregierung sendet mit dem Gesetzentwurf zwar ein Signal der Beruhigung, doch es fehlt eine solide Gegenfinanzierung und ein langfristiges Konzept zur Sicherung der Altersvorsorge“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die steigenden Belastungen für Beitrags- und Steuerzahler werden ausgeblendet und die demografischen Herausforderungen bleiben ungelöst.“

Der BVK fordert die Bundesregierung auf, die Weichen für eine generationengerechte, nachhaltige und solide Altersvorsorge zu stellen. Das Rentenpaket verschiebe die Problemlösung erneut auf die Zukunft – mit absehbaren Folgen für die junge Generation und die Stabilität des Rentensystems. (mki)

Lesetipp der Redaktion: bAV am Scheideweg: Warum ein Umdenken nötig ist
 

bAV am Scheideweg: Warum ein Umdenken nötig ist

In den vergangenen Jahren hat die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge stagniert. Das liegt nicht daran, dass sie ein gescheitertes Modell ist – sie wurde nur lange falsch gespielt. Warum Versicherer, Gesetzgeber und KMUs endlich gemeinsam umdenken müssen.

Ein Artikel von Alexander Siegmund, Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland, und doch stagniert ihre Verbreitung seit Jahren. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bleibt sie weit hinter ihrem Potenzial zurück. Nur rund ein Viertel der Mitarbeitenden in Kleinstbetrieben hat Zugang zu einer bAV. Der Grund? Nicht ein Mangel an Produkten, sondern ein Mangel an Struktur, Vertrauen und Verständlichkeit. Während die Politik auf kosmetische Symbolpolitik setzt, bleibt die bAV ein sperriges System, das Arbeitgeber:innen überfordert und Arbeitnehmer:innen verunsichert.

Dabei könnte die bAV zur Lösung vieler Probleme werden – wenn man sie denn endlich richtig einsetzt.

Systemfehler, alte Rechenmodelle und falschen Anreize

Wer die Ursachen der geringen bAV-Verbreitung verstehen will, muss bei drei Akteuren ansetzen: Gesetzgeber, Versicherungswirtschaft und Unternehmenspraxis.

1. Die Politik: Gute Absicht, falsche Ausführung

Die Bundesregierung und auch Arbeitsministerin Bärbel Bas versprechen die Stärkung der Betriebsrente – mit Digitalisierung, Entbürokratisierung und besserer Portabilität. Doch konkrete Maßnahmen bleiben aus. Vieles wirkt wie Symbolpolitik: Die geplante Anhebung der Geringverdienergrenze ist richtig, aber reicht nicht. Denn nach wie vor fehlen:

  • ein echtes Auto-Enrolment mit Opt-out-Option statt Opt-in, unabhängig von Tarifbindung,
  • der Wegfall der Schriftformerfordernis,
  • die rechtssichere Klärung der Mindestbeitragsgarantie bei der BOLZ,
  • die Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Kranken- und Pflegeversicherung,
  • eine fairere Geringverdienerförderung, auch jenseits von klassischen Versicherungsprodukten.
2. Die Versicherungswirtschaft und die Kalkulation der Lebenserwartung

Viele der klassischen bAV-Produkte rechnen mit einer Lebenserwartung bis zum 130. Lebensjahr. Dabei legt die durchschnittliche Lebenserwartung aktuell bei 83 Jahren. Das Resultat: unnötig hohe Beitragssummen und sinkendes Vertrauen. Bei einer Zielrente von 1.000 Euro sind bei klassischen Versicherern bis zu 450.000 Euro Kapital nötig. Im Modell smart pension hingegen reichen rund 240.000 Euro, aufgrund einer realitätsnahen Kalkulation bis 94 Jahren. Der Unterschied kommt direkt Unternehmen und Beschäftigten zugute.

3. Der Mittelstand: Kein Produktproblem, sondern ein Umsetzungsdefizit

Besonders in KMUs fehlt es an personellen, fachlichen und zeitlichen Ressourcen, um sich durch das Dickicht der bAV-Regelungen zu kämpfen. Viele Arbeitgeber:innen vermeiden das Thema aus Unsicherheit, fehlender Transparenz und Übersichtlichkeit, oder weil sie ausschließlich Produktverkauf erleben. Beratung wird zum Verkauf und die bAV damit zur Blackbox.

Durch mehr Struktur bessere Produkte schaffen

Die bAV braucht keine neuen Etiketten – sondern endlich verlässliche Spielregeln und einfache Umsetzungsmöglichkeiten:

  • Rechtsklarheit schaffen: Die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) braucht eine gesetzlich definierte Mindestgarantie. Solange unklar bleibt, wie viel von den Beiträgen wirklich sicher ist, wird Vertrauen verspielt.
  • Steuerrecht modernisieren: Der Rückstellungszins von 6% in § 6a EStG stammt aus den 1980ern – und gehört ebenso wie die Vervielfältiger aus dem Jahr 1946 bei Unterstützungskassen auf ein marktnahes Niveau angepasst.
  • Versorgung statt Verkauf denken: Beratung muss unabhängig, zertifiziert und verständlich sein. Nicht das Produkt, sondern die Versorgung der Menschen muss im Zentrum stehen. Und hierzu gehört ebenso eine effiziente Kalkulation mit fairen Lebenserwartungen und vollständiger Kapitalverwendung im Unternehmen, als eine transparente Übersicht und Kommunikation für alle Beteiligten.
  • KMU durch Digitalisierung entlasten: Ein digitales bAV-Ökosystem mit standardisierter Benutzerführung, flexiblen Schnittstellen und Förderzugängen kann den Mittelstand erreichen. So wie es das Onlinebanking im Finanzbereich getan hat.
  • bAV und Aktivrente kombinieren: Wenn ab 2026 die Aktivrente kommt, muss § 6 BetrAVG angepasst werden. Nur wenn auch bei Teilrente eine Auszahlung der bAV möglich ist, entsteht ein flexibler, planbarer Übergang in den Ruhestand. Andernfalls bleibt die Aktivrente Symbolpolitik mit Blockadewirkung.
Fazit: Nicht mehr Produkte, sondern bessere Bedingungen

Die bAV ist kein gescheitertes Modell – sie wurde nur jahrzehntelang falsch gespielt. Wer Altersvorsorge ernst meint, muss die Strukturen reparieren: steuerlich, rechtlich und kulturell. Der Staat muss moderne Rahmenbedingungen schaffen, Versicherer müssen ihre Kalkulationen der Realität anpassen, und Unternehmen brauchen einfache, faire Wege zur Umsetzung. Denn: Die Altersvorsorge von morgen entsteht nicht im Versicherungsprospekt – sondern im Zusammenspiel von Gesetz, Arbeitgeberverantwortung und echtem Versorgungsgedanken.