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8. Mai 2014
Rückkehr zu kassenindividuellen Beitragssätzen könnte PKV beflügeln

Rückkehr zu kassenindividuellen Beitragssätzen könnte PKV beflügeln

Das Bundeskabinett hat die angekündigte GKV-Beitragsreform auf die Spur gesetzt. Der Gesetzentwurf 18/1307 sieht vor, dass für Kassenversicherte Zusatzbeiträge ab dem 01.01.2015 zur Regel werden. Ihre Erhebung geht mit einem Sonderkündigungsrecht für die Versicherten einher. Das könnte auch Zuwächse für die PKV bedeuten. Die Regierung verspricht sich von der Rückkehr zur Beitragsautonomie der Kassen mehr Wettbewerbsanreize.

Der allgemeine Beitragssatz sinkt von 15,5 auf 14,6% und wird paritätisch verteilt, wodurch die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber planbar bleiben. Der bisher bereits arbeitnehmerseitig aufzubringende Sonderbeitrag für Zahnersatz und Lohnfortzahlung in Höhe von 0,9% wird ebenso gestrichen wie weitere pauschale Zusatzbeiträge oder Prämienausschüttungen. Künftig können die GKV’en einen von den Beschäftigten allein zu finanzierenden prozentualen Zusatzbeitrag erheben, der einkommensabhängig gestaltet sein wird. Der Gesamtbeitrag wird von den Arbeitgebern direkt eingezogen, wodurch der bürokratische Aufwand bei den Kassen reduziert werden soll.

Die Höhe der Zusatzbeiträge wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom wirtschaftlichen Arbeiten der einzelnen GKV’en abhängen, so dass größere Beitragsunterschiede zu erwarten sein dürften. Die Kassen werden verpflichtet, jedes Mitglied auf den durchschnittlich erhobenen Zusatzbeitrag sowie die Wechselmöglichkeit hinzuweisen. Das dürfte auch für private Zusatzversicherungen neue Beratungschancen bieten.

Neue Lücken im Gesundheitsfonds

Kassen mit Überschüssen werden vermutlich Anfang 2015 zunächst ihre Beitragssätze senken, um neue Mitglieder zu gewinnen. Rund 20 Millionen Versicherte befinden sich derzeit in Kassen, die mit einem niedrigeren Beitrag auskommen würden. Allerdings wird die Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes neue Lücken im Gesundheitsfonds von angenommenen 11 Mrd. Euro hervorrufen. Das entspricht etwa zwei Drittel aller Rücklagen in der GKV.

In Bezug auf die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen werden die Kassen rechnerisch gleichgestellt. Durch diesen Ausgleich will der Gesetzgeber Krankenkassen mit vielen Besserverdienenden nicht länger übervorteilen, sondern eine ausgewogene Risikoauswahl bewirken. Bezieher von ALG II zahlen im neuen System weder einen Zusatzbeitrag noch die Differenz zwischen durchschnittlichem und tatsächlichem Zusatzbeitrag. In der Krankenversicherung der Rentner ist eine Übergangszeit bis zum 01.03.2015 vorgesehen.

Das BMG beabsichtigt weiter an der Qualitätsschraube zu drehen: So wird ein Sachverständigenrat die zunehmenden Ausgaben für Krankengeld untersuchen. Außerdem soll ein neues Institut 2016 seine Arbeit aufnehmen, das die Entwicklung messbarer Qualitätskriterien von Therapien und Diagnosen auf wissenschaftlicher Basis zur Aufgabe hat. Es wird auch Krankenhausvergleiche für Patienten veröffentlichen.

Fragen und Antworten des BMG zum „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) sowie weitere Informationen finden sich auch im PKV Wiki.

Siehe auch: Welche privaten Krankenversicherer wachsen?

Text: Stefanie Steible