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Assekuranz bAV allgemein

bAV: Das große Ganze, bitte!

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kommt in Deutschland weiter nur schleppend voran. Daran hat auch das BRSG noch nicht viel geändert. Um die Verbreitung der bAV spürbar nach vorne zu bringen, braucht es einen Wandel, auch im Vertrieb. Ein Kommentar von Martin Bockelmann, CEO der xbAV AG.

Teile des BRSG werden gut angenommen. Beispielsweise ist die durchschnittliche Beitragshöhe pro Antrag gestiegen. Das ist vor allem auf den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zurückzuführen. Um die Verbreitung der bAV weiter nach vorne zu bringen, braucht es aber Technologie, die sie als Ganzes einfach macht. Mit allen Zusammenhängen und für alle Beteiligten. Eine Technologie, die erweiterbar ist, auch was die künftige Entwicklung der bAV betrifft. Und eine Technologie, die den Vertrieb unterstützt, ihren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkunden genau das zu geben, was sie sich wünschen: eine einfache und verständliche bAV.

Für Arbeitgeber bedeutet Einfachheit, dass sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wenigen Klicks über die bAV informieren. Dass die Verwaltung online und nutzerfreundlich ist und dass sie alle Verträge und Bearbeitungsstände auf Abruf haben. Worum es außerdem geht, ist das Verstehen des BRSG und wie sich die relevanten Teile der neuen Regelungen umsetzen lassen.

Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich eine einfache, verständliche bAV. Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten ihnen ihr Arbeitgeber konkret anbietet. Verstehen, was das für sie jetzt netto und später in der Rente bedeutet.

Klick für Klick sicher und individuell beraten

Vermittler beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei wollen sie einfach und strukturiert über die gesamte bAV informieren: über Durchführungswege, Portabilität, Zuschüsse, gesetzliche Änderungen, das BRSG und Tarifvertragsregelungen. Geschieht das online und strukturiert, bringt das Sicherheit, Verständnis und Transparenz. Die Beratung gewinnt an Qualität.

Wie erfahren jetzt die Mitarbeiter, was ihnen ihr Arbeitgeber anbietet?

Vermittler können ihren Arbeitgeberkunden helfen und gleichzeitig akquirieren: Mit wenigen Klicks erstellt der Vermittler ein individuelles Infoportal inklusive Zuschussregelungen und im Look-and-Feel des jeweiligen Unternehmens. Neben verständlichen Fakten sieht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in diesem Portal, was ihnen ihr Arbeitgeber konkret anbietet. Zugleich können unterschiedliche Szenarien simuliert werden.

Bei Rückfragen oder für eine weiterführende Beratung wird mit nur einem Klick der betreuende Vermittler hinzugezogen. Technologie in Form einer etablierten Plattform hilft dabei, die bAV einfach und verständlich zu machen. Davon profitieren Kunden und Vermittler gleichermaßen.

Bild: © ADe – stock.adobe.com

Lesen Sie auch: Sieben Wege zu einer effizienten bAV

 
Ein Artikel von
Martin Bockelmann

ERGO jetzt auch mit bAV-Manager von xbAV online

Mit Hilfe des bAV-Managers von xbAV können Arbeitgeber viele bAV-Verwaltungsvorgänge unkompliziert abwickeln. Auch die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG ist jetzt im bAV-Manager vertreten.

Als weiterer großer Versicherer ist jetzt auch die ERGO mit dem bAV-Manager von xbAV online. Das ERGO bAVnet bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, viele bAV-Verwaltungsvorgänge einfach und unkompliziert abzuwickeln. Der Arbeitgeber kann Verträge jederzeit und rund um die Uhr einsehen. Änderungen und Meldungen gehen per Klick, beispielsweise Beiträge oder Adressen ändern.

Mit dem ERGO bAVnet können Arbeitgeber zu bAV-Gruppenversicherungsverträgen der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG in wenigen Klicks: alle Verträge und Bearbeitungsstände einsehen, Namen, Adressen und Beiträge ändern, entgeltfreie Zeiten melden, Verträge reaktivieren, Krankheiten (Langzeitkrankheit) sowie Elternzeit melden (ad)

Bild: © zabanski – stock.adobe.com

 

Sieben Wege zu einer effizienten bAV

Viele Unternehmen sind in Sachen betriebliche Altersversorgung noch zurückhaltend, gilt das Thema doch als komplex. Diese Hürde ist in der bAV-Beratung aus dem Weg zu räumen. Bei der Vermögensberatung von Buddenbrock setzt man darauf, die bAV für Unternehmen nachvollziehbar zu machen. Mit welcher einfachen Formel erläutert Stephan Seidenfad, Geschäftsführer der von Buddenbrock Concepts GmbH. Ein Kommentar.

Für viele Unternehmen ist und bleibt die bAV ein Buch mit sieben Siegeln. Als Berater in diesem Bereich stellt man sich immer wieder die Frage, woher dieses Problem stammt und warum die Darstellung der Lösung so sperrig ist. Die Antworten darauf sind so mannigfaltig wie unsere Branche bunt. Am Ende ist es vor allem ein Zusammenspielt aus hoher Komplexität, schlechter Beratungsqualität und dem steten Versuch der Produktanbieter eine intensive Konzeptarbeit auf den Retailverkauf eines Produkts herunterzubrechen.

Zuletzt liefern Politik und Rechtsprechung weitere Unsicherheiten. Sein dies waghalsige Urteile wie zur Problematik der „Versicherungsvertraglichen Lösung“ oder auch stümperhafte Gesetze wie das BRSG.

Das Ergebnis ist verheerend, denn die Direktversicherung mit allen – teils positiven Effekten – des BRSG findet beim Arbeitnehmer viel zu geringen Anklang. Bereinigt man einmal die Quoten der aktuell Versorgten um Pseudo-Monatsbeiträger und Pflicht- sowie Mindestbeiträge von Arbeitgebern, wird schnell klar: Es funktioniert nicht.

Firmen suchen einfache Lösungen

Entsprechend muss sich die Lösung auf anderen Wegen finden lassen. Eine einfache Vertriebsregel lehrt uns: KISS – keep it short and simple. Aber genau diese Regel wird gerne vergessen.

Statt mit Lösungen werden die Unternehmen mit Know-how und der Androhung massiver Mehrarbeit überfordert. Wer hat sich nicht schon erlebt, die intensiven Gespräche, in welchen alle Durchführungswege im Detail erörtert werden, obwohl die Firma einfach nur eine simple Basislösung sucht?

Die bAV in sieben Themenfeldern

Durch unsere tägliche Arbeit mit unseren Firmenkunden sind wir gerade seit Einführung des BRSG auf eine simple Lösung gestoßen: Teilt man die Beratung einer bAV in einfache und klar differenzierbare Themenkomplexe auf, blieben bei unseren Beratungen immer genau sieben Themenfelder übrig: die sieben Wege zu einer effizienten bAV.

Im Einzelnen:

  • Grundlagen: Größe der Firma, Mitarbeiterzahl, Alter, Durchführungswege und Anbieter
  • Haftung: Was wurde wie durch wen beraten und wann zuletzt modernisiert?
  • Verwaltung/Digitalisierung: Ist die bAV integrierter Bestandteil der Verwaltung oder lästiges Stiefkind?
  • Benefits: Spielen Bindung von Mitarbeitern und Demografie in der Firma bereits eine Rolle und wie weit reicht der Lösungswillen?
  • Aktualität: ist das Versorgungsmodell an aktuelle Gesetze und Rechtsprechungen angepasst und wird es vom Zeitgeist getragen? Wie verhält es sich zum Wettbewerb?
  • Beratungslevel: Auf welche Weise informiert sich das Unternehmen und woher kommt das erforderliche Know-how?
  • Informationslevel: Wie werden die Arbeitnehmer auf die bAV-Reise mitgenommen?

Auf Basis dieser Rahmendaten und dies jeweils reduziert auf fünf bis sieben Fragen pro Themenpunkt lässt sich sehr leicht feststellen, ob wir es mit einem 1- oder 5-Sterne-Unternehmen zu tun haben.

Fasst man dies kompakt zusammen, bietet Lösungen an und begründet diese, wird die Akquisition von bAV Kunden tatsächlich einfach. Durch solide Fragetechnik und die Fähigkeit aus den Antworten die richtigen Erkenntnisse herzuleiten, kann man für jede Firma eine individuelle Herangehensweise entwickeln, um dem Unternehmen einen echten Nutzen bringen zu können und damit Begeisterung zu schaffen. Sprich: Ganz vorne steht es zu verstehen und aufzuklären.

Mit Einfachheit und Know-how punkten

Die bAV ist alles andere als ein problematisches Themenfeld. Sie ist allerdings zu abstrakt und zu weit weg vom Themenfokus der Firmenverantwortlichen, um sich ihr mit Leidenschaft zu stellen. Unsere Lösung heißt Einfachheit: Durch simple Fragen führen wir die Verantwortlichen im Unternehmen an das Thema heran und identifizieren so gemeinsam die Schwachpunkte.

Unser Quicktest: www.pensioncare.de kann dabei helfen, Firmen mit wenigen Klicks genau zu dieser Erkenntnis zu führen. Reduziert man die bAV auf diese simple Formel – sieben Themenfelder und maximal sieben Fragen pro Themenfeld – macht man den Weg nachvollziehbar. Wird die bAV auf diese Weise für die Unternehmen griffig, nimmt man einen großen Teil der Scheu, beweist Verständnis und Know-how und kann damit überzeugen.

Für die Grundlagen dieses Vorgehens muss man kein bAV-Spezialist sein, sondern lediglich den Mut und die Fähigkeit haben mit Unternehmern zu sprechen und Fragen zu stellen, die eine Personalabteilung auch leicht allein beantworten kann. Ist diese Vorarbeit erledigt, kann man selbst oder mit Hilfe eines spezialisierten bAV-Beraters sehr schnell und gezielt Ergebnisse in der bAV produzieren.

Dabei gilt eines: Der Versicherer als Produktanbieter ist definitiv niemals die richtige Adresse, um eine Firma in bAV-Fragen zu beraten, denn das Know-how und das Konzept können nachhaltig nur funktionieren, wenn es eine faktische Entkopplung vom finalen Produktverkauf gibt. Solange der Kunde die Chance bekommt, die bAV auf den Verkauf einer Versicherung zu reduzieren, wird er diese nutzen und damit die Chance zur Platzierung eines Konzepts maßgeblich beschneiden.

bAV kann sehr einfach sein.

 

Sozialpartnermodell: Nürnberger und Bankhaus Metzler kooperieren

Die Nürnberger Versicherung und das Bankhaus Metzler machen gemeinsame Sache und starten eine Kooperation für das Sozialpartnermodell. Dieses ist das Kernstück des BRSG. Allerdings wurde bis jetzt am Markt noch kein Sozialpartnermodell vonseiten der Tarifpartner vereinbart oder gar umgesetzt.

Seit vergangener Woche gibt es ein weiteres Kooperationsangebot in Sachen Sozialpartnermodell. Die Nürnberger Versicherung und das Bankhaus Metzler gehen gemeinsam an den Start. Metzler wird dabei in seinem eigens gegründeten Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (in Zulassung) die kapitalmarktorientierte Zielrente managen; die Nürnberger bringt für die Absicherung biometrischer Risiken sowohl Know-how als auch ihre Produktlösungen ein.

Mit Gesamtpaket überzeugen

Dass bisher noch kein Sozialpartnermodell am Markt umgesetzt wurde, schreckt die beiden Kooperationspartner wenig. Metzler zeigt sich überzeugt, dass sich kapitalmarktorientierte Systeme in der deutschen bAV etablieren werden. Die Nürnberger betont, dass neben einer ausgewogenen und risikooptimierten Kapitalanlage, die nicht nur dem Sicherheitsbedürfnis der Kunden Rechnung trägt, sondern auch die Chance auf eine angemessene Verzinsung eröffnet, der Invaliditätsschutz oder die Absicherung der Hinterbliebenen ein grundlegender Aspekt in der bAV sei. Zusammen wolle man so den Kunden ein attraktives Gesamtpaket anbieten. (bh)

Lesen Sie auch: bAV: Das lange Warten auf das erste Sozialpartnermodell

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 

Canada Life: Flyergenerator für Beratung rund um BU und Co.

Für die Kundenansprache zum Thema Arbeitskraftabsicherung hat die Canada Life einen online-basierten Flyergenerator entwickelt. Kunden und Vermittler geben Beruf und Alter in das Tool ein und können so einen auf den Beruf individualisierten Informationsflyer erstellen.

Der Lebensversicherer Canada Life hat einen neuen online-basierten Flyer-Generator für die Kundenansprache mit Lösungen zur Arbeitskraftabsicherung entwickelt. Damit können Vermittler online schnell individualisierte Flyer erstellen, speichern und per E-Mail versenden.

Kunden und Vermittler geben Beruf und Alter in das Tool ein. Dann können sie mit wenigen Klicks online einen auf den Beruf individualisierten Informationsflyer erstellen. Sie erhalten sofort einen Überblick über berufsspezifische Risiken und Leistungsbeispiele sowie eine Preis-Leistungs-Übersicht. Hierbei lassen sich neben der Berufsunfähigkeitsversicherung der Canada Life auch die Absicherungsvarianten „Premium Grundfähigkeitsschutz“ und „Schwere Krankheiten Vorsorge“ berechnen. Bei der „Schwere Krankheiten Vorsorge“ stehen statt dem Beruf die wichtigsten Zielgruppen zur Auswahl, wie etwa Selbstständige, wichtige Mitarbeiter eines Unternehmens (Keyperson) oder die Familie.

In der ausgedruckten oder gespeicherten Version können Vermittler ihr Logo und ihre Kontaktdaten integrieren. So erstellen sie eine individuell auf die Kundensituation angepasste Broschüre, die sie zur Kundenansprache und als Basis für das Beratungsgespräch nutzen können.

Zum Flyer-Generator von Canada Life geht es hier.

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bAV: Das lange Warten auf das erste Sozialpartnermodell

Die Umsetzung eines ersten Sozialpartnermodells lässt weiter auf sich warten. Nur keinen Fehler machen, lautet die Devise bei den Tarifparteien. Die Versicherer stehen dagegen in den Startlöchern. Versicherungsmakler sehen sich bei dem Modell übergangen und Arbeitnehmer glauben häufig, das Sozialpartnermodell löse die bisherige bAV ab.

Eine Verankerung der bAV in Tarifverträgen sei die beste Lösung für eine bessere Verbreitung der Betriebsrente. So ist die Idee hinter dem Sozialpartnermodell, das mit dem BRSG zum 01.01.2018 eingeführt wurde. Die zweite Idee dazu ist, dass eine reine Beitragszusage zu höheren Versorgungsleistungen der Versicherten führe. Das Mehr soll aus dem Verzicht auf Garantien und neuen Möglichkeiten in der Kapitalanlage kommen. Der Arbeitgeber wird bei dem Tarifmodell zudem enthaftet.

Für alle Neuland

Vieles davon ist in Deutschland Neuland und deshalb wartet man auch weiter auf die Umsetzung des ersten Sozialpartnermodells. Die Vorbereitung bei den Tarifpartnern, die Träger der Sozialpartnermodelle sind, dauert an. Denn die sind es, die die Steuerung übernehmen und auch darüber entscheiden müssen, in welchem Rahmen sich die Geldanlage bewegen soll. Da das Kapitalmarktrisiko bei der reinen Beitragszusage allein beim Arbeitnehmer liegt, wollen die Tarifpartner auf Nummer sicher gehen. Sollte sich irgendwann herausstellen, dass ein Arbeitnehmer mit dem neuen Modell schlechter abschneidet als mit bisherigen Garantiemodellen, wäre das insbesondere für die Gewerkschaften nur schwer verkraftbar.

Das erste Modell muss sitzen, erklärte Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundeverwaltung, denn auch kürzlich auf dem HDI bAV-Expertenforum in Köln. Und bereits im März sprach BaFin-Präsident Felix Hufeld von einem sozialpolitischen Mondlandungsmoment für die Tarifpartner. Im internationalen Maßstab möge der Start der reinen Beitragszusage als kleiner Schritt erscheinen, für die Versorgungsberechtigten, insbesondere aber für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sei er ein großer.

Versicherer sind umsetzungsbereit

Startklar sind dagegen die Versicherer. Man sei umsetzungsbereit, betont etwa Fabian von Löbbecke, der bei HDI für die bAV verantwortlich ist. Der Mutterkonzern Talanx hat zusammen mit der Zurich hierfür die „Deutsche Betriebsrente“ entwickelt. Aber auch die anderen Versicherer, die allein oder in Kooperationen Sozialpartnermodelle anbieten, sind startklar und führen teilweise bereits seit Mitte des letzten Jahres Gespräche mit Arbeitgebern und Gewerkschaften.

Mit einem zeitlichen Verzug war auch insofern zu rechnen, da die Tarifpartner die Einführung einer Versorgungseinrichtung mit den nächsten Tarifverhandlungen und einem neuen Tarifvertrag verbinden wollten. Kleinere Sozialpartner dürften zudem abwarten, was die Großen machen. Vorreiter könnten so etwa der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die IG Metall werden. Auch ver.di arbeite engagiert an entsprechenden Vorbereitungen, so Kerschbaumer. So deutet sich auch an, dass man dann vielleicht doch noch in der zweiten Jahreshälfte ein erstes Sozialpartnermodell am Markt sehen könnte.

Beratung? Vorerst nicht!

Vieles sei aber auch ein Kommunikationsproblem, erklärt die Gewerkschafterin. Manche Arbeitnehmer dächten, dass das Sozialpartnermodell die alte bAV-Welt ablöse. Dabei böte auch diese aufgrund der Verbesserungen durch das BRSG neue Chancen. Zur Umsetzung eines Sozialpartnermodells fehlt vielerorts auch das Know-how. Externe Berater wolle man aber vorerst nicht hinzuziehen, erklärte Kerschbaumer bei der HDI-Veranstaltung vor Versicherungsmaklern. Zunächst seien die Fragen intern zu klären und natürlich werde man die Tarifpolitik nicht aus den Händen geben. Wie eine Unterstützung nach den Grundsatzentscheidungen aussehen könnte, werde man dann zu einem späteren Zeitpunkt sehen.

Hohe Erwartungen haben Versicherungsmakler an dieser Stelle aber sowieso nicht. So hat erst kürzlich die Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“ ergeben, dass nur 7% der befragten Versicherungsmakler im Rahmen eines Sozialpartnermodells eine echte Chance für ihr Geschäftsmodell sehen. (bh)

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Lesen Sie auch: Die Renaissance der Riester-Förderung in der bAV

 

Die Renaissance der Riester-Förderung in der bAV

Das BRSG hat die Riester-Rente aufgewertet. Plädoyers für die Riester-bAV kommen mittlerweile von den verschiedensten Seiten. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Riester-Förderung sind Arbeitgeber und Versicherungsmakler angehalten, entsprechend zu informieren und zu beraten.

Allein aus der ersten Säule heraus sei ein solider Sprung in der Altersversorgung nicht zu schaffen, das gehe nur mit einer ergänzenden bAV, am besten mit starker Arbeitgeber-Beteiligung, erklärte in der vergangenen Woche Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung, beim HDI bAV-Expertenforum in Köln. Natürlich stehe ver.di für die Stärkung der GRV, aber eben auch für eine Stärkung der bAV, erklärte die engagierte Gewerkschafterin. Kerschbaumer begrüßt das BRSG, auch wenn es aus ihrer Sicht an der ein oder anderen Stelle noch Verbesserungen oder Klarstellungen bedarf. Explizit spricht sie sich aber für die Riester-bAV aus, auch wenn sie den Namen Riester dabei gerne vermeiden würde. Lieber spricht sie von der Zulagenrente und fordert, dass diese wieder salonfähig werden müsse. Zulagenrente und bAV-Förderbeträge zusammen mit der diskutierten Einführung einer Grundrente könnten Renten insbesondere im Niedriglohnbereich deutlich verbessern.

Betriebsrenten-Video soll überzeugen

Im Blick hat Kerschbaumer dabei insbesondere alleinerziehende Frauen und verweist auf ein kleines ver.di-eigenes Video, das die Chancen der Betriebsrente für diese Frauen aufzeigt. Das Video soll das Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch auf Betriebsversammlungen wecken. Denn Kerschbaumer weiß, dass die Kommunikation eigentlich das größte Problem ist, was die bAV oder auch die Neuerungen des BRSG haben.

Riester-Förderung mit Vorteilen gegenüber herkömmlicher Entgeltumwandlung

Viel Gemeinsames in den Positionen macht Fabian von Löbbecke, der bei der HDI den bAV-Bereich verantwortet, aus. Vor den geladenen Versicherungsmaklern mit hoher bAV-Expertise plädierte er bei der HDI-Veranstaltung ebenfalls für Riester in der bAV. Der Arbeitnehmer habe einen Rechtsanspruch auf Riester-Förderung. Der Arbeitgeber müsse sich deshalb mit dem Thema beschäftigen und entsprechend informieren, der Versicherungsmakler entsprechend beraten, so Löbbecke. Zumal durch das BRSG die Doppelverbeitragung bei Riester in der Rentenphase entfalle. Zudem habe die Riester-Förderung einen weiteren Vorteil gegenüber der Entgeltumwandlung in der steuerfreien Variante nach § 3 Nr. 63 EStG: Da die Beiträge aus dem Nettogehalt finanziert werden, kommt es zu keiner Verminderung der gesetzlichen Rente.

Direktversicherung mit „Förder-Hopping“

Allerdings könne sich im Laufe des Lebens mehrmals ändern, welche Variante lohnender sei. Um die Fördertöpfe optimal zu nutzen, hat HDI bereits im Februar eine entsprechende Lösung für die Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt auf den Markt gebracht. Die Tarife sind jetzt im Rahmen der Entgeltumwandlung sowohl nach § 10 a EStG (Riester-Förderung) als auch nach § 3 Nr. 63 EStG förderfähig. Mit einer Art Förderschieber lässt sich jeweils errechnen, welche Förderung aktuell die bessere und ob ein Wechsel vorteilhaft wäre. Das neue Angebot habe zu einem signifikanten Anstieg im Neugeschäft der HDI geführt, erklärte Löbbecke am Rande des bAV-Expertenforums gegenüber Journalisten. Über alle Vertriebswege hinweg sei das bAV-Neugeschäft zu Ende Mai im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 53% gestiegen. Der Maklermarkt habe hierzu überproportional beigetragen.

Großer Personenkreis kann mit Riester angesprochen werden

Löbbecke stellte auf dem Forum auch heraus, dass mit Riester ein großer Personenkreis angesprochen werden könne. Die Riester-Förderung lohne sich für alle Angestellten, für Bezieher niedrigerer Einkommen – einschließlich Minijobber und Teilzeitkräfte –, für Eltern von kindergeldberechtigtem Nachwuchs und aufgrund des Berufseinsteigerzuschusses auch für junge Berufstätige. Ergänzend zu den Ausführungen von Gewerkschafterin Kerschbaumer, die in ihrem Vortrag eher auf die Geringverdiener abzielte, verwies Löbbecke darauf, dass sich Riester insbesondere auch für Top-Verdiener eigne. (bh)

Bild: Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich, auf dem HDI bAV-Expertenforum 2019 am 04.06.2019 in Köln. Quelle: Constantin Ehrchen, HDI

 

So gehen die Makler das bAV-Geschäft an

Die Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“ hat die Makler und Mehrfachagenten nicht nur nach ihren Favoriten in Sachen Direktversicherung und Unterstützungskasse gefragt. Die Studienautoren wollten auch wissen, wie sich der Makleralltag rund um das bAV-Geschäft gestaltet. Eine Bildergalerie.

 
von
 

bAV-Durchdringung: Lichtjahre vom Erreichen der Reformziele entfernt

Während der 81. aba-Jahrestagung hat Heribert Karch in seiner letzten Rede als Vorsitzender des Fachverbands aba dieser Tage die Positionen der rund 1.100 Mitglieder noch einmal auf den Punkt gebracht: Die Doppelverbeitragung und die Vollverbeitragung von Betriebsrenten müssten weg und die digitale Altersvorsorgeinformation her. Die Extra-Rente, ein Vorschlag der Verbraucherzentralen, erhält eine Absage. Und: Deutschland hinke in der bAV-Verbreitung weiter hinterher.

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ist der anerkannte deutsche Fachverband für Fragen der Zusatzvorsorge. Zu den Mitgliedern zählen Unternehmen, Träger der betrieblichen Altersversorgung, Verbände und mit der bAV befasste Einzelpersonen. Die Stimme des Verbandes hat Gewicht bei den politischen Gremien in Berlin. In den vergangenen Tagen trafen sich nun rund 700 Betriebsrentenexperten zur 81. aba-Jahrestagung in Bonn.

Bisherige Strategien zur bAV reichen nicht aus

Die Positionen der aba brachte der scheidende Vorsitzende Heribert Karch bei der Veranstaltung auf den Punkt. Karch, der von Aon-Hewitt-Geschäftsführer Dr. Georg Thurnes an der Verbandsspitze abgelöst wird, klagte an, dass die Verbreitung der bAV in Deutschland weiter unzureichend sei. Zwar habe das BRSG die richtigen Impulse gesetzt und dazu beigetragen, dass mehr Geringverdiener eine Direktversicherung abgeschlossen hätten, dennoch sei man Lichtjahre davon entfernt, bis zum Ende des Reformprozesses 2030 die notwendige Verbreitung der bAV zu erreichen. Karch: „Bis dahin wären mit den bisherigen Strategien maximal etwa 60 bis 70% Verbreitung machbar, das wären ca. 30 Prozentpunkte Aufwuchs in 30 Jahren, andere entwickelte Länder könnten über uns nur noch den Kopf schütteln.“

In dieselbe Kerbe schlägt gerade auch eine aktuelle Generali-Studie. Sie beschreibt, dass die Maßnahmen des BRSG für die „alte bAV-Welt“ auch im Mittelstand angekommen seien, aber sich dort noch nicht spürbar auf die Marktdurchdringung auswirkten. So vermeldet der Mittelstand für die Mitarbeiter, die eine bAV nutzen und über eine Anwartschaft verfügen, gegenüber dem Vorjahr nur eine leicht gestiegene Marktdurchdringung von 44,3%.

Karch betont Bedeutung der Tarifverträge

Karch – der sich künftig auf sein Hauptamt als Geschäftsführer des Versorgungswerks MetallRente konzentriert – sagte in Bonn, dass sich das Ziel eines hohen Verbreitungsgrades insbesondere aus Tarifverträgen heraus realisieren lasse. Dem gegenüber steht allerdings, dass Sozialpartnermodelle weiter auf sich warten lassen. Die Einführung von Sozialpartnermodellen ist ein Hauptbestandteil des BRSG. Die Idee dahinter ist, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber per Tarifvertrag regeln, dass Mitarbeiter Betriebsrenten bekommen. Zudem sehen sich tarifvertraglich geregelte Versorgungswerke auch häufiger mal der Kritik ausgesetzt, dass die bAV-Durchdringung angesichts der Größe der eingebundenen Unternehmen auch hier nicht durchschlagend sei.

Die Doppelverbeitragung muss weg

Breite Zustimmung findet aber die Idee, die Doppelverbeitragung und die Vollverbeitragung von Betriebsrenten zu beseitigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Gesundheitsministers liegt vor, allerdings stockt der Prozess. „Alle wollen es, nur die Bundeskanzlerin wohl noch nicht – soll damit Richtlinienkompetenz gemeint sein?“ fragte Karch ironisch in seiner Rede in Bonn.

Karch erteilt Gedankenspiele zur „Extrarente“ eine Absage

Eine Absage erteilte Karch der von Verbraucherschützern ins Spiel gebrachte „Extrarente“ als verpflichtende, arbeitgebergestützte Privatvorsorge mit Opt-Out-Option. Niedrige Kosten seien kein Alleinstellungsmerkmal der Extrarente. Aber einen Finanzierungskompromiss herbeizuführen, wie etwa die Tarifparteien, das könne sie nicht. Das Modell werde diejenigen nicht erreichen, die es am nötigsten bräuchten. „Wir brauchen einen Deal mit sozialem Inhalt anstatt immer neuer Förmchen“, kritisierte Karch.

Die Einführung einer digitalen Altersvorsorgeinformation findet dagegen seine Unterstützung. Zu beachten sei dabei aber, dass sich der Zusatzaufwand für die Beteiligten im bisherigen Rahmen hielte, betonte Karch abschließend. (bh)

Bild: © i3d_vr – stock.adobe.com

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bAV: Die Maklerfavoriten in der Unterstützungskasse

Die rückgedeckte Unterstützungskasse erreicht nicht die Bedeutung der Direktversicherung, was die Vermittlung vonseiten Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten angeht. Dennoch hat sie ihren Platz im Portfolio der Vermittler, wenn es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) von hochdotierten Führungskräften geht. In der Zusammenarbeit mit Versicherern konzentrieren sich ungebundene Vermittler auf einen kleinen Kreis an Anbietern.

Die rückgedeckte Unterstützungskasse kommt in der betrieblichen Altersversorgung in der Regel dann ins Spiel, wenn es um Gutverdiener geht. Denn diese profitieren von den steuerlichen Vorteilen. So hat sie im Beratungsportfolio der ungebundenen Vermittler ihren Platz. In der Vermittlung konzentrieren sich diese dabei auf einen bestimmten Anbieterkreis, der kleiner als etwa im Durchführungsweg Direktversicherung ist. Mit wem Makler und Mehrfachagenten in den vergangenen Monaten in Sachen Unterstützungskasse insbesondere zusammengearbeitet haben, hat die Studie AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“ ermittelt.

Der Marktführer macht souverän das Rennen

Die Studie hat ergeben, dass den größten Geschäftsanteil (Share of Wallet) die Allianz auf sich vereinigen konnte. Der Marktführer dominiert im Durchführungsweg Unterstützungskasse klar im Maklermarkt, wie dies auch schon in den Vorjahren der Fall war. Das Image und die Finanzstärke der Allianz, so lässt sich die Studie interpretieren, sind dabei die größten Treiber. Die im SoW-Ranking auf Platz 2 und 3 liegenden Versicherer Canada Life und Nürnberger werden ähnlich häufig berücksichtigt: Sie erhalten deutlich weniger Geschäft wie die erstplatzierte Allianz, können sich aber von den anderen Wettbewerbern etwas absetzen.

bAV: Die Maklerfavoriten in der Unterstützungskasse
Höchsten Zufriedenheitsgrad erzielt ALTE LEIPZIGER

In der Marktuntersuchung von AssCompact geht es aber nicht nur um das quantitative Ranking nach Geschäftsanteilen, sondern auch um die Einschätzung der Makler zu 14 ausgewählten Leistungskriterien der Anbieter. Am jeweiligen Erfüllungsgrad dieser qualitativen Kriterien – etwa Qualität der Produkte, Image des Anbieters, Finanzstärke und Abwicklung im Neugeschäft – lässt sich letztlich auch die Zufriedenheit der befragten Vermittler mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften ablesen.

Und hier ergibt sich eine andere Reihenfolge: Die Unterstützungskassen der ALTE LEIPZIGER, der Canada Life und der Nürnberger Versicherung liegen hier sogar vor der der Allianz. Allerdings sind die Abstufungen hier eher graduell.

Deutlicher sieht das Ergebnis bei der Weiterempfehlungsbereitschaft aus. Die Studienteilnehmer würden hier die ALTE LEIPZIGER am ehesten ihren Maklerkollegen empfehlen.

Höhere Umsatzerwartungen

Über die Bedeutung der Unterstützungskasse im bAV-Geschäft der ungebundenen Vermittler gibt die Studie ebenfalls Auskunft. Die befragten Makler und Mehrfachagenten gaben an, rund 13% ihrer Courtage-Einnahmen mit diesem Durchführungsweg zu erzielen. Der Wert ist dabei im Verhältnis zur Vorjahresstudie beinahe unverändert. Zum Vergleich. Beinahe 80% der Courtage-Einnahmen verorten die Befragten bei der Direktversicherung.

Mit Blick auf die nächsten drei Jahre rechnen 42% der Befragten mit höheren Courtageeinnahmen bei der Unterstützungskasse. Damit zeigen sich mehr Vermittler optimistischer als bei derselben Frage vor einem Jahr. Das gilt aber auch für die bAV im Allgemeinen und insbesondere für die Direktversicherung, wo vier von fünf Vermittlern bessere Ergebnisse erwarten. (bh)

Über die Studie

An der Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“ beteiligten sich 496 Versicherungsmakler und Mehrfachagenten. 384 Stimmen flossen nach Bereinigung in die Stichprobe, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt, ein. Die Studie kann gegen Gebühr hier bezogen werden. (bh)

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Neue Umfrage gestartet zum privaten Schaden-/Unfallgeschäft 2019

Das Kompositgeschäft ist eine sichere Bank für ungebundene Vermittler. Wie das Geschäft läuft und welcher Anbieter im Maklermarkt insbesondere gefragt sind, will die aktuelle Umfrage AssCompact AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 201 herausfinden. An der Befragung können Versicherungsmakler und Mehrfachagenten teilnehmen Und: Mitmachen wird belohnt.

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