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Assekuranz Sach allgemein

Marine Assekuranz und Fram schließen sich zusammen

Die Transportversicherungsmakler Marine Assekuranz und Fram bündeln ihre Kräfte unter dem Dach der Marine Alliance. Die Marine Alliance wurde erste letztes Jahr gegründet. Sie soll durch Aufnahme weiterer Versicherungsmakler noch weiter ausgebaut werden.

<p>Die Transportversicherungsmakler Marine Assekuranz aus Hamburg und Fram Insurance Brokers AS (Fram) aus Norwegen werden unter dem Dach der „Marine Alliance“ Partner. Die Versicherungsmakler versichern bereits seit Jahrzehnten Schiffe und Transporte weltweit.</p><h5>Marine Alliance bündelt Kaufkraft der Partner</h5><p>Die Marine Alliance wurde im vergangenen Jahr von Söderberg & Partners, einem Stockholmer Familienunternehmen, das Mehrheitsgesellschafter von Fram ist, gegründet. Sie wird spezielles Branchen-Know-how anbieten, Marketingdienstleistungen für beide Partner erbringen und deren Kaufkraft bündeln. Für Kunden aus der Schifffahrts- und Transportbranche gibt es durch den Zusammenschluss eine breitere Produktpalette, enge Beratung und ein weltweites Netzwerk. </p><h5>Seeversicherungsmakler will mitgestalten</h5><p>In den vergangenen Jahren habe es auf Reederseite eine starke Konsolidierung gegeben, sagt Thomas Hackmann, Geschäftsführer der Marine Assekuranz. „Als erfahrene Seeversicherungsmakler wollen wir diesen Weg nun mitgestalten, indem wir unsere Kompetenzen bündeln und so den Reedern ein umfassenderes Leistungspaket anbieten.“ Laut Hackmann erreichen sie damit eine noch nie dagewesene Größe in ihrem internationalen Nischenmarkt und sichern sich gleichzeitig ihre Unabhängigkeit als mittelständische Unternehmen. „Wir wollen gemeinsam Geschäfte machen, um sie zu halten“, ergänzt Hackmann. Und: „Als Makler wollen wir mit unserem Plattform-Ansatz die globalen Aktivitäten der Branche widerspiegeln.“</p><h5>Mehrere neue Gesellschafter für die Marine Alliance</h5><p>Das 15-köpfige Team der Marine Assekuranz sitzt in Hamburg. Mehrheitsgesellschafter ist Martens & Prahl. Auch zukünftig werden Marine Assekuranz und Fram als eigenständige mittelständische Unternehmen geführt. Die zwei Geschäftsführer von Marine Assekuranz, Thomas Hackmann und Michael Hogger, bleiben in ihrer Funktion an Bord. Zudem werden beide Unternehmer sowie Martens & Prahl Versicherungskontor GmbH & Co. KG Gesellschafter der Marine Alliance. Die Marine Alliance soll in Zukunft durch die Aufnahme weiterer Versicherungsmakler ausgebaut werden. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Sunday Stock – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F2370D26-A681-47CA-AADE-A4437B69B1EB"></div>

 

GDV: Versicherer haben bisher 6,7 Mrd. Euro für Ahrtalflut gezahlt

Zwei Jahre nach der Ahrtalflut hat die Versicherungswirtschaft 6,7 Mrd. Euro an betroffene Hausbesitzer ausgezahlt. Das Interesse an Elementarschadenversicherungen geht allerdings wieder zurück. Die Zurich warnt derweil vor einer „Flutdemenz“.

Vor zwei Jahren hat Sturmtief Bernd vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Schäden von etwa 8,4 Mrd. Euro verursacht. Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) geht man nun davon aus, dass alle betroffenen Hausbesitzer Geld von ihrem Versicherer erhalten haben – auch wenn in manchen Fällen noch nicht der Gesamtbetrag ausgezahlt wurde. „Wenn noch nicht der komplette Betrag geflossen ist, liegt das in der Regel an Materialengpässen oder fehlenden Handwerkerkapazitäten“, erklärt Jörg Asmussen, GDV- Hauptgeschäftsführer. In den meisten Fällen haben die Versicherer die Schadenregulierung „schnell, effektiv und zur Zufriedenheit der Kunden“ gelöst.

Bisher haben die Versicherungsunternehmen 6,7 Mrd. Euro der 8,4 Mrd. Euro Gesamtsumme für die Sachversicherung ausgezahlt. „Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass jede und jeder Betroffene möglichst rasch die komplette Versicherungsleistung bekommt. Aber die Schadenregulierung kann eben nur so schnell sein wie der Wiederaufbau“, so Asmussen.

Wiederaufbau nach Flutkatastrophe noch nicht abgeschlossen

Der Wiederaufbau sei derzeit noch in vollem Gange. Insgesamt beziffert der GDV die Zahl der versicherten Schäden in der Flutregion auf 166.000. Diese Zahl wurde korrigiert, nachdem zeitweise eine weit höhere Zahl berichtet wurde – es stellte sich jedoch heraus, dass diese viele nicht versicherte Schäden enthielt.

In Nordrhein-Westfalen, das am schwersten vom Hochwasser betroffen war, sind laut dem GDV bislang 4,2 Mrd. Euro für die 124.000 versicherten Schäden geflossen. In Rheinland-Pfalz sind über 2,1 Mrd. Euro für rund 20.000 ausgezahlt worden. Für versicherte Schäden in anderen Bundesländern, vor allem Bayern und Sachsen, haben die Versicherer bisher 500 Mio. Euro gezahlt.

Nur knapp über Hälfte der deutschen Haushalte besitzt Elementarschutz

Das Interesse an Elementarschadenversicherungen – mit der sich Schäden durch Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmungen absichern lassen – habe allerdings nach einem deutlichen Anstieg nach der Flutkatastrophe inzwischen wieder stark nachgelassen. „Mit diesem existenziell wichtigen Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung sind immer noch lediglich 52 Prozent der Häuser in Deutschland abgesichert“, sagt Asmussen. In Rheinland-Pfalz, einem der Epizentren des Sturmtiefs, sind sogar nur 46% der Hausbesitzer mit einem Elementarschutz ausgestattet. In Nordrhein-Westfalen sind es immerhin 56%.

Zurich-Vorstand: Bernd war nicht „Worst-Case-Szenario“

Horst Nussbaumer, Vorstandsmitglied der Zurich Gruppe Deutschland verantwortlich für den Schadenbereich, warnt davor, die Ereignisse von vor zwei Jahren vorschnell in Vergessenheit geraten zu lassen. „Auch wenn zwei Jahre nach dem Extremwetterereignis die Spuren der Katastrophe noch fast überall sicht- und spürbar sind, ist es schön zu sehen, dass Narben in der Region sukzessive verschwinden. Gleichzeitig besteht aber auch die Gefahr der ‚Flutdemenz‘, wobei Extremwetterereignisse wie diese erneut schnell in Vergessenheit zu geraten drohen“, so Nussbaumer.

Bernd sei keinesfalls ein „Worst-Case-Szenario“ gewesen, warnt Nussbaumer – so habe es in der Vergangenheit, beispielsweise im Jahr 1910, sogar höhere Pegelstände im Ahrtal gegeben. Jedoch haben Extremwetterereignisse wie „Bernd“ durch die andere Verdichtung und Bebauung ganz andere Konsequenzen als in der Vergangenheit. Nussbaumer wirbt daher für stärkere Anstrengungen zur Prävention und Bewusstseinsentwicklung in der Bevölkerung.

GDV warnt vor Verdoppelung der Wohngebäude-Prämien

Der GDV forderte bereits im Februar ein Verbot von Neubauten in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten (AssCompact berichtete) und die Nachrüstung von bereits bestehenden Gebäuden gegen Naturereignisse. Sollte in der Richtung nichts passieren, müsste damit gerechnet werden, dass sich allein infolge der Klimaschäden die Prämien für Wohngebäudeversicherungen in den nächsten zehn Jahren verdoppeln werden, so der Branchenverband.(js)

Bild: © Christian – stock.adobe.com

GDV: Ohne Klimafolgenanpassung wird sich Prämie verdoppeln | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft

Versicherungspflicht bei Elementar: Studie widerspricht GDV | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft

 

Hinweisgeberschutzgesetz für Beratung nutzen

Ab jetzt müssen größere Unternehmen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen, kleinere bis zum Jahresende. Welche Möglichkeiten bietet dies Versicherungsmaklern? Nachgefragt bei Matthias Haamann, Underwriter Special Risks bei Hiscox Deutschland.

Interview mit Matthias Haamann, Underwriter Special Risks bei Hiscox Deutschland
Herr Haamann, das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz musste im Gesetzgebungsverfahren eine Extra-Runde drehen. Der Bundesrat ist dem Regierungsentwurf nicht gefolgt und es kam zu Änderungen. Hat sich aus Ihrer Sicht noch einmal viel geändert?

Nein, denn der Vermittlungsausschuss hat nur wenige Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgenommen. Unternehmen sind nun nicht mehr dazu verpflichtet, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen. Es wird diesen lediglich vorgegeben, dass auch anonym eingehende Meldungen bearbeitet werden sollten. Weitere wesentliche Anpassungen sind die Beschränkung auf den beruflichen Kontext sowie die Reduzierung des maximal angedrohten Bußgelds von 100.000 auf 50.000 Euro.

Welche Unternehmen müssen nun im Rahmen des neuen Gesetzes handeln?

Unternehmen und Organisationen ab 50 Mitarbeitenden sind von dem Gesetz betroffen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht das Hinweisgeberschutzgesetz eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023 vor, aber Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes bereits seit 02.07.2023 erfüllen, also sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes. Der Gesetzgeber hat den Kreis der sogenannten Beschäftigungsgeber sehr weit gefasst, weshalb das Hinweisgeberschutzgesetz nicht nur Unternehmen betrifft, sondern beispielsweise auch Vereine, Behörden, eingetragene Genossenschaften und Stiftungen.

Sie bieten eine Compliance-Versicherung an, die die Umsetzung der Gesetzesvorgaben adressiert. Wie sieht das Produkt aus?

Das Produkt ist eine Art Assistance-Versicherung. Wir nehmen dem Kunden die Ermittlungen beim Eingang eines Hinweises ab. Wird die Deckung ausgelöst, wird unser exklusiver Dienstleister Control Risks aktiv, der die Ermittlungen durchführt. Also Befragungen, Überprüfen von Gesprächsverläufen, Nachvollziehen von Geldflüssen – was auch immer erforderlich ist. Der Service geht vom Krisenmanagement über Forensik bis hin zu Interviews. Unternehmen verfügen in der Regel nicht über die notwendigen internen Ressourcen, um solche Ermittlungen durchzuführen.

Im Rahmen unserer Compliance-Versicherung erhält das Unternehmen am Ende der Untersuchungen einen Bericht mit entsprechenden Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen. Was es daraus macht, muss es selbst entscheiden. Wir zahlen die Kosten des Dienstleisters für bis zu 60 Kalendertage. Die Leistung ist nicht nur auf den Fall von Whistleblowern festgelegt, sondern sie greift beispielsweise auch, wenn die Geschäftsleitung selbst Verfehlungen feststellt oder einen Korruptionsverdacht hat, etwa weil Medien darüber berichten.

Können Sie uns zwei konkrete Schadenbeispiele nennen, bei denen der Schutz zum Tragen kommt?

Zum Beispiel wenn unser Kunde einen Hinweis erhält, dass ein Mitarbeiter Bestechungsgelder eines Geschäftspartners annimmt, um diesen bei der Ausschreibung zu bevorzugen. Ein weiteres Beispiel ist der Bericht eines Investigativjournalisten, dass Geschäftsgelder von einem Geschäftsführer unterschlagen werden, der sich Gelder vom Firmenkonto auf sein Privatkonto transferiert haben soll. Wie erwähnt greift die Versicherung somit auch bei Verdacht, Behauptung und unmittelbarer Gefahr.

Es gibt auch Unterstützung bei der Implementierung mithilfe eines LegalTechs. Wie sieht das aus?

Wir haben eine Partnerschaft mit LegalTegrity. Das Unternehmen stellt unseren Kunden ein sicheres Meldesystem zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine Serviceleistung, die optional zur Versicherung dazugekauft werden kann.

Erwarten Sie, dass dies ein Verkaufsschlager wird? Und sind Versicherungsmakler für dieses Thema sensibilisiert?

Wir verzeichnen jetzt schon ein großes Interesse seitens der Makler und Vermittler. Für Makler ist das Produkt jetzt schon ein Türöffner, um auf neue Risiken hinzuweisen und mit Versicherungsnehmern ins Gespräch zu kommen. Dieses Produkt stellt unsere Innovationskraft bei Hiscox unter Beweis: Wir bieten weltweit das einzige Produkt mit den entsprechenden Auslösern und Dienstleistungen an und sehen es als einen echten Problemlöser, da viele Unternehmen nicht über die entsprechenden internen Ressourcen und das notwendige Know-how verfügen. Dementsprechend gibt es hier ein großes Absatzpotenzial. Neue Produkte sind jedoch immer erklärungsbedürftig, weshalb wir die Versicherungsmakler aktuell über Webinare und Schulungen intensiv über das Produkt informieren.

Bild: © Hiscox

 
Ein Interview mit
Matthias Haamann

Grüne Energieerzeugung: Diese Risiken sollten Makler kennen

Immer mehr Unternehmen wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und denken darüber nach, selbst grüne Energie zu erzeugen. Doch dabei können auch Risiken entstehen, die Versicherungsmakler auf dem Schirm haben sollten.

Ein Artikel von Alexander Lubbadeh, Operations Engineering Manager bei FM Global

Unternehmen sind heutzu­tage einerseits durch verschiedene Vorgaben und durch hohe Energiepreise verpflichtet, energieeffizienter zu wirtschaften. Andererseits sehen sich Organisationen auch zunehmend selbst in der Verantwortung, zum Klimaschutz beizutragen. Angefangen bei Einsparungen in diversen Bereichen stehen ihnen dafür zudem etliche Maßnahmen zur Verfügung. Vor allem seitdem die Strompreise stark gestiegen sind, wird die eigene Energieerzeugung immer attraktiver. Allerdings sollten Unternehmensverantwortliche mögliche neue Risiken für ihre Grundstücke und Gebäude kennen. Eine wichtige Rolle kommt dabei auch der Versicherungswirtschaft zu, die ihre Kunden nicht nur mit adäquatem Versicherungsschutz, sondern auch bei präventiven Maßnahmen zur Schadenreduktion und Steigerung ihrer Resilienz unterstützen kann. Eine bedeutende Gefährdung im Bereich der erneuerbaren Energieerzeugung sind beispielsweise Brände, die durch defekte Solarpanels oder Batterien entstehen können.

Brandgefahr durch Kurzschluss: Solaranlagen

Fotovoltaikanlagen bergen als elektrische Bauteile das Risiko für Brände, die aus Kurzschlüssen entstehen können. Daraus resultierend können sich die Rückseiten der Paneele, die meistens aus Kunststoffen bestehen, entzünden und beispielsweise Dachkonstruktionen in Brand setzen.

Um die potenziellen Risiken zu mindern, sollten Unternehmen darauf achten, nur Solarmodule zu installieren, die bewährten elektrischen Leistungs- und Zuverlässigkeitsstandards entsprechen. Offizielle Zertifizierungen reduzieren das Risiko von Kurzschlüssen etwa infolge schlechter Verarbeitungsqualität. Die Module sollten darüber hinaus von einem unabhängigen Prüflabor wie FM Approvals zertifiziert sein. Damit wird gewährleistet, dass sie die Leistung gemäß ihrer technischen Anforderung erbringen. Für den Fall, dass es zu einem Brand an einem Gebäude mit einer Solarinstallation kommt, sollten sich die Module durch einen sogenannten Feuerwehrschalter von der restlichen elektrischen Installation trennen lassen.

Weitere Risiken für Solaranlagen bestehen durch Hagel oder starke Winde, die die Module beschädigen können, was eventuell zu herabfallenden Teilen und weiteren Schäden führen kann. Zunächst sollte also die Exposition eines Standortes für Starkwind und Hagel geprüft werden. Eventuell müssen anschließend bauliche Veränderungen an der Befestigung durchgeführt werden. Zudem sollten die Betreiber regelmäßig prüfen, ob die Befestigungskonstruktion noch intakt ist.

Herabfallende Teile von Windturbinen

Je nach Leistungsklasse können Windturbinen beachtliche Ausmaße annehmen. Vor allem mit zunehmender Höhe steigt die Gefahr, dass bei einer Beschädigung umstehende Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Beschädigungen der Anlagen können dabei durch verschiedene Umweltein­flüsse entstehen. Zunächst wären Bodenbewegungen durch Erosion oder Erdbeben zu nennen. Die Gefährdungslage für die Ereignisse sollte individuell für den Standort geprüft werden.

Weiterhin können starke Winde oder Hagel einzelne Rotorblätter beschädigen, was wiederum zu herabfallenden Teilen und somit zur Gefährdung umliegender Bereiche führen kann. Windkraftanlagen bergen zudem auch ein Brandrisiko. Innerhalb der Kanzel kann es beispielsweise zu Überhitzungen an Bauteilen kommen, und hoch aufragende Türme von Windkraftanlagen sind besonders exponiert für Blitzeinschläge. Bei der Standortwahl für Windkraftanlagen muss also immer auch die Umgebung berücksichtigt werden und ein möglichst risikoarmer Standort auf dem Gelände gewählt werden. Auch kleinere Windkraftanlagen, die Unternehmen zur Eigenversorgung installieren, bergen vergleichbare Risiken. Diese lassen sich minimieren, indem Betreiber beispielsweise Konstruktionen berücksichtigen, die keine wetterbedingten Schäden zulassen – vor allem in Anbetracht der auch in Deutschland zunehmenden Extremwetterereignisse. Auch im Falle von Windkraftanlagen sind regel­mäßige Überprüfungen und Wartungen sinnvoll.

Thermisches Durchgehen von Lithium-Ionen-Batterien

Neben der direkten Netzeinspeisung von selbst erzeugtem Strom steht auch immer mehr die Optimierung des Eigenverbrauchs im Fokus. Durch die volatile Ausgangsleistung von Windkraft- und Solaranlagen sind dafür allerdings Speicher notwendig, die in der Regel mit Lithium-Ionen-Batterien realisiert werden.

Diese bergen allerdings das Risiko des thermischen Durchgehens, einer Kettenreaktion, die zu Bränden und Explosionen führen kann. Ausgelöst wird diese Reak­tion durch Hitze, beispielsweise durch Überladen einzelner Zellen, externe Wärmequellen oder andere Faktoren. Dadurch kann die Batterie destabilisiert werden und selbst überdimensional viel Hitze erzeugen. Gelingt es nicht, diese Wärme abzuführen, können benachbarte Zellen ebenfalls durchgehen und es kommt zu einer Kettenreaktion. Diese wiederum kann heftige Brände, den Austritt giftiger Substanzen und sogar Explosionen zur Folge haben.

Zu den präventiven Maßnahmen gegen das thermische Durchgehen gehören effiziente, regelmäßig gewartete Kühlsysteme und robuste Einhausungen der Batterien. Außerdem sollte bei ihrer Aufstellung darauf geachtet werden, dass eine unkontrollierte Kettenreaktion erschwert wird – beispielsweise durch ausreichend große Sicherheitsabstände. Für den Fall, dass es trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen zu einem Brand von Batteriespeichern kommt, sollten diese möglichst isoliert von umliegenden Infrastrukturen untergebracht sein, um Folgeschäden zu verhindern oder zumindest einzudämmen.

Fazit: Standorte genau analysieren

Berater, die ihren Kunden einen möglichst umfassenden Schutz für deren Betriebe anbieten möchten, sollten die Standorte genau auf mögliche Risiken analysieren, die heutzutage auch neue potenzielle Gefahren durch die Erzeugung erneuerbarer Energien beinhalten. Nur wenn auch diese Aspekte berücksichtigt werden, kann der langfristige resiliente Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf Werksgeländen erfolgreich umgesetzt werden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2023, S. 34 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Elnur – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Alex Lubbadeh

Sturmtief Lambert verursacht vor allem kleine Schäden

Für Donnerstagabend, den 23.06.2023, waren vielerorts Unwetter in Deutschland gemeldet. Doch zumindest die Schadenmeldungen scheinen hauptsächlich kleineren Ausmaßes zu sein, meldet die R+V Versicherung.

Glimpflicher als befürchtet: Das Sturmtief Lambert sorgte in Deutschland am Donnerstag, 23.06.2023, für eine gefährliche Wetterlage mit Sturm, Hagel und Überschwemmungen. Am Freitagnachmittag veröffentlichte die R+V Versicherung eine erste Auswertung der Schäden. Mehrheitlich traten demnach wohl kleinere Schäden auf, die sich nach ersten Schätzungen auf etwa 25 Mio. Euro belaufen würden.

Regionale Schäden durch Tief Lambert

Die Unwetter in der Nacht auf Freitag hätten laut R+V vor allem regional Schäden angerichtet. „Bisher haben Kundinnen und Kunden aus dem südlichen Niedersachsen, Nordhessen und Teilen von Nordrhein-Westfalen Schäden gemeldet“, berichtet Claudia Held, Schaden-Chefin bei der R+V. Am Freitagnachmittag hieß es, dass sich die Betroffenen im Minutentakt melden würden, vor allem wegen kleiner Schäden an Häusern und Fahrzeugen.

Dabei hätten die Schäden regional ganz unterschiedliche Ursachen. Mal Überschwemmungen, mal Hagel und mal Sturm. „Nach unserer Erfahrung mit derartigen Unwettern schätzen wir, dass sich die Schadensumme auf rund 25 Mio. Euro belaufen wird“, sagt Held.

Im Vorfeld hatte der Deutsche Wetterdienst umfassend vor Unwettern gewarnt. Darin sieht Held einen wichtigen Service für die Bevölkerung: „Er hilft, das Schlimmste zu verhindern, und kann sogar Menschenleben retten. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen die Warnungen ernst und treffen entsprechend Vorsorge.“ (mki)

Bild: © Igor Batenev – stock.adobe.com

 

„Wir stehen für ein positives Erlebnis bei unseren Maklern“

Der Einstieg des BGV Badische Versicherungen in die Gewerbeversicherung und die Intensivierung des Maklervertriebs sind geglückt. Nun geht es dem Versicherer darum, diesen Kurs beizubehalten. 2024 soll es dann weitere Produktneuerungen geben.

Ein Interview mit Stefan Hedrich, Leiter Maklervertrieb des BGV Badische Versicherungen
Herr Hedrich, der BGV feiert den 100. Geburtstag. Die Zusammenarbeit mit Maklern verstärken Sie erst seit jüngerer Zeit. Wofür steht der BGV im Maklervertrieb?

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Maklervertriebs sind mächtig stolz, zu unserem 100. Geburtstag und der Erfolgsgeschichte unseres BGV einen mittlerweile beträchtlichen Anteil beizusteuern. Die Zusammenarbeit mit Maklern startete 2008 mit vier Maklerbetreuern und basierte auf dem bestehenden Produktportfolio mit Schwerpunkt Kfz.

Heute steht der Maklervertrieb des BGV mit 25 Kollegen und Kolleginnen als etablierter Partner sowohl den mittelständischen Maklern als auch allen Intermediären wie Maklergenossenschaften oder Pools zur Seite. Wir stehen für ein positives Erlebnis bei unseren Maklern, das beinhaltet schnelle und zuverlässige Erreichbarkeit, schnelle abschließende Entscheidungen und eine inhaltsstarke, flexible Produktwelt.

Relativ neu sind auch die Angebote in der Gewerbeversicherung. Wie ist der Einstieg verlaufen?

Aus meiner Sicht sensationell. Wir haben unser gesamtes Produktportfolio Gewerbe überarbeitet und außergewöhnliche Ergebnisse erzielt. Dies schlägt sich in einer fast dreistelligen Steigerung des Neugeschäftes nieder und wird durch unabhängige Ratings bis hin zum Deutschen Versicherungs-Award untermauert.

Unser Bekanntheitsgrad – als regional verwurzeltes Unternehmen – steigt bundesweit, wie die Eindeckungen aus dem gesamten Bundesgebiet beweisen. Hierbei unterstützt uns die Zusammenarbeit mit renommierten Multiplikatoren wie beispielsweise der VEMA mit ausgeklügelten Klauselbögen.

Und wo wollen Sie hin?

Wir wollen eine feste Größe als bundesweiter Player in der Absicherung von Gewerberisiken werden. Der BGV hat als Versicherer mit kommunalen Wurzeln ein hohes Maß an Sicherheit.

Diese Grundlage, gepaart mit Innovationskraft, Sachverstand und Flexibilität ermöglicht uns, den Wachstumskurs auch unter Ertragsgesichtspunkten weiter zu beschleunigen.

Neben Produkten ist in der Zusammenarbeit mit Maklern der Service eines Versicherers entscheidend. Kann der BGV hier auch im Konzert der großen Wettbewerber bestehen?

Das klingt jetzt fast vermessen, aber in puncto Service setzen wir die Maßstäbe. Unser Makler Service Center hat eine exzellente Erreichbarkeit und vor allem hervorragend ausgebildete und motivierte Mitarbeiter, die schnelle und fallabschließende Entscheidungen treffen.

Im Außendienst werden unsere Vertriebspartner durch erfahrene und mit hohem Kompetenzrahmen versehene Maklerbetreuer und Underwriter unterstützt.

Planen Sie für das zweite Halbjahr weitere Neuerungen?

Wir arbeiten derzeit an einer komplett neuen Produktgeneration in den Privatsparten – kein Facelift, sondern absolute Neuentwicklungen. Die Umsetzung erfolgt dann ab 2024.

Unsere Priorität für das zweite Halbjahr ist, klar auf Kurs zu bleiben und die beschriebenen Zielsetzungen langfristig und nachhaltig zu erreichen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 06/2023, S. 30, und in unserem ePaper.

© tadamichi – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Stefan Hedrich

Alte Leipziger integriert Diebstahlschutz für Wärmepumpen

Diebe haben es immer öfter auf Wärmepumpen abgesehen. Darauf reagiert nun auch die Alte Leipziger und erweitert den Versicherungsschutz von Wärmepumpen, aber auch von fest installierten Balkon-Solaranlagen im Bereich Privatschutz.

Der vermehrte Einbau von Wärmepumpen ruft auch Diebe auf den Plan. Immer häufiger wird von Diebstählen berichtet, was für ein böses Erwachen bei den Besitzern sorgt. Derartige Anlagen sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen. Auf diese Entwicklung reagiert nun die Alte Leipziger Versicherung und erweitert den Versicherungsschutz von Wärmepumpen sowie fest installierten Solaranlagen auf Balkon oder Terrasse im Bereich Privatschutz.

Demnach sind in der „Tarifvariante comfort“ der Gebäude- und Immobilienschutzversicherung Wärmepumpen ab 01.07.2023 bis 30.000 Euro gegen Diebstahl versichert. Ebenfalls ab Juli sind Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung bis 2.500 Euro gegen Diebstähle abgesichert (Comfort-Schutz).

Der Versicherer betont, dass der Versicherungsschutz bereits heute für Wärmepumpen und Balkon-Solaranlagen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren einschließt. Weil das im Wortlaut bisher nicht klar herausgestellt ist, macht die Alte Leipziger diesen Sachverhalt nun in den Versicherungsbedingungen deutlich. Zudem profitieren nicht nur Neukunden von den Verbesserungen, sondern dank Innovationsklausel auch Bestandskunden. (bh)

Bild: © Hermann – stock.adobe.com

 

Naturgefahrenbilanz 2022: Wo Versicherer am meisten zahlten

Die deutschen Versicherer haben im vergangenen Jahr rund 4 Mrd. Euro für Unwetterschäden geleistet. Damit war 2022 für die Branche ein unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr. Die höchsten Schäden gab es in NRW und Bayern. Am häufigsten betroffen war der Norden.

Die deutschen Versicherer haben 2022 deutlich weniger für versicherte Unwetterschäden geleistet als im Jahr zuvor. Rund 4 Mrd. Euro (versicherte) Schäden wurden im letzten Jahr durch Sturm, Hagel, Blitz und weitere Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmungen verursacht. Das geht aus der regionalen Naturgefahrenbilanz hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) veröffentlicht hat.

Damit war das Jahr 2022 für die deutsche Versicherungswirtschaft ein unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr „Im Vergleich 2021 mit der Flutkatastrophe im Ahrtal und Nordrhein-Westfalen haben wir im letzten Jahr nur etwa ein Drittel der Schadensumme verzeichnet“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Insgesamt entfielen auf die Sachversicherer, beispielsweise in der Wohngebäude- und Hausratversicherung, Schäden in Höhe von 3,1 Mrd. Euro. Die restlichen 900 Mio. Euro leisteten die Kfz-Versicherer.

Im Norden die meisten Schadenmeldungen, in NRW die teuersten Schäden

Die häufigsten Schadenmeldungen kamen aus dem Norden. Demnach meldeten Versicherungsnehmer in Niedersachsen 66,8 Sturm- oder Hagelschäden pro 1.000 Verträgen in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. An zweiter Stelle folgt Hamburg mit 57,9 Meldungen pro 1.000 Verträgen, dann Schleswig-Holstein mit 55,1 und Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5.

Betrachtet man allerdings, in welchen Bundesländern die Versicherer am meisten ausgezahlt haben, ergibt sich ein anderes Bild: Hier liegt Nordrhein-Westfalen vorne, mit einer Schadensumme in Höhe von 793 Mio. Euro, gefolgt von Bayern (696 Mio. Euro), Niedersachsen (539 Mio. Euro) und Rheinland-Pfalz (481 Mio. Euro). Die GDV-Naturgefahrenbilanz erfasst versicherte Schäden an Häusern und Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Kraftfahrzeugen.

Winterstürme Ylenia, Zeynep und Antonia als Kostentreiber

Am teuersten waren dabei die Orkane Ylenia, Zeynep und Antonia im Februar. Die Schäden, die die Sturmserie verursachte, schlugen mit insgesamt 1,4 Mrd. Euro zu Buche – damit liegt sie laut GDV auf Platz drei der schwersten Winterstürme seit dem Jahr 2002. Davon entfielen 1,25 Mrd. Euro auf Schäden an Häusern, Hausrat und Betrieben. 125 Mio. Euro zahlten die Kraftfahrtversicherer.

Prävention statt Pflichtversicherung

Der Verband nutzte die Gelegenheit, seine Position zur Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu bekräftigen. Eine Versicherungspflicht lehnt der GDV nämlich grundsätzlich ab. Stattdessen setzt der Verband auf ein holistisches Konzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung (AssCompact berichtete: Elementarschaden: GDV bevorzugt Gesamtkonzept statt Pflicht). Zudem möchte der GDV grundsätzlich keine Neubauten mehr in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten sehen (AssCompact berichtete: GDV: Keine Neubauten mehr in Überschwemmungsgebieten). (js)

Lesen Sie auch: Aktuare: Elementar-Pflicht ist keine Universallösung

Bild: © pierluigipalazzi – stock.adobe.com

 

Studie: Viele schließen Versicherungen online ab

Ob Kfz-, Haftpflicht- oder Auslandskrankenversicherung – eine Versicherung hat laut einer Bitkom-Studie die Mehrheit der Deutschen schon einmal online abgeschlossen. Auch gibt es Online-Abschlüsse in allen Generationen, trotzdem zeigen sich in den Altersgruppen noch Unterschiede.

In einer repräsentativen Umfrage wollte Bitkom herausfinden, wie viele der Befragten schon einmal eine Versicherung online abgeschlossen haben. Das Ergebnis könnte den ein oder anderen überraschen: Die große Mehrheit der Befragten, nämlich fast acht von zehn Deutschen (79%), haben dies der Studie zufolge schon einmal via Internet erledigt.

Kunden zum richtigen Zeitpunkt erreichen

„Für Versicherungen ist der Online-Vertrieb von zentraler Bedeutung. Der digitale Versicherungsabschluss bietet auch die Chance, die Kundinnen und Kunden zum richtigen Zeitpunkt dort zu erreichen, wo sie eine Police brauchen – etwa bei der Reisebuchung im Internet oder beim Einkauf im Online-Shop“, kommentiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder dieses Ergebnis.

Online-Abschluss in allen Generationen präsent

Mit 94% liegt der Anteil bei den 16– bis 29-Jährigen und den 30– bis 49-Jährigen besonders hoch. Und auch bei den 50– bis 64-Jährigen geben laut Studie 89% an, bereits einen Online-Abschluss genutzt zu haben. In der Generation im Alter ab 65 sind es mit 50% auch immerhin die Hälfte.

Häufig über Vergleichsplattform wie Check24 oder Verivox

 

Studie: Viele schließen Versicherungen online ab

 

Beim Online-Abschluss wird am häufigsten der Weg über eine Vergleichsplattform wie Check24 oder Verivox gewählt (49%), gefolgt von direkt bei einem Versicherungsunternehmen mit 42%. Bei einem Versicherungsvertreter oder Makler waren es 36%, direkt im Online-Shop 30% und online bei einer Bank 16%.

Unterschiede zwischen Jung und Alt

Die Älteren ab 65 Jahren entscheiden sich am häufigsten für den Online-Abschluss direkt bei einem Versicherungsunternehmen (44%). Die junge Generation ist in diesem Zusammenhang vor allem auf Vergleichsplattformen unterwegs (65%).

Über die Studie

Die repräsentative Umfrage wurde von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt. 1.002 Personen in Deutschland ab 16 Jahren wurden dazu telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. (lg)

Bild: © fizkes – stock.adobe.com; Grafik: © Bitkom

 

GDV-Branchenprognose: Beiträge steigen an

Der GDV hat erstmals eine detaillierte Branchenprognose für das laufende Jahr veröffentlicht. Die größten Beitragsanpassungen sieht der Verband in der Wohngebäudeversicherung. Auch anderswo in der Schaden- und Unfallversicherung ist mit einem Beitragsplus zu rechnen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat erstmals eine ausführliche Branchenprognose für das laufende Jahr vorgelegt. Demnach rechnen die deutschen Versicherer mit einem Plus von 16% bei den Gesamtbeiträgen in der Wohngebäudeversicherung.

Der vom Verband veröffentlichte Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung hatte sich für 2023 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 15% erhöht. Damit steige neben der Prämie auch die Versicherungssumme – auch zum Schutz der Versicherten, um einer Unterversicherung vorzubeugen, heißt es vonseiten des GDV. Der Anpassungsfaktor richtet sich nach Daten vom Statistischen Bundesamt zur Entwicklung von Bau- und Lohnkosten. Der Anstieg in diesem Bereich sowie Nachholeffekte wegen zuvor nicht realisierter Bauprojekte dürften Beiträge in die Höhe steigen lassen. Im Bausektor liegt die Teuerungsrate deutlich über dem Niveau der allgemeinen Verbraucherpreisinflation.

Prognose für Kfz-Versicherung leicht gesunken

Für die allgemeine Haftpflichtversicherung erwartet der GDV ein Beitragsplus von 4%, in der Hausratversicherung um 6%. Dafür sind sogenannte Summenanpassungen verantwortlich – die Inflation lässt auch den Wert des eigenen Hausrats steigen. Zudem rechnen Versicherer mit einem moderaten Neugeschäft in der Hausratversicherung.

In der Kfz-Versicherung korrigierte der Verband die Prognose von vorher 55 auf nun 3% nach unten, da die Zahlen von Neuzulassungen und Besitzumschreibungen sich weiterhin nicht auf dem Niveau vor der Pandemie bewegen. „Die Schäden in der Kraftfahrtversicherung verteuern sich weiter stark, auch weil die Preise für Ersatzteile immer noch nach oben gehen. Das werden die nur leicht steigenden Beitragseinnahmen wohl nicht kompensieren können“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Plus von 5,7% in Schaden- und Unfallversicherung

Insgesamt rechnet der Verband in der Schaden- und Unfallversicherung mit einer Beitragssteigerung von 5,7%. Kürzlich hatte der GDV seine Prognose für das Beitragswachstum 2023 für die gesamte Versicherungswirtschaft von rund 3% auf 0,4% deutlich nach unten korrigiert (AssCompact berichtete: GDV prognostiziert für 2023 schwächeres Leben-Geschäft). Grund dafür ist vor allem die Lebensversicherung, in der man im laufenden Jahr von einem Beitragsrückgang um 5,5% im Vergleich zum Vorjahr ausgeht. Für die private Krankenversicherung wird ein Beitragswachstum von 3,5% prognostiziert. (js)

Zur Branchenprognose Versicherungswirtschaft 2023.

Bild: © Sutthiphong – stock.adobe.com