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Assekuranz bAV allgemein

Neue Dialog will vor allem im bAV-Geschäft zulegen

Im Zuge der Neuaufstellung des Generali Konzerns in Deutschland wurden Anfang Oktober die Maklerbestände der Generali Versicherung auf die neue Dialog überführt. Insbesondere im bAV-Geschäft will die Dialog weiter wachsen. Außerdem soll die Präsenz auf Vergleichsplattformen gestärkt werden.

Die Übertragung ist vollzogen: Auf der DKM 2019 tritt die neue Dialog als Maklerversicherer mit einem Produktportfolio aus Leben, betrieblicher Altersvorsorge (bAV) und Komposit auf. Nach der Gründung der Dialog Versicherung AG wurden Anfang Oktober die Maklerbestände der Generali Versicherung AG auf die neue Gesellschaft überführt. Dies teilte das Unternehmen auf seiner traditionell während der Leitmesse in Dortmund stattfindenden Pressekonferenz mit.

Mit den Eingangsworten „Wir haben fertig“ erklärte David Stachon, Chief Business Officer Digital und Unabhängige Vertriebe im Vorstand der Generali Deutschland AG sowie Vorstandsvorsitzender der neu gegründeten Dialog Versicherung AG: „Wir haben es geschafft: Nach zwei Jahren intensiver Vorbereitung sind wir mit der neuen Dialog gestartet und haben uns mit einem umfangreichen Angebot für den Maklerkanal neu erfunden. Wir haben eine starke Marke geschaffen, die das Beste aus zwei Welten zusammenführt: die kontinuierlich wachsende Dialog Lebensversicherungs-AG und das Komposit- und bAV-Geschäft der Generali.“

Präsenz auf Vergleichern stärken, Abläufe vereinfachen

Wie Stefanie Schlick betonte, Head of Broker der Dialog, habe man daran gearbeitet, wettbewerbsfähige Produkte bieten zu können und auf Vergleichsplattformen präsent zu sein. Diese Präsenz soll weiter ausgebaut werden zu stärken. Man müsse dort sein, wo der Makler ist, so Schlick.

„Als exklusiver Maklerversicherer sind wir überzeugt, dass die besten Lösungen für Kunden nur durch einen offenen Dialog auf Augenhöhe mit unseren unabhängigen Vertriebspartnern entwickelt werden. Eine zentrale Herausforderung ist für uns die Digitalisierung gemeinsamer Prozesse mit unseren Partnern, um Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen“, erklärte Schlick.

Dialog will im bAV-Geschäft wachsen

Wie die Dialog weiter mitteilte, wird das Produktportfolio konsequent erweitert, vor allem im Bereich Komposit. Zulegen will der Versicherer vor allem in der bAV, mehr als im Bereich Retail, wie Michael Stille betonte, der Vorstandsvorsitzende der Dialog Lebensversicherungs-AG. „Ich schaue mit großer Zuversicht auf unsere zukünftige Geschäftsentwicklung: Wir profitieren von der Stärke unserer Gruppe und von dem kontinuierlichen Wachstum der Dialog, die sich mit ihren Leistungen und Produkten zur Absicherung biometrischer Risiken eine hervorragende Reputation erarbeitet hat“, so Stille weiter. (tk)

 

bAV: Optimierungsbedarf vor allem in kleineren und mittleren Betrieben

Das Altersvorsorgethema ist zwar bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland hoch relevant und sehr präsent – trotzdem hat nur jeder Zweite eine bAV. Und fast drei Viertel der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht. Das sind Ergebnisse des Trendmonitors Finanzdienstleistungen 2019 des Marktforschungsinstituts NORDLIGHT research.

Das Anfang 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll die Verbreitung der bAV stufenweise vorantreiben. In der Praxis hapert es damit aber noch deutlich: Fast drei Viertel (71%) der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht, und die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich vom Engagement ihrer Arbeitgeber zur bAV nur wenig begeistert. Daran hat auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert. Das sind Ergebnisse des aktuellen „Trendmonitor Finanzdienstleistungen“, in dessen Rahmen das Marktforschungsinstitut NORDLIGHT research GmbH Hürden, Potenziale und Perspektiven für bAV und BU unter die Lupe genommen hat.

Nur jeder zweite Beschäftigte hat eine bAV

Demnach verhalten sich viele Arbeitgeber – insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen – in punkto bAV weiterhin passiv und motivieren ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss. Aktuell hat nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen, obwohl die Altersvorsorge-Thematik bei den Befragten hoch relevant und sehr präsent ist.

Haupthürde für den Abschluss einer bAV stellt aus Sicht der Erwerbstätigen denn auch die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber dar. Daneben spielen aber auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle („Ich bezweifle, dass sich für mich wirklich Steuervorteile ergeben“ bzw. „Die bAV-Produkte lohnen sich nicht, da die Zinsen bzw. die Rendite zu gering ist“). Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies dem Trendmonitor zufolge in drei Viertel der Fälle (74%) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst. Kenntnisse und Aktivitäten der Beschäftigten zur bAV sind im Durchschnitt gering ausgeprägt. Aktuell ist etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss).

Zufriedenheit mit flexiblen, arbeitgeberfinanzierten Angeboten

Gut zwei Fünftel der Befragten geben im Trendmonitor Finanzdienstleistungen 2019 an, mit der bAV, die ihnen ihr Arbeitgeber ermöglicht, zufrieden zu sein. Es steht bei den Umfrageteilnehmern hoch im Kurs, wenn das bAV-Angebot freiwillig ist, sich flexibel an die eigenen Bedürfnisse anpassen lässt und die Informationen transparent und bequem zu erhalten sind. Zufriedenheit herrscht außerdem ganz besonders dann, wenn die bAV arbeitgeberfinanziert ist, sich der Arbeitgeber Mühe gibt, gute Angebote für die Mitarbeiter zu finden und die Arbeitnehmer in einem größeren Unternehmen tätig sind. In kleineren und mittleren Betrieben ist die Unzufriedenheit der Erwerbstätigen mit dem Engagement und den Angeboten der Arbeitgeber zur bAV laut Trendmonitor tendenziell etwas stärker ausgeprägt als in großen. Dies deutet auf einen Optimierungsbedarf insbesondere in den KMU hin.

Fachmännische Maklerunterstützung gefragt

„Zentrale Stellschraube für die Stärkung der bAV sind die Arbeitgeber“, sagt Dr. Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research. Um die politischen Ziele des BRSG zu erreichen, brauche es insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse. Ansatzpunkte könnten vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände sein. Hier sind vor allem auch die Makler gefragt, den Arbeitgebern mit ihrem Know-how unterstützend zur Seite zu stehen.

Über die Studie

Die Studie „Trendmonitor Finanzdienstleistungen 2019“ von der NORDLIGHT research GmbH liefert umfangreiche Ergebnisse zu den vorsorgerelevanten Schwerpunktthemen bAV und BU. Rund 1.000 erwerbstätige Bundesbürger ab 18 Jahren wurden dafür ausführlich zu ihren Einstellungen und ihrem Verhalten zu den Vorsorgeprodukten bAV und BU befragt. Die Untersuchung liefert Produktgebern und Vermittlern zahlreiche Detailanalysen und Differenzierungen nach soziodemografischen Merkmalen, Berufsgruppen, Produkt- und Anbieterpräferenzen etc. sowie Impulse für die Produktgestaltung und Kundenansprache. (ad)

Lesen Sie auch: Berufsunfähigkeit: Das wollen die Kunden

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bAV: R+V und Caritas geben Kooperation bekannt

Alle neuen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten-Verträge von Mitarbeitern der Caritas-Rechtsträger, die nicht Beteiligte einer kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse sind, erfolgen rückwirkend zum 01.01.2019 bundesweit über die R+V Lebensversicherung AG.

In Sachen bAV gehen der Deutsche Caritasverband und die R+V Versicherung ab sofort gemeinsame Wege. Alle neuen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten-Verträge von Mitarbeitern der Caritas-Rechtsträger, die nicht Beteiligte einer kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse sind, erfolgen rückwirkend zum 01.01.2019 bundesweit über die R+V Lebensversicherung AG. Tarifliche Grundlage der Altersvorsorge ist die neue Versorgungsordnung C, die die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes geschaffen hat.

In einem branchenweiten Ausschreibungsverfahren setzte sich der genossenschaftliche Versicherer mit seinem bAV-Angebot durch, nachdem die Pensionskasse der Caritas VVaG zum Jahresende 2018 das Neugeschäft eingestellt hatte. Die R+V hat bereits langjährige Erfahrung mit großen Branchenversorgungswerken, beispielsweise der MetallRente, dem ChemieVersorgungswerk und der KlinikRente.

Ab sofort übernimmt im Caritasbereich die genossenschaftliche bAV-Beratungsgesellschaft compertis die Dienstgeber-Beratung zum Thema Betriebsrente. Sie ist ein Gemeinschaftsunternehmen der R+V und Union Investment.

Rund 660.000 Beschäftigte

Der Deutsche Caritasverband ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche und einer der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Er vertritt mehr als 24.500 karitative Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Beratungsstellen und soziale Dienste mit insgesamt rund 660.000 hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihnen bieten die arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR) als Caritas-eigener Tarif eine dienstgeberfinanzierte bAV, die sie durch eine freiwillige arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ergänzen können. (ad)

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Insolvenzen treiben PSV-Beitragssatz 2019 nach oben

Laut Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) wird der Beitragssatz 2019 deutlich höher ausfallen als noch im Juli angenommen. Ursache hierfür sind mehrere große Insolvenzen in den vergangenen Monaten. Möglich ist ein Wert zwischen 3,0‰ und 3,5‰. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt bei 2,7‰. 

Wie der Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) nun mitgeteilt hat, wird der Beitragssatz 2019 deutlich höher ausfallen als zu Jahresmitte prognostiziert. Im Juli war der PSVaG noch von einem Beitragssatz von unter 2‰ ausgegangen. Derzeit rechnet der PSVaG mit einem Wert zwischen 3,0‰ und 3,5‰. Der langjährige durchschnittliche Beitragssatz des PSVaG beträgt 2,7‰. 

Mehrere große Insolvenzen als Grund

Die Ursache für die nach oben korrigierte angepasste Prognose sind mehrere große Insolvenzen in den vergangenen Monaten. Laut PSVaG werden diese Insolvenzen nach derzeitigem Stand zu einem deutlich höheren Schadenvolumen führen als im Juli angenommen. Wegen des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Umlageverfahrens hat das Schadenvolumen direkte Auswirkungen auf den Beitragssatz. Der endgültige Beitragssatz wird Anfang November 2019 festgelegt. 

Der PSVaG ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Er dient der Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. (tk)

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Berufsunfähigkeit: Swiss Life bietet neue betriebliche BU an

Seit Anfang Oktober bietet die Swiss Life die neue kollektive Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Swiss Life BU Pro an. Arbeitgeber sichern mit diesem Produkt ihre Mitarbeiter gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit finanziell ab.

Die Swiss Life hat eine neue kollektive BU auf den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um eine kollektive Lösung, bei welcher der Arbeitgeber seiner Belegschaft eine betriebliche Absicherung der Arbeitskraft anbietet.

Zwei Varianten verfügbar

Das neue Produkt namens Swiss Life BU Pro gibt es in zwei Varianten: Der Beitrag kann entweder vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, wobei der Arbeitgeber mindestens einen Anteil in Höhe von 50% bezahlen muss. Eine Kombination beider Varianten ist möglich.

Voraussetzung für den Abschluss der BU ist, dass mindestens zehn Arbeitnehmer im Unternehmen gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Der Eintritt in die BU ist bis zu einem Höchstalter von 63 Jahren möglich.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mit der arbeitgeberfinanzierten BU-Rente ist eine vereinfachte Gesundheitsprüfung verbunden und somit eine Aufnahme der ganzen Belegschaft mit niedrigem Verwaltungsaufwand möglich. Die Beitragszahlung verursacht beim Arbeitgeber darüber hinaus keine Lohnnebenkosten, kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden und ist für den Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Möglichkeit der privaten Fortführung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ebenfalls gegeben.

Vorteil einer kollektiven BU ist, dass meist Konditionen möglich sind, die für Einzelpersonen so nicht angeboten werden können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass – im Gegensatz zu individuellen Produkten – eine einheitliche Tarifierung angewandt wird und somit auch schwer versicherbare Tätigkeiten Berücksichtigung finden.

Die Swiss Life BU Pro gibt es ab sofort als selbstständige BU-Rente für den Durchführungsweg Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg Pensionszusage. (tku)

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Passende Vorsorgelösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die bAV steht wieder stärker im Fokus – für Vermittler eine Gelegenheit, bei Firmenkunden die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern anzusprechen. Für diesen Personenkreis bietet die Unterstützungskasse einen interessanten Weg zur Absicherung, so Hubertus Harenberg, Vorstandsmitglied der Swiss Life Unterstützungskasse e. V.

Herr Harenberg, alles dreht sich aktuell um das BRSG und das Sozialpartnermodell. Ist da die Versorgung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) und Vorständen etwas in den Hintergrund geraten?

Die Diskussion um das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mit dem Ziel, der bAV zu mehr Verbreitung zu verhelfen und den Mitarbeitern eine auskömmliche Altersversorgung zu ermöglichen, ist weiterhin in vollem Gange. Die Mehrheit der Berater und Unternehmen ist aktuell mit der Umsetzung der gesetzlichen Regularien beschäftigt, sodass die bAV wieder in den Fokus rückt. Damit bietet sich für unsere Geschäftspartner die Möglichkeit, bei ihren Firmenkunden auch die Versorgung von GGF und Vorständen anzusprechen. Hier bietet die Unterstützungskasse ideale Rahmenbedingungen zum Aufbau einer zusätzlichen und flexiblen Vorsorge.

Für wen eignet sich die Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse bietet eine ideale Vorsorgeabsicherung für GGF und Vorstände, die wegen ihrer höheren Einkommen einen weitaus höheren Versorgungs- und Absicherungsbedarf haben. Nicht zu vergessen sind mitarbeitende Angehörige von GGF wie Ehegatten, die durch eine Unterstützungskassenversorgung, aufbauend auf einer Direktversicherung, einen zusätzlichen Baustein zu ihrer Altersversorgung erhalten können.

Was spricht alles für die Unterstützungskasse aus Sicht des Unternehmers?

Im Durchführungsweg Unterstützungskasse können GGF steuerfrei und ohne Bilanzberührung eine Versorgung mit nahezu unbegrenztem Dotierungsrahmen aufbauen, ganz nach ihren Bedürfnissen. Laufende, gleichbleibende oder steigende Beitragszahlungen bieten eine plan- und kalkulierbare Versorgung, die mit einem geringen Verwaltungsaufwand für das Unternehmen eingerichtet werden kann. Eine zur Versorgungszusage der Unterstützungskasse deckungsgleiche Rückdeckung sorgt für eine vollständige Ausfinanzierung. Die administrativen Tätigkeiten können auf die Unterstützungskasse übertragen werden, sodass der Aufwand aufseiten des Unternehmens überschaubar bleibt.

Ist es also Ihrer Meinung nach überwiegend auch eine steuerliche Frage?

Nicht nur. Vielmehr ist es eine ideale Verbindung aus steuerlichen Vorteilen und flexiblen individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Neben einer Rentenzusage bietet die Swiss Life Unterstützungskasse zum Beispiel auch eine Kapitalzusage mit Rentenoption an. Und auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann mit eingeschlossen werden ebenso wie eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall.

Wie viele Versorgungsberechtigte sind bei der Swiss Life Unterstützungskasse zu finden?

Die Swiss Life Unterstützungskasse wurde bereits 1992 gegründet. Mit aktuell über 5.000 Trägerunternehmen ist die Swiss Life Unterstützungskasse eine der erfahrensten und kapitalstärksten Unterstützungskassen und bietet nahezu 30.000 versorgungsberechtigten Mitarbeitern, davon ca. 11% mit Unternehmerstatus, eine umfangreiche betriebliche Versorgung. Die Verwaltung der Swiss Life Unterstützungskasse wird von der SLPM, einer 100-prozentigen Tochter von Swiss Life, durchgeführt. SLPM betreut heute bereits mehr als 15.000 Versorgungen von GGF und leitenden Angestellten sowie über 400.000 bAV-Verträge bei ca. 4.250 Firmen.

Wie sieht Ihr Tarifangebot aus?

Besonders geeignet für GGF ist unser Rück­deckungstarif „Swiss Life Maximo“, der Sicherheit mit Kapitalmarktchancen verbindet. Bei Swiss Life Maximo handelt es sich um ein sogenanntes „dynamisches“ Kapitalanlagekonzept, welches ganz bewusst auf verschiedene Asset-Klassen mit ertragsstarken Investments setzt. Die breite Auswahl an Investmentstrategien und Fonds, unter anderem ETFs und Dimensional Fonds, ist ein Alleinstellungsmerkmal der Swiss Life Unterstützungskasse. Seit April 2019 steht neben der sicherheitsorientierten Variante die renditeorientierte Variante mit reduzierten Garantien zur Verfügung, die ein noch schnelleres und insgesamt stärkeres Fondsinvestment ermöglicht.

Was bringt das reduzierte Garantieniveau?

„Garantien kosten Geld“ – das ist ein allgemein gültiger und bekannter Grundsatz. Gerade für die Zielgruppe GGF ist das von größter Bedeutung, denn sie sind in der Regel älter als 40 Jahre, haben ein höheres Einkommen und haben keine oder lediglich rudimentäre Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut. Das heißt, der Versorgungsbedarf ist deutlich höher als bei einem Arbeitnehmer und der Zeitraum zum Aufbau einer angemessenen Altersversorgung relativ gering. Das reduzierte Garantieniveau ermöglicht ein schnelleres und solideres Fondsinvestment von Beginn an und reagiert auch während der Ansparphase flexibler auf Schwankungen an den Kapitalmärkten. Die Reduktion von Garantien bedeutet dabei aber nicht, dass auf Sicherheit verzichtet wird, denn diese Sicherheit liegt in der Kapitalstärke und Kompetenz des Rückdeckungsversicherers, der Swiss Life-Gruppe.

Seit Kurzem gibt es bei Ihnen einen dynamischen Leistungsplan. Was heißt das genau?

Den Anforderungen aus dem Markt respektive den Wünschen unserer Kunden und Geschäftspartner folgend, haben wir zum Juli 2019 unter anderem auch bei der Unterstützungskasse die Beitragszahlungsmodalitäten in Form der gehaltsabhängigen Zusage erweitert. So können jetzt auch Monats- bzw. Jahresprämien in Prozent des Monats- bzw. Jahresgehalts eingezahlt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die dynamische Beitragszahlung aufzuspalten in Prozent von Gehaltsteilen unter und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Als Zusatzvariante kann vereinbart werden, dass die Prämie bei sinkendem Gehalt, zum Beispiel beim Wechsel von Voll- in Teilzeit, ebenfalls angepasst, sprich reduziert, oder auf dem aktuellen Stand aufrechterhalten wird. Somit wird die Prämie fester Bestandteil des Gehaltes und orientiert sich am Versorgungsbedarf nach dem Motto: steigendes Einkommen, erhöhter Versorgungsbedarf, wachsende Vorsorge. Die Prämie an die Unterstützungskasse ist dabei fester Bestandteil der Gehaltssumme und wächst nur dann, wenn das Gehalt ebenfalls wächst.

Bei einem GGF hat die gehaltsdynamische Anpassung einen weiteren Vorteil. Hier kann selbst bis unmittelbar vor Rentenbeginn die Prämie steigen, ohne dass eine Erdienbarkeitsfrist eingehalten werden muss, da die gehaltsabhängige Erhöhung bereits bei Einrichtung der Versorgung festgelegt wurde – bei beherrschenden GGF sind das zehn Jahre zwischen der Erhöhung der Versorgung und dem Leistungsbezug.

Wie werden die Versicherungsmakler betreut?

Die Erwartung unserer Geschäftspartner ist ganz klar: Sie wünschen eine hohe Erreichbarkeit, fachliche und vertriebliche Kompetenz sowie eine rasche Erledigung ihrer Anliegen. Diese Erwartung erfüllen wir mit hoher fachlicher Expertise durch eine persönliche Betreuung unserer Geschäftspartner, sei es direkt vor Ort oder digital.

Zudem unterstützen wir hier mit umfangreicher Software, die individuelle Versorgungsvarianten berechnet und sämtliche für die Umsetzung benötigten Unterlagen für den Berater erstellt. Zudem stehen die Mitarbeiter der Serviceeinheiten von Swiss Life Deutschland, unsere Maklerbetreuer und unsere Spezialisten vor Ort jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Bild oben: © natali_mis – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 26f. und in unserem ePaper.
 
Ein Artikel von
Hubertus Harenberg

Münchener Verein: FörderRente für Geringverdiener

Die neue Deutsche FörderRente der Münchener Verein Versicherungsgruppe können Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer abschließen, die ein monatliches Bruttoentgelt von bis zu 2.200 Euro erhalten, unabhängig ob in Voll- oder Teilzeit.

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet im Rahmen der bAV nach dem BRSG mit der neuen Deutschen FörderRente nach § 100 EStG Arbeitgebern eine Alternative zur Gehaltserhöhung an. Sie können mithilfe des neuen Tarifs Mitarbeiter mit geringem Einkommen unterstützen und erhalten dafür nach den Regelungen des § 100 EStG eine unbürokratische Förderung von 30% über das Lohnsteuerabzugsverfahren. Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG ist für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoentgelt bis zu 2.200 Euro möglich, unabhängig, ob voll- oder teilzeitbeschäftigt.

Pro Jahr sind Beiträge zwischen 240 und 480 Euro zu leisten und müssen zusätzlich zum bisherigen Einkommen gezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss dabei im ersten Arbeitsverhältnis stehen. Maßgeblich für die Förderung ist das Einkommen des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Beitragszahlung. Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter im Jahr 480 Euro über die neue Deutsche FörderRente nach § 100 EStG zukommen lassen, sparen sich im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung mit gleicher Summe 168 Euro unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung von 30% sowie der Steuererstattung aus Betriebsausgaben.

Flexible Vertragsgestaltung, Pflege-Option möglich

Der Vertrag kann flexibel gestaltet werden. Das bezieht sich beispielsweise auf die Beitragsfreistellung für maximal drei Jahre, eine Vorverlegung des Rentenbeginns um maximal fünf Jahre oder eine beitragsfreie Verlängerung bis zu einem Alter von maximal 85 Jahren. Darüber hinaus ist eine Änderung des Portfolios unter Berücksichtigung von bis zu zwölf Fondswechseln im Versicherungsjahr jederzeit möglich. Mit der Pflege-Option reduziert sich die zugesagte Rente um einen geringen Betrag. Tritt der Pflegefall ein, erhält der versicherte Mitarbeiter die doppelte Rentenleistung. Die Option wird zum Rentenbeginn, frühestens mit Alter 62, ohne Gesundheitsprüfung wirksam. (ad)

Bild: © K.-U. Häßler – stock.adobe.com

 

„Der Durchführungsweg Pensionsfonds hat an Wertschätzung gewonnen“

Mit der Digitalisierung wandelt sich auch die bAV-Beratung. Anbieter wie die eGroup Europe SA (www.epension.com) setzen auch beim bAV-Durchführungsweg Pensionsfonds auf digitale Prozesse in der Beratung. Davon profitieren Kunden und Vertriebspartner, erklärt Sven Tänzer, Vertriebsleiter Deutschland der eGroup Europe SA.

Von der Einführung des BRSG hatte man sich viel Aufwind für die bAV versprochen. Was ist davon übrig geblieben?

Ihre Frage impliziert eine gewisse Enttäuschung. Diese kann ich nicht teilen. Vielleicht auch deshalb, weil meine Erwartungen realistisch waren, so wie die vieler in der Branche. Ich denke, dass die 15% Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der Entgeltumwandlung, die Stärkung der Riester-Förderung oder etwa die Arbeitgeberförderung von bis zu 480 Euro im Jahr einen Vertriebsaufwind gegeben haben. Das BRSG gibt Beratern neue Argumente an die Hand, um einerseits Arbeitgeber von der Einrichtung einer bAV zu überzeugen. Andererseits haben auch die Mitarbeiter durch die Arbeitgeber-Zuzahlungen zu ihrer eigenen Sparleistung eine höhere Motivation, in eine bAV einzuzahlen. Ich würde mir darüber hinaus wünschen, dass ein flächendeckendes Opting-out für Arbeitnehmer rechtlich umgesetzt werden würde. Damit wäre dann auch eine weitere Flächenwirkung zu erwarten.

Als weiteren wichtigen Punkt sehe ich das Sozialpartnermodell, auch wenn in der praktischen Umsetzung noch erhebliche Hürden durch die Sozialpartner zu überwinden sind. Ich glaube, wir werden bald die ersten Modelle in der Umsetzung sehen und wünsche mir auch entsprechende Öffnungsklauseln für mittelständische Unternehmen.

Wie ist aktuell die Lage beim bAV-Durchführungsweg Pensionsfonds, für den ePension ja steht?

Gut, mit erheblichem Entwicklungspotenzial. Der Durchführungsweg Pensionsfonds hat in den letzten Jahren an Wertschätzung gewonnen. Er wird nicht mehr nur als Auslagerungsinstrument im Rahmen des § 3 Nr. 66 Einkommensteuergesetz (EStG) betrachtet, sondern findet vermehrt Einzug in die Beratung nach § 3 Nr. 63 EStG. Ganz sicher ist hier auch durch das Sozialpartnermodell mit weiterem Aufwind zu rechnen. Die reine Beitragszusage ohne entsprechende Garantien erlaubt uns als Pensionsfondsanbieter dann auch höhere Startrenten durch längere Beitragszahlungsdauer gemäß § 236 Abs. 2a VAG anzubieten.

Worin liegen denn Ihrer Meinung nach die größten Vorteile für Unternehmen?

Ganz sicher in den höheren Renditechancen durch die besseren Anlagemöglichkeiten des Pensionsfonds. In Zeiten andauernder Niedrigzinsen ist es für Unternehmen wichtig, den Mitarbeitern entsprechende Renditechancen einzuräumen. Von unseren Unternehmenskunden hören wir immer wieder, dass ePension auch durch die sehr guten garantierten Ablaufleistungen punktet und dies die Mitarbeiter auch zu schätzen wissen.

Und für Mitarbeiter?

Die Mitarbeiter sind am Ende die Nutznießer und profitieren letztendlich am meisten von einer positiven Wertentwicklung durch eine verbesserte Anlagemöglichkeit. Dies macht sich gerade bei jungen Sparern im Durchführungsweg Pensionsfonds bemerkbar. Dieser Durchführungsweg bietet die gleichen Fördermöglichkeiten bei Steuern und Sozialabgaben wie etwa die Direktversicherung.

Für Mitarbeiter ist es zudem von Vorteil, wenn die Beitragshöhe möglichst flexibel ist. Dies ist in Pensionsplänen einfach umsetzbar. Bei ePension liegt der monatliche Mindestsparbeitrag bei 10 Euro. So kann der Beitrag in Zeiten, in denen es mal knapp wird, auf eine sehr geringe Höhe reduziert werden. Aber der Vertrag bleibt erhalten und es wird zumindest ein wenig gespart. Dies liegt übrigens auch nur knapp über dem Sockelbeitrag aus der §10a-Förderung. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Vertrag kann fortgeführt und die RiesterFörderung gutgeschrieben werden.

Im Zuge der Digitalisierung wandelt sich auch die bAV-Beratung. Sie setzen auf digitale Prozesse. Wie sieht Ihr Angebot denn konkret aus?

Die bAV-Beratung teilt sich in verschiedene Bereiche auf. Diese kann man nur unterschiedlich digitalisieren. Zum Beispiel ist für die Einrichtung einer Versorgung bei einem Arbeitgeber in den meisten Fällen immer noch die persönliche Beratung unerlässlich. Aber je nach Unternehmen kann diese mittlerweile auch mal über einen Video-Chatroom laufen. Dies ist zwar noch die Ausnahme, wir bieten es aber an und es wird auch mehr und mehr nachgefragt.

Auch die Beratung der Mitarbeiter zur Entgeltumwandlung wird immer noch größtenteils persönlich erfolgen. Jedoch bieten wir zeitnah eine spezielle Informationsseite und animierte Filme an, sodass die Mitarbeiter online oder über ein Intranet auf verständliche Weise informiert werden können.

Die Prozesse nach Anschluss eines Unternehmens, zum Beispiel Anmeldung neuer Mitarbeiter, können hingegen unserer Meinung nach komplett digitalisiert werden. ePension-Kunden und -Vertriebspartner haben schon heute Zugriff auf administrative Serverbereiche. Dies wird zukünftig über weitere Portale und Apps ergänzt. Je nach Anfrage wird die Software dann noch eine Mitteilung zwecks Rücksprache mit uns oder dem Vertriebspartner senden. In allen anderen Fällen findet die Abwicklung komplett dunkel statt.

Welche Leistungen bietet ePension?

Der zentrale Baustein von ePension ist natürlich die Altersvorsorge. Hier haben wir eine Beitragszusage mit Mindestleistung, die in Verbindung mit dem Durchführungsweg Pensionsfonds und den dortigen Anlagemöglichkeiten eine optimale Kombination darstellt. Daneben bietet der Pensionsfonds eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Beitragsbefreiung und ein zusätzliches Todesfallkapital an. Diese Leistungen sind für den deutschen Markt bei der Gothaer Lebensversicherung rückgedeckt. Wir bieten unseren Arbeitgebern zudem ein komplettes Branding der Versorgungsunterlagen oder einer eigenen Homepage auf Logo und Namen des Unternehmens an, sodass die bAV auch als Versorgung des Arbeitgebers wahrgenommen wird. Ein wichtiger Punkt in Zeiten von Mitarbeiterfindung und -bindung. Für internationale Arbeitgeber bieten wir zudem den Vorteil, dass wir in ganz Europa die Arbeitnehmer und Arbeitgeber konsolidiert in einer Versorgung für das Unternehmen darstellen können. Selbstverständlich hat der Arbeitgeber, immer unter Berücksichtigung der lokalen Gesetzmäßigkeiten, somit eine gesammelte Darstellung in der Versorgung aller seiner europäischen Standorte. Zudem ist über den Arbeitgeber die Absicherung von Berufsunfähigkeit und zusätzlichem Todesfallkapital möglich. Bis zu 18.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente können über den Arbeitgeber ohne Gesundheitsprüfung versichert werden. Mit Gesundheitsprüfungen kann natürlich noch mehr abgesichert werden.

Trotz verschlankter Prozesse und übersichtlicher Dokumentation bleibt die betriebliche Vorsorge doch ein kompliziertes und individuelles Thema. Ist bAV Ihrer Auffassung nach ohne persönliche Beratung denkbar?

Nein, die bAV in ihrer heutigen rechtlichen Form und der teils geringen Durchdringung in den Unternehmen ist noch nicht ohne persönliche Beratung denkbar. Einerseits muss eine grundsätzliche Entscheidungsfindung und Aufklärung im Gespräch mit dem Arbeitgeber herbeigeführt werden. Schon aus Gründen der Haftung ist dies in meinen Augen zwingend notwendig.

Darüber hinaus müssen den Arbeitnehmern über eine qualifizierte Beratung die Systematik der Entgeltumwandlung im Allgemeinen und die Vorteile im Einzelnen erklärt und ausgerechnet werden. All dies kann man natürlich noch verschlanken und mit modernen Medien unterstützen und wir eruieren ständig selbst, wie durch verbesserte Beratungsprozesse die Beteiligungsquoten in den Unternehmen erhöht werden können.

Sie setzen auf Makler als wichtigsten Vertriebskanal. Welche Unterstützung bieten Sie Ihren Partnern?

Wir bieten mit unserem Angebotstool „Klemens“ ein rein online-basiertes Rechentool inklusive Entgeltumwandlungsberechnung und kompletter Dokumentation an. Es bedarf keiner Installation oder Ähnlichem. Unser Tool läuft mit allen Browsern und auf allen Betriebssystemen. Daher sind unsere Vertriebspartner vollkommen frei in der Wahl ihrer Hard- und Software. Darüber hinaus machen wir Kundenevents, Informationsveranstaltungen und Aktionen wie Mailings gerne gemeinsam und auf den Vertriebspartner zugeschnitten.

Und selbstverständlich unterstützen wir Vertriebspartner vom Erstgespräch mit der Geschäftsleitung bis hin zur Belegschaftsberatung, sofern gewünscht. Ich kenne einige Berater, die ihre Geschäftskunden seit Jahren hervorragend betreuen, aber das Thema bAV bisher ausgespart haben. Hier bieten wir vollumfängliche Betreuung an.

Das Interview lesen Sie auch in der AssCompact 08/2019 auf Seite 40f. und in unserem ePaper.

Bild oben: © Watchara – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Sven Tänzer

Impressionen vom AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Eine große Bandbreite an Themen boten die Fachvorträge und Workshops auf dem AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung 2019. Knapp 30 Aussteller präsentierten ihre Konzepte und Lösungen. Einige Eindrücke des Branchentreffs, der in diesem Jahr in Kassel stattfand, zeigt die AssCompact Bildergalerie.

 
von
 

Betriebliche Versorgung: Neue Wege, aber auch neue Fragen

Die Bandbreite an Themen beim AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2019, das in diesem Jahr in Kassel stattfand, war groß: von neuen Wegen und Konzepten in bAV und bKV über betrieblichen Einkommensschutz bis hin zu Sterbegeld. Dabei zeigten die Experten auch, wo noch offene Fragen klaffen.

Am gestrigen Dienstag traf sich die Fachwelt der betrieblichen Versorgung in Kassel. Es war ein breites Themenspektrum, das die Vorträge und Workshops beim diesjährigen AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung abdeckten: So standen bedarfsgerechte Konzepte und neue Produkte in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ebenso auf der Agenda wie die steigende Bedeutung von Gesundheit im Unternehmen und die wachsende Nachfrage nach modernen Lösungen in der bKV – nicht zuletzt zur Unterstützung der Mitarbeiterbindung. Darüber hinaus ging es um die Absicherungsmöglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung, kollektive Vorsorgelösungen für die Arbeitskraftabsicherung sowie neue Wege im betrieblichen Einkommensschutz. Schließlich wurde mit dem betrieblichen Sterbegeld ein weiteres Mittel vorgestellt, das gerade für kleine und mittelständische Firmen eine Möglichkeit sein kann, Mitarbeiter zu binden.

Der menschliche (Erfolgs-)Faktor

Die Digitalisierung hat längst auch Einzug in den Bereich der bAV gehalten. Aller Digitalisierung zum Trotz ist die persönliche Beratung durch Makler ein wichtiger Erfolgsfaktor im bAV-Geschäft, wie Tobias Bailer betonte, geschäftsführender Gesellschafter bei der pension solutions group. Denn die persönliche Unterstützung durch den Makler, den die Firmenkunden bei Fragen anrufen können, ist und bleibt gerade in entscheidenden Momenten gefragt. Doch zugleich gilt es für Makler, im Beratungsalltag auf digitale Prozesse zu setzen, die möglichst intuitiv nutzbar sind. Bailer sieht in einem hybriden Beratungsansatz den Königsweg in der bAV-Welt. Denn bei der betrieblichen Vorsorgeberatung erreiche man künftig nur mit „hybrider Ansprache“ mehr Akzeptanz auf Arbeitnehmerseite, so Bailer. Dass der Bereich bAV zum einen komplex ist und zum anderen auf der To-do-Liste der Personalabteilungen nicht ganz oben zu finden ist, stehe außer Frage.

Das BRSG, der Arbeitgeberzuschuss und offene Fragen

Die Komplexität der bAV gerade auch aus rechtlicher Perspektive wurde bereits zum Auftakt des AssCompact Forums deutlich. „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint,“ betonte Rechtsanwalt Dr. Uwe Langohr-Plato, in seinem Vortrag im Hinblick auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Er beleuchtete die Anforderungen an den Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in Zusammenhang mit dem Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG.

Wie der Experte verdeutlichte, wirft diese mit dem BRSG eingeführte Regelung im Detail nicht bedachte Fragen auf, die es erst noch zu klären gilt, sei es beispielsweise in Bezug auf den sachlichen, persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereich. Im Hinblick auf das Ziel des Gesetzgebers, mit dem BRSG Hemmnisse gegenüber der bAV gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verringern, könne man die Regelung in § 1a Abs. 1a BetrAVG noch nicht einmal als gut gemeint einordnen, so das Fazit von Dr. Langohr-Plato. Seiner Ansicht nach sei das BRSG angesichts der Vielzahl offener Fragen und administrativer Hemmnisse im Hinblick auf das eigentliche Ziel als „schlichtweg kontraproduktiv“ zu bewerten.

Absicherung von BU-Risiken in der bAV

Mit ungeklärten Fragen oder vielmehr Fallstricken und Risiken für Vermittler befasste sich auch Alexander Schrehardt, Geschäftsführer der Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH. Der bAV-Experte beleuchtete konkret die Absicherung von „Berufsunfähigkeitsrisiken“ im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Für Vermittler gelte es, potenzielle Haftungsrisiken aus Sicht des Arbeitgebers zu erkennen. Der erste Fallstrick lauert beispielsweise bereits in der Definition der Invalidität, wie Schrehardt an konkreten Beispielen verdeutlichte. Einblicke gab der Experte auch in die „Störfälle“ der bAV, wie das entgeltfreie Arbeitsverhältnis oder das Ausscheiden des Miterabeiters aus dem Unternehmen, worauf Makler im Hinblick auf die bAV achten sollten und welche Handlungsempfehlungen sich daraus für Arbeitgeber ableiten, etwa im Hinblick auf die Ausgestaltung der Versorgungsordnung.

 

Mitarbeiterbindung in der Beratung ansprechen

Neben den Vorträgen unterstrichen auch die zahlreichen Workshops die große Bedeutung der Themen bAV und bKV und die Vorteile für Unternehmen – gerade auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Diese Vorteile sollten Vermittler auch in der Beratung von Firmenkunden unterstreichen, gerade bei kleinen und mittelständischen Firmen. Denn mit bedarfsgerechten und modernen Vorsorgelösungen können Arbeitgeber neue Fachkräfte gewinnen, die Mitarbeiterbindung stärken sowie die Motivation und damit letztendlich auch die Produktivität ihrer Belegschaft fördern. (tk)

Eindrücke von der Veranstaltung zeigt eine AssCompact Bildergalerie:

Impressionen vom AssCompact Forum betriebliche Versorgung