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Assekuranz bAV allgemein

„Neues probieren – Das liest sich leichter, als es ist“

Um die Weichen für die digitale Zukunft zu stellen, hat das Maklerhaus von Buddenbrock Prozesse und Geschäftsmodell modernisiert. Welche Erfahrungen das Unternehmen gemacht hat und welche Hilfestellungen es anderen Maklern bietet, erklärt Stephan Seidenfad, Geschäftsführer der von Buddenbrock Concepts GmbH.

Herr Seidenfad, die von Buddenbrock Unternehmensgruppe gehört zu den großen inhabergeführten Maklerhäusern. Wie würden Sie das Unternehmen beschreiben?

Werteorientiert – dies sind vor allem Anständigkeit, gesunder Menschenverstand, Klarheit, Pioniergeist und Weitblick – und darüber hinaus extrem innovativ, da wir die Verbindung aus analoger Expertise und digitaler Vermarktung vorantreiben. Für uns gehören diese beiden Bereiche in Zukunft untrennbar zusammen. Wir wollen mit unserer Beratung Kunden glücklich machen. Das muss ein Mehr sein als reine Zufriedenstellung von Bedarf.

Ihre heutige Positionierung wurde schon mehrmals mit Auszeichnungen beim Award „UnternehmerAss“ hervorgehoben, bei dem eine Jury jedes Jahr die besten Maklerfirmen und Agenturen kürt. Womit konnten Sie die Jury in der Maklerkategorie überzeugen?

Primär mit drei Dingen: Erstens haben wir seit 2002 eine massive Expertise aufgebaut. Dies gilt vor allem in den Bereichen bAV, Vermögensverwaltung und strategische Finanzberatung. Zweitens nehmen wir unsere Werte und unsere Vision einer anständigen Finanzberatung sehr ernst. Deshalb bewerten wir unsere Vermittler und Makler nicht nach Umsatz, sondern nach einem umfassenden Qualitätskodex. Wer bei uns auf dem Treppchen steht, soll transparent wissen, warum, und das nicht parallel allein durch guten Umsatz erreichen können.

Und drittens haben wir eine tolle strategische Allianz mit einem auf SEO-Vermarktung spezialisierten Makler aus Berlin (Transparent-Beraten.de) begründet und die perfekte Verbindung aus modernem, digitalem Marketing, idealistischer Beratungsvision und analogem Know-how geschaffen.

Der Erfolg liegt anscheinend auch in der Wandlungsfähigkeit. Geht es dabei um Prozesse und Digitalisierung oder ein komplett neues Geschäftsmodell?

Pioniergeist ist einer unserer zentralen Werte. Wer heute nur beim Wettbewerb schaut, wird wahlweise auf FinTechs treffen, die mit viel Fremdkapital originelle Ideen in den Markt treiben und gerne scheitern, weil ihnen die letzte Expertise fehlt. Aber das Kapital scheint da zu sein. Wer nur bei den etablierten Unternehmen schaut, stellt schnell fest, dass zu wenig in Innovation investiert wird. Es scheint fast, als ob man primär zusieht, dass man im Wettbewerb nicht den Anschluss verpasst. Uns ist das aber zu wenig.

Auf ihre konkrete Frage: Aktuell haben wir viel Nachholbedarf, Prozesse und Standards zu optimieren. Dafür haben wir uns unter anderem auch einen externen Berater eingekauft. Vielmehr geht es aber nicht um ein neues Geschäftsmodell, sondern gemeinsam mit Transparent-Beraten um die Digitalisierung und optimale Vermarktung des Vorhandenen. Wir können durch unsere Pionierfähigkeit extrem viel. Aber es ist zu wenig publik.

Was sind denn dabei die größten Herausforderungen?

Die größte Herausforderung ist der Transfer in den Vertrieb. Wir haben nicht weniger als einen Paradigmenwechsel bei Vermögensberatung und in der Branche vor uns. Wir wollen da ganz vorne schwimmen. Aber lieb gewonnene und funktionale Wege aufzugeben und Neues zu probieren, liest sich leichter, als es umzusetzen ist. Parallel die Prozesse: Standards und bestehende Wege aufzubrechen und rundum zu erneuern, ist eine harte und spannende Aufgabe, die nicht immer bequem ist.

Welche Ziele und Erwartungen verbinden Sie damit?

Allein durch die Modernisierung und Optimierung von Prozessen haben wir ein Wachstumspotenzial von 30 bis 40%. Unser Ziel ist es, die perfekte Symbiose aus digitaler und analoger Beratung auf die Beine zu stellen und zwei Beweise anzutreten: Erstens kann Finanzberatung und strategische Planung für Privatpersonen und Firmen mehr sein als lästige Notwendigkeit, sondern Spaß machen. Und zweitens kann man Kunden zur strategischen und nachhaltigen Beratung gezielt digital gewinnen.

Nun wollen Sie Ihr Wissen auch anderen Maklerunternehmen weitergeben. Wie darf man sich das denn konkret vorstellen?

In meiner Brust schlagen zwei Herzen. Auf der einen Seite, und das klingt sicherlich unpopulär, sind wir zu viele Versicherungsvermittler in Deutschland und auch zu viele schwache Vermittler. Auf der anderen Seite gibt es aber drückenden Wettbewerb durch FinTechs, Großanbieter wie CHECK24, Großvertriebe und Ausschließlichkeiten. Ein guter und anständiger Makler ist nach unserem Dafürhalten das Beste, was einem Kunden passieren kann. Dafür muss nicht zwingend Vermögensberatung im Spiel sein.

Ein Pakt der Vernunft und damit auch des Transfers von Know-how, guten Ideen, Nachhaltigkeit und auch Anständigkeit ist lange überfällig. Finanzen sind zu wichtig, um sie dauernd als eine Art lästiges Geschwür zu behandeln.

Eine unserer zentralen Ideen: Wir rufen mit geeigneten Partnern – gerne auch aus der Presse – einen Preis ins Leben. Denken Sie an so etwas wie einen Preis für den anständigsten Makler, den größten Pioniergeist und die höchste Nachhaltigkeit. Solche Projekte von Umdenkern und Vordenkern kann man fantastisch diskutieren, besprechen und damit Anregungen setzen. Parallel kann man in Seminaren die notwendigen Basics vermitteln. 2020 werden wir da einiges auffahren.

Was wären denn dann Ihre drei zentralen Aussagen, wie Maklerfirmen heute erfolgreich am Markt bestehen könnten?

1. Spezialisierung: Gerade kleine Firmen sollten einen konkreten Zielkunden und eine besondere Expertise aufbauen. Diese muss nicht fachlich sein, sondern kann auch zum Beispiel in erstklassigem Service liegen.

2. Professionelle Vernetzung: Es ist nicht schlimm, wenn ich etwas nicht kann, aber es ist schlimm, wenn ich dem Kunden keine professionelle Lösung anbieten kann. B2B muss in unserer Branche einen besseren Stellenwert bekommen.

3. Social Media: Moderne Medien gehören dazu. Wer keinerlei Präsenz und Aktivität in diesem Segment hat – und hier haben die meisten inklusive uns noch viel Luft nach oben –, wird es dauerhaft nicht schaffen.

Die bAV ist Ihr Spezialgebiet. Wo können Sie da Maklerkollegen unterstützen?

Nun, die bAV ist ein sehr komplexer Überbegriff. In Deutschland gehören wir sicherlich zu den bestaufgestellten „Vollanbietern“. In der Entgeltumwandlung bieten wir jede Dienstleistung von der Akquisitionsbegleitung über die Konzepterstellung bis zu professionellen Beratern und Projektleitern, die die Projekte zum Vertriebserfolg führen. Dabei fordert der Maklerkollege explizit ab, was er von uns benötigt.

In den komplexeren Fragestellungen von arbeitgeberfinanzierten Modellen oder auch Neuordnungen und Optimierung aktueller Versorgungssysteme sind wir extrem stark. Dies gilt vor allem für die Ausfinanzierung und Auslagerung von alten Pensionsverpflichtungen. Dazu kommt die enge Vernetzung zu renommierten Kanzleien und das Verwalten dieser Systeme. Auch hier gilt: Der Makler erhält, was er als Hilfestellung braucht und für uns kaufmännisch Sinn ergibt. In jedem Fall sind wir als neutraler Partner immer sinnvoller als die Umsetzung mit einem Versicherer. Aber das sollte für Makler auf der Hand liegen.

Für sich bzw. für Ihre Kunden haben Sie eine digitale Vermögensverwaltung entwickelt. Können auch andere Maklerunternehmen darauf zugreifen?

Ja, das können sie. Sowohl über unser Label, und dies mit geschütztem Bestand und eigener Abrechnung, als auch – sofern eine gewisse Größe besteht – über eine eigene Landingpage. Dies haben wir bereits in die Tat umgesetzt. Eine tolle Lösung für jeden Makler, der Kunden binden und unterstützen will, ohne das volle Know-how vorhalten zu können oder zu wollen. VB-Invest hat uns an vielen Stellen in Sachen Service und Kundennähe extrem weitergebracht.

Lassen Sie uns noch auf die Baufinanzierung eingehen. Dort sehen Sie gute Chancen. Erstaunlich ist ja, dass Sie eigentlich eher auf Gutverdiener abzielen. Wie darf man sich das also vorstellen?

Dank – und dies ist eher zynisch zu verstehen – der Europäischen Zentralbank und ihrer Niedrigzinspolitik gibt es einen gigantischen Wachstumsmarkt in diesem Bereich. Das Gros der Anbieter Banken oder Spezialmakler zielt allein auf den Produktvertrieb ab.

Wir stellen die Baufinanzierung für unsere Kunden in den Kontext ihrer gesamten Wirtschaftslage und der bestehenden Risiken und Chancen. Dabei stößt der Unternehmer, Freiberufler oder Gutverdiener auf vergleichbare Probleme wie ein Normalverdiener. Zumal auch die Sparte der normalen und guten Einkommen bei uns wächst. Allein durch die Öffnung fürs digitale Geschäft. Die Finanzierung zum Erwerb einer Immobilie ist heute für viele Einkommensgruppen eine der wenigen Gelegenheiten, risikoreduziert an den niedrigen Zinsen zu partizipieren.

Wenn Makler in den genannten Bereichen mit Ihnen zusammenarbeiten, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen findet das statt?

Das kommt auf die Größe und die Nähebereitschaft an. Wir haben Maklerpartner, die sehr eng mit uns arbeiten und sogar unser Label nutzen, und wir haben auch reine B2B-Partner, die nur projektbezogen oder in ein, zwei Sparten mit uns arbeiten. Dazu haben wir sehr gute Kooperationsverträge und faire Splittingmodelle auf Basis unserer Provisions- und Honorarsätze. Da kann jeder sehr gut mitverdienen.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2019 auf Seite 102f. und in unserem ePaper.

Bild oben: © BillionPhotos.com – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Stephan Seidenfad

So nutzen Versicherungsmakler Verwaltungsportale in der bAV

Die Vermittlung von betrieblichen Altersversorgungslösungen ist ein komplexes Feld und auch Haftungsfallen drohen den Maklern. Digitale Verwaltungsportale versprechen eine Reduktion der Komplexität und effizientere Abläufe. Eine aktuelle Studie hat unter die Lupe genommen, was es für Makler über Verwaltungssportale in der bAV zu wissen gibt.

Einmal im Quartal nimmt sich AssCompact im Rahmen der TRENDS-Studie die Stimmung der unabhängigen Vermittler und Mehrfachagenten vor. Jedes Mal ergänzt durch ein Sonderthema, das für den Arbeitsalltag von Maklern von Bedeutung ist. In den TRENDS IV/2019 ging es diesmal um die Nutzung von Verwaltungsportalen in der bAV-Vermittlung. Welche Lösungen werden am meisten genutzt? Was sind die Erwartungen an ein digitales bAV-Portal? Und wie viel würden die Arbeitgeber wohl dafür bezahlen, wenn man ihnen ein vollständig digitales Verwaltungsportal über alle Gesellschaften hinweg bieten würde?

Mehr als die Hälfte vermittelt bAV

Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geht weiterhin nur schleppend voran. Ein Punkt, der der Verbreitung von bAV-Lösungen abträglich ist, findet sich in der Zahl von Vermittlern, die überhaupt in der Vermittlung von bAV-Produkten tätig sind. So zeigt die TRENDS-Studie, dass lediglich 60% der Befragten im Bereich bAV vermitteln. Woran liegt das? Laut Aussage von über 40% der Teilnehmer, stellen die aktuellen Möglichkeiten zur Vertragsverwaltung ein Hindernis bei der Vermittlung der bAV dar. Diesbezüglich könnte ein über alle Gesellschaften hinweg angebotenes Verwaltungsportal unter Umständen Hindernisse abbauen.

Übermittlungskanäle zum Versicherer

Die Versicherer bieten häufig nicht all die Übermittlungskanäle an, die von den Maklern gewünscht werden. Der Großteil der Übermittlung von Verwaltungsvorgängen findet weiterhin über E-Mail statt. Mit 95% der Befragten, nutzt fast jeder Makler diesen Kanal. Auf dem 2. Rang folgt dann bereits die Übermittlung per Online-Portal. 44% der Studienteilnehmer geben an, dass sie Verwaltungsvorgänge so an die Versicherer kommunizieren. Knapp dahinter rangiert der Postversand mit 40%, gefolgt von Telefon und Fax, die immer noch von mehr als jedem dritten Makler genutzt werden.

Intensivnutzung von Portalen selten

Auch bei den unabhängigen Vermittlern und Mehrfachagenten, die im Bereich bAV beraten und vermitteln, sieht es mit dem Bekanntheitsgrad von digitalen Portalen nicht immer rosig aus. So geben knapp 30% der Befragten an, dass sie keine digitalen Portallösungen kennen. Ein knappes Drittel kennt sie, aber nutzt sie nicht und wiederum 31% nutzen sie bereits vereinzelt. Lediglich 6,7% nutzen digitale bAV-Portallösungen intensiv und für so viele Kunden wie möglich.

xbAV führt bei Bekanntheit und Nutzung

Doch welche Portale konnten sich bereits einen Namen machen und sind in den Maklerkreisen geläufig oder werden sogar aktiv genutzt? Bei den prominentesten Anbietern kann xbAV ganz eindeutig das Rennen für sich entscheiden – das Münchner Unternehmen kennen mehr als drei Viertel aller Befragten. Mit der Allianz FirmenOnline kommt ein starker Mitbewerber auf den zweiten Platz. Diese Lösung für die digitale bAV-Verwaltung kennt zumindest noch jeder Zweite. ePension kommt auf knapp über 20% und eVorsorge auf knapp unter 20%. SmartbAV kennen lediglich knapp 15% aller Studienteilnehmer.

Sobald man jedoch hinterfragt, welche Portalanbieter aktiv genutzt werden, ändert sich das Bild geringfügig und die Dominanz von xbAV gerät ins Wanken. Zwar führt auch in diesem Vergleich das Unternehmen aus München die Liste an, aber nur noch knapp. 57% aller Befragten nutzen die digitale Portallösung von xbAV, jedoch kommt die Allianz FirmenOnline mit knapp 54% nahe heran. ePension, eVorsorge und SmartbAV hingegen werden jeweils nur von weniger als jedem Zehnten genutzt.

Makler schätzen Zahlungsbereitschaft niedrig ein

Schlechte Nachrichten für die Portalanbieter ergeben sich, sobald man einen Blick auf die Erwartungen an digitale bAV-Portallösungen wirft. So findet sich bei den am meisten nachgefragten Leistungen, neben einer aktuellen Übersicht aller Verträge und einer einfacheren Erfassung von Verwaltungsvorgängen, auch der Wunsch nach einem kostenlosen Zugang zum digitalen bAV-Portal. Des Weiteren geht auch mehr als die Hälfte aller Befragten davon aus, dass Firmenkunden nicht bereit wären, zusätzliche Zahlungen für eine digitale Verwaltung über ein Portal zu leisten. 28% Prozent gehen hingegen davon aus, dass zumindest 1 Euro pro Vertrag und Monat möglich wäre. Lediglich knapp 12% glauben, dass 3 Euro von den Firmenkunden bezahlt würden und weniger als 6% können sich vorstellen, dass die Arbeitgeber 5 Euro oder mehr für die digitale Verwaltung von betrieblichen Altersversorgungen über alle Gesellschaften hinweg bezahlen würden. (tku)

Über die Studie

An der durchgeführten Befragung zu den AssCompact TRENDS IV/2019 beteiligten sich 761 Versicherungsmakler und Mehrfachagenten. 422 Stimmen flossen nach einer Qualitätsprüfung in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann zum Einzelpreis von 1.300 Euro zzgl. MwSt. erworben werden.

Informationen zu dieser und allen weiteren AssCompact Studien sind unter www.asscompact-studien.de zu finden.

Bild: © MiaStendal – stock.adobe.com

 

Allianz mit Neuerungen in der bAV

Die „Körperschutzpolice“ der Allianz, eine Grundfähigkeitsversicherung für Menschen, die im Beruf überwiegend körperlich tätig sind, gibt es nun auch im Rahmen der bAV. Außerdem ist es bei der Allianz in der bAV nun möglich, die BU-Beiträge bis zu sechs Monate auszusetzen.

Die Allianz Lebensversicherung bietet ihre Grundfähigkeitsversicherung „Körperschutzpolice“ nun auch im Rahmen der bAV an. Die Police bietet insbesondere Menschen, die im Beruf überwiegend körperlich tätig sind, einen Schutz mit attraktiven Absicherungshöhen. Damit steht in der bAV nun diese zusätzliche Möglichkeit der Einkommensvorsorge zur Verfügung. Basis der Neuerung ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19.02.2019. Danach sind Grundfähigkeitsversicherungen jetzt auch steuerlich als bAV anerkannt. Die Körperschutzpolice der Allianz ist im Privatgeschäft seit dem Jahr 2011 im Angebot.

BU-Beiträge können ausgesetzt werden

Außerdem hat die Allianz in der bAV eine Regelung eingeführt für den Fall, dass bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung entfällt: Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung können bis zu sechs Monate ausgesetzt und müssen nicht nachgezahlt werden. Versicherte können diese Option mehrfach nutzen, an den versicherten Leistungen ändert sich nichts. Die Möglichkeit besteht für Tarife in der bAV, der MetallRente, KlinikRente und dem Presseversorgungswerk. (ad)

Bild: © zabanski – stock.adobe.com

 

AXA erweitert Cyberversicherung für Firmen

Mit „ByteProtect 5.0“ hat die AXA ihr Portfolio zur Absicherung von Cyber- und IT-Risiken für Unternehmen weiterentwickelt. Die überarbeitete Version bietet unter anderem eine Ausweitung der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Mit „ByteProtect 5.0“ hat die AXA Deutschland ihren Cyberversicherungsschutz für Unternehmen erweitert. Die überarbeitete Version zur Absicherung von Cyber- und IT-Risiken bietet Firmenkunden unter anderem eine Ausweitung der Betriebsunterbrechungsversicherung. Hierbei sind auch Rückwirkungsschäden und Ausfälle wegen technischer Störungen mitversichert. Darüber hinaus entfällt künftig die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers, falls sich der Schaden innerhalb von 48 Stunden beheben lässt. Das Angebot wendet sich dabei an kleine und mittelständische Unternehmen.

„Die neue Version unseres modularen Produkts bietet Unternehmen deutliche Erweiterungen und Innovationen für die Versicherung von IT- und Cyber-Risiken. Für kleinere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 10 Millionen Euro Umsatz bieten wir mit ByteProtect Kompakt nun eine attraktive Preisstaffelung mit umfassendem Deckungsumfang“, erklärt Dirk Kalinowski, Produktmanager für Cyberversicherungen bei AXA.

Modulare Absicherung für Firmen

Mit ByteProtect 5.0 bietet AXA ihren Kunden die Möglichkeit, das Unternehmen individuell abzusichern. Abhängig vom tatsächlichen Bedarf lassen sich einzelne Bausteine hinzuwählen oder ausschließen. Zu den Modulen zählen die Betriebsunterbrechung (z. B. durch einen Hackerangriff, eingeschleuste Schadsoftware oder einen DoS-Angriff), die Übernahme von Sachverständigen- und Beratungskosten (beispielsweise bei Wirtschaftsspionage, Manipulation oder Datenschutzverletzungen) oder Wiederherstellungskosten. Weitere Bausteine sind Reputations- und Krisenmanagement (z. B. bei Erpressungsversuchen oder Identitätsdiebstahl), Datenschutzverletzungen (beispielsweise bei unberechtigtem Zugang Dritter oder Diebstahl von Datenträgern), Internetbetrug (beispielsweise bei Manipulation von Websites oder unberechtigter Nutzung der EDV-Anlage) sowie eine Cyberhaftpflicht (z. B. bei Vermögensschäden Dritter inklusive immaterieller Schäden.

Eine erste Bedarfsermittlung ist online über den „AXA Risiko-Check IT“ möglich. (tk)

Bild: © Sikov – stock.adobe.com

 

Neue Dialog will vor allem im bAV-Geschäft zulegen

Im Zuge der Neuaufstellung des Generali Konzerns in Deutschland wurden Anfang Oktober die Maklerbestände der Generali Versicherung auf die neue Dialog überführt. Insbesondere im bAV-Geschäft will die Dialog weiter wachsen. Außerdem soll die Präsenz auf Vergleichsplattformen gestärkt werden.

Die Übertragung ist vollzogen: Auf der DKM 2019 tritt die neue Dialog als Maklerversicherer mit einem Produktportfolio aus Leben, betrieblicher Altersvorsorge (bAV) und Komposit auf. Nach der Gründung der Dialog Versicherung AG wurden Anfang Oktober die Maklerbestände der Generali Versicherung AG auf die neue Gesellschaft überführt. Dies teilte das Unternehmen auf seiner traditionell während der Leitmesse in Dortmund stattfindenden Pressekonferenz mit.

Mit den Eingangsworten „Wir haben fertig“ erklärte David Stachon, Chief Business Officer Digital und Unabhängige Vertriebe im Vorstand der Generali Deutschland AG sowie Vorstandsvorsitzender der neu gegründeten Dialog Versicherung AG: „Wir haben es geschafft: Nach zwei Jahren intensiver Vorbereitung sind wir mit der neuen Dialog gestartet und haben uns mit einem umfangreichen Angebot für den Maklerkanal neu erfunden. Wir haben eine starke Marke geschaffen, die das Beste aus zwei Welten zusammenführt: die kontinuierlich wachsende Dialog Lebensversicherungs-AG und das Komposit- und bAV-Geschäft der Generali.“

Präsenz auf Vergleichern stärken, Abläufe vereinfachen

Wie Stefanie Schlick betonte, Head of Broker der Dialog, habe man daran gearbeitet, wettbewerbsfähige Produkte bieten zu können und auf Vergleichsplattformen präsent zu sein. Diese Präsenz soll weiter ausgebaut werden zu stärken. Man müsse dort sein, wo der Makler ist, so Schlick.

„Als exklusiver Maklerversicherer sind wir überzeugt, dass die besten Lösungen für Kunden nur durch einen offenen Dialog auf Augenhöhe mit unseren unabhängigen Vertriebspartnern entwickelt werden. Eine zentrale Herausforderung ist für uns die Digitalisierung gemeinsamer Prozesse mit unseren Partnern, um Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen“, erklärte Schlick.

Dialog will im bAV-Geschäft wachsen

Wie die Dialog weiter mitteilte, wird das Produktportfolio konsequent erweitert, vor allem im Bereich Komposit. Zulegen will der Versicherer vor allem in der bAV, mehr als im Bereich Retail, wie Michael Stille betonte, der Vorstandsvorsitzende der Dialog Lebensversicherungs-AG. „Ich schaue mit großer Zuversicht auf unsere zukünftige Geschäftsentwicklung: Wir profitieren von der Stärke unserer Gruppe und von dem kontinuierlichen Wachstum der Dialog, die sich mit ihren Leistungen und Produkten zur Absicherung biometrischer Risiken eine hervorragende Reputation erarbeitet hat“, so Stille weiter. (tk)

 

bAV: Optimierungsbedarf vor allem in kleineren und mittleren Betrieben

Das Altersvorsorgethema ist zwar bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland hoch relevant und sehr präsent – trotzdem hat nur jeder Zweite eine bAV. Und fast drei Viertel der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht. Das sind Ergebnisse des Trendmonitors Finanzdienstleistungen 2019 des Marktforschungsinstituts NORDLIGHT research.

Das Anfang 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll die Verbreitung der bAV stufenweise vorantreiben. In der Praxis hapert es damit aber noch deutlich: Fast drei Viertel (71%) der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht, und die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich vom Engagement ihrer Arbeitgeber zur bAV nur wenig begeistert. Daran hat auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert. Das sind Ergebnisse des aktuellen „Trendmonitor Finanzdienstleistungen“, in dessen Rahmen das Marktforschungsinstitut NORDLIGHT research GmbH Hürden, Potenziale und Perspektiven für bAV und BU unter die Lupe genommen hat.

Nur jeder zweite Beschäftigte hat eine bAV

Demnach verhalten sich viele Arbeitgeber – insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen – in punkto bAV weiterhin passiv und motivieren ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss. Aktuell hat nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen, obwohl die Altersvorsorge-Thematik bei den Befragten hoch relevant und sehr präsent ist.

Haupthürde für den Abschluss einer bAV stellt aus Sicht der Erwerbstätigen denn auch die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber dar. Daneben spielen aber auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle („Ich bezweifle, dass sich für mich wirklich Steuervorteile ergeben“ bzw. „Die bAV-Produkte lohnen sich nicht, da die Zinsen bzw. die Rendite zu gering ist“). Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies dem Trendmonitor zufolge in drei Viertel der Fälle (74%) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst. Kenntnisse und Aktivitäten der Beschäftigten zur bAV sind im Durchschnitt gering ausgeprägt. Aktuell ist etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss).

Zufriedenheit mit flexiblen, arbeitgeberfinanzierten Angeboten

Gut zwei Fünftel der Befragten geben im Trendmonitor Finanzdienstleistungen 2019 an, mit der bAV, die ihnen ihr Arbeitgeber ermöglicht, zufrieden zu sein. Es steht bei den Umfrageteilnehmern hoch im Kurs, wenn das bAV-Angebot freiwillig ist, sich flexibel an die eigenen Bedürfnisse anpassen lässt und die Informationen transparent und bequem zu erhalten sind. Zufriedenheit herrscht außerdem ganz besonders dann, wenn die bAV arbeitgeberfinanziert ist, sich der Arbeitgeber Mühe gibt, gute Angebote für die Mitarbeiter zu finden und die Arbeitnehmer in einem größeren Unternehmen tätig sind. In kleineren und mittleren Betrieben ist die Unzufriedenheit der Erwerbstätigen mit dem Engagement und den Angeboten der Arbeitgeber zur bAV laut Trendmonitor tendenziell etwas stärker ausgeprägt als in großen. Dies deutet auf einen Optimierungsbedarf insbesondere in den KMU hin.

Fachmännische Maklerunterstützung gefragt

„Zentrale Stellschraube für die Stärkung der bAV sind die Arbeitgeber“, sagt Dr. Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research. Um die politischen Ziele des BRSG zu erreichen, brauche es insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse. Ansatzpunkte könnten vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände sein. Hier sind vor allem auch die Makler gefragt, den Arbeitgebern mit ihrem Know-how unterstützend zur Seite zu stehen.

Über die Studie

Die Studie „Trendmonitor Finanzdienstleistungen 2019“ von der NORDLIGHT research GmbH liefert umfangreiche Ergebnisse zu den vorsorgerelevanten Schwerpunktthemen bAV und BU. Rund 1.000 erwerbstätige Bundesbürger ab 18 Jahren wurden dafür ausführlich zu ihren Einstellungen und ihrem Verhalten zu den Vorsorgeprodukten bAV und BU befragt. Die Untersuchung liefert Produktgebern und Vermittlern zahlreiche Detailanalysen und Differenzierungen nach soziodemografischen Merkmalen, Berufsgruppen, Produkt- und Anbieterpräferenzen etc. sowie Impulse für die Produktgestaltung und Kundenansprache. (ad)

Lesen Sie auch: Berufsunfähigkeit: Das wollen die Kunden

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bAV: R+V und Caritas geben Kooperation bekannt

Alle neuen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten-Verträge von Mitarbeitern der Caritas-Rechtsträger, die nicht Beteiligte einer kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse sind, erfolgen rückwirkend zum 01.01.2019 bundesweit über die R+V Lebensversicherung AG.

In Sachen bAV gehen der Deutsche Caritasverband und die R+V Versicherung ab sofort gemeinsame Wege. Alle neuen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten-Verträge von Mitarbeitern der Caritas-Rechtsträger, die nicht Beteiligte einer kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse sind, erfolgen rückwirkend zum 01.01.2019 bundesweit über die R+V Lebensversicherung AG. Tarifliche Grundlage der Altersvorsorge ist die neue Versorgungsordnung C, die die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes geschaffen hat.

In einem branchenweiten Ausschreibungsverfahren setzte sich der genossenschaftliche Versicherer mit seinem bAV-Angebot durch, nachdem die Pensionskasse der Caritas VVaG zum Jahresende 2018 das Neugeschäft eingestellt hatte. Die R+V hat bereits langjährige Erfahrung mit großen Branchenversorgungswerken, beispielsweise der MetallRente, dem ChemieVersorgungswerk und der KlinikRente.

Ab sofort übernimmt im Caritasbereich die genossenschaftliche bAV-Beratungsgesellschaft compertis die Dienstgeber-Beratung zum Thema Betriebsrente. Sie ist ein Gemeinschaftsunternehmen der R+V und Union Investment.

Rund 660.000 Beschäftigte

Der Deutsche Caritasverband ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche und einer der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Er vertritt mehr als 24.500 karitative Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Beratungsstellen und soziale Dienste mit insgesamt rund 660.000 hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihnen bieten die arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR) als Caritas-eigener Tarif eine dienstgeberfinanzierte bAV, die sie durch eine freiwillige arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ergänzen können. (ad)

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Insolvenzen treiben PSV-Beitragssatz 2019 nach oben

Laut Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) wird der Beitragssatz 2019 deutlich höher ausfallen als noch im Juli angenommen. Ursache hierfür sind mehrere große Insolvenzen in den vergangenen Monaten. Möglich ist ein Wert zwischen 3,0‰ und 3,5‰. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt bei 2,7‰. 

Wie der Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) nun mitgeteilt hat, wird der Beitragssatz 2019 deutlich höher ausfallen als zu Jahresmitte prognostiziert. Im Juli war der PSVaG noch von einem Beitragssatz von unter 2‰ ausgegangen. Derzeit rechnet der PSVaG mit einem Wert zwischen 3,0‰ und 3,5‰. Der langjährige durchschnittliche Beitragssatz des PSVaG beträgt 2,7‰. 

Mehrere große Insolvenzen als Grund

Die Ursache für die nach oben korrigierte angepasste Prognose sind mehrere große Insolvenzen in den vergangenen Monaten. Laut PSVaG werden diese Insolvenzen nach derzeitigem Stand zu einem deutlich höheren Schadenvolumen führen als im Juli angenommen. Wegen des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Umlageverfahrens hat das Schadenvolumen direkte Auswirkungen auf den Beitragssatz. Der endgültige Beitragssatz wird Anfang November 2019 festgelegt. 

Der PSVaG ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Er dient der Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. (tk)

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Berufsunfähigkeit: Swiss Life bietet neue betriebliche BU an

Seit Anfang Oktober bietet die Swiss Life die neue kollektive Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Swiss Life BU Pro an. Arbeitgeber sichern mit diesem Produkt ihre Mitarbeiter gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit finanziell ab.

Die Swiss Life hat eine neue kollektive BU auf den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um eine kollektive Lösung, bei welcher der Arbeitgeber seiner Belegschaft eine betriebliche Absicherung der Arbeitskraft anbietet.

Zwei Varianten verfügbar

Das neue Produkt namens Swiss Life BU Pro gibt es in zwei Varianten: Der Beitrag kann entweder vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, wobei der Arbeitgeber mindestens einen Anteil in Höhe von 50% bezahlen muss. Eine Kombination beider Varianten ist möglich.

Voraussetzung für den Abschluss der BU ist, dass mindestens zehn Arbeitnehmer im Unternehmen gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Der Eintritt in die BU ist bis zu einem Höchstalter von 63 Jahren möglich.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mit der arbeitgeberfinanzierten BU-Rente ist eine vereinfachte Gesundheitsprüfung verbunden und somit eine Aufnahme der ganzen Belegschaft mit niedrigem Verwaltungsaufwand möglich. Die Beitragszahlung verursacht beim Arbeitgeber darüber hinaus keine Lohnnebenkosten, kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden und ist für den Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Möglichkeit der privaten Fortführung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ebenfalls gegeben.

Vorteil einer kollektiven BU ist, dass meist Konditionen möglich sind, die für Einzelpersonen so nicht angeboten werden können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass – im Gegensatz zu individuellen Produkten – eine einheitliche Tarifierung angewandt wird und somit auch schwer versicherbare Tätigkeiten Berücksichtigung finden.

Die Swiss Life BU Pro gibt es ab sofort als selbstständige BU-Rente für den Durchführungsweg Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg Pensionszusage. (tku)

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Passende Vorsorgelösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die bAV steht wieder stärker im Fokus – für Vermittler eine Gelegenheit, bei Firmenkunden die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern anzusprechen. Für diesen Personenkreis bietet die Unterstützungskasse einen interessanten Weg zur Absicherung, so Hubertus Harenberg, Vorstandsmitglied der Swiss Life Unterstützungskasse e. V.

Herr Harenberg, alles dreht sich aktuell um das BRSG und das Sozialpartnermodell. Ist da die Versorgung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) und Vorständen etwas in den Hintergrund geraten?

Die Diskussion um das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mit dem Ziel, der bAV zu mehr Verbreitung zu verhelfen und den Mitarbeitern eine auskömmliche Altersversorgung zu ermöglichen, ist weiterhin in vollem Gange. Die Mehrheit der Berater und Unternehmen ist aktuell mit der Umsetzung der gesetzlichen Regularien beschäftigt, sodass die bAV wieder in den Fokus rückt. Damit bietet sich für unsere Geschäftspartner die Möglichkeit, bei ihren Firmenkunden auch die Versorgung von GGF und Vorständen anzusprechen. Hier bietet die Unterstützungskasse ideale Rahmenbedingungen zum Aufbau einer zusätzlichen und flexiblen Vorsorge.

Für wen eignet sich die Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse bietet eine ideale Vorsorgeabsicherung für GGF und Vorstände, die wegen ihrer höheren Einkommen einen weitaus höheren Versorgungs- und Absicherungsbedarf haben. Nicht zu vergessen sind mitarbeitende Angehörige von GGF wie Ehegatten, die durch eine Unterstützungskassenversorgung, aufbauend auf einer Direktversicherung, einen zusätzlichen Baustein zu ihrer Altersversorgung erhalten können.

Was spricht alles für die Unterstützungskasse aus Sicht des Unternehmers?

Im Durchführungsweg Unterstützungskasse können GGF steuerfrei und ohne Bilanzberührung eine Versorgung mit nahezu unbegrenztem Dotierungsrahmen aufbauen, ganz nach ihren Bedürfnissen. Laufende, gleichbleibende oder steigende Beitragszahlungen bieten eine plan- und kalkulierbare Versorgung, die mit einem geringen Verwaltungsaufwand für das Unternehmen eingerichtet werden kann. Eine zur Versorgungszusage der Unterstützungskasse deckungsgleiche Rückdeckung sorgt für eine vollständige Ausfinanzierung. Die administrativen Tätigkeiten können auf die Unterstützungskasse übertragen werden, sodass der Aufwand aufseiten des Unternehmens überschaubar bleibt.

Ist es also Ihrer Meinung nach überwiegend auch eine steuerliche Frage?

Nicht nur. Vielmehr ist es eine ideale Verbindung aus steuerlichen Vorteilen und flexiblen individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Neben einer Rentenzusage bietet die Swiss Life Unterstützungskasse zum Beispiel auch eine Kapitalzusage mit Rentenoption an. Und auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann mit eingeschlossen werden ebenso wie eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall.

Wie viele Versorgungsberechtigte sind bei der Swiss Life Unterstützungskasse zu finden?

Die Swiss Life Unterstützungskasse wurde bereits 1992 gegründet. Mit aktuell über 5.000 Trägerunternehmen ist die Swiss Life Unterstützungskasse eine der erfahrensten und kapitalstärksten Unterstützungskassen und bietet nahezu 30.000 versorgungsberechtigten Mitarbeitern, davon ca. 11% mit Unternehmerstatus, eine umfangreiche betriebliche Versorgung. Die Verwaltung der Swiss Life Unterstützungskasse wird von der SLPM, einer 100-prozentigen Tochter von Swiss Life, durchgeführt. SLPM betreut heute bereits mehr als 15.000 Versorgungen von GGF und leitenden Angestellten sowie über 400.000 bAV-Verträge bei ca. 4.250 Firmen.

Wie sieht Ihr Tarifangebot aus?

Besonders geeignet für GGF ist unser Rück­deckungstarif „Swiss Life Maximo“, der Sicherheit mit Kapitalmarktchancen verbindet. Bei Swiss Life Maximo handelt es sich um ein sogenanntes „dynamisches“ Kapitalanlagekonzept, welches ganz bewusst auf verschiedene Asset-Klassen mit ertragsstarken Investments setzt. Die breite Auswahl an Investmentstrategien und Fonds, unter anderem ETFs und Dimensional Fonds, ist ein Alleinstellungsmerkmal der Swiss Life Unterstützungskasse. Seit April 2019 steht neben der sicherheitsorientierten Variante die renditeorientierte Variante mit reduzierten Garantien zur Verfügung, die ein noch schnelleres und insgesamt stärkeres Fondsinvestment ermöglicht.

Was bringt das reduzierte Garantieniveau?

„Garantien kosten Geld“ – das ist ein allgemein gültiger und bekannter Grundsatz. Gerade für die Zielgruppe GGF ist das von größter Bedeutung, denn sie sind in der Regel älter als 40 Jahre, haben ein höheres Einkommen und haben keine oder lediglich rudimentäre Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut. Das heißt, der Versorgungsbedarf ist deutlich höher als bei einem Arbeitnehmer und der Zeitraum zum Aufbau einer angemessenen Altersversorgung relativ gering. Das reduzierte Garantieniveau ermöglicht ein schnelleres und solideres Fondsinvestment von Beginn an und reagiert auch während der Ansparphase flexibler auf Schwankungen an den Kapitalmärkten. Die Reduktion von Garantien bedeutet dabei aber nicht, dass auf Sicherheit verzichtet wird, denn diese Sicherheit liegt in der Kapitalstärke und Kompetenz des Rückdeckungsversicherers, der Swiss Life-Gruppe.

Seit Kurzem gibt es bei Ihnen einen dynamischen Leistungsplan. Was heißt das genau?

Den Anforderungen aus dem Markt respektive den Wünschen unserer Kunden und Geschäftspartner folgend, haben wir zum Juli 2019 unter anderem auch bei der Unterstützungskasse die Beitragszahlungsmodalitäten in Form der gehaltsabhängigen Zusage erweitert. So können jetzt auch Monats- bzw. Jahresprämien in Prozent des Monats- bzw. Jahresgehalts eingezahlt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die dynamische Beitragszahlung aufzuspalten in Prozent von Gehaltsteilen unter und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Als Zusatzvariante kann vereinbart werden, dass die Prämie bei sinkendem Gehalt, zum Beispiel beim Wechsel von Voll- in Teilzeit, ebenfalls angepasst, sprich reduziert, oder auf dem aktuellen Stand aufrechterhalten wird. Somit wird die Prämie fester Bestandteil des Gehaltes und orientiert sich am Versorgungsbedarf nach dem Motto: steigendes Einkommen, erhöhter Versorgungsbedarf, wachsende Vorsorge. Die Prämie an die Unterstützungskasse ist dabei fester Bestandteil der Gehaltssumme und wächst nur dann, wenn das Gehalt ebenfalls wächst.

Bei einem GGF hat die gehaltsdynamische Anpassung einen weiteren Vorteil. Hier kann selbst bis unmittelbar vor Rentenbeginn die Prämie steigen, ohne dass eine Erdienbarkeitsfrist eingehalten werden muss, da die gehaltsabhängige Erhöhung bereits bei Einrichtung der Versorgung festgelegt wurde – bei beherrschenden GGF sind das zehn Jahre zwischen der Erhöhung der Versorgung und dem Leistungsbezug.

Wie werden die Versicherungsmakler betreut?

Die Erwartung unserer Geschäftspartner ist ganz klar: Sie wünschen eine hohe Erreichbarkeit, fachliche und vertriebliche Kompetenz sowie eine rasche Erledigung ihrer Anliegen. Diese Erwartung erfüllen wir mit hoher fachlicher Expertise durch eine persönliche Betreuung unserer Geschäftspartner, sei es direkt vor Ort oder digital.

Zudem unterstützen wir hier mit umfangreicher Software, die individuelle Versorgungsvarianten berechnet und sämtliche für die Umsetzung benötigten Unterlagen für den Berater erstellt. Zudem stehen die Mitarbeiter der Serviceeinheiten von Swiss Life Deutschland, unsere Maklerbetreuer und unsere Spezialisten vor Ort jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Bild oben: © natali_mis – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 26f. und in unserem ePaper.
 
Ein Artikel von
Hubertus Harenberg