Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ist der anerkannte deutsche Fachverband für Fragen der Zusatzvorsorge. Zu den Mitgliedern zählen Unternehmen, Träger der betrieblichen Altersversorgung, Verbände und mit der bAV befasste Einzelpersonen. Die Stimme des Verbandes hat Gewicht bei den politischen Gremien in Berlin. In den vergangenen Tagen trafen sich nun rund 700 Betriebsrentenexperten zur 81. aba-Jahrestagung in Bonn.
Bisherige Strategien zur bAV reichen nicht aus
Die Positionen der aba brachte der scheidende Vorsitzende Heribert Karch bei der Veranstaltung auf den Punkt. Karch, der von Aon-Hewitt-Geschäftsführer Dr. Georg Thurnes an der Verbandsspitze abgelöst wird, klagte an, dass die Verbreitung der bAV in Deutschland weiter unzureichend sei. Zwar habe das BRSG die richtigen Impulse gesetzt und dazu beigetragen, dass mehr Geringverdiener eine Direktversicherung abgeschlossen hätten, dennoch sei man Lichtjahre davon entfernt, bis zum Ende des Reformprozesses 2030 die notwendige Verbreitung der bAV zu erreichen. Karch: „Bis dahin wären mit den bisherigen Strategien maximal etwa 60 bis 70% Verbreitung machbar, das wären ca. 30 Prozentpunkte Aufwuchs in 30 Jahren, andere entwickelte Länder könnten über uns nur noch den Kopf schütteln.“
In dieselbe Kerbe schlägt gerade auch eine aktuelle Generali-Studie. Sie beschreibt, dass die Maßnahmen des BRSG für die „alte bAV-Welt“ auch im Mittelstand angekommen seien, aber sich dort noch nicht spürbar auf die Marktdurchdringung auswirkten. So vermeldet der Mittelstand für die Mitarbeiter, die eine bAV nutzen und über eine Anwartschaft verfügen, gegenüber dem Vorjahr nur eine leicht gestiegene Marktdurchdringung von 44,3%.
Karch betont Bedeutung der Tarifverträge
Karch – der sich künftig auf sein Hauptamt als Geschäftsführer des Versorgungswerks MetallRente konzentriert – sagte in Bonn, dass sich das Ziel eines hohen Verbreitungsgrades insbesondere aus Tarifverträgen heraus realisieren lasse. Dem gegenüber steht allerdings, dass Sozialpartnermodelle weiter auf sich warten lassen. Die Einführung von Sozialpartnermodellen ist ein Hauptbestandteil des BRSG. Die Idee dahinter ist, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber per Tarifvertrag regeln, dass Mitarbeiter Betriebsrenten bekommen. Zudem sehen sich tarifvertraglich geregelte Versorgungswerke auch häufiger mal der Kritik ausgesetzt, dass die bAV-Durchdringung angesichts der Größe der eingebundenen Unternehmen auch hier nicht durchschlagend sei.
Die Doppelverbeitragung muss weg
Breite Zustimmung findet aber die Idee, die Doppelverbeitragung und die Vollverbeitragung von Betriebsrenten zu beseitigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Gesundheitsministers liegt vor, allerdings stockt der Prozess. „Alle wollen es, nur die Bundeskanzlerin wohl noch nicht – soll damit Richtlinienkompetenz gemeint sein?“ fragte Karch ironisch in seiner Rede in Bonn.
Karch erteilt Gedankenspiele zur „Extrarente“ eine Absage
Eine Absage erteilte Karch der von Verbraucherschützern ins Spiel gebrachte „Extrarente“ als verpflichtende, arbeitgebergestützte Privatvorsorge mit Opt-Out-Option. Niedrige Kosten seien kein Alleinstellungsmerkmal der Extrarente. Aber einen Finanzierungskompromiss herbeizuführen, wie etwa die Tarifparteien, das könne sie nicht. Das Modell werde diejenigen nicht erreichen, die es am nötigsten bräuchten. „Wir brauchen einen Deal mit sozialem Inhalt anstatt immer neuer Förmchen“, kritisierte Karch.
Die Einführung einer digitalen Altersvorsorgeinformation findet dagegen seine Unterstützung. Zu beachten sei dabei aber, dass sich der Zusatzaufwand für die Beteiligten im bisherigen Rahmen hielte, betonte Karch abschließend. (bh)
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