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24. Mai 2023
EU-Kommission präsentiert Maßnahmen für Kleinanlegerschutz

EU-Kommission präsentiert Maßnahmen für Kleinanlegerschutz

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Kleinanlegerschutzes präsentiert. Demnach werden Anreize für reine Verkäufe ohne Beratung künftig verboten. Und in der provisionsbasierten Beratung sollen regelmäßige und detaillierte Kostenausweise verpflichtend werden.

„Die Anlegerinnen und Anleger in Europa misstrauen mehrheitlich den Finanzdienstleistern.“ So beginnt Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ die Pressekonferenz anlässlich der Veröffentlichung der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Kleinanlegerschutzes in der Europäischen Union (EU). Und damit war die Richtung der weiteren Erläuterungen klar: Ins Zentrum der politischen Entscheidungen in der EU-Kommission rund um das Thema Kleinanleger rückt unmissverständlich der Verbraucher und der Schutz seiner Interessen.

Denn das erklärte Ziel der EU-Kommission ist, Kleinanleger in die Lage zu versetzen, Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen, und dabei sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden und angemessen geschützt sind. Auf diese Weise wolle die EU-Kommission das Vertrauen von Kleinanlegern in den Kapitalmarkt stärken, sodass sie sicher investieren und die Vorteile der Kapitalmarktunion der EU ausschöpfen können.

Anreize für reine Verkäufe werden verboten

Lange Zeit innerhalb der Finanz- und Versicherungsbranche – und besonders wiederum in der Vermittlerbranche – heiß debattiert war ein Verbot von Provisionen bei der Anlageberatung (AssCompact berichtete). Doch wie bereits seit ein paar Wochen bekannt soll ein generelles Verbot nun laut Maßnahmenpaket der EU-Kommission nicht kommen. Potenzielle Interessenkonflikte beim Vertrieb von Anlageprodukten sollen dennoch angegangen werden. So sollen Anreize für reine Verkäufe (das heißt ohne Beratung) verboten werden.

Aber auch in Bereichen, in denen Anreize weiterhin zulässig sind, sollen nach dem Willen der EU-Kommission strengere Schutzvorkehrungen eingeführt werden. Außerdem möchte die EU-Kommission künftig gewährleistet sehen, dass Anleger nicht nur mindestens einmal jährlich einen klaren Überblick über die Anlageentwicklung ihres Portfolios, sondern auch einen detaillierten Kostenausweis erhalten. Darüber hinaus fordert die EU-Kommission mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Kosten. Dazu müsse künftig ein Standardformat und eine einheitliche Terminologie verwendet werden. Dies solle gewährleisten, dass Anlageprodukte den Kleinanlegern ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

Schutz vor irreführender Werbung wird ausgebaut

Generell sieht die EU-Kommission Handlungsbedarf bei der Art und Weise, wie Kleinanleger Informationen über Finanzprodukte und -dienstleistungen erhalten. Daher fordert die EU-Kommission, dass Anleger künftig aussagekräftigere und standardisierte Informationen erhalten, indem die Offenlegungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die wachsende Präferenz der Anleger für nachhaltige Investitionen angepasst werden.

Daneben will die EU-Kommission Kleinanleger vor irreführenden Marketingpraktiken besser schützen. Dazu soll künftig sichergestellt sein, dass Finanzberater in vollem Umfang für die Nutzung (und den Missbrauch) ihrer Marketing-Mitteilungen verantwortlich sind, auch wenn diese über soziale Medien oder über Prominente oder andere Dritte, die dafür eine Vergütung oder Anreize erhalten, verbreitet werden.

Der Kommissionsentwurf wird nun in der Folgezeit zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament sowie dem Ministerrat abgestimmt (sog. Trilog).

Das gesamte Maßnahmenpaket kann hier auf der Website der EU-Kommission in einer Zusammenfassung nachgelesen werden. (as)

Bild: © Irina Ivanova – stock.adobe.com