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Assekuranz bAV allgemein

Die Top-5-Herausforderungen in der bAV aus Maklersicht

Die betriebliche Altersversorgung stellt in diversen Punkten eine Herausforderung dar – sowohl politisch als auch in der Beratung. Doch wo sehen die Makler die größten Herausforderungen? Die AssCompact AWARD Studie zur bAV hat die Antworten.

Falls man etwas sucht, das nicht nur hoch im Kurs, sondern auch im Diskurs steht, hat man es recht schnell bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gefunden. In den letzten Jahren handelte es sich bei der bAV nicht wirklich um ein wachsendes, sondern eher um ein stagnierendes Geschäft. Alexander Siegmund von KPM Pensions & Benefits ist jedoch der Meinung, dass sie nur falsch gespielt wurde – an sich gescheitert sei das Modell nicht.

Politisch geht es bei der bAV ebenfalls derzeit hoch her, denn Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in die Wege geleitet, welches vergangene Woche im Kabinett beschlossen und von der Branche auch schon fleißig kommentiert wurde. Und auch die Makler sehen in der bAV wohl eher wieder ein aufblühendes Geschäftsfeld. Laut der AssCompact AWARD Studie zur bAV schätzen 59,6% der Makler die bAV als relevant oder sehr relevant ein, vor fünf Jahren waren es nur 46,5%. Und für in fünf Jahren relevant oder sehr relevant halten die bAV 65,9% der befragten Makler.

Doch steigende Relevanz kommt auch mit Herausforderungen. Um welche handelt es sich dabei aus Sicht der Makler? Auch darüber gibt die Studie Aufschluss.

bAV-Herausforderungen aus Sicht der Makler

Interessant an den Umfrageergebnissen: Die Top-Herausforderung nach Meinung der befragten Makler hat sich in den letzten drei Jahren nicht verändert. Stets an der Spitze stand und steht auch 2025 die „konsequente Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit der bAV für Arbeitgeber“. Wenngleich der Anteil stark gesunken ist. 2023 gaben 69,4% der Befragten diesen Punkt als größte Herausforderung an, 2024 waren es 58,2% und 2025 schließlich 54,1%.

Bei Platz 2 handelt es sich ebenso um ein beratungsspezifisches Problem, nämlich die „Beratung von Personalabteilungen zur effizienten bAV-Verwaltung“, die 52,6% der Makler als Herausforderung angaben. 2024 waren es noch 56,4% und 2023 52,1%.

Die drittgrößte Herausforderung steht dann auf der anderen Seite, nämlich: „konsequente Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit der bAV für Arbeitnehmer“. 50,7% der befragten Makler sahen hier eine Herausforderung. Allerdings scheint sich die Situation dahingehend ein wenig gebessert zu haben, denn 2023 gaben noch 59,5% diesen Punkt an.

44,5% wiederum sehen den Fachkräftemangel bzw. fehlende Stellenbesetzungen. Und die Top 5 rundet mit 32,5% der Punkt „Transparenz der Haftungsproblematik“ ab. (mki)

 

Stimmen aus der Branche zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Kabinett hat dem Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz von Arbeitsministerin Bärbel Bas zugestimmt. Die Branchenverbände AfW, BVK, BDVM und GDV haben in den Folgetagen ihre Einschätzungen abgegeben – mit vorsichtigem Optimismus.

Die Bundesregierung wird aktiv im Bereich Rente – einem der größten Probleme, die es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in der Bundesrepublik zu lösen gilt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat Ende Juli einen Referentenentwurf vorgelegt, der nun auch vom Kabinett beschlossen wurde.

Ein Teil des Rentenpakets ist auch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSGII), welches sich die betriebliche Altersversorgung zur Brust nimmt. U. a. soll es damit kleinen und mittleren Betrieben einfacher gemacht werden, Betriebsrenten anzubieten, bei kleineren Unternehmen etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis sollen außerdem weiter gestärkt werden.

Außerdem sollen Vorschriften für Pensionskassen flexibilisiert werden, um mit risikoreicheren Investitionen höhere Renditen erzielen zu können, sowie die steuerliche Förderung für Betriebsrenten erhöht werden. Und ebenso sind einfachere Opt-out-Modelle vorgesehen, bei denen Arbeitnehmer aktiv einer Betriebsrente widersprechen müssen.

Von verschiedenen Branchenverbänden gibt es nun Statements zu den Planungen der Bundesregierung und dem Beschluss des Kabinetts.

GDV: Richtige Richtung eingeschlagen

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) wächst die Bedeutung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge angesichts des demografischen Wandels. Daher ist es aus Sicht der Versicherer richtig, Betriebsrenten vor allem dort zu stärken, wo sie bis heute wenig verbreitet sind: bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Der geplante Ausbau der Geringverdienerförderung und deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung seien dafür wichtige Maßnahmen. Positiv sei auch, dass die Reform nicht auf Sozialpartnermodelle begrenzt werden soll, weil dadurch mehr Betriebe erreicht werden könnten, auch solche ohne Tarifbindung. In diesen Unternehmen und Zielgruppen bestehe besonderer Nachholbedarf.

Kritisch sieht der Versichererverband, dass die Opt-out-Modelle auf Unternehmen ohne Tarifvertrag beschränkt werden sollen: „Die Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln. Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden – auch tarifgebundene“, so Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. Ebenfalls kritisch sehen die Versicherer, dass die hohen Mindestbeitragsgarantien nicht abgesenkt werden sollen. Lediglich Pensionskassen sollen chancenreicher anlegen dürfen, was aus Sicht der Versicherer nicht reiche. Stattdessen sollte man die Garantien bei den Kapitalanlagen von derzeit 100% auf 80% senken.

BDVM: geeignet mit Anpassungen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler hält laut seiner Stellungnahme zahlreiche Ansätze im Referentenentwurf für sehr geeignet, die Durchdringung und auch die Wirksamkeit der betrieblichen Altersversorgung zu verbessern, äußert sich jedoch zu einigen Punkten, die aus seiner Sicht noch einer Anpassung bedürfen. Dazu gehört bspw. der Punkt zum Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung. Die Dynamisierung der Einkommensgrenze für den Förderbeitrag und eine Erhöhung des Förderbeitrags selbst begrüßt der BDVM. Um den Förderbetrag zukünftig wertstabil zu halten, hält der Verband eine Dynamisierung auch des Förderbetrages selbst (durch eine Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für notwendig.

Weiterhin empfiehlt der BDVM, ein Opt-out auch ohne entsprechende Dienst- oder Betriebsvereinbarung zuzulassen, denn in vielen KMU würden gar keine Dienst- oder Betriebsvereinbarungen existieren.

AfW warnt vor Bürokratiehürden für KMU

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) hat ebenso eine Stellungnahme zum BRSG-II-Referentenentwurf abgegeben. Der Verband begrüßt den Entwurf ausdrücklich, insbesondere die vorgesehene Öffnung des Sozialpartnermodells und die Einführung von Optionssystemen für tarifungebundene Unternehmen. Gleichzeitig warnt der AfW vor übermäßiger Bürokratiebelastung für KMU sowie Unsicherheiten bei der Umsetzung.

„Die Öffnung des Sozialpartnermodells und die neuen Opting-Out-Modelle bieten riesige Chancen für die Verbreitung der bAV – gerade bei kleinen Unternehmen. Aber wenn die Umsetzung zu kompliziert wird oder mit neuen finanziellen Hürden wie der 20%-Zuschusspflicht verbunden ist, bleiben viele Arbeitgeber außen vor“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Deshalb fordert der AfW in seiner Stellungnahme klar verständliche Regeln, digitale Umsetzungshilfen sowie flexible Zuschussmodele für Arbeitgeber.

BVK bezieht Stellung

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich zum Kabinettsbeschluss geäußert, bezieht sich dabei jedoch nicht auf das BRSG II, sondern lediglich auf das Festsetzen der Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 48% bis 2031, die erleichterte Weiterbeschäftigung von Rentnern und die Ausweitung der Mütterrente. Aus Sicht des BVK seien dies keine Maßnahmen, die strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen, heißt es in der Stellungnahme.

„Die Bundesregierung sendet mit dem Gesetzentwurf zwar ein Signal der Beruhigung, doch es fehlt eine solide Gegenfinanzierung und ein langfristiges Konzept zur Sicherung der Altersvorsorge“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die steigenden Belastungen für Beitrags- und Steuerzahler werden ausgeblendet und die demografischen Herausforderungen bleiben ungelöst.“

Der BVK fordert die Bundesregierung auf, die Weichen für eine generationengerechte, nachhaltige und solide Altersvorsorge zu stellen. Das Rentenpaket verschiebe die Problemlösung erneut auf die Zukunft – mit absehbaren Folgen für die junge Generation und die Stabilität des Rentensystems. (mki)

Lesetipp der Redaktion: bAV am Scheideweg: Warum ein Umdenken nötig ist
 

bAV am Scheideweg: Warum ein Umdenken nötig ist

In den vergangenen Jahren hat die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge stagniert. Das liegt nicht daran, dass sie ein gescheitertes Modell ist – sie wurde nur lange falsch gespielt. Warum Versicherer, Gesetzgeber und KMUs endlich gemeinsam umdenken müssen.

Ein Artikel von Alexander Siegmund, Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland, und doch stagniert ihre Verbreitung seit Jahren. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bleibt sie weit hinter ihrem Potenzial zurück. Nur rund ein Viertel der Mitarbeitenden in Kleinstbetrieben hat Zugang zu einer bAV. Der Grund? Nicht ein Mangel an Produkten, sondern ein Mangel an Struktur, Vertrauen und Verständlichkeit. Während die Politik auf kosmetische Symbolpolitik setzt, bleibt die bAV ein sperriges System, das Arbeitgeber:innen überfordert und Arbeitnehmer:innen verunsichert.

Dabei könnte die bAV zur Lösung vieler Probleme werden – wenn man sie denn endlich richtig einsetzt.

Systemfehler, alte Rechenmodelle und falschen Anreize

Wer die Ursachen der geringen bAV-Verbreitung verstehen will, muss bei drei Akteuren ansetzen: Gesetzgeber, Versicherungswirtschaft und Unternehmenspraxis.

1. Die Politik: Gute Absicht, falsche Ausführung

Die Bundesregierung und auch Arbeitsministerin Bärbel Bas versprechen die Stärkung der Betriebsrente – mit Digitalisierung, Entbürokratisierung und besserer Portabilität. Doch konkrete Maßnahmen bleiben aus. Vieles wirkt wie Symbolpolitik: Die geplante Anhebung der Geringverdienergrenze ist richtig, aber reicht nicht. Denn nach wie vor fehlen:

  • ein echtes Auto-Enrolment mit Opt-out-Option statt Opt-in, unabhängig von Tarifbindung,
  • der Wegfall der Schriftformerfordernis,
  • die rechtssichere Klärung der Mindestbeitragsgarantie bei der BOLZ,
  • die Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Kranken- und Pflegeversicherung,
  • eine fairere Geringverdienerförderung, auch jenseits von klassischen Versicherungsprodukten.
2. Die Versicherungswirtschaft und die Kalkulation der Lebenserwartung

Viele der klassischen bAV-Produkte rechnen mit einer Lebenserwartung bis zum 130. Lebensjahr. Dabei legt die durchschnittliche Lebenserwartung aktuell bei 83 Jahren. Das Resultat: unnötig hohe Beitragssummen und sinkendes Vertrauen. Bei einer Zielrente von 1.000 Euro sind bei klassischen Versicherern bis zu 450.000 Euro Kapital nötig. Im Modell smart pension hingegen reichen rund 240.000 Euro, aufgrund einer realitätsnahen Kalkulation bis 94 Jahren. Der Unterschied kommt direkt Unternehmen und Beschäftigten zugute.

3. Der Mittelstand: Kein Produktproblem, sondern ein Umsetzungsdefizit

Besonders in KMUs fehlt es an personellen, fachlichen und zeitlichen Ressourcen, um sich durch das Dickicht der bAV-Regelungen zu kämpfen. Viele Arbeitgeber:innen vermeiden das Thema aus Unsicherheit, fehlender Transparenz und Übersichtlichkeit, oder weil sie ausschließlich Produktverkauf erleben. Beratung wird zum Verkauf und die bAV damit zur Blackbox.

Durch mehr Struktur bessere Produkte schaffen

Die bAV braucht keine neuen Etiketten – sondern endlich verlässliche Spielregeln und einfache Umsetzungsmöglichkeiten:

  • Rechtsklarheit schaffen: Die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) braucht eine gesetzlich definierte Mindestgarantie. Solange unklar bleibt, wie viel von den Beiträgen wirklich sicher ist, wird Vertrauen verspielt.
  • Steuerrecht modernisieren: Der Rückstellungszins von 6% in § 6a EStG stammt aus den 1980ern – und gehört ebenso wie die Vervielfältiger aus dem Jahr 1946 bei Unterstützungskassen auf ein marktnahes Niveau angepasst.
  • Versorgung statt Verkauf denken: Beratung muss unabhängig, zertifiziert und verständlich sein. Nicht das Produkt, sondern die Versorgung der Menschen muss im Zentrum stehen. Und hierzu gehört ebenso eine effiziente Kalkulation mit fairen Lebenserwartungen und vollständiger Kapitalverwendung im Unternehmen, als eine transparente Übersicht und Kommunikation für alle Beteiligten.
  • KMU durch Digitalisierung entlasten: Ein digitales bAV-Ökosystem mit standardisierter Benutzerführung, flexiblen Schnittstellen und Förderzugängen kann den Mittelstand erreichen. So wie es das Onlinebanking im Finanzbereich getan hat.
  • bAV und Aktivrente kombinieren: Wenn ab 2026 die Aktivrente kommt, muss § 6 BetrAVG angepasst werden. Nur wenn auch bei Teilrente eine Auszahlung der bAV möglich ist, entsteht ein flexibler, planbarer Übergang in den Ruhestand. Andernfalls bleibt die Aktivrente Symbolpolitik mit Blockadewirkung.
Fazit: Nicht mehr Produkte, sondern bessere Bedingungen

Die bAV ist kein gescheitertes Modell – sie wurde nur jahrzehntelang falsch gespielt. Wer Altersvorsorge ernst meint, muss die Strukturen reparieren: steuerlich, rechtlich und kulturell. Der Staat muss moderne Rahmenbedingungen schaffen, Versicherer müssen ihre Kalkulationen der Realität anpassen, und Unternehmen brauchen einfache, faire Wege zur Umsetzung. Denn: Die Altersvorsorge von morgen entsteht nicht im Versicherungsprospekt – sondern im Zusammenspiel von Gesetz, Arbeitgeberverantwortung und echtem Versorgungsgedanken.

 

 

Bas will mehr Betriebsrenten

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Dieser soll Betriebsrenten flexibler machen und entbürokratisieren, um die Verbreitung, vor allem auch in kleineren und mittleren Betrieben, voranzutreiben.

Betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Bisher haben aber nur etwa die Hälfte der deutschen Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung (bAV) abgeschlossen. Die Bundesregierung möchte dies nun ändern. Dafür hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) diese Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf an die anderen Ministerien verschickt. Das berichtete zuerst die Süddeutsche Zeitung (SZ).

Das sogenannte Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist im „Sofortprogramm“ der Bundesregierung enthalten, das heißt, es ist unter den Maßnahmen, die vorrangig umgesetzt werden sollen. Das Gesetz soll Hindernisse beseitigen und neue Anreize für die betriebliche Altersvorsorge schaffen. „Ziel ist es, dass die Betriebsrente ein selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird“, wird Bas in der SZ zitiert.

Wie sollen Betriebsrenten gestärkt werden?

Kleinen und mittleren Betrieben soll es einfacher gemacht werden, Betriebsrenten anzubieten. Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis sollen weiter gestärkt werden, denn diese seien „effektiv, kostengünstig und sicher“, erklärt Bas. Kleineren Unternehmen ohne Tarifvertrag soll es ermöglicht werden, die zusätzliche Absicherung etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung anzubieten. Dafür soll es Änderungen beim sogenannten Sozialpartnermodell, in dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betriebliche Altersversorgung vereinbaren können, geben.

Staat will für Reformen mehr Geld in die Hand nehmen

Vorschriften für Pensionskassen sollen „flexibilisiert werden“: Sie sollen risikoreicher investieren können, um höhere Renditen zu erzielen. Auch die steuerliche Förderung für Betriebsrenten soll erhöht werden.

Sogenannte Opt-out-Modelle sollen erleichtert werden. Dabei müssen Arbeitnehmer aktiv widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass ein Teil des Entgelts automatisch für Betriebsrenten verwendet wird.

Die geplanten Maßnahmen sollen zu einer „erheblichen Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“ beitragen, heißt es. Ab dem Jahr 2027 will der Staat für die Reformen jährlich etwa 150 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. 

Das sagt der GDV zur geplanten Stärkung der bAV   

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), begrüßt es, dass die Stärkung der Betriebsrenten nun Schwung bekomme. Besonders Menschen mit niedrigerem Einkommen sollten gezielt unterstützt werden. Profitieren sollten auch Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen ohne Tarifbindung.  „Wenn Unternehmen ermöglicht wird, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubeziehen – es sei denn, sie lehnen aktiv ab – können noch mehr Menschen erreicht werden. Entscheidend wird sein, wie diese Regelung konkret ausgestaltet wird. Um die Attraktivität der Betriebsrenten zu erhöhen, braucht es mehr Spielraum bei der Kapitalanlage. Wenn das Geld chancenorientierter investiert werden darf, können daraus höhere Renten entstehen"; sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. (js)

 

bavonline startet Zusammenarbeit mit Maklerpool

Die bavonline GmbH ist auf digitale Lösungen für die betriebliche Altersversorgung spezialisiert. Nun hat das Unternehmen den Abschluss seines ersten Kooperationsvertrags mit einem Maklerpool verkündet. Der Schritt soll die digitale bAV-Lösung einem breiteren Netzwerk an Vermittlern zugänglich machen.

Die bavonline GmbH mit Sitz in Gummersbach hat den Abschluss ihres ersten Kooperationsvertrags mit einem Maklerpool bekannt gegeben. Auf Nachfrage von AssCompact teilt Udo Trödel, Geschäftsführer des Unternehmens, mit, dass es sich dabei um germanBroker.net handelt. Damit öffnet sich das auf digitale Lösungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) spezialisierte Unternehmen einem breiten Netzwerk unabhängiger Vermittler. Die Partnerschaft soll zudem ein starkes Zeichen für die Digitalisierung der bAV setzen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Durch diese Zusammenarbeit bekommen nun erstmals auch Poolpartner direkten Zugang zu den digitalen Services von bavonline. Dies erschließt einen neuen Vertriebskanal, der die Reichweite der Produkte deutlich steigern soll.

Laut dem bavonline-Geschäftsführer sind zudem weitere mögliche Kooperationen in Vorbereitung.

Über die bavonline GmbH

Die bavonline GmbH will die bAV für Unternehmen, Arbeitnehmer und Vermittler einfacher, transparenter und effizienter gestalten. Mit innovativen digitalen Tools und einem klaren Fokus auf Nutzerfreundlichkeit bietet das Unternehmen Lösungen, die den gesamten bAV-Prozess abbilden. Diese Lösungen machen etwa die bestehende Versorgung und die bAV-Vergangenheit eines Unternehmens sichtbar und nachvollziehbar. Das ermöglicht eine fundierte Beratung in einem strukturierten Informationsprozess. (lg)

Lesen Sie auch: Warum klassische Werbung für Vermittler von gestern ist
 

PSVaG erwartet Beitragssatz unter Zehnjahresdurchschnitt

Auf seiner Mitgliederversammlung 2025 zog der PSVaG Bilanz: mehr Insolvenzen, aber weniger Aufwand. Dennoch kündigt der PSVaG für 2025 einen höheren Beitragssatz an. Zudem will der Sicherungsverein künftig aktiver in Insolvenzverfahren mitwirken.

Seit 2021 sind Zusagen über bestimmte Pensionskassen insolvenzsicherungspflichtig. Als Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) für den gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers zuständig.

Und im Vergleich zu 2024 liegt die Anzahl der Insolvenzen, bei denen der PSVaG leistungspflichtig wurde, derzeit rund 17% über dem Niveau des Vorjahres. Das teilte der PSVaG via Pressemitteilung mit. Die betroffenen Mitgliedsunternehmen hätten allerdings durchschnittlich weniger Beschäftigte, so dass die Zahl der neu zu sichernden laufenden Leistungen und unverfallbaren Anwartschaften gesunken sei. Mit rund 20.800 liegt sie aktuell deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.

Einen Rückgang gab es laut PSVaG auch beim Leistungsaufwand. Im Vergleich zum Vorjahr sank er um 4%. Die Kapitalanlagen des PSVaG konnten sich in einem herausfordernden Umfeld (insbesondere die Zollkonflikte) mit einer positiven Wertentwicklung bislang gut behaupten.

Möglicher Beitragssatz 2025

Der festzusetzende Beitragssatz für das Jahr 2025 wird neben dem Aufwand aus dem den PSVaG betreffenden Insolvenz- und Kapitalmarktgeschehen des laufenden Jahres auch von der zur Verfügung stehenden Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt. Im Jahresabschluss 2024 konnte eine im Vergleich zum Vorjahr um ca. 300 Mio. Euro geringere Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von 327 Mio. Euro gebildet werden.

Daher werde der im November 2025 festzusetzende Beitragssatz für 2025 voraussichtlich den sehr niedrigen Vorjahreswert von 0,4 Promille übersteigen, jedoch weiterhin unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1,9 Promille bleiben, so der PSVaG.

Mehr Mitwirkung des PSVaG in Insolvenzverfahren

Allerdings: Der PSVaG beobachtet, dass seine Anliegen in Insolvenzverfahren bislang nicht immer ausreichend berücksichtigt werden – und das trotz seiner Bedeutung als einer der größten Gläubiger. „Insbesondere Informationsdefizite im Vergleich zu anderen Gläubigern und eine verspätete oder unterbleibende Berücksichtigung bei der Vergabe von Gläubigerausschussmandaten erschweren eine optimale und faire Wahrnehmung der Interessen aller Gläubiger“, heißt es dazu vom PSVaG.

Der PSVaG setzt daher künftig verstärkt auf Information und Vernetzung und stellt hierfür mehr Ressourcen bereit. Gerichte, Insolvenzverwalter und andere institutionelle Gläubiger sollen gezielt über die Rolle und die gestiegene Mitwirkungsbereitschaft des PSVaG, aber auch dessen Ziele bei einer möglichen Sanierung informiert werden. Dazu gehöre auch, dass ehemals insolvente Unternehmen wieder die betriebliche Altersversorgung für ihre Beschäftigten tragen und so die Mitglieder des PSVaG nicht über Gebühr belasten. (as)

 

bAV und Jobwechsel – welche Möglichkeiten gibt es?

Eine bAV kann ein guter Weg sein, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Doch was passiert im Falle eines Jobwechsels? Welche Optionen haben Arbeitnehmer? Die DCS Deutsche Clearing-Stelle erklärt, dass es klare Entscheidungsmerkmale gibt, wie bei einem Wechsel vorgegangen werden sollte.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann eine gute Möglichkeit sein, die gesetzliche Rente aufzustocken. Laut dem Alterssicherungsbericht 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat über die Hälfte der Beschäftigten (52%) in Deutschland eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen.

Was passiert im Falle eines neuen Jobs mit der Absicherung? Schließlich ist ein Wechsel des Arbeitgebers heutzutage ein relativ häufiges Vorkommnis. „Im Schnitt wechseln Arbeitnehmer ihren Job nach vier Jahren – derzeit geht es aufgrund der schwachen Konjunktur oft schneller“, erklärt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing Stelle. „Innerhalb der Generation Z ist laut Karriereportal XING sogar jeder zweite Beschäftigte auf dem Absprung.“

Arbeitnehmer haben grundsätzlich drei Möglichkeiten: weiterführen, übertragen oder kündigen. Pauschale Lösungen, wie mit einer bestehenden bAV bei einem Arbeitgeberwechsel verfahren werden sollte, gibt es laut DCS Deutsche Clearing Stelle nicht – aber klare Entscheidungsmerkmale.

Drei Varianten bei Arbeitgeberwechsel

Wollen Arbeitnehmer ihre Direktversicherung weiterführen, können sie den bestehenden Vertrag grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel übernehmen lassen. Doch ein Recht auf die Weiterführung besteht nicht, viele Arbeitgeber lehnen dies aufgrund der arbeitsrechtlichen Risiken und komplexen Verwaltung ab. Arbeitnehmer können ihre Direktversicherung in diesem Fall privat fortführen, wenn gewünscht. Alternativ kann er beitragsfrei gestellt werden, dabei verzinst sich das angesparte Kapital zu den bisherigen Konditionen weiter.

Eine Alternative ist die Übertragung des bestehenden Vertrags auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber. Allerdings können hier Konditionen ungünstiger sein, warnt die DCS Deutsche Clearing Stelle. Dies ist außerdem die Option mit dem höchsten bürokratischen Aufwand für beide Seiten.

Sind die beiden genannten Varianten nicht möglich oder gewünscht, ist ein Neuabschluss immer möglich, da Arbeitnehmer ein gesetzlich garantiertes Anrecht auf eine Entgeltumwandlung im Zuge einer bAV haben.

Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung in der Regel nicht möglich

Eine Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung ist in der Regel aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich. Selbst wenn, wäre sie laut DCS Deutsche Clearing-Stelle nicht oft sinnvoll, da die steuerlichen Vorteile der bAV verloren gehen. Zudem laufen hohe direkte Zahlungen von Steuern und Sozialabgaben auf.

bAV wird laut Makler-Votum weiter an Relevanz gewinnen

Die Verbreitung der bAV stagniert seit einigen Jahren beinahe. Trotzdem ist die Mehrheit der Makler überzeugt, dass die Relevanz des bAV-Geschäfts in den nächsten fünf Jahren weiterhin zunehmen wird. Das zeigen Zahlen aus der Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2025“. Demnach messen heute knapp 60% der Sparte eine hohe Bedeutung zu, 65,9% gehen davon aus, dass die Relevanz künftig noch steigen wird. (js)

 

Absicherung von Frauen: Umdenken in der Beratung, aber wie?

Wenn es um die Altersvorsorge von Frauen geht, gibt es bei vielen Beratern noch Fragezeichen. „Muss ich Frauen wirklich anders beraten als Männer?“ Das Bewusstsein für den Gender Pension Gap ist bei vielen Akteuren da, doch nun heißt es: Lösungen finden und Vertriebsansätze neu denken.

Das Bewusstsein ist da – und es wächst bei allen Beteiligten: Viele Frauen stehen im Alter vor ihrem persönlichen Gender Pension Gap – einer Rentenlücke, die durch bestimmte Ereignisse, Entscheidungen und Aufgaben im Leben entstanden ist. Denn bekanntlich wird vor allem die Care-Arbeit (Betreuung der Kinder, Pflege der Eltern etc.), die weiterhin oft bei Frauen liegt, nicht bezahlt. In ihren Jobs hingegen treten viele Frauen aus diesen Gründen kürzer und gehen über Jahre in Teilzeit. Die Auswirkungen auf ihre Rente sind klar – zumindest für Makler und Versicherer. Aber viele schieben das Thema Vorsorge vor sich her oder gehen es gar nie an. Doch es gibt ja Lösungsansätze und die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.

Branchenübergreifender Dialog

Auf dem GERMAN EQUAL PENSION SYMPOSIUM (GEPS), das am 23.06.2025 in Köln stattfand, hieß es daher an einem Plakat an der Wand: „Altersarmut ist keine Überraschung, sondern ein Resultat.“ Die Versicherungsbranche, besonders Versicherer und Makler, kennt das Problem genau und kann Lösungen bieten. Doch dazu sind branchenübergreifender Dialog und Aktionen notwendig. Zum dritten Mal kamen nun Expertinnen und Experten aus der Branche mit vielen weiteren Interessierten zusammen. Sie alle eint die Mission, die Rentenlücke aus Teilzeitjobs sichtbar zu machen und im besten Fall Wege aufzuzeigen, wie diese geschlossen werden kann. Die Initiatorin, Cordula Vis-Paulus, Versicherungsmaklerin und bAV-Expertin, hatte zahlreiche Unternehmen, Personalverantwortliche, Experten aus der Versicherungs- und Finanzbranche, Verbände und Politik sowie Mütter, Väter und Care-Gebende zu diesem intensiven Austausch eingeladen.

Unter anderem diskutierten Ute Thoma, Leitung Geschäftsfeld Unternehmenskundenvorsorge bei Die Bayerische, Prof. Dr. Michael Hauer, Geschäftsführer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), Nadine Lauser, bAV-Expertin bei der Stuttgarter, Martin Bodynek von der Versicherungskammer Bayern (VKB), Dr. Marlene Waske von Arete Ethik Invest sowie Martin Gattung, Geschäftsführer Aeiforia, über das Thema.

Frauen auf ihre Vorsorge ansprechen – aber wer, wo und wie?

Die Fragestellung: Führen familiäre Care-Arbeit und Teilzeit zu Altersarmut? Die großen Stellschrauben sehen die Expertinnen und Experten vornehmlich in der privaten und betrieblichen Vorsorge. Und klar – Versicherer bieten die Produkte. Doch es ging auch um die Frage: Wie kommen diese bei den Betroffenen an? Wie und wo lassen sich Frauen am besten auf diese Themen ansprechen?

Hier stehen unter anderem die Arbeitgeber in der Verantwortung. Für gute betriebliche Vorsorge gab es auf dem Event daher auch allerhand Beispiele aus unterschiedlichen Branchen. Vis-Paulus betont, dass Unternehmen einen entscheidenden Beitrag zur Lösung des Gender Pension Gap leisten können. Gleichzeitig sei dies auch eine große Chance: „Unternehmen, die Verantwortung übernehmen, verbessern ihr Image, erhöhen ihre Arbeitgeberattraktivität und profitieren in vielerlei Hinsicht – von geringerer Fluktuation bis hin zu höherer Produktivität.“

Und zwischen dem Vorsorgeprodukt und dem Arbeitgeber bzw. Beschäftigten steht der Vermittler und braucht ebenfalls die Tools und Ansprachemöglichkeiten für eine individuelle Beratung z. B. von Frauen. Betont wurde mehrfach, dass viele Frauen aufgrund ihrer Lebenskurven eben doch anders beraten werden müssen als (vor allem) Männer, die durchgehend in Vollzeit arbeiten können. Denn Unterbrechungen wie in der Elternzeit und z. B. damit einhergehende Beitragsfreistellungen oder Teilzeitbeschäftigung müssen mitgedacht werden in der Vorsorge. Der Berater wurde daher in diversen Vorträgen auch z. B. als „Coach“ oder „Risikoberater“ beschrieben – und explizit nicht als Produktverkäufer. Es gilt, neue Wege zu finden und Impulse und Ideen aufzugreifen, um das Thema „Altersvorsorge für Frauen“ anders anzugehen als bisher. Oder wie bereits bei der Eröffnung der Veranstaltung gesagt wurde: „Wir sind hier, um Gewohnheiten zu ändern.“

„Der Beginn muss vom Ergebnis her gedacht werden“

Vis-Paulus zieht ihr Fazit zum diesjährigen GEPS und bringt es für AssCompact so auf den Punkt: „Im dritten Jahr unseres Engagements bemerken wir noch ganz andere Effekte, die wir initiiert haben: Die Branche erfindet sich neu! Versicherer, MaklerInnen und VermittlerInnen finden sich zusammen und teilen ihr Wissen – im Mittelpunkt steht die Mission, das Verantwortungsbewusstsein, das Verständnis für gerechte Renten, auskömmliche Renten, das Finden und Ausprobieren neuer Zugangswege.“

Und sie betont: „Beratung und Aufklärung sind der Schlüssel zu besserer, fairerer Versorgung. Diese Community versteht ihren Auftrag ganzheitlicher, als ein Produkt an die Frau zu bringen. Die Vorreiter der Branche leben, dass die Qualität einer Altersvorsorge nicht mit einer Antragsunterschrift endet, sondern mit einem prall gefüllten Ruhestandskonto beginnt: ‚Der Beginn muss vom Ergebnis her gedacht werden.‘“

Verhaltensökonomische Ratschläge, keine Produktempfehlungen

Auch sieht Vis-Paulus, dass die GEPS-Community diesen Weg gehe, habe sie auf dem GEPS gezeigt: Die entscheidenden Tipps für ein prall gefülltes Ruhestandskonto, das die Lebenskurven und -abenteuer gut bewältigt, waren aus ihrer Sicht verhaltensökonomische Ratschläge, keine Produktempfehlungen.

„Denn eines ist klar: Im ersten Drittel unseres Lebens leben wir von dem, was wir von daheim mitbekommen und im zweiten Drittel säen wir, was wir im dritten Drittel ernten. Die Rente ist das Ergebnis unserer kleinen und großen, bewussten und unbewussten Entscheidungen zwischen 20 und 60!“, so Vis-Paulus. (lg)

Bild: © GEPS

 

bAV individuell beraten, einfach und effizient

Obwohl die bAV gesetzlich gefördert und vom Arbeitgeber unterstützt wird, nutzen viele Beschäftigte dieses Angebot nicht – vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und bei Geringverdienenden ist die bAV unterrepräsentiert. Dabei wird die bAV als zweite Säule der Altersvorsorge immer wichtiger.

Ein Beitrag von Martin Bockelmann, Gründer und Co-CEO der Xempus AG

Die aktuellen GDV-Zahlen zeigen: Die Zahl der bAV-Verträge liegt auch 2024 bei rund 16,5 Millionen – ein nahezu unveränderter Wert gegenüber dem Vorjahr. Besonders deutlich wird die Stagnation in kleinen Unternehmen: Laut der Arbeitgeber- und Trägerbefragung 2023 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bieten in Kleinstbetrieben mit bis zu vier Beschäftigten lediglich 25% der Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung (bAV) an. Noch geringer fällt der Anteil auf Beschäftigtenebene aus – nur rund 19% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesen Betrieben verfügen über eine bAV. Gerade Geringverdienende, Teilzeitkräfte und junge Mitarbeitende profitieren bislang häufig nicht von dieser zusätzlichen Altersvorsorge.

Gleichzeitig stellt der demografische Wandel das gesetzliche Rentensystem vor erhebliche Herausforderungen. Die Bevölkerung altert, die Lebenserwartung steigt, und die Zahl der Erwerbstätigen sinkt. Dies führt dazu, dass immer weniger Beitragszahlende für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen müssen.

Angesichts dieser Entwicklung – und des sich verschärfenden Fachkräftemangels – gewinnt die betriebliche Altersversorgung zunehmend an Bedeutung. Sie wird zu einer wichtigen Ressource – sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch für ihre Beschäftigten.

Beratung transparent gestalten – für mehr Durchdringung

Doch genau hier wird die Komplexität der bAV zur Herausforderung. Denn nur wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Vorteile einer bAV verstehen und den Mehrwert erkennen, werden sie das Angebot auch annehmen.

Viele Beschäftigte wissen nicht, wie groß ihre Rentenlücke ist, wie sich die durchschnittliche Lebenserwartung verändert hat oder welche Vorteile die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung bietet. Wer hier in der Beratung Transparenz schafft, zeigt den echten Wert der bAV. Datenbasierte Tools zur Berechnung der Versorgungslücke, Lebenserwartungssimulatoren oder interaktive Modellrechnungen helfen dabei, abstrakte Themen greifbar zu machen – und schaffen Vertrauen. Genau das überzeugt. Denn wer die eigene Versorgungssituation versteht, trifft fundiertere Entscheidungen und erkennt die Vorteile einer bAV.

Effizienter, informativer, flexibler

Für Vermittlerinnen und Vermittler bedeutet das viel Aufklärungsarbeit. Dabei geht es nicht nur um das bAV-Angebot des Arbeitgebers, sondern auch darum, die Vorteile einer bAV für die eigene Vorsorge aufzuzeigen.

Digitale Lösungen unterstützen hier in der Beratung enorm. Sie automatisieren Routineaufgaben und sorgen für klare Abläufe. Visualisierungen helfen dabei, die bAV einfach und verständlich zu erklären.

Allein unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass in der bAV-Arbeitnehmerberatung nicht nur im Gespräch selbst Zeit eingespart werden kann, sondern sich auch die Vorbereitungszeit auf ein Wesentliches reduziert. Ein großer Vorteil – vor allem wenn es um die Beratung großer Belegschaften geht.

Unterschiedliche Voraussetzungen der Arbeitnehmer berücksichtigten

Wichtig dabei ist, die unterschiedlichen Voraussetzungen der Arbeitnehmer in der Beratung zu berücksichtigen – sowohl hinsichtlich ihres finanziellen Vorwissens als auch ihrer Lebenssituation, Prioritäten und Zukunftsplanung. Manche Arbeitnehmer benötigen eine grundsätzliche Einführung in das Konzept der bAV – mit Fokus auf einfache Sprache, grafische Darstellungen und konkrete Rechenbeispiele. Andere hingegen stellen tiefergehende Fragen zu steuerlichen Effekten, Versorgungslücken oder zur Portabilität im Jobwechsel.

Daher haben wir unsere bAV-Arbeitnehmerberatungsstrecke im XEMPUS advisor weiter ausgebaut, damit der Beratungsprozess nicht nur effizienter, sondern auch flexibler gestaltet werden kann.

Vermittlerinnen und Vermittler können zukünftig zum Beispiel mit wenigen Klicks die Argumentationshilfen auswählen, die zu dem Wissensstand und den Bedürfnissen des Arbeitnehmers passen. Gleichzeitig ermöglichen weitere interaktive Visualisierungen eine greifbare Vorteilsargumentation.

Durch den individuellen Aufbau der Beratungsinhalte lassen sich bei Bedarf die Beratungsgespräche auf das Wesentliche reduzieren. Das spart nicht nur Zeit, sondern schafft Vertrauen und höhere Abschlussquoten.

bAV für alle – zukunftsfähig und skalierbar

Die betriebliche Altersversorgung ist relevanter denn je: Angesichts des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und sinkender gesetzlicher Renten braucht es einfache, verständliche und passgenaue Lösungen. Digitale Prozesse helfen Komplexität zu reduzieren, skalierbar zu werden und Transparenz zu schaffen.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Xempus ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Xempus. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Martin Bockelmann

bAV: Kollektive Invaliditätsabsicherung für Nachwuchskräfte

Auf der Suche nach geeignetem Nachwuchskräften können Ausbildungsbetriebe mit Benefits punkten. Die kollektive Absicherung der Berufsstarter gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der bAV sorgt für einen Wettbewerbsvorteil.

Ein Beitrag von Björn Feigl, Leiter Wissens- und Vertragsmanagement bAV bei Dialog Lebensversicherungs-AG

Der Wettbewerb um geeignete Nachwuchskräfte wird für die Ausbildungsbetriebe zunehmend herausfordernd. In vielen Branchen zeichnet sich schon heute ein mitunter düsteres Bild: Die Betriebe können kaum noch alle angebotenen Ausbildungsstellen besetzen. Es mangelt an Bewerbungen oder benötigten Skills. In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt die Ausbildung zusätzlich an Stellenwert. Sie bietet bei schlechten Aussichten am Arbeitsmarkt die Chance, Nachwuchskräfte auf die Anforderungen des Betriebs auszurichten und relativ kostengünstig Zukunftssicherheit und eine ausgewogenere Altersstruktur im Betrieb zu etablieren.

Wie lassen sich Potenziale und Chancen bei der Suche nach geeigneten Kandidaten besser nutzen? Wie können passende Bewerber erreicht werden? Wie lässt sich die Anzahl der in Frage kommenden Bewerbungen steigern? Eine Stellschraube sind die angebotenen Benefits. Der Maßnahmenkatalog der Unternehmen ist dabei vielfältig: Kantine, Home-Office, Fitnessstudio, Jobticket und vieles mehr. Doch hebt sich der Ausbildungsbetrieb damit tatsächlich vom Angebot der Mitbewerber ab? Wohl kaum. Es sind unverwechselbare Maßnahmen gefragt, die nicht jeder Ausbildungsbetrieb bietet und die auf den Bedarf der Bewerber ausgerichtet sind. Eine oft unbeachtete Möglichkeit stellt die kollektive Absicherung der Berufsstarter gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar.

Große Versorgungslücke bei der gesetzlichen Absicherung

Warum liegt dort ein besonderer Handlungsbedarf? Durch die fehlende gesetzliche Absicherung klafft eine riesige Versorgungslücke, denn die Deutsche Rentenversicherung macht ihren Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung von fünf Jahren Versicherungszeit abhängig. Diese liegt zum Berufsstart regelmäßig nicht vor. Insbesondere junge Menschen und deren Familien sind großen finanziellen Risiken ausgesetzt, die schnell über die finanzielle Belastungsgrenze hinaus gehen können. Deshalb gehört die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei jungen Menschen zu den „Must haves“. Allerdings ist der Abschluss eines Privatvertrags kostspielig und von einer individuellen Gesundheitsprüfung abhängig. Außerdem beschäftigen sich Berufsanfänger nur ungern mit einem Worst-Case-Szenario, wie dem Fall einer frühen Berufsunfähigkeit.

Kollektive bAV-Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Berufsstarter

Wo liegen die Vorteile einer kollektiven bAV-Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Berufsstarter? Ein niedriges Eintrittsalter sorgt für einen günstigen Beitrag, von dem der Versicherte während der gesamten Laufzeit profitiert. Im Rahmen kollektiver Versorgungsmodelle lassen sich günstigere Vertragskonditionen realisieren. Der Versicherungsvertrag kann „technisch einjährig“ kalkuliert werden. Bei jüngeren Menschen fällt der Beitrag in diesem Fall entsprechend geringer aus, da er immer dem aktuell bestehenden Risiko entspricht. Im Rahmen von kollektiven Absicherungen ist darüber hinaus keine vollständige Gesundheitsprüfung nötig. Zwar dürften die Gesundheitsfragen für junge Menschen zu Beginn ihres Berufslebens kaum eine Hürde darstellen, aber risikobehaftete Hobbys würden bei einer individuellen, einzelvertraglichen Risikoprüfung negativ zu Buche schlagen. Ein dauerhaft höherer Beitrag wäre die Folge. Um auch in Zukunft optimal aufgestellt zu sein besteht die Möglichkeit der Nutzung einer Nachversicherungsgarantie. Bei bestimmten Ereignissen lässt sich der Versicherungsschutz an neue Lebenssituationen anpassen – wiederum ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Zahlreiche Vorteile

Die Vorteile, zukünftige Fach- und Führungskräfte selbst auszubilden, liegen auf der Hand. Ein unverwechselbares Angebot an Benefits kann als Türöffner dienen, junge Menschen für den Ausbildungsbetrieb zu begeistern. Kollektive Absicherungsmodelle im Rahmen der bAV halten eine Vielzahl von Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit. Günstige Beiträge, eine vereinfachte Gesundheitsprüfung, die Mitversicherung von risikobehafteten Hobbys und Nachversicherungsmöglichkeiten sorgen für eine unverwechselbare Aufwertung des Benefit-Katalogs und sorgen für Zukunftssicherheit.

Darüber hinaus trifft das Angebot auf großen Bedarf und bietet die Chance, mit Berufsstartern im Hinblick auf die individuelle Versorgungssituation ins Gespräch zu kommen. Denn nach dem Ende der Ausbildung stellt sich für die Arbeitgeber unmittelbar eine neue Frage: Wie kann ich meine Fachkräfte langfristig binden? Und auch hier kann das Angebot einer andauernden Absicherung gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der bAV die Weichen stellen, um sich im Wettbewerb um die besten Fachkräfte durchzusetzen.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Die Dialog Lebensversicherungs-AG ist dort als Aussteller vertreten. . Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag der Dialog. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Björn Feigl