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12. Dezember 2023
Immobilienfinanzierung: Regionale Förderungen nicht vergessen

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Immobilienfinanzierung: Regionale Förderungen nicht vergessen

Vergünstigte Hypothekenkredite auch für Bestandsimmobilien

Während sich die genannten Kreditförderprogramme der KfW und der IFB nur für selbst genutzte Neubauten nutzen lassen, bieten verschiedene Bundesländer eine Kreditsubventionierung auch beim Kauf von Bestandsimmobilien an. Die entsprechenden Kredite können somit auch zur Finanzierung älterer Immobilien eingesetzt werden, deren Preise in den zurückliegenden eineinhalb Jahren stark gefallen sind. In manchen Fällen können die monatlichen Belastungen beim Erwerb einer älteren Immobilie damit fast wieder auf das Niveau von vor dem Ukraine-Krieg reduziert werden.

Nennen lassen sich in diesem Zusammenhang etwa das „Hessen-Darlehen“, das „Z15-Darlehen“ Baden-Württembergs (für 2023 bereits ausgeschöpft), das „Bayern-Darlehen“ oder das „IB-Förderdarlehen“ Sachsen-Anhalts. Die Konditionen fallen dabei in der Regel sehr günstig aus. Beispielsweise werden über das Hessen-Darlehen Kredite zwischen 30.000 und 200.000 Euro zur erstmaligen Wohneigentumsbildung zu einem Zinssatz von nominal 0,6% (20 Jahre Zinsfestschreibungsdauer) gefördert. Ein Wermutstropfen sind allerdings die Einkommensvorgaben, die bei einem Zweipersonenhaushalt unter 70.000 Euro brutto liegen (Zuschlag pro Kind ca. 14.500 Euro). Eine ähnliche Situation ergibt sich auch beim Förderdarlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt von bis zu 100.000 Euro. Bei maximal 30 Jahren Laufzeit werden hier bei zehnjähriger Bindung Zinsen von 0,9% fällig, bei 20-jähriger Zinsfestschreibung sind es 1,7%. Die Einkommensgrenzen für eine Bewilligung fallen allerdings noch deutlich niedriger als in Hessen aus.

Wiederum etwas großzügiger gestalten sind die Einkommensgrenzen beim Bayern-Darlehen. Für Kredite mit zehnjähriger Bindung sind aktuell 0,75% zu zahlen, bei 30-jähriger Bindung ist der Satz in Verbindung mit einer Volltilgung etwa doppelt so hoch (1,55%). Grundsätzlich liegen die Konditionen für bis zu einem Drittel der gesamten Erwerbskosten drei Prozentpunkte unter dem marktüblichen Satz.

Direkte Zuschüsse nur in Ausnahmefällen

Der Freistaat Bayern gehört auch zu den wenigen Bundesländern, die im Rahmen der Eigenwohnraumförderung noch direkte Zuschüsse zur Immobilienfinanzierung leisten – und das in durchaus bemerkenswertem Umfang. So können Antragsberechtigte nach individueller Prüfung einen die Darlehensförderung ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 Euro erhalten. Bei Familien kommen 7.500 Euro pro Kind hinzu. Da lässt es sich sicherlich auch verkraften, dass der Förderempfänger den Eigenwohnraum für die Dauer von mindestens 15 Jahren selbst nutzen muss. Bremen fördert Familien bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums unter bestimmten Voraussetzungen immerhin noch mit einem Zuschuss von 15.000 Euro.

Nicht ohne fundierte Beratung

Auch wenn es Verbesserungsmöglichkeiten und vielfältige Forderungen an die Politik gibt, ist die regionale Wohneigentumsförderung hierzulande zu attraktiv, um sie bei der Finanzierung selbst- genutzter Wohnimmobilien außen vor zu lassen. Problematisch ist in jedem Fall der Wust an unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der Fördermaßnahmen und insbesondere der Antragsberechtigten in den verschiedenen Bundesländern. Ohne eine fundierte Finanzierungsberatung und umfangreiche Unterstützung bei der Antragstellung besteht deshalb die Gefahr, staatliche Unterstützung zu verschenken. Die Finanzierungsvermittler von Baufi24 sind hierauf eingestellt.

Bliebe abschließend noch der Hinweis darauf, dass es auch für Kapitalanleger verschiedene regionale Wohnraumfinanzierungsprogramme gibt. Aber das ist ein anderes Thema.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2023 und in unserem ePaper.

Bild oben: © Fantastic – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Baufi24

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Ein Artikel von
Tomas Peeters