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Assekuranz bAV allgemein

bAV-Perspektiven: Sicherheit, Rendite und Service

Vor allem in KMU besitzen noch zu wenig Mitarbeiter eine Betriebsrente. Was Anbieter und Lösungen bieten müssen, um Arbeitgeber und -nehmer zu überzeugen, erklärt Bernhard Rapp, Direktor Marketing und Produktmanagement bei Canada Life. Der Versicherer bietet eine fondsbasierte Rentenversicherung als bAV-Lösung.

Noch immer besitzen zu wenige Menschen in Deutschland eine Betriebsrente. Seit einiger Zeit möchte die Politik Abhilfe schaffen, zum Beispiel mit dem Sozialpartnermodell innerhalb des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Doch der große Durchbruch blieb bislang noch aus. Versicherer und Vermittler sind daher weiter gefordert – vor allem bei der bAV-Verbreitung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hier gilt es, anzupacken und gangbare Wege zur Betriebsrente aufzuzeigen: durch leistungsstarke Lösungen und aktiven, gelebten Service. Es gibt viel zu tun, aber auch viele gute Ansätze, um diese Aufgabe zu stemmen!

Noch viel zu tun: KMU

Die bAV-Durchdringungsquote in den KMU ist viel geringer als bei größeren Unternehmen. In Kleinstunternehmen verfügen nur 27% der Mitarbeiter über eine entsprechende Anwartschaft. Doch die derzeit gute Beschäftigungs­situation gibt Vermittlern Rückenwind. Mit der gewachsenen Zahl an Stellenangeboten können Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Entgeltumwandlung selbstverständlicher und aktiver einfordern. Und auf Arbeitgeberseite zeigt man mit einer guten Betriebsrente, dass das Unternehmen seine soziale Verantwortung ernst nimmt und auf Dauer etwas für die Mitarbeiter tun möchte. Zudem hat das BRSG durchaus positive Anreize geschaffen. Etwa den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, sofern Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Oder den Freibetrag auf die Grundsicherung, die Erhöhung des Förderrahmens bei Entgeltumwandlung und den zusätzlichen steuer- und sozialabgabenfreien Förderbetrag bei Geringverdienern. So kann man auch mit kleinen Beiträgen etwas für die Altersversorgung tun.

Beratung: In jedem Fall ganzheitlich

Da die wenigsten Arbeitgeber alle Details zur bAV und den BRSG-Neuerungen auf dem Schirm haben, bleibt fachlich fundierte Beratung das A und O. Diese muss natürlich auch auf die Bedürfnisse im Betrieb eingehen. Canada Life zielt zum Beispiel auf ein flexibles und bedarfsgerechtes Angebot ab. Denn ob Führungskräfte oder „normaler“ Mitarbeiter – eine umfassende Vorsorgelösung sollte immer die unterschiedlichen Bedürfnisse abbilden. Dabei zählt gerade bei KMU auch, nicht zu viel Komplexität aufzubauen, die ansonsten im Mittelstand häufig den administrativen und kommunikativen Rahmen sprengt. Kombiniert der Arbeitgeber bestimmte Durchführungswege geschickt, schafft er damit Flexibilität und optimiert die Leistungsfähigkeit seiner Betriebsrente.

Support: Bitte praxisorientiert

Die bAV-Beratungsunterstützung für Vermittler sollte alles zur Vorbereitung und Durchführung der Beratung enthalten. Bei Canada Life finden Vermittler sowohl online als auch offline den „bAV-Werkzeugkasten“, der sich in der Praxis bewährt hat. Er enthält zum Beispiel eine Fachinformation zum Arbeitgeberzuschuss, Musteranschreiben sowie zusätzliche Hintergrundinformationen wie einen Fachartikel, der die Neuerungen des BRSG zusammenfasst. Für die Beratung in KMU steht Vermittlern das Kommunikationspaket „Mit wenig Aufwand Mitarbeiter motivieren“ zur Verfügung. Es unterstützt dabei, die Betriebsrente individuell zu konzipieren sowie die Gespräche mit Firmenkunden und deren Arbeitnehmern zu führen. Vermittler schätzen, dass Canada Life auf Wunsch hier individuelle Arbeitnehmermappen erstellt, die Arbeitnehmer umfassend über die Betriebsrente informieren. Zusätzlich bietet die Beratungs- und Berechnungssoftware VorsorgePLANER spezielle bAV-Tools für eine einfache Kundenansprache.

Als Ansprechpartner für alle Detailfragen stehen sowohl den Vertriebspartnern als auch deren Kunden die regionalen bAV-Spezialisten von Canada Life zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt das Canada Life-bAV-Team zusammen mit seinen Kooperationspartnern bei Bedarf in der konzeptionellen Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorgelösung für deren Firmenkunden.

Alternativlos: Lösungen mit Renditechancen für Versicherte

Will die Betriebsrente ihren Anspruch als effiziente zusätzliche Versorgung im Alter auch einlösen, braucht es leistungsstarke Produkte. Wesentlicher Baustein hierfür ist eine Anlagestrategie, die den Versicherten genug Renditechancen eröffnet. Der lang anhaltende Niedrigzins macht dies für klassische Tarife mittlerweile schwer; Fondspolicen eröffnen hier bessere Aussichten. So werden Aktien in der angelsächsischen Welt schon lange erfolgreich zur Vorsorge eingesetzt. Als ältester Versicherer Kanadas verfügt Canada Life über viel Erfahrung darin, Rendite für die Altersvorsorge ihrer Kunden zu erzielen. Das zeigt auch die bAV-Lösung des Versicherers, „GENERATION business“. Ihr hinterlegter UWP-Fonds erzielte seit Auflegung im Januar 2004 eine Wertentwicklung von 5,7%. Das Ergebnis wurde trotz der Finanz- und Eurokrise erzielt und zeigt die Robustheit der Kapitalanlage. Zudem verfügt Canada Life über die notwendige Finanzstärke. Das zeigen seit Jahren stabile internationale Ratings.

Nach wie vor aktuell: Garantien

Auch wenn die meisten Deutschen Rendite zu schätzen wissen, wünschen sie nach wie vor Garantien. Auch ein weiterer Grund unterstreicht deren Bedeutung: Das Sozialpartnermodell enthaftet Arbeitgeber zwar durch die Beitragszusage, doch die KMU ohne Tarifvertrag bleiben außen vor. Garantien bleiben als Lösung aus der Haftungsfalle also auch für Arbeitgeber ein wichtiges Argument. „GENERATION business“-Kunden können neben Renditechancen auch auf Garantien zählen: Ihnen ist zu Rentenbeginn ein Garantiewert sicher. Dieser wird aus dem geglätteten Wertzuwachs gebildet, den Canada Life jedes Jahr deklariert – seit Auflegung des Fonds wurde so ein garantierter Wertzuwachs von 2,8% erzielt. Zu Rentenbeginn bekommt der Kunde den höheren Wert – entweder den geglätteten, oder die tatsächliche Wertentwicklung bei guter Performance des UWP-Fonds.

Fazit

Die gute Beschäftigungslage birgt Chancen, endlich auch Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen zu einer Betriebsrente zu verhelfen. Eine Steilvorlage für qualifizierte Vermittler, die bAV-Vorteile gerade hier auf den Punkt zu bringen. Canada Life unterstützt dabei – mit durchdachten Materialien, einem versierten bAV-Team und einem bewährten und zeitgemäßen Tarif. Denn unser Ziel ist, in der bAV weiter zu wachsen. Packen wir’s an!

Bild oben: © Coloures-Pic – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 10f. und in unserem ePaper.

Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Alles Wissenswerte zur Veranstaltung finden Sie hier.
 
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Bernhard Rapp

Tarifverträge: Die bAV als Beratungsinstrument

Im Ringen um Fachkräfte wird die bAV zum Wettbewerbsvorteil. Für Vermittler birgt dies großes Potenzial. Bei der Beratung gilt es zu beachten, dass es in vielen Branchen Regelungen zur bAV in Tarifverträgen gibt. Allerdings setzen vor allem kleinere Betriebe diese oft aus Unkenntnis nicht oder unzureichend um.

Von Sascha Holstein, Leiter Vertriebsunterstützung bAV im Continentale Versicherungsverbund

Seit der Einführung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung im Jahr 2002 haben viele Tarifparteien die Spielregeln für die bAV in Tarifverträgen festgelegt. Denn nach § 20 Abs. 1 Betriebsrentengesetz kann tarifvertraglich festgelegtes Entgelt nur dann in eine bAV umgewandelt werden, wenn der Tarifvertrag das auch vorsieht. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift hat unangenehme Folgen. Vor allem wäre die Entgeltumwandlung nichtig. Umgekehrt ist es problematisch, tarifvertragliche Regelungen nicht umzusetzen. Klagt der Arbeitnehmer seinen Anspruch ein, muss der Arbeitgeber erheblich nachzahlen.

Die erste und wichtigste Frage in der bAV-Beratung daher: Ist das Unternehmen tarifgebunden oder wird durch die sogenannte Verweisung ein Tarifvertrag angewendet? Wenn dann allerdings Stichworte fallen wie Tarifvorrang, Tariföffnungsklausel oder Branchenversorgung, sehen Vermittler jedoch häufig ihre Felle davonschwimmen. Dabei hat das Tarifvertragsgeschäft für sie einige Vorteile.

Stolpersteine in der Beratung umgehen

Rund 50% aller Unternehmen fallen in den Regelungsbereich von Tarifverträgen. Außerdem existieren in Deutschland rund 70.000 solcher Regelwerke. Immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, ist also gar nicht so einfach. Woher weiß man, welcher Tarifvertrag wo gilt? Überhaupt: Wie gelingt es, in der Beratung zur tarifvertraglichen bAV alles richtig zu machen?

Zunächst einmal ist zu beachten, dass Tarifverträge nach § 4 Tarifvertragsgesetz „unmittelbar und zwingend“ gelten. Deren Regelungen müssen deshalb unbedingt umgesetzt werden, will der Vermittler nicht das Risiko einer Falschberatung eingehen. Wie eingangs erwähnt, ist im Gespräch zuallererst zu klären, ob ein Tarifvertrag auf das Unternehmen angewendet wird. Zudem ist in Erfahrung zu bringen, welcher Tarifvertrag wirksam ist und welche Regelungen zur bAV dort vorgesehen sind. In den meisten Fällen wissen die Arbeitgeber, ob sie einen Tarifvertrag anwenden müssen. Dieser liegt oft im eigenen Personalbüro vor.

Branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen

In manchen Branchen sind Tarifverträge allgemein verbindlich; dies steht dann im Bundesanzeiger. Sie gelten also unabhängig von der Zugehörigkeit des Arbeitgebers und seiner Arbeitnehmer zu den jeweiligen Verbänden oder Gewerkschaften, weil es im öffentlichen Interesse geboten scheint. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Lohndumping unterbunden werden soll. Zum Beispiel betrifft dies das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Friseurhandwerk und Ziegeleien.

Viele Tarifverträge lassen nicht nur Entgeltumwandlung zu, sondern bezuschussen sie auch. Einige sehen zusätzlich arbeitgeberfinanzierte Bestandteile vor. Manche Branchen tun sich hier besonders hervor, beispielsweise im Gesundheitswesen. Medizinische Fachangestellte mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 18 Stunden erhalten 76 Euro von ihrem Arbeitgeber und einen Zuschuss von 20% – mindestens 10 Euro – auf umgewandeltes Entgelt. Sie können also mit einem eigenen Nettoaufwand von rund 10 Euro eine Sparleistung von über 100 Euro für ihre bAV erzielen. In Apotheken und Tierarztpraxen wird ebenfalls kräftig bezuschusst. In der Metall- und Elektroindustrie werden vermögenswirksame Leistungen in die bAV umgewandelt. Es ist davon auszugehen, dass weitere Branchen mit ähnlichen Lösungsansätzen folgen werden.

Einheitliche Regeln schaffen Transparenz

Natürlich gibt es daneben Handlungsbedarf für diejenigen, bei denen der Tarifvertrag zwar Entgeltumwandlung erlaubt, sie aber nicht regelt. Auch hier ist es durchaus sinnvoll, feste Regeln für die bAV zu vereinbaren. Einheitliche Regeln schaffen zudem Transparenz. Das sorgt für eine hohe Identifikation mit dem Versorgungswerk.

Das Wissen um die einschlägigen Regelungen zur bAV ist gerade in kleineren und mittelständischen Unternehmen oft nur sehr begrenzt vorhanden. Schließlich handelt es sich um ein Spezialthema. Hier hat ein qualifizierter Berater mit profunden bAV-Kenntnissen und Branchen-Know-how gegenüber seinen Mitbewerbern einen wesentlichen Vorsprung: Durch sein Wissen kann der Vermittler dem Unternehmen entscheidend helfen, die bAV-Regelungen umzusetzen. Gleichzeitig kann er den Betrieb dabei unterstützen, sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber zu positionieren, gute Fachkräfte zu akquirieren und diese zu halten.

Sich als Branchenexperte profilieren

Für Vermittler, die sich auf das Tarifvertragsgeschäft spezialisieren und sich als Branchenprofi profilieren möchten, bietet dies entscheidende Vorteile. Es gelten feste Regeln. Somit sind die Gespräche mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern fast standardisiert. Damit können alle Arbeitnehmer in einem Betrieb in recht schneller Taktfolge beraten werden. Das erhöht die Akzeptanz und steigert die Durchdringung. Besonders förderlich für das Geschäft ist es, wenn außerdem arbeitgeberfinanzierte Bestandteile in der bAV vorgesehen sind. Schließt der Arbeitgeber darüber hinaus einen Kollektivvertrag mit dem Versicherer ab, kann auch das Antragsverfahren vereinfacht werden. Hier bietet es sich an, Listenanmeldungen einzusetzen. Eine ganze Handvoll Vorteile für alle Beteiligten.

Unterstützung für Vermittler

Mit seinen bAV-Experten unterstützt der Continentale Versicherungsverbund Vermittler, die sich auf dieses Geschäftsfeld konzentrieren möchten. Die Experten versorgen Vertriebspartner mit Informationsmaterial, führen Schulungen durch und sind auf Wunsch auch vor Ort dabei. Überdies stellen sie bei Bedarf den Kontakt zu weiteren spezialisierten Dienstleistern und Rechtsberatern her.

Bild oben: © Ralf Kalytta – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 14f. und in unserem ePaper.

 
Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Alles Wissenswerte zur Veranstaltung finden Sie hier.
 
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Sascha Holstein

Einkommensvorsorge als Wachstumstreiber im bAV-Geschäft

Rund um die betriebliche Versorgung rückt zunehmend auch das Thema Einkommensvorsorge ins Blickfeld. Für Arbeitnehmer, denen die Absicherung ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten wichtig ist, bietet jetzt die Grundfähigkeitsabsicherung im Rahmen der bAV eine weitere Option mit einigen Vorteilen.

Von Marcel Basedow, Leiter des Maklervertriebs Süd bei der Allianz Lebensversicherungs-AG

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung sind überschaubar. Außerdem ist diese Rente nicht ohne Weiteres zu bekommen – nur wer weniger als sechs Stunden am Tag einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann, kann überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Für die volle Erwerbsminderungsrente sind es sogar weniger als drei Stunden. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle, denn bei der Erwerbsminderungsrente ist nur der Gesundheitszustand relevant, nicht der ausgeübte Beruf. So ist eine Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt möglich.

Erwerbsminderungsrente zu gering

Hinzu kommt, dass von den Anträgen auf Erwerbsminderungsrente, die pro Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingehen, im Durchschnitt etwa die Hälfte abgelehnt wird. Nur jeder zweite Antrag erfüllt also die Voraussetzungen für diese Rente, die sich im Durchschnitt auf monatlich 789 Euro beläuft, wie Zahlen der DRV zum Stichtag 31.12.2018 für die alten Bundesländer zeigen. Somit fällt die Rente viel zu gering aus, um den Lebensstandard vor der Erwerbsminderung zu halten.

Die Leistung aus der gesetzlichen Einkommensvorsorge ist also zu niedrig und schwer zu bekommen. Bei der privaten Einkommensvorsorge hingegen sind zum einen abweichende Kriterien vorgesehen: Als berufsunfähig nach der Definition von privaten Lebensversicherern gelten die Versicherten, die aus gesundheitlichen Gründen während der Versicherungsdauer mindestens zu 50% berufsunfähig sind, das heißt ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können. Zum anderen kann die Höhe der Absicherung im Grundsatz nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen gewählt werden. Somit ist in der privaten Einkommensvorsorge im Gegensatz zur gesetzlichen eine Absicherung des bisherigen Lebensstandards möglich.

Private Einkommensvorsorge

Der Beratungsansatz zur Einkommensvorsorge bei Allianz Leben geht noch einen Schritt weiter: Personen, die überwiegend eine Bürotätigkeit ausüben und denen die Absicherung einer konkreten Tätigkeit wichtig ist, finden sich nach wie vor am ehesten in der Berufsunfähigkeitsvorsorge der Allianz wieder. Personen allerdings, die überwiegend körperlich tätig oder auf Mobilität angewiesen sind, haben im Zweifelsfall einen anderen Absicherungswunsch: Sie möchten gegen die finanziellen Folgen abgesichert sein, die eintreten, wenn ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Die Allianz KörperSchutzPolice (KSP) soll genau diese Personengruppe ansprechen und deckt als Grundfähigkeitsversicherung die wichtigsten Risiken von körperlich tätigen Personen ab.

Die Grundfähigkeitsabsicherung im Rahmen einer bAV

Die Einkommensvorsorge kann grundsätzlich auch über eine betriebliche Lösung organisiert werden, also als betriebliche Altersversorgung (bAV). Für diesen attraktiven Weg sprechen insbesondere folgende Vorteile: Durch Einsparung von Steuern und Sozialabgaben und Sonderkonditionen ist eine kostengünstige Absicherung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern zudem vereinfachte Aufnahmeverfahren den Zugang zur Einkommensvorsorge. Und mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) haben Arbeitnehmer Anrecht auf obligatorische Zuschüsse bei Gehaltsumwandlung.

Dies galt jedoch bisher nur für die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Nicht eindeutig genug waren die entsprechenden Regelungen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) formuliert, sodass eine Grundfähigkeitsabsicherung wie die Allianz KörperSchutzPolice im Rahmen einer bAV bisher unzulässig war. Diese Unklarheit hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 19.02.2019 beseitigt und den Weg für eine Integration der Grundfähigkeitsversicherungen in die bAV frei gemacht: Die betriebliche Altersversorgung ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG grundsätzlich beschränkt auf die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung.

Steuerfreiheit bleibt erhalten

Das BMF stellte in seinem aktuellen Schreiben fest, dass eine Grundfähigkeitsversicherung der Absicherung des biometrischen Risikos „Invalidität“ dient und damit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG erfüllt. Zudem soll eine Grundfähigkeitsversicherung auch insbesondere dann für die bAV zulässig sein, wenn im Leistungsfall der Arbeitnehmer tatsächlich weiterhin seinen Beruf ausüben kann. Dementsprechend bleibt bei Absicherung der Grundfähigkeiten beispielsweise die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG erhalten.

Der Beratungsansatz von Allianz Leben kann somit ab dem 01.07.2019 auf die bAV ausgeweitet werden. Gerade für körperlich tätige Arbeitnehmer, die sich eine Einkommensvorsorge über die Berufsunfähigkeit (BU) in adäquater Höhe oft nicht leisten können, bietet jetzt die Allianz KörperSchutzPolice als Grundfähigkeitsabsicherung eine zusätzliche Lösung zu einem überschaubaren Aufwand. Dabei wird die KörperSchutzPolice als reine Grundfähigkeitsrente ohne die Bausteine Schwere Krankheiten (Dread Disease) und Pflegezusatzrente inklusive Pflegeanschlussoption angeboten, da es sich hier nicht um Leistungen im Sinne des BetrAVG handelt.

Insbesondere für bestehende Gehaltsumwandlungen in der bAV bietet sich seit dem BRSG im Rahmen des obligatorischen Arbeitgeberzuschusses eine Umsetzung als Einkommensvorsorge an: Arbeitnehmer können in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber die 15% Arbeitgeberzuschuss nutzen, um ihre betriebliche Altersversorgung um einen BU-Baustein zu ergänzen oder mit der KörperSchutzPolice ihre Grundfähigkeiten abzusichern.

Ansammlungsbonus als Novum

Neben der KörperSchutzPolice wartet Allianz Leben mit einer weiteren Neuerung in der bAV auf: dem Ansammlungsbonus. Hierbei werden die jeweiligen Überschüsse nicht – wie bisher aus der bAV bekannt – dazu verwendet, die laufenden Leistungen zu erhöhen, sondern sie werden im Sicherungsvermögen von Allianz Leben für eine mögliche Kapitalzahlung im Todes- und Erlebensfall angesammelt. Alternativ können sie zur Erhöhung der BU-/KSP-Rente im Leistungsfall verwendet werden. Arbeitnehmer erhalten so die Möglichkeit, ihr Einkommen abzusichern und gleichzeitig mit den Überschüssen sicherheitsorientiert Kapital aufzubauen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer die Überschüsse auch in einer Fondsanlage ansammeln und damit die Chancen des Kapitalmarkts noch stärker nutzen, und zwar im Rahmen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBV).

Darüber hinaus bekommen Arbeitnehmer zukünftig die Möglichkeit, die Beitragszahlung bis zu sechs Monate auszusetzen, wenn die Entgeltfortzahlung wegfällt und sie weiterhin arbeitsunfähig sind (diese Option besteht bei der SBV, der ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung (EBV) und der KSP jeweils in der Direktversicherung). Die Beiträge müssen nicht nachgezahlt werden, und der Versicherungsschutz bleibt im gesamten Zeitraum in voller Höher erhalten.

Bild oben: © adam121 – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 8f. und in unserem ePaper.

Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Alles Wissenswerte zur Veranstaltung finden Sie hier.
 
Ein Artikel von
Marcel Basedow

Praktische Lösungen für die BRSG-Umsetzung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) veranlasst Arbeitgeber, die Rentenproblematik ihrer Mitarbeiter erneut anzugehen und sich an deren Vorsorge zu beteiligen. Passende Versorgungskonzepte sind jetzt gefragt. Der VOLKSWOHL BUND bietet praxisorientierte Lösungen und erklärt die BRSG-Chancen aus seiner Sicht.

Von Klaus Heppelmann, Produktmanagement Leben bei der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. und Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA)

Das Ziel des BRSG ist eine bessere und schnellere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen und bei Geringverdienern. Dazu hat der Gesetzgeber Anreize geschaffen, mit denen er die Unternehmen dazu bewegen will, betriebliche Versorgungskonzepte anzubieten. Mit dem Gesetz hat er zum Beispiel die Flexibilität erhöht, die Arbeitgeberhaftung reduziert, einen höheren steuerlichen Dotierungsrahmen geschaffen und neue Zuschüsse möglich gemacht.

Diese Änderungen werden sichtbar mit der Schaffung einer sogenannten „Zielrente“ im Rahmen des Sozialpartnermodells sowie durch Verbesserungen in den Bereichen Steuern und Sozialversicherung, zum Beispiel Arbeitgeberbeteiligung durch Zuschussregelung, höherer steuerlicher Dotierungsrahmen und Geringverdienerförderung.

Das neue Sozialpartnermodell

Es handelt sich um ein eigenständiges, zusätzliches Modell neben der bisherigen bAV. Die Tarifvertragsparteien haben die Möglichkeit, von der reinen Beitragszusage Gebrauch zu machen. Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf Grundlage eines Tarifvertrags die Zahlung eines Beitrags an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu. Eine Arbeitgeberhaftung ist bei dieser „Zielrente“ vom Gesetzgeber bewusst nicht eingebaut worden, um die Arbeitgeber zu entlasten.

Ob sich ein Markt für dieses Modell entwickelt und welche Geschäftsmöglichkeiten sich dann ergeben, wird im Wesentlichen von den handelnden Parteien abhängig sein. Im ersten Schritt werden Unternehmen mit eigenen Haustarifverträgen die Zielgruppe sein, die ihre eigenen Mitarbeiter bei dem Aufbau der Altersversorgung unterstützen oder auch neue Mitarbeiter gewinnen wollen.

Verbesserungen durch Zuschussregelung

Durch das BRSG ist der Arbeitgeber verpflichtet, mögliche Sozialversicherungsersparnisse in Höhe von bis zu 15% des umgewandelten Entgelts an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Der maximale Gesamtbetrag liegt bei 4% der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze West. Bei neuen Entgeltumwandlungen gilt dies bereits mit Vertragsbeginn 01.01.2019.

Um dies zu dokumentieren, bietet der VOLKSWOHL BUND im Entgeltumwandlungsformular und der Muster-Versorgungsordnung einen entsprechenden Passus. Mithilfe des bAV-Nettorechners können Vermittler die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen auf einen Blick erkennen. Die neue Zuschussregelung ist ebenfalls integriert und kann bei der mischfinanzierten Form mitberechnet werden. Des Weiteren bietet der VOLKSWOHL BUND folgende Vertragsänderungen an:

  • Bei bestehenden arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG mit Beginn ab 2005 gilt: Bis Ende 2019 können diese Verträge im alten Tarif zu alten Rechnungsgrundlagen um einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 15% des derzeitigen Beitrages erhöht werden.
  • Bei mischfinanzierten Verträgen ist eine Erhöhung um den Differenzbetrag möglich. Beispiel: Sollte bereits ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss von 5% vorliegen, kann der Vertrag um weitere 10% des Arbeitnehmeranteils erhöht werden. Diese beiden Änderungen können wie gewohnt per Willenserklärung des Arbeitgebers oder per Maklervollmacht beantragt werden.

Im Rahmen einer eingeschlossenen BU-Beitragsbefreiung ist eine Erhöhung aufgrund des Arbeitgeberzuschusses ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Erhöhter Dotierungsrahmen

Bestehende Verträge, in der Regel ab Juli 2014, verfügen entweder per Klausel oder per Bedingung über eine Erhöhungsoption. Danach können die Beiträge bis zu 8% der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze West zu alten Rechnungsgrundlagen erhöht werden. Diese Regelungen gelten auch für eine eingeschlossene BU-Beitragsbefreiung.

Bei den Direktversicherungsverträgen ab 2005 sind je nach Einzelfall jährliche außerplanmäßige spontane Beitragserhöhungen von bis zu 10%, maximal bis zu einem Gesamtbeitrag von 8% der Beitragsbemessungsgrenze, ohne Änderungen von Tarif und Rechnungsgrundlagen ebenfalls möglich.

Diese Flexibilität macht sich auch in den verschiedenen Dynamikarten bemerkbar. Vermittler haben beim VOLKSWOHL BUND die Möglichkeit der planmäßigen Anpassung gemäß dem Erhöhungssatz der Beitragsbemessungsgrenze bis 4 bzw. 8%. Alternativ kann ein konstanter Prozentsatz zwischen 3 und 10% gewählt werden, wobei auch hier die Anpassung bei 4 bzw. 8% der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt werden kann.

Eine automatische Anpassung bei Bestandsverträgen wurde bereits bei Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG mit der alten Dynamikregelung durchgeführt, bei der bisher diese Anpassung bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 Euro begrenzt wurde. Hier liegt die Deckelung bei maximal 8%, wobei dem Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde. Dabei wurden nicht die neuen Höchstbeiträge angepasst, sondern die Deckelung wurde nur höher angesetzt.

Förderung für Geringverdiener

Eine besondere Art der Altersvorsorge speziell für Geringverdiener lässt § 100 EStG zu. Gewährt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter mit einem maximalen Monatseinkommen von 2.200 Euro beispielsweise eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, so erhält er eine staatliche Förderung von 30% des aufgewendeten Beitrags von möglichen 480 Euro, somit maximal 144 Euro. Der Gesetzgeber schreibt jedoch einen Tarif vor, dessen Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit verteilt werden.

Dazu hat der VOLKSWOHL BUND ein besonderes Tarifkonzept erarbeitet. Es handelt sich dabei um den erfolgreichen Index-Tarif Klassik modern (CIR) mit einer 100%-igen Beitragsgarantie. In Kombination mit einer neu geschaffenen Tarifgruppe für Geringverdiener ist das ein überzeugendes Angebot. Da tariflich keine Abschlusskosten einkalkuliert sind, gibt es statt einer laufenden Courtage, die verständlicherweise sehr niedrig ausfallen würde, eine Vorabvergütung mit den bekannten Haftungszeiten.

Fazit

Das BRSG wird perspektivisch zu einer deutlich höheren Verbreitung der bAV beitragen. Vermittler sollten diese neuen Chancen nutzen und die Unternehmen ansprechen. Arbeitgeber kommen in den Genuss besserer steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Rahmenbedingungen. Für Besserverdiener erhöht sich der Dotierungsrahmen zum Aufbau höherer Betriebsrenten. Geringverdiener profitieren durch die subventionierte Mitfinanzierung ihrer Altersrente mithilfe des Arbeitgebers. Und das Sozialpartnermodell eröffnet die Möglichkeit, mehr Beschäftigte zu erreichen, um der drohenden Altersarmut zu entgehen. Der VOLKSWOHL BUND als bewährter bAV-Partner unterstützt dabei.

Bild: © MH – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2019, Seite 38f. und in unserem ePaper.

Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Details zur Veranstaltung finden Sie hier.
 
Ein Artikel von
Klaus Heppelmann

Eintauchen in bAV und bKV: AssCompact Forum „betriebliche Versorgung“

Angesichts des Fachkräftemangels wird eine zeitgemäße betriebliche Versorgung für Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil. Der Informationsbedarf bei Firmen ist groß. Grund genug für Vermittler, sich hierzu weiterzubilden, zum Beispiel auf dem Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel.

Das Interesse an betrieblicher Versorgung steigt. Denn zeitgemäße Lösungen und Konzepte der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der betrieblichen Krankenversicherung (bkV) stellen für Unternehmen zunehmend einen Wettbewerbsvorteil dar, um bei Fachkräften zu punkten. Mittlerweile ist sogar ein Trend zum betrieblichen Einkommensschutz (bEKS) zu spüren. Für Vermittler gilt es, die Vertriebschancen zu nutzen, die das Geschäftsfeld bietet, und sich als Vorsorgeexperten zu positionieren.

Das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“, das am 24.09.2019 in Kassel stattfindet, bietet unabhängigen Vermittlern Gelegenheit, sich über aktuelle Themen, Lösungen sowie Gestaltungsmöglichkeiten rund um betriebliche Versorgung zu informieren.

Vorträge und Workshops mit großer Bandbreite an Themen

In zahlreichen Vorträgen und Workshops werden ganz unterschiedliche Aspekte der betrieblichen Versorgung vermittelt. Die Bandbreite der Themen reicht von Praxistipps zur bAV-Beratung über die Chancen und Risiken für Vermittler beim Thema Absicherung von BU-Risiken in der bAV bis hin zu kollektiven Vorsorgelösungen für die Arbeitskraftabsicherung. Zudem informieren rund 28 Aussteller über ihre Konzepte und Lösungen. Sie stehen Teilnehmern für Fragen und zum gemeinsamen Austausch zur Verfügung.

IDD-konforme Weiterbildungszeit sammeln

Insgesamt können Teilnehmer auf dem AssCompact Forum „betriebliche Versorgung“ bis zu 4,5 Stunden Weiterbildungszeit sammeln. Alle Vorträge werden als IDD-konforme Weiterbildung anerkannt.

Verleihung der AssCompact AWARDs bAV 2019

Auch in diesem Jahr zeichnet AssCompact wieder bAV-Gesellschaften aus, die aus Sicht der unabhängigen Vermittler die Marktanforderungen am besten erfüllen. Sie erhalten im Rahmen des Forums den AWARD bAV 2019.

Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit zum AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ gibt es hier.

 

Sterbegeld als innovative Ergänzung zur betrieblichen Versorgung

Beim Thema Betriebsrente und betrieblicher Versorgung wird die Sterbegeldversicherung meist außer Acht gelassen. Die Monuta bietet nun eine betriebliche Sterbegeld-Vorsorge (bSV). Die Umsetzung erfolgt über eine Unterstützungskasse. Maklern eröffnet sich damit ein neuer Einstieg in die Beratung und viel Potenzial.

Von Thorben Schwarz, Vertriebsdirektor der Monuta Versicherungen

Unternehmen haben die Wichtigkeit von Altersversorgung längst erkannt und nutzen die Möglichkeit, Mitarbeiter durch das Angebot einer betrieblichen Rentenversicherung an das Unternehmen zu binden. Staatlich gefördert durch die Politik bietet sie dabei Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen Vorteile. Was die Abdeckung eines breiten Produktsortimentes betrifft, stößt sie jedoch an ihre Grenzen: Ein Baustein, der oft vernachlässigt wird, ist die Sterbegeldversicherung, eine kapitalbildende Versicherung, bei der das Geld nach dem Tod des Versicherungsnehmers an dessen Angehörige für die Finanzierung von Bestattungsleistungen ausgezahlt wird.

Betriebliche Sterbegeld-Vorsorge im Bereich der bAV

Die Monuta bietet daher nun mit der betrieblichen Sterbegeld-Vorsorge (bSV) eine Erweiterung des Vorsorgepakets, die es so vorher noch nicht gab. Für Makler steckt hier enormes Potenzial zur Produktionssteigerung. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist die bSV eine Innovation der Monuta. Die finanzielle Unterstützung im Todesfall durch Übernahme von Bestattungskosten ist zum Beispiel für Familien- und mittelständische Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit, für Mitarbeiter einen Mehrwert zu schaffen. Eine Absicherung der Bestattungskosten hat für die Hinterbliebenen eine starke Bedeutung, da der Tod eines geliebten Menschen immer eine große Belastung darstellt. Hier bietet der Arbeitgeber finanzielle Hilfe – und das auch noch lange nach der aktiven Zeit im Unternehmen. Es ist ein emotionales Thema, das großen Anklang findet. Diese positive Wirkung wird dadurch verstärkt, dass die Umsetzung über eine Unterstützungskasse erfolgt und nicht durch eine Versicherung.

Kostenneutrale Zusatzleistungen

Mit der arbeitgeberfinanzierten Vorsorge erhält der Mitarbeiter eine wertvolle Zusatzleistung, die ihn und seine Hinterbliebenen nicht erst im Ruhestand, sondern auch schon im aktiven Arbeitsleben schützt. So können Unternehmer ihren Mitarbeitern vermitteln: „Du bist gut aufgehoben, wir planen mit dir. Wir achten nicht nur auf deine Gesundheit, die Bedingungen am Arbeitsplatz oder deine Altersversorgung, sondern wir unterstützen deine Familie auch im schlimmsten Fall der Fälle.“

Jedes Unternehmen bemüht sich, gute Mitarbeiter langfristig zu halten. Faktoren wie zum Beispiel eine authentische Unternehmenskultur oder wertschätzende Benefits werden den Mitarbeitern angeboten, um ihr Engagement und ihre Loyalität zu fördern. Viele Unternehmen kennen und nutzen bereits die betriebliche Altersversorgung, Firmenwagen, Essenszuschüsse usw. Die emotionale Bindung eines Mitarbeiters an das Unternehmen ist dabei das stabilste Fundament. Diese Verbindung wird durch die neue betriebliche Sterbegeld-Vorsorge der Monuta gestärkt.

Ein Geschenk für die Mitarbeiter

Die Monuta Unterstützungskasse e.V. wird alle Versorgungszusagen kongruent rückdecken. Der Tarif hierzu sieht eine Versicherungssumme für alle Angestellten zwischen 25 und 57 Jahren bis jeweils maximal 7.500 Euro vor. Dabei trägt der Arbeitgeber die Beiträge in voller Höhe für den Arbeitnehmer. Es ist also ein Geschenk an den Mitarbeiter mit emotionaler Wirkung, das die Mitarbeiterbindung stärken kann.

Kaum Verwaltungsaufwand

Für den Unternehmer sind die Beiträge zur bSV als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Die arbeitgeberfinanzierten Beiträge sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Ein Bilanzausweis ist nicht notwendig. Mit der bSV hat der Arbeitgeber zudem kaum Verwaltungsaufwand, da dieser komplett von der Monuta Unterstützungskasse übernommen wird. Auch Unternehmen, die bereits eine bAV für ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben, können die neue bSV zusätzlich anbieten. Der Vorteil ist, dass bestehende Vorsorgeleistungen hiervon nicht berührt werden.

Es betrifft jeden

Das Risiko betrifft jeden gleichermaßen, egal ob Aushilfskraft, Facharbeiter oder Abteilungsleiter – das ist völlig normal, auch wenn diese Tatsache gern verdrängt wird. Da die Absicherung der Bestattungskosten in Form der Sterbegeldversicherung umgesetzt wird, erhält jeder Mitarbeiter den gleichen Schutz. Das Produkt ist klar und jedem Mitarbeiter bekannt. Einfache Formulierungen machen die Bedingungen leicht verständlich. Sollte der Leistungsfall durch einen Unfall eintreten, bekommen die Hinterbliebenen von der Monuta Unterstützungskasse e.V. die doppelte Versicherungssumme.

Der emotional geprägte Verkaufsansatz bietet Vermittlern Potenzial und einen neuen Einstieg in die Beratung. Auch für bAV-Profis bietet die bSV somit einen interessanten Aspekt in der Beratung. Alle bereits mit anderen Teilen der bAV ausgestatteten Firmen können mit der bSV erneut angesprochen werden. Umsatzmöglichkeiten im Neugeschäft ergeben sich hier in einem kaum bearbeiteten Segment. Die bSV kann somit für Makler in allen Firmengrößen ein interessanter Zugangsweg sein. Mit der Aufnahme dieser Innovation beweisen sie ihren Weitblick sowie auch den Marktüberblick.

Guter Einstieg in andere Themen rund um Vorsorge

Zusätzlich sieht die Monuta das Thema als einen guten Einstieg in viele andere Vorsorgethemen wie Krankenzusatz, Pflege und Invalidität, aber auch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Erbschaft. Ziel ist es, sich mit dieser Marktneuheit im Bereich der Makler neue und interessante Kooperationen zu erschließen. Dabei schätzt die Monuta die vertrieblichen Chancen, eine Sterbegeldversicherung bei Arbeitgebern als weiteren Vorsorgebaustein zu platzieren, als sehr gut ein.

Bild: © Halfpoint - stock.adobe.com

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Über Trends rund um bAV und bKV können sich Vermittler auf dem AssCompact Wissen Forum "betriebliche Versorgung" informieren. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

 
Ein Artikel von
Thorben Schwarz

Continentale: Endspurt bei der BRSG-Aktion

Die Continentale Leben hat ihre BRSG-Aktion, mit der sie Vermittler und Unternehmen bei der Umsetzung des BRSG unterstützen möchte, nun nochmals bis zum 31.12.2019 verlängert. Gestartet war die Aktion bereits im Oktober 2018.

Aufgrund der großen Resonanz hat die Continentale Lebensversicherung ihre im Oktober 2018 gestartete und bereits schon einmal verlängerte BRSG-Aktion nun nochmals bis zum 31.12.2019 verlängert. So unterstützt sie Vermittler und Unternehmen bei der Umsetzung des BRSG weiter mit einfachen, pragmatischen Lösungen. Die Vertriebspartner können weiterhin vielfältige Chancen auf frisches bAV-Geschäft nutzen.

Ein guter Beratungsanlass: Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen zur Entgeltumwandlung ihre gesparten Sozialversicherungsbeiträge oder pauschal 15% grundsätzlich an ihre Mitarbeiter weitergeben. Unternehmer mit Weitblick schießen gleich 20% zu. Bei der Continentale können sie jetzt noch bis Ende 2019 alle seit 2005 bestehenden Verträge ganz einfach um bis zu 20% aufstocken.

 Auch die Ausweitung des Dotierungsrahmens lässt sich bei der Continentale bequem umsetzen. Die Kunden können ihre Direktversicherungen mit Bedingungsstand ab 01.04.2012 bis zum Jahresende 2019 sogar um bis zu 200% des ersten Jahresbeitrages erhöhen. Weitere Tipps und Informationen zu der Aktion finden freie Vermittler unter makler.continentale.de/brsg-aktion (ad)

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IVFP: Diese bAV-Direktversicherungen überzeugen

Insgesamt 87 Direktversicherungen von 40 Anbietern hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung in seinem aktuellen bAV-Rating unter die Lupe genommen. Geprüft wurden die Tarife auf bis zu 83 Kriterien und in sechs verschiedenen Kategorien. In vier Kategorien gehören Allianz-Produkte zum Spitzenfeld, ALTE LEIPZIGER und Continentale finden sich in dreien mit ganz vorn.

Die Ursprünge der klassischen betrieblichen Altersversorgung liegen schon mehr als 100 Jahre zurück. Damals begannen die ersten großen Unternehmen, für ihre Mitarbeiter ein Vermögen anzusparen, von dem dann später eine Rente ausgezahlt werden konnte. Mittlerweile sind die bAV-Möglichkeiten vielfältiger. So können Arbeitnehmer beispielsweise Beiträge aus ihrem Bruttogehalt entnehmen und in eine Rentenversicherung einzahlen, die ihr Chef für sie abschließt.

„Bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente zu bauen, ist gut und sinnvoll“, betont Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), und ergänzt: „Wenn der Chef noch Teile der bAV finanziert, umso besser.“ Zum 9. Mal in Folge hat das IVFP die aktuell am Markt befindlichen bAV-Direktversicherungen unter die Lupe genommen.

Konkret wurden diesmal 87 Tarife von 40 Anbietern überprüft und dabei auf bis zu 83 Kriterien hin untersucht. Das Gesamtergebnis ergibt sich – wie bei den IVFP-Ratings üblich- aus den vier Teilbereichen „Unternehmensqualität“ (Gewichtung 35%), „Rendite“ (30%), „Flexibilität“ (25%) sowie „Transparenz und Service“ (10%).

Unterteilt wurden die getesteten 87 Direktversicherungen in die Kategorien „klassisch mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz)“, „Klassik Plus mit BoLz“, „fondsgebunden mit BoLz“, „fondsgebunden mit Beitragszusage mit Mindestleistung (BzMl)“ sowie „Indexpolicen“ und „Comfort“. Die Ergebnisse wurden mit den Bewertungen „exzellent“, „sehr gut“ oder „gut“ ausgedrückt.

Das sind die Ergebnisse im Einzelnen

Die Top-Tarife in der Kategorie „klassisch (BoLz)“ kommen aus Sicht des IVFP von der Continentale (Rente Classic) und der R+V (Direktversicherung), sie wurden beide mit „exzellent“ bewertet. Dahinter folgen neun mit „sehr gut“ bewertete Tarife und fünf weitere. Die beiden Direktanbieter, die in dieser Kategorie geratet wurden, – EUROPA (Betriebliche Rentenversicherung) und Hannoversche Leben (Bausteinrente) – erhielten ebenfalls ein „exzellent“.

Was die „Klassik Plus (BoLz)“ angeht, so kommen die exzellenten Tarife von der Allianz (Perspektive), der ALTE LEIPZIGER (AL_RENTE KlassikPur) und der Continentale (Rente Classic Pro und Rente Classic Balance). Außerdem gab es in dieser Kategorie fünfmal ein „sehr gut“ und danach zwei weitere Gesellschaften.

Auch in den Kategorien „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“ und „fondsgebunden mit Garantien (BzMl)“ gehören die Tarife der Allianz (InvestFlex) und ALTE LEIPZIGER (ALfonds bAV) zu den vom IVFP als „exzellent“ gerateten. In erstgenannter Kategorie wird das Feld der exzellenten Tarife vervollständigt von Condor (Congenial bAV garant C72E), Stuttgarter (DirektRente performance safe), Swiss Life (Swiss Life Maximo) und Württembergische (Genius). Außerdem folgen hier noch zehn mit „sehr gut“ bewertete Tarife und dahinter fünf weitere Gesellschaften. Bei den fondsgebundenen (BzMl) gehören außer der Allianz Direktversicherung InvestFlex und der ALfonds bAV noch die Rente Invest Garant aus dem Haus der Continentale und die DirektRente performance-safe von der Stuttgarter mit zu den exzellenten Tarifen. Zudem folgen hier noch drei weitere „sehr gute“ Tarife, dahinter vier weitere Gesellschaften.

Die Kategorie der „Indexpolicen“ führt die Allianz mit ihren Tarifen IndexSelect und IndexSelect Plus an. Ebenfalls exzellent sind laut IVFP-Rating die Indexpolicen Relax bAVRente Classic der AXA, die NÜRNBERGER Betriebliche DAX-Rente, die DirektRente index-safe der Stuttgarter und die Direktversicherung IndexClever der Württembergischen. Des Weiteren wurden fünf Indexpolicen mit „sehr gut“ bewertet. In der Kategorie „Comfort“ erhält abschließend nur die Allianz (KomfortDynamik) eine exzellente Note. Dahinter folgen aber noch fünf mit „sehr gut“ bewertete Tarife. (ad)

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bAV: Das große Ganze, bitte!

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kommt in Deutschland weiter nur schleppend voran. Daran hat auch das BRSG noch nicht viel geändert. Um die Verbreitung der bAV spürbar nach vorne zu bringen, braucht es einen Wandel, auch im Vertrieb. Ein Kommentar von Martin Bockelmann, CEO der xbAV AG.

Teile des BRSG werden gut angenommen. Beispielsweise ist die durchschnittliche Beitragshöhe pro Antrag gestiegen. Das ist vor allem auf den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zurückzuführen. Um die Verbreitung der bAV weiter nach vorne zu bringen, braucht es aber Technologie, die sie als Ganzes einfach macht. Mit allen Zusammenhängen und für alle Beteiligten. Eine Technologie, die erweiterbar ist, auch was die künftige Entwicklung der bAV betrifft. Und eine Technologie, die den Vertrieb unterstützt, ihren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkunden genau das zu geben, was sie sich wünschen: eine einfache und verständliche bAV.

Für Arbeitgeber bedeutet Einfachheit, dass sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wenigen Klicks über die bAV informieren. Dass die Verwaltung online und nutzerfreundlich ist und dass sie alle Verträge und Bearbeitungsstände auf Abruf haben. Worum es außerdem geht, ist das Verstehen des BRSG und wie sich die relevanten Teile der neuen Regelungen umsetzen lassen.

Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich eine einfache, verständliche bAV. Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten ihnen ihr Arbeitgeber konkret anbietet. Verstehen, was das für sie jetzt netto und später in der Rente bedeutet.

Klick für Klick sicher und individuell beraten

Vermittler beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei wollen sie einfach und strukturiert über die gesamte bAV informieren: über Durchführungswege, Portabilität, Zuschüsse, gesetzliche Änderungen, das BRSG und Tarifvertragsregelungen. Geschieht das online und strukturiert, bringt das Sicherheit, Verständnis und Transparenz. Die Beratung gewinnt an Qualität.

Wie erfahren jetzt die Mitarbeiter, was ihnen ihr Arbeitgeber anbietet?

Vermittler können ihren Arbeitgeberkunden helfen und gleichzeitig akquirieren: Mit wenigen Klicks erstellt der Vermittler ein individuelles Infoportal inklusive Zuschussregelungen und im Look-and-Feel des jeweiligen Unternehmens. Neben verständlichen Fakten sieht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in diesem Portal, was ihnen ihr Arbeitgeber konkret anbietet. Zugleich können unterschiedliche Szenarien simuliert werden.

Bei Rückfragen oder für eine weiterführende Beratung wird mit nur einem Klick der betreuende Vermittler hinzugezogen. Technologie in Form einer etablierten Plattform hilft dabei, die bAV einfach und verständlich zu machen. Davon profitieren Kunden und Vermittler gleichermaßen.

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Ein Artikel von
Martin Bockelmann

ERGO jetzt auch mit bAV-Manager von xbAV online

Mit Hilfe des bAV-Managers von xbAV können Arbeitgeber viele bAV-Verwaltungsvorgänge unkompliziert abwickeln. Auch die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG ist jetzt im bAV-Manager vertreten.

Als weiterer großer Versicherer ist jetzt auch die ERGO mit dem bAV-Manager von xbAV online. Das ERGO bAVnet bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, viele bAV-Verwaltungsvorgänge einfach und unkompliziert abzuwickeln. Der Arbeitgeber kann Verträge jederzeit und rund um die Uhr einsehen. Änderungen und Meldungen gehen per Klick, beispielsweise Beiträge oder Adressen ändern.

Mit dem ERGO bAVnet können Arbeitgeber zu bAV-Gruppenversicherungsverträgen der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG in wenigen Klicks: alle Verträge und Bearbeitungsstände einsehen, Namen, Adressen und Beiträge ändern, entgeltfreie Zeiten melden, Verträge reaktivieren, Krankheiten (Langzeitkrankheit) sowie Elternzeit melden (ad)

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