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Assekuranz bAV allgemein

Gewerbespezialist, digitale bAV: Wie sich WIFO für die Zukunft aufstellt

Nach hohen Investitionen in die Digitalisierung sieht sich die WIFO GmbH für die Zukunft gewappnet. Große Erwartungen setzt der Maklerpool in die digitale bAV-Lösung, die die Abschlussraten deutlich erhöht. Außerdem werden die Positionierung als Sach-­Gewerbespezialist und die persönliche Ansprache gegenüber Maklern ausgebaut. Interview mit Geschäftsführer Sven Burkart.

Herr Burkart, wie kann sich heute ein – sagen wir – mittelgroßer Maklerpool am Markt behaupten?

WIFO ist ein Maklerpool, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht. Traditionelle Werte wie Vertrauen, Verlässlichkeit und Respekt sind uns ebenso wichtig wie Fortschritt, Innovation und Digitalisierung. Unsere Mitarbeiter leben diese Werte täglich mit einer hohen Servicequalität für unsere treuen Verbundpartner. Sie erhalten individuelle Angebote von unseren Experten, die über langjährige Berufserfahrung verfügen. Wir sind stolz auf unser Sach-Gewerbe-Experten-Team mit über 30-jähriger Berufserfahrung. Damit hebt sich WIFO deutlich von anderen Pools ab.

Wenn wir es richtig sehen, konnte WIFO als einer der wenigen Maklerpools in den letzten beiden Jahren nicht vom Pool-Run profitieren. Wie lässt sich die Entwicklung erklären?

Die WIFO hat in den vergangenen Jahren intensiv in Projekte zur Digitalisierung investiert, was sie völlig alleine trägt. Die digitale bAV-Beratung sowie Dokumentenmanagement und Verwaltungsprozesse zählen beispielsweise dazu. Diese Investitionen belasten natürlich kurz- oder mittelfristig die Bilanz. Der Gewinn wurde jedoch im Vergleich zu den Vorjahren gesteigert. Mit den Projekten zur Digitalisierung erzielt die WIFO Kostensenkungen und Alleinstellungsmerkmale, die auf lange Sicht die Wett­bewerbsfähigkeit und Profitabilität der WIFO stärken.

Vermutlich sind Sie hier nach dem Generationenwechsel bei der WIFO auch die treibende Kraft dahinter?

Ja, ich bin die treibende Kraft für die Digitalisierung bei der WIFO und habe die Kooperation mit dem externen Innovation Lab „dWERK“ von WIFO gestartet. Die Digitalisierung begeistert und fasziniert mich, denn ich sehe viele Nutzen-­Potenziale für Produkt- und Geschäftsmodellinnovationen.

Findet an dieser Stelle, also der Digitalisierung, der größte Wettbewerb unter den Pools statt?

Die Digitalisierung ist das vorherrschende Thema in der Versicherungsbranche. Allerdings darf der Mensch nie vernachlässigt werden. Wir müssen zusammen mit dem Makler agieren, nicht gegen ihn. Wir bieten unseren Maklern ein digitales Ökosystem, das allen Beteiligten Mehrwerte bietet. Wir wollen die Geschäftsprozesse der Makler so effizient wie möglich gestalten, damit er mehr Zeit für Kunden hat.

Ein paar Digitalisierungsthemen haben Sie schon genannt. In welche Richtung geht es denn des Weiteren schwerpunktmäßig?

Die WIFO hat sich auf die Digitalisierung im Sales-Bereich konzentriert. Gemeinsam mit dWERK haben wir eine digitale Lösung entwickelt, wie Makler ihren Geschäftskunden die bAV von der Beratung über den Abschluss bis hin zur Policierung komplett digital anbieten. Das ist einzigartig in Deutschland. Zudem digitalisieren wir das Dokumentenmanagement und die Verwaltungsprozesse. Wir haben als einer der ersten Maklerpools mit dem neuen Digital-Versicherer Neodigital zusammengearbeitet und sehen der Kooperation mit Digitalversicherern mit Spannung entgegen.

Und wie genau sieht das neue Angebot für die digitale bAV aus?

Für den Makler ist eine bAV-Beratung für Geschäftskunden zeit- und kostenintensiv. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern eine Informationsveranstaltung und Gespräche mit dem Berater während der Arbeitszeit anbieten. Mit jedem Mitarbeiter müssen Einzelgespräche mit Zweit- und Drittterminen geführt werden. All das kostet auf beiden Seiten viel Zeit und Geld. Gemeinsam mit dWERK haben wir eine digitale bAV-Beratung mit einem interaktiven Videoplayer entwickelt, den der Arbeitnehmer überall und zu jeder Zeit nutzen kann. Somit entfällt die kostenintensive Beratung vor Ort. Der Videoplayer erklärt alle relevanten Infos zur bAV und führt den Mitarbeiter schrittweise und interaktiv durch die individuelle Beratung bis zum Abschluss. Mit der digitalen bAV lassen sich alle Branchen und auch auch alle Unternehmensgrößen erreichen: vom Konzern über den Mittelstand bis hin zum Filialnetz – alle können innerhalb von zwei Wochen mit hoher Beratungsqualität abgewickelt werden. Die bisher übliche Umwandlungsquote von rund 15% haben wir in unseren Projekten auf bis zu 45% gesteigert. Das war ein riesiger Erfolg für alle Beteiligten. Nun entwickeln wir weitere Lösungen.

Ihr eigentliches Kerngeschäft ist ja aber die Sach- und Gewerbeversicherung. Wie sieht hier die weitere Positionierung aus?

Die gewerblichen Sachversicherungen mit den unterschiedlichen Schadenrisiken und der Vielzahl an Branchen ist komplex. Das kann im Schadenfall bei Unterversicherung oder Deckungsausschlüssen gravierende negative Folgen haben. Die WIFO verfügt im Bereich der gewerblichen Sachrisiken über 30 Jahre Markterfahrung und Experten-Know-how. Besonders stolz sind wir auf unsere umfassenden Zeichnungsvollmachten, die uns eine einzigartige INHOUSE-Zeichnungsmöglichkeit erlauben. Zeitraubende und aufwendige Ausschreibungen über verschiedene Versicherer ersparen wir somit unseren Partnern. Die Versicherer profitieren von „schrankfertigem“ Geschäft mit entsprechendem Qualitätsniveau. Unser Verbundpartner profitiert von einem exklusiven und maßgeschneiderten Preis-Leistungs-Verhältnis für seinen Kunden. Dank unserer Marktstellung kann die WIFO außergewöhnlich rabattierte Exklusivkonzepte und Rahmenverträge anbieten. Über unser Sach-Expertenteam kann der Makler einen professionellen hausinternen Angebotsservice nutzen, bei dem es seit 1987 noch zu keinem einzigen Haftungsfall kam. Es gibt keinen vergleichbaren Pool, der über solch einen Service verfügt.

Mit Gewerbeversicherung24 haben Sie in dem Bereich einen Technologie-Partner an Bord. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? Und inwieweit grenzt sich die Plattform von Ihren Sonderkonzepten ab?

Mit der Gewerbeplattform 2.0 haben wir gemeinsam mit Gewerbeversicherung24 nach unseren Vorstellungen einen eigenen Vergleichsrechner entwickelt. Sach-Gewerberisiken sind komplex und deshalb nicht immer komplett digital umsetzbar. Deshalb haben wir uns für eine Hybridlösung entschieden. Sollte der Makler sein Risiko über die Gewerbeplattform 2.0 nicht eindecken können, kann er seine Anfrage mit allen Eingaben mit einem Klick an unsere Sach-Experten übermitteln, die dem Makler dann ein individuelles Angebot erstellen. Die Plattform grenzt sich insofern nicht von unseren Sonderkonzepten ab, da wir diese ebenfalls zu einem Großteil in der Gewerbeplattform 2.0 integriert haben und der Makler sie in seinen Vergleich einbeziehen kann.

Sie wollen Versicherungsmakler aber nicht nur mit digitalen Services, sondern auch über das Versprechen von Höchstcourtagen für sich gewinnen. Ist das aus Ihrer Sicht dann letztlich immer noch das Argument, das bei Vertriebspartnern am meisten zieht?

Die Courtagehöhe ist sicherlich ein wichtiges Argument, wenn auch nicht das Hauptargument für die Zusammenarbeit mit uns als Servicepartner. Sucht ein Makler lediglich einen abwickelnden Maklerpool für sein bereits geschriebenes Geschäft, so gelten unsere Höchstcourtageversprechen selbstverständlich und der Partner erhält eine Partnernummer. Um aber ehrlich zu sein, war und ist dieses Argument jedoch noch nie das Argument für uns als Partner gewesen, da es an dieser Stelle sicherlich auch andere Marktteilnehmer gibt, die das Massengeschäft vertrauensvoll in Verbindung mit Höchstcourtagen abwickeln können. Wir hingegen wollen mit unseren fachkompetenten und persönlichen Mitarbeitern in den Expertenabteilungen glänzen. Der Versicherungsmakler erhält bei uns somit nicht nur eine Nummer, sondern wird als Partner auf Augenhöhe bedient. Und dies dann immer noch mit einem fairen Top-Courtageniveau.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2019, Seite 80 f. und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Sven Burkart

R+V neuer Konsortialpartner bei Versorgungswerk der Presse

Die Versorgungswerk der Presse GmbH hat mit der R+V Lebensversicherung AG einen neuen Konsortialpartner. Seit Jahresbeginn können die Vertriebspartner der R+V nun die Produkte der Presse-Versorgung bundesweit anbieten. Potenzielle Kunden sind die rund 600.000 Mitarbeiter der Medienbranche in Deutschland.

Die R+V Lebensversicherung AG ist neuer Konsortialpartner der Versorgungswerk der Presse GmbH. Damit können seit Anfang 2019 der genossenschaftliche Versicherer und seine Vertriebspartner, die Volksbanken und Raiffeisenbanken, die Produkte der Presse-Versorgung bundesweit anbieten. Zum potenziellen Kundenkreis zählen die rund 600.000 Mitarbeiter der Medienbranche in Deutschland – neben freien und fest angestellten Journalisten auch alle Beschäftigte von Medienkonzernen, PR- und Werbeagenturen sowie Buch- und Zeitschriftenverlagen.

Betriebliche und private Vorsorge

Zu den Angeboten des Versorgungswerks der Presse zählt nicht nur die bAV, etwa in Form einer Firmen-Direktversicherung. Es bietet auch Produkte wie private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rente an. Darüber hinaus können die Kunden ergänzende Bausteine wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsabsicherung oder eine Pflege-Rente abschließen. Das Versorgungswerk der Presse wird seit seiner Gründung vor 70 Jahren paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern getragen. Im Einzelnen sind das der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Der Versicherungsbestand umfasst aktuell mehr als 6 Mrd. Euro an Kapitalanlagen für rund 160.000 Altersvorsorge-Verträge von Beschäftigten der Medienbranche. Zum Versicherungskonsortium gehören die Allianz (Konsortialführer), HDI und AXA und – sobald die BaFin-Zustimmung erteilt ist – die R+V Lebensversicherung AG. (ad)

 

Das BRSG – manches hätte besser werden können

Holger Konermann ist seit mehr als 20 Jahren bAV-Makler. Die Konermann & Partner GmbH berät insbesondere Unternehmen der Wohlfahrtspflege und managt 25.000 bAV-Akten. Auf der DKM 2018 war er Teilnehmer der Diskussionsrunde „BRSG – was nun?“ und fasst für AssCompact seine Gedanken zum BRSG noch einmal zusammen.

Wie nachhaltig ist das BRSG? Diese Frage muss man sich aus der Praxis heraus stellen. Durch Anwendung der Vervielfältigungsregelung in der Entgeltumwandlung und durch den Arbeitgeberpflichtzuschuss wird die betriebliche Altersvorsorge sicherlich gestärkt. Jedoch sind sich die Personalentscheider des Mittelstands größtenteils einig, dass die Sozialpartnermodelle die Erwartungen nicht erfüllen werden.

Viele Unternehmen des Mittelstandes haben die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung für sich erkannt – auch, dass damit ein Mitarbeiterbindungs- und Mitarbeiterfindungsmodell geschaffen werden kann. Diese Arbeitgeber zahlen freiwillig einen höheren Arbeitgeberzuschuss als die jetzt gesetzlich vorgeschriebenen 15%. Viele Beispiele zeigen hier, dass sich bei intelligenten und attraktiven Modellen 60 bis 80% der Beschäftigten an der betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung beteiligen.

Mittelstand wird nicht erreicht

Was ist aber zum neuen Sozialpartnermodell des BRSG zu sagen? Wie auch in der Diskussionsrunde „BRSG – was nun?“ auf der DKM 2018 betont wurde, sollen nun die Tarifparteien die Sozialpartnermodelle ausformulieren und die Rahmenbedingungen dafür festlegen. Doch genau darin liegt das große Problem, denn lediglich rund 45% aller Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Daran kann auch ein Branchenversorgungswerk wie die MetallRente nicht viel ändern. Denn die MetallRente mit ihren rund 45.000 Mitgliedsunternehmen und rund 800.000 Versorgungsberechtigten dürfte den Mittelstand nicht wirklich repräsentieren. Denn in den letzten 15 Jahren hat dieses Versorgungswerk im Durchschnitt pro Mitgliedsunternehmen 17 Altersversorgungsverträge vermittelt – und das mit den Vertrieben von vier Versicherungsgesellschaften und dem eigenem Vertrieb.

Werden also die Bedürfnisse der Beschäftigten und der Unternehmen im Mittelstand wirklich berücksichtigt? Denn für genau diese war ja das Sozialpartnermodell des BRSG geschaffen worden. Ich denke nein.

Das Sozialpartnermodell verspricht Arbeitnehmern eine höhere Rendite. Die Aussicht auf eine bis zu 30% höhere Rendite mag verlockend klingen, aber sie wird auf dem Verlust jeglicher Garantien gegründet. Die meisten Umfragen bestätigen jedoch, dass gerade eine Kapitalerhaltungsgarantie von den Beschäftigten gewünscht wird. Auch der Sicherungsbeitrag, den die Unternehmen zu zahlen haben, wenn der Versorgungsanbieter die prognostizierte Zielrente nicht erreicht, wird viele Mittelständer abhalten, sich an einem solchen Modell überhaupt zu beteiligen.

Gute Beratung ist notwendig

Eine deutlich höhere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung wird leider durch dieses Gesetz nicht erreicht werden. Sie könnte nur erreicht werden durch eine konsequente, sehr gute Beratungsleistung in und mit den Unternehmen oder durch ein Opting-Out-Modell. Wobei auch bei einem Opting-Out-Modell die Beschäftigten eine Beratung wünschen und benötigen, um eine bedarfsgerechte Altersabsicherung zu erreichen.

Andere Maßnahmen hätten größeren Effekt

Die Politik hätte ein deutlicheres Zeichen gesetzt und die betriebliche Altersversorgung gestärkt, wenn im § 3.63 ESTG 8% der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei umwandelbar wären, die lang geforderte Doppelverbeitragung der Krankenversicherung auf die Betriebsrenten aufgegeben und eine Gleichstellung mit der gesetzlichen Rentenversicherung umgesetzt worden wäre.

In Zugzwang

Das Fazit aus der bereits genannten Diskussionsrunde ist, dass die Branche noch Zeit braucht, um die betriebliche Altersversorgung flächendeckend auszuweiten und umzusetzen. Bleibt jedoch die Frage, wie lange uns der Gesetzgeber hierfür Zeit gibt, bevor dieser eine gesetzliche Pflicht einführt.

Der Podcast zur DKM-Diskussion „BRSG – was nun“ findet sich für DKM-Teilnehmer zum Nachhören hier. Die Diskussion fand am 25.10.2018 von 12 bis 12:45 Uhr statt.

 

Beitragssatz für Pensions-Sicherungs-Verein niedriger als prognostiziert

Der Pensions-Sicherungs-Verein in Köln hat den Beitragssatz für das Jahr 2018 festgelegt. Er liegt über dem Vorjahr, aber deutlich unter ersten Schätzungen zur Jahresmitte. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen um die 725 Mio. Euro einzahlen.

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, hat für das Jahr 2018 einen Beitragssatz von 2,1 Promille festgesetzt. Im vergangenen Jahr lag dieser etwas niedriger bei 2,0 Promille.

Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30.09.2018 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rund 345 Mrd. Euro addieren, wie der PSVaG mitteilt. Auf Basis des nun festgelegten Beitragssatzes von 2,1 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund 725 Mio. Euro einzahlen. Im Vorjahr lag die Summe bei 678 Mio. Euro.

Im Juli dieses Jahres hatte der PSVaG noch einen Beitragssatz um 2,5 Promille erwartet. Der zu finanzierende Aufwand hat sich dann aber doch günstiger entwickelt, so dass der Beitragssatz nun deutlich unterhalb des zur Jahresmitte prognostizierten Wertes liegt. (bh)

 

Betriebsrente wichtiger als Zuschuss zum Handyvertrag

Die Betriebsrente steht bei Arbeitnehmern höher im Kurs als andere Vergünstigungen des Arbeitgebers. Die zeigen Umfragen der SIGNAL IDUNA. Geht es nach den Beschäftigten, sollte mehr Geld in die bAV fließen. Informationen über die Förderung für Geringverdiener sind aber noch nicht bei allen Mitarbeitern angekommen.

Geht es nach dem Willen von Arbeitnehmern, sollte mehr Geld in die betriebliche Altersversorgung (bAV) fließen. Wie aus zwei Online-Umfragen von YouGov im Auftrag der SIGNAL IDUNA hervorgeht, ist die Betriebsrente Beschäftigten wichtiger als andere geldwerte Vergünstigungen des Arbeitgebers. Demnach würden sich 55% der befragten Arbeitnehmer für eine Betriebsrente entscheiden, nur 28% dagegen einen Zuschuss zum Fahrgeld, zum Handyvertrag oder vergleichbare Leistungen bevorzugen. 17% haben sich nicht entschieden. Die Ergebnisse unterscheiden sich laut SIGNAL IDUNA in Abhängigkeit vom Einkommen und Alter. Bei einem persönlichen Monatseinkommen zwischen 2.500 und 3.500 Euro favorisieren tendenziell mehr Befragte eine Betriebsrente (80%) als im Durchschnitt. Auch bei den 35- bis 44-Jährigen sprechen sich deutlich mehr (61%) für eine Betriebsrente aus.

Noch nicht alle über Förderung für Geringverdiener informiert

Die Information der Mitarbeiter über die neuen Fördermöglichkeiten für Geringverdiener läuft in den Betrieben an, ist aber noch nicht bei allen angekommen. Gut zehn Monate nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist fast jeder vierte Arbeitnehmer in seinem Betrieb über die neue Förderung für Geringverdiener in Kenntnis gesetzt worden. In der Einkommensgruppe zwischen 1.500 und 2.500 Euro sind es sogar 30%. In Firmen mit weniger als 20 Beschäftigten beträgt der Anteil dagegen erst 12%. Hier ist also rund jeder zehnte Mitarbeiter informiert. In Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten ist die Information bei etwa vier von 10 Befragten (38%) angekommen. Demgegenüber geben 41% der Unternehmensentscheider an, ihre Mitarbeiter über die Geringverdienerförderung informiert zu haben.

Clemens Vatter, Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA und zuständig für die Lebensversicherung, betont: „Dieses Ergebnis zeigt, dass die Information der Arbeitgeber noch nicht bei allen Mitarbeitern angekommen ist.“ Die Arbeitgeber hätten einen hohen Informationsaufwand, um mehr Mitarbeitern zu einer Betriebsrente zu verhelfen.

Kleine Firmen bei Mitarbeiter-Information mehr unterstützen

Vor allem Kleinbetriebe bräuchten mehr Hilfe bei der Information ihrer Beschäftigten. „Hier sollte die Politik mit einer breit angelegten Kampagne eine Grundlage schaffen. Seitens der SIGNAL IDUNA setzen wir künftig neben der Beratung durch unsere Außendienstpartner verstärkt auf digitale Informationsmöglichkeiten für Arbeitnehmer, um Basisinformationen zu geben und Interesse zu wecken“, erklärt Vatter.

Chefs sehen sich selbst nicht ausreichend informiert

Knapp jeder fünfte Unternehmensentscheider, der seine Mitarbeiter noch nicht über die neuen Fördermöglichkeiten für Geringverdiener informiert hat, fühlt sich selbst unzureichend in Kenntnis gesetzt. In kleinen Firmen bis zu 19 Mitarbeitern ist das tendenziell fast jeder dritte befragte Chef. Als weiteres Hemmnis nennen 16% der befragten Entscheider den hohen Verwaltungsaufwand. Dieser stellt in Firmen von 20 bis 49 Mitarbeitern einen tendenziell gewichtigeren Hinderungsgrund dar als in Großbetrieben.

Jeweils 15% der befragten Unternehmensentscheider haben ihre Belegschaft nicht über die Geringverdienerförderung in Kenntnis gesetzt, da sie der Meinung sind, die Investition lohne sich nicht für die Firma oder der Betrieb gebe ohnehin schon sehr viel für seine Mitarbeiter aus. Dieses Argument führen eher Unternehmen über 1.000 Beschäftigten an. „Mit dem Schreckgespenst des hohen Verwaltungsaufwandes sollten wir zügig aufräumen,“ unterstreicht Vatter. Mithilfe der Digitalisierung sei eine schlanke Verwaltung möglich. (tk)

 

bAV-Ansprüche: Zur Haftung eines Betriebserwerbers in der Insolvenz

Haftet ein neuer Eigentümer auch für die bAV-Ansprüche von Mitarbeitern, die in der Zeit vor der Insolvenz eines Betriebs entstanden sind oder nicht? Zu dieser Frage hat das BAG nun den EuGH in zwei Fällen um eine Vorabentscheidung zur Auslegung der betreffenden Artikel gebeten.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in zwei Verfahren zur Thematik bAV-Ansprüche und Insolvenz um eine Vorabentscheidung zur Auslegung der betreffenden Artikel gebeten. Muss ein neuer Eigentümer, der einen Betrieb nach Insolvenz übernimmt, auch für die bAV-Ansprüche von Mitarbeitern aus der Zeit vor der Insolvenz haften oder nicht?

In den konkreten Fällen sind den beiden Klägern bAV-Leistungen zugesagt worden. Nach der Versorgungsordnung berechnet sich ihre Betriebsrente nach der Anzahl der Dienstjahre und dem zu einem bestimmten Stichtag vor dem Ausscheiden erzielten Gehalt. Über das Vermögen ihrer Arbeitgeberin wurde allerdings Anfang März 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im April 2009 ging der betreffende Betrieb auf die beklagte Erwerberin über.

Kläger wollen höhere Betriebsrente

Ein Kläger erhält seit August 2015 von der Beklagten eine Betriebsrente in Höhe von ca. 145,00 Euro und vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als dem gesetzlich bestimmten Träger der Insolvenzsicherung eine Altersrente in Höhe von ca. 817,00 Euro. Bei deren Berechnung legte der PSV, wie im Betriebsrentengesetz vorgesehen, das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens maßgebliche Gehalt des Klägers zugrunde. Der Kläger hält die Beklagte aber für verpflichtet, ihm eine höhere Betriebsrente zu gewähren: diese müsse sich nach den Bestimmungen der Versorgungsordnung auf der Basis des zum Stichtag vor dem Versorgungsfall bezogenen Gehalts unter bloßem Abzug des Betrags errechnen, den er vom PSV erhalte.

Der andere Kläger verfügte bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht über eine gesetzlich unverfallbare Anwartschaft. Daher steht ihm bei Eintritt eines Versorgungsfalls nach dem Betriebsrentengesetz kein Anspruch gegen den PSV zu. Er hält die Beklagte für verpflichtet, ihm künftig eine Betriebsrente in voller Höhe zu gewähren.

Derzeitige Auslegung der Gerichte verneint höhere Ansprüche

Nach der derzeitigen – im Hinblick auf die besonderen Verteilungsgrundsätze des Insolvenzrechts einschränkenden – Auslegung von § 613a Abs. 1 BGB durch die deutschen Arbeitsgerichte würden die Kläger mit ihren Klagebegehren nicht durchkommen. Das BAG möchte vom EuGH nun wissen, ob eine solche einschränkende Geltung von § 613a Abs. 1 BGB im Fall eines Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren mit Art. 3 Abs. 4 und Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/23/EG (Verbindlichkeiten des Veräußerers aufgrund von Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen gehen nicht auf den Erwerber über) im Einklang steht und ob gegebenenfalls Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG (Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer) vorliegend unmittelbare Geltung entfaltet und sich der Arbeitnehmer deshalb auch gegenüber dem PSV auf diesen berufen kann. (ad)

BAG, Beschluss vom 16.10.2018, Az.: 3 AZR 139/17 (A) – Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2017, Az.: 6 Sa 582/16 und BAG, Beschluss vom 16.10.2018, Az.: 3 AZR 878/17 (A) – Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2016, Az.: 1 Sa 120/16.

 

DKM-News: BRSG – Und was jetzt?

In vier Wochen ist es so weit: Die DKM öffnet vom 23. bis 25.10.2018 in Dortmund ihre Pforten. Die Speaker’s Corner bietet traditionell wieder die „große Bühne“ für die Prominenz aus Politik und Sport – und für die Diskussionen über die brennenden Branchenthemen.

Brandaktuell wird es in der Speaker’s Corner der diesjährigen DKM beispielsweise bei der Diskussion rund um das Thema bAV. Unter der Moderation von Markus Keller, Geschäftsführer der febs Consulting GmbH, besprechen Dr. Henriette Meissner (Stuttgarter), Fabian von Löbbecke (Talanx), Heribert Karch (aba) und Versicherungsmakler Holger Konermann die Veränderungen, die das BRSG für die Branche mit sich gebracht hat.

Denn einerseits bietet das noch junge Gesetz Chancen für die bAV-Beratung, andererseits bringt es einige Herausforderungen mit sich: So teilt das Sozialpartnermodell die bAV jetzt in zwei Welten auf und bringt neue Player in den Markt. Wo Berater jetzt ansetzen können, was die Veränderungen für Versicherungsmakler bedeuten und welche Neuerungen über das BRSG hinaus noch kommen könnten, das wird in dieser Runde diskutiert.

  • Wann und wo? Donnerstag, 25.10.2018, 12.00 bis 12.45 Uhr, Speaker’s Corner in der Halle 3A
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Neuigkeiten rund um die Leitmesse

Noch sind es vier Wochen bis zur DKM 2018, die vom 23. bis 25.10.2018 in Dortmund stattfindet. Auf www.asscompact.de erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten zur Leitmesse. Mehr Informationen gibt es außerdem auf www.die-leitmesse.de.

 

BRSG: Droht Arbeitgebern Doppelbelastung durch Pflichtzuschüsse?

Aufgrund einer gesetzlichen Unschärfe im BRSG müssen die meisten Arbeitgeber in Deutschland mit Mehrbelastungen durch die bAV-Reform rechnen. Davor warnt Sopra Steria Consulting in einer aktuellen Markteinschätzung. Bei Versicherern werde die Reform Haftungsrisiken oder Beitragszuwächse auslösen.

Durch die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) muss sich die Mehrheit der Arbeitgeber hierzulande auf unnötige Mehrbelastungen einstellen. Ursache hierfür ist eine gesetzliche Unschärfe im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Markteinschätzung von Sopra Steria Consulting. Demnach werden die künftigen Pflichtzuschüsse durch das Unternehmen ohne Anpassung der aktuellen Entgeltumwandlungsvereinbarungen zusätzlich zu bereits freiwillig gezahlten Förderungen fällig.

Unschärfe im BRSG führt zu Doppelbezuschussung

Viele Arbeitgeber fördern die Entgeltumwandlungen ihrer Beschäftigten bereits jetzt freiwillig mit einem Zuschuss. Dies ist individuell vertraglich in Betriebsvereinbarungen oder Entgeltumwandlungsvereinbarungen festgelegt. Mit dem BRSG werden künftig unter anderem 15% Arbeitgeberzuschuss zur bAV Pflicht, und zwar ab 2019 für neue Verträge, ab 2022 auch für bestehende Policen, sofern sie nach §63 Abs. 3 EStG gefördert werden. Dieser BRSG-Pflichtzuschuss lässt sich in der Höhe verringern auf die tatsächliche Sozialversicherungsersparnis durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters. Sopra Steria Consulting sieht dahingehend eine Tücke im Gesetz, als dass nach derzeitigem Stand Unternehmen einen bislang freiwilligen Zuschuss nicht auf den künftigen BRSG-Pflichtzuschuss anrechnen können – unabhängig davon, ob pauschal 15% gezahlt werden oder ein verringerter Zuschuss. Es drohe eine unnötige Doppelbezuschussung.

So gehen Betriebe auf Nummer sicher

„Betriebe, die bereits freiwillig einen Zuschuss zahlen, sollten ihre Zusagen prüfen“, rät Christoph Jimenez-Ramos, bAV-Versicherungsexperte bei Sopra Steria Consulting. Arbeitgeber, die bereits 2018 Vermeidungsmaßnahmen umsetzen, können auf Nummer sicher gehen, indem sie ihre Umwandlungsvereinbarungen anpassen. Hier greift das BRSG noch nicht, es herrscht Vertragsfreiheit für freiwillige Arbeitgeberzuschüsse. Für Maßnahmen ab 2019 bestehe die Gefahr, dass eine Veränderung bei den Verträgen als ein Neuabschluss gewertet wird. „Dann könnte das Zögern des Arbeitgebers teuer werden, und ab 2022 bestehen kaum Vermeidungsmöglichkeiten mehr für unnötige Doppelzuschüsse“, ergänzt Jimenez-Ramos.

Hoher Beratungsbedarf

Laut Sopra Steria Consulting dürften betroffene Unternehmen anstreben, dass möglichst viele bAV-interessierte Mitarbeiter ihre Verträge noch 2018 abschließen. Dabei würden die Bestimmungen des BRSG ohnehin schon für einen massiven Beratungsbedarf bei Arbeitgebern sorgen. Daher herrscht Bedarf an bAV-Spezialisten und Anbieter von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sollten ihre Vermittler und Vertriebspartner umfassend schulen und bei der Beratung mit Informationen unterstützen. Viel Potenzial bietet sich hierbei Versicherern, die sowohl bei Neuabschlüssen unterstützen als auch bei der Neu-Formulierung bestehender Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur Vermeidung von Doppelzuschüssen helfen, wie Sopra Steria Consulting unterstreicht. „Die Beratungslücke ist enorm. Es wäre betriebswirtschaftlich fatal für die Versicherungswirtschaft, wenn sie das Feld branchenfremden Unternehmen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Techunternehmen überlässt“, betont Jimenez-Ramos. (tk)

 

Neue bAV-Welt: „Der Kunde des Maklers ist eindeutig der Arbeitgeber“

BRSG, neue Produkte und Digitalisierung verändern die Welt der betrieblichen Altersversorgung. Digitale Plattformen können hier für Entlastung bei den Beteiligten sorgen. Für den Makler bedeutet dies eine strategische Ausrichtung auf den Arbeitgeber und die digitale Beratung der Arbeitnehmer, meint Hans Eder, Head of Digital Life & Pensions bei der Horváth & Partners GmbH.

Herr Eder, die bAV befindet sich im Wandel mit starken Auswirkungen für Versicherer und Makler. Wo sehen Sie denn die stärksten Treiber?

Wir sehen aktuell drei Treiber: Den stärksten Impuls setzt das BRSG sowohl mit seinen inhaltlichen und strukturellen Komponenten als auch mit dem zusätzlichen Fokus auf kleinere und mittlere Unternehmen sowie bisher in bAV unterrepräsentierten Einkommensgruppen.

Der zweite Treiber ist der sich verändernde Markt. Kernfaktoren sind hier Kostendruck, Niedrigzinsphase, hohe Garantieversprechen, neue Produkte ohne Garantien, aber auch neue Produktarten wie zum Beispiel ein sich in der aktuellen Diskussion befindlicher PanEuropean Pension-Fund.

Und nicht zu vergessen die Digitalisierung als dritter treibender Faktor, denn viele der anspruchsvollen Zielsetzungen in Kosteneffizienz und Servicequalität sind nur mit optimaler kunden- und vermittlerorientierter technologischer Unterstützung zu erreichen.

In welche Richtung treibt das BRSG denn die Makler genau?

Bei einigen Maklern herrscht aktuell eine gewisse Verunsicherung, denn sie wissen nicht genau, wie sie mit den Themen des BRSG umgehen sollen bzw. was das BRSG zukünftig für Auswirkungen auf ihr Geschäft haben wird. Bei bAV I ist es durch die reine Fachlichkeit der Komponenten einfacher, bei bAV II stellt sich die Frage nach der Rolle von Maklern im Sozialpartnermodell. Und die ist derzeit im Markt nur schemenhaft geklärt.

Die Versicherer wissen genauer, was auf sie zukommt: Sie müssen – stark vereinfacht – ihre Leistungen so kosteneffizient wie möglich anbieten. Das hat Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette und somit auf ihr bAV-Geschäftsmodell. Aber auch bei Versicherungsunternehmen herrscht eine gewisse Verunsicherung im Sozialpartnermodell, ob und in welcher Form sie zum Zuge kommen werden.

Ihrer Meinung nach sitzt der Makler in der Zwickmühle: Einerseits mehr Aufwand, andererseits ein befürchtetes Absinken der Provisionserlöse. Welchen Spielraum hat er da noch?

Der Makler muss sich klar auf seine Stärken konzentrieren. Die Stärke des Maklers ist die Schnittstelle zum Kunden und der Fokus auf qualitativ hohes Geschäft. In einer Welt mit höherer Standardisierung und mehr Digitalisierung ist der Kunde des Maklers eindeutig der Arbeitgeber.

Technologie-Plattformen sollen das Dilemma auflösen. Einige Plattformen gibt es bereits am Markt. Wie weit ist die Entwicklung?

Wir sind hier noch am Beginn einer umfänglichen Entwicklung. Wir sehen sehr gute nachhaltige Tendenzen im Markt. Das heißt, dass es gerade in der Branche viele Projekte gibt, die in die richtige Richtung gehen. Aber die derzeitigen Lösungen sind oft noch Lösungen oder Tools für die optimale Information, Verwaltung und Servicierung. Der nächste Schritt sind umfassende Plattformlösungen für das Management der Kundenschnittstellen bzw. des digitalen Vertriebs B2B, B2C und B2B2C entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Wie ist denn die Bereitschaft von Maklern – oder auch Versicherern –, mit digitalen Plattformen zu arbeiten?

Das muss man sehr differenziert sehen. Bei den Maklern ist es so, dass die bestehenden Verwaltungsplattformen schon heute viel Arbeit abnehmen. Da die Makler ihr Geschäft mit dieser Unterstützung effizienter gestalten können, stehen sie diesen digitalen Funktionalitäten positiv gegenüber. Einen digitalen Vertrieb sehen sie eher skeptisch, da er ihr Kerngeschäft tangiert. Aber das ist ja – wie bereits skizziert – noch nicht vollumfänglich eingeführt.

Für Versicherer können voll digitale Plattformen ein zukünftig wesentlicher Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie in der bAV werden und Grundvoraussetzung für ein standardisiertes und effizienteres Arbeiten sein. Die Versicherer sondieren derzeit den Markt und erarbeiten Vorgehensweisen und Strategien, wie sie die notwendigen hohen Investitionen bzw. die Ergebnisse der Digitalisierungsprojekte bAV II auch für bAV I und für die private Altersvorsorge nutzen können. Dies bedeutet im engeren Sinne, dass es quasi Greenfield-Geschäftsmodelle für bAV II mit Auswirkungen auf die normale (bAV I) Welt geben wird. bAV II setzt somit Standards für bAV I.

Für Versicherer also auch ein komplexes Thema. Es ändern sich aber auch die Abläufe im Maklerbüro. Wie tiefgreifend sind hier die Veränderungen in der Beratungsstrategie?

Absolut. Das hat große Auswirkungen auf den Geschäftsalltag des Maklers, da er Schwerpunkte im Alltag anders setzen muss und sich zukünftig noch stärker auf seine Kerntätigkeit, qualitativ hohe Arbeitgeberberatung, konzentrieren muss. Dies bedeutet konkret: Arbeitgeberansprache, Akquisition und Arbeitnehmerberatung inklusive Vorstellung der digitalen Informations- und Selfservice-Beratungsplattform als Kerntätigkeit. Darüber hinaus wird er sequenziell eine hybride bzw. digitale Arbeitnehmer-Entgeltberatung im Breitengeschäft anbieten.

Was bedeutet dies andererseits für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Für Arbeitgeber bedeutet eine digitale Plattform vor allem Vereinfachung der Administration und der Servicierung der Verträge, da es direkte Schnittstellen zu den Verwaltungs- und HR-Programmen gibt bzw. geben wird. Rückfragen zur bAV sowie individuelle Dokumente werden zukünftig vom Arbeitnehmer über die Plattform abgewickelt. Der Arbeitgeber kann dadurch noch stärker als heute die Ressourcenallokation in der Verwaltung/HR optimieren und kommt darüber hinaus seiner Fürsorgepflicht noch besser nach, da er sachgerecht alle Mitarbeiter informiert.

Für Arbeitnehmer ist es ebenfalls vorteilhaft, da jegliche Informationen oder Neuerungen gebündelt über alle Endgeräte jederzeit abrufbar und hinterlegt sowie endkundenorientiert aufbereitet sind.

Wenn sich alles ändert, gerät auch meist die Vergütung des Maklers schnell ins Blickfeld. Welche Auswirkung könnte dies alles folglich auf die Maklervergütung haben?

Dieser Bereich ist aktuell noch nicht ausdetailliert, was eine abschließende Antwort nicht möglich macht. Grundsätzlich kann man folgenden Basishypothesen folgen: Arbeitgeberberatung wird wichtiger, das heißt, die klassische Entgeltberatung, wie wir sie heute in der Breite kennen, wird es wahrscheinlich zukünftig nur noch ganz selten geben. Heute stellt diese allerdings für den Großteil der Makler die Haupteinnahmequelle dar. Die Arbeitgeberberatung wird zudem mehr in Richtung Honorarberatung gehen, die folglich vom Arbeitgeber bezahlt wird und steuerlich bei den Gesellschaften berücksichtigungsfähig ist. Weiter ist eine Servicegebühr für die Plattform denkbar.

Der Einsatz von bAV-Plattformen könnte das Ziel der Regierung unterstützen, die Durchdringung der bAV zu verbessern. In Berlin wird man die Entwicklung also genau beobachten. Falls das Ziel nun nicht erreicht werden sollte, welche Szenarien sind dann möglich?

Falls das BRSG nicht den erhofften Erfolg bringt, kann die Regierung ab 2022 entweder eine verpflichtende staatliche Lösung einführen oder eine Liberalisierung bzw. Vereinfachung der bestehenden bAV vorantreiben, die positive Auswirkungen auf den Vertrieb haben werden. Dann kann es zu einem rapiden Anstieg des Beitragsaufkommens kommen.

Sie denken ja aber auch schon über die bAV hinaus und wollen auch andere Mitarbeiter-Benefits über eine Plattform abbilden. Wie sieht Ihre Vision hier aus?

Der Arbeitgeber wird als Zugang zu Produkten und Dienstleistungen immer wichtiger. Über ganzheitliche Benefitplattformen können Mitarbeiter vergünstigte Konditionen erhalten und zum Großteil Dienstleistungen aus ihrem Bruttogehalt über eine Entgeltabrechnung nachfragen. Der Arbeitgeber ist sozusagen zukünftig ein „One-stop-Shop“ für seine Mitarbeiter. Das gilt dann nicht nur für klassische Altersvorsorgeprodukte wie bAV, sondern auch für die Gesundheitsvorsorge mittels bKV, aber auch für Gesundheitsdienstleistungen wie Ärztechecks oder Produkte zur Förderung der Mitarbeitergesundheit wie E-Bikes, aus dem Brutto-Gehalt finanziert.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2018, Seite 36 f.

 
Ein Artikel von
Hans Eder

Das sind die kompetentesten bAV-Anbieter

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist nicht zuletzt wegen der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) eines der wichtigsten Versicherungsthemen des Jahres. Wie kompetent die Anbieter im Umgang mit der bAV und ihren neuen Regeln sind, hat nun das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) untersucht.

Die bAV ist einer der wichtigsten, zugleich aber auch der komplexeste Eckpfeiler im Bereich der Altersvorsorge. Die Kompetenz des Versicherers ist daher ein wichtiges Kriterium bei der bAV-Auswahl. In solch komplexen Versicherungsthemen prüft das IVFP daher regelmäßig das fachliche und administrative Know-how der Anbieter ab. Aktuell haben die Experten die Kompetenz bei der bAV analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht.

Analyse in Zeiten des BRSG

Großen Einfluss spielte bei der diesjährigen Analyse des Altersvorsorgeinstituts unter anderem das BRSG. Es lässt sich dem IVFP zufolge zwar darüber streiten welche Bestandteile des Gesetzeswerks sinnvoll sein werden und welche weniger – auf alle Fälle müssten sich Versicherer mit dem neuen Gesetz intensiv auseinandersetzen. Wie gut das in der Praxis geklappt hat, hat das IVFP im aktuellen bAV-Kompetenz-Rating analysiert, in dem in diesem Jahr insgesamt 27 Teilnehmer anhand von 92 Einzelkriterien geprüft und bewertet wurden.

Das sind die kompetentesten bAV-Anbieter
Mehrheit mindestens „Sehr gut“

Die Bestnote „Exzellent“ erhalten 2018 insgesamt zwölf Anbieter vom IVFP erteilt. Damit hat sich ihre Anzahl im Vergleich zum bAV-Rating des Vorjahres noch einmal erhöht. Mit „Sehr gut“ werden weitere sieben Unternehmen ausgezeichnet (siehe Grafik). Damit erhalten nur 8 von 27 Anbietern eine schlechtere Gesamtbewertung. Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, sieht in dieser Tatsache auch eine Bestätigung für die Ernsthaftigkeit und die Konsequenz, mit der die Versicherungsgesellschaften die Verbesserungsvorschläge, die das Institut aus Schwabach in seinen vorangegangen bAV-Ratings ausgesprochen hatte, umgesetzt haben.

Auch in Teilbereichen überwiegen positive Noten

Neben der Gesamtkompetenz wurden die Gesellschaften auch im Jahr 2018 in vier unabhängigen Teilbereichen bewertet. Auch bei diesen verteilt das IVFP der Mehrheit der Anbieter positive Zeugnisse. Bei den Teilbereichsnoten „Beratung“ und „Verwaltung“ erhalten 17 von 27 Unternehmen mindestens die Note „Sehr gut“, im Teilbereich Haftung sogar 18 von 27. Einen mindestens sehr guten Service im Rahmen der bAV attestiert das IVFP sogar 19 Versicherern. (mh)

Mehr zu den Teilergebnissen gibt es unter: https://www.ivfp.de/wp-content/uploads/2018/08/Ergebnisse-des-bAV-Kompe…