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Assekuranz bAV allgemein

Betriebsrente ohne Garantien: Arbeitnehmer bleiben skeptisch

Betriebsrenten ohne Garantie stoßen bei vielen Arbeitnehmern auf Vorbehalte. 30% der Beschäftigten lehnen diese Form der Altersvorsorge ab. SIGNAL IDUNA hat in einer Umfrage nachgehakt, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigte eine Betriebsrente ohne Garantien akzeptieren würden.

Bei Arbeitnehmern stoßen Betriebsrenten ohne Garantien auf Vorbehalte. Wie eine Onlinebefragung im Auftrag der SIGNAL IDUNA zeigt, würden 30% der Umfrageteilnehmer generell keine Betriebsrente ohne Garantie akzeptieren. Bei den über 55-Jährigen lehnen sogar 39% diese Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ab. Gerade einmal 5% der Arbeitnehmer würden ohne Wenn und Aber einer Betriebsrente ohne Garantie zustimmen.

Menschen halten an Garantien fest

Auf die Frage nach der Wichtigkeit einer Garantie bei der betrieblichen Altersvorsorge fällt das Urteil relativ klar aus: Unabhängig von Geschlecht, Alter und Bildung antwortet die Mehrheit der Befragten, nämlich 79%, dass ihnen eine Garantie sehr wichtig und wichtig sei. Für lediglich 12% der befragten Beschäftigten sind Garantien eher nicht oder überhaupt nicht wichtig. Bei Frauen beträgt der Anteil 9%, bei Männern dagegen 16%.

Welche Voraussetzungen müssten Betriebsrenten ohne Garantien erfüllen?

In der Umfrage wollte SIGNAL IDUNA auch wissen, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigte eine Betriebsrente ohne Garantien akzeptieren würden. Für 27% käme sie in Frage, wenn die eingezahlten Beiträge nicht verloren gehen würden. Ein Fünftel würde diese Form der Betriebsrente akzeptieren, wenn der Arbeitgeber die Beiträge einzahlt und nicht auf Lohn oder Gehalt verzichtet werden muss. Immerhin 7% würden einer Betriebsrente ohne Garantien zustimmen, wenn in Anlageformen wie Aktien investiert wird, um die Renditechancen zu erhöhen. Unter den 35- bis 44-Jährigen würden 14% der Befragten auf eine Garantie verzichten, falls über entsprechende Anlageformen höhere Renditechancen zu erzielen wären.

„Auch gut ein Jahr nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat sich an den Einstellungen zu Garantien in der Altersvorsorge nicht grundlegend etwas geändert“, erklärt Clemens Vatter, Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA und zuständig für die Lebensversicherung. Die Menschen setzen auf Garantien, da diese Sicherheit geben, so Vatter. Daher werde der Versicherer auch in Zukunft neben Fondsprodukten klassische Garantieprodukte anbieten. (tk)

 

Swiss Life erweitert bAV-Angebot

Swiss Life ergänzt die Maximo-Produktfamilie in der betrieblichen Altersversorgung um ein weiteres Feature: Ab April können sich Kunden mit Swiss Life Maximo nun auch in der Unterstützungskasse für eine 80-prozentige Beitragsgarantie entscheiden.

Swiss Life erweitert die Produktfamilie Swiss Life Maximo in der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Ab April besteht für die bAV-Produktlinien „Swiss Life Maximo“ und „Swiss Life Maximo Kompakt“ nun auch in der Unterstützungskasse die Option auf eine 80-prozentige Beitragsgarantie. Der Versicherer biete Kunden auch in der Unterstützungskasse eine 80-prozentige Beitragsgarantie, um so noch mehr Renditechancen nutzen zu können, wie Amar Banerjee betont, Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland und Leiter der Versicherungsproduktion.

Die Unterstützungskasse ist der älteste von fünf möglichen Durchführungswegen in der bAV. Neben der Unterstützungskasse können die Beiträge der Sparer auch in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Pensionszusage angelegt werden. Vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer und Führungskräften bietet die Unterstützungskasse interessante Dotierungsmöglichkeiten, da diese Zielgruppen meist wenig bis gar keine gesetzliche Rente erhalten. Bei diesem bAV-Durchführungsweg handelt es sich um eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. (tk)

 

FondsFinanz und xbAV schließen Kooperation

xbAV heißt der neue Partner der Fonds Finanz Maklerservice GmbH. Die an den Maklerpool angeschlossenen Vermittler können ab sofort alle bAV-Lösungen des Technologieunternehmens xbAV nutzen, wie die Unternehmen mitteilen. Die Software „bAV-Berater“ führt den Vermittler durch die gesamte Beratung.

Der auf die Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung spezialisierte Technologieanbieter xbAV und die Fonds Finanz Maklerservice GmbH koopieren. Den Vermittlern des Maklerpools stehen ab sofort alle bAV-Lösungen von xbAV zur Verfügung. Den Zugang zu xbAV gibt es kostenfrei. Mit den Softwarelösungen von xbAV können Makler zum Thema bAV einfach und effizient beraten. Die Software „bAV-Berater“ führt den Vermittler durch die gesamte Beratung. Sie ermittelt die Versorgungslücke, simuliert die Lohnabrechnung mit und ohne bAV, vergleicht bAV mit privater Vorsorge und umfasst die Nachsteuerbetrachtung in der Rentenphase. Die Dokumente lassen sich automatisch erstellen und digital übermitteln. 

Mit dem „bAV-Manager“ verwalten Arbeitgeber die bAV online selbst: Mitarbeiter in der Personalabteilung werden durch alle bAV-Prozesse geführt. Über seinen persönlichen Zugang ist der Makler involviert und erhält Änderungen.

„Mit xbAV konnten wir den führenden Technologieanbieter für digitale Lösungen in der betrieblichen Altersversorgung als starken Partner an unsere Seite holen“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Die bAV ist ein überaus wachstumsstarker Markt mit enormem Potenzial,“ so Porazik weiter. (tk)

 

Continentale verlängert BRSG-Aktion

Die Continentale Lebensversicherung hat ihre seit Oktober 2018 laufende Aktion rund um das BRSG. Zum Beispiel können dabei auch Kleinstverträge abgeschlossen werden, wenn ein Mitbewerber keine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses anbietet.

Viele Unternehmen tun sich mit den Neuerungen in der bAV noch schwer. Zwei wesentliche Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG): Seit 01.01.2019 ist der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente bei neuen Verträgen zur Entgeltumwandlung grundsätzlich verbindlich. Zudem genießen alle Arbeitnehmer höhere Steuervorteile. Die Continentale Lebensversicherung hat dafür unkomplizierte Lösungen parat. Zum Beispiel können bei ihr auch Kleinstverträge abgeschlossen werden, wenn ein Mitbewerber keine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses anbietet. Im vergangenen Oktober hat der Versicherer dazu eine Aktion gestartet, die aufgrund der großen Resonanz bei Kunden und Vermittlern jetzt bis zum 30.06.2019 verlängert wurde.

Seit Jahresanfang müssen Arbeitgeber bei neuen Zusagen ihre gesparten Beiträge für die Sozialversicherung oder pauschal 15% grundsätzlich an ihre Mitarbeiter weitergeben. Vorausschauende Unternehmer können sogar noch einen Schritt weitergehen: Sie zahlen direkt 20% in die vereinbarte Altersversorgung ihres Mitarbeiters ein. So hoch ist in der Regel die durchschnittliche Ersparnis der Beiträge zur Sozialversicherung. Bei der Continentale können nun bis Ende Juni 2019 die Beiträge für seit 2005 bestehende Direktversicherungen um bis zu 20% erhöht werden. Bei Verträgen mit einem Zusatzschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit gibt es zudem keine erneute Gesundheitsprüfung.

Durch das BRSG wurde außerdem für alle Arbeitnehmer der Dotierungsrahmen von 4 auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet. Das entspricht 2019 jährlich 6.432 Euro. So viel kann also steuerfrei über die Entgeltumwandlung in Direktversicherungen eingezahlt werden. Hierfür sieht die Continentale ebenfalls eine problemlose Umsetzung vor: Die Kunden können ihre Beiträge zur Direktversicherung bis zum 30.06.2019 sogar um bis zu 200% erhöhen. Das gilt für alle Policen, die mit Bedingungsstand ab 01.04.2012 abgeschlossen worden sind. Vereinbart der Versicherte zusätzlich eine Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit, ist das mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung möglich. Weitere Informationen finden freie Vermittler unter makler.continentale.de/brsg-aktion.

Hinweis: Umfrage zur Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“

Hinweis: Sie sind unabhängiger Vermittler? Machen Sie mit an unserer Umfrage „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“. Die Onlinebefragung dauert wenige Minuten. Zur Umfrage gelangen Sie hier.

 

Pleite der Verbraucherzentrale Bremen: Schadenfreude greift zu kurz

Die Verbraucherzentrale Bremen ist insolvent. Dass ausgerechnet Verbraucherschützern die Pleite droht, weil sie zu wenig für Mitarbeiter zurückgelegt haben, ist ein gefundenes Fressen für die Finanzwirtschaft. Stand sie doch jahrelang selbst im Kreuzfeuer der Verbraucherschützer. Schadenfreude allein greift aber zu kurz.

Kommentar von Michael Herrmann, AssCompact

Mit dem Verbraucherschutz verhält es sich ähnlich wie mit der Bildung oder dem Schutz der Umwelt: dagegen kann keiner ernsthaft sein, über das „Wie“ lässt sich aber vortrefflich streiten. Zumindest beim Verbraucherschutz ist Deutschland zum Teil weiter über das Ziel hinausgeschossen. Vor lauter Dokumentation und sonstiger Regulierung bleibt etwa in der Finanzberatung heute teilweise kaum noch Zeit, für die individuelle Beratung.

Dass die Insolvenz der Verbraucherzentrale Bremen mit einer gewissen Portion Schadenfreude aufgenommen wurde, war zu erwarten – gerade in der Finanzwirtschaft, die von den Verbraucherzentralen regelmäßig ins Kreuzfeuer genommen wurde. Hämische Kommentare ließen denn auch nicht lange auf sich warten. Norman Wirth vom Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) nutzt die Steilvorlage für eine neuerliche Kritik an der mangelnden Ausbildung der Mitarbeiter der Verbraucherzentralen ins Sachen Altersvorsorge und Risikoabsicherung. Im Gegensatz zu professionellen Finanz- und Versicherungsvermittlern müssen sie schließlich keine Sachkunde nachweisen.

Einfach nur peinlich, peinlich findet es derweil der BVK. Die Sache ist für die Finanzbranche umso mehr ein gefundenes Fressen, da der Schwerpunkt der Verbraucherzentrale Bremen ausgerechnet der Bereich der Finanzen ist. Ausgerechnet die Menschen, die andere Menschen vor teuren Fehlern bei der Altersvorsorge schützen sollen, stehen bei der Altersvorsorge nun also selbst vor einem Scherbenhaufen.

Statt sich darüber zu freuen, sollte dieses traurige Ereignis als Anlass genutzt werden, damit alle Seiten sachlich darüber diskutieren, was die Verbraucher wirklich schützt und was nicht. Alle Regulierungen der Finanzberatung müssen auf den Prüfstand. Nur was wirklich dem Verbraucher hilft, darf übrigbleiben, um Platz für Beratung zu schaffen, denn das Thema private Altersvorsorge ist in der Tat komplex und beratungsintensiv. Dass Bundestagspolitiker wie Sebastian Steineke von der CDU twittern, dass die Causa grundsätzliche Fragen der Überwachung aufwirft, ist zumindest schon mal ein gutes Zeichen. Hoffentlich werden dem noch weitere und vor allem Taten folgen.

 
Ein Artikel von
Michael Herrmann

WürttLeben: bAV-Modell auch für Niedrigverdiener

Die neue „KombiRente“, die die Württembergische Lebensversicherung seit Jahresbeginn anbietet, eignet sich als bAV-Modell auch für Niedrigverdiener, wie Teilzeitkräfte, Azubis oder mitarbeitende Familienangehörige.

Seit Januar bietet die Württembergische Lebensversicherung AG Arbeitgebern ein betriebliches Altersvorsorgemodell an, das auch für Niedrigverdiener geeignet ist. Ob Teilzeitkräfte, Auszubildende, Arbeitnehmer in Niedriglohnbranchen oder mitarbeitende Familienangehörige: Jedes Unternehmen hat Arbeitnehmer, für die diese Förderung möglich ist.

Die „KombiRente“ kombiniert in einer klassischen Direktversicherung die bisherige Förderung nach § 3 Nr. 63 mit der neuen nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG). Die „KombiRente“ ermöglicht die gleichzeitige Nutzung wie auch den Wechsel zwischen beiden Förderformen. Die genutzte Förderform kann somit flexibel an die Erwerbsbiografie angepasst werden. (ad)

 

MetallRente erklimmt neue Höhen in der bAV

Das Jahr 2018 bescherte dem Versorgungswerk MetallRente ein Rekordwachstum: Mit 72.000 Neuverträgen in der betrieblichen Altersversorgung verzeichnete MetallRente ein Plus von 47% gegenüber dem Vorjahr. Zudem konnte das Versorgungswerk 3.000 neue Kundenunternehmen hinzugewinnen.

Für das vergangene Jahr meldet das Versorgungswerk MetallRente einen deutlichen Zuwachs in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). So verzeichnet das Versorgungswerk 72.000 neue Altersvorsorgeverträge, was einem Plus von 47% gegenüber dem Vorjahr entspricht (2017: 49.000 Neuverträge). „Das stärkste Wachstum in der Geschichte unseres Versorgungswerks MetallRente ist ein echter Überraschungsrekord“, so Geschäftsführer Heribert Karch zum Ergebnis für 2018. MetallRente wurde 2001 von den beiden Sozialpartnern Gesamtmetall und IG Metall gegründet. Dem Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie haben sich auch die Stahlindustrie und die Branchen Textil und Bekleidung, IT sowie Holz und Kunststoff angeschlossen.

3.000 neue Kundenunternehmen

Der Bestand für Verträge der kapitalgedeckten Altersversorgung ist seit 2017 um 9% gewachsen. MetallRente hat im vergangenen Jahr 83 Mio. Euro an Neubeiträgen eingenommen – ein Zuwachs von 40% – und gut 3.000 neue Kundenunternehmen hinzugewonnen. Seit Gründung des Versorgungswerks im Jahr 2001 haben sich damit 42.500 Unternehmen für MetallRente entschieden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Altersversorgung einen unerwartet starken Schub erhalten“, meint Karch.

Ein deutliches Wachstum verzeichnet das Versorgungswerk bei den chancenorientierten Vorsorgelösungen. Die Gesamtverzinsung für die Anlagevariante PROFIL der MetallDirektversicherung belief sich 2018 auf 3,65%. Für 2019 sind 3,45% deklariert. Der MetallPensionsfonds erzielte seit Auflage jahresdurchschnittlich eine Rendite von 5,2%.

Große Chancen für Sozialpartnermodell

Der MetallRente-Geschäftsführer Karch sieht für das Sozialpartnermodell perspektivisch große Chancen. Die kollektive Kapitalanlage in der Sozialpartnerrente sei nicht nur die solidarischste Form des Altersvorsorge-Sparens für die Beschäftigten, sondern zugleich die effektivste Form und werde sich in guten Betriebsrenten auszahlen, wie Karch betont. Er fordert die Politik auf, Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Denn nach wie vor seien Betriebsrenten einschließlich der Entgeltumwandlung durch volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Leistungen schlechter gestellt als jedes andere Alterseinkommen.

Zuwachs bei der Arbeitskraftabsicherung

Wie MetallRente zudem mitteilt, haben sich 22.000 Beschäftigte 2018 für die Absicherung ihrer Arbeitskraft mit den Vorsorgelösungen des Versorgungswerks entschieden. Der Bestand umfasst mittlerweile 100.000 Verträge. Das entspricht einem Plus gegenüber dem Vorjahr von 22%. Das Versorgungswerk hat sein Angebot zur Arbeitskraftabsicherung im vergangenen Jahr erweitert. Neben einer privaten BU- und einer EMI-Versicherung gehören auch eine private Pflegerente und seit 2018 eine Grundfähigkeitsversicherung zum Portfolio. (tk)

 

KlinikRente legt im Neugeschäft deutlich zu

Für das Jahr 2018 meldet das KlinikRente Versorgungswerk bei den Neuverträgen ein Plus von 25% gegenüber dem Vorjahr. Auch die Anzahl der Mitgliedsunternehmen ist gestiegen. Als wichtigste Wachstumstreiber nennt KlinikRente das BRSG und hohe Arbeitgeberzuschüsse in mischfinanzierten Betriebsrenten.

Das KlinikRente Versorgungswerk sorgt mit einem Konsortium für die finanzielle Absicherung der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Das Versorgungswerk konnte im vergangenen Jahr sein Wachstums deutlich steigern. Rund 15.000 Menschen und 373 Unternehmen haben sich 2018 für die Vorsorgelösungen von KlinikRente entschieden. Damit verzeichnet KlinikRente bei der Anzahl der Neuverträge ein Wachstum von 25% im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der Mitgliedsunternehmen ist auf rund 4.000 gestiegen.

Zuschussregelungen finden Anklang

Als wichtigste Wachstumstreiber bezeichnet KlinikRente das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und hohe Arbeitgeberzuschüsse in mischfinanzierten Betriebsrenten. Diese würden die Arbeitgebermarke im Wettbewerb um Fachkräfte stärken und würden von den Beschäftigten gut angenommen. Das BRSG führt für Neuverträge ab 2019 und für Bestandsverträge ab 2022 die Weitergabe eingesparter Sozialabgaben ein. Immer mehr Arbeitgeber seien laut KlinikRente bereit, darüber hinaus auch deutlich höhere Zuschüsse zu zahlen. Das macht die bAV für die Beschäftigten noch attraktiver. Gute Teilnahmequoten der Beschäftigten erhöhen aber auch den Verwaltungsaufwand. Daher arbeitet KlinikRente an neuen Technologien, um die Information der Arbeitnehmer und die Administration für Arbeitgeber, Beschäftigte und Vermittler zu vereinfachen.

Mit Betriebsrente im Wettbewerb um Fachkräfte punkten

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wird es für Arbeitgeber schwieriger, Fachpersonal zu gewinnen und zu halten. Um im Wettbewerb als attraktiver Arbeitgeber zu punkten, setzen viele Unternehmen auch auf die Betriebsrente: „Immer mehr Unternehmen kommunizieren das Betriebsrentenangebot prominent in ihren Stellenanzeigen“, erklärt Friedhelm Gieseler, Geschäftsführer des Versorgungswerks. „Besonders Unternehmen in der ambulanten und stationären Pflege sowie medizinische Versorgungszentren und Servicegesellschaften, die nicht in der öffentlichen und kirchlichen Zusatzversorgung sind, suchen verstärkt mischfinanzierte Betriebsrentenangebote.“

Bereich Einkommensabsicherung weiterhin erfolgreich

Wie KlinikRente weiter mitteilt, beträgt die Gesamtverzinsung 2019 für das Vorsorgekonzept „Perspektive“ 3,45%. Die Gesamtverzinsung bei Verträgen in der Rentenphase wurde um 0,2% erhöht. Der Neuzugang beim laufenden Jahresbeitrag in der bAV beträgt in 2018 von 14 Mio. Euro auf knapp 17 Mio. Euro. Damit erhöht sich der laufende bAV-Gesamtbeitrag im Versorgungswerk auf rund 107 Mio. Euro im Jahr. Laut KlinikRente bleibt mit rund 6.000 Neukunden im Jahr 2018 der Bereich Einkommensabsicherung weiterhin überdurchschnittlich erfolgreich. Neben der Berufsunfähigkeitsabsicherung (KlinikRente.BU) wurde der Bereich um eine Grundfähigkeitsabsicherung (KlinikRente.Vitalschutz) mit drei Tarifvarianten ausgebaut.

Zum Konsortium des Versorgungswerks KlinikRente gehören die Versicherer Allianz, Condor, Deutsche Ärzteversicherung, R+V und Swiss Life. (tk)

 

„Die Abschaffung der Doppelverbeitragung würde die bAV klar zur Nummer eins machen“

Ist tatsächlich das Ende der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten in Sicht? Was er von den Plänen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn hält und warum die Abschaffung der Doppelverbeitragung Impulse für Neuabschlüsse in der bAV bringen kann, erläutert Prof. Dr. Thomas Dommermuth im AssCompact-Interview. Der Vorsitzende des fachlichen Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hatte gegenüber der Politik Ende 2017 einen Kompromissweg zur Umwandlung der Betriebsrentenfreigrenze in einen Freibetrag ins Spiel gebracht.

Die Abschaffung der Doppelverbeitragung der Betriebsrente hinsichtlich der Krankenversicherung ist Ihr Thema. Was würde die Abschaffung für die einzelnen Rentner bedeuten?

Sie meinen mit Ihrer Frage offenbar die zeitliche Variante der Doppelverbeitragung: In der Beitragsphase spart der Arbeitnehmer nur maximal die halben KV/PV-Beiträge, in der Rentenphase erfolgt aber die volle Belastung. Diejenigen, deren Betriebsrente die Freigrenze von gegenwärtig 155,75 Euro monatlich übersteigt, würden bei Abschaffung dieser Variante erheblich entlastet, denn ihr KV-Beitrag sänke von gegenwärtig im Schnitt 15,5% auf knapp 8,5% der Betriebsrente. Eine Abschaffung der sachlichen Variante der Doppelverbeitragung – das Einkommen in der Erwerbsphase übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze Kranken oder die Beiträge zur bAV übersteigen 4% der Beitragsbemessungsgrenze Renten, im Rentenalter jedoch Belastung mit KV/PV-Beiträgen – ist gegenwärtig meines Wissens jedoch nicht in der politischen Diskussion.

Würde sie tatsächlich Impulse für Neuabschlüsse bringen?

Ja, davon bin ich überzeugt. Die Medien berichten seit Jahren negativ auch über die bAV. Kern dieser Berichterstattung war fast immer die zeitliche Form der Doppelverbeitragung. Deren Wegfall würde der negativen Berichterstattung endlich den Wind aus den Segeln nehmen. Ihre Abschaffung würde zusammen mit dem neuen obligatorischen Arbeitgeberzuschuss (maximal 15% der Entgeltumwandlung) die Rendite der bAV ganz erheblich steigern und diese Vorsorgeform trotz niedrigster Zinsen klar zur Nummer eins der finanziellen Zukunftssicherung machen; nur Riester kann da für Geringverdiener noch mithalten. Apropos Riester: Kombiniert man diese Vorsorgeform mit der bAV, hat das BRSG die Doppelverbeitragung in ihrer zeitlichen und sachlichen Form bereits seit 01.01.2018 auch für Altverträge und damit rückwirkend beseitigt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will das Thema angehen. Er will scheinbar die Krankenkassenbeiträge auf Bezüge aus der bAV halbieren. Was würde das bringen?

Das ist mutig und richtig. Was es dem Einzelnen und der bAV insgesamt bringt, habe ich bereits gesagt. Es führt aber auch zu Gerechtigkeit, denn ich empfinde es – trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 09.07.2018 – als zutiefst ungerecht, wenn Arbeitnehmer in der Beitragsphase nur mit ca. der Hälfte der KV-Beiträge entlastet, in der Rentenphase aber mit dem vollen Beitrag belastet werden. Dies gilt auch nach Einführung des genannten obligatorischen Arbeitgeberzuschusses, weil dieser die bereits erwähnte sachliche Doppelverbeitragung nicht beseitigen konnte.

Die Halbierung würde dennoch ein Finanzloch bedeuten. Vermutlich würde die Finanzierung über die Steuerzahler erfolgen. Eine gute Lösung?

Es geht um die Hälfte von ca. 5,8 Mrd. Euro jährlichem Beitragsvolumen für die gesetzlichen Krankenkassen. Das ist enorm viel Geld. Aber: War es richtig, dass die Reform des Jahres 2004 die KV-Beiträge auf Betriebsrenten von der Hälfte auf den vollen Satz steigerte, nur um das damalige Finanzloch zu stopfen? War es eines Rechtsstaates würdig, dass man viele Menschen, die Direktversicherungen mit Kapitalleistungen vor 2004 im Vertrauen darauf abgeschlossen hatten, dass die Einmalzahlung gemäß der damaligen Rechtslage beitragsfrei bliebe, anschließend teilweise enteignete? Die Betroffenen verloren damals ihr Vertrauen in langfristig gültige Politik und Herr Spahn will dieses Vertrauen wenigstens teilweise zurückgeben. Das halte ich für richtig.

Welche Chance geben Sie dem Vorschlag?

In Anbetracht eines Volumens von ca. 3 Mrd. Euro dann fehlender Krankenkassenbeiträge jährlich wird eine Umsetzung schwierig; die Kassen werden bis zum letzten Blutstropfen kämpfen, wie sie es bereits bisher taten. Dennoch hat die CDU eine Lösung auf ihrem Parteitag am 08.12.2018 beschlossen und auch ihre Koalitionspartner sind für eine Reform. Sollte sie in der Maximal-Lösung (Rückkehr zum halben Beitrag auf Betriebsrenten) nicht durchsetzbar sein, dürfte zumindest der von mir selbst gegenüber der Politik Ende 2017 ins Spiel gebrachte Kompromissweg der Umwandlung der eingangs genannten Freigrenze von 155,75 Euro in einen Freibetrag gute Chancen haben.

Die Reform könnte schon 2020 kommen. Jetzige Betriebsrentner würden rückwirkend vermutlich nicht einbezogen werden. Was meinen Sie dazu?

Eine Rückwirkung wäre aus Gerechtigkeits- und Vertrauensgründen wünschenswert, jedoch viel zu kostspielig; über 40 Mrd. Euro Erstattungen ließen sich nicht aufbringen. Da das BVerfG die seit 2004 vollzogenen Praktiken auch nicht beanstandet hat, sollten wir über die Vergangenheit den Mantel des Schweigens decken und an die Zukunft denken.

 
Ein Artikel von
Prof. Dr. Thomas Dommermuth

Betriebsrente: Generation Y hat persönlichen Beratungsbedarf

In Großunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer aus der Generation Y sind bereit, auf Konsum zu verzichten, um Geld für ihre Alterssicherung zurückzulegen. Das Problem: Die meisten fühlen sich, was die Betriebsrente angeht, schlecht informiert und wünschen sich persönliche Beratung. Viel Potenzial also für Makler, die die Unternehmen in Sachen bAV begleiten.

Jüngere Arbeitnehmer, die in Großunternehmen mit über 10.000 Mitarbeitern beschäftigt sind, sind durchaus bereit, Geld für ihre Altersversorgung zurückzulegen, fühlen sich aber schlecht informiert, vor allem was die Betriebsrente angeht. Laut einer Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon in Zusammenarbeit mit dem Marktdatenanbieter Statista wissen über ein Zehntel der 18– bis 29-jährigen Arbeitnehmer in Großunternehmen nicht einmal, ob ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente gewährt. Bei den 30– bis 39-jährigen sind es geringfügig mehr.

Über die Hälfte der 18– bis 29-Jährigen und fast zwei Fünftel der 30– bis 39-Jährigen wissen zwar, dass es in ihrem Unternehmen eine Betriebsrente gibt, kennen aber keine Einzelheiten dazu. Auf einzelne Branchen bezogen ist der Anteil derjenigen Arbeitnehmer, die gar nicht wissen, dass sie Anspruch auf eine bAV haben, besonders in der Metall- und Elektroindustrie sowie in Handel und Logistik besonders hoch.

Viel Potenzial für Makler an der Seite der Unternehmen

„Auffallend ist,“ so Aon Geschäftsführer Fred Marchlewski, „dass viele Arbeitnehmer in Großunternehmen klare und verständliche Informationen über die bAV vermissen.“ Es gebe ganz offensichtlich einen Bedarf nach differenzierter Kommunikation. Hier seien die Arbeitgeber gefordert. Und an der Seite der Arbeitgeber ist dies natürlich auch ein großes Betätigungsfeld mit viel Potenzial für die betreuenden Makler. Denn ebenso groß sind auch die Fragezeichen in den genannten Altersgruppen, wenn es um den persönlichen Lebensstandard im Alter geht: Nicht einmal die Hälfte weiß, wieviel Geld sie braucht, um das Auskommen nach Renteneintritt zu bestreiten (49% bei den 18– bis 29-Jährigen, 40% bei den 30– bis 39-Jährigen).

Generation Y möchte persönliche Beratung

Die Aon-Studie zeigt zudem deutlich: Gerade die Arbeitnehmer der Generation Y, also eigentlich die Digital Natives, bevorzugen rund um das Thema bAV immer noch eine persönliche Beratung. Und das Bewusstsein, dass eigene Beiträge zur Altersvorsorge geleistet werden müssen, ist bei der Generation Y überdurchschnittlich stark ausgeprägt. Gut 80% von ihnen sind bereit, bis zu 5.000 Euro pro Jahr in die bAV zu investieren – und dafür auf Konsum zu verzichten. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber es bezuschusst und steuerliche Vorteile daraus erwachsen. In der Altersgruppe der 30– bis 39-jährigen Arbeitnehmer in Großunternehmen sind es sogar fast 90%, die sich vorstellen können, auf Konsum zu verzichten, um Geld für die Alterssicherung zurückzulegen.

Zufriedenheit mit bAV-Angebot des eigenen Unternehmens

Sofern die Arbeitnehmer in Großunternehmen über die Betriebsrente in der eigenen Firma Bescheid wissen, herrscht der Aon-Studie zufolge große Zufriedenheit: Zwei Drittel der 18– bis 29-Jährigen und mehr als ein Viertel der 30– bis 39-Jährigen halten das Betriebsrenten-Angebot ihres Arbeitgebers für sehr gut und mehr als sonst üblich. (ad)