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18. Juli 2014
Allianz setzt auf flexible Pflegevorsorge

Allianz setzt auf flexible Pflegevorsorge

Mit zunehmender Lebenszeit steigt in Zukunft auch das Risiko, auf Pflege angewiesen zu sein. Um diesem Trend Rechnung zu tragen, führt die Allianz Lebensversicherungs-AG zum Juli 2014 mit der Allianz PflegePolice Flexi eine Pflegeversicherung mit individuellem Versicherungsschutz und flexiblem Beitrag ein.

Das neue Tarifangebot der Allianz setzt beim Versicherungsschutz auf Flexibilität. Statt fester Leistungsstaffeln ist in den Pflegestufen I und II eine freie Wahl zwischen 10 und 100% der Pflegerente, die in Pflegestufe III geleistet werden, möglich. Besonderen Schutz bietet der neue Vorsorgetarif bei einer Demenzerkrankung. Für jede Pflegestufe gibt es einen eigenen Demenzauslöser. Bereits bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz (sogenannte Pflegestufe 0) wird eine Leistung fällig – unabhängig davon, ob der Versicherte zuhause von der Familie oder stationär in einem Heim versorgt wird.

Zu den Leistungen der neuen Allianz PflegePolice Flexi gehört zudem ein integrierter Schutz für Hinterbliebene: Stirbt der Versicherte, ohne vorher pflegebedürftig geworden zu sein, bekommen die Begünstigten eine Todesfallleistung aus den bereits gezahlten Beiträgen – maximiert bis zur Höhe der jährlichen Pflegerente. Neben laufenden Beiträgen ist auch eine abgekürzte Beitragsdauer – beispielsweise eine Ausfinanzierung der Vorsorge bis zum 65. Lebensjahr – möglich. Ebenso können Zuzahlungen in unterschiedlicher Höhe eingebracht werden.

Garantierte Beiträge

Bei der PflegePolice Flexi sind der Beitrag und die Garantierente ein für alle Mal festgelegt, sie können nicht mehr angepasst werden. Zudem erhöhen Überschüsse die garantierte Pflegerente.

Vielfältige Gestaltungsoptionen

Der Versicherungsschutz kann bei der neuen Pflegeversicherung zu fest definierten Anlässen wie Heirat, Scheidung, Geburt bzw. Adoption eines Kindes erhöht werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht nötig. Auch wenn der Partner zum Pflegefall geworden oder verstorben ist, kann der eigene Pflegeschutz ohne Risikoprüfung erhöht werden. Auch eine wahlweise einmalige Kapitalzahlung bei schwerer Pflegebedürftigkeit kann mit vereinbart werden. (sg)