AssCompact suche
Home

4006

Assekuranz Leben allgemein

Pecunia TV: Unisextarife I

Schon seit 2006 müssen in Deutschland Rentenversicherungen, die als Riester-Rente förderfähig sind, auf Unisextarifen basieren. Bereits davor bestehende Verträge sind von dem Gesetz nicht betroffen. Rentenversicherungen, die nicht förderfähig sind, benutzen weiterhin das Geschlecht als Tarifkriterium. 2012 wurde der Unisextarif flächendeckend eingeführt. Was ändert sich mit der Einführung der Unisextarife für Versicherungskunden?

<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0770D84B-017D-4FDA-98B0-F59A14F9334D"></div>

 

Wie versichert man einen Gästeführer?

Vor allem im Sommer gehören sie zum Stadtbild wie Kirchturm und Leuchtreklame und kennen jedes Datum und jede Anekdote der Stadtgeschichte – die Gästeführer. Während ihrer Touren durch Deutschlands historische Altstädte sind sie verantwortlich für die Teilnehmer der von ihnen geführten Gruppen und sind damit einem erhöhten Schadensrisiko ausgesetzt. AssCompact hat die MDT Makler der Touristik GmbH nach dem Versicherungsschutz für Gästeführer gefragt.

<h5>Wie viele „Stadtführer“ gibt es in Deutschland? </h5><p>Im BVGD (Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V.) sind ca. 6.000 Gästeführer in 200 deutschen Städten und Regionen registriert. Es gibt aber sicher noch viele andere, die nicht gemeldet sind.</p><h5>Warum haben Sie sich auf diese Gruppe unter anderen spezialisiert?</h5><p>MDT hat sich als Marktführer im Bereich der Tourismusbranche etabliert. Insofern gehören Stadtführer und Reiseleiter sowie auch Reiseveranstalter und Reisevermittler zu dem Kundenkreis, dem wir unser Know-how im Rahmen des Riskmanagements zur Verfügung stellen.</p><h5>Welche gewerblichen und welche privaten Risiken gilt es zu versichern?</h5><p>Der Stadtführer bzw. Reiseleiter kann mit Schadensersatzansprüchen zum Beispiel wegen eines Personen- oder Sachschadens konfrontiert werden, den ein Teilnehmer der von ihm geführten Gruppe während der Führung erleidet. Nicht nur für die Prüfung der Begründetheit dieses Anspruchs dem Grunde und der Höhe nach, sondern auch für die Regulierung eines begründeten Schadensersatzanspruchs sollte ein Risikoträger zur Verfügung stehen, da anderenfalls die Existenz bei fehlendem Versicherungsschutz gefährdet sein kann. </p><p>Bei den von MDT betreuten Kunden wird dies in Vollmacht für den Risikoträger in der Regel von MDT-Juristen durchgeführt. MDT bietet hier Produkte an, mit denen zum einen das gewerbliche Risiko des Stadtführers bzw. Reiseleiters im Haftpflichtbereich abgesichert und zum anderen ergänzend auch das private Haftpflichtrisiko mitversichert werden kann. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FBCDACFD-B278-4E38-A018-0132FECCAB5C"></div>

 

Versicherungen im digitalen Wandel

Der digitale Transformationsprozess ist in aller Munde. Auch in der Versicherungsbranche stellt er Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen vor allem in Bezug auf Service, Organisation und Prozesse. Nachgefragt bei der Social-Media-Expertin Claudia Hilker:

<h5>Frau Hilker, welche Stationen müssen Unternehmen durchlaufen, die sich auf den Weg der digitalen Transformation machen?</h5><p>In meinen Beratungsprojekten bei Finanzdienstleistern stelle ich immer wieder fest, dass die Veränderungen im Medien-Nutzungsverhalten von Kunden bei vielen Unternehmen noch nicht angekommen sind. Da wird im Marketing die Corporate Website relauncht, im Vertrieb eine App entwickelt und die Kommunikation richtet eine Facebook-Fanpage ein. All diese Aktionen werden isoliert gestartet, ohne dass es eine übergreifende Strategie für das digitale Business gibt.</p><p>Die Digitalisierung bietet Unternehmen nicht nur Risiken, sondern auch neue Chancen, um die Geschäftsmodelle entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu optimieren. Dazu bedarf es einer übergreifenden Strategie zum Eintritt ins digitale Business. Es geht um die Herausforderung, wie sich Unternehmen wandeln, um den digital vernetzen Kunden zu bedienen. Das erfordert neue Strategien, Konzepte und Tools. Dabei es geht auch um die Einstellung zum Wandel und Change Management.</p><h5>Was hat sich durch die digitale Transformation verändert?</h5><p>Kunden erwarten heute eine konsistente, transparente und offene Kommunikation mit einer hohen Geschwindigkeit. Viele Kunden sind immer online und erwarten crossmediale Echtzeit-Kommunikation von Unternehmen. Versicherungen, die überzeugend in der digitalen Welt auftreten wollen, müssen beweisen, dass sie sich mit dem Kunden auf eine neue Art und Weise vernetzen, ihm zuhören und ihm auf jeden Kanal antworten. Es geht also nicht um „Oberflächen-Kosmetik“ oder phrasenhafte Lippenbekenntnisse. Es geht um neue Strategien fürs digitale Business, übergreifende Fachkonzepte und durchgängige Prozesse, um Leadership im digitalen Transformationsprozess zu beweisen. Wenn Versicherungen ihre Marktposition erhalten oder gar wachsen wollen, dürfen sie die neuen Rahmenbedingungen nicht ignorieren, sondern müssen diese Herausforderungen meistern.</p><h5>Was will der digital vernetzte Kunde?</h5><p>Der digital vernetze Kunden hat komplexe und individuelle Bedürfnisse. Er ist für Unternehmen immer weniger kalkulierbarer, er ist beispielsweise auch ungeduldiger in der Redaktionszeit ist und beschwert sich bei Problemen schnell online. Beschwerden im Netz oder gar Shitstorms gefährden die Reputation von Versicherungen. Der Kunde 2.0 erwartet konsistente angenehme Service-Erlebnisse off- und online und möchte überall als Kunde erkannt werden, unabhängig vom Kanal. Es geht nicht mehr darum, einzelne Kanäle zu optimieren, sondern um eine, effiziente und angenehme Kundenreise (Customer Journey) über alle Kontaktpunkte hinweg. Mit Touchpoint-Marketing erkennen Brands, an welchen Kontaktpunkten der Kunde welche Erfahrungen macht.</p><h5>Wo stehen die Versicherer auf dem Weg der digitalen Transformation?</h5><p>Die meisten europäischen Versicherer haben noch keine digitale Strategie. Dabei geht es um die gesamte Wertschöpfungskette: von der Produkt-Entwicklung über Marketing und Kommunikation bis hin zum Service. Wer in der digitalen Transformation untergeht, zeigt die Studie „Digital Readiness Index“. Sie misst anhand 150 Kriterien den „digitalen Reifegrad“ und bewertet, wie erfolgreich Unternehmen den digitalen Transformationsprozess meistern, bzw. ob sie den Wandel überhaupt überleben. Laut DRI-Studie hinken Versicherungen im Branchenvergleich weit hinterher. Die Versicherungsbranche wird neben Gesundheit und Industrie als unterdurchschnittlich bewertet. Circa 25% der Versicherungen zählen zum unteren Drittel. </p><h5>Was sollten Versicherungen tun?</h5><p>Ziel der Digitalisierungsstrategie sollte sein, eine durchgängige Kundensicht zu erhalten – über alle Kanäle hinweg, also mit Social-Media-Integration im CRM-System. Weitere digitale Aufgaben liegen in der effizienten Verschlankung der internen Prozesse sowie im Aufbau eines digital kompetenten Kundenservice. Dazu gehört das Social-Media-Monitoring und -Marketing mit -Kommunikation. Zudem ist Reputationsmanagement wichtig, auch zur Früherkennung von Krisen im Internet wie Shitstorms u. Ä.</p><p>Versicherungen, die die digitalen Möglichkeiten nur als Risiken bewerten, verschenken viele Chancen. Die Veränderungsresistenz blockiert den Wandel. Für Marketing, Vertrieb und Kundenservices bieten digitale Lösungen Chancen zum Wachstum. Im Hinblick auf tragfähige Strategien für die Zukunft muss die Versicherungswirtschaft in Strategien, Konzepte, Fähigkeiten und Ressourcen investieren. Die Wirksamkeit der bisherigen Marketingansätze sollte geprüft werden. Neue Ansätze wie Customer Journey und Customer Experience, Touchpoint- und Content-Marketing sollten integriert werden.</p><h5>Was ist denn gerade jetzt bei diesem Thema aktuell?</h5><p>Die Digitalisierung erhöht die Bedeutung des Kundenservices. Service-Mitarbeiter müssen in der Lage sein, crossmediale Kundenbeziehungen aufzubauen. Sie müssen gut zuhören, gekonnt beraten und empathisch kommunizieren können. Service-Mitarbeiter müssen dafür geschult werden, Kunden entlang der gesamten Kundenreise hilfreiche Antworten zu geben – auch wenn es um Beratung oder Beschwerden geht. Dabei steht weniger die Effizienz im Vordergrund, sondern die Qualität der Kundenbeziehung. Es reicht also nicht aus, digitale Kanäle einzurichten. Vielmehr müssen alle Serviceprozesse geprüft werden und der Fokus auf nachhaltige Kundenbindung und positive Kundenerlebnisse (Customer Experience) gelegt werden.</p><h5>Sind einige digitale Tools mehr Zeitfresser als Erleichterung? </h5><p>Mit der digitalen Vernetzung hat sich eine Eigendynamik im Tempo entwickelt. Deshalb gilt es kritisch zu überprüfen, welche digitale Lösung wirklich zielführend ist. In Zeiten von Big Data und innovativen Technologien haben wir mehr Optionen, als wir nutzen können. Für den technischen Kontext gilt: Wir müssen lernen, gezielte Filter zu setzen und die Selektion durch Ausschlussverfahren zu begrenzen, um die Qualität im Ergebnis zu erhöhen. Für Menschen im gesunden Arbeitsumfeld gilt, auch mal „Nein“ sagen zu können und digitale Grenzen zu setzen, z. B. Offline-Zeiten im Team zu definieren und zu kommunizieren. Denn wir können nicht alle Gelegenheiten wahrnehmen, sondern müssen unsere Energie und Aufmerksamkeit konzentrieren. Wir sollten uns nicht der Technik unterordnen, vielmehr sollte die Technik unsere Ziele unterstützen. Die Menschen müssen die digitale Steuerung lernen.</p><h5>Wie lohnenswert sind die Investitionen für Versicherungen in das Change Management zum digitalen Wandel? </h5><p>Laut Accenture Studie 2013 könnte der Jahresabsatz von Sach-, Unfall- und Lebensversicherungen über digitale Kanäle in Europa bis 2016 auf bis zu 25 Mrd. Euro ansteigen. Dies entspricht mehr als einer Verdopplung des Niveaus von 2012 (12 Mrd. Euro). Demnach wird der Anteil digital vertriebener Policen von 11% in 2013 auf bis zu 18% des Neugeschäftsvolumens bis 2016 steigen. In meinen Kunden-Projekten bei Versicherungen und Banken stelle ich immer wieder fest: Nur wenn Unternehmen wie Banken und Versicherungen nachhaltige Beziehungen im digitalen Business aufbauen und positive Erlebnisse durch offene, glaubwürdige und transparente Echtzeit-Kommunikation zu ihren Stakeholdern schaffen, dann ergibt sich ein Return on Investment für Unternehmen. Mehr Infos gibt es in unserer Studie „Social Media für Versicherungen“. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/84DB4BCF-A684-41A6-A9FD-60FEA6C42B13"></div>

 

Höchstzulässiger Garantiezinssatz auch in Österreich gesenkt

Auch in Österreich wird nun der Höchstzinssatz in der klassischen Lebensversicherung gesenkt. Wie Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mitteilt, wird ab 01.01.2015 der höchste zulässige Garantiezinssatz in der klassischen Lebensversicherung sowie in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge von derzeit 1,75% auf 1,5% reduziert.

<p>Die Herabsetzung des Garantiezinssatzes in Österreich geht aus der mit 17.07.2014 in Kraft getretenen Novelle zur Höchstzinssatzverordnung (BGBl. II Nr. 179/2014) der FMA hervor. Die Höchstzinssatzverordnung bezieht sich lediglich auf die garantierte Verzinsung der Sparprämie, also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern, Risiko- und Kostenanteile. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Garantieleistungen aus Versicherungsverträgen auch weiterhin langfristig erfüllt werden können. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen.</p><p>Die in Kraft getretene Novelle ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die ab dem 01.01.2015 in Österreich abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge der klassischen Lebensversicherung gilt weiterhin die beim Vertragsabschluss garantierte Verzinsung, grundsätzlich auch für jene Prämienanteile, die nach dem 01.01.2015 eingezahlt werden. </p><p>In Deutschland hat der Gesetzgeber eben mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) entschieden, dass der Höchstzinssatz ab 2015 auf 1,25% gesenkt wird. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/50ED0A58-FF4B-452D-B69C-BCE3DC81CE0A"></div>

 

ITA sucht Wege, um Kosten für geförderte Altersvorsorgeprodukte zu senken

Das Institut für Transparenz (ITA) hat für das Bundesministerium der Finanzen das Forschungsgutachten „Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“ angefertigt. Darin schlägt das ITA eine Verstärkung der Transparenzvorgaben vor. Für den Fall, dass diese keine Wirkung auf die Kosten hätten, liefert das Unternehmen gleich Vorschläge für weiterführende Schritte die Kostensenkung betreffend mit.

<p>Erneut hat das Institut f&uuml;r Transparenz (ITA), an dem die MORGEN &amp; MORGEN Gruppe beteiligt ist, eine Studie f&uuml;r die Politik erstellt. Diesmal geht es um die Kostenbegrenzung f&uuml;r zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenvertr&auml;ge. Ausgangspunkt dabei war die Annahme zu teurer Produkte und eines schwierigen Kostenvergleichs der staatlich gef&ouml;rderten Tarife. Um eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen schl&auml;gt das ITA der Politik vor, in zwei Etappen vorzugehen. Zun&auml;chst m&uuml;sse Transparenz hergestellt und im Fall der Wirkungslosigkeit m&uuml;ssten dann die Kosten begrenzt werden.</p>
<p>Als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung &ndash; also hin zu mehr Transparenz &ndash; bezeichnet deshalb Dr. Mark Ortmann, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer des Unternehmens, das Produktinformationsblatt f&uuml;r staatlich gef&ouml;rderte Altersvorsorgeprodukte. Es sollten Ortmann zufolge aber wichtige Punkte erg&auml;nzt werden: Banken und Bausparkassen sollten realistische Zinsmargen ausweisen, die auch in der Gesamtkostenquote ber&uuml;cksichtigt werden sollten. Au&szlig;erdem sollten Lebensversicherer ihre kollektiven Kapitalanlagekosten ausweisen. Der Katalog zul&auml;ssiger Kostenarten in &sect;&nbsp;2a des Altersvorsorgevertr&auml;ge-Zertifizierungsgesetzes sollte sehr eng ausgelegt werden. Basis-Renten d&uuml;rften schlie&szlig;lich nur zertifiziert werden, wenn eine jederzeitige &Uuml;bertragung des Guthabens auf einen anderen Basis-Rentenvertrag vorgesehen ist.</p>
<h5>
Unterschiedliche Beschr&auml;nkung der Kostenarten</h5>
<p>W&uuml;rden diese erg&auml;nzenden Transparenzvorgaben ber&uuml;cksichtigt, sollten Verbraucher in der Lage sein, die Produktkosten zu vergleichen, so Ortmann. Sollten die Kosten dennoch nicht sinken, erscheint dem ITA eine Begrenzung angemessen, es schl&auml;gt in seinem Gutachten daher eine Begrenzung der einzelnen Kosten vor. Um die Produktvielfalt nicht einzuschr&auml;nken &ndash; das war eine Vorgabe der Ausschreibung &ndash; sollten die Kostenarten unterschiedlich beschr&auml;nkt werden. Je nach Produktart sollten sie nach Ansparphase auf der einen Seite und Auszahlungs- bzw. Darlehensphase auf der anderen Seite unterteilt werden. Zum Beispiel sollten f&uuml;r alle Produkte h&ouml;chstens 15 Euro laufende St&uuml;ckkosten und 2% Kosten auf das Guthaben bzw. die Zinsmarge zul&auml;ssig sein.</p>
<p>Alternativ schl&auml;gt das ITA vor, die Gesamtkostenkennzahl &bdquo;Effektivkosten&ldquo; zu beschr&auml;nken. Je konservativer ein Produkt, desto niedriger die Kosten und umgekehrt. Daher sollten die Obergrenzen der Effektivkosten in der Ansparphase nach Chancen-Risiko-Klassen gestaffelt sein. Das ITA schl&auml;gt vor, die Effektivkosten zwischen 1,2 und 3,0% j&auml;hrlich je nach Chancen-Risiko-Klasse und Laufzeit zu begrenzen. Zus&auml;tzlich sollten einzelne Kostenarten separat begrenzt werden, um Verbraucher vor Nachteilen bei K&uuml;ndigung zu sch&uuml;tzen. Im Zusammenhang mit der Begrenzung der Effektivkosten k&ouml;nnten die Obergrenzen der Einzelkosten pauschal &uuml;ber alle Produktarten hinweg festgesetzt werden. Abschluss- und Vertriebskosten sollten auf 4% der vereinbarten Beitragssumme (ohne Zulagen), laufende Kosten auf die Eigenbeitr&auml;ge auf 6,5% und St&uuml;ckkosten auf 15 Euro j&auml;hrlich begrenzt werden.</p>
<p>Verst&ouml;&szlig;e gegen Kostenobergrenzen sollten nach ITA-Ansicht Zahlungsanspr&uuml;che des betroffenen Verbrauchers, aber auch Geldbu&szlig;en ausl&ouml;sen. Direkte Kosten auf Zulagen sollten zudem vollst&auml;ndig verboten werden. Dies begr&uuml;ndet Ortmann folgenderma&szlig;en: &bdquo;Zulagen sind quasi Geschenke des Staates zur Verbesserung der Altersvorsorge. Darauf sollten Anbieter keine direkten Kosten erheben.&ldquo; (ad)</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B704455F-AC96-4350-A020-C4BAE7317D3B"></div>

 

Garantiezinssenkung macht BU-Absicherung um bis zu 7% teurer

Das soeben verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) – das unter anderem eine Senkung des Garantiezinses zum 01.01.2015 beinhaltet – wird Auswirkungen auf die BU-Versicherung haben, stellt die MLP fest. Laut Berechnungen des Finanzvertriebs werden die Prämien je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum in der Spitze um fast 7% steigen. Und: Betroffen seien vor allem jüngere Versicherte.

<p>Demnach müsste ein 25-Jähriger für den Abschluss einer selbstständigen BU (SBU) mit einer versicherten BU-Rente von 1.000 Euro im Monat und einem Endalter von 67 Jahren mit einer Beitragssteigerung von 6,7% gegenüber einem Vertragsabschluss im Jahr 2014 rechnen. Bei einem 35-Jährigen erhöht sich nach MLP Berechnung der monatliche Beitrag um 4,8% bei gleichen Vertragsbedingungen. Wird der Vertragsumfang erhöht – beispielsweise mit einer garantierten jährlichen Rentensteigerung um 3% im Leistungsfall –, fällt das Beitragsplus noch höher aus. Die Berechnung betrachtet allein die Auswirkungen der Garantiezinssenkung. </p><p>Die Ursache für die große Beitragssteigerung liegt nach Ansicht des Finanzvertriebs darin, dass die Versicherer für den Fall der Berufsunfähigkeit ein Finanzpolster in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauen. Dieser Kapitalstock wird mit dem Garantiezins verzinst – je niedriger die Verzinsung, desto höher der Beitrag. „Die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz auf den Weg gebrachte Garantiezinssenkung wird Auswirkungen auf die Kosten von BU-Versicherungen haben – selbst bei marktbedingt gegenläufigen Tendenzen“, sagt Christian Ball, Finanzmathematiker und Aktuar beim Beratungshaus MLP. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B685EEFA-FF2A-42F8-BFD9-A63E87C0C603"></div>

 

BDAE Gruppe und SwissLife kooperieren bei Expat-Versicherungen

Seit dem 01.07.2014 ist die SwissLife France neuer Versicherungspartner der BDAE GRUPPE. Gemeinsam bieten die zwei Unternehmen Auslandskrankenversicherungen für langfristige Auslandsaufenthalte an. Die sogenannten Expat-Tarife können sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen für ihre Auslandsentsandten abgeschlossen werden.

<p>Konkrete Zielgruppen sind Auslandstätige (Expatriates), Auswanderer, Weltreisende und ausländische Gäste in Deutschland. Sämtliche BDAE-SwissLife Tarife sind weltweit gültig und bieten auch Schutz bei Heimataufenthalten. Sowohl stationäre als auch ambulante Heilbehandlungen sind zu 100% versichert und haben keine Leistungsgrenzen.</p><h5>Langfristige Auslandskrankenversicherung ab 79 Euro pro Monat</h5><p>BDAE-Versicherte haben sowohl im Ausland als auch in Deutschland Privatpatienten-Status. Der Monatsbeitrag für eine Basisabsicherung im Tarif Expat Flexible beträgt lediglich 79 Euro. Versicherungsschutz im Firmenkundentarif Expat Business gibt es bereits ab 128 Euro. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei langfristigen Auslandsaufenthalten ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll: Einerseits besteht nicht in allen Ländern freie Arztwahl und andererseits erstattet die deutsche Gesetzliche Krankenkasse (GKV) außerhalb der EU lediglich jene Leistungen, für die sie auch in Deutschland aufkommen würde. In der Praxis bleiben viele Expats und Auswanderer auf den Krankenkosten und Zusatzkosten wie Rücktransport sitzen. Die Behandlung eines Herzinfarkts kostet hierzulande etwa 8.000 Euro, in den USA bis zu 150.000 Euro und in China rund 30.000 Euro. Für ein Ambulanzflugzeug, das einen verletzten Mitarbeiter vom asiatischen Kontinent zurück nach Deutschland befördert, zahlen Betroffene zwischen 40.000 und 70.000 Euro. Solche Krankenrücktransporte ins Heimatland sind grundsätzlich nicht über die deutsche GKV abgedeckt Die Expat-Tarife der BDAE GRUPPE decken Kosten, die im Krankheitsfall entstehen, zu 100% ab. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/80EE35FA-B706-4B86-8D9F-653EB1B0D64D"></div>

 

Versicherer müssen sich auf neu aufkommende Risiken einstellen

Insgesamt 26 aufkommende Risiken, die die Versicherer künftig im Blick haben sollten, beschreibt der Bericht „New Emerging Risk Insights“, den die Swiss Re am 08.07.2014 veröffentlicht hat. Die Liste der sogenannten „Emerging Risks“ reicht vom Cloud Computing über E-Zigarette bis hin zu 4D-Druckern.

<p>Die heutige Risikolandschaft ver&auml;ndert sich aufgrund neuer wirtschaftlicher, technologischer, soziopolitischer, regulatorischer und &ouml;kologischer Entwicklungen rasant. Die Risiken, die aus diesen Ver&auml;nderungen resultieren, sind oft schwer zu quantifizieren, k&ouml;nnen aber einen bedeutenden Einfluss auf die Gesellschaft und s&auml;mtliche Gesch&auml;ftssparten der Versicherungsbranche haben. Deshalb seien systematische Risikobeobachtungen und ein Dialog zwischen den Versicherern f&uuml;r die Branche entscheidend, erkl&auml;rt der R&uuml;ckversicherer Swiss Re bei Vorstellung des Berichts &bdquo;New Emerging Risk Insights&ldquo;, der auf dem Swiss Re SONAR-Prozess basiert und in dem der Versicherer die aufkommenden Risiken f&uuml;r Gesellschaft und Wirtschaft untersucht.</p>
<p>Der SONAR-Bericht behandelt ein breites Spektrum an neuen Emerging Risks, die jeweils die Bereiche der Leben- wie auch der Sach- und Haftpflichtversicherung betreffen. Dabei wird zwischen Entwicklungen unterschieden, die voraussichtlich gro&szlig;es (high impact), mittleres (medium impact) und niedriges (low impact) Potenzial haben, ein Finanz-, Reputations- oder Regulations-Risiko f&uuml;r die Versicherungswirtschaft darzustellen.</p>
<h5>
Risiken mit verschieden starken Auswirkungen</h5>
<p>Zu den &bdquo;high impact risks&ldquo; geh&ouml;ren nach Ansicht der Swiss Re finanzielle und politische Themen wie die Deflation durch eine Krise in der Eurozone, opportunistische, kurzfristig angelegte Makroentscheidung der politischen Entscheider, aber auch die Erh&ouml;hung der Sterblichkeitsrate durch zunehmende Luftverschmutzung. Auch Cloud Computing z&auml;hlt zu dieser Kategorie.</p>
<p>F&uuml;r die Gruppe der &bdquo;medium impact risks&ldquo; stehen unter anderem gesundheitliche Gefahren wie die Zunahme von Hirntraumata bei Sportverletzungen oder die Langzeitsch&auml;den durch E-Zigaretten und die Zunahme genetischer Tests sowie gesellschaftliche Risiken wie digitaler Rufmord oder auch die Krise der Europ&auml;ischen Union als Staatenbund.</p>
<p>Zu den Risiken mit dem geringsten Potenzial z&auml;hlen technologische Entwicklungen wie Actionkameras, 4D-Druckverfahren und die sogenannte Transhumanismus-Bewegung. Dar&uuml;ber hinaus geh&ouml;rt auch der Zusammenbruch des ozeanischen Lebensraums zu dieser Kategorie.</p>
<p>Swiss Re ist &uuml;berzeugt, dass sich viele dieser Themen kaskadenartig auf Gesch&auml;ftsbereiche und -sparten der Versicherungswirtschaft auswirken k&ouml;nnen. Auch wenn sich nicht alle der 26 Risiken zuk&uuml;nftig bewahrheiten sollten, sei der Wissensaustausch ein erster positiver Schritt. Je eher sich die Versicherungsindustrie an die neuen Risiken anpasse, umso besser w&auml;re sie vorbereitet f&uuml;r sowohl die Herausforderungen wie auch die M&ouml;glichkeiten von morgen. (sg)</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FED706B8-3749-47CD-A12F-57D65B9ED02E"></div>

 

Bundestag beschließt nach nur kurzer Debatte die Reform der Lebensversicherung

Am Freitag passierte das Lebensversicherungsreform-Gesetz den Bundestag. Die Debatte fiel wenig leidenschaftlich aus. Den Vorwurf, das „unliebsame Gesetz“ solle schnell im Zuge des WM-Fiebers durchgezogen werden, wiesen die Regierungskoalitionen zurück. Provisionen müssen nun doch nicht offen gelegt werden. Im Produktinformationsblatt müssen künftig die Effektivkosten der LV-Verträge stehen.

<p>Um die Lage der Lebensversicherungen zu stabilisieren, nahm der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen f&uuml;r Lebensversicherte an. &bdquo;Wenn wir nicht handeln, fahren wir einen wesentlichen Teil der privaten Altersvorsorge an die Wand&ldquo;, begr&uuml;ndete Dr. h.c. Hans Michelbach (CDU/CSU) die Aktivit&auml;ten der Gro&szlig;en Koalition.</p>
<p>Mit dem Gesetz soll unter anderem die Beteiligung der Versicherten an den Risiko&uuml;bersch&uuml;ssen der Unternehmen von 75 auf 90% erh&ouml;ht und die Verwendung der Bewertungsreserven ge&auml;ndert werden. Die Aussch&uuml;ttung von Bewertungsreserven an Kunden, deren Vertr&auml;ge enden, werden begrenzt, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten R&uuml;ckstellungen bei den gegenw&auml;rtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren. Weiter k&ouml;nnen den Versicherungsunternehmen Aussch&uuml;ttungen an Aktion&auml;re untersagt werden, um die Erf&uuml;llung der garantierten Zusagen sicherzustellen. Zugleich wird die Garantieverzinsung f&uuml;r Neuvertr&auml;ge (H&ouml;chstrechnungszins) von derzeit 1,75 auf 1,25% gesenkt.</p>
<h5>
Keine Offenlegung der Vermittlerprovision</h5>
<p>Die Koalition &auml;nderte den Entwurf der Regierung, der eine Offenlegung der H&ouml;he der Provisionen der Versicherungsvermittler vorgesehen hatte. Dies k&ouml;nnte zu Wettbewerbsverzerrungen f&uuml;hren, da die Provision in unterschiedlichen Vertriebswegen eine unterschiedliche Bedeutung und H&ouml;he habe, begr&uuml;ndeten die Koalitionsfraktionen die von ihnen im Finanzausschuss durchgesetzte &Auml;nderung. Zur Verbesserung der Produkttransparenz sollen im Produktinformationsblatt die Effektivkosten der Lebensversicherungsvertr&auml;ge angegeben werden. Damit sollen die Kunden k&uuml;nftig erfahren, wie viel Rendite sie die Kosten der Versicherer kostet. Dies entspricht dem Vorgehen bei Riester-Vertr&auml;gen, was zu einer besseren Vergleichbarkeit von Altersvorsorgeprodukten f&uuml;hre, so die weitere Argumentation.</p>
<p>Auch die Provisionsdeckelung sprach die Regierungskoalition noch einmal an und begr&uuml;ndete die Verwerfung dieser Forderung: Es sei nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in die Preisfindung einzugreifen. Bei der Deckelung der Provisionen in der PKV schien dies jedoch noch nicht zu gelten. Entschieden zur&uuml;ck wiesen die Vertreter von CDU/CSU den Vorwurf der Oppositionsparteien, das Gesetz in den Wogen der WM-Stimmung still und heimlich durchziehen zu wollen. W&ouml;rtlich hie&szlig; es, man beschlie&szlig;e das Gesetz um 14 Uhr und das Spiel der deutschen Nationalmannschaft sei erst um 18 Uhr!</p>
<p>In der n&auml;chsten Woche muss noch der Bundesrat &uuml;ber das Gesetz entscheiden. (bh)</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/50E3B73B-4269-4002-9D7E-1F60931CE93A"></div>

 

Continentale ergänzt Risikolebensversicherung Premium um Pflege-Bonus

Der Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit hat seine Risikolebensversicherung Premium um einen Pflege-Bonus erweitert. Dieser Baustein ist seit Juli und ohne zusätzliche Gesundheitsfragen und Wartezeiten automatisch Bestandteil des Premium-Tarifs.

<p>Mit dem Pflege-Bonus erhält der Versicherte einmalig 10% der vereinbarten Todesfallleistung. Maximal 15.000 Euro erhält er, wenn er während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig wird. Der volle Bonus wird bereits ab einem von vier Pflegepunkten gezahlt, die in den Bedingungen definiert sind. „Mit dem Pflege-Bonus haben wir unsere bereits mehrfach ausgezeichnete Risikoversicherung Premium um einen weiteren wichtigen Baustein erweitert“, erläutert Dr. Michael Fauser, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund, „denn die Einmalzahlung hilft im Falle einer Pflegedürftigkeit in den ersten sehr schwierigen Monaten zumindest finanziell.“</p><h5>Vorgezogene Todesfall-Leistung bei schwerer Krankheit</h5><p>Mit dem Geld könnten zum Beispiel notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung durchgeführt oder medizinische Hilfsgeräte angeschafft werden. Continentale-Versicherte profitieren neben dem Pflege-Bonus noch von weiteren Bausteinen in der Risikoversicherung Premium. Bei Geburt oder Adoption eines Kindes wird etwa die Todesfallleistung für bis zu sechs Monate um 50% erhöht. Zudem kann der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 15 Jahre verlängert werden und die Todesfall-Leistung schon frühzeitig ausgezahlt, falls der Versicherte schwer erkrankt. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/35418F29-0368-4FD9-AA23-C1526F53D276"></div>