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23. Juni 2017
Lässt das Sozialpartnermodell noch Platz für Makler?

Lässt das Sozialpartnermodell noch Platz für Makler?

Bereits kurz nach Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes durch den Bundestag am 01.06.2017 haben Versicherungsunternehmen erste Ideen zum neuen Sozialpartnermodell präsentiert. Die Risikoträger werden für die bAV weiter gebraucht. Doch wie sieht es bei den Versicherungsmaklern aus?

In wenigen Wochen wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz die letzte Hürde nehmen und den Bundesrat passieren. Dann ist das Sozialpartnermodell beschlossene Sache und die Tarifparteien schon in wenigen Monaten bei der bAV-Gestaltung mit im Boot. Mittlerweile richten sich Versicherer auf die neue Situation ein. Beispielsweise haben die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, HUK-COBURG und Die Stuttgarter angekündigt, nach entsprechender Genehmigung unter dem Namen „Das Rentenwerk“ ein gemeinsames Angebot auf den Markt zu bringen, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen können. HDI wiederum plant, eine entsprechende Zielrentenlösung über einen Pensionsfonds anzubieten.

Millionen Beschäftigte in Tarifverträgen

Über zehn Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland in tarifgebundenen Unternehmen. Das Sozialpartnermodell betrifft also eine große Gruppe von Arbeitnehmern. Fällt diese Gruppe dann aus dem Beratungszirkel für Versicherungsmakler heraus?

Ja, meint dazu der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. „Der Markt und die Möglichkeiten für Vermittler und Makler werden sehr viel enger“, sagt der Verbandsvorsitzende Manfred Baier. Als Begründung führt er an, dass die Hoheit über die bAV künftig hauptsächlich bei den Tarifparteien liege. Der Zugang von bAV-Vermittlern und Maklern werde eingeschränkt: Für kleinere und mittlere Unternehmen, eine klassische Zielgruppe von bAV-Vermittlern und Maklern, seien die neuen Bestimmungen nur gültig, wenn sie sich den jeweiligen Vereinbarungen der Tarifpartner anschlössen. Dazu zähle auch, dass Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von mindestens 15% des Vorsorgebeitrages anfallen. Ob sich die KMU bei dieser Hürde vorgegeben Gewerkschaftsstrukturen und bAV-Angeboten anschließen werden, hält der Verband für fraglich.

Versicherungsbasierten Lösungen in der bAV steht der Verband zudem per se skeptisch gegenüber. Dagegen würden pauschaldotierte Unterstützungskassen bereits jetzt deutlich vermehrte Anfragen seitens der Arbeitgeber feststellen. Der Verband rät bAV-Vermittlern deshalb umzudenken und etwa in rechtlichen Kooperationen auf Beratungsdienstleistungen umzuschwenken.

Noch mehr Komplexität in der bAV

Mit der Einschätzung, dass die Zielgruppe für Versicherungsmakler kleiner werden könne, steht der Verband nicht allein da. Andererseits gesellt sich neben die fünf bestehenden Durchführungswege nun auch noch ein sechster. Das bedeutet: Die bAV bleibt komplex. Eine Expertenberatung könnte aber auch deshalb weiter notwendig bleiben, um Versorgungslücken einzelner Arbeitnehmer genau zu bestimmen und mit dem richtigen Sparbeitrag zu decken. (bh)

Mehr zum Betriebsrentenstärkungsgesetz und neuen Wegen in der bAV (und auch in der bKV) gibt es auf dem AssCompact Wissen Forum „betriebliche Vorsorge“ am 28.06.2017 in Stuttgart. Zur Anmeldung geht es hier.