Schon seit 2006 müssen in Deutschland Rentenversicherungen, die als Riester-Rente förderfähig sind, auf Unisextarifen basieren. Bereits davor bestehende Verträge sind von dem Gesetz nicht betroffen. Rentenversicherungen, die nicht förderfähig sind, benutzen weiterhin das Geschlecht als Tarifkriterium. 2012 wurde der Unisextarif flächendeckend eingeführt. Was ändert sich mit der Einführung der Unisextarife für Versicherungskunden?