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15. Januar 2024
Restschuldversicherung: BaFin prangert Kostenintransparenz an
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Restschuldversicherung: BaFin prangert Kostenintransparenz an

Die Vertriebspraxis rund um Restschuldversicherungen steht schon länger im Fokus der BaFin. Nun haben die Aufseher erneut Testkäufe durchgeführt. Zwar zeigt der 2022 eingeführte Provisionsdeckel erste Wirkung, dennoch mangelt es nach wie vor bei der Kostentransparenz.

Erneut hat sich die nationale Finanz- und Versicherungsaufsicht BaFin die Vertriebspraxis von Restschuldversicherungen bei Kreditinstituten und im Einzelhandel angesehen. Demnach zeigen sich bezüglich der Beratungsqualität nach wie vor große Unterschiede. „Denn sowohl beim Vertrieb durch Kreditinstitute, als auch beim Vertrieb im Einzelhandel verlief die Beratung nicht immer zufriedenstellend, da relevante Punkte nicht angesprochen wurden“, urteilten die Aufseher. Zudem hat die BaFin die Kostentransparenz bei den Produkten kritisiert.

Abschluss von Restschuldversicherungen ist weit verbreitet

Basis der Ergebnisse war erneut das sogenannte Mystery Shopping. Darunter verstehen die Aufseher Testkäufe, bei denen geschulte Käufer als Verbraucher auftreten, um sich beraten zu lassen. Diese Testkäufe sind Teil der neuen Verbraucherschutzstrategie der BaFin, die nach dem Desaster um Wirecard umgesetzt wird. Die Aktion umfasste insgesamt 160 Vor-Ort-Testkäufe, dabei wurden auch sechs Kreditinstitute und acht Versicherungsunternehmen einbezogen. Die Testkäufe verteilten sich mit 50% auf Kreditinstitute und mit 50% auf den Einzelhandel.

Und es zeigte sich, dass der Abschluss von Restschuldversicherungen bei den befragten 32 Kreditinstituten nach wie vor sehr verbreitet ist. Bei neun Kreditinstituten wurden im Jahr 2022 über die Hälfte der Verbraucherdarlehensverträge in Verbindung mit einer Restschuldversicherung, bei weiteren 17 Kreditinstituten ein beträchtlicher Teil der Verbraucherdarlehensverträge in Verbindung mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen.

Kostentransparenz gibt Anlass zu Kritik

Beim Thema „Kostentransparenz“ haben die BaFin-Aufseher nach wie vor einiges zu kritisieren: So sei es aus Sicht der Verbraucher wünschenswert, wenn in den Unterlagen des Verbraucherdarlehensvertrags die Kosten mit und ohne Restschuldversicherung transparent gegenübergestellt würden, auch ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung dazu bestünde.

Die Mystery Shopping-Aktion habe aber ergeben, dass insgesamt 40% der Testkäufer keine mündliche und 59% keine schriftliche Gegenüberstellung der Kosten mit und ohne Restschuldversicherung wahrgenommen hätten. Und bei 26% der Testkäufe wurden sogar weder mündliche noch schriftliche Gegenüberstellungen der Kosten festgestellt.

Provisionsdeckel zeigt erste Wirkung

Weiteres Ergebnis der BaFin-Untersuchung: 6% der Testkäufer fühlten sich zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt. Und dennoch: Die Freiwilligkeit des Abschlusses einer Restschuldversicherung ergab sich stets aus den Vertragsunterlagen, schreibt die Bafin im Ergebnisbericht. Eine mündliche Information über die Freiwilligkeit des Abschlusses bei der Beratung sei allerdings – und das primär bei den Kreditinstituten – nicht in jedem Fall erfolgt.

Daneben konnte die Aufsicht feststellen, dass die Höhe der von Verbrauchern für eine Restschuldversicherung gezahlte Prämie bei fast allen Kreditinstituten gesunken ist – womöglich eine Folge des im Jahr 2022 eingeführten Provisionsdeckels. (as)

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