AssCompact suche
Home

0955

Assekuranz bAV allgemein

Canada Life: Flyergenerator für Beratung rund um BU und Co.

Für die Kundenansprache zum Thema Arbeitskraftabsicherung hat die Canada Life einen online-basierten Flyergenerator entwickelt. Kunden und Vermittler geben Beruf und Alter in das Tool ein und können so einen auf den Beruf individualisierten Informationsflyer erstellen.

Der Lebensversicherer Canada Life hat einen neuen online-basierten Flyer-Generator für die Kundenansprache mit Lösungen zur Arbeitskraftabsicherung entwickelt. Damit können Vermittler online schnell individualisierte Flyer erstellen, speichern und per E-Mail versenden.

Kunden und Vermittler geben Beruf und Alter in das Tool ein. Dann können sie mit wenigen Klicks online einen auf den Beruf individualisierten Informationsflyer erstellen. Sie erhalten sofort einen Überblick über berufsspezifische Risiken und Leistungsbeispiele sowie eine Preis-Leistungs-Übersicht. Hierbei lassen sich neben der Berufsunfähigkeitsversicherung der Canada Life auch die Absicherungsvarianten „Premium Grundfähigkeitsschutz“ und „Schwere Krankheiten Vorsorge“ berechnen. Bei der „Schwere Krankheiten Vorsorge“ stehen statt dem Beruf die wichtigsten Zielgruppen zur Auswahl, wie etwa Selbstständige, wichtige Mitarbeiter eines Unternehmens (Keyperson) oder die Familie.

In der ausgedruckten oder gespeicherten Version können Vermittler ihr Logo und ihre Kontaktdaten integrieren. So erstellen sie eine individuell auf die Kundensituation angepasste Broschüre, die sie zur Kundenansprache und als Basis für das Beratungsgespräch nutzen können.

Zum Flyer-Generator von Canada Life geht es hier.

Bild: © kickimages – stock.adobe.com

 

bAV: Das lange Warten auf das erste Sozialpartnermodell

Die Umsetzung eines ersten Sozialpartnermodells lässt weiter auf sich warten. Nur keinen Fehler machen, lautet die Devise bei den Tarifparteien. Die Versicherer stehen dagegen in den Startlöchern. Versicherungsmakler sehen sich bei dem Modell übergangen und Arbeitnehmer glauben häufig, das Sozialpartnermodell löse die bisherige bAV ab.

Eine Verankerung der bAV in Tarifverträgen sei die beste Lösung für eine bessere Verbreitung der Betriebsrente. So ist die Idee hinter dem Sozialpartnermodell, das mit dem BRSG zum 01.01.2018 eingeführt wurde. Die zweite Idee dazu ist, dass eine reine Beitragszusage zu höheren Versorgungsleistungen der Versicherten führe. Das Mehr soll aus dem Verzicht auf Garantien und neuen Möglichkeiten in der Kapitalanlage kommen. Der Arbeitgeber wird bei dem Tarifmodell zudem enthaftet.

Für alle Neuland

Vieles davon ist in Deutschland Neuland und deshalb wartet man auch weiter auf die Umsetzung des ersten Sozialpartnermodells. Die Vorbereitung bei den Tarifpartnern, die Träger der Sozialpartnermodelle sind, dauert an. Denn die sind es, die die Steuerung übernehmen und auch darüber entscheiden müssen, in welchem Rahmen sich die Geldanlage bewegen soll. Da das Kapitalmarktrisiko bei der reinen Beitragszusage allein beim Arbeitnehmer liegt, wollen die Tarifpartner auf Nummer sicher gehen. Sollte sich irgendwann herausstellen, dass ein Arbeitnehmer mit dem neuen Modell schlechter abschneidet als mit bisherigen Garantiemodellen, wäre das insbesondere für die Gewerkschaften nur schwer verkraftbar.

Das erste Modell muss sitzen, erklärte Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundeverwaltung, denn auch kürzlich auf dem HDI bAV-Expertenforum in Köln. Und bereits im März sprach BaFin-Präsident Felix Hufeld von einem sozialpolitischen Mondlandungsmoment für die Tarifpartner. Im internationalen Maßstab möge der Start der reinen Beitragszusage als kleiner Schritt erscheinen, für die Versorgungsberechtigten, insbesondere aber für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sei er ein großer.

Versicherer sind umsetzungsbereit

Startklar sind dagegen die Versicherer. Man sei umsetzungsbereit, betont etwa Fabian von Löbbecke, der bei HDI für die bAV verantwortlich ist. Der Mutterkonzern Talanx hat zusammen mit der Zurich hierfür die „Deutsche Betriebsrente“ entwickelt. Aber auch die anderen Versicherer, die allein oder in Kooperationen Sozialpartnermodelle anbieten, sind startklar und führen teilweise bereits seit Mitte des letzten Jahres Gespräche mit Arbeitgebern und Gewerkschaften.

Mit einem zeitlichen Verzug war auch insofern zu rechnen, da die Tarifpartner die Einführung einer Versorgungseinrichtung mit den nächsten Tarifverhandlungen und einem neuen Tarifvertrag verbinden wollten. Kleinere Sozialpartner dürften zudem abwarten, was die Großen machen. Vorreiter könnten so etwa der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die IG Metall werden. Auch ver.di arbeite engagiert an entsprechenden Vorbereitungen, so Kerschbaumer. So deutet sich auch an, dass man dann vielleicht doch noch in der zweiten Jahreshälfte ein erstes Sozialpartnermodell am Markt sehen könnte.

Beratung? Vorerst nicht!

Vieles sei aber auch ein Kommunikationsproblem, erklärt die Gewerkschafterin. Manche Arbeitnehmer dächten, dass das Sozialpartnermodell die alte bAV-Welt ablöse. Dabei böte auch diese aufgrund der Verbesserungen durch das BRSG neue Chancen. Zur Umsetzung eines Sozialpartnermodells fehlt vielerorts auch das Know-how. Externe Berater wolle man aber vorerst nicht hinzuziehen, erklärte Kerschbaumer bei der HDI-Veranstaltung vor Versicherungsmaklern. Zunächst seien die Fragen intern zu klären und natürlich werde man die Tarifpolitik nicht aus den Händen geben. Wie eine Unterstützung nach den Grundsatzentscheidungen aussehen könnte, werde man dann zu einem späteren Zeitpunkt sehen.

Hohe Erwartungen haben Versicherungsmakler an dieser Stelle aber sowieso nicht. So hat erst kürzlich die Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“ ergeben, dass nur 7% der befragten Versicherungsmakler im Rahmen eines Sozialpartnermodells eine echte Chance für ihr Geschäftsmodell sehen. (bh)

Bild: © Monkey Business – stock.adobe.com

Lesen Sie auch: Die Renaissance der Riester-Förderung in der bAV

 

Die Renaissance der Riester-Förderung in der bAV

Das BRSG hat die Riester-Rente aufgewertet. Plädoyers für die Riester-bAV kommen mittlerweile von den verschiedensten Seiten. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Riester-Förderung sind Arbeitgeber und Versicherungsmakler angehalten, entsprechend zu informieren und zu beraten.

Allein aus der ersten Säule heraus sei ein solider Sprung in der Altersversorgung nicht zu schaffen, das gehe nur mit einer ergänzenden bAV, am besten mit starker Arbeitgeber-Beteiligung, erklärte in der vergangenen Woche Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung, beim HDI bAV-Expertenforum in Köln. Natürlich stehe ver.di für die Stärkung der GRV, aber eben auch für eine Stärkung der bAV, erklärte die engagierte Gewerkschafterin. Kerschbaumer begrüßt das BRSG, auch wenn es aus ihrer Sicht an der ein oder anderen Stelle noch Verbesserungen oder Klarstellungen bedarf. Explizit spricht sie sich aber für die Riester-bAV aus, auch wenn sie den Namen Riester dabei gerne vermeiden würde. Lieber spricht sie von der Zulagenrente und fordert, dass diese wieder salonfähig werden müsse. Zulagenrente und bAV-Förderbeträge zusammen mit der diskutierten Einführung einer Grundrente könnten Renten insbesondere im Niedriglohnbereich deutlich verbessern.

Betriebsrenten-Video soll überzeugen

Im Blick hat Kerschbaumer dabei insbesondere alleinerziehende Frauen und verweist auf ein kleines ver.di-eigenes Video, das die Chancen der Betriebsrente für diese Frauen aufzeigt. Das Video soll das Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch auf Betriebsversammlungen wecken. Denn Kerschbaumer weiß, dass die Kommunikation eigentlich das größte Problem ist, was die bAV oder auch die Neuerungen des BRSG haben.

Riester-Förderung mit Vorteilen gegenüber herkömmlicher Entgeltumwandlung

Viel Gemeinsames in den Positionen macht Fabian von Löbbecke, der bei der HDI den bAV-Bereich verantwortet, aus. Vor den geladenen Versicherungsmaklern mit hoher bAV-Expertise plädierte er bei der HDI-Veranstaltung ebenfalls für Riester in der bAV. Der Arbeitnehmer habe einen Rechtsanspruch auf Riester-Förderung. Der Arbeitgeber müsse sich deshalb mit dem Thema beschäftigen und entsprechend informieren, der Versicherungsmakler entsprechend beraten, so Löbbecke. Zumal durch das BRSG die Doppelverbeitragung bei Riester in der Rentenphase entfalle. Zudem habe die Riester-Förderung einen weiteren Vorteil gegenüber der Entgeltumwandlung in der steuerfreien Variante nach § 3 Nr. 63 EStG: Da die Beiträge aus dem Nettogehalt finanziert werden, kommt es zu keiner Verminderung der gesetzlichen Rente.

Direktversicherung mit „Förder-Hopping“

Allerdings könne sich im Laufe des Lebens mehrmals ändern, welche Variante lohnender sei. Um die Fördertöpfe optimal zu nutzen, hat HDI bereits im Februar eine entsprechende Lösung für die Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt auf den Markt gebracht. Die Tarife sind jetzt im Rahmen der Entgeltumwandlung sowohl nach § 10 a EStG (Riester-Förderung) als auch nach § 3 Nr. 63 EStG förderfähig. Mit einer Art Förderschieber lässt sich jeweils errechnen, welche Förderung aktuell die bessere und ob ein Wechsel vorteilhaft wäre. Das neue Angebot habe zu einem signifikanten Anstieg im Neugeschäft der HDI geführt, erklärte Löbbecke am Rande des bAV-Expertenforums gegenüber Journalisten. Über alle Vertriebswege hinweg sei das bAV-Neugeschäft zu Ende Mai im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 53% gestiegen. Der Maklermarkt habe hierzu überproportional beigetragen.

Großer Personenkreis kann mit Riester angesprochen werden

Löbbecke stellte auf dem Forum auch heraus, dass mit Riester ein großer Personenkreis angesprochen werden könne. Die Riester-Förderung lohne sich für alle Angestellten, für Bezieher niedrigerer Einkommen – einschließlich Minijobber und Teilzeitkräfte –, für Eltern von kindergeldberechtigtem Nachwuchs und aufgrund des Berufseinsteigerzuschusses auch für junge Berufstätige. Ergänzend zu den Ausführungen von Gewerkschafterin Kerschbaumer, die in ihrem Vortrag eher auf die Geringverdiener abzielte, verwies Löbbecke darauf, dass sich Riester insbesondere auch für Top-Verdiener eigne. (bh)

Bild: Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich, auf dem HDI bAV-Expertenforum 2019 am 04.06.2019 in Köln. Quelle: Constantin Ehrchen, HDI

 

So gehen die Makler das bAV-Geschäft an

Die Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“ hat die Makler und Mehrfachagenten nicht nur nach ihren Favoriten in Sachen Direktversicherung und Unterstützungskasse gefragt. Die Studienautoren wollten auch wissen, wie sich der Makleralltag rund um das bAV-Geschäft gestaltet. Eine Bildergalerie.

 
von
 

bAV-Durchdringung: Lichtjahre vom Erreichen der Reformziele entfernt

Während der 81. aba-Jahrestagung hat Heribert Karch in seiner letzten Rede als Vorsitzender des Fachverbands aba dieser Tage die Positionen der rund 1.100 Mitglieder noch einmal auf den Punkt gebracht: Die Doppelverbeitragung und die Vollverbeitragung von Betriebsrenten müssten weg und die digitale Altersvorsorgeinformation her. Die Extra-Rente, ein Vorschlag der Verbraucherzentralen, erhält eine Absage. Und: Deutschland hinke in der bAV-Verbreitung weiter hinterher.

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ist der anerkannte deutsche Fachverband für Fragen der Zusatzvorsorge. Zu den Mitgliedern zählen Unternehmen, Träger der betrieblichen Altersversorgung, Verbände und mit der bAV befasste Einzelpersonen. Die Stimme des Verbandes hat Gewicht bei den politischen Gremien in Berlin. In den vergangenen Tagen trafen sich nun rund 700 Betriebsrentenexperten zur 81. aba-Jahrestagung in Bonn.

Bisherige Strategien zur bAV reichen nicht aus

Die Positionen der aba brachte der scheidende Vorsitzende Heribert Karch bei der Veranstaltung auf den Punkt. Karch, der von Aon-Hewitt-Geschäftsführer Dr. Georg Thurnes an der Verbandsspitze abgelöst wird, klagte an, dass die Verbreitung der bAV in Deutschland weiter unzureichend sei. Zwar habe das BRSG die richtigen Impulse gesetzt und dazu beigetragen, dass mehr Geringverdiener eine Direktversicherung abgeschlossen hätten, dennoch sei man Lichtjahre davon entfernt, bis zum Ende des Reformprozesses 2030 die notwendige Verbreitung der bAV zu erreichen. Karch: „Bis dahin wären mit den bisherigen Strategien maximal etwa 60 bis 70% Verbreitung machbar, das wären ca. 30 Prozentpunkte Aufwuchs in 30 Jahren, andere entwickelte Länder könnten über uns nur noch den Kopf schütteln.“

In dieselbe Kerbe schlägt gerade auch eine aktuelle Generali-Studie. Sie beschreibt, dass die Maßnahmen des BRSG für die „alte bAV-Welt“ auch im Mittelstand angekommen seien, aber sich dort noch nicht spürbar auf die Marktdurchdringung auswirkten. So vermeldet der Mittelstand für die Mitarbeiter, die eine bAV nutzen und über eine Anwartschaft verfügen, gegenüber dem Vorjahr nur eine leicht gestiegene Marktdurchdringung von 44,3%.

Karch betont Bedeutung der Tarifverträge

Karch – der sich künftig auf sein Hauptamt als Geschäftsführer des Versorgungswerks MetallRente konzentriert – sagte in Bonn, dass sich das Ziel eines hohen Verbreitungsgrades insbesondere aus Tarifverträgen heraus realisieren lasse. Dem gegenüber steht allerdings, dass Sozialpartnermodelle weiter auf sich warten lassen. Die Einführung von Sozialpartnermodellen ist ein Hauptbestandteil des BRSG. Die Idee dahinter ist, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber per Tarifvertrag regeln, dass Mitarbeiter Betriebsrenten bekommen. Zudem sehen sich tarifvertraglich geregelte Versorgungswerke auch häufiger mal der Kritik ausgesetzt, dass die bAV-Durchdringung angesichts der Größe der eingebundenen Unternehmen auch hier nicht durchschlagend sei.

Die Doppelverbeitragung muss weg

Breite Zustimmung findet aber die Idee, die Doppelverbeitragung und die Vollverbeitragung von Betriebsrenten zu beseitigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Gesundheitsministers liegt vor, allerdings stockt der Prozess. „Alle wollen es, nur die Bundeskanzlerin wohl noch nicht – soll damit Richtlinienkompetenz gemeint sein?“ fragte Karch ironisch in seiner Rede in Bonn.

Karch erteilt Gedankenspiele zur „Extrarente“ eine Absage

Eine Absage erteilte Karch der von Verbraucherschützern ins Spiel gebrachte „Extrarente“ als verpflichtende, arbeitgebergestützte Privatvorsorge mit Opt-Out-Option. Niedrige Kosten seien kein Alleinstellungsmerkmal der Extrarente. Aber einen Finanzierungskompromiss herbeizuführen, wie etwa die Tarifparteien, das könne sie nicht. Das Modell werde diejenigen nicht erreichen, die es am nötigsten bräuchten. „Wir brauchen einen Deal mit sozialem Inhalt anstatt immer neuer Förmchen“, kritisierte Karch.

Die Einführung einer digitalen Altersvorsorgeinformation findet dagegen seine Unterstützung. Zu beachten sei dabei aber, dass sich der Zusatzaufwand für die Beteiligten im bisherigen Rahmen hielte, betonte Karch abschließend. (bh)

Bild: © i3d_vr – stock.adobe.com

Lesen Sie auch:

„Extrarente“: vzbv präsentiert Standardprodukt für die Altersvorsorge

 

bAV: Die Maklerfavoriten in der Unterstützungskasse

Die rückgedeckte Unterstützungskasse erreicht nicht die Bedeutung der Direktversicherung, was die Vermittlung vonseiten Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten angeht. Dennoch hat sie ihren Platz im Portfolio der Vermittler, wenn es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) von hochdotierten Führungskräften geht. In der Zusammenarbeit mit Versicherern konzentrieren sich ungebundene Vermittler auf einen kleinen Kreis an Anbietern.

Die rückgedeckte Unterstützungskasse kommt in der betrieblichen Altersversorgung in der Regel dann ins Spiel, wenn es um Gutverdiener geht. Denn diese profitieren von den steuerlichen Vorteilen. So hat sie im Beratungsportfolio der ungebundenen Vermittler ihren Platz. In der Vermittlung konzentrieren sich diese dabei auf einen bestimmten Anbieterkreis, der kleiner als etwa im Durchführungsweg Direktversicherung ist. Mit wem Makler und Mehrfachagenten in den vergangenen Monaten in Sachen Unterstützungskasse insbesondere zusammengearbeitet haben, hat die Studie AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“ ermittelt.

Der Marktführer macht souverän das Rennen

Die Studie hat ergeben, dass den größten Geschäftsanteil (Share of Wallet) die Allianz auf sich vereinigen konnte. Der Marktführer dominiert im Durchführungsweg Unterstützungskasse klar im Maklermarkt, wie dies auch schon in den Vorjahren der Fall war. Das Image und die Finanzstärke der Allianz, so lässt sich die Studie interpretieren, sind dabei die größten Treiber. Die im SoW-Ranking auf Platz 2 und 3 liegenden Versicherer Canada Life und Nürnberger werden ähnlich häufig berücksichtigt: Sie erhalten deutlich weniger Geschäft wie die erstplatzierte Allianz, können sich aber von den anderen Wettbewerbern etwas absetzen.

bAV: Die Maklerfavoriten in der Unterstützungskasse
Höchsten Zufriedenheitsgrad erzielt ALTE LEIPZIGER

In der Marktuntersuchung von AssCompact geht es aber nicht nur um das quantitative Ranking nach Geschäftsanteilen, sondern auch um die Einschätzung der Makler zu 14 ausgewählten Leistungskriterien der Anbieter. Am jeweiligen Erfüllungsgrad dieser qualitativen Kriterien – etwa Qualität der Produkte, Image des Anbieters, Finanzstärke und Abwicklung im Neugeschäft – lässt sich letztlich auch die Zufriedenheit der befragten Vermittler mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften ablesen.

Und hier ergibt sich eine andere Reihenfolge: Die Unterstützungskassen der ALTE LEIPZIGER, der Canada Life und der Nürnberger Versicherung liegen hier sogar vor der der Allianz. Allerdings sind die Abstufungen hier eher graduell.

Deutlicher sieht das Ergebnis bei der Weiterempfehlungsbereitschaft aus. Die Studienteilnehmer würden hier die ALTE LEIPZIGER am ehesten ihren Maklerkollegen empfehlen.

Höhere Umsatzerwartungen

Über die Bedeutung der Unterstützungskasse im bAV-Geschäft der ungebundenen Vermittler gibt die Studie ebenfalls Auskunft. Die befragten Makler und Mehrfachagenten gaben an, rund 13% ihrer Courtage-Einnahmen mit diesem Durchführungsweg zu erzielen. Der Wert ist dabei im Verhältnis zur Vorjahresstudie beinahe unverändert. Zum Vergleich. Beinahe 80% der Courtage-Einnahmen verorten die Befragten bei der Direktversicherung.

Mit Blick auf die nächsten drei Jahre rechnen 42% der Befragten mit höheren Courtageeinnahmen bei der Unterstützungskasse. Damit zeigen sich mehr Vermittler optimistischer als bei derselben Frage vor einem Jahr. Das gilt aber auch für die bAV im Allgemeinen und insbesondere für die Direktversicherung, wo vier von fünf Vermittlern bessere Ergebnisse erwarten. (bh)

Über die Studie

An der Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“ beteiligten sich 496 Versicherungsmakler und Mehrfachagenten. 384 Stimmen flossen nach Bereinigung in die Stichprobe, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt, ein. Die Studie kann gegen Gebühr hier bezogen werden. (bh)

Lesen Sie auch: bAV: Diese Versicherer vermitteln Makler in der Direktversicherung am häufigsten

Neue Umfrage gestartet zum privaten Schaden-/Unfallgeschäft 2019

Das Kompositgeschäft ist eine sichere Bank für ungebundene Vermittler. Wie das Geschäft läuft und welcher Anbieter im Maklermarkt insbesondere gefragt sind, will die aktuelle Umfrage AssCompact AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 201 herausfinden. An der Befragung können Versicherungsmakler und Mehrfachagenten teilnehmen Und: Mitmachen wird belohnt.

>>>Zum aktuellen Umfragelink<<<

 

bAV: Diese Versicherer vermitteln Makler in der Direktversicherung am häufigsten

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für viele Versicherungsmakler und Mehrfachagenten zu einem ihrer wichtigsten Geschäftsfelder geworden. Der Fokus liegt dabei klar auf dem Durchführungsweg Direktversicherung. Auf Produktgeberseite suchen sie sich ihre Partner mit Bedacht aus und haben ihre Favoriten – insbesondere einen.

Auch wenn der bAV-Markt in den vergangenen Monaten trotz oder gerade wegen der Reformen ein schwieriger war, bleibt die bAV ein wichtiges Geschäftssegment für Maklerunternehmen. Im Bestreben, eine höhere Verbreitung bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu erreichen, ziehen dabei Vermittler und Versicherer an einem Strang. Besondere Bedeutung kommt hier der Direktversicherung zu. Welche Versicherer ungebundene Vermittler in den vergangenen zwölf Monaten in diesem Durchführungsweg in der Geschäftsvermittlung besonders berücksichtigt haben und mit welcher Gesellschaft sie am zufriedensten waren, lässt sich an der gerade veröffentlichten Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“ ablesen.

Allianz bleibt der Maklerfavorit

Die Allianz ist demnach die gefragteste Gesellschaft der ungebundenen Vermittler. Genau wie bei den Vorgängerstudien der letzten Jahre setzt sie sich deutlich ab und liegt hinsichtlich der Geschäftsanteile weit vor den Verfolgern. Gemessen werden die Geschäftsanteile anhand des so genannten Share of Wallet (SoW), der die Geschäftsanteile der einzelnen Gesellschaften ins Verhältnis setzt. Auf Platz 2 folgt hinter dem Marktführer die Canada Life, auf Platz 3 die ALTE LEIPZIGER. Die Top-Ten-Favoriten finden sich in der nebenstehenden Tabelle.

 Diese Versicherer vermitteln Makler in der Direktversicherung am häufigsten
Höchsten Zufriedenheitsgrad erzielt Canada Life

In der Marktuntersuchung von AssCompact geht es aber nicht nur um das quantitative Ranking nach Geschäftsanteilen, sondern auch um die Einschätzung der Makler zu 14 ausgewählten Leistungskriterien der Anbieter. Am jeweiligen Erfüllungsgrad dieser qualitativen Kriterien – etwa Qualität der Produkte, Image des Anbieters, Finanzstärke und Abwicklung im Neugeschäft – lässt sich letztlich auch die Zufriedenheit der befragten Vermittler mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften ablesen.

Über alle Kriterien hinweg erreicht in der Direktversicherung die Canada Life, der VOLKSWOHL BUND und Die Continentale die höchste Zufriedenheit. Die erreichten Werte sind aber über alle Gesellschaften hinweg recht hoch: Anders als im Ranking nach Geschäftsanteilen liegen die Versicherer deutlich enger zusammen.

Am ehesten empfehlen würden die Befragten ebenfalls die Canada Life. Was den Net-Promoter-Score (NPS) angeht, lässt der Versicherer seine Wettbewerber hinter sich. Das liegt auch daran, dass – anders als bei allen anderen Anbietern – kein Studienteilnehmer von der Canada Life abrät.

Weitere Einschätzungen zum bAV-Markt

Neben Platzierungen lassen sich in der AWARD-Studie auch weitere interessante Fakten und Zahlen zur Entwicklung in der bAV ablesen. So bleiben die befragten Makler und Mehrfachagenten optimistisch, was die Geschäftsentwicklung in der bAV angeht. Schätzen heute 67% der Befragten die bAV als „relevant“ und „sehr relevant“, glauben 74% an eine steigende Bedeutung der bAV über die nächsten fünf Jahre. Die Umsatzhoffnungen liegen dabei auch weiterhin auf der Direktversicherung. Die Erwartungen hinsichtlich der anderen Durchführungswege liegen deutlich niedriger. Wenn es um den Produkttyp geht, sehen die meisten Teilnehmer fondsgebundene Policen mit Garantien das Rennen machen.

Über die Studie

An der Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2019“ beteiligten sich 496 Versicherungsmakler und Mehrfachagenten. 384 Stimmen flossen nach Bereinigung in die Stichprobe, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt, ein. Die Studie kann gegen Gebühr hier bezogen werden. (bh)

Neue Umfrage gestartet zum privaten Schaden-/Unfallgeschäft 2019

Das Kompositgeschäft ist eine sichere Bank für ungebundene Vermittler. Wie das Geschäft läuft und welcher Anbieter im Maklermarkt insbesondere gefragt sind, will die aktuelle Umfrage AssCompact AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2019 herausfinden. An der Befragung können Versicherungsmakler und Mehrfachagenten teilnehmen. Mitmachen wird belohnt.

>>>Zum aktuellen Umfragelink<<<

 

„Extrarente“: vzbv präsentiert Standardprodukt für die Altersvorsorge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert schon länger eine Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland und ein standardisiertes öffentlich-rechtlich organisiertes Vorsorgeprodukt. Nun hat er auch einen konkreten Vorschlag für ein solches Produkt vorgestellt: die Extrarente.

Der vzbv fordert die private Altersvorsorge zügig zu reformieren. Hintergrund sei, dass laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage von KantarEmnid im Auftrag der Verbraucherschützer knapp drei Viertel der deutschen Verbraucher ein Standardprodukt der privaten Altersvorsorge unterstützen. Zudem würden 58% der Deutschen gerne mehr privat für das Alter vorsorgen, würden daran aber durch mangelndes Vertrauen in die Angebote am Markt gehindert. Gerade die jüngere Generation wünsche sich einen Systemwechsel.

Günstige und gewinnbringende Anlage nötig

Eine Reform der privaten Altersvorsorge ist nach Ansicht des vzbv dringend nötig. „Verbrauchern werden meist teure, kaum rentable und unflexible Rentenversicherungen angeboten, von denen vor allem die Versicherungswirtschaft und deren Vertriebe profitieren. Private Altersvorsorge sollte jedoch vor allem den Menschen dienen. Damit diese mehr Geld im Alter haben, ist eine kostengünstige und gewinnbringende Anlage entscheidend“, meint Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Gesetzentwurf bis Ende 2019 gefordert

Der vzbv verweist zudem darauf, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines „attraktiven standardisierten Riester-Produkts“ vorgesehen hat. Damit eine einfache und kostengünstige private Altersvorsorge in Deutschland Realität wird, müsse sie bis Dezember 2019 einen Gesetzentwurf für ein Standardprodukt vorlegen.

Automatische Einbeziehung mit Widerspruchsrecht

Mit der „Extrarente“ hat der vzbv nun ein eigenes Modell für ein Standardprodukt der privaten Altersvorsorge vorgestellt. Verbraucher werden dabei über ihren Arbeitgeber automatisch einbezogen. Sie können der erstmaligen Einbeziehung aber sechs Monate lang widersprechen und erhalten dann alle Beiträge zurück. Verbraucher, die nicht automatisch einbezogen werden, wie beispielsweise Selbstständige, können zudem proaktiv in die Extrarente einzahlen.

Basisvariante plus flexible Optionen

Verbraucher sollen bei der Extrarente alle Optionen so anpassen können, dass sie gut zur individuellen Lebensplanung passen. Für Verbraucher, die einfach und verlässlich vorsorgen wollen, bietet die Extrarente eine Basisvariante. Diese soll alle Einstellungen so festlegen, dass sie für viele Verbraucher möglichst gut passen. Der vzbv schlägt für die Basisvariante die Extrarente100 vor.

Anlage in Aktien

Eine Anlage in Aktien sorgt laut dem vzbv dafür, dass Verbraucher von der Wertschöpfung der Unternehmen in Deutschland, Europa und der Welt profitieren. Nach Ende des Erwerbslebens sieht die Extrarente100 einen Entnahmeplan vor, bei dem die Beiträge weiter am Kapitalmarkt investiert bleiben. So werde auch die Auszahlungsphase genutzt, um an der langfristigen Entwicklung der Wirtschaft zu partizipieren.

Kalkulation der Auszahlungen bis 100 Jahre

Die monatlichen Auszahlungen sollen laufend so kalkuliert werden, dass die Beiträge bis zu einem Lebensalter von 100 Jahren reichen. Dafür können sie in der Höhe schwanken. Verbraucher, die älter werden als 100 Jahre, erhalten anschließend eine feste lebenslange Rente. Wer von vorne herein eine feste lebenslange Rente wünscht, kann diese alternativ zum Entnahmeplan der Extrarente100 wählen.

Vergabe an private Fondsmanager

Für die Umsetzung der Kapitalanlage beauftragt der öffentlich-rechtliche Träger im Rentenmodell des vzbv private Fondsmanager. Konkret soll die Extrarente über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert werden. „So sinken die Kosten für die Verwaltung massiv, Kosten für den Vertrieb entfallen ganz. Diese sollen über zeitlich befristete Ausschreibungsverfahren ausgewählt werden“, meint Müller. Die Anteile an den Investmentfonds sollen zudem im privaten Besitz der Verbraucher liegen und auf individuellen Beitragskonten verbucht werden, sodass sie dem verfassungsrechtlichem Eigentumsschutz unterliegen. (mh)

 

Betriebsrente ohne Garantien: Arbeitnehmer bleiben skeptisch

Betriebsrenten ohne Garantie stoßen bei vielen Arbeitnehmern auf Vorbehalte. 30% der Beschäftigten lehnen diese Form der Altersvorsorge ab. SIGNAL IDUNA hat in einer Umfrage nachgehakt, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigte eine Betriebsrente ohne Garantien akzeptieren würden.

Bei Arbeitnehmern stoßen Betriebsrenten ohne Garantien auf Vorbehalte. Wie eine Onlinebefragung im Auftrag der SIGNAL IDUNA zeigt, würden 30% der Umfrageteilnehmer generell keine Betriebsrente ohne Garantie akzeptieren. Bei den über 55-Jährigen lehnen sogar 39% diese Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ab. Gerade einmal 5% der Arbeitnehmer würden ohne Wenn und Aber einer Betriebsrente ohne Garantie zustimmen.

Menschen halten an Garantien fest

Auf die Frage nach der Wichtigkeit einer Garantie bei der betrieblichen Altersvorsorge fällt das Urteil relativ klar aus: Unabhängig von Geschlecht, Alter und Bildung antwortet die Mehrheit der Befragten, nämlich 79%, dass ihnen eine Garantie sehr wichtig und wichtig sei. Für lediglich 12% der befragten Beschäftigten sind Garantien eher nicht oder überhaupt nicht wichtig. Bei Frauen beträgt der Anteil 9%, bei Männern dagegen 16%.

Welche Voraussetzungen müssten Betriebsrenten ohne Garantien erfüllen?

In der Umfrage wollte SIGNAL IDUNA auch wissen, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigte eine Betriebsrente ohne Garantien akzeptieren würden. Für 27% käme sie in Frage, wenn die eingezahlten Beiträge nicht verloren gehen würden. Ein Fünftel würde diese Form der Betriebsrente akzeptieren, wenn der Arbeitgeber die Beiträge einzahlt und nicht auf Lohn oder Gehalt verzichtet werden muss. Immerhin 7% würden einer Betriebsrente ohne Garantien zustimmen, wenn in Anlageformen wie Aktien investiert wird, um die Renditechancen zu erhöhen. Unter den 35- bis 44-Jährigen würden 14% der Befragten auf eine Garantie verzichten, falls über entsprechende Anlageformen höhere Renditechancen zu erzielen wären.

„Auch gut ein Jahr nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat sich an den Einstellungen zu Garantien in der Altersvorsorge nicht grundlegend etwas geändert“, erklärt Clemens Vatter, Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA und zuständig für die Lebensversicherung. Die Menschen setzen auf Garantien, da diese Sicherheit geben, so Vatter. Daher werde der Versicherer auch in Zukunft neben Fondsprodukten klassische Garantieprodukte anbieten. (tk)

 

Swiss Life erweitert bAV-Angebot

Swiss Life ergänzt die Maximo-Produktfamilie in der betrieblichen Altersversorgung um ein weiteres Feature: Ab April können sich Kunden mit Swiss Life Maximo nun auch in der Unterstützungskasse für eine 80-prozentige Beitragsgarantie entscheiden.

Swiss Life erweitert die Produktfamilie Swiss Life Maximo in der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Ab April besteht für die bAV-Produktlinien „Swiss Life Maximo“ und „Swiss Life Maximo Kompakt“ nun auch in der Unterstützungskasse die Option auf eine 80-prozentige Beitragsgarantie. Der Versicherer biete Kunden auch in der Unterstützungskasse eine 80-prozentige Beitragsgarantie, um so noch mehr Renditechancen nutzen zu können, wie Amar Banerjee betont, Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland und Leiter der Versicherungsproduktion.

Die Unterstützungskasse ist der älteste von fünf möglichen Durchführungswegen in der bAV. Neben der Unterstützungskasse können die Beiträge der Sparer auch in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Pensionszusage angelegt werden. Vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer und Führungskräften bietet die Unterstützungskasse interessante Dotierungsmöglichkeiten, da diese Zielgruppen meist wenig bis gar keine gesetzliche Rente erhalten. Bei diesem bAV-Durchführungsweg handelt es sich um eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. (tk)