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Assekuranz bAV allgemein

Pleite der Verbraucherzentrale Bremen: Schadenfreude greift zu kurz

Die Verbraucherzentrale Bremen ist insolvent. Dass ausgerechnet Verbraucherschützern die Pleite droht, weil sie zu wenig für Mitarbeiter zurückgelegt haben, ist ein gefundenes Fressen für die Finanzwirtschaft. Stand sie doch jahrelang selbst im Kreuzfeuer der Verbraucherschützer. Schadenfreude allein greift aber zu kurz.

Kommentar von Michael Herrmann, AssCompact

Mit dem Verbraucherschutz verhält es sich ähnlich wie mit der Bildung oder dem Schutz der Umwelt: dagegen kann keiner ernsthaft sein, über das „Wie“ lässt sich aber vortrefflich streiten. Zumindest beim Verbraucherschutz ist Deutschland zum Teil weiter über das Ziel hinausgeschossen. Vor lauter Dokumentation und sonstiger Regulierung bleibt etwa in der Finanzberatung heute teilweise kaum noch Zeit, für die individuelle Beratung.

Dass die Insolvenz der Verbraucherzentrale Bremen mit einer gewissen Portion Schadenfreude aufgenommen wurde, war zu erwarten – gerade in der Finanzwirtschaft, die von den Verbraucherzentralen regelmäßig ins Kreuzfeuer genommen wurde. Hämische Kommentare ließen denn auch nicht lange auf sich warten. Norman Wirth vom Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) nutzt die Steilvorlage für eine neuerliche Kritik an der mangelnden Ausbildung der Mitarbeiter der Verbraucherzentralen ins Sachen Altersvorsorge und Risikoabsicherung. Im Gegensatz zu professionellen Finanz- und Versicherungsvermittlern müssen sie schließlich keine Sachkunde nachweisen.

Einfach nur peinlich, peinlich findet es derweil der BVK. Die Sache ist für die Finanzbranche umso mehr ein gefundenes Fressen, da der Schwerpunkt der Verbraucherzentrale Bremen ausgerechnet der Bereich der Finanzen ist. Ausgerechnet die Menschen, die andere Menschen vor teuren Fehlern bei der Altersvorsorge schützen sollen, stehen bei der Altersvorsorge nun also selbst vor einem Scherbenhaufen.

Statt sich darüber zu freuen, sollte dieses traurige Ereignis als Anlass genutzt werden, damit alle Seiten sachlich darüber diskutieren, was die Verbraucher wirklich schützt und was nicht. Alle Regulierungen der Finanzberatung müssen auf den Prüfstand. Nur was wirklich dem Verbraucher hilft, darf übrigbleiben, um Platz für Beratung zu schaffen, denn das Thema private Altersvorsorge ist in der Tat komplex und beratungsintensiv. Dass Bundestagspolitiker wie Sebastian Steineke von der CDU twittern, dass die Causa grundsätzliche Fragen der Überwachung aufwirft, ist zumindest schon mal ein gutes Zeichen. Hoffentlich werden dem noch weitere und vor allem Taten folgen.

 
Ein Artikel von
Michael Herrmann

WürttLeben: bAV-Modell auch für Niedrigverdiener

Die neue „KombiRente“, die die Württembergische Lebensversicherung seit Jahresbeginn anbietet, eignet sich als bAV-Modell auch für Niedrigverdiener, wie Teilzeitkräfte, Azubis oder mitarbeitende Familienangehörige.

Seit Januar bietet die Württembergische Lebensversicherung AG Arbeitgebern ein betriebliches Altersvorsorgemodell an, das auch für Niedrigverdiener geeignet ist. Ob Teilzeitkräfte, Auszubildende, Arbeitnehmer in Niedriglohnbranchen oder mitarbeitende Familienangehörige: Jedes Unternehmen hat Arbeitnehmer, für die diese Förderung möglich ist.

Die „KombiRente“ kombiniert in einer klassischen Direktversicherung die bisherige Förderung nach § 3 Nr. 63 mit der neuen nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG). Die „KombiRente“ ermöglicht die gleichzeitige Nutzung wie auch den Wechsel zwischen beiden Förderformen. Die genutzte Förderform kann somit flexibel an die Erwerbsbiografie angepasst werden. (ad)

 

MetallRente erklimmt neue Höhen in der bAV

Das Jahr 2018 bescherte dem Versorgungswerk MetallRente ein Rekordwachstum: Mit 72.000 Neuverträgen in der betrieblichen Altersversorgung verzeichnete MetallRente ein Plus von 47% gegenüber dem Vorjahr. Zudem konnte das Versorgungswerk 3.000 neue Kundenunternehmen hinzugewinnen.

Für das vergangene Jahr meldet das Versorgungswerk MetallRente einen deutlichen Zuwachs in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). So verzeichnet das Versorgungswerk 72.000 neue Altersvorsorgeverträge, was einem Plus von 47% gegenüber dem Vorjahr entspricht (2017: 49.000 Neuverträge). „Das stärkste Wachstum in der Geschichte unseres Versorgungswerks MetallRente ist ein echter Überraschungsrekord“, so Geschäftsführer Heribert Karch zum Ergebnis für 2018. MetallRente wurde 2001 von den beiden Sozialpartnern Gesamtmetall und IG Metall gegründet. Dem Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie haben sich auch die Stahlindustrie und die Branchen Textil und Bekleidung, IT sowie Holz und Kunststoff angeschlossen.

3.000 neue Kundenunternehmen

Der Bestand für Verträge der kapitalgedeckten Altersversorgung ist seit 2017 um 9% gewachsen. MetallRente hat im vergangenen Jahr 83 Mio. Euro an Neubeiträgen eingenommen – ein Zuwachs von 40% – und gut 3.000 neue Kundenunternehmen hinzugewonnen. Seit Gründung des Versorgungswerks im Jahr 2001 haben sich damit 42.500 Unternehmen für MetallRente entschieden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Altersversorgung einen unerwartet starken Schub erhalten“, meint Karch.

Ein deutliches Wachstum verzeichnet das Versorgungswerk bei den chancenorientierten Vorsorgelösungen. Die Gesamtverzinsung für die Anlagevariante PROFIL der MetallDirektversicherung belief sich 2018 auf 3,65%. Für 2019 sind 3,45% deklariert. Der MetallPensionsfonds erzielte seit Auflage jahresdurchschnittlich eine Rendite von 5,2%.

Große Chancen für Sozialpartnermodell

Der MetallRente-Geschäftsführer Karch sieht für das Sozialpartnermodell perspektivisch große Chancen. Die kollektive Kapitalanlage in der Sozialpartnerrente sei nicht nur die solidarischste Form des Altersvorsorge-Sparens für die Beschäftigten, sondern zugleich die effektivste Form und werde sich in guten Betriebsrenten auszahlen, wie Karch betont. Er fordert die Politik auf, Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Denn nach wie vor seien Betriebsrenten einschließlich der Entgeltumwandlung durch volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Leistungen schlechter gestellt als jedes andere Alterseinkommen.

Zuwachs bei der Arbeitskraftabsicherung

Wie MetallRente zudem mitteilt, haben sich 22.000 Beschäftigte 2018 für die Absicherung ihrer Arbeitskraft mit den Vorsorgelösungen des Versorgungswerks entschieden. Der Bestand umfasst mittlerweile 100.000 Verträge. Das entspricht einem Plus gegenüber dem Vorjahr von 22%. Das Versorgungswerk hat sein Angebot zur Arbeitskraftabsicherung im vergangenen Jahr erweitert. Neben einer privaten BU- und einer EMI-Versicherung gehören auch eine private Pflegerente und seit 2018 eine Grundfähigkeitsversicherung zum Portfolio. (tk)

 

KlinikRente legt im Neugeschäft deutlich zu

Für das Jahr 2018 meldet das KlinikRente Versorgungswerk bei den Neuverträgen ein Plus von 25% gegenüber dem Vorjahr. Auch die Anzahl der Mitgliedsunternehmen ist gestiegen. Als wichtigste Wachstumstreiber nennt KlinikRente das BRSG und hohe Arbeitgeberzuschüsse in mischfinanzierten Betriebsrenten.

Das KlinikRente Versorgungswerk sorgt mit einem Konsortium für die finanzielle Absicherung der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Das Versorgungswerk konnte im vergangenen Jahr sein Wachstums deutlich steigern. Rund 15.000 Menschen und 373 Unternehmen haben sich 2018 für die Vorsorgelösungen von KlinikRente entschieden. Damit verzeichnet KlinikRente bei der Anzahl der Neuverträge ein Wachstum von 25% im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der Mitgliedsunternehmen ist auf rund 4.000 gestiegen.

Zuschussregelungen finden Anklang

Als wichtigste Wachstumstreiber bezeichnet KlinikRente das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und hohe Arbeitgeberzuschüsse in mischfinanzierten Betriebsrenten. Diese würden die Arbeitgebermarke im Wettbewerb um Fachkräfte stärken und würden von den Beschäftigten gut angenommen. Das BRSG führt für Neuverträge ab 2019 und für Bestandsverträge ab 2022 die Weitergabe eingesparter Sozialabgaben ein. Immer mehr Arbeitgeber seien laut KlinikRente bereit, darüber hinaus auch deutlich höhere Zuschüsse zu zahlen. Das macht die bAV für die Beschäftigten noch attraktiver. Gute Teilnahmequoten der Beschäftigten erhöhen aber auch den Verwaltungsaufwand. Daher arbeitet KlinikRente an neuen Technologien, um die Information der Arbeitnehmer und die Administration für Arbeitgeber, Beschäftigte und Vermittler zu vereinfachen.

Mit Betriebsrente im Wettbewerb um Fachkräfte punkten

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wird es für Arbeitgeber schwieriger, Fachpersonal zu gewinnen und zu halten. Um im Wettbewerb als attraktiver Arbeitgeber zu punkten, setzen viele Unternehmen auch auf die Betriebsrente: „Immer mehr Unternehmen kommunizieren das Betriebsrentenangebot prominent in ihren Stellenanzeigen“, erklärt Friedhelm Gieseler, Geschäftsführer des Versorgungswerks. „Besonders Unternehmen in der ambulanten und stationären Pflege sowie medizinische Versorgungszentren und Servicegesellschaften, die nicht in der öffentlichen und kirchlichen Zusatzversorgung sind, suchen verstärkt mischfinanzierte Betriebsrentenangebote.“

Bereich Einkommensabsicherung weiterhin erfolgreich

Wie KlinikRente weiter mitteilt, beträgt die Gesamtverzinsung 2019 für das Vorsorgekonzept „Perspektive“ 3,45%. Die Gesamtverzinsung bei Verträgen in der Rentenphase wurde um 0,2% erhöht. Der Neuzugang beim laufenden Jahresbeitrag in der bAV beträgt in 2018 von 14 Mio. Euro auf knapp 17 Mio. Euro. Damit erhöht sich der laufende bAV-Gesamtbeitrag im Versorgungswerk auf rund 107 Mio. Euro im Jahr. Laut KlinikRente bleibt mit rund 6.000 Neukunden im Jahr 2018 der Bereich Einkommensabsicherung weiterhin überdurchschnittlich erfolgreich. Neben der Berufsunfähigkeitsabsicherung (KlinikRente.BU) wurde der Bereich um eine Grundfähigkeitsabsicherung (KlinikRente.Vitalschutz) mit drei Tarifvarianten ausgebaut.

Zum Konsortium des Versorgungswerks KlinikRente gehören die Versicherer Allianz, Condor, Deutsche Ärzteversicherung, R+V und Swiss Life. (tk)

 

„Die Abschaffung der Doppelverbeitragung würde die bAV klar zur Nummer eins machen“

Ist tatsächlich das Ende der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten in Sicht? Was er von den Plänen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn hält und warum die Abschaffung der Doppelverbeitragung Impulse für Neuabschlüsse in der bAV bringen kann, erläutert Prof. Dr. Thomas Dommermuth im AssCompact-Interview. Der Vorsitzende des fachlichen Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hatte gegenüber der Politik Ende 2017 einen Kompromissweg zur Umwandlung der Betriebsrentenfreigrenze in einen Freibetrag ins Spiel gebracht.

Die Abschaffung der Doppelverbeitragung der Betriebsrente hinsichtlich der Krankenversicherung ist Ihr Thema. Was würde die Abschaffung für die einzelnen Rentner bedeuten?

Sie meinen mit Ihrer Frage offenbar die zeitliche Variante der Doppelverbeitragung: In der Beitragsphase spart der Arbeitnehmer nur maximal die halben KV/PV-Beiträge, in der Rentenphase erfolgt aber die volle Belastung. Diejenigen, deren Betriebsrente die Freigrenze von gegenwärtig 155,75 Euro monatlich übersteigt, würden bei Abschaffung dieser Variante erheblich entlastet, denn ihr KV-Beitrag sänke von gegenwärtig im Schnitt 15,5% auf knapp 8,5% der Betriebsrente. Eine Abschaffung der sachlichen Variante der Doppelverbeitragung – das Einkommen in der Erwerbsphase übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze Kranken oder die Beiträge zur bAV übersteigen 4% der Beitragsbemessungsgrenze Renten, im Rentenalter jedoch Belastung mit KV/PV-Beiträgen – ist gegenwärtig meines Wissens jedoch nicht in der politischen Diskussion.

Würde sie tatsächlich Impulse für Neuabschlüsse bringen?

Ja, davon bin ich überzeugt. Die Medien berichten seit Jahren negativ auch über die bAV. Kern dieser Berichterstattung war fast immer die zeitliche Form der Doppelverbeitragung. Deren Wegfall würde der negativen Berichterstattung endlich den Wind aus den Segeln nehmen. Ihre Abschaffung würde zusammen mit dem neuen obligatorischen Arbeitgeberzuschuss (maximal 15% der Entgeltumwandlung) die Rendite der bAV ganz erheblich steigern und diese Vorsorgeform trotz niedrigster Zinsen klar zur Nummer eins der finanziellen Zukunftssicherung machen; nur Riester kann da für Geringverdiener noch mithalten. Apropos Riester: Kombiniert man diese Vorsorgeform mit der bAV, hat das BRSG die Doppelverbeitragung in ihrer zeitlichen und sachlichen Form bereits seit 01.01.2018 auch für Altverträge und damit rückwirkend beseitigt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will das Thema angehen. Er will scheinbar die Krankenkassenbeiträge auf Bezüge aus der bAV halbieren. Was würde das bringen?

Das ist mutig und richtig. Was es dem Einzelnen und der bAV insgesamt bringt, habe ich bereits gesagt. Es führt aber auch zu Gerechtigkeit, denn ich empfinde es – trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 09.07.2018 – als zutiefst ungerecht, wenn Arbeitnehmer in der Beitragsphase nur mit ca. der Hälfte der KV-Beiträge entlastet, in der Rentenphase aber mit dem vollen Beitrag belastet werden. Dies gilt auch nach Einführung des genannten obligatorischen Arbeitgeberzuschusses, weil dieser die bereits erwähnte sachliche Doppelverbeitragung nicht beseitigen konnte.

Die Halbierung würde dennoch ein Finanzloch bedeuten. Vermutlich würde die Finanzierung über die Steuerzahler erfolgen. Eine gute Lösung?

Es geht um die Hälfte von ca. 5,8 Mrd. Euro jährlichem Beitragsvolumen für die gesetzlichen Krankenkassen. Das ist enorm viel Geld. Aber: War es richtig, dass die Reform des Jahres 2004 die KV-Beiträge auf Betriebsrenten von der Hälfte auf den vollen Satz steigerte, nur um das damalige Finanzloch zu stopfen? War es eines Rechtsstaates würdig, dass man viele Menschen, die Direktversicherungen mit Kapitalleistungen vor 2004 im Vertrauen darauf abgeschlossen hatten, dass die Einmalzahlung gemäß der damaligen Rechtslage beitragsfrei bliebe, anschließend teilweise enteignete? Die Betroffenen verloren damals ihr Vertrauen in langfristig gültige Politik und Herr Spahn will dieses Vertrauen wenigstens teilweise zurückgeben. Das halte ich für richtig.

Welche Chance geben Sie dem Vorschlag?

In Anbetracht eines Volumens von ca. 3 Mrd. Euro dann fehlender Krankenkassenbeiträge jährlich wird eine Umsetzung schwierig; die Kassen werden bis zum letzten Blutstropfen kämpfen, wie sie es bereits bisher taten. Dennoch hat die CDU eine Lösung auf ihrem Parteitag am 08.12.2018 beschlossen und auch ihre Koalitionspartner sind für eine Reform. Sollte sie in der Maximal-Lösung (Rückkehr zum halben Beitrag auf Betriebsrenten) nicht durchsetzbar sein, dürfte zumindest der von mir selbst gegenüber der Politik Ende 2017 ins Spiel gebrachte Kompromissweg der Umwandlung der eingangs genannten Freigrenze von 155,75 Euro in einen Freibetrag gute Chancen haben.

Die Reform könnte schon 2020 kommen. Jetzige Betriebsrentner würden rückwirkend vermutlich nicht einbezogen werden. Was meinen Sie dazu?

Eine Rückwirkung wäre aus Gerechtigkeits- und Vertrauensgründen wünschenswert, jedoch viel zu kostspielig; über 40 Mrd. Euro Erstattungen ließen sich nicht aufbringen. Da das BVerfG die seit 2004 vollzogenen Praktiken auch nicht beanstandet hat, sollten wir über die Vergangenheit den Mantel des Schweigens decken und an die Zukunft denken.

 
Ein Artikel von
Prof. Dr. Thomas Dommermuth

Betriebsrente: Generation Y hat persönlichen Beratungsbedarf

In Großunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer aus der Generation Y sind bereit, auf Konsum zu verzichten, um Geld für ihre Alterssicherung zurückzulegen. Das Problem: Die meisten fühlen sich, was die Betriebsrente angeht, schlecht informiert und wünschen sich persönliche Beratung. Viel Potenzial also für Makler, die die Unternehmen in Sachen bAV begleiten.

Jüngere Arbeitnehmer, die in Großunternehmen mit über 10.000 Mitarbeitern beschäftigt sind, sind durchaus bereit, Geld für ihre Altersversorgung zurückzulegen, fühlen sich aber schlecht informiert, vor allem was die Betriebsrente angeht. Laut einer Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon in Zusammenarbeit mit dem Marktdatenanbieter Statista wissen über ein Zehntel der 18– bis 29-jährigen Arbeitnehmer in Großunternehmen nicht einmal, ob ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente gewährt. Bei den 30– bis 39-jährigen sind es geringfügig mehr.

Über die Hälfte der 18– bis 29-Jährigen und fast zwei Fünftel der 30– bis 39-Jährigen wissen zwar, dass es in ihrem Unternehmen eine Betriebsrente gibt, kennen aber keine Einzelheiten dazu. Auf einzelne Branchen bezogen ist der Anteil derjenigen Arbeitnehmer, die gar nicht wissen, dass sie Anspruch auf eine bAV haben, besonders in der Metall- und Elektroindustrie sowie in Handel und Logistik besonders hoch.

Viel Potenzial für Makler an der Seite der Unternehmen

„Auffallend ist,“ so Aon Geschäftsführer Fred Marchlewski, „dass viele Arbeitnehmer in Großunternehmen klare und verständliche Informationen über die bAV vermissen.“ Es gebe ganz offensichtlich einen Bedarf nach differenzierter Kommunikation. Hier seien die Arbeitgeber gefordert. Und an der Seite der Arbeitgeber ist dies natürlich auch ein großes Betätigungsfeld mit viel Potenzial für die betreuenden Makler. Denn ebenso groß sind auch die Fragezeichen in den genannten Altersgruppen, wenn es um den persönlichen Lebensstandard im Alter geht: Nicht einmal die Hälfte weiß, wieviel Geld sie braucht, um das Auskommen nach Renteneintritt zu bestreiten (49% bei den 18– bis 29-Jährigen, 40% bei den 30– bis 39-Jährigen).

Generation Y möchte persönliche Beratung

Die Aon-Studie zeigt zudem deutlich: Gerade die Arbeitnehmer der Generation Y, also eigentlich die Digital Natives, bevorzugen rund um das Thema bAV immer noch eine persönliche Beratung. Und das Bewusstsein, dass eigene Beiträge zur Altersvorsorge geleistet werden müssen, ist bei der Generation Y überdurchschnittlich stark ausgeprägt. Gut 80% von ihnen sind bereit, bis zu 5.000 Euro pro Jahr in die bAV zu investieren – und dafür auf Konsum zu verzichten. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber es bezuschusst und steuerliche Vorteile daraus erwachsen. In der Altersgruppe der 30– bis 39-jährigen Arbeitnehmer in Großunternehmen sind es sogar fast 90%, die sich vorstellen können, auf Konsum zu verzichten, um Geld für die Alterssicherung zurückzulegen.

Zufriedenheit mit bAV-Angebot des eigenen Unternehmens

Sofern die Arbeitnehmer in Großunternehmen über die Betriebsrente in der eigenen Firma Bescheid wissen, herrscht der Aon-Studie zufolge große Zufriedenheit: Zwei Drittel der 18– bis 29-Jährigen und mehr als ein Viertel der 30– bis 39-Jährigen halten das Betriebsrenten-Angebot ihres Arbeitgebers für sehr gut und mehr als sonst üblich. (ad)

 

Gewerbespezialist, digitale bAV: Wie sich WIFO für die Zukunft aufstellt

Nach hohen Investitionen in die Digitalisierung sieht sich die WIFO GmbH für die Zukunft gewappnet. Große Erwartungen setzt der Maklerpool in die digitale bAV-Lösung, die die Abschlussraten deutlich erhöht. Außerdem werden die Positionierung als Sach-­Gewerbespezialist und die persönliche Ansprache gegenüber Maklern ausgebaut. Interview mit Geschäftsführer Sven Burkart.

Herr Burkart, wie kann sich heute ein – sagen wir – mittelgroßer Maklerpool am Markt behaupten?

WIFO ist ein Maklerpool, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht. Traditionelle Werte wie Vertrauen, Verlässlichkeit und Respekt sind uns ebenso wichtig wie Fortschritt, Innovation und Digitalisierung. Unsere Mitarbeiter leben diese Werte täglich mit einer hohen Servicequalität für unsere treuen Verbundpartner. Sie erhalten individuelle Angebote von unseren Experten, die über langjährige Berufserfahrung verfügen. Wir sind stolz auf unser Sach-Gewerbe-Experten-Team mit über 30-jähriger Berufserfahrung. Damit hebt sich WIFO deutlich von anderen Pools ab.

Wenn wir es richtig sehen, konnte WIFO als einer der wenigen Maklerpools in den letzten beiden Jahren nicht vom Pool-Run profitieren. Wie lässt sich die Entwicklung erklären?

Die WIFO hat in den vergangenen Jahren intensiv in Projekte zur Digitalisierung investiert, was sie völlig alleine trägt. Die digitale bAV-Beratung sowie Dokumentenmanagement und Verwaltungsprozesse zählen beispielsweise dazu. Diese Investitionen belasten natürlich kurz- oder mittelfristig die Bilanz. Der Gewinn wurde jedoch im Vergleich zu den Vorjahren gesteigert. Mit den Projekten zur Digitalisierung erzielt die WIFO Kostensenkungen und Alleinstellungsmerkmale, die auf lange Sicht die Wett­bewerbsfähigkeit und Profitabilität der WIFO stärken.

Vermutlich sind Sie hier nach dem Generationenwechsel bei der WIFO auch die treibende Kraft dahinter?

Ja, ich bin die treibende Kraft für die Digitalisierung bei der WIFO und habe die Kooperation mit dem externen Innovation Lab „dWERK“ von WIFO gestartet. Die Digitalisierung begeistert und fasziniert mich, denn ich sehe viele Nutzen-­Potenziale für Produkt- und Geschäftsmodellinnovationen.

Findet an dieser Stelle, also der Digitalisierung, der größte Wettbewerb unter den Pools statt?

Die Digitalisierung ist das vorherrschende Thema in der Versicherungsbranche. Allerdings darf der Mensch nie vernachlässigt werden. Wir müssen zusammen mit dem Makler agieren, nicht gegen ihn. Wir bieten unseren Maklern ein digitales Ökosystem, das allen Beteiligten Mehrwerte bietet. Wir wollen die Geschäftsprozesse der Makler so effizient wie möglich gestalten, damit er mehr Zeit für Kunden hat.

Ein paar Digitalisierungsthemen haben Sie schon genannt. In welche Richtung geht es denn des Weiteren schwerpunktmäßig?

Die WIFO hat sich auf die Digitalisierung im Sales-Bereich konzentriert. Gemeinsam mit dWERK haben wir eine digitale Lösung entwickelt, wie Makler ihren Geschäftskunden die bAV von der Beratung über den Abschluss bis hin zur Policierung komplett digital anbieten. Das ist einzigartig in Deutschland. Zudem digitalisieren wir das Dokumentenmanagement und die Verwaltungsprozesse. Wir haben als einer der ersten Maklerpools mit dem neuen Digital-Versicherer Neodigital zusammengearbeitet und sehen der Kooperation mit Digitalversicherern mit Spannung entgegen.

Und wie genau sieht das neue Angebot für die digitale bAV aus?

Für den Makler ist eine bAV-Beratung für Geschäftskunden zeit- und kostenintensiv. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern eine Informationsveranstaltung und Gespräche mit dem Berater während der Arbeitszeit anbieten. Mit jedem Mitarbeiter müssen Einzelgespräche mit Zweit- und Drittterminen geführt werden. All das kostet auf beiden Seiten viel Zeit und Geld. Gemeinsam mit dWERK haben wir eine digitale bAV-Beratung mit einem interaktiven Videoplayer entwickelt, den der Arbeitnehmer überall und zu jeder Zeit nutzen kann. Somit entfällt die kostenintensive Beratung vor Ort. Der Videoplayer erklärt alle relevanten Infos zur bAV und führt den Mitarbeiter schrittweise und interaktiv durch die individuelle Beratung bis zum Abschluss. Mit der digitalen bAV lassen sich alle Branchen und auch auch alle Unternehmensgrößen erreichen: vom Konzern über den Mittelstand bis hin zum Filialnetz – alle können innerhalb von zwei Wochen mit hoher Beratungsqualität abgewickelt werden. Die bisher übliche Umwandlungsquote von rund 15% haben wir in unseren Projekten auf bis zu 45% gesteigert. Das war ein riesiger Erfolg für alle Beteiligten. Nun entwickeln wir weitere Lösungen.

Ihr eigentliches Kerngeschäft ist ja aber die Sach- und Gewerbeversicherung. Wie sieht hier die weitere Positionierung aus?

Die gewerblichen Sachversicherungen mit den unterschiedlichen Schadenrisiken und der Vielzahl an Branchen ist komplex. Das kann im Schadenfall bei Unterversicherung oder Deckungsausschlüssen gravierende negative Folgen haben. Die WIFO verfügt im Bereich der gewerblichen Sachrisiken über 30 Jahre Markterfahrung und Experten-Know-how. Besonders stolz sind wir auf unsere umfassenden Zeichnungsvollmachten, die uns eine einzigartige INHOUSE-Zeichnungsmöglichkeit erlauben. Zeitraubende und aufwendige Ausschreibungen über verschiedene Versicherer ersparen wir somit unseren Partnern. Die Versicherer profitieren von „schrankfertigem“ Geschäft mit entsprechendem Qualitätsniveau. Unser Verbundpartner profitiert von einem exklusiven und maßgeschneiderten Preis-Leistungs-Verhältnis für seinen Kunden. Dank unserer Marktstellung kann die WIFO außergewöhnlich rabattierte Exklusivkonzepte und Rahmenverträge anbieten. Über unser Sach-Expertenteam kann der Makler einen professionellen hausinternen Angebotsservice nutzen, bei dem es seit 1987 noch zu keinem einzigen Haftungsfall kam. Es gibt keinen vergleichbaren Pool, der über solch einen Service verfügt.

Mit Gewerbeversicherung24 haben Sie in dem Bereich einen Technologie-Partner an Bord. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? Und inwieweit grenzt sich die Plattform von Ihren Sonderkonzepten ab?

Mit der Gewerbeplattform 2.0 haben wir gemeinsam mit Gewerbeversicherung24 nach unseren Vorstellungen einen eigenen Vergleichsrechner entwickelt. Sach-Gewerberisiken sind komplex und deshalb nicht immer komplett digital umsetzbar. Deshalb haben wir uns für eine Hybridlösung entschieden. Sollte der Makler sein Risiko über die Gewerbeplattform 2.0 nicht eindecken können, kann er seine Anfrage mit allen Eingaben mit einem Klick an unsere Sach-Experten übermitteln, die dem Makler dann ein individuelles Angebot erstellen. Die Plattform grenzt sich insofern nicht von unseren Sonderkonzepten ab, da wir diese ebenfalls zu einem Großteil in der Gewerbeplattform 2.0 integriert haben und der Makler sie in seinen Vergleich einbeziehen kann.

Sie wollen Versicherungsmakler aber nicht nur mit digitalen Services, sondern auch über das Versprechen von Höchstcourtagen für sich gewinnen. Ist das aus Ihrer Sicht dann letztlich immer noch das Argument, das bei Vertriebspartnern am meisten zieht?

Die Courtagehöhe ist sicherlich ein wichtiges Argument, wenn auch nicht das Hauptargument für die Zusammenarbeit mit uns als Servicepartner. Sucht ein Makler lediglich einen abwickelnden Maklerpool für sein bereits geschriebenes Geschäft, so gelten unsere Höchstcourtageversprechen selbstverständlich und der Partner erhält eine Partnernummer. Um aber ehrlich zu sein, war und ist dieses Argument jedoch noch nie das Argument für uns als Partner gewesen, da es an dieser Stelle sicherlich auch andere Marktteilnehmer gibt, die das Massengeschäft vertrauensvoll in Verbindung mit Höchstcourtagen abwickeln können. Wir hingegen wollen mit unseren fachkompetenten und persönlichen Mitarbeitern in den Expertenabteilungen glänzen. Der Versicherungsmakler erhält bei uns somit nicht nur eine Nummer, sondern wird als Partner auf Augenhöhe bedient. Und dies dann immer noch mit einem fairen Top-Courtageniveau.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2019, Seite 80 f. und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Sven Burkart

R+V neuer Konsortialpartner bei Versorgungswerk der Presse

Die Versorgungswerk der Presse GmbH hat mit der R+V Lebensversicherung AG einen neuen Konsortialpartner. Seit Jahresbeginn können die Vertriebspartner der R+V nun die Produkte der Presse-Versorgung bundesweit anbieten. Potenzielle Kunden sind die rund 600.000 Mitarbeiter der Medienbranche in Deutschland.

Die R+V Lebensversicherung AG ist neuer Konsortialpartner der Versorgungswerk der Presse GmbH. Damit können seit Anfang 2019 der genossenschaftliche Versicherer und seine Vertriebspartner, die Volksbanken und Raiffeisenbanken, die Produkte der Presse-Versorgung bundesweit anbieten. Zum potenziellen Kundenkreis zählen die rund 600.000 Mitarbeiter der Medienbranche in Deutschland – neben freien und fest angestellten Journalisten auch alle Beschäftigte von Medienkonzernen, PR- und Werbeagenturen sowie Buch- und Zeitschriftenverlagen.

Betriebliche und private Vorsorge

Zu den Angeboten des Versorgungswerks der Presse zählt nicht nur die bAV, etwa in Form einer Firmen-Direktversicherung. Es bietet auch Produkte wie private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rente an. Darüber hinaus können die Kunden ergänzende Bausteine wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsabsicherung oder eine Pflege-Rente abschließen. Das Versorgungswerk der Presse wird seit seiner Gründung vor 70 Jahren paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern getragen. Im Einzelnen sind das der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Der Versicherungsbestand umfasst aktuell mehr als 6 Mrd. Euro an Kapitalanlagen für rund 160.000 Altersvorsorge-Verträge von Beschäftigten der Medienbranche. Zum Versicherungskonsortium gehören die Allianz (Konsortialführer), HDI und AXA und – sobald die BaFin-Zustimmung erteilt ist – die R+V Lebensversicherung AG. (ad)

 

Das BRSG – manches hätte besser werden können

Holger Konermann ist seit mehr als 20 Jahren bAV-Makler. Die Konermann & Partner GmbH berät insbesondere Unternehmen der Wohlfahrtspflege und managt 25.000 bAV-Akten. Auf der DKM 2018 war er Teilnehmer der Diskussionsrunde „BRSG – was nun?“ und fasst für AssCompact seine Gedanken zum BRSG noch einmal zusammen.

Wie nachhaltig ist das BRSG? Diese Frage muss man sich aus der Praxis heraus stellen. Durch Anwendung der Vervielfältigungsregelung in der Entgeltumwandlung und durch den Arbeitgeberpflichtzuschuss wird die betriebliche Altersvorsorge sicherlich gestärkt. Jedoch sind sich die Personalentscheider des Mittelstands größtenteils einig, dass die Sozialpartnermodelle die Erwartungen nicht erfüllen werden.

Viele Unternehmen des Mittelstandes haben die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung für sich erkannt – auch, dass damit ein Mitarbeiterbindungs- und Mitarbeiterfindungsmodell geschaffen werden kann. Diese Arbeitgeber zahlen freiwillig einen höheren Arbeitgeberzuschuss als die jetzt gesetzlich vorgeschriebenen 15%. Viele Beispiele zeigen hier, dass sich bei intelligenten und attraktiven Modellen 60 bis 80% der Beschäftigten an der betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung beteiligen.

Mittelstand wird nicht erreicht

Was ist aber zum neuen Sozialpartnermodell des BRSG zu sagen? Wie auch in der Diskussionsrunde „BRSG – was nun?“ auf der DKM 2018 betont wurde, sollen nun die Tarifparteien die Sozialpartnermodelle ausformulieren und die Rahmenbedingungen dafür festlegen. Doch genau darin liegt das große Problem, denn lediglich rund 45% aller Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Daran kann auch ein Branchenversorgungswerk wie die MetallRente nicht viel ändern. Denn die MetallRente mit ihren rund 45.000 Mitgliedsunternehmen und rund 800.000 Versorgungsberechtigten dürfte den Mittelstand nicht wirklich repräsentieren. Denn in den letzten 15 Jahren hat dieses Versorgungswerk im Durchschnitt pro Mitgliedsunternehmen 17 Altersversorgungsverträge vermittelt – und das mit den Vertrieben von vier Versicherungsgesellschaften und dem eigenem Vertrieb.

Werden also die Bedürfnisse der Beschäftigten und der Unternehmen im Mittelstand wirklich berücksichtigt? Denn für genau diese war ja das Sozialpartnermodell des BRSG geschaffen worden. Ich denke nein.

Das Sozialpartnermodell verspricht Arbeitnehmern eine höhere Rendite. Die Aussicht auf eine bis zu 30% höhere Rendite mag verlockend klingen, aber sie wird auf dem Verlust jeglicher Garantien gegründet. Die meisten Umfragen bestätigen jedoch, dass gerade eine Kapitalerhaltungsgarantie von den Beschäftigten gewünscht wird. Auch der Sicherungsbeitrag, den die Unternehmen zu zahlen haben, wenn der Versorgungsanbieter die prognostizierte Zielrente nicht erreicht, wird viele Mittelständer abhalten, sich an einem solchen Modell überhaupt zu beteiligen.

Gute Beratung ist notwendig

Eine deutlich höhere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung wird leider durch dieses Gesetz nicht erreicht werden. Sie könnte nur erreicht werden durch eine konsequente, sehr gute Beratungsleistung in und mit den Unternehmen oder durch ein Opting-Out-Modell. Wobei auch bei einem Opting-Out-Modell die Beschäftigten eine Beratung wünschen und benötigen, um eine bedarfsgerechte Altersabsicherung zu erreichen.

Andere Maßnahmen hätten größeren Effekt

Die Politik hätte ein deutlicheres Zeichen gesetzt und die betriebliche Altersversorgung gestärkt, wenn im § 3.63 ESTG 8% der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei umwandelbar wären, die lang geforderte Doppelverbeitragung der Krankenversicherung auf die Betriebsrenten aufgegeben und eine Gleichstellung mit der gesetzlichen Rentenversicherung umgesetzt worden wäre.

In Zugzwang

Das Fazit aus der bereits genannten Diskussionsrunde ist, dass die Branche noch Zeit braucht, um die betriebliche Altersversorgung flächendeckend auszuweiten und umzusetzen. Bleibt jedoch die Frage, wie lange uns der Gesetzgeber hierfür Zeit gibt, bevor dieser eine gesetzliche Pflicht einführt.

Der Podcast zur DKM-Diskussion „BRSG – was nun“ findet sich für DKM-Teilnehmer zum Nachhören hier. Die Diskussion fand am 25.10.2018 von 12 bis 12:45 Uhr statt.

 

Beitragssatz für Pensions-Sicherungs-Verein niedriger als prognostiziert

Der Pensions-Sicherungs-Verein in Köln hat den Beitragssatz für das Jahr 2018 festgelegt. Er liegt über dem Vorjahr, aber deutlich unter ersten Schätzungen zur Jahresmitte. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen um die 725 Mio. Euro einzahlen.

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, hat für das Jahr 2018 einen Beitragssatz von 2,1 Promille festgesetzt. Im vergangenen Jahr lag dieser etwas niedriger bei 2,0 Promille.

Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30.09.2018 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rund 345 Mrd. Euro addieren, wie der PSVaG mitteilt. Auf Basis des nun festgelegten Beitragssatzes von 2,1 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund 725 Mio. Euro einzahlen. Im Vorjahr lag die Summe bei 678 Mio. Euro.

Im Juli dieses Jahres hatte der PSVaG noch einen Beitragssatz um 2,5 Promille erwartet. Der zu finanzierende Aufwand hat sich dann aber doch günstiger entwickelt, so dass der Beitragssatz nun deutlich unterhalb des zur Jahresmitte prognostizierten Wertes liegt. (bh)