Von Philip Merker, Inhaber der Merker Industriebewertungen
Die aktuelle Flutkatastrophe hat gezeigt, wie schnell fehlender oder falscher Versicherungsschutz die Existenz von Unternehmen gefährden kann. Die Industrieversicherer melden Prämienerhöhungen von bis zu 25% für die Sachversicherung, und Preissteigerungsraten bei Maschinen von bis zu 30% schlagen ebenfalls zu Buche.
Daher ist gerade jetzt die richtige Versicherungssumme bei der Sachversicherung entscheidend: Während eine zu hohe Versicherungssumme die Prämien unnötig verteuert, kann eine zu geringe Absicherung im Schadenfall sogar die Unternehmensexistenz gefährden. Selbst wenn die Versicherungssumme einmal korrekt mittels Neuwertgutachten bestimmt wurde, können alltägliche Geschäftsvorfälle dazu führen, dass diese im Laufe der Zeit falsch wird.
Unternehmen laufen also Gefahr, dass sie zu teuer oder zu gering versichert sind. Für Makler kommen noch Haftungsrisiken hinzu, da die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme üblicherweise zu ihren Beratungspflichten gehört. Woran lässt sich jedoch erkennen, ob die Versicherungssumme (noch) korrekt ist? Und wie vermeiden Unternehmen eine falsche Deckungssumme?
Folgende Fallbeispiele zeigen auf, wie es zu falschen Versicherungssummen in der Sachversicherung kommt und wie man dies vermeidet.
Gebrauchtmaschinen, Messen und Auktionen
Auf Messen ist es üblich, dass Unternehmen ihre Maschinen mit einem erheblichen Preisnachlass von 20% und mehr einkaufen. Trotzdem müssen sie dann zum Neuwert versichert werden, da im Falle eines Schadens und unter Zeitdruck der gute Messe-Deal kaum wiederholbar sein wird.
Dasselbe gilt, wenn Maschinen und Einrichtungen gebraucht oder auf Auktionen erworben werden. Auch hier muss der Neuwert und nicht der günstige Anschaffungspreis versichert werden, wobei branchenübliche Preisnachlässe von 5 bis 10% unproblematisch sind.
Es gibt jedoch keinen Grund, die Versicherung unnötig zu verteuern: Sofern sich dokumentieren lässt, dass vergleichbare Maschinen jederzeit gebraucht beschafft werden können und dass das Unternehmen dies auch in Betracht zieht, kann auch der geringere Zeitwert in die Versicherungssumme übernommen werden.
Montagelastige Anlagen
Da die Sachversicherung den Neuwert – also die Betriebsbereitschaft – einer Anlage versichert, gehören neben der eigentlichen Anlage auch Fracht, Verpackung und Montage mit dazu. Viele Unternehmen mit sehr montagelastigen Anlagen wie etwa in der Verfahrenstechnik, der Chemie oder Pharmazie beschäftigen eigenes Fachpersonal für die Montage. Diese Eigenleistungen werden häufig nicht aktiviert, sondern anderweitig verbucht. Bei einer verfahrenstechnischen Anlage kann der Montageanteil aber schnell rund 20% der Gesamtkosten ausmachen – die dann im Versicherungswert fehlen. Durch weitere Umbauarbeiten wächst sich dies im Laufe der Zeit zu einer massiven Unterversicherung aus. Versicherungstechnisch ist die Anlage also so zu bewerten, als wenn die Montage durch den Hersteller erfolgte.
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