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Assekuranz bAV allgemein

AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2020

Die Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2020“ beleuchtet, an welche Versicherer ungebundene Vermittler in den letzten zwölf Monaten das meiste Geschäft vermittelt haben. Darüber hinaus geht es um die Bedeutung der bAV-Sparte und ihre antizipierte zukünftige Entwicklung.

Für die bAV bricht in Zeiten, die vom grassierenden Coronavirus geprägt sind, eine schwierige Phase an: Arbeitgeberfinanzierte bAV gerät in Zeiten von Kurzarbeit an ihre Grenzen. Arbeitnehmer können sich die Beiträge für ihre bAV-Verträge teilweise nicht mehr leisten und müssen beim Versicherer Freistellungen oder Stundungen beantragen. Doch auch in dieser wirtschaftlich angespannten Situation ist ein Blick auf diesen grundsätzlich bedeutsamen Bereich lohnend, der für viele Maklerbetriebe eine der profitabelsten Sparten darstellt.

Ansprechpartner:

 

Studienbestellung

Sophia Tannreuther, tannreuther@bbg-gruppe.de, 0921 75758–23

 

Inhalt und Konzeption

Dr. Christian Durchholz, durchholz@bbg-gruppe.de, 0921 75758–35

Bild: © Gina Sanders – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Christian Durchholz
Sophia Tannreuther

Kurzarbeit: Das sind die Auswirkungen auf die bAV

Aufgrund der Corona-Krise hat die Regierung den Zugang zu Kurzarbeitergeld vereinfacht. Es ist davon auszugehen, dass viele Gewerbetreibende davon Gebrauch machen werden. Wie sich Kurzarbeit auf die betrieblichen Vorsorgesysteme wie bAV auswirkt und worauf Vermittler in diesem Zusammenhang achten sollten, darüber informiert die Kanzlei Michaelis.

Angesichts der enormen wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen hierzulande hat die Bundesregierung die Regelungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld gelockert. Etliche Gewerbekunden von Versicherungsmaklern werden etwa aufgrund von Auftragsrückgängen davon Gebrauch machen und Kurzarbeit anmelden. Was dies für die betrieblichen Vorsorgesysteme bedeutet, hat die Kanzlei Michaelis auf Basis von Informationen ihres Rentenberaters Michael Kirner zusammengefasst.

Haben Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber eine von ihm finanzierte Zusage auf Leistungen der bAV, so muss der Arbeitgeber diese Leistungen zunächst einmal fortsetzen, erklärt die Kanzlei. Eine Kürzung der Leistungen als unmittelbare Folge wären nur dann gegeben, wenn die bAV vom Arbeitsentgelt abhängt. Ausschlaggebend wären in diesem Fall aber die Inhalte der jeweiligen Zusagen.

Für Kürzung der bAV-Zusagen braucht es nachvollziehbare Gründe

Verschlechtert sich allerdings die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens nachhaltig, so die Juristen weiter, wird der Arbeitgeber die bAV-Zusagen nicht zwingend auf Dauer in der ursprünglich vereinbarten Höhe erbringen müssen und er kann eine Kürzung in Erwägung ziehen. Die Option hierfür hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) geschaffen, die Eingriffsmöglichkeiten in bestehende Zusagen aber zum Schutz der Arbeitnehmer beschränkt. Für einen Eingriff in noch nicht erdiente Anwartschaften müssen willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe vorliegen, so das BAG. Wie Michael Kirner erläutert, hat das BAG diese Gründe aber nicht eindeutig definiert; außerdem müssen die Gründe der Sphäre des Arbeitgebers entspringen. Die Gründe sind also im Einzelfall zu prüfen.

Kurzarbeit Null: Wenn die Arbeit eingestellt wird

Stellt ein Unternehmen eine Zeit lang die Arbeit vollständig ein (Kurzarbeit Null), wirkt sich dies auch auf die bAV aus. Hier fällt der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber vorübergehend weg und es ruht auch die bAV-Beitragspflicht des Arbeitgebers. Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können allerdings andere Regelungen vorsehen. Wie der Rentenberater der Kanzlei Michaelis erklärt, sind die Zeiten der Kurzarbeit bei den gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen vollständig zu berücksichtigen, insbesondere bei Kurzarbeit Null.

Entgeltumwandlung bAV bei weniger Gehalt wegen Kurzarbeit

Bei der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer entscheiden, ob er wegen des geringeren Arbeitsentgelts während der Kurzarbeit die bAV-Beiträge weiterhin aufbringen kann oder aber die Entgeltumwandlung verringert oder eingestellt werden soll. Nach § 1a BetrAVG ist der Arbeitnehmer zwar ein Jahr lang an seine Entgeltumwandlungsvereinbarung gebunden, doch wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, ist eine Abweichung von dieser Einjahresfrist möglich. In vielen Versorgungsordnungen bzw. Betriebsvereinbarungen finden sich deutlich flexiblere Lösungen. 

Hier weist Markus Kirner aber darauf hin, dass bei Reduzierungen oder Einstellungen der Entgeltumwandlung eine geänderte Entgeltumwandlungsvereinbarung erforderlich ist. Außerdem sollte der Arbeitnehmer darüber aufgeklärt werden, dass sich somit unter Umständen auch die Zuschüsse des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung verringern.

Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen der bAV

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen der bAV führen Beitragsreduzierungen in der Regel zu deutlichen Leistungseinschränkungen. Laut Kanzlei Michaelis bietet eine Beitragsstundung bei Aufrechterhaltung des vollen Versicherungsschutzes hier keine wirkliche Alternative. Wird diese Möglichkeit genutzt und die gestundeten Beiträge werden durch einen wegen Stellenabbaus ausscheidenden Arbeitnehmer nicht nachentrichtet, scheidet nämlich die sogenannte versicherungsvertragliche Lösung (Mitgabe der Police) aufgrund der Regelungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG aus. 

Grundsätzlich wird also im Einzelfall zu prüfen sein, welche Auswirkungen Kurzarbeit auf die jeweilige bAV hat, so die Kanzlei Michaelis. Versicherungsmakler jedenfalls sollten ihre Kunden entsprechend ansprechen und über mögliche Folgen informieren. (tk)

Bild: © hkama – stock.adobe.com

 

Hinterbliebenenversorgung in der bAV: Das vergessene Risiko?

In alten Versorgungszusagen war der Dreiklang „Altersrente – Hinterbliebenenversorgung – Invaliditätsabsicherung“ nahezu Standard. Wieso rückt die Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der betriebliche Altersvorsorge heute in den Hintergrund? Besteht kein Bedarf mehr? Und wann ist der Einschluss sinnvoll?

Ein Gastbeitrag von Michael Reinelt, Abteilungsdirektor Betriebliche Altersversorgung der Dialog Lebensversicherungs-AG

Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 und der damit zusammenhängenden Änderung der steuerlichen Förderung der Direktversicherung (von pauschalversteuerten Beiträgen zu steuerfreien Beiträgen) wurde in den versicherungsförmigen Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) meist nur noch die Altersversorgung abgesichert. Teilweise wird sie um eine Berufsunfähigkeitsrente erweitert oder durch diese ersetzt. Die Hinterbliebenenversorgung spielt jedoch in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fast gar keine Rolle mehr und findet sich nur noch selten in einem bAV-Vertrag wieder: Meist ist eine Beitragsrückerstattung bei Tod vor Rentenbeginn vereinbart. Alternativ wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Verstirbt der Arbeitnehmer zu Beginn seines Vertrages, wird daher nur eine geringe Todesfallleistung fällig, die den Bedarf der Hinterbliebenen kaum decken kann. Ab Rentenbeginn ist der Einschluss einer Rentengarantiezeit Standard geworden. Die wegfallende Altersrente des Verstorbenen wird dadurch nur zeitweise vollständig ersetzt. Sie greift zudem nur, wenn die versicherte Person in den ersten Jahren nach Rentenbeginn verstirbt. Eine konstant hohe Hinterbliebenenversorgung sucht man heute daher meist vergeblich.

Ist die Todesfallleistung in der bAV nicht mehr zeitgemäß?

Die Hinterbliebenenabsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist nur gering. Wie hoch die Witwen-bzw. Witwerrente ist, hängt davon ab, ob man die große oder kleine Witwen- bzw. Witwerrente erhält. Die kleine Witwen-bzw. Witwerrente beträgt nur 25% der Rente, die der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder hätte und greift nach neuem Recht maximal zwei Jahre. Die große Witwen- bzw. Witwerrente, die je nach Jahr der Eheschließung 55% oder 60% der Rente des Verstorbenen beträgt, ist an strenge Regeln (z. B. Alter des Hinterbliebenen, Erziehung eines minderjährigen Kindes) geknüpft, wodurch sie nicht jeder erhält. Bezieht der Hinterbliebene selbst ein Einkommen, wird dieses noch angerechnet und die Rente sinkt.

Es wird deutlich: Die gesetzliche Rentenversicherung deckt nur selten den Wegfall des Einkommens der verstorbenen Person ab. Neben der Trauer um den Verstorbenen kommen häufig auch noch finanzielle Sorgen hinzu und es droht der Absturz in die Schuldenfalle. Wieso wird nicht mehr der einfache Weg gewählt und die Hinterbliebenenabsicherung in die bAV integriert? Ein Bedarf, die Hinterbliebenen im Todesfall abzusichern, besteht in einem hohen Maße.

Todesfallleistung einfach über die bAV sicherstellen

Meist wird die bAV über kostengünstige Kollektivverträge vom Arbeitgeber angeboten. Durch die geringeren Kosten sinkt der Beitrag für das versicherte Risiko bzw. für den gleichen Kapitaleinsatz kann eine höhere Hinterbliebenenversorgung gegenüber einer privaten Vorsorge erreicht werden. Bei Kollektivverträgen erfolgt die Gesundheitsprüfung häufig über eine Dienstobliegenheitserklärung (DOE), was die Aufnahme in eine Versorgung erleichtert und den Antragsprozess stark verkürzt.

Wird die Hinterbliebenenversorgung über technisch einjährige Tarife abgesichert, wie sie zum Beispiel die Dialog Lebensversicherungs-AG über die Tarifwelt bAV flexBOX anbietet, gibt es weitere Vorteile der Hinterbliebenenabsicherung in der bAV. Durch den jährlich neu kalkulierten Beitrag – je nach aktuellem Risiko – ist der Erstbeitrag gering. Während der Vertragslaufzeit steigt das Risiko und damit auch der Jahresbeitrag. Bei der „normalen“ Kalkulation wird ein Mischbeitrag aus dem Risiko aller Versicherungsjahre ermittelt. Er ist konstant und daher bei Vertragsbeginn höher als bei technisch einjährigen Tarifen. Ein jährlich neu berechneter Beitrag hat bei der arbeitgeberfinanzierten bAV den Vorteil, dass der Arbeitgeber jedes Jahr genau den Beitrag zur Hinterbliebenenversorgung zahlt, der dem aktuellen Risiko seiner Belegschaft entspricht. Unter dem Strich lohnen sich für den Arbeitgeber die technisch einjährigen Tarife immer: Er zahlt in der Regel insgesamt weniger als bei der klassischen Form der „Mischkalkulation“.

Auch vor dem Hintergrund des 15%-igen Arbeitgeberzuschusses auf Entgeltumwandlungen, der seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) greift, ist die Hinterbliebenenversorgung in der bAV wieder interessant. Für Bestandsverträge muss der Zuschuss erst ab 2022 gezahlt werden, aber verantwortungsvolle Arbeitgeber geben diesen heute schon an die Mitarbeiter weiter oder machen sich Gedanken, wie der gesetzliche Anspruch in Zukunft umgesetzt werden kann. Viele stehen jedoch vor dem Problem, dass nur wenige Anbieter Erhöhungen in bestehenden Verträgen – mit hohem Rechnungszins – zulassen. Kann der geringe Beitrag in den Bestandsvertrag gezahlt werden, kommt nur eine marginal höhere monatliche Versorgungsleistung heraus. Der Unterschied ist kaum spürbar. Andere Anbieter nehmen keine Kleinstbeiträge in Neuverträgen an.

Und wenn der Mindestbeitrag für einen Neuvertrag nicht erfüllt ist?

Eine Möglichkeit ist die Reduzierung der Entgeltumwandlung um den Arbeitgeberzuschuss, sodass der Gesamtbeitrag des Bestandsvertrages gleich bleibt. Dies ist aber sicher vom Gesetzgeber nicht gewollt und auch wenig attraktiv. Sinnvoller erscheint ein neuer Vertrag mit einem geringen Beitrag. Gefragt ist ein Versicherer, der keinen Mindestbeitrag in den Tarifen hat und bei dem auch Kleinstbeiträge abgesichert werden können. Die Dialog bietet dies mit der Tarifwelt bAV flexBOX an. Somit können auch geringe Arbeitgeberzuschüsse, die nicht in Bestandsverträge fließen können, gewählt werden. Im Gegensatz zur Altersrente ist nicht nur der gefühlte, sondern vor allem der sichtbare Nutzen bei der Todesfallabsicherung deutlich größer.

Fazit: Interessante Vorteile

Gerade vor dem Hintergrund des Arbeitgeberzuschusses nach dem BRSG bzw. von rein arbeitgeberfinanzierten Versorgungen in Verbindung mit technisch einjährig kalkulierten Tarifen bietet eine Hinterbliebenenabsicherung in der bAV – insbesondere in Kollektivverträgen – wieder sehr interessante Vorteile.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2020 auf S. 28 f. und in unserem ePaper.

Bild oben: © Halfpoint – stock.adobe.com; © jackfrog – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Michael Reinelt

Die Stuttgarter mit starkem Neugeschäft in bAV

Im Jahr 2019 konnte die Stuttgarter weiter wachsen und wichtige Kennzahlen verbessern. Beitragseinnahmen und Eigenkapital erreichten Höchststände. Das Neugeschäft in der bAV legte um über 20% zu.

Die Stuttgarter Lebensversicherung kann das Jahr 2019 als weiteres Erfolgsjahr ausweisen. Das gilt etwa für die Brutto-Beitragseinnahmen gegen laufenden Beitrag. Diese konnten um 1,3% auf 538,5 Mio. Euro gesteigert werden. Die gesamten Beitragseinnahmen im Leben-Bereich sind auf 605,9 Mio. Euro gewachsen. Einmalbeiträge spielen bei der Stuttgarter im Vergleich zu anderen Versicherern eher eine untergeordnete Rolle.

Besonders positiv entwickelte sich das Segment der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das Neugeschäft hat hier im letzten Jahr um 21,8% zugelegt und erreicht damit aktuell einen Anteil an der gesamten Produktion von 26,2%. Im Jahr 2018 betrug der Anteil noch 22,1%.

Der Vorstandsvorsitzende Frank Karsten ist sich bei Vorlage der Geschäftszahlen sicher: „Ich bin fest davon überzeugt, dass die Bedeutung der bAV für die Altersvorsorge in Zukunft weiter zunehmen wird. Da wir hochwertige und flexible bAV-Konzepte mit professioneller Unterstützung anbieten, ist das vertriebliche Potenzial groß.“ Bereits im vergangenen Jahr hatte Karsten angemerkt, dass die Maßnahmen des BRSG noch nicht voll durchgeschlagen hätten und hier noch weitere Chancen bestünden.

Mehr Interesse an grüner Altersvorsorge

Mit Blick auf die private Altersvorsorge vermeldet die Stuttgarter, dass die modernen, kapitalmarktorientieren Altersvorsorgekonzepte mittlerweile rund 72% ihres Neugeschäfts ausmachen. Die Stuttgarter Indexrente (index-safe) erreicht dabei einen Anteil am Neugeschäft von 19,8%, die fondsgebundene Rente mit Garantie (performance-safe) kommt auf 40,5% und die reine Fondspolice (invest) auf 11,7%. Der Anteil der nachhaltigen Altersvorsorgelinie GrüneRente am Neugeschäft beläuft sich mittlerweile auf 9,5%

Eigenkapital so hoch wie noch nie

Die Stuttgarter Leben konnte zudem die Unternehmenssubstanz weiter stärken. Ihr Eigenkapital erreicht einen historischen Höchststand von nunmehr 166 Mio. Euro. Und das obwohl die Zuführung zur Zinszusatzreserve in Höhe von 46,1 Mio. Euro das Ergebnis belasten würde, heißt es vonseiten des Versicherers. Die Eigenkapitalquote konnte das Unternehmen von 3,1% auf 3,2% verbessern.

Positive Entwicklungen auch im Schaden- und Unfallbereich

Die Beitragseinnahmen in der Kompositversicherung sind ebenfalls weiter gewachsen – von 120,1 Mio. Euro in 2018 auf 122,3 Mio. Euro in 2019. Hier hat sich die Unfallversicherung von 105,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 107,1 Mio. Euro weiter gut entwickelt (+1,1%). Gleichzeitig hat die Krankheitskostenversicherung mit 17,9% mehr Beitragseinnahmen einen großen Schritt nach vorne gemacht. Und die Schaden-Kosten-Quote hat sich noch einmal verbessert und liegt mit 86,2% deutlich unter dem Markt. (bh)

Bild: Frank Karsten, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter, © Die Stuttgarter

 

bAV: Kritik an Gesetzesentwürfen vonseiten der aba

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. hat Kritik an zwei Gesetzesentwürfen geäußert. So seien die vorliegenden Entwürfe zu begrüßen, bedürften jedoch einer deutlichen Nachbesserung.

Zwei Gesetzesentwürfe haben bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) für Kritik gesorgt. Bei den beiden Gesetzesentwürfen handelt es sich einerseits um den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) und andererseits um den Gesetzentwurf zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten.

Doppelverbeitragung in der Kritik

Der Vorsitzende der aba, Dr. Georg Thurnes, nannte die Gesetzesentwürfe unbefriedigend und unzureichend. „Der vorliegende Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes stellt zwar einen weiteren Schritt auf dem Weg zur notwendigen Beitragsentlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner dar. Dennoch wird es auch in Zukunft viele Fälle einer zweimaligen Vollverbeitragung geben.“ Hunderttausende Betriebsrentner würden zweimal den vollen Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, kritisiert Thurnes. Darüber hinaus fielen die steuerlichen Dotierungsmöglichkeiten von 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und die beitragsfreie Dotierung von Versorgungswerken mit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV weit auseinander, die im Betriebsrentenstärkungsgesetz angelegte Doppelverbeitragung bliebe.

Zusatzbelastung bleibt erhalten

„Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Betriebsrentner seit 2004 mit jährlich drei Milliarden Euro zusätzlicher Krankenversicherungsbeiträge belastet. Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt eine Entlastung von 1,2 Milliarden Euro vor. Man muss kein Mathematiker zu sein, um festzustellen, dass damit im Vergleich zum Jahr 2003 immer noch eine Zusatzbelastung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bleibt,“ kritisierte Thurnes. „Das ist und bleibt ein großer Fehlanreiz, der Menschen davon abhält, über den Betrieb vorzusorgen.

„Ziel des Entwurfs ist es, dass Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Das ist zu begrüßen. Die geplante Neuregelung der Pensions-Sicherungs-Verein-Pflicht für Arbeitgeber mit bestimmten Pensionskassenzusagen durch das Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten greift aber intensiv in die derzeitige Rechtslage ein, ohne dass die damit verbundenen fachlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen ausreichend geprüft werden konnten,“ stellt Thurnes fest und erklärt: „Grundsätzlich plädieren wir daher für eine deutliche Entschleunigung des Gesetzgebungsprozesses und ein, der Tragweite der geplanten Änderungen angemessenes Verfahren.“

Forderungen der aba im Einzelnen

Die aba sieht beim Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten vor allem in folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:

  • Die Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung muss für alle Pensionskassen weiterhin möglich sein. Die sich ergebende Leistung der Pensionskasse sollte dabei den arbeitsrechtlichen Anspruch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen darstellen. Die dafür erforderliche rechtliche Grundlage müsste geschaffen werden. Diese Leistung sollte in jedem Fall weiterhin dem subsidiären Schutz des Arbeitgebers unterliegen.
  • Bei einer Ausweitung der Insolvenzsicherung ist die Übernahme von Zusagen liquidierender Unternehmen neu zu regeln. Insbesondere ist das Risiko der Kürzung einer Liquidationsversicherung abzusichern, zum Beispiel durch eine angemessene Ausgleichszahlung künftiger Beiträge des liquidierenden Unternehmens an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
  • Die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen für unter PSV-Schutz stehende Pensionskassen muss einfach ausgestaltet werden und darf zu keinen unnötigen Kosten führen. Hier könnte man sich an dem bewährten Verfahren für Unterstützungskassen orientieren.
  • Die vorgesehene Bemessungshöhe von 20% sowie die temporär erhöhte Anhebung der Beiträge um zehn Prozentpunkte erscheinen angesichts der durchgängigen Versicherungsförmigkeit nicht sachgerecht. Auf jeden Fall wäre für die Bemessungshöhe von 20 % eine verbindliche Überprüfung in beispielsweise fünf Jahren dahingehend vorzusehen, ob der tatsächliche Schadenverlauf die Bemessungsgrundlage und die daraus resultierende Beitragshöhe rechtfertigt.
  • Die Umsetzung des Vorhabens löst in Pensionskassen umfangreiche prozessuale Änderungen und auch Informationsbeschaffungserfordernisse aus. Dies bedarf einer ausreichenden Einrichtungsfrist auf die neuen Gegebenheiten von mindestens einem Jahr. Darüber hinaus gibt es Konstellationen, in denen Pensionskassen mangels vorhandener Informationen den geplanten Anforderungen gar nicht entsprechen können. (tku)

Bild: © Drobot Dean – stock.adobe.com

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Signal Iduna neuer Partner für bAV in Hotellerie und Gastronomie

Die bisherige betriebliche Altersversorgung im Hotel- und Gaststättengewerbe wird durch neue Tarifverträge bundesweit an das Betriebsrentenstärkungsgesetz angepasst. Neuer Partner für die Anschlusslösung an die „hogarente“ wird SIGNAL IDUNA.

Für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es eine Anschlusslösung an die bisherige „hogarente“. Die betriebliche Altersversorgung wird durch neue Tarifverträge bundesweit an das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) angepasst. Neuer Partner für die bAV-Branchenlösung ist SIGNAL IDUNA. Darauf haben sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geeinigt. Die bundesweit einheitlichen Tarifverträge gelten rückwirkend zum 01.01.2019 und eröffnen den Beschäftigten und Unternehmen die Möglichkeit, die staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung umfassend in Anspruch zu nehmen.

Dem Hotel- und Gaststättengewerbe gehören mehr als 220.000 Betriebe an, die über 1,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Arbeitnehmer und 52.000 Auszubildenden beschäftigen. Die nun vereinbarte Branchenlösung schafft die ersten auf Basis des BRSG neu verhandelten Flächentarifverträge in Deutschland. Darin ist eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von 150 auf 240 Euro pro Mitarbeiter jährlich festgeschrieben. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur freiwilligen Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter in Höhe von 16%. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Umwandlung tariflicher Entgeltbestandteile in Höhe von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze.

Flexible Vorsorge mit „hogarenteplus“

Herzstück des Angebots bildet mit hogarenteplus ein flexibles Vorsorgeprodukt im Durchführungsweg Direktversicherung für den Arbeitgeberbeitrag, die Entgeltumwandlung und den Arbeitgeberzuschuss. Berater der SIGNAL IDUNA und Makler mit bAV- und Branchenexpertise werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Ort und online-basiert beraten und betreuen. Die hogarenteplus lässt sich komplett digital beantragen und verwalten. Das bereits erfolgreich eingesetzte SI bAVnet ermöglicht die Übersicht und Verwaltung aller aktuellen Verträge und Daten durch den Arbeitgeber.

Flächendeckende Beratung ab 2020

In den kommenden Monaten liegt der Fokus auf der Einzahlung des Arbeitgeberzuschusses für 2019 und die Erstinformation der Arbeitgeber. Die flächendeckende Beratung wird SIGNAL IDUNA im ersten Quartal 2020 starten. (tk)

Bild: © davit85 – stock.adobe.com

 

Versorgungswerk der Presse: bAV-Konsortialtarife in eVorsorge integriert

Die zur VData Gruppe gehörende eVorsorge Systems GmbH hat mit dem Versorgungswerk der Presse einen neuen Produktpartner. Die bAV-Konsortialtarife des Versorgungswerks sind nun in die Software für digitalisierte bAV-Beratungs- und Verwaltungsprozesse eVorsorge eingebunden.

Mit dem Versorgungswerk der Presse hat die zur VData Gruppe gehörende eVorsorge Systems GmbH einen neuen Produktpartner. In die Software für digitalisierte bAV-Beratungs- und Verwaltungsprozesse eVorsorge sind nun die bAV-Konsortialtarife des Versorgungswerks der Presse integriert. Verfügbar ist damit nun ein weiteres Konsortialprodukt neben Klinik- und MetallRente im bAV-Durchführungsweg Direktversicherung.

Vorsorge für die Medienbranche

Das Versorgungswerk der Presse, das aus den Versicherern Allianz, AXA, HDI und R+V besteht, bietet Vorsorgelösungen für die Kommunikations- und Medienbranche. Bei der bAV-Branchenlösung Medien können auch Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern dieselben günstigen Konditionen bekommen wie Großunternehmen. Zudem hat das Versorgungswerk der Presse auch private Vorsorgekonzepte inklusive staatlich geförderter Altersvorsorge im Portfolio.

Die VData Software-Entwicklung GmbH und ihre Tochtergesellschaften haben sich im deutschsprachigen Raum auf die Entwicklung, Implementierung und Vermarktung von komplexen Anwendungs-, Beratungs- und Verwaltungssystemen für die Finanzdienstleistungsbranche spezialisiert. 

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„Neues probieren – Das liest sich leichter, als es ist“

Um die Weichen für die digitale Zukunft zu stellen, hat das Maklerhaus von Buddenbrock Prozesse und Geschäftsmodell modernisiert. Welche Erfahrungen das Unternehmen gemacht hat und welche Hilfestellungen es anderen Maklern bietet, erklärt Stephan Seidenfad, Geschäftsführer der von Buddenbrock Concepts GmbH.

Herr Seidenfad, die von Buddenbrock Unternehmensgruppe gehört zu den großen inhabergeführten Maklerhäusern. Wie würden Sie das Unternehmen beschreiben?

Werteorientiert – dies sind vor allem Anständigkeit, gesunder Menschenverstand, Klarheit, Pioniergeist und Weitblick – und darüber hinaus extrem innovativ, da wir die Verbindung aus analoger Expertise und digitaler Vermarktung vorantreiben. Für uns gehören diese beiden Bereiche in Zukunft untrennbar zusammen. Wir wollen mit unserer Beratung Kunden glücklich machen. Das muss ein Mehr sein als reine Zufriedenstellung von Bedarf.

Ihre heutige Positionierung wurde schon mehrmals mit Auszeichnungen beim Award „UnternehmerAss“ hervorgehoben, bei dem eine Jury jedes Jahr die besten Maklerfirmen und Agenturen kürt. Womit konnten Sie die Jury in der Maklerkategorie überzeugen?

Primär mit drei Dingen: Erstens haben wir seit 2002 eine massive Expertise aufgebaut. Dies gilt vor allem in den Bereichen bAV, Vermögensverwaltung und strategische Finanzberatung. Zweitens nehmen wir unsere Werte und unsere Vision einer anständigen Finanzberatung sehr ernst. Deshalb bewerten wir unsere Vermittler und Makler nicht nach Umsatz, sondern nach einem umfassenden Qualitätskodex. Wer bei uns auf dem Treppchen steht, soll transparent wissen, warum, und das nicht parallel allein durch guten Umsatz erreichen können.

Und drittens haben wir eine tolle strategische Allianz mit einem auf SEO-Vermarktung spezialisierten Makler aus Berlin (Transparent-Beraten.de) begründet und die perfekte Verbindung aus modernem, digitalem Marketing, idealistischer Beratungsvision und analogem Know-how geschaffen.

Der Erfolg liegt anscheinend auch in der Wandlungsfähigkeit. Geht es dabei um Prozesse und Digitalisierung oder ein komplett neues Geschäftsmodell?

Pioniergeist ist einer unserer zentralen Werte. Wer heute nur beim Wettbewerb schaut, wird wahlweise auf FinTechs treffen, die mit viel Fremdkapital originelle Ideen in den Markt treiben und gerne scheitern, weil ihnen die letzte Expertise fehlt. Aber das Kapital scheint da zu sein. Wer nur bei den etablierten Unternehmen schaut, stellt schnell fest, dass zu wenig in Innovation investiert wird. Es scheint fast, als ob man primär zusieht, dass man im Wettbewerb nicht den Anschluss verpasst. Uns ist das aber zu wenig.

Auf ihre konkrete Frage: Aktuell haben wir viel Nachholbedarf, Prozesse und Standards zu optimieren. Dafür haben wir uns unter anderem auch einen externen Berater eingekauft. Vielmehr geht es aber nicht um ein neues Geschäftsmodell, sondern gemeinsam mit Transparent-Beraten um die Digitalisierung und optimale Vermarktung des Vorhandenen. Wir können durch unsere Pionierfähigkeit extrem viel. Aber es ist zu wenig publik.

Was sind denn dabei die größten Herausforderungen?

Die größte Herausforderung ist der Transfer in den Vertrieb. Wir haben nicht weniger als einen Paradigmenwechsel bei Vermögensberatung und in der Branche vor uns. Wir wollen da ganz vorne schwimmen. Aber lieb gewonnene und funktionale Wege aufzugeben und Neues zu probieren, liest sich leichter, als es umzusetzen ist. Parallel die Prozesse: Standards und bestehende Wege aufzubrechen und rundum zu erneuern, ist eine harte und spannende Aufgabe, die nicht immer bequem ist.

Welche Ziele und Erwartungen verbinden Sie damit?

Allein durch die Modernisierung und Optimierung von Prozessen haben wir ein Wachstumspotenzial von 30 bis 40%. Unser Ziel ist es, die perfekte Symbiose aus digitaler und analoger Beratung auf die Beine zu stellen und zwei Beweise anzutreten: Erstens kann Finanzberatung und strategische Planung für Privatpersonen und Firmen mehr sein als lästige Notwendigkeit, sondern Spaß machen. Und zweitens kann man Kunden zur strategischen und nachhaltigen Beratung gezielt digital gewinnen.

Nun wollen Sie Ihr Wissen auch anderen Maklerunternehmen weitergeben. Wie darf man sich das denn konkret vorstellen?

In meiner Brust schlagen zwei Herzen. Auf der einen Seite, und das klingt sicherlich unpopulär, sind wir zu viele Versicherungsvermittler in Deutschland und auch zu viele schwache Vermittler. Auf der anderen Seite gibt es aber drückenden Wettbewerb durch FinTechs, Großanbieter wie CHECK24, Großvertriebe und Ausschließlichkeiten. Ein guter und anständiger Makler ist nach unserem Dafürhalten das Beste, was einem Kunden passieren kann. Dafür muss nicht zwingend Vermögensberatung im Spiel sein.

Ein Pakt der Vernunft und damit auch des Transfers von Know-how, guten Ideen, Nachhaltigkeit und auch Anständigkeit ist lange überfällig. Finanzen sind zu wichtig, um sie dauernd als eine Art lästiges Geschwür zu behandeln.

Eine unserer zentralen Ideen: Wir rufen mit geeigneten Partnern – gerne auch aus der Presse – einen Preis ins Leben. Denken Sie an so etwas wie einen Preis für den anständigsten Makler, den größten Pioniergeist und die höchste Nachhaltigkeit. Solche Projekte von Umdenkern und Vordenkern kann man fantastisch diskutieren, besprechen und damit Anregungen setzen. Parallel kann man in Seminaren die notwendigen Basics vermitteln. 2020 werden wir da einiges auffahren.

Was wären denn dann Ihre drei zentralen Aussagen, wie Maklerfirmen heute erfolgreich am Markt bestehen könnten?

1. Spezialisierung: Gerade kleine Firmen sollten einen konkreten Zielkunden und eine besondere Expertise aufbauen. Diese muss nicht fachlich sein, sondern kann auch zum Beispiel in erstklassigem Service liegen.

2. Professionelle Vernetzung: Es ist nicht schlimm, wenn ich etwas nicht kann, aber es ist schlimm, wenn ich dem Kunden keine professionelle Lösung anbieten kann. B2B muss in unserer Branche einen besseren Stellenwert bekommen.

3. Social Media: Moderne Medien gehören dazu. Wer keinerlei Präsenz und Aktivität in diesem Segment hat – und hier haben die meisten inklusive uns noch viel Luft nach oben –, wird es dauerhaft nicht schaffen.

Die bAV ist Ihr Spezialgebiet. Wo können Sie da Maklerkollegen unterstützen?

Nun, die bAV ist ein sehr komplexer Überbegriff. In Deutschland gehören wir sicherlich zu den bestaufgestellten „Vollanbietern“. In der Entgeltumwandlung bieten wir jede Dienstleistung von der Akquisitionsbegleitung über die Konzepterstellung bis zu professionellen Beratern und Projektleitern, die die Projekte zum Vertriebserfolg führen. Dabei fordert der Maklerkollege explizit ab, was er von uns benötigt.

In den komplexeren Fragestellungen von arbeitgeberfinanzierten Modellen oder auch Neuordnungen und Optimierung aktueller Versorgungssysteme sind wir extrem stark. Dies gilt vor allem für die Ausfinanzierung und Auslagerung von alten Pensionsverpflichtungen. Dazu kommt die enge Vernetzung zu renommierten Kanzleien und das Verwalten dieser Systeme. Auch hier gilt: Der Makler erhält, was er als Hilfestellung braucht und für uns kaufmännisch Sinn ergibt. In jedem Fall sind wir als neutraler Partner immer sinnvoller als die Umsetzung mit einem Versicherer. Aber das sollte für Makler auf der Hand liegen.

Für sich bzw. für Ihre Kunden haben Sie eine digitale Vermögensverwaltung entwickelt. Können auch andere Maklerunternehmen darauf zugreifen?

Ja, das können sie. Sowohl über unser Label, und dies mit geschütztem Bestand und eigener Abrechnung, als auch – sofern eine gewisse Größe besteht – über eine eigene Landingpage. Dies haben wir bereits in die Tat umgesetzt. Eine tolle Lösung für jeden Makler, der Kunden binden und unterstützen will, ohne das volle Know-how vorhalten zu können oder zu wollen. VB-Invest hat uns an vielen Stellen in Sachen Service und Kundennähe extrem weitergebracht.

Lassen Sie uns noch auf die Baufinanzierung eingehen. Dort sehen Sie gute Chancen. Erstaunlich ist ja, dass Sie eigentlich eher auf Gutverdiener abzielen. Wie darf man sich das also vorstellen?

Dank – und dies ist eher zynisch zu verstehen – der Europäischen Zentralbank und ihrer Niedrigzinspolitik gibt es einen gigantischen Wachstumsmarkt in diesem Bereich. Das Gros der Anbieter Banken oder Spezialmakler zielt allein auf den Produktvertrieb ab.

Wir stellen die Baufinanzierung für unsere Kunden in den Kontext ihrer gesamten Wirtschaftslage und der bestehenden Risiken und Chancen. Dabei stößt der Unternehmer, Freiberufler oder Gutverdiener auf vergleichbare Probleme wie ein Normalverdiener. Zumal auch die Sparte der normalen und guten Einkommen bei uns wächst. Allein durch die Öffnung fürs digitale Geschäft. Die Finanzierung zum Erwerb einer Immobilie ist heute für viele Einkommensgruppen eine der wenigen Gelegenheiten, risikoreduziert an den niedrigen Zinsen zu partizipieren.

Wenn Makler in den genannten Bereichen mit Ihnen zusammenarbeiten, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen findet das statt?

Das kommt auf die Größe und die Nähebereitschaft an. Wir haben Maklerpartner, die sehr eng mit uns arbeiten und sogar unser Label nutzen, und wir haben auch reine B2B-Partner, die nur projektbezogen oder in ein, zwei Sparten mit uns arbeiten. Dazu haben wir sehr gute Kooperationsverträge und faire Splittingmodelle auf Basis unserer Provisions- und Honorarsätze. Da kann jeder sehr gut mitverdienen.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2019 auf Seite 102f. und in unserem ePaper.

Bild oben: © BillionPhotos.com – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Stephan Seidenfad

So nutzen Versicherungsmakler Verwaltungsportale in der bAV

Die Vermittlung von betrieblichen Altersversorgungslösungen ist ein komplexes Feld und auch Haftungsfallen drohen den Maklern. Digitale Verwaltungsportale versprechen eine Reduktion der Komplexität und effizientere Abläufe. Eine aktuelle Studie hat unter die Lupe genommen, was es für Makler über Verwaltungssportale in der bAV zu wissen gibt.

Einmal im Quartal nimmt sich AssCompact im Rahmen der TRENDS-Studie die Stimmung der unabhängigen Vermittler und Mehrfachagenten vor. Jedes Mal ergänzt durch ein Sonderthema, das für den Arbeitsalltag von Maklern von Bedeutung ist. In den TRENDS IV/2019 ging es diesmal um die Nutzung von Verwaltungsportalen in der bAV-Vermittlung. Welche Lösungen werden am meisten genutzt? Was sind die Erwartungen an ein digitales bAV-Portal? Und wie viel würden die Arbeitgeber wohl dafür bezahlen, wenn man ihnen ein vollständig digitales Verwaltungsportal über alle Gesellschaften hinweg bieten würde?

Mehr als die Hälfte vermittelt bAV

Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geht weiterhin nur schleppend voran. Ein Punkt, der der Verbreitung von bAV-Lösungen abträglich ist, findet sich in der Zahl von Vermittlern, die überhaupt in der Vermittlung von bAV-Produkten tätig sind. So zeigt die TRENDS-Studie, dass lediglich 60% der Befragten im Bereich bAV vermitteln. Woran liegt das? Laut Aussage von über 40% der Teilnehmer, stellen die aktuellen Möglichkeiten zur Vertragsverwaltung ein Hindernis bei der Vermittlung der bAV dar. Diesbezüglich könnte ein über alle Gesellschaften hinweg angebotenes Verwaltungsportal unter Umständen Hindernisse abbauen.

Übermittlungskanäle zum Versicherer

Die Versicherer bieten häufig nicht all die Übermittlungskanäle an, die von den Maklern gewünscht werden. Der Großteil der Übermittlung von Verwaltungsvorgängen findet weiterhin über E-Mail statt. Mit 95% der Befragten, nutzt fast jeder Makler diesen Kanal. Auf dem 2. Rang folgt dann bereits die Übermittlung per Online-Portal. 44% der Studienteilnehmer geben an, dass sie Verwaltungsvorgänge so an die Versicherer kommunizieren. Knapp dahinter rangiert der Postversand mit 40%, gefolgt von Telefon und Fax, die immer noch von mehr als jedem dritten Makler genutzt werden.

Intensivnutzung von Portalen selten

Auch bei den unabhängigen Vermittlern und Mehrfachagenten, die im Bereich bAV beraten und vermitteln, sieht es mit dem Bekanntheitsgrad von digitalen Portalen nicht immer rosig aus. So geben knapp 30% der Befragten an, dass sie keine digitalen Portallösungen kennen. Ein knappes Drittel kennt sie, aber nutzt sie nicht und wiederum 31% nutzen sie bereits vereinzelt. Lediglich 6,7% nutzen digitale bAV-Portallösungen intensiv und für so viele Kunden wie möglich.

xbAV führt bei Bekanntheit und Nutzung

Doch welche Portale konnten sich bereits einen Namen machen und sind in den Maklerkreisen geläufig oder werden sogar aktiv genutzt? Bei den prominentesten Anbietern kann xbAV ganz eindeutig das Rennen für sich entscheiden – das Münchner Unternehmen kennen mehr als drei Viertel aller Befragten. Mit der Allianz FirmenOnline kommt ein starker Mitbewerber auf den zweiten Platz. Diese Lösung für die digitale bAV-Verwaltung kennt zumindest noch jeder Zweite. ePension kommt auf knapp über 20% und eVorsorge auf knapp unter 20%. SmartbAV kennen lediglich knapp 15% aller Studienteilnehmer.

Sobald man jedoch hinterfragt, welche Portalanbieter aktiv genutzt werden, ändert sich das Bild geringfügig und die Dominanz von xbAV gerät ins Wanken. Zwar führt auch in diesem Vergleich das Unternehmen aus München die Liste an, aber nur noch knapp. 57% aller Befragten nutzen die digitale Portallösung von xbAV, jedoch kommt die Allianz FirmenOnline mit knapp 54% nahe heran. ePension, eVorsorge und SmartbAV hingegen werden jeweils nur von weniger als jedem Zehnten genutzt.

Makler schätzen Zahlungsbereitschaft niedrig ein

Schlechte Nachrichten für die Portalanbieter ergeben sich, sobald man einen Blick auf die Erwartungen an digitale bAV-Portallösungen wirft. So findet sich bei den am meisten nachgefragten Leistungen, neben einer aktuellen Übersicht aller Verträge und einer einfacheren Erfassung von Verwaltungsvorgängen, auch der Wunsch nach einem kostenlosen Zugang zum digitalen bAV-Portal. Des Weiteren geht auch mehr als die Hälfte aller Befragten davon aus, dass Firmenkunden nicht bereit wären, zusätzliche Zahlungen für eine digitale Verwaltung über ein Portal zu leisten. 28% Prozent gehen hingegen davon aus, dass zumindest 1 Euro pro Vertrag und Monat möglich wäre. Lediglich knapp 12% glauben, dass 3 Euro von den Firmenkunden bezahlt würden und weniger als 6% können sich vorstellen, dass die Arbeitgeber 5 Euro oder mehr für die digitale Verwaltung von betrieblichen Altersversorgungen über alle Gesellschaften hinweg bezahlen würden. (tku)

Über die Studie

An der durchgeführten Befragung zu den AssCompact TRENDS IV/2019 beteiligten sich 761 Versicherungsmakler und Mehrfachagenten. 422 Stimmen flossen nach einer Qualitätsprüfung in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann zum Einzelpreis von 1.300 Euro zzgl. MwSt. erworben werden.

Informationen zu dieser und allen weiteren AssCompact Studien sind unter www.asscompact-studien.de zu finden.

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Allianz mit Neuerungen in der bAV

Die „Körperschutzpolice“ der Allianz, eine Grundfähigkeitsversicherung für Menschen, die im Beruf überwiegend körperlich tätig sind, gibt es nun auch im Rahmen der bAV. Außerdem ist es bei der Allianz in der bAV nun möglich, die BU-Beiträge bis zu sechs Monate auszusetzen.

Die Allianz Lebensversicherung bietet ihre Grundfähigkeitsversicherung „Körperschutzpolice“ nun auch im Rahmen der bAV an. Die Police bietet insbesondere Menschen, die im Beruf überwiegend körperlich tätig sind, einen Schutz mit attraktiven Absicherungshöhen. Damit steht in der bAV nun diese zusätzliche Möglichkeit der Einkommensvorsorge zur Verfügung. Basis der Neuerung ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19.02.2019. Danach sind Grundfähigkeitsversicherungen jetzt auch steuerlich als bAV anerkannt. Die Körperschutzpolice der Allianz ist im Privatgeschäft seit dem Jahr 2011 im Angebot.

BU-Beiträge können ausgesetzt werden

Außerdem hat die Allianz in der bAV eine Regelung eingeführt für den Fall, dass bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung entfällt: Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung können bis zu sechs Monate ausgesetzt und müssen nicht nachgezahlt werden. Versicherte können diese Option mehrfach nutzen, an den versicherten Leistungen ändert sich nichts. Die Möglichkeit besteht für Tarife in der bAV, der MetallRente, KlinikRente und dem Presseversorgungswerk. (ad)

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