AssCompact suche
Home

0955

Assekuranz bAV allgemein

Steuerrechtliche Herausforderungen bei der GGF-Versorgung

Die steuerrechtliche Anerkennung der betrieblichen Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer stellt Unternehmen vor Hürden – besonders, wenn es um die Einhaltung von Probezeiten und die Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung geht. Wie sieht die derzeitige Rechtsprechung aus?

Ein Gastbeitrag von Christina Thomas, Syndikusrechtsanwältin, Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) unerlässlich. GGFs sind gut beraten, über eine betriebliche Altersversorgung nachzudenken, da diese nicht (ausreichend) über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind. Aufgrund der rechtlichen Stellung des GGFs kann dieser aktiv an der Einrichtung einer bAV mitwirken und – im Gegensatz zu Arbeitnehmern- auf dessen Ausgestaltung Einfluss nehmen.

Dem GGF stehen die verschiedenen Durchführungswege zur Verfügung, wobei auch die arbeitsrechtliche Zusageart eine Rolle spielen sollte. Sowohl die Beitragszusage mit Mindestleistung als auch die beitragsorientierte Leistungszusage sind denkbar. Ausschlaggebend hierfür ist meist die persönliche Haltung der Beteiligten hinsichtlich Rendite oder Haftung. Diese und noch weitere Einzelfragen müssen von dem Unternehmen gemeinsam mit dem GGF geklärt werden. Ohne einen fachlich fundierten Berater samt Steuerberater und Rechtsbeistand ist eine Entscheidung kaum zu treffen.

Steuerrechtliche Voraussetzungen

Eine Zusage einer bAV ist für das jeweilige Unternehmen erst sinnvoll, wenn dieses die jeweiligen Aufwendungen (Beiträge oder Zuwendungen) als Betriebsausgaben abziehen kann und diese auch für den einzelnen GGF nicht als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet wird. Dabei gelten spezielle Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung, die bei der Neueinrichtung einer bAV zwingend beachtet werden müssen (siehe Grafik).

Steuerrechtliche Herausforderungen bei der GGF-Versorgung

Neben der ersten Prüfebene, ob eine betriebliche Veranlassung vorliegt und damit ein grundsätzlicher Abzug als Betriebsausgaben in Betracht kommt, wird auf der zweiten Prüfebene verlangt, dass gewisse Voraussetzungen, wie z.B. Erdienbarkeit und Probezeit, erfüllt sind und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden kann. Das Erfüllen und Überblicken der Voraussetzungen stellen sich für die Beteiligten meist als unüberwindbare Herausforderungen dar. Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung haben neben den gesetzlichen Vorgaben weitere Prüfkriterien für die steuerliche Anerkennung entwickelt.

Eine Voraussetzung von vielen: Probezeit

Bei Erteilung einer Zusage einer bAV ist zwischen der unternehmensbezogenen und persönlichen Probezeit zu unterscheiden. Eine Zusage einer bAV ist dann anerkannt, wenn bereits bei Zusageerteilung

  • die „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des GGFs“ zuverlässig beurteilt werden kann (personenbezogene Probezeit) und
  • die „Ertragsaussichten der Gesellschaft“ zuverlässig abgeschätzt werden können (unternehmensbezogene Probezeit).

Hierzu hat das BMF mit Schreiben vom 14.12.2012 (IV C 2– S 2742/10/10001) festgelegt, dass die personenbezogene Probezeit zwischen zwei und drei Jahren als ausreichend anzusehen ist und eine unternehmensbezogene Probezeit in der Regel mindestens fünf Jahre betragen sollte.

Auf die steuerrechtliche beherrschende Stellung des GGF kommt es dabei nicht an. Von diesen Grundsätzen hat das BMF Sonderfälle aufgenommen, in denen die Probezeit entfallen kann (wie z.B. die Umwandlung der Gesellschaft, Vortätigkeit des Geschäftsführers).

Sonderfall: Entgeltumwandlung des GGFs?

Ob diese Voraussetzungen auch bei einer Entgeltumwandlung zu erfüllen sind, ist dem BMF-Schreiben nicht zu entnehmen, sodass man hier auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zurückgreift.

Der BFH hat sich bereits im Jahre 2018 (Urteil vom 07.03.2018– I R 89/15; BStBl. II 2019,70) damit beschäftigt, ob die steuerliche Anerkennung der Zusage an der fehlenden Erdienbarkeit scheitert, wenn der beherrschende GGF bestehende Gehaltsansprüche in eine Anwartschaft auf Leistungen der bAV umgewandelt hat. Grundsätzlich gilt eine Erdienbarkeitsfrist zwischen der Zusageerteilung und dem Zeitpunkt der (frühestmöglichen) Inanspruchnahme der bAV von zehn Jahren. Hierzu haben die Richter entschieden, dass die Erdienbarkeitsvoraussetzung bei einer echten Entgeltumwandlung nicht erfüllt sein muss. Bei der durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersversorgung disponiere der GGF wirtschaftlich betrachtet ausschließlich über sein eigenes (künftiges) Vermögen, indem er Aktivbezüge zugunsten künftiger Altersbezüge zurücklege. Daher müsse in diesen Fällen die Erdienbarkeit im Gegensatz zu einer rein arbeitgeberfinanzierten Zusage nicht eingehalten werden. Zudem haben die Richter eine Versagung der steuerlichen Anerkennung bei einer Entgeltumwandlung bestätigt, wenn insbesondere im Zusammenhang mit der Zusage eine (sprunghafte) Gehaltserhöhung erfolgt.

Auch für Probezeit anwendbar?

Ob diese Rechtsprechung nunmehr auch bei der einzuhaltenden Probezeit anwendbar ist, ist bislang strittig und ungeklärt. Das FG Düsseldorf hatte hierzu mit Urteil vom 16.11.2021– 6 K 2196/17 über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem unter anderem die Probezeit bei einer Entgeltumwandlung nicht eingehalten worden ist. Die Richter entschieden, dass der Umstand, dass dem GGF bereits unmittelbar nach der Gründung eine Zusage erteilt worden ist, nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führe. Grundsätzlich wird in ständiger Rechtsprechung des BFH (u.a. Urteil vom 28.04.2010– I R 78/08) die Probezeit für notwendig erachtet, jedoch liege hier ein Fall der echten Entgeltumwandlung, bei dem das Unternehmen gerade keine zusätzliche Belastung eingehe. Daher entschieden die Richter des FG Düsseldorf, dass eine Probezeit bei einer Entgeltumwandlung nicht eingehalten werden muss. Die Argumentation der Richter ist nachvollziehbar, jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Bundesfinanzhof hat unter dem Aktenzeichen I R 50/22 demnächst darüber zu entscheiden und wird hoffentlich die Rechtslage klären.

Im Zweifel sollte daher bei Einzelfragen über eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt die Sach- und Rechtslage geklärt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung positionieren wird.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Experten der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Christina Thomas

Der Schlüssel zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden

In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt die betriebliche Vorsorge immer mehr an Bedeutung. Swiss Life bietet mit ihrem ganzheitlichen Ansatz eine Lösung, die es ermöglicht, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und gleichzeitig die finanzielle Absicherung der Belegschaft zu gewährleisten.

Ein Gastbeitrag von Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Firmenkundengeschäft und Branchenversorgung bei Swiss Life

Die betriebliche Vorsorge von Swiss Life basiert auf drei wesentlichen Säulen für umfassenden Schutz:

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit Swiss Life Maximo steht eine flexible bAV-Plattform zur Verfügung, die Ertragsstärke mit Sicherheit verbindet. Das Produkt ermöglicht ein hohes Investment in Sachwerte wie Aktien, um Renditechancen zu nutzen, während gleichzeitig ein intelligenter Anlagemechanismus für die nötige Sicherheit sorgt.

Betriebliche Arbeitskraftabsicherung (bAKS)

Mit Swiss Life BU Pro können Arbeitgebende ihre gesamte Belegschaft gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Dies bietet Mitarbeitenden sofortigen Schutz und demonstriert die Wertschätzung des Arbeitgebers für ihre Arbeitskraft.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Die bKV ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und bietet Mitarbeitenden Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen oder Heilpraktikerbehandlungen. Dies fördert die Gesundheit der Belegschaft und reduziert Ausfallzeiten.

Digitalisierung als Schlüssel zur Verbreitung

Um die Beratung und Verwaltung der betrieblichen Vorsorge zu vereinfachen, hat Swiss Life gemeinsam mit der Xempus Deutschland GmbH eine innovative digitale Plattform entwickelt. Mit dem Swiss Life Vorsorge-Manager bieten wir Vermittelnden, Firmenkunden und deren Mitarbeitenden eine intuitive und effiziente Lösung, um alle Vorsorgebausteine – bAV, bAKS, bKV – beraten zu können.

  • Vermittelnde profitieren insbesondere vom Budgetberater von Xempus für die Arbeitgeberberatung, um das Vorsorgebudget für die Mitarbeitenden zu ermitteln.
  • Arbeitgebende erhalten Zugang zu effizienten Verwaltungstools.
  • Mitarbeitende können ihre bAV-Verträge einsehen, sich über ihre Rentenlücke informieren und Entgeltumwandlungen abschließen.
Swiss Life Maximo: Innovative bAV-Lösung mit überzeugenden Vorteilen

Mit dem Versicherungstarif Swiss Life Maximo setzt Swiss Life seit über zehn Jahren Maßstäbe in der betrieblichen Altersversorgung. Mit einem Höchsteintrittsalter von 65 Jahren stellt der Versicherer zudem sicher, dass alle Mitarbeitenden über einen einzigen Versicherungstarif in den Durchführungswegen Direktversicherung und Unterstützungskasse sowie Direktzusage versorgt werden können.

  • Maximale Renditechancen: Swiss Life Maximo ermöglicht bereits ab Vertragsbeginn ein Investment von nahezu 100% in Sachwerte wie Aktien.
  • Intelligenter Sicherungsmechanismus: Ein ausgeklügelter Anlagemechanismus sorgt für tägliche Überwachung und bei Bedarf Sicherung des Vertragsguthabens.
  • Flexible Garantieoptionen: Arbeitgeber können zwischen einer Bruttobeitragsgarantie von 80% oder 60% wählen.
  • Nachhaltige Anlagemöglichkeiten: Über 180 Anlagestrategien, Einzelfonds und ETFs stehen zur Verfügung, darunter zahlreiche nachhaltige Optionen, die ESG-Kriterien erfüllen.
Fazit

Die ganzheitliche betriebliche Vorsorge von Swiss Life, kombiniert mit der digitalen Plattformlösung, bietet Arbeitgebenden ein leistungsstarkes Instrument zur Mitarbeitendengewinnung und -bindung. In Zeiten des Fachkräftemangels können sich Unternehmen damit als attraktive Arbeitgebende positionieren. Und die Beschäftigten profitieren von einem umfassenden Schutz, der ihre finanzielle Sicherheit in verschiedenen Lebenssituationen gewährleistet.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Die Swiss Life ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Swiss Life. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Hubertus Harenberg

Innovation in der bKV: Allianz setzt neue Maßstäbe

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) erfreut sich bei Firmen und Mitarbeitenden zunehmender Beliebtheit – mit Potenzial für Vermittler. Die Allianz hat ihre bKV weiterentwickelt und im April mit „MeineGesundheit“ ein neues Tarifkonzept auf den Markt gebracht. Wie die neue bKV funktioniert.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) verzeichnet seit Jahren ein bemerkenswertes Wachstum: Im Jahr 2024 stieg die Zahl der Unternehmen in Deutschland, die ihren Mitarbeitenden eine vollständig arbeitgeberfinanzierte bKV anbieten im Vergleich zum Vorjahr um rund 44% auf über 56.000. Bereits 2023 lag die Zuwachsrate bei rund 42%, wie Zahlen des PKV- Verbands (Stand: 13.05.2025) zeigen. Diese Entwicklung unterstreicht, dass in Zeiten des Fachkräftemangels immer mehr Unternehmen die Vorteile einer bKV erkennen und nutzen. Sie dient als effektives Mittel, um qualifizierte Mitarbeitende zu finden, langfristig an die Firma zu binden und gleichzeitig einem hohen Krankenstand vorzubeugen. Die bKV wird von Arbeitnehmer:innen sehr geschätzt, da sie eine ideale Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung darstellt. Mitarbeitende profitieren ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten von den Gesundheitsleistungen. 

Vor diesem Hintergrund hat die Allianz ihre bKV weiterentwickelt und mit „MeineGesundheit“ ein neues Tarifkonzept auf den Markt gebracht. Dieses ist seit April 2025 verfügbar und bietet sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen als auch für Vermittler:innen attraktive Vorteile. „Für die Besten. Nur das Beste.“ lautet der Slogan des neuen Konzeptes. Es ermöglicht Unternehmen, „ihren Besten“ – also ihren Mitarbeitenden – Wertschätzung entgegenzubringen. Und das bereits ab fünf Versicherten. Unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat versichert. 

Kern der neuen bKV ist der Budgettarif „MeineGesundheit“, der alle wichtigen Leistungen umfasst. Daneben stehen noch Zusatz-Optionen für Sehhilfen und Zahn außerhalb des Budgets zur Verfügung. Damit erhält der Arbeitgeber mehr Flexibilität und kann den Fokus auf die Bereiche Vorsorge und Versorgung legen. Und die Zusatz-Optionen sorgen dafür, dass erlebbare Leistungen für Sehhilfe und Zahn genutzt werden können, ohne das Grund-Budget zu belasten. Ergänzend können noch Bausteine wie z.B. Krankenhaus, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld eingebunden werden. 

Und so funktioniert die neue bKV der Allianz: 

Wie der Grafik zu entnehmen ist, wählen Arbeitgeber im ersten Schritt das jährliche Gesamtbudget pro Mitarbeitenden (zwischen 300 und 1.500 Euro). Im nächsten Schritt entscheiden sie sich für eine von drei Absicherungsniveaus im Bereich Sehhilfen – innerhalb des Budgets oder aus einem Extratopf. 

  • Option „Sehhilfe“: 75% der Rechnung einer Brille/Kontaktlinsen und 100% einer operativen Sehschärfenkorrektur werden aus dem Jahresbudget bis zur Budgetobergrenze erstattet. 
  • Option „Sehhilfe 100“: 100% der Brille/Kontaktlinsen werden aus dem Jahresbudget bis zur Budgetobergrenze erstattet. 
  • Option „Sehhilfe Extra“: 75% der Rechnung einer Brille/Kontaktlinsen und 100% einer operativen Sehschärfenkorrektur werden aus einem zusätzlichen Budget in identischer Höhe, erstattet. Dieses Extrabudget steht nur für Sehhilfen zur Verfügung. 

Innovation in der bKV: Allianz setzt neue Maßstäbe

Ähnlich legen Unternehmen im dritten Schritt die Absicherung ihrer Belegschaft im Zahnbereich fest: Zahnleistungen werden entweder zu 100% (inklusive GKV-Leistungen) innerhalb des Budgets erstattet – oder können alternativ über einen separaten, ergänzenden Bausteintarif abgedeckt werden. 

Die neue bKV enthält noch weitere Besonderheiten. Zum einen gibt es eine Budgetverdopplung. Reicht eine versicherte Person ein Kalenderjahr lang keine Rechnungen über die bKV ein, verdoppelt sich das Budget im nächsten Jahr. Dieses Extra lässt sich auch gezielt einsetzen, um für das Folgejahr geplante, teure Gesundheitsleistungen zu finanzieren, beispielsweise einen umfangreichen Gesundheitscheck. In die bKV eingeschlossen ist auch eine Innovationsgarantie: Künftige neue, innovative Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert. 

Auch Vorsorge und ambulante Leistungen sind zentrale Bestandteile des Tarifes, um Mitarbeitende zu unterstützen, langfristig gesund zu bleiben. Die bKV übernimmt daher auch alternative Heilmethoden, die häufig nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Zusätzlich zu den finanziellen Leistungen bietet die Allianz Gesundheitsservices für bKV-Versicherte. Darunter eine medizinische 24-Stunden-Hotline, psychologische Coachings und Pflege-Assistance-Leistungen. Für Familienangehörige wurde eine neue Online-Antragsstrecke für die Tarife Budget, Zahn und Vorsorge entwickelt. Mit den erläuterten Neuerungen soll die Verbreitung der bKV unter den deutschen Unternehmen weiter vorangetrieben werden. 

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Experten der Allianz. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

Quelle Grafik: © Allianz

 

Private Altersvorsorge – was hat die neue Bundesregierung konkret vor?

Viel steht nicht drin im Koalitionsvertrag zur privaten Altersvorsorge. IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer hat für AssCompact analysiert, was die Bundesregierung vorhat. Zudem detailliert er die Gedanken hinter dem Reformvorschlag des Instituts, die Riester- und Rürup-Renten zusammenzulegen.

Eine Kolumne von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet man relativ wenig zum Thema private und betriebliche Altersversorgung. Im Wesentlichen sind es drei Bausteine, die angesprochen werden: Die Frühstartrente, die Reform der Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Zur bAV findet man letztendlich nur pauschale Aussagen wie zum Beispiel, dass die bAV gestärkt und vereinfacht und die Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel erhöht werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden kann, wird in keiner Weise angesprochen. Somit ist auch viel Spielraum bei der Umsetzung vorhanden – wir müssen uns also gedulden, wohin hier die Reise geht.

Die Frühstartrente soll jedoch bereits zum 01.01.2026 eingeführt werden. Bei dieser sollen die Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro erhalten, die in ein Altersvorsorgedepot fließen. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein und das Kapital kann erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. Sicherlich ein guter Ansatz, der in Kombination mit einer reformierten Riester-Rente ein sehr gutes Gesamtkonstrukt ergeben kann.

„Neue“ Riester-Rente soll ohne Beitragsgarantien auskommen

Bei der „neuen“ Riester-Rente – wir nennen es ebenfalls wie bei der Frühstartrente Altersvorsorgedepot – ist ein Verzicht auf Beitragsgarantien vorgesehen sowie die Reduzierung von Kosten. Die Förderung soll gemäß Koalitionsvertrag insbesondere auf Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ausgelegt und möglichst einfach sein.

Wie dies konkret umgesetzt werden kann, dazu hat das IVFP einen detaillierten Reformvorschlag entwickelt. Bei diesem handelt es sich um ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien, das sowohl von Banken, Fondsgesellschaften als auch Versicherungsgesellschaften angeboten werden kann. Die Idee ist, dass das Altersvorsorgedepot bereits bei der Frühstartrente beginnt und bis in den Ruhestand behalten wird.

In der Rentenphase erhalten Sparer mindestens 50% des Kapitals als Rente, der Rest kann ausbezahlt werden. Im Kern sehen die Reformvorschläge die Möglichkeit vor, dass automatisch zwischen der Zulagenförderung (Zulagenmodus) und einer steuerlichen Förderung (Steuersparmodus) entschieden wird – je nachdem, was für Sparer günstiger ist. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Haushalte mit niedrigem Einkommen als auch besserverdienende Bürger eine optimal auf ihre finanzielle Situation zugeschnittene Förderung erhalten.

Zusammenschluss von Riester und Rürup?

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Neuausrichtung ist die Auszahlung der Grund- und Kinderzulagen an alle Vertragsinhaber – ohne die bisherige Hürde eines Mindesteigenbeitrags. Im Zulagenmodus wird die Zulagensystematik um einen Vorsorgeanreiz ergänzt, indem jedem zusätzlich eingezahlten Euro ein Zuschuss von 20 Cent aufgeschlagen wird. Als maximal förderfähiger Betrag soll die heute schon vorhandene Fördergrenze der 1. Schicht übernommen werden (29.344 Euro/58.688 Euro bei ledig/verheiratet), die bereits heute bei der Rürup-Rente besteht. Dies lässt sich alles erreichen, indem man die beiden aktuell schon vorhandenen staatlich geförderten Altersvorsorgewege – Riester-Rente und Rürup-Rente – zusammenlegt und die jeweils bessere Eigenschaft von beiden wählt. Damit würde man die bedeutendsten Schwachstellen beider Konstrukte entfernen wie z.B. die aufwendige Überprüfung der (un)mittelbaren Förderfähigkeit oder die Überprüfung des Vorjahreseinkommens bei der Riester-Rente.

Nach dem Motto „das Beste aus zwei Welten“ würde der Gesetzgeber mit der Zusammenlegung von Riester und Rürup mit relativ einfachen Schritten eine optimale Lösung für die private Altersvorsorge schaffen. Hoffentlich hat er den Mut dazu.

 

Betriebliche Vorsorge: Wertschätzung, die sich rechnet

In der dynamischen Geschäftswelt von heute sind die Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeitenden ein, wenn nicht sogar der entscheidende Erfolgsfaktor. Und Investitionen, die einen klaren wirtschaftlichen Nutzen bieten, werden vorrangig umgesetzt.

Maßgeschneiderte Ansprachekonzepte unterstützen Sie, Ihre Firmenkunden von den Vorteilen der betrieblichen Vorsorge zu überzeugen. Ganz gleich, ob Ihr Gesprächspartner Wert auf emotionale Bindung legt, den wirtschaftlichen Aspekt betont oder die soziale Verantwortung in den Vordergrund stellt – Sie haben stets die passenden Argumente.

Begeistern Sie mit einer emotionalen Ansprache, die die Wertschätzung des Arbeitgebers hervorhebt und überzeugen Sie mit einer ökonomisch fokussierten Argumentation, die den wirtschaftlichen Nutzen aufzeigt und finalisieren Sie Ihre Argumentation mit FirmenOnline – der digitalen Lösung für das betriebliche Vorsorgemanagement.

Welche Bereiche umfasst eine moderne betriebliche Vorsorge?

Betriebliche Vorsorge ist mehr als nur die Absicherung für das Alter. Heute ergänzen Möglichkeiten zum Schutz bei Krankheit, Invalidität und Tod sinnvoll die staatlich geförderte Vorsorge. Sie vereint präventive und absichernde Elemente. So kann die betriebliche Vorsorge zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und zur sozialen Verantwortung des Arbeitgebers beitragen. Sie bietet einen Mehrwert für alle.

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet eine attraktive staatliche Förderung für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber durch steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge. Für die betriebliche Altersversorgung bei der Allianz stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl: Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Welche Variante am besten ist, legen Sie gemeinsam mit dem das Unternehmen nach seinen individuellen Gegebenheiten fest.

Betriebliche Arbeitskraftsicherung

Mit der betrieblichen Arbeitskraftsicherung (bAKS) bietet der Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine staatlich geförderte Einkommensabsicherung über eine Berufsunfähigkeitsvorsorge oder eine Grundfähigkeitsvorsorge. Arbeitgeber können den besonderen Vorteil der Möglichkeit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung bieten. Bei Arbeitgeberfinanzierung ist das sogar grundsätzlich vollkommen ohne Gesundheitsfragen möglich.

Betriebliche Krankenversicherung

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV), die das Unternehmen für sein Personal abschließt, ist die perfekte Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung. Mit der Zusatzversicherung profitieren die Mitarbeitenden von hochwertigen Gesundheitsleistungen – ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten!

Darum ist betriebliche Vorsorge für Unternehmen sinnvoll:
  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung und -motivation: Wertschätzung wirkt – durch betriebliche Vorsorge geben Unternehmen ihren Teams das Gefühl, am richtigen Ort zu sein.
  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität: Unternehmen können die Angebote der betrieblichen Vorsorge als Top-Benefit nutzen und es damit Fachkräften leichter machen, sich für sie zu entscheiden.
  • Übernahme gemeinsamer Verantwortung: Unternehmen zeigen durch betriebliche Vorsorge, dass ihnen ihre Mitarbeitenden am Herzen liegen.
Für jede Gesprächssituation die richtige Ansprache und Argumente
  • Wertschätzung als Erfolgsfaktor: Dieses Ansprachekonzept hilft Ihnen, Ihre Kundinnen und Kunden auf einer emotionalen Ebene abzuholen und zu erreichen. Die emotionale Ansprache, die die Wertschätzung des Arbeitgebers betont, zielt darauf ab, die Bindung und das Engagement der Mitarbeitenden zu stärken.
  • Betriebliche Vorsorge rechnet sich: Diese Ansprache richtet sich besonders an Entscheidungsträger:innen die Effizienz und Rentabilität schätzen und betont den finanziellen Nutzen. Diese Vorsorge schafft Wettbewerbsvorteile und kann den langfristigen Erfolg des Unternehmens absichern. Die weiterentwickelte Benchmarkanalyse unterstützt Sie dabei durch wirtschaftliche Betrachtungen und Argumente.
  • Assistance in der Arbeitskraftsicherung: Die Allianz leistet mehr als nur eine Rente: Unser Partner steht betroffenen Versicherten im Bedarfsfall zuverlässig zur Seite und bietet persönliche und individuelle Unterstützung durch Expertinnen und Experten. Kein Callcenter, keine vorgefertigten Standardantworten. Auf die Assistance in der Arbeitskraftsicherung ist Verlass.
  • FirmenOnline: Mit FirmenOnline können Sie und Ihre Firmenkunden alle Verwaltungsprozesse rund um die betriebliche Vorsorge digital abwickeln und beschleunigen – so vereinfachen Sie deutlich bestehende Prozesse. Verwalten Sie Verträge der betrieblichen Altersvorsorge sowie der betrieblichen Krankenversicherung mit einem Tool und melden beispielsweise neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Gruppenvertrag an nehmen ganz einfach Änderungen im Bestand vor. Damit sparen Sie Aufwand, Kosten und Zeit. Nutzen Sie unsere Komplettlösung für ein effizientes betriebliches Vorsorgemanagement.

Betriebliche Vorsorge der Allianz – Vorteile aus einer Hand – für das ganze Team. Mehr Info gibt es hier.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Experten der Allianz Lebensversicherungs-AG. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 

AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2025

Wer sind die Maklerfavoriten in der betrieblichen Altersversorgung? Wie steht es um die Zukunft einer der bAV-Vermittlung? Und: Welche Versicherer erhalten die höchsten Zufriedenheitswerte? Die neue Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2025“ verrät es.

Die Studie präsentiert die Ergebnisse, an welche Versicherer unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten bei der bAV das meiste Geschäft vermitteln, aber auch, wie es um die Zufriedenheit der Befragten mit den Produktanbietern bestellt ist. Außerdem widmet sich die Studie der Frage nach der Zukunft der bAV-Vermittlung.

Studienbestellung

Dr. Mario Kaiser, kaiser@bbg-gruppe.de, 0921 75758–33

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com

 
Kontaktieren Sie
Dr. Mario Kaiser

Betriebliche Vorsorge ist ein Muss

Von einer guten bAV und bKV profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Jedes Unternehmen, auch Klein- und Mittelständler, sollten entsprechende Lösungen anbieten. Der Aufwand dafür ist sehr gering, der Nutzen umso größer.

Ein Gastbeitrag von Stefan Huhn, Vorstand der R+V Krankenversicherung AG, Dr. Stefan Mohr, Berater Maklergeschäft bAV, Condor Lebensversicherungs-AG und Kurt Wolfers, Vertriebsbeauftragter bAV, R+V Lebensversicherung AG

Der Bedarf nach chancenorientierten und zugleich verlässlichen Produkten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nimmt stetig weiter zu. Das liegt nicht zuletzt daran, dass auch die Notwendigkeit nach einer renditestarken Versorgung im Alter immer mehr an Bedeutung gewinnt. Um den Ansprüchen des Marktes gerecht werden zu können, bieten die R+V und Condor einen speziell für den Maklermarkt entwickelten bAV-Tarif an: „R+V-FirmenRente Smart+Easy“ und bei Condor „Congenial bAV Smart+Easy“.

Welche Kriterien muss ein gutes bAV-Produkt aus Maklersicht erfüllen?

Ein guter bAV-Tarif zeichnet sich dadurch aus, dass er flexibel an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden kann und dabei gleichzeitig auf eine hohe Rendite setzt. Dabei sollte er die gängigen Durchführungswege Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage (boLZ) bedienen können. Für Pensionszusagen sollte zudem auch eine echte Leistungszusage erteilt werden können. Zudem sollte der Tarif die Risikobereitschaft der Kunden abbilden können. Deshalb sollte er die Optionen zwischen einer Beitragsgarantie von marktüblichen 80% zum Rentenbeginn und einer noch höheren Chancenorientierung von 60% anbieten können – wie es bei der „R+V-FirmenRente Smart+Easy“ der Fall ist.

Hinter bAV-Produkten verbergen sich komplexe versicherungsmathematische Berechnungen, eine Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen und eine professionelle Kapitalanlage. Für den Kunden sollte das Produkt Folgendes sein: einfach und erfolgreich. Deshalb wird die Kapitalmarktanlage des chancenorientierten Teils von den R+V-Anlagespezialisten übernommen. Der Garantieteil wird währenddessen im R+V-Sicherungsvermögen verwaltet.

Auf einen hohen Kundennutzen kommt es an

Vorsorgelösungen sollten dem Kunden durch eine professionelle Geldanlage eine Partizipation am Wachstum des Kapitalmarkts ermöglichen. Zugleich muss die gewählte Beitragsgarantie zum Rentenbeginn sichergestellt werden. Um den Kundennutzen zu maximieren, sollte dabei ein möglichst hoher Anteil in das chancenorientierte Kapital investiert werden.

Durch die aktiv gemanagte Anlagestrategie kann das Geld für die Kunden optimal am Kapitalmarkt angelegt werden. Dabei wird die Aufteilung regelmäßig überprüft und angepasst. Falls externe Einflüsse es erfordern, auch täglich. Diese Strategie sorgt zum einen für einen signifikanten Mehrwert und zum anderen für Stabilität, kombiniert mit langfristig attraktiven Renditechancen.

Um in der Ansparphase dauerhaft von den Renditechancen profitieren zu können, sollte bewusst auf ein automatisches Lock-In-Verfahren zur Garantieerhöhung verzichtet werden. Abgerundet wird das Ganze durch ein automatisches Ablaufmanagement.

Warum sich die betriebliche Gesundheitsvorsorge lohnt

Gesundheit ist für viele Deutsche der wohl wichtigste Aspekt im Leben. Gesunde Mitarbeitende sind nicht nur zufriedener und produktiver, sie fehlen auch seltener am Arbeitsplatz. Daher setzen immer mehr Unternehmen auf eine umfassende betriebliche Gesundheitsvorsorge. Eine durchdachte betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet dabei weitreichendere Vorteile als eine klassische Gehaltserhöhung und bietet Mitarbeitenden bereits mit kleinem Invest eine spürbare Nettolohnerhöhung für Gesundheitsleistungen.

Leistungsstarke bKV-Tarifmodelle

Budgettarife haben sich in der bKV als besonders attraktiv erwiesen, da sie eine Vielzahl an Leistungen für professionelle Zahnreinigungen, für Brillen und Kontaktlinsen oder für umfassende Vorsorgeuntersuchungen bieten und flexibel auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden eingehen. Der richtige Tarif sollte grundsätzlich keine Subbudgets oder Budgetkürzungen beinhalten und flexibel mit Bausteintarifen vereinbar sein.

Hierbei wird oft eine Kombination mit Zahnersatztarifen nachgefragt, die als Budget- beziehungsweise Prozentlösungen oder einer Mischung aus beiden Ansätzen wie beispielsweise im R+V-GesundheitsKonzept PROFIL angeboten werden. Eine Beitragsfreistellung mit Leistungsanspruch in entgeltfreien Zeiten garantiert eine verlässliche Absicherung von Mitarbeitenden, auch wenn sie beispielsweise länger krank sind oder Kinder großziehen.

Ergänzende Gesundheitsservices

Zusätzliche Gesundheitsservices wie Gesundheitstelefone für medizinische Fragen, Facharztterminservice oder Unterstützung im Pflegefall, ergänzen die Tarifleistungen sinnvoll. Digitale Angebote wie Coachings zu Ernährung und mentaler Gesundheit sind über interaktive Plattformen oder Apps leicht zugänglich.

Einfache und effiziente Prozesse

Um die bKV erfolgreich umzusetzen, sind effiziente und einfache Prozesse unerlässlich. Hierzu gehören digitale Lösungen wie Antrags- und Abschlussstrecken, Verwaltungsportale für Arbeitgeber und die Leistungseinreichung per App. Diese modernen Ansätze machen die betriebliche Gesundheitsvorsorge unkompliziert und zeitsparend.

Kompetente Beratung durch Spezialisten

Eine weitere Erfolgskomponente liegt in kompetenter Beratung und spezialisierter Unterstützung durch persönliche Ansprechpartner, die Vermittlern bei der Umsetzung der bKV zur Seite stehen und Zugang zu individualisierbaren Marketingunterlagen wie Mitarbeiterkarten, Microsites oder Arbeitgeberbroschüren schaffen. Die R+V beispielsweise verfügt über ein ganzes Team mit bKV-Experten, die bei Fragen zur Verfügung stehen.

Die betriebliche Gesundheitsvorsorge bietet Unternehmen eine Möglichkeit, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu fördern und sich gleichzeitig einen Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte zu sichern. Investitionen in die Mitarbeitergesundheit sind weit mehr als eine normale Gehaltserhöhung – sie sind eine Investition in ein produktiveres und zufriedeneres Team.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Die R+V ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von der R+V. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Kurt Wolfers
Dr. Stefan Mohr
Stefan Huhn

Es hakt bei zusätzlicher Altersvorsorge

Viele Menschen fürchten um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Zugleich sorgt mehr als jeder Dritte nicht zusätzlich vor. So verfügen rund 38% weder über eine bAV noch einen Riester-Vertrag. Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor drohender Altersarmut, vor allem für bestimmte Bevölkerungsgruppen.

Das Schreckgespenst Altersarmut treibt viele Menschen hierzulande um. So berichten über 60% der 18- bis 60-jährigen Deutschen derzeit von einer ausgeprägten Angst vor Altersarmut. Groß ist die Sorge vor allem bei Frauen und jüngeren Menschen unter 40 Jahren. Dies geht aus dem Altersvorsorge Monitor 2025 von Nordlight Research und dem Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) hervor.

Zugleich sorgen immer seltener Beschäftigte in Form einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) oder eines Riester-Vertrags zusätzlich für das Alter vor, wie die Deutsche Rentenversicherung warnt. Der Trend sei eher rückläufig. Werden die staatlich geförderte private und betriebliche Vorsorge gemeinsam betrachtet, zeigen Zahlen des Berichts zur „Verbreitung der Altersvorsorge 2023“ folgendes Bild: Gut sechs von zehn (62%) sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sorgen über eine bAV oder einen Riester-Vertrag für das Alter vor. Dies heißt aber im Umkehrschluss, dass 38% keine Anwartschaften auf eine Zusatzvorsorge über eine bAV oder Riester erwerben.

Einige Berufsgruppen besonders betroffen

Besonders hoch ist der Anteil der Beschäftigten ohne zusätzliche Altersvorsorge in den neuen Ländern, bei jüngeren Beschäftigten, aber auch bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und Familien mit drei oder mehr Kindern. Auch Geringverdiener und Personen ohne beruflichen Bildungsabschluss sind besonders betroffen. Laut Alterssicherungsbericht 2024 beträgt der Anteil ohne zusätzliche Altersvorsorge bei Geringverdienern mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat knapp 55%. Rund 65% davon sind Frauen.

Was Beschäftigte davon abhält, zusätzlich vorzusorgen

Für das Fehlen einer betrieblichen Altersversorgung werden von den Beschäftigten ohne bAV allen voran fehlende Angebote des Arbeitgebers genannt (41%). 20% sagen, sich nicht mit dem Thema beschäftigt zu haben, 15% machen für eine fehlende zusätzliche Absicherung zu hohe Beiträge verantwortlich. Bei Beschäftigten ohne Riester-geförderte Altersvorsorge ist der mit Abstand am häufigsten genannte Grund, die Angebote würden sich nicht lohnen (39%). Weitere oft angeführte Ursachen sind auch hier fehlende Beschäftigung mit der Thematik (24%), bereits vorhandene andere Formen der Altersvorsorge (21%), zu hohe Beiträge (19%) und die Komplexität der Angebote (17%, Mehrantworten möglich).

Beiträge oft zu gering

Die Deutsche Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass es auch auf die Höhe der zusätzlichen Vorsorge ankomme. Denn oftmals gebe es zwar Verträge, es werde aber zu wenig gespart. Einen weiteren Haken gebe es auch bei der Qualität der Risikoabsicherung, etwa in puncto Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenschutz.

Auch Bürger halten ihre Sparanstrengungen für nicht ausreichend

Wie ein weiterer Blick in den eingangs erwähnten Altersvorsorge Monitor 2025 zeigt, gehen nur 5% der Bundesbürger davon aus, bereits ausreichend für ihr Alter vorgesorgt zu haben bzw. vorsorgen zu können. Für viele ist die private Altersvorsorge ein wichtiges Sparziel. Die Zufriedenheit mit der bisherigen Zielerreichung ist laut Studie aber gering. Drei Viertel sehen den Staat in besonderer Verantwortung, die privaten Anstrengungen der Bundesbürger zur Altersvorsorge mehr als bisher zu unterstützen. (tik)

Lesen Sie außerdem:
 

Neue Wege im betrieblichen Einkommensschutz

Jede vierte Person wird statistisch gesehen mindestens einmal im Leben zumindest zeitweise berufsunfähig. Die betriebliche Vorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Für Vermittler sind dabei flexible Produktlösungen wichtig, die zu den Arbeitgebern passen.

Ein Gastbeitrag von Christian Pöschl, Produkt- und Marktmanagement Leben bei NÜRNBERGER Versicherung

Trotz wirtschaftlicher und politischer Krisen sucht jedes Unternehmen nach Lösungen, um Mitarbeiter zu halten und geeignete Kräfte zu gewinnen. Denn laut Bundesagentur für Arbeit steigt der Fachkräftemangel und die damit verbundene Zahl der sogenannten Engpassberufe. Arbeitgeber müssen also attraktiv sein und Benefits bieten – wie etwa die Absicherung betrieblicher Einkommensschutzlösungen über die betriebliche Altersversorgung (bAV). Und diese Lösungen werden immer wichtiger.

Laut statistischem Bundesamt (Stand: 27.03.2025) sind von 2,5 Millionen Unfällen, die die Polizei erfasst hat, knapp 290.000 Unfälle mit Personenschäden. Geht es um die Ursache für Berufsunfähigkeit, machen Unfälle aber gerade einmal etwa 7% aus. Doch jede vierte Person ist in ihrem Berufsleben zumindest zeitweise von einer Berufsunfähigkeit (BU) betroffen. Denn knapp 54% aller BU-Fälle in Deutschland sind auf Nervenkrankheiten sowie Erkrankungen des Skeletts bzw. Bewegungsapparats zurückzuführen. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist also nicht zu unterschätzen.

Erwerbsunfähigkeitsrente reicht nicht aus

Wenn das regelmäßige Gehalt wegfällt, brauchen Mitarbeiter trotzdem ein Einkommen und finanzielle Sicherheit. Denn der Staat zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsunfähigkeitsrente – im Schnitt 933 Euro. Um Fixkosten zu decken, reicht dies bei weitem nicht aus, sodass die Mitarbeiter und deren Familien schnell in Schieflage geraten. Besonders bei jüngeren Arbeitnehmern wird das Risiko oft unterschätzt, da diese noch kein finanzielles Polster haben, mit dem sie eine dauernde oder zeitlich begrenzte BU überbrücken können.

Belegschaft ist Fundament des Unternehmenserfolgs

Die Belegschaft ist der Motor der Wirtschaft. Ohne motivierte und qualifizierte Mitarbeiter können Unternehmen nicht erfolgreich sein. Denn sie sorgen für Kreativität und Innovation. Mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten gelingt es ihnen, Probleme zu lösen und neue Lösungen zu entwickeln. Auch sind sie verantwortlich für die Produktivität und Effizienz in den Unternehmen. Weiterhin sind sie oft erster Ansprechpartner für Kunden und bauen B2B-Beziehungen auf. Mitarbeiter prägen zudem die Unternehmenskultur: Sie bringen Werte, Normen und Traditionen ein. Aber was passiert, wenn dieser Motor zum Stillstand kommt?

Unternehmen erhöhen ihr Benefit-Budget

Das Unternehmen möchte sich als attraktive Arbeitgebermarke bei seinen aktuellen und potenziellen Mitarbeitern platzieren und als solche wahrgenommen werden. Da immer mehr Firmen aufgrund von Mehrbelastung der Arbeitnehmer – der Fachkräftemangel lässt grüßen – Probleme haben, Ressourcen zu bündeln. Die Studie „Kienbaum Benefits Survey 2023“ z. B. ergab, dass knapp 50% der befragten Unternehmen ihr Benefit-Budget im Vergleich zu vor drei Jahren erhöht haben. Auch Vermittler benötigen daher passende Lösungen für die Herausforderung, den Firmenkunden gerecht zu werden – am besten individuell mit maßgeschneiderten Lösungen.

Flexible Lösungen für die Belegschaftsberatung

Es gibt Anbieter am deutschen Markt, die Vermittlern flexible Lösungen für die Belegschaftsberatung bieten. Der Vorteil für Vermittler: Sie verhelfen so dem Arbeitgeber, eine attraktive Arbeitgebermarke aufzubauen und auf der Suche nach Fach- und Führungskräften erfolgreich zu sein. Zu solchen Anbietern gehört die NÜRNBERGER Versicherung. In der bAV bietet sie mit der BU- und Grundfähigkeitsversicherung beide Produktlösungen für den betrieblichen Einkommensschutz. Für noch mehr Flexibilität sorgt die Möglichkeit, die Absicherung als Privatvertrag abzuschließen. Und in beiden Fällen erfolgt der Abschluss mit einfacher Dienstobliegenheitserklärung (DOE). Zusätzlich können die Kunden im Rahmen der klassischen bAV die Altersvorsorge auch für die Zukunft sichern. Die Beitragsbefreiung bei BU kann ganz ohne Gesundheitsprüfung bei jedem Altersvorsorgevertrag vereinbart werden.

Weitere Vorteile für Vermittler

Entscheiden sich Vermittler, den betrieblichen Einkommensschutz in ihr Portfolio aufzunehmen, entstehen für sie gleich mehrere Vorteile: Zum einen erleben sie keine „bösen Überraschungen“ bei der Gesundheitsprüfung. Denn der Abschluss erfolgt mit einfacher Arbeitgeber-DOE. Zum anderen sorgen höhere Bruttobeiträge im Rahmen der bAV für höhere Provisionserlöse. Und durch ein ganzheitliches und flexibles Annahmekonzept steigt letztendlich auch die Durchdringung.

Wie profitieren die Kunden?

Generell gilt: Die Beiträge in der bAV sind steuer- und sozialabgabenfrei – und damit wesentlich günstiger. Das ist ein wichtiges Argument für potenzielle Kunden. Aber auch Gruppenkonditionen (bAV und privat) drücken den Beitrag nach unten und machen ihn somit attraktiv. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die Gesundheitsprüfung (oftmals eine große Hürde in der Beratung und beim Abschluss eines EKS-Produkts) entfällt. Mit der DOE erhalten die Kunden einen einfachen und schnellen Zugang – und durch verschiedene Produkte einen passgenauen Schutz. Und bei allem hat der Kunde seinen Arbeitgeber an seiner Seite, der sich am bAV-Beitrag beteiligt.

Für Arbeitgeber eine gute Möglichkeit

Und apropos Arbeitgeber: Der wiederum kann die bAV-Beiträge, die er für seine Mitarbeiter zahlt, vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Der tatsächliche Aufwand für Unternehmen ist also gering. Im Gegenteil: Für Arbeitgeber bietet der betriebliche Einkommensschutz eine gute Möglichkeit, die Loyalität der Mitarbeiter zum Unternehmen zu erhöhen und die Fluktuation zu senken. In er heutigen Zeit ist das ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Vermittler wiederum können Unternehmen auf diesem Weg mit ihrer Expertise und funktionierenden Lösungen passgenau unterstützen.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Die NÜRNBERGER ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von der NÜRNBERGER. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

 
Ein Artikel von
Christian Pöschl