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27. Oktober 2020
WEG-Reform: Mehr Freiheit für Immobilienverwalter?

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WEG-Reform: Mehr Freiheit für Immobilienverwalter?

Neu gefasste Stellung des Verwalters und mehr Aufgaben

Doch diese beiden Beispiele waren nicht die einzigen, die laut Thurau noch ungenügend spezifiziert sind. Auch Begriffe wie „größere Anlage“ oder „kleinere Reparaturen“ im Gesetzestext werden nicht definiert. Das ist auch insofern problematisch, da die WEG-Novellierung die Ausübung der Verwaltung ausschließlich auf die Gemeinschaft der Eigentümer überträgt – bisher waren Verwalter und Gemeinschaft gleichermaßen für die Ausübung der Verwaltung zuständig. Der Immobilienverwalter ist von Dezember an lediglich noch im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig und hat nach Außen hin unbeschränkte Vollmachten. Genau darin liegt jedoch ein bedeutendes Haftungsrisiko.

Vermehrt Rechtsstreitigkeiten zu erwarten

 

 Mehr Freiheit für Immobilienverwalter?

 

Ein Verwalter, der im Zuge der Gesetzesreform erweiterte Aufgaben und Befugnisse erhält, jedoch nur noch im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig ist, kann natürlich auch schneller den Unmut der Eigentümer auf sich ziehen, wodurch sich zumindest perspektivisch ein höheres Risiko für rechtliche Auseinandersetzungen ergibt, so Thurau. In diesem Zusammenhang kritisiert der Experte der Gothaer auch, dass sich der Gesetzgeber nicht zu einem verpflichtenden Sachkundenachweis für Verwalter durchringen konnte. Vielmehr besteht jetzt lediglich ein Anrecht der Eigentümer auf einen zertifizierten Verwalter. Wenn die Eigentümer dementsprechend den Nachweis einer Zertifizierung forderten, müsse der Immobilienverwalter nachweisen, dass er seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist. Ob die im Gesetzestext vorgesehen Fortbildungspflicht jedoch ausreichend ist, bezweifelt nicht nur Thurau – sie umfasst lediglich 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. (tku)

Bild: © stokkete – stock.adobe.com

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