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Assekuranz Sach allgemein

Grenze der Versicherbarkeit bei Elementarrisiken

Die Zunahme von Naturkatastrophen führt zu erheblichen Schäden. Die Versicherbarkeit bestimmter Risiken stößt daher an ihre Grenzen. Wie könnte die Versicherungswirtschaft darauf reagieren, ohne dass die Risikoprämien stark ansteigen? Welche Konzepte könnten die Grenze der Versicherbarkeit weiter hinausschieben?

Interview mit Dr. Ulrich Keunecke, Partner und Leiter Versicherungsrecht bei KPMG Law
Herr Dr. Keunecke, die verschiedenen Krisen der vergangenen Zeit und auch neue Risiken zeigen, dass es Grenzen bei der Versicherbarkeit gibt. Diskutiert wird dann über privat-öffentliche Partnerschaften. Wird die Branche das Thema immer mehr beschäftigen?

In den letzten Jahren haben wir eine Zunahme von Naturkatastrophen wie Hurrikans, Waldbränden und Überschwemmungen erlebt, die zu erheblichen Schäden geführt haben. Gleichzeitig haben sich auch neue Risiken ergeben, beispielsweise Cyberkriminalität und der Klimawandel, die sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen große Herausforderungen darstellen. Diese Entwicklungen haben gezeigt, dass die Versicherbarkeit bestimmter Risiken an ihre Grenzen stoßen kann.

Privat-öffentliche Partnerschaften können eine Möglichkeit sein, diese Herausforderungen anzugehen. Durch solche Partnerschaften können Risiken auf eine breitere Basis verteilt werden, was den Versicherern hilft, das finanzielle Ausmaß von Schäden zu reduzieren und Versicherungsschutz für bisher schwer versicherbare Risiken anzubieten.

Angesichts der zunehmenden Komplexität und des Ausmaßes der Risiken wird die Zusammenarbeit zwischen privaten Versicherern und öffentlichen Institutionen voraussichtlich weiter an Bedeutung gewinnen.

Mit Blick auf den Klimawandel und dessen Folgen stellt sich die Frage nach der Versicherbarkeit. Am Beispiel von Elementarschadengefahren wie Hochwasser oder Starkregen: Von welchen Kriterien hängt die Versicherbarkeit dieser Risiken vorwiegend ab?

Die Versicherbarkeit von Elementarschadengefahren wie Hochwasser oder Starkregen hängt von verschiedenen Kriterien ab. Versicherungsunternehmen führen eine umfassende Risikobewertung durch, um die Wahrscheinlichkeit und das potenzielle Ausmaß von Schäden durch Elementarschadensgefahren zu bestimmen. Faktoren wie geografische Lage, Gelände- und Bodenbeschaffenheit, historische Daten zu vergangenen Schäden und meteorologische Daten werden berücksichtigt. Je besser das Risiko bewertet werden kann, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es versicherbar ist.

Um das Risiko angemessen bewerten zu können, benötigen Versicherungsunternehmen zuverlässige und umfangreiche Daten über Elementarschadensgefahren. Dies kann Informationen über lokale Niederschlagsmuster, hydrologische Daten, geografische Informationen und historische Schadendaten umfassen. Das Vorhandensein hochqualitativer Daten kann die Versicherbarkeit verbessern.

Die Versicherbarkeit von Elementarschadengefahren hängt auch davon ab, inwieweit präventive Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko und potenzielle Schäden zu minimieren. Dies umfasst beispielsweise den Bau von Schutzmaßnahmen wie Deichen oder Rückhaltebecken gegen Hochwasser oder die Verbesserung der Entwässerungssys­teme bei Starkregen.

In einigen Fällen können Versicherungsunternehmen aufgrund des hohen Schadenpotenzials oder der begrenzten Kapazität auf dem Versicherungsmarkt bei der Versicherung bestimmter Risiken zurückhaltend sein. Die Versicherbarkeit kann somit auch von der Nachfrage und den Präferenzen der Versicherungsnehmer abhängen.

Die Versicherbarkeit von Elementarschadengefahren kann nicht zuletzt auch von den regulatorischen Rahmenbedingungen abhängen. Der Staat könnte beispielsweise spezielle Versicherungspools oder Rückversicherungsprogramme einrichten, um den Versicherungsschutz für besonders gefährdete Gebiete zu erleichtern.

Am Beispiel der Elementar wird zugleich deutlich, dass sich die Versicherer aus Hochrisikobereichen wie ZÜRS 4 zurückziehen und keinen oder nur noch reduzierten Versicherungsschutz anbieten. Können Versicherer überhaupt noch eine Immobilie im hochwassergefährdeten Gebiet versichern?

Die Verfügbarkeit und Bedingungen des Versicherungsschutzes hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des spezifischen Standorts, der historischen Überschwemmungsdaten, der lokalen Infrastrukturmaßnahmen zur Risikominderung und der individuellen Risikobewertung durch den Versicherer. In einigen Fällen können Versicherer Immobilien in hochwassergefährdeten Gebieten immer noch versichern, jedoch zu höheren Prämien oder mit Einschränkungen und höheren Selbstbeteiligungen.

Ferner könnte der Staat wie gesagt etwa spezielle Versicherungspools oder -programme bereitstellen, um den Versicherungsschutz in solchen Gebieten aufrechtzuerhalten.

Darüber hinaus können präven­tive Maßnahmen zur Risikominderung wie zum Beispiel der Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen oder die Verbesserung der Entwässerungssysteme die Versicherbarkeit erhöhen.

Entstehen angesichts des klimawandelbedingt gestiegenen und schwer kalkulierbaren Risikos damit nun erhebliche Versicherungslücken?

Der Klimawandel führt zu einer Zunahme von extremen Wetterereignissen und Naturkatastrophen, die zu schweren Schäden an Immobilien, Infrastruktur und anderen Vermögenswerten führen können. Diese steigenden Risiken können tatsächlich zu Versicherungslücken beitragen.

Angesichts der steigenden Risiken ziehen sich Versicherer möglicherweise aus Gebieten mit hohem Schadenpotenzial zurück, schränken den Versicherungsschutz ein, erhöhen die Prämien, legen Versicherungsobergrenzen fest oder erhöhen die Selbstbeteiligungen. Dies kann dazu führen, dass Hausbesitzer oder Unternehmen Schwierigkeiten haben, angemessenen Versicherungsschutz zu erhalten, vor allem dann, wenn bereits mehrere Schadenereignisse eingetreten sind.

Der Klimawandel bringt neue und schwer kalkulierbare Risiken mit sich, zum Beispiel langfristige Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs, die potenziell große Teile von Küstengebieten bedrohen können. Solche Risiken können von Versicherungsunternehmen als besonders unsicher angesehen werden, was zu Schwierigkeiten bei der Festlegung von Prämien und Versicherungsbedingungen führen kann.

Wie könnten Versicherungslösungen künftig aussehen, ohne die Prämien in astronomische Größenordnungen steigen zu lassen?

Neben den bereits genannten Maßnahmen wie verbesserte Datenanalyse und Risikomodellierung, der Zusammenarbeit zwischen Versicherern und staatlichen Stellen können etwa Investitionen in präventive Maßnahmen zur Risikominderung die Schadenhäufigkeit und -kosten reduzieren. Versicherungsunternehmen könnten Anreize schaffen, um Hausbesitzer und Unternehmen dazu zu ermutigen, bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Elementarschäden wie etwa Hochwasserschutzmaßnahmen oder verbesserte Entwässerungssysteme, umzusetzen.

Parametrische Versicherungen könnten an Bedeutung gewinnen. Sie basieren auf vordefinierten Messgrößen wie zum Beispiel Niederschlagsmengen oder Windgeschwindigkeiten. Anstatt individuelle Schäden zu bewerten, wird eine vorher festgelegte Schwelle überschritten, um eine Entschädigung auszulösen. Parametrische Versicherungen können effizienter sein, da sie den administrativen Aufwand und die Unsicherheit bei der Schadenbewertung reduzieren können.

Neben traditionellen Versicherungslösungen könnten auch alternative Finanzierungsinstrumente und Risikotransfermechanismen eingesetzt werden wie etwa Katastrophenanleihen (Cat Bonds), Rückversicherungsverträge oder andere Formen der Kapitalmarktfinanzier­ung. Diese Instrumente ermöglichen es Versicherungsunternehmen, das Risiko auf Investoren zu übertragen und zusätzliche Kapazitäten für die Abdeckung von Elementarschadenrisiken bereitzustellen.

Und würde das bei einem stark hochwassergefährdeten Immobilienstandort überhaupt noch helfen?

Bei einem stark hochwassergefährdeten Immobilienstandort könnten die genannten Ansätze helfen, den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Allerdings gibt es Grenzen, insbesondere wenn das Risiko extrem hoch ist. In solchen Fällen könnten andere Maßnahmen erforderlich sein wie beispielsweise die stärkere Fokussierung auf präventive Maßnahmen und Anpassungsstrategien, um die Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu minimieren.

Versicherer sind Risikomanager. Ihre Kernaufgabe ist der Risikotransfer. Warum fällt selbst diesen Spezialisten bei Hochrisikobereichen wie der hochwassergefährdeten Immobilie das risikogerechte Pricing immer schwerer?

Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben. Hochwasserrisiken sind oft komplex und vielfältig. Es gibt verschiedene Faktoren, die das Risiko beeinflussen, wie geografische Lage, Höhe des Gebiets über dem Meeresspiegel, Nähe zu Gewässern, historische Hochwasseraufzeichnungen oder lokale Infrastruktur. Das Zusammenspiel all dieser Faktoren kann die Bewertung und das Pricing des Risikos erschweren.

Der Klimawandel führt zudem zu einer erhöhten Unsicherheit in Bezug auf zukünftige Wetterereignisse und deren Auswirkungen. Dies erschwert die Vorhersage von Hochwasserrisiken und die Berechnung von angemessenen Prämien. Darüber hinaus können begrenzte historische Daten zu Hochwasserschäden vorhanden sein, insbesondere bei seltenen oder extremen Ereignissen, was die Risikobewertung zusätzlich erschwert.

Außerdem müssen Versicherer langfristige Verpflichtungen eingehen, da Versicherungsverträge oft über mehrere Jahre laufen. Bei hochwassergefährdeten Gebieten besteht die Herausforderung darin, das langfristige Risiko und die potenziellen Schadenkosten über einen längeren Zeitraum zu bewerten. Die Unsicherheit in Bezug auf zukünftige Klimaentwicklungen und die möglichen Veränderungen in den Hochwasserrisiken erschweren eine genaue Abschätzung der langfristigen Risiken.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass sich Versicherer aufgrund der steigenden Schadenkosten und des erhöhten Risikos möglicherweise aus Hochrisikobereichen zurückziehen oder den Versicherungsschutz einschränken. Dies kann dazu führen, dass die verbleibenden Versicherer ein höheres Risiko übernehmen müssen, was wiederum das Pricing erschwert.

Und auch die regulatorischen Rahmenbedingungen können die Flexibilität der Versicherer bei der Festlegung von Prämien einschränken. In einigen Ländern gibt es Vorschriften, die die Prämienhöhe begrenzen oder Risikopools erfordern, um die Versicherbarkeit in hochrisikoreichen Gebieten aufrechtzuerhalten.

Die Herausforderungen beim risikogerechten Pricing spiegeln die Komplexität und Unsicherheit der Hochwasserrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimawandel, wider. Die Branche arbeitet kontinuierlich daran, die Bewertungsmethoden und Prämienmodelle zu verbessern, um den Veränderungen in den Risikolandschaften gerecht zu werden.

Welche weiteren Konzepte/Ideen könnten denn dabei helfen, die Grenze der Versicherbarkeit im Bereich Elementar noch weiter hinauszuschieben?

Ergänzend zu den bereits angesprochenen Konzepten und Ideen können Versicherer etwa durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie Satellitendaten, Geoinformationssystemen und Modellierungstechniken ein noch besseres Verständnis der Risiken erlangen und noch präzisere Risikobewertungen vornehmen. Dies ermöglicht eine genauere Preisgestaltung und die Identifizierung von Möglichkeiten zur Risikominderung.

Und durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz können Versicherer neue Erkenntnisse über Risikomuster gewinnen. Dies ermöglicht eine personalisierte Risikobewertung und die Entwicklung maßgeschneiderter Versicherungsprodukte.

Außerdem können Versicherer mit Technologieunternehmen zusammenarbeiten, um innovative Lösungen für die Risikobewertung und Schadenprävention zu entwickeln. Zum Beispiel könnten Sensoren und Internet-of-Things-Geräte verwendet werden, um frühzeitige Warnungen vor Naturkatastrophen zu ermöglichen und Schäden zu minimieren.

Die genannten Konzepte bieten zwar keine Garantie für eine umfassende Versicherbarkeit, insbesondere in Gebieten mit extrem hohen Risiken. Dennoch können sie dazu beitragen, die Versicherbarkeit zu erweitern und den Umgang mit Elementarschäden im Kontext des Klimawandels zu verbessern.

Könnte die Einführung einer Ver­sicherungspflicht gegen Elementarrisiken, wie sie aktuell diskutiert wird, weiterhelfen?

Die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken kann potenziell dazu beitragen, die Versicherbarkeit von Elementarschäden zu verbessern. Eine Versicherungspflicht würde sicherstellen, dass alle Immobilienbesitzer in hochrisikobehafteten Gebieten eine Versicherung gegen Elementarschäden haben. Dies würde die Gesamtdeckung erhöhen und sicherstellen, dass kein Eigentümer ungeschützt bleibt.

Durch die Beteiligung einer breiten Gruppe von Versicherungsnehmern kann zudem das Risiko besser auf viele Versicherungsunternehmen verteilt werden. Dies kann die finanzielle Belastung für einzelne Versicherer reduzieren und die Versicherbarkeit in hochrisikobehafteten Gebieten aufrechterhalten. Eine Versicherungspflicht kann auch Anreize schaffen, langfristige Risikominderungsmaßnahmen umzusetzen.

Ferner würden alle Eigentümer in einem bestimmten Gebiet gleichbehandelt werden. Dies verhindert eine selektive Risikoselektion durch Versicherungsunternehmen und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz für alle zugänglich ist.

Aber ohne Nachteile würde die Einführung einer Versicherungspflicht auch nicht ablaufen, oder?

Eine Versicherungspflicht würde indes auch Herausforderungen mit sich bringen. Einige Eigentümer könnten etwa Schwierigkeiten haben, erschwinglichen Versicherungsschutz zu finden, insbesondere wenn das Risiko extrem hoch ist. In solchen Fällen könnten staatliche Unterstützungsmaßnahmen oder Rückversicherungsprogramme erforderlich sein, um die Versicherbarkeit zu gewährleisten.

Insgesamt kann eine Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken ein Instrument sein, um die Versicherbarkeit zu verbessern und den Umgang mit den Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Allerdings werden immer auch andere Ansätze wie Risikominderung, Forschung und Innovation weiterhin eine Rolle spielen, um eine umfassende Lösung zu erreichen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 07/2023, S. 38 ff., und in unserem ePaper.

Bild: © Dr. Ulrich Keunecke, KPMG Law bzw. © Christian – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Dr. Ulrich Keunecke

Jede Lebenssituation ist individuell – Versicherungen auch?

Das Zuhause braucht besonderen Schutz. Um Erinnerungen zu wahren. Aber man muss ebenso pragmatisch denken: Eine Immobilie ist eine Wertanlage und bereits ein kleiner Schaden kann enorme finanzielle Probleme bereiten. Fakt ist: Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hauseigentümer ein Muss.

<h5>Ein Artikel von Horst-Ulrich Stolzenberg, Vorstand Vertrieb und Marketing der DOMCURA AG</h5><p>Egal, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus oder auch um gewerblich genutzte Immobilien handelt, gerade bei großen Wertanlagen ist ein adäquater Schutz essenziell. Wie findet man nun die für sich passende Versicherung? Worauf muss man achten und ist auch eine individuelle Wohngebäudeabsicherung möglich? Ob denkmalgeschützte Immobilie, Ferienhaus oder moderner Neubau des Ein- oder Zweifamilienhauses – eine innovative Versicherungslösung schützt spezifisch und passt sich bestmöglich an die Situation an.</p><h5>Individualität bei Versicherungsschutz und Garantien</h5><p>Damit der Versicherungsschutz so individuell bleibt wie die Menschen selbst und sich an das jeweilige Leben und die Wohnsituation anpassen kann, bietet die DOMCURA Garantien, die den Versicherungsschutz einzigartig machen: Eine Leistungsgarantie sichert den Kunden den Versicherungsschutz des Vorvertrages, eine Marktgarantie liefert im Schadenfall auf den versicherten Umfang die bestmöglich verfügbaren Leistungen des deutschen Versicherungsmarktes, eine Innovationsgarantie passt die Verträge automatisch an künftige Leistungsverbesserungen an und hält den Versicherungsschutz immer auf dem neuesten Stand, eine Austauschgarantie stattet die Ver- sicherungsverträge immer mit leistungsstarken Risikoträgern aus und eine Zukunftsgarantie sichert alle Gefahren ab, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Die DOMCURA-Garantien bilden das Fundament für eine langfristige und vertrauens­volle Partnerschaft.</p><h5>Beitragsberechnungen basieren auf Erfahrungen</h5><p>Die Beitragsberechnung basiert bei der DOMCURA auf der sogenannten Erfahrungstarifierung. Die Versicherungsprodukte werden auf Basis der gemachten Erfahrungen und Gegebenheiten kalkuliert und somit verzichtet das Kieler Unternehmen auf präventive Pauschalen. So erreichte DOMCURA erst kürzlich bei Finanztest das Qualitätsurteil „sehr gut“ – fast immer mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.</p><p>Mit der aktuellen Schadenentwicklung hat der Assekuradeur aus Kiel seinen Erfahrungstarif an die Markt- und Schadensituation angepasst. Dabei werden nur Risiken berücksichtigt, die für das Unternehmen und die Versicherungsnehmer Relevanz haben – der Preisvorteil bleibt also vorhanden. Die Versicherungsnehmer sind immer auf der sicheren Seite: Da der Erfahrungstarif sehr ausgewogen kalkuliert ist, ist das erklärte Ziel, immer den besten Beitrag zum jeweiligen Risikoniveau zu ermöglichen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Versicherungslösungen für alle Bereiche des Wohnens seit 1980--><h5>Versicherungslösungen für alle Bereiche des Wohnens seit 1980</h5><p>Bereits seit 1980 entwickelt DOMCURA Versicherungslösungen für alle Bereiche des Wohnens, darunter 1990 erstmals eine kombinierte Sach-, Glas- und Haftpflichtversicherung (KSH) als Schutz für Wohnungsunternehmen. Entsprechend ausgeprägt sind das Know-how und die geschäftlichen Beziehungen – sowohl zu den entsprechenden Versicherungsgesellschaften als auch zur Wohnungswirtschaft – im Segment der Gebäudeversicherung einschließlich des speziellen Bereichs der Mehrfamilienhäuser.</p><h5>Verschiedene Konzepte</h5><p>Mit der kombinierten Sach-, Glas- und Haftpflichtversicherung (KSH) bietet DOMCURA auch Versicherungskonzepte für Deutschlands große Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen. </p><p>Diese richten sich an Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen, die über mindestens 250 Wohneinheiten verfügen, und schützen Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften sowie Reihen- und Mehrfamilienhäuser mit überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung.</p><p>Die Versicherungslösung für die Wohnungswirtschaft bietet ebenfalls nachhaltige Aspekte. So lassen sich Anlagen der erneuerbaren Energien – beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen – gegen „unbenannte Gefahren“ ver-sichern. Das bedeutet, dass alle Schäden, die durch ein unvorhersehbares Ereignis entstehen, gedeckt sind. Kurzum: Es ist bei den Anlagen der erneuerbaren Energien also alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.</p><p>Mit dem Anfang 2023 grundlegend optimierten Mehrfamilienhauskonzept hat die DOMCURA ein Tarifwerk entwickelt, das insbesondere in der Leistungsstufe „Top Plus-Schutz“ einen vergleichsweise umfangreichen Versicherungsschutz bietet, der durch sechs zusätzliche Bausteine individuell erweitert werden kann und in erster Linie auf kleinere bis mittel­große Mehrfamilienhäuser privater Eigentümer ausgerichtet ist.</p><p>Hervorzuheben ist bspw. die Erhöhung der Jahreshöchstentschädigungsgrenze bei Elementarschäden auf 5 Mio. Euro sowie auch in diesem Konzept die Integration des Nachhaltigkeitsbausteins als logische Konsequenz zu den bereits nachhaltigen Versicherungen für die Wohnungswirtschaft und dem Kernprodukt Einfamilienhauskonzept. Auch denkmalgeschützte Immobilien gehören zum Versicherungsschutz.</p><h5>Flexibilität – aber wie?</h5><p>Auch wenn ein Haus fest an einem Ort steht, die Menschen und das Leben darin sind ständig in Bewegung. Entsprechend sollte auch die Absicherung flexibel sein, insbesondere wenn sie einen der schönsten Orte der Welt beschützen soll – das Zuhause. So ist es ratsam, sich einen Schutz zu suchen, der sowohl in der Leistung als auch im Preis zur eigenen Lebenssituation passt. Komplette Individualität ist schwer möglich, aber die Mischung aus verschiedenen Tarifausprägungen, hinzubuchbaren Bausteinen sowie passenden Garantien bietet eine optimale Lösung, das Produkt zu finden, das nämlich nahezu maßgeschneidert ist.</p><p>Kommen dann noch jahre­lange Erfahrung und Expertise hinzu, kann eigentlich nichts mehr schiefgehen: Eine Top-Versicherung kann den Schaden zwar nicht verhindern, doch dafür sorgen, dass Ihre Kunden sich schnell wieder auf die schönen Dinge des Lebens konzentrieren können.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 07/2023, S. 34f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Jadon Bester/peopleimages.com – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AC22C814-6553-4570-8430-3268C0586794"></div>

 
Ein Artikel von
Horst-Ulrich Stolzenberg

Marine Assekuranz und Fram schließen sich zusammen

Die Transportversicherungsmakler Marine Assekuranz und Fram bündeln ihre Kräfte unter dem Dach der Marine Alliance. Die Marine Alliance wurde erste letztes Jahr gegründet. Sie soll durch Aufnahme weiterer Versicherungsmakler noch weiter ausgebaut werden.

<p>Die Transportversicherungsmakler Marine Assekuranz aus Hamburg und Fram Insurance Brokers AS (Fram) aus Norwegen werden unter dem Dach der „Marine Alliance“ Partner. Die Versicherungsmakler versichern bereits seit Jahrzehnten Schiffe und Transporte weltweit.</p><h5>Marine Alliance bündelt Kaufkraft der Partner</h5><p>Die Marine Alliance wurde im vergangenen Jahr von Söderberg & Partners, einem Stockholmer Familienunternehmen, das Mehrheitsgesellschafter von Fram ist, gegründet. Sie wird spezielles Branchen-Know-how anbieten, Marketingdienstleistungen für beide Partner erbringen und deren Kaufkraft bündeln. Für Kunden aus der Schifffahrts- und Transportbranche gibt es durch den Zusammenschluss eine breitere Produktpalette, enge Beratung und ein weltweites Netzwerk. </p><h5>Seeversicherungsmakler will mitgestalten</h5><p>In den vergangenen Jahren habe es auf Reederseite eine starke Konsolidierung gegeben, sagt Thomas Hackmann, Geschäftsführer der Marine Assekuranz. „Als erfahrene Seeversicherungsmakler wollen wir diesen Weg nun mitgestalten, indem wir unsere Kompetenzen bündeln und so den Reedern ein umfassenderes Leistungspaket anbieten.“ Laut Hackmann erreichen sie damit eine noch nie dagewesene Größe in ihrem internationalen Nischenmarkt und sichern sich gleichzeitig ihre Unabhängigkeit als mittelständische Unternehmen. „Wir wollen gemeinsam Geschäfte machen, um sie zu halten“, ergänzt Hackmann. Und: „Als Makler wollen wir mit unserem Plattform-Ansatz die globalen Aktivitäten der Branche widerspiegeln.“</p><h5>Mehrere neue Gesellschafter für die Marine Alliance</h5><p>Das 15-köpfige Team der Marine Assekuranz sitzt in Hamburg. Mehrheitsgesellschafter ist Martens & Prahl. Auch zukünftig werden Marine Assekuranz und Fram als eigenständige mittelständische Unternehmen geführt. Die zwei Geschäftsführer von Marine Assekuranz, Thomas Hackmann und Michael Hogger, bleiben in ihrer Funktion an Bord. Zudem werden beide Unternehmer sowie Martens & Prahl Versicherungskontor GmbH & Co. KG Gesellschafter der Marine Alliance. Die Marine Alliance soll in Zukunft durch die Aufnahme weiterer Versicherungsmakler ausgebaut werden. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Sunday Stock – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F2370D26-A681-47CA-AADE-A4437B69B1EB"></div>

 

GDV: Versicherer haben bisher 6,7 Mrd. Euro für Ahrtalflut gezahlt

Zwei Jahre nach der Ahrtalflut hat die Versicherungswirtschaft 6,7 Mrd. Euro an betroffene Hausbesitzer ausgezahlt. Das Interesse an Elementarschadenversicherungen geht allerdings wieder zurück. Die Zurich warnt derweil vor einer „Flutdemenz“.

Vor zwei Jahren hat Sturmtief Bernd vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Schäden von etwa 8,4 Mrd. Euro verursacht. Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) geht man nun davon aus, dass alle betroffenen Hausbesitzer Geld von ihrem Versicherer erhalten haben – auch wenn in manchen Fällen noch nicht der Gesamtbetrag ausgezahlt wurde. „Wenn noch nicht der komplette Betrag geflossen ist, liegt das in der Regel an Materialengpässen oder fehlenden Handwerkerkapazitäten“, erklärt Jörg Asmussen, GDV- Hauptgeschäftsführer. In den meisten Fällen haben die Versicherer die Schadenregulierung „schnell, effektiv und zur Zufriedenheit der Kunden“ gelöst.

Bisher haben die Versicherungsunternehmen 6,7 Mrd. Euro der 8,4 Mrd. Euro Gesamtsumme für die Sachversicherung ausgezahlt. „Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass jede und jeder Betroffene möglichst rasch die komplette Versicherungsleistung bekommt. Aber die Schadenregulierung kann eben nur so schnell sein wie der Wiederaufbau“, so Asmussen.

Wiederaufbau nach Flutkatastrophe noch nicht abgeschlossen

Der Wiederaufbau sei derzeit noch in vollem Gange. Insgesamt beziffert der GDV die Zahl der versicherten Schäden in der Flutregion auf 166.000. Diese Zahl wurde korrigiert, nachdem zeitweise eine weit höhere Zahl berichtet wurde – es stellte sich jedoch heraus, dass diese viele nicht versicherte Schäden enthielt.

In Nordrhein-Westfalen, das am schwersten vom Hochwasser betroffen war, sind laut dem GDV bislang 4,2 Mrd. Euro für die 124.000 versicherten Schäden geflossen. In Rheinland-Pfalz sind über 2,1 Mrd. Euro für rund 20.000 ausgezahlt worden. Für versicherte Schäden in anderen Bundesländern, vor allem Bayern und Sachsen, haben die Versicherer bisher 500 Mio. Euro gezahlt.

Nur knapp über Hälfte der deutschen Haushalte besitzt Elementarschutz

Das Interesse an Elementarschadenversicherungen – mit der sich Schäden durch Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmungen absichern lassen – habe allerdings nach einem deutlichen Anstieg nach der Flutkatastrophe inzwischen wieder stark nachgelassen. „Mit diesem existenziell wichtigen Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung sind immer noch lediglich 52 Prozent der Häuser in Deutschland abgesichert“, sagt Asmussen. In Rheinland-Pfalz, einem der Epizentren des Sturmtiefs, sind sogar nur 46% der Hausbesitzer mit einem Elementarschutz ausgestattet. In Nordrhein-Westfalen sind es immerhin 56%.

Zurich-Vorstand: Bernd war nicht „Worst-Case-Szenario“

Horst Nussbaumer, Vorstandsmitglied der Zurich Gruppe Deutschland verantwortlich für den Schadenbereich, warnt davor, die Ereignisse von vor zwei Jahren vorschnell in Vergessenheit geraten zu lassen. „Auch wenn zwei Jahre nach dem Extremwetterereignis die Spuren der Katastrophe noch fast überall sicht- und spürbar sind, ist es schön zu sehen, dass Narben in der Region sukzessive verschwinden. Gleichzeitig besteht aber auch die Gefahr der ‚Flutdemenz‘, wobei Extremwetterereignisse wie diese erneut schnell in Vergessenheit zu geraten drohen“, so Nussbaumer.

Bernd sei keinesfalls ein „Worst-Case-Szenario“ gewesen, warnt Nussbaumer – so habe es in der Vergangenheit, beispielsweise im Jahr 1910, sogar höhere Pegelstände im Ahrtal gegeben. Jedoch haben Extremwetterereignisse wie „Bernd“ durch die andere Verdichtung und Bebauung ganz andere Konsequenzen als in der Vergangenheit. Nussbaumer wirbt daher für stärkere Anstrengungen zur Prävention und Bewusstseinsentwicklung in der Bevölkerung.

GDV warnt vor Verdoppelung der Wohngebäude-Prämien

Der GDV forderte bereits im Februar ein Verbot von Neubauten in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten (AssCompact berichtete) und die Nachrüstung von bereits bestehenden Gebäuden gegen Naturereignisse. Sollte in der Richtung nichts passieren, müsste damit gerechnet werden, dass sich allein infolge der Klimaschäden die Prämien für Wohngebäudeversicherungen in den nächsten zehn Jahren verdoppeln werden, so der Branchenverband.(js)

Bild: © Christian – stock.adobe.com

GDV: Ohne Klimafolgenanpassung wird sich Prämie verdoppeln | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft

Versicherungspflicht bei Elementar: Studie widerspricht GDV | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft

 

Hinweisgeberschutzgesetz für Beratung nutzen

Ab jetzt müssen größere Unternehmen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen, kleinere bis zum Jahresende. Welche Möglichkeiten bietet dies Versicherungsmaklern? Nachgefragt bei Matthias Haamann, Underwriter Special Risks bei Hiscox Deutschland.

Interview mit Matthias Haamann, Underwriter Special Risks bei Hiscox Deutschland
Herr Haamann, das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz musste im Gesetzgebungsverfahren eine Extra-Runde drehen. Der Bundesrat ist dem Regierungsentwurf nicht gefolgt und es kam zu Änderungen. Hat sich aus Ihrer Sicht noch einmal viel geändert?

Nein, denn der Vermittlungsausschuss hat nur wenige Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgenommen. Unternehmen sind nun nicht mehr dazu verpflichtet, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen. Es wird diesen lediglich vorgegeben, dass auch anonym eingehende Meldungen bearbeitet werden sollten. Weitere wesentliche Anpassungen sind die Beschränkung auf den beruflichen Kontext sowie die Reduzierung des maximal angedrohten Bußgelds von 100.000 auf 50.000 Euro.

Welche Unternehmen müssen nun im Rahmen des neuen Gesetzes handeln?

Unternehmen und Organisationen ab 50 Mitarbeitenden sind von dem Gesetz betroffen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht das Hinweisgeberschutzgesetz eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023 vor, aber Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes bereits seit 02.07.2023 erfüllen, also sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes. Der Gesetzgeber hat den Kreis der sogenannten Beschäftigungsgeber sehr weit gefasst, weshalb das Hinweisgeberschutzgesetz nicht nur Unternehmen betrifft, sondern beispielsweise auch Vereine, Behörden, eingetragene Genossenschaften und Stiftungen.

Sie bieten eine Compliance-Versicherung an, die die Umsetzung der Gesetzesvorgaben adressiert. Wie sieht das Produkt aus?

Das Produkt ist eine Art Assistance-Versicherung. Wir nehmen dem Kunden die Ermittlungen beim Eingang eines Hinweises ab. Wird die Deckung ausgelöst, wird unser exklusiver Dienstleister Control Risks aktiv, der die Ermittlungen durchführt. Also Befragungen, Überprüfen von Gesprächsverläufen, Nachvollziehen von Geldflüssen – was auch immer erforderlich ist. Der Service geht vom Krisenmanagement über Forensik bis hin zu Interviews. Unternehmen verfügen in der Regel nicht über die notwendigen internen Ressourcen, um solche Ermittlungen durchzuführen.

Im Rahmen unserer Compliance-Versicherung erhält das Unternehmen am Ende der Untersuchungen einen Bericht mit entsprechenden Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen. Was es daraus macht, muss es selbst entscheiden. Wir zahlen die Kosten des Dienstleisters für bis zu 60 Kalendertage. Die Leistung ist nicht nur auf den Fall von Whistleblowern festgelegt, sondern sie greift beispielsweise auch, wenn die Geschäftsleitung selbst Verfehlungen feststellt oder einen Korruptionsverdacht hat, etwa weil Medien darüber berichten.

Können Sie uns zwei konkrete Schadenbeispiele nennen, bei denen der Schutz zum Tragen kommt?

Zum Beispiel wenn unser Kunde einen Hinweis erhält, dass ein Mitarbeiter Bestechungsgelder eines Geschäftspartners annimmt, um diesen bei der Ausschreibung zu bevorzugen. Ein weiteres Beispiel ist der Bericht eines Investigativjournalisten, dass Geschäftsgelder von einem Geschäftsführer unterschlagen werden, der sich Gelder vom Firmenkonto auf sein Privatkonto transferiert haben soll. Wie erwähnt greift die Versicherung somit auch bei Verdacht, Behauptung und unmittelbarer Gefahr.

Es gibt auch Unterstützung bei der Implementierung mithilfe eines LegalTechs. Wie sieht das aus?

Wir haben eine Partnerschaft mit LegalTegrity. Das Unternehmen stellt unseren Kunden ein sicheres Meldesystem zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine Serviceleistung, die optional zur Versicherung dazugekauft werden kann.

Erwarten Sie, dass dies ein Verkaufsschlager wird? Und sind Versicherungsmakler für dieses Thema sensibilisiert?

Wir verzeichnen jetzt schon ein großes Interesse seitens der Makler und Vermittler. Für Makler ist das Produkt jetzt schon ein Türöffner, um auf neue Risiken hinzuweisen und mit Versicherungsnehmern ins Gespräch zu kommen. Dieses Produkt stellt unsere Innovationskraft bei Hiscox unter Beweis: Wir bieten weltweit das einzige Produkt mit den entsprechenden Auslösern und Dienstleistungen an und sehen es als einen echten Problemlöser, da viele Unternehmen nicht über die entsprechenden internen Ressourcen und das notwendige Know-how verfügen. Dementsprechend gibt es hier ein großes Absatzpotenzial. Neue Produkte sind jedoch immer erklärungsbedürftig, weshalb wir die Versicherungsmakler aktuell über Webinare und Schulungen intensiv über das Produkt informieren.

Bild: © Hiscox

 
Ein Interview mit
Matthias Haamann

Grüne Energieerzeugung: Diese Risiken sollten Makler kennen

Immer mehr Unternehmen wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und denken darüber nach, selbst grüne Energie zu erzeugen. Doch dabei können auch Risiken entstehen, die Versicherungsmakler auf dem Schirm haben sollten.

Ein Artikel von Alexander Lubbadeh, Operations Engineering Manager bei FM Global

Unternehmen sind heutzu­tage einerseits durch verschiedene Vorgaben und durch hohe Energiepreise verpflichtet, energieeffizienter zu wirtschaften. Andererseits sehen sich Organisationen auch zunehmend selbst in der Verantwortung, zum Klimaschutz beizutragen. Angefangen bei Einsparungen in diversen Bereichen stehen ihnen dafür zudem etliche Maßnahmen zur Verfügung. Vor allem seitdem die Strompreise stark gestiegen sind, wird die eigene Energieerzeugung immer attraktiver. Allerdings sollten Unternehmensverantwortliche mögliche neue Risiken für ihre Grundstücke und Gebäude kennen. Eine wichtige Rolle kommt dabei auch der Versicherungswirtschaft zu, die ihre Kunden nicht nur mit adäquatem Versicherungsschutz, sondern auch bei präventiven Maßnahmen zur Schadenreduktion und Steigerung ihrer Resilienz unterstützen kann. Eine bedeutende Gefährdung im Bereich der erneuerbaren Energieerzeugung sind beispielsweise Brände, die durch defekte Solarpanels oder Batterien entstehen können.

Brandgefahr durch Kurzschluss: Solaranlagen

Fotovoltaikanlagen bergen als elektrische Bauteile das Risiko für Brände, die aus Kurzschlüssen entstehen können. Daraus resultierend können sich die Rückseiten der Paneele, die meistens aus Kunststoffen bestehen, entzünden und beispielsweise Dachkonstruktionen in Brand setzen.

Um die potenziellen Risiken zu mindern, sollten Unternehmen darauf achten, nur Solarmodule zu installieren, die bewährten elektrischen Leistungs- und Zuverlässigkeitsstandards entsprechen. Offizielle Zertifizierungen reduzieren das Risiko von Kurzschlüssen etwa infolge schlechter Verarbeitungsqualität. Die Module sollten darüber hinaus von einem unabhängigen Prüflabor wie FM Approvals zertifiziert sein. Damit wird gewährleistet, dass sie die Leistung gemäß ihrer technischen Anforderung erbringen. Für den Fall, dass es zu einem Brand an einem Gebäude mit einer Solarinstallation kommt, sollten sich die Module durch einen sogenannten Feuerwehrschalter von der restlichen elektrischen Installation trennen lassen.

Weitere Risiken für Solaranlagen bestehen durch Hagel oder starke Winde, die die Module beschädigen können, was eventuell zu herabfallenden Teilen und weiteren Schäden führen kann. Zunächst sollte also die Exposition eines Standortes für Starkwind und Hagel geprüft werden. Eventuell müssen anschließend bauliche Veränderungen an der Befestigung durchgeführt werden. Zudem sollten die Betreiber regelmäßig prüfen, ob die Befestigungskonstruktion noch intakt ist.

Herabfallende Teile von Windturbinen

Je nach Leistungsklasse können Windturbinen beachtliche Ausmaße annehmen. Vor allem mit zunehmender Höhe steigt die Gefahr, dass bei einer Beschädigung umstehende Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Beschädigungen der Anlagen können dabei durch verschiedene Umweltein­flüsse entstehen. Zunächst wären Bodenbewegungen durch Erosion oder Erdbeben zu nennen. Die Gefährdungslage für die Ereignisse sollte individuell für den Standort geprüft werden.

Weiterhin können starke Winde oder Hagel einzelne Rotorblätter beschädigen, was wiederum zu herabfallenden Teilen und somit zur Gefährdung umliegender Bereiche führen kann. Windkraftanlagen bergen zudem auch ein Brandrisiko. Innerhalb der Kanzel kann es beispielsweise zu Überhitzungen an Bauteilen kommen, und hoch aufragende Türme von Windkraftanlagen sind besonders exponiert für Blitzeinschläge. Bei der Standortwahl für Windkraftanlagen muss also immer auch die Umgebung berücksichtigt werden und ein möglichst risikoarmer Standort auf dem Gelände gewählt werden. Auch kleinere Windkraftanlagen, die Unternehmen zur Eigenversorgung installieren, bergen vergleichbare Risiken. Diese lassen sich minimieren, indem Betreiber beispielsweise Konstruktionen berücksichtigen, die keine wetterbedingten Schäden zulassen – vor allem in Anbetracht der auch in Deutschland zunehmenden Extremwetterereignisse. Auch im Falle von Windkraftanlagen sind regel­mäßige Überprüfungen und Wartungen sinnvoll.

Thermisches Durchgehen von Lithium-Ionen-Batterien

Neben der direkten Netzeinspeisung von selbst erzeugtem Strom steht auch immer mehr die Optimierung des Eigenverbrauchs im Fokus. Durch die volatile Ausgangsleistung von Windkraft- und Solaranlagen sind dafür allerdings Speicher notwendig, die in der Regel mit Lithium-Ionen-Batterien realisiert werden.

Diese bergen allerdings das Risiko des thermischen Durchgehens, einer Kettenreaktion, die zu Bränden und Explosionen führen kann. Ausgelöst wird diese Reak­tion durch Hitze, beispielsweise durch Überladen einzelner Zellen, externe Wärmequellen oder andere Faktoren. Dadurch kann die Batterie destabilisiert werden und selbst überdimensional viel Hitze erzeugen. Gelingt es nicht, diese Wärme abzuführen, können benachbarte Zellen ebenfalls durchgehen und es kommt zu einer Kettenreaktion. Diese wiederum kann heftige Brände, den Austritt giftiger Substanzen und sogar Explosionen zur Folge haben.

Zu den präventiven Maßnahmen gegen das thermische Durchgehen gehören effiziente, regelmäßig gewartete Kühlsysteme und robuste Einhausungen der Batterien. Außerdem sollte bei ihrer Aufstellung darauf geachtet werden, dass eine unkontrollierte Kettenreaktion erschwert wird – beispielsweise durch ausreichend große Sicherheitsabstände. Für den Fall, dass es trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen zu einem Brand von Batteriespeichern kommt, sollten diese möglichst isoliert von umliegenden Infrastrukturen untergebracht sein, um Folgeschäden zu verhindern oder zumindest einzudämmen.

Fazit: Standorte genau analysieren

Berater, die ihren Kunden einen möglichst umfassenden Schutz für deren Betriebe anbieten möchten, sollten die Standorte genau auf mögliche Risiken analysieren, die heutzutage auch neue potenzielle Gefahren durch die Erzeugung erneuerbarer Energien beinhalten. Nur wenn auch diese Aspekte berücksichtigt werden, kann der langfristige resiliente Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf Werksgeländen erfolgreich umgesetzt werden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2023, S. 34 f., und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Alex Lubbadeh

Sturmtief Lambert verursacht vor allem kleine Schäden

Für Donnerstagabend, den 23.06.2023, waren vielerorts Unwetter in Deutschland gemeldet. Doch zumindest die Schadenmeldungen scheinen hauptsächlich kleineren Ausmaßes zu sein, meldet die R+V Versicherung.

Glimpflicher als befürchtet: Das Sturmtief Lambert sorgte in Deutschland am Donnerstag, 23.06.2023, für eine gefährliche Wetterlage mit Sturm, Hagel und Überschwemmungen. Am Freitagnachmittag veröffentlichte die R+V Versicherung eine erste Auswertung der Schäden. Mehrheitlich traten demnach wohl kleinere Schäden auf, die sich nach ersten Schätzungen auf etwa 25 Mio. Euro belaufen würden.

Regionale Schäden durch Tief Lambert

Die Unwetter in der Nacht auf Freitag hätten laut R+V vor allem regional Schäden angerichtet. „Bisher haben Kundinnen und Kunden aus dem südlichen Niedersachsen, Nordhessen und Teilen von Nordrhein-Westfalen Schäden gemeldet“, berichtet Claudia Held, Schaden-Chefin bei der R+V. Am Freitagnachmittag hieß es, dass sich die Betroffenen im Minutentakt melden würden, vor allem wegen kleiner Schäden an Häusern und Fahrzeugen.

Dabei hätten die Schäden regional ganz unterschiedliche Ursachen. Mal Überschwemmungen, mal Hagel und mal Sturm. „Nach unserer Erfahrung mit derartigen Unwettern schätzen wir, dass sich die Schadensumme auf rund 25 Mio. Euro belaufen wird“, sagt Held.

Im Vorfeld hatte der Deutsche Wetterdienst umfassend vor Unwettern gewarnt. Darin sieht Held einen wichtigen Service für die Bevölkerung: „Er hilft, das Schlimmste zu verhindern, und kann sogar Menschenleben retten. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen die Warnungen ernst und treffen entsprechend Vorsorge.“ (mki)

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„Wir stehen für ein positives Erlebnis bei unseren Maklern“

Der Einstieg des BGV Badische Versicherungen in die Gewerbeversicherung und die Intensivierung des Maklervertriebs sind geglückt. Nun geht es dem Versicherer darum, diesen Kurs beizubehalten. 2024 soll es dann weitere Produktneuerungen geben.

Ein Interview mit Stefan Hedrich, Leiter Maklervertrieb des BGV Badische Versicherungen
Herr Hedrich, der BGV feiert den 100. Geburtstag. Die Zusammenarbeit mit Maklern verstärken Sie erst seit jüngerer Zeit. Wofür steht der BGV im Maklervertrieb?

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Maklervertriebs sind mächtig stolz, zu unserem 100. Geburtstag und der Erfolgsgeschichte unseres BGV einen mittlerweile beträchtlichen Anteil beizusteuern. Die Zusammenarbeit mit Maklern startete 2008 mit vier Maklerbetreuern und basierte auf dem bestehenden Produktportfolio mit Schwerpunkt Kfz.

Heute steht der Maklervertrieb des BGV mit 25 Kollegen und Kolleginnen als etablierter Partner sowohl den mittelständischen Maklern als auch allen Intermediären wie Maklergenossenschaften oder Pools zur Seite. Wir stehen für ein positives Erlebnis bei unseren Maklern, das beinhaltet schnelle und zuverlässige Erreichbarkeit, schnelle abschließende Entscheidungen und eine inhaltsstarke, flexible Produktwelt.

Relativ neu sind auch die Angebote in der Gewerbeversicherung. Wie ist der Einstieg verlaufen?

Aus meiner Sicht sensationell. Wir haben unser gesamtes Produktportfolio Gewerbe überarbeitet und außergewöhnliche Ergebnisse erzielt. Dies schlägt sich in einer fast dreistelligen Steigerung des Neugeschäftes nieder und wird durch unabhängige Ratings bis hin zum Deutschen Versicherungs-Award untermauert.

Unser Bekanntheitsgrad – als regional verwurzeltes Unternehmen – steigt bundesweit, wie die Eindeckungen aus dem gesamten Bundesgebiet beweisen. Hierbei unterstützt uns die Zusammenarbeit mit renommierten Multiplikatoren wie beispielsweise der VEMA mit ausgeklügelten Klauselbögen.

Und wo wollen Sie hin?

Wir wollen eine feste Größe als bundesweiter Player in der Absicherung von Gewerberisiken werden. Der BGV hat als Versicherer mit kommunalen Wurzeln ein hohes Maß an Sicherheit.

Diese Grundlage, gepaart mit Innovationskraft, Sachverstand und Flexibilität ermöglicht uns, den Wachstumskurs auch unter Ertragsgesichtspunkten weiter zu beschleunigen.

Neben Produkten ist in der Zusammenarbeit mit Maklern der Service eines Versicherers entscheidend. Kann der BGV hier auch im Konzert der großen Wettbewerber bestehen?

Das klingt jetzt fast vermessen, aber in puncto Service setzen wir die Maßstäbe. Unser Makler Service Center hat eine exzellente Erreichbarkeit und vor allem hervorragend ausgebildete und motivierte Mitarbeiter, die schnelle und fallabschließende Entscheidungen treffen.

Im Außendienst werden unsere Vertriebspartner durch erfahrene und mit hohem Kompetenzrahmen versehene Maklerbetreuer und Underwriter unterstützt.

Planen Sie für das zweite Halbjahr weitere Neuerungen?

Wir arbeiten derzeit an einer komplett neuen Produktgeneration in den Privatsparten – kein Facelift, sondern absolute Neuentwicklungen. Die Umsetzung erfolgt dann ab 2024.

Unsere Priorität für das zweite Halbjahr ist, klar auf Kurs zu bleiben und die beschriebenen Zielsetzungen langfristig und nachhaltig zu erreichen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 06/2023, S. 30, und in unserem ePaper.

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Ein Interview mit
Stefan Hedrich

Alte Leipziger integriert Diebstahlschutz für Wärmepumpen

Diebe haben es immer öfter auf Wärmepumpen abgesehen. Darauf reagiert nun auch die Alte Leipziger und erweitert den Versicherungsschutz von Wärmepumpen, aber auch von fest installierten Balkon-Solaranlagen im Bereich Privatschutz.

Der vermehrte Einbau von Wärmepumpen ruft auch Diebe auf den Plan. Immer häufiger wird von Diebstählen berichtet, was für ein böses Erwachen bei den Besitzern sorgt. Derartige Anlagen sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen. Auf diese Entwicklung reagiert nun die Alte Leipziger Versicherung und erweitert den Versicherungsschutz von Wärmepumpen sowie fest installierten Solaranlagen auf Balkon oder Terrasse im Bereich Privatschutz.

Demnach sind in der „Tarifvariante comfort“ der Gebäude- und Immobilienschutzversicherung Wärmepumpen ab 01.07.2023 bis 30.000 Euro gegen Diebstahl versichert. Ebenfalls ab Juli sind Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung bis 2.500 Euro gegen Diebstähle abgesichert (Comfort-Schutz).

Der Versicherer betont, dass der Versicherungsschutz bereits heute für Wärmepumpen und Balkon-Solaranlagen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren einschließt. Weil das im Wortlaut bisher nicht klar herausgestellt ist, macht die Alte Leipziger diesen Sachverhalt nun in den Versicherungsbedingungen deutlich. Zudem profitieren nicht nur Neukunden von den Verbesserungen, sondern dank Innovationsklausel auch Bestandskunden. (bh)

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Naturgefahrenbilanz 2022: Wo Versicherer am meisten zahlten

Die deutschen Versicherer haben im vergangenen Jahr rund 4 Mrd. Euro für Unwetterschäden geleistet. Damit war 2022 für die Branche ein unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr. Die höchsten Schäden gab es in NRW und Bayern. Am häufigsten betroffen war der Norden.

Die deutschen Versicherer haben 2022 deutlich weniger für versicherte Unwetterschäden geleistet als im Jahr zuvor. Rund 4 Mrd. Euro (versicherte) Schäden wurden im letzten Jahr durch Sturm, Hagel, Blitz und weitere Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmungen verursacht. Das geht aus der regionalen Naturgefahrenbilanz hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) veröffentlicht hat.

Damit war das Jahr 2022 für die deutsche Versicherungswirtschaft ein unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr „Im Vergleich 2021 mit der Flutkatastrophe im Ahrtal und Nordrhein-Westfalen haben wir im letzten Jahr nur etwa ein Drittel der Schadensumme verzeichnet“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Insgesamt entfielen auf die Sachversicherer, beispielsweise in der Wohngebäude- und Hausratversicherung, Schäden in Höhe von 3,1 Mrd. Euro. Die restlichen 900 Mio. Euro leisteten die Kfz-Versicherer.

Im Norden die meisten Schadenmeldungen, in NRW die teuersten Schäden

Die häufigsten Schadenmeldungen kamen aus dem Norden. Demnach meldeten Versicherungsnehmer in Niedersachsen 66,8 Sturm- oder Hagelschäden pro 1.000 Verträgen in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. An zweiter Stelle folgt Hamburg mit 57,9 Meldungen pro 1.000 Verträgen, dann Schleswig-Holstein mit 55,1 und Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5.

Betrachtet man allerdings, in welchen Bundesländern die Versicherer am meisten ausgezahlt haben, ergibt sich ein anderes Bild: Hier liegt Nordrhein-Westfalen vorne, mit einer Schadensumme in Höhe von 793 Mio. Euro, gefolgt von Bayern (696 Mio. Euro), Niedersachsen (539 Mio. Euro) und Rheinland-Pfalz (481 Mio. Euro). Die GDV-Naturgefahrenbilanz erfasst versicherte Schäden an Häusern und Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Kraftfahrzeugen.

Winterstürme Ylenia, Zeynep und Antonia als Kostentreiber

Am teuersten waren dabei die Orkane Ylenia, Zeynep und Antonia im Februar. Die Schäden, die die Sturmserie verursachte, schlugen mit insgesamt 1,4 Mrd. Euro zu Buche – damit liegt sie laut GDV auf Platz drei der schwersten Winterstürme seit dem Jahr 2002. Davon entfielen 1,25 Mrd. Euro auf Schäden an Häusern, Hausrat und Betrieben. 125 Mio. Euro zahlten die Kraftfahrtversicherer.

Prävention statt Pflichtversicherung

Der Verband nutzte die Gelegenheit, seine Position zur Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu bekräftigen. Eine Versicherungspflicht lehnt der GDV nämlich grundsätzlich ab. Stattdessen setzt der Verband auf ein holistisches Konzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung (AssCompact berichtete: Elementarschaden: GDV bevorzugt Gesamtkonzept statt Pflicht). Zudem möchte der GDV grundsätzlich keine Neubauten mehr in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten sehen (AssCompact berichtete: GDV: Keine Neubauten mehr in Überschwemmungsgebieten). (js)

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