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Assekuranz Sach allgemein

R+V Versicherung blickt nach vorn

Die R+V-Versicherung hat ein schwieriges Jahr hinter sich, zeigt sich aber mit Blick auf die nächsten Monate zuversichtlich und investiert in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Wachstum soll es vor allem im Bereich der Krankenversicherung geben.

<p>Die R+V Versicherungsgruppe verbuchte 2022 im Vergleich zum Vorjahr ein rückläufiges Beitragsvolumen. Dieses lag mit 19,5 Mrd. Euro um 3,1% unter dem Vorjahreswert von 20,2 Mrd. Euro. Bei der Präsentation der Geschäftszahlen 2022 am Donnerstag sagte R+V-Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Rollinger, dass er zuversichtlich sei, dass der Versicherer 2023 die 20-Milliarden-Grenze wieder überschreiten werde. Das Geschäftsmodell sei intakt und man investiere weiter massiv in IT und Personal, um in den nächsten Jahren das „digital-persönliche Omnikanalmodell“ voranzutreiben. </p><h5>Schnelle Zinswende mit Wirkung auf Konzernergebnis</h5><p>Der R+V Konzern schloss das Geschäftsjahr 2022 mit einem Verlust (IFRS-Bilanzierung) von 258 Mio. Euro ab. Als Grund für den starken Ergebnisrückgang gegenüber dem hohen Vorjahresgewinn von 914 Mio. Euro nennt der Versicherer vor allem den starken Zinsanstieg im vergangenen Jahr. Marktbewertungseffekte führten zudem zu einem Minus des Kapitalanlageergebnisses von 3,6 Mrd. Euro. </p><p>Der Hintergrund für die hohe Volatilität der Ergebnisse der R+V liegt in der Bilanzierung: Sie bilanziert ihre Kapitalanlagen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum DZ BANK Konzern bereits nach IFRS 9 und damit zu einem relativ hohen Anteil erfolgswirksam. Dagegen konnten Marktbewertungen in der Versicherungstechnik bislang noch nicht adäquat berücksichtigt werden. Es ist kompliziert, könnte man die Situation bezeichnen. Dies soll sich jedoch ab dem Jahr 2023 mit der Einführung von IFRS 17 ändern. Die R+V erwartet dann eine Stabilisierung der Ergebnisse. </p><p>Nach HGB-Rechnungslegung beendete die R+V Versicherung AG das Jahr 2022 mit einem Ergebnis von 120 Mio. Euro vor Steuern (2021: 163 Mio. Euro). </p><h5>Was lief gut, was nicht</h5><p>Während das Geschäft in der Schaden-/Unfallversicherung und in der Krankenversicherung 2022 weiterwuchs, verzeichnete die R+V in der Lebens- und Pensionsversicherung einen Umsatzrückgang. Insbesondere aufgrund eines schwächeren Einmalbeitragsgeschäfts beliefen sich die Beiträge insgesamt auf 15,6 Mrd. Euro, was ein Minus von 3,8% darstellt. </p><p>Aufgrund des starken Bankenvertriebs sei man in dem Bereich stärker betroffen als andere Versicherer. Waren zuletzt Einmalbeiträge im Niedrigzinsumfeld eine attraktive Anlageform, würden Banken nun wieder mehr klassische Bankprodukte absetzen. Große Besorgnis bereite diese Entwicklung aber nicht, erklärt Rollinger, das Einmalbeitragsgeschäft werde sich nun wieder auf Normalniveau begeben. </p><p>Bei den gesamten laufenden Beiträgen wiederum erzielte die R+V dagegen ein Plus von 4% auf 12,3 Mrd. Euro und lag damit über dem Marktdurchschnitt. Marktanteile konnten auch im Bereich der Krankenversicherung und im Kreditgeschäft gewonnen werden. Bei Letzterem liegt der Marktanteil mittlerweile bei 26%.</p><h5>Große Pläne in der Krankenversicherung</h5><p>Ein wichtiger Wachstumstreiber war 2022 erneut das Geschäftsfeld Gesundheit. Hier erzielte die R+V im zurückliegenden Geschäftsjahr mit 13% ihre höchste Wachstumsrate. Als nächstes Ziel kündigt der Versicherer an, bis 2026 das Beitragsvolumen auf 1 Mrd. Euro steigern zu wollen. Dazu beitragen sollen gleichermaßen die private und die betriebliche Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung – und hier insbesondere die tarifliche Pflegezusatzversicherung der Chemiebranche. Für das erste Quartal 2023 kann die R+V Krankenversicherung bereits ein Plus von 6,6% vermelden.</p><p>Das Jahr 2023 sei gut angelaufen, Lücken würden sich verkleinern und der Wachstumspfad beschritten. Wo es noch Wachstumsentwicklungen unter dem Markt gibt, geht Rollinger davon aus, dass sich diese bis zum Jahresende schließen werden. </p><p>Für den weiteren Jahresverlauf ist die R+V zuversichtlich, Kundinnen und Kunden davon zu überzeugen, mehr für ihre private und betriebliche Altersvorsorge zu tun. „Für das Gesamtjahr 2023 gehen wir im deutschen Erstversicherungsgeschäft davon aus, beim nachhaltigen Geschäft mit laufenden Beiträgen weiterhin oberhalb der Branche zu wachsen“, sagt Rollinger. Auch im Biometriegeschäft werden weitere Impulse erwartet. (bh)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © R+V, Dr. Norbert Rollinger</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0F81C513-626F-4AC7-8582-CB009AAB3017"></div>

 

„Im Segment der E-Lastenräder wird sich zukünftig einiges tun“

Der Versicherungsmakler KVS vermittelt neben Personen- und Sachversicherungen auch Spezialversicherungen wie die E-Bike-Versicherung. Geschäftsführer Kai Rosseborg schätzt im Interview die aktuellen Entwicklungen im Vermittlungsgeschäft für Bikes und Pedelecs ein.

Interview mit Kai Rosseborg, Geschäftsführer der KVS GmbH
Herr Rosseborg, wie entwickelt sich nach dem großen Fahrrad­hype aktuell das Vermittlungs­geschäft bei E-Bikes?

Das Anfragevolumen im Bereich E-Bike-Versicherungen wird sich erfahrungsgemäß saisonbedingt ab Mai/Juni erhöhen, da die prognostizierten Verkaufszahlen auch 2023 wieder vielversprechend sind, gegenüber 2022 allerdings rückläufig sein werden. Viele Kunden haben durch die Energiekrise schlichtweg andere Sorgen, als ein Rad zu kaufen.

Andererseits denken viele Menschen – Stichwort Energie oder Treibstoff sparen, Stressabbau und Fitness – über eine E-Bike- oder Fahrradanschaffung nach. Vor allem im Segment der E-Lastenräder wird sich meiner Ansicht nach zukünftig einiges tun.

Hat sich bei den Bedingungswerken der Versicherer viel verändert?

Das Leistungsniveau hat weiter zugenommen, viele Versicherer haben hier „nachgebessert“. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Gesellschaften aneinander orientieren, sodass sich die Bedingungen und oftmals auch die Beiträge zunehmend angleichen.

Außerdem gehen die Versicherer dazu über, zwei oder auch mehr Tarife anzubieten, die sich im Leistungsniveau unterscheiden. Dadurch werden unterschiedliche Zielgruppen angesprochen. Grundsätzlich kann man festhalten, dass der Leistungsumfang einer Fahrrad-Vollkaskoversicherung bei einigen Gesellschaften einen wirklich umfassenden Schutz garantiert.

Worauf sollten Kunden und Makler achten?

Wie immer ist es wichtig, auf das „Kleingedruckte“ zu achten. Für uns sind u. a. die Themen „Schloss“ und „Anschließpflicht“ wichtig. Es gibt Versicherer, die bestimmte Anforderungen an das Schloss stellen, z. B. Kaufpreis mindestens 50 Euro, oder bei denen das Bike bei Nichtbenutzung an einen festen Gegenstand angeschlossen werden muss.

Der höchste finanzielle Schaden entsteht für den Versicherten immer durch einen Diebstahl des E-Bikes. Daher sollte bei der Wahl des „richtigen“ Tarifes dieser Aspekt unserer Meinung nach im Vordergrund stehen. Aber auch die Übernahme von Reparaturkosten bei Verschleiß- oder Unfallschäden dürfte, vor allem für Vielfahrer, eine Rolle bei der Entscheidung spielen.

Und wie sieht es bei S-Pedelecs und E-Scootern aus, für die Sie auch Versicherungslösungen anbieten?

Im ersten Augenblick denkt man beim S-Pedelec an eine Fahrradversicherung, was aber gänzlich verkehrt ist. Die sogenannten S-Pedelecs unterliegen genau wie E-Scooter einer Versicherungspflicht, der Haftpflicht, und sind im Bereich der „Mopedversicherung“ angesiedelt. Eine Vollkaskoversicherung für hochpreisige S-Pedelecs ist am Versicherungsmarkt aber quasi nicht zu finden, da es so gut wie keine Konzepte gibt.

Gibt es hier denn auch Neuigkeiten?

Ich denke, dass sich das Thema „Kennzeichen vor Ort abholen“ zunehmend erledigen wird. Immer mehr Versicherer bieten dem Makler an, das Kennzeichen für den Kunden online zu bestellen, das dann direkt an den Kunden versendet wird. Auch wir greifen auf die Angebote der Versicherer zu und binden deren Rechner auf unserer Website ein. Der Kunde bestellt das Kennzeichen dann über unsere Website direkt beim Versicherer und wir haben wenig administrativen Aufwand.

Vor genau zehn Jahren haben Sie beim Jungmakler Award den 3. Platz erreicht. Damals wurden Sie für Ihre hybride Beratung gewürdigt. Welchen Stellenwert hat das Thema Ihrer Meinung nach heute?

Ich denke, dass die „hybride Beratung“ einmal definiert werden sollte. Für uns bedeutet die hybride Beratung, den Kunden online abzuholen und ihn dann online und/oder offline zu beraten. Ich bin der Meinung – und das merken wir auch an den Reaktionen unserer Kunden –, dass man dem Kunden den digitalen Weg einfach und schlank anbieten muss, aber auch persönlich für ihn da sein sollte.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 04/2023, S. 43, und in unserem ePaper.

Bild: © Kai Rosseborg, KVS GmbH

 
Ein Interview mit
Kai Rosseborg

ConceptIF überarbeitet Haftpflichtversicherungen

Zuletzt hatte ConceptIF PRO bereits über Verbesserungen bei der Unfall- und Wohngebäudeversicherung informiert. Nun gibt der Assekuradeur auch eine Überarbeitung der privaten Haftpflichtversicherung und der Tierhalterhaftpflichtversicherung bekannt.

Der Assekuradeur ConceptIF hat seine private Haftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherung überarbeitet. Im Zuge des Relaunches wurden Sublimits erhöht und die meisten Selbstbeteiligungen gestrichen. Unter anderem wurde auch die Forderungsausfalldeckung erweitert und die Neuwertklausel verbessert. Bei Sachschäden bis 3.000 Euro (vormals bis 500 Euro) werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers jetzt die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten übernommen statt des Zeitwertes der beschädigten Gegenstände.

Aufnahme des Gewaltopferschutzes

Mit Blick auf die Privathaftpflichtversicherung hebt ConceptIF die Neuaufnahme des Gewaltopferschutz, der im Rahmen der Forderungsausfalldeckung mehr Sicherheit bietet, hervor. Wenn Opfer von Gewaltdelikten keine Entschädigung erhalten, weil der Täter keinen Versicherungsschutz über seine Privathaftpflicht hat oder zahlungsunfähig ist, erhält der Geschädigte Leistungen aus seinem ConceptIF-Vertrag. Zudem wurde die Selbstbeteiligung in der Forderungsausfalldeckung komplett gestrichen.

Neu aufgenommen wurde zudem auch die Deckung für private Mini-Blockheizkraftwerke und Kleinwindanlagen. Des Weiteren erhalten Bauherren nun Versicherungsschutz für eine Bausumme bis zu 500.000 Euro, bisher wurden lediglich 150.000 Euro gedeckt. Auch der Kreis der versicherten Personen wurde auf alle deliktunfähigen und pflegebedürftigen Personen erweitert, nicht nur Kinder.

Neuerungen auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Im Premiumtarif („best advice“) der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Mietsachen und mobile Einrichtungsgegenstände bis zur vollen Deckungssumme von 50 Mio. Euro versichert, informiert der Assekuradeur weiter. Bei Hunden greift der Versicherungsschutz auch in angemieteten Hotelzimmern und Ferienwohnungen, bei Pferden in angemieteten Stallungen. Neuerdings sind Hunde auch dann versichert, wenn sie ohne Leine bzw. Maulkorb geführt werden. Darüber hinaus werden Bergungs- und Rettungskosten für das versicherte Tier erstattet. Such-, Rettungs- und Blindenhunde sowie Therapiepferde sind ebenfalls versichert. Nebenberufliche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind bis zu einem Jahresumsatz von 15.000 Euro in der „best advice“-Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert. (bh)

Bild: © Rawlstock – stock.adobe.com

 

ServiceValue: Das halten Kunden von E-Bike-Versicherungen

Die Ratingagentur ServiceValue zeigt zusammen mit FOCUS E-BIKE in ihrer Untersuchung „E-Bike-Versicherungen 2023“, mit welchen Versicherern Kunden besonders zufrieden sind. Jeweils acht Versicherer werden im Gesamturteil mit der Bestnote „sehr gut“ bzw. mit „gut“ ausgezeichnet.

Der Frühling kommt und die E-Bikes werden aus den Garagen geholt. Für möglichst sorgenfreies Radeln sichert die E-Bike-Versicherung neben einem möglichen Diebstahl auch z. B. gegen Unfall- oder Sturzschäden, Akku-Defekte oder Kurzschlüsse finanziell ab.

Mit welchen Versicherern zufrieden?

Mit welchen Versicherern sind E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer besonders zufrieden? Dieser Frage widmet sich die Kölner Rating- und Rankingagentur ServiceValue in Zusammenarbeit mit FOCUS E-BIKE für ihre Untersuchung „E-Bike-Versicherungen 2023“. Dazu wurden über 2.000 Verbraucherurteile zu 26 E-Bike-Versicherern ausgewertet. Konkrete Einzelkriterien aus vier Leistungsdimensionen wurden bewertet. Diese vier Leistungsdimensionen sind Produktangebot, Kundenservice, Kundenkommunikation und Preis-Leistungs-Verhältnis.

Jeweils acht Versicherer „sehr gut“ bzw. „gut“

Im Gesamturteil erhalten jeweils acht Versicherer die Bestnote „sehr gut“ bzw. „gut“. Ein „sehr gut“ in jeder einzelnen der vier Leistungsdimensionen gibt es für ADAC Versicherung, ARAG, hepster, SV SparkassenVersicherung und Wertgarantie.

Im Folgenden sind die ausgezeichneten Versicherer im Gesamturteil innerhalb der beiden Auszeichnungsklassen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt:

E-Bike-Versicherer: Bewertung

  • ADAC Versicherung: sehr gut*
  • Ammerländer Versicherung: sehr gut
  • ARAG: sehr gut*
  • ERGO: sehr gut
  • FahrSicherung: sehr gut
  • Hepster: sehr gut*
  • SV SparkassenVersicherung: sehr gut*
  • Wertgarantie: sehr gut*
  • andsafe: gut
  • bikmo: gut
  • ENRA: gut
  • GVO Versicherung: gut
  • HDI: gut
  • NEODIGITAL: gut
  • Signal Iduna: gut
  • WGV: gut

*Versicherer ist „sehr gut“ in allen vier untersuchten Leistungsdimensionen

Das sorgt für Kundenbindung

Und noch etwas hat die Untersuchung herausgefunden: Für eine starke Kundenbindung sind zwei Kriterien aus der Dimension „Kundenkommunikation“ besonders relevant, und zwar Verständlichkeit der Kommunikation und angemessener Informationsumfang. Zudem spielt die Beitragsstabilität eine wichtige Rolle. Mit der Angebotsvielfalt und der Verbindlichkeit von Aussagen sind die Versicherten laut Untersuchung besonders zufrieden. Verbesserungswürdig sind dem Kundenurteil nach die Belohnung von Kundentreue und proaktiv bessere Angebote. (lg)

Bild: © Uwe – stock.adobe.com

 

AXA kündigt neue Produkte für Maklermarkt an

Die AXA bringt zum 21.04.2023 neue Sachversicherungen für Privatkunden auf den Markt. Die Produktreihe „Privat-Schutz“ wurde für den Maklermarkt konzipiert und kann vom Makler volldigital abgeschlossen werden.

Mit der neuen Produktreihe „Privat-Schutz“ geht die AXA speziell auf die Anforderung von Maklern und Maklerinnen ein. Wie der Versicherer ankündigt, werden die neuen Sachversicherungen, unter anderem Privathaftpflicht, Hausrat und Wohngebäude, zum 21.04.2023 eingeführt.

Die AXA betont die Top-Leistungen und die schlanke Struktur des Angebots. Die Produkte sind in die drei Stufen basis, kompakt und komfortabel gegliedert. Dank neuer volldigitaler Prozesse werden Tarifierung, Angebotserstellung und Abschluss vereinfacht und beschleunigt. Im Schadenfall informiert das digitale Schadentracking in Echtzeit über den aktuellen Stand der Bearbeitung. Die Überarbeitung soll auch die Positionierung in Vergleichsprogrammen erleichtern.

Kai Kuklinski, Vertriebsvorstand der AXA, weist auf die spezifischen Bedürfnisse von Vertrieben und Kunden hin und erläutert: „Mit ‚Privat-Schutz‘ richten wir uns passgenau auf die Anforderungen des Maklermarktes aus. Dabei haben wir nicht nur unser Produktkonzept vollständig überarbeitet, sondern auch auf durchgängig digitale und einfache Prozesse geachtet, um gute Beratung und Absicherung sowohl für unsere Partnerinnen und Partner als auch für unsere Kundinnen und Kunden einfacher zu machen.“ AXA-Sachversicherungsvorstand Nils Reich ergänzt, dass sich die Bedürfnisse der verschiedenen Marktsegmente und damit auch die Anforderungen unterschiedlicher Vertriebswege immer stärker differenzieren und nach immer passgenaueren Lösungen verlangen.

Relaunch des Maklerportals

Die AXA hat darüber hinaus auch ihr Online-Portal für Makler (axa-makler.de) relauncht. Vertriebspartner sollen so mit weniger Klicks und mehr Übersicht alle Informationen rund um Produkte und Kampagnen abrufen sowie Kontakt mit AXA aufnehmen können. (bh)

Bild: © Suriyo – stock.adobe.com

 

Sompo International kooperiert mit Luftfahrtrisiken-Makler

Sompo International, ein weltweit führender Anbieter von Sach- und Haftplicht(rück)versicherungen, hat eine Partnerschaft mit dem führenden deutschen Makler für Luftfahrtrisiken, PETER H. BRAASCH, bekanntgegeben.

Sompo International, ein weltweit führender Anbieter von Sach- und Haftpflicht(rück)versicherungen für Unternehmen und Privatkunden, hat eine Kooperation mit dem führenden deutschen Makler für Luftfahrtrisiken, PETER H. BRAASCH, bekanntgegeben.

Die Vertriebsvereinbarung sei in Einklang mit dem angestrebten Wachstum des Unternehmens im europäischen Spezialversicherungsmarkt sowie der Stärkung seiner Position als weitweit führender Luftfahrtversicherer, so Ralph Brand, President Continental Europe Insurance bei Sompo International.

PETER H. BRAASCH ist ein im Jahr 1971 gegründetes, auf Luftfahrtversicherungen spezialisiertes Familienunternehmen mit mehr als 5.000 Kunden in 30 Ländern. (js)

Bild: © SFIO CRACHO – stock.adobe.com

 

Wer haftet bei einem abgestellten Anhänger für Dritteinwirkung?

Ein ordnungsgemäß auf der Straße abgestellter Anhänger gerät infolge eines Unfalls ins Rollen. Dabei beschädigt der Anhänger auch eine Hauswand. Wer haftet für den Schaden? Der Unfallverursacher oder doch der Eigentümer des Anhängers?

Wer muss für den Schaden eines in Bewegung gesetzten Anhängers aufkommen, wenn der Anhänger am Straßenrand ordnungsgemäß abgestellt worden ist? Mit dieser Frage haben sich die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt.

Anhänger kommt durch Unfall ins Rollen

Am Unfalltag war ein Anhänger auf einer Straße ordnungsgemäß abgestellt worden. Am späten Abend befuhr der Fahrer eines Pkw diese Straße. Er kam in der dortigen Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß gegen den Anhänger. Durch den Aufprall rollte der Anhänger nach vorn und stieß gegen ein Gebäude. Hierdurch wurden das Eingangstor zum Grundstück sowie die Fassade des Gebäudes beschädigt. Der Gebäudeversicherer zahlte dem Hauseigentümer daraufhin den entstandenen Schaden und verklagte zugleich den Haftpflichtversicherer des Autofahrers auf Schadensersatz.

Berufsgericht gibt Haftpflichtversicherer recht

Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht dem klagenden Gebäudeversicherer kein Schadensersatzanspruch zu. Denn der Schaden sei nicht beim Betrieb des Anhängers eingetreten. Die Haftung aus den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung werde nicht schon durch jede Verursachung eines Schadens begründet, die im weitesten Sinne im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges stehe. Vielmehr trete eine Haftung erst dann ein, wenn ein Schadenereignis dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs auch zugerechnet werden könne, so das Berufungsgericht.

BGH-Richter: Abgestellter Anhänger verwirklicht bereits Gefahrenquelle

Doch die Richter am BGH bewerteten den Sachverhalt anders als das Berufungsgericht und legten den Begriff „bei dem Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs weit aus. Für die Zurechnung, argumentiert der BGH, komme es nämlich grundsätzlich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht. Demnach sei ein Schaden bereits dann „bei dem Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben. Wird daher ein auf der Straße abgestellter Anhänger infolge eines Anstoßes durch ein Drittfahrzeug in Bewegung versetzt und beschädigt im Rollvorgang ein Gebäude, verwirklicht sich eine typische Gefahrenquelle des Straßenverkehrs, erläuterte der BGH. Auch wenn im konkreten Fall der Fahrer des Pkw den Unfallablauf maßgeblich bestimmt habe, ist das Schadensgeschehen durch den Anhänger (mit)geprägt worden. Der Schaden sei daher schon beim Betrieb des Anhängers entstanden und der Besitzer des Anhängers haftet damit für den entstandenen Schaden, urteilten die Karlsruher Richter. (as)

Bild: © andreasalexander – stock.adobe.com

 

InsurTech launcht KI für die Schadenbearbeitung

Die Sichtung von Dokumenten in der Schadenbearbeitung kostet Zeit und Geld. An diesem Punkt setzt das InsurTech DGTAL an. DGTAL hat nämlich eine Künstliche Intelligenz auf den Markt gebracht, die die Schadenbearbeitung vereinfachen soll. Erste Unternehmen wenden die Software bereits an.

Die Versicherungsbranche ist eine dokumentenintensive Branche. Eine Vielzahl an Dokumenten wie Urteile, Gutachten und Rechnungen beschäftigen bei der Schadenregulierung sowohl Rückversicherer, Versicherer als auch Vermittler. Das kostet Zeit und Geld, der Hebel für Effizienzsteigerungen mittels digitaler Anwendung ist entsprechend groß. Die neuesten Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) wie GPT und ähnliche sogenannte Large Language Models (LLMs) bieten nun die Möglichkeit, riesige Mengen an Textinformationen sehr schnell zu verstehen und zu verarbeiten.

Software versteht den Kontext versicherungsbezogener Dokumente

An diesem Punkt nun setzt das InsurTech DGTAL mit seiner auf künstlicher Intelligenz basierenden Software namens Driller an. Die Software von DGTAL kann den Kontext versicherungsbezogener Dokumente lesen und verstehen – fast wie ein Mensch, verspricht das InsurTech. Mithilfe von maschinellem Lernen wurde die Software bereits mit Millionen von Dokumenten trainiert. Und auf diese Weise entstand eine semantische Datenbank für Versicherungen, die die Grundlage für die Suchmaschine von DGTAL bildet. Die Datenbank ist als LLM konzipiert und übersetzt menschliche Sprache mittels Software in einen Algorithmus. Dazu erklärt Arndt Gossmann, CEO von DGTAL: „KI wird das grundsätzliche Konzept der Versicherung nicht verändern, aber sie wird die Betriebsmodelle des Ökosystems drastisch prägen. Nicht nur wird sie LLMs für Suchmaschinen, für analytische Zwecke oder für Vorhersagen über ganze Portfolios hinweg nutzbar machen. Vielmehr wird sie uns auch in die Lage versetzen, die Bearbeitung des Schadenfalls selbst zu überdenken und mehr Automatisierung ermöglichen.“

KI leistet in den Sparten Sach und Kranken gute Ergebnisse

Konkret könne die neue Software innerhalb von Sekunden ein 50 Seiten langes Gerichtsurteil zusammenfassen, Relevanz und Umfang eines offenen Anspruchs bewerten, Prioritäten festlegen und mit einer Regulierungsempfehlung an den Schadenbearbeiter weiterleiten, heißt es gegenüber AssCompact. Laut Gossmann leistet Driller in den Sparten Sach (insbesondere Kfz) und Kranken bereits gute Ergebnisse. In der Praxis wird laut Gossmann die neue KI bereits von einem Versicherer und einem Managing General Agent (MGA) angewendet. Weitere Vertragsanbahnungen laufen. (as)

Bild: © Lee – stock.adobe.com

 

Die Kunst der Kunstversicherung

Bei der Kunstversicherung geht es neben dem Versicherungsschutz vor allem um Emotionen. Ob private oder institutionelle Sammler, Künstler oder Restauratoren – die Wertigkeit eines Kunstobjekts, einer Arbeit oder einer Ausstellung hängt oft von persönlichen Einstellungen ab. Den objektiven Wert zu bestimmen, ist deshalb nicht immer ganz einfach und erfordert Expertise von Versicherern und Maklern.

<h5>Ein Artikel von Brigitte Horn, AssCompact</h5><p>Während Kunst oft das Rampenlicht sucht, findet man die Kunstversicherung dort nur selten. Es gibt den ein oder anderen spektakulären Fall, darüber hinaus ist es eher ein diskretes Geschäft. Manchmal ist es aber auch umgekehrt und der Allgefahrendeckung hängt wenig Außergewöhnliches an, denn auch die Kunstversicherung unterliegt der normalen Versicherungstechnik. Der Unterschied liegt folglich weniger in den Versicherungsprodukten, sondern eher an der Bedarfserkennung, dem Umgang mit sehr unterschiedlichen Kundengruppen sowie deren Ansprache und Betreuung. Dazu zählen unter anderem private Kunstsammler, Künstler als auch Museen, Ausstellungshallen und Galerien. Noch unterschiedlicher sind die Kunst­objekte, die es zu versichern gibt. Und da hier einiges im Wandel ist, ist es mal wieder an der Zeit, die Kunstversicherung in einem Sonderthema in AssCompact zu behandeln.</p><h5>Private Sammlungen im Wandel</h5><p>Die Kunsthistorikerin Birgit Rolfes, die für die Spezialprodukte bei der Mannheimer Versicherung zuständig ist, weiß in diesem Sonderthema beispielsweise zu berichten, dass es bei privaten Sammlern einen <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/dinos-uhren-und-design-kunst-und-…; target="_blank" >Trend hin zu Investitionen in hochwertige Lifestyle-Produkte</a> gibt, die dann beispielsweise in Sammlungen von Designerschuhen oder Uhren münden. Das erweitert die Zielgruppe der traditionellen Sammler deutlich, sodass in der Kunstversicherung auch ein gewisses Wachstumspotenzial liegt. Nichtsdestotrotz stellt sich auch hier die Frage nach der Bewertung, und das verlangt wie im klassischen Sammlermarkt das entsprechende Know-how auf Versicherer- wie auch auf Maklerseite.</p><h5>Mehr leisten als „nur“ den Versicherungsschutz</h5><p>Ebenso interessant ist eine <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/wie-versicherer-einer-neuen-risik…; target="_blank" >Beobachtung des Versicherers AXA XL</a>, die er neben anderen Aspekten in einem Fachbeitrag darstellt: Museen und Ausstellungshäuser der öffentlichen Hand haben einen hohen Renovierungsbedarf und starten gerade mit Sanierungen und Umbauten. Kunstversicherer können hier ihre Erfahrung teilen und diese bereits in der Planungsphase einbringen. So haben sich etwa die Anforderungen an Temperatur und Luftfeuchtigkeit ebenso geändert wie die an den Schutz vor Einbruch und vor Diebstahl. Darüber hinaus betont der Versicherer, wie wichtig es ist, über ein großes Netzwerk zu verfügen, was auch alle anderen Autoren und Autorinnen auf den nächsten Seiten bestätigen.</p><h5>Wie erfahrene Versicherungsmakler den Markt sehen</h5><p>Das Maklerhaus Zilkens Fine Art versichert seit über 35 Jahren Kunst und lädt alljährlich zum Kölner Kunstversicherungs­gespräch auf der Art Cologne ein. Im <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/kunstversicherungsmarkt-%E2%80%9E…; target="_blank" >AssCompact Interview</a> erläutert Geschäftsführer Stephan Zilkens, warum er sich im Versicherungswettbewerb um Museen im Besitz der öffentlichen Hand zurückhält und wie sich Umsätze und Beiträge in den vergangenen Jahren entwickelt haben. In den Fokus rückt er die internationalen Entwicklungen: Kunst gelte als Botschafter der Länder, erklärt der Experte. So suchen Länder wie Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate nicht nur die weltweite Aufmerksamkeit über den Sport, sondern auch über die Kunst. Ausstellungen mit zeitgenössischer Kunst sind dort deshalb keine Seltenheit mehr, insofern werden diese Länder demnächst eine größere Rolle in der Kunstversicherung spielen. Aber auch über Vandalismus und die Absicherung von NFTs hat AssCompact mit dem Kunstexperten gesprochen.</p><p>Diese Risiken greift auch die ARTUS GRUPPE in ihrem <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/kunst-im-schadenfall-geht-es-um-m…; target="_blank" >Artikel</a> auf. Und da nicht jeder Versicherungsmakler das Spezialwissen und das Netzwerk für die Kunstversicherung selbst vorhalten kann, verweist ARTUS auf die Möglichkeit einer Kooperation mit Maklerkollegen. Der Text hebt zudem noch einmal hervor, dass die Versicherung von Kunst nicht nur eine hohe Professionalität verlangt, sondern auch eine hohe Empathie für die Versicherten, die mit hoher Emotionalität an ihren Kunstobjekten hängen.</p><h5>Fälschung oder echt?</h5><p>Bereits mehrmals hat der Kunstsachverständige Dr. Martin Pracher für AssCompact geschrieben. Auch in diesem Sonderthema trägt er zur Aufklärung bei und erklärt, <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/kunst-zwischen-authentizit%C3%A4t…; target="_blank" >warum ein unechtes Kunstwerk nicht unbedingt eine Fälschung sein muss</a>. Bei hohen Versicherungssummen komme man um multidisziplinäre Untersuchungen nicht herum, so der Sachverständige. </p><p>Mit seinem Artikel schließt dann auch das Sonderthema Kunstversicherung und es zeigt sich dort noch einmal, welche Spezifika die Kunstversicherung mit sich bringt.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Vidady – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D0FBDE86-12D1-48F7-B706-442C941C52CA"></div>

 

FM Global stellt weltweite Frostkarte vor

FM Global hat eine weltweite Frostkarte veröffentlicht. Unternehmen können mithilfe des Tools ermitteln, inwieweit für ihren Standort ein Frostrisiko besteht, und so gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um größeren Schäden vorzubeugen. Böse Überraschungen sollen so verhindert werden.

Der Sachversicherer FM Global hat eine weltweite Frostkarte vorgestellt, die Unternehmen dabei unterstützen soll, eventuellen Handlungsbedarf zur Vorbeugung von drohenden Schäden und Betriebsunterbrechungen durch Frost rechtzeitig zu erkennen. Das Tool ermöglicht eine Bewertung des spezifischen Klimarisikoprofils und bietet so eine wertvolle Grundlage für entsprechende Maßnahmen. Vor dem Hintergrund der durch den Klimawandel gestiegenen Risiken für Unternehmen wird das immer wichtiger.

Die Karte steht Interessierten kostenlos zur Verfügung. Dem Tool dienen Daten zu den täglichen Mindesttemperaturen im 100-jährlichen Wiederholungsintervall als Grundlage. Anhand dieser Daten können Unternehmen notwendige Frostschutzmaßnahmen für betriebswichtige Anlagen und Systeme wie zum Beispiel Rohrleitungen und Tanks sowie Außenanlagen identifizieren. Das witterungsbedingte Risiko von Frostschäden steigt signifikant, wenn für eine geografische Region eine Temperatur von –6,7 Grad Celsius oder kälter angegeben ist.

„Anders als oft angenommen, sind nicht nur Standorte in wärmeren Regionen von Frostschäden betroffen“, erklärt Jessica Waters, Vice President und Manager Hazards (Climate and Structural Resilience) bei FM Global. „Schadenstatistiken zeigen, dass Frostschäden in Regionen, in denen häufig niedrige Temperaturen vorherrschen, genauso verbreitet sind.“

Minimierung von Frostschäden

Ein Rohr mit unzureichender Isolierung oder eine ungeschützte Sprinklersteigleitung, die der kalten Umgebungsluft ausgesetzt ist: Oftmals sind Anlagen und Systeme betroffen, die im Gebäude nicht direkt zugänglich oder sichtbar sind. Bei winterlicher Kälte können schwerwiegende Frostschäden die Folge sein. Mithilfe der Frostkarte können Unternehmen das Frostrisiko für ihren Standort erkennen und durch passende Maßnahmen das Risiko minimieren. Dazu gehören beispielsweise das Schließen von Lüftungsklappen oder die regelmäßige Prüfung von Rohrleitungen in gefährdeten Bereichen. So lassen sich frostbedingte Betriebsunterbrechungen erfolgreich verhindern.

Weitere Lösungen zum Schutz vor Klimarisiken

FM Global bietet zudem weitere Lösungen zum Schutz vor Klimarisiken an. Kürzlich hat der Versicherer zwei neue Produkte zum Thema Klimaresilienz vorgestellt: den FM Global Klimarisikobericht und die FM Global Hilfe zur klimabezogenen Berichterstattung. Im Klimarisikobericht werden Unternehmen basierend auf den Maßnahmen bewertet, die bereits ergriffen wurden, um klimabedingte Risiken und die Gefährdung durch Elementarereignisse wie Hochwasser, Sturm, Hagel und Waldbrände zu senken. Die enthaltenen Daten geben einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und ermöglichen so eine zielgerichtete Priorisierung, mit der Kunden ihre Unternehmen für die Herausforderungen der Zukunft wappnen können. Dabei kann auch die klimabezogene Berichterstattung unterstützen: Unternehmen erhalten damit Hinweise zur Darlegung ihrer akuten und chronischen klimabedingten finanziellen Risiken gegenüber Investoren und der Öffentlichkeit nach den Empfehlungen der internationalen Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), einem weit verbreiteten Konzept zur Offenlegung dieser Risiken. (sts)

Bild: © DimaBerlin – stock.adobe.com