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Trade Republic holt Deutsche Bank und Citigroup an Bord

Der Neobroker Trade Republic hat zwei Banken als Partner gewonnen. Zukünftig werden Deutsche Bank und Citigroup die Verrechnungskonten für die Kunden von Trade Republic führen. Wie und ob die Zusammenarbeit mit der Solarisbank, dem bisherigen Kooperationspartner, weitergeht, ist aktuell unklar.

Trade Republic, der größte Neobroker Deutschlands, hat zwei neue Partner, die künftig die Verrechnungskonten seiner Kunden treuhänderisch führen werden. Bei diesen Partnern handelt es sich nach bestätigten Informationen des Branchendienstes finanz-szene.de um die Deutsche Bank und die US-Großbank Citigroup.

Zusätzliche Partner oder Ersatz?

Bisher wurden die Verrechnungskonten von der Berliner Solarisbank geführt. Zunächst betonte Trade Republic, dass die beiden Banken den Partnerkreis lediglich erweitern würden und die Solarisbank somit an Bord bleibe.

Verrechnungskonten werden wohl bereits migriert

Vereinzelt wurden Kunden von Trade Republic jedoch bereits über die Migration ihres Kontos von der Solarisbank hin zur Deutschen Bank informiert, wie finanz-szene.de erfahren hat. Dementsprechend ist aktuell noch unklar, ob die Solarisbank durch Deutsche Bank und Citi ersetzt wird oder ob lediglich das Kontingent an Verrechnungskonten schrumpft, das von dem Berliner FinTech verwaltet wird.

Restliche Finanzinfrastruktur unverändert

Als Depotbank für Trade Republic wird weiterhin HSBC Deutschland fungieren. Über sie werden die Wertpapiere der Trade-Republic-Kunden in den entsprechenden Lagerstellen im In- und Ausland gelagert. In der Regel handelt es sich bei dieser Lagerstelle um Clearstream in Frankfurt. Die Wertpapierdepots der Kunden selbst führt Trade Republic ebenfalls unverändert über seine hauseigene Bank weiter. (tku)

Bild: © manfredxy – stock.adobe.com

 

Schroders setzt Multi-Private-Assets-Portfolio für Barmenia auf

Schroders baut für die Barmenia ein 100 Mio. Euro schweres Multi-Private-Assets-Portfolio auf. Das Portfolio soll als Impact-Mandat gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert sein und sich aus Private Equity- und Infrastrukturinvestitionen zusammensetzen.

<p>Die Barmenia Versicherungen haben Schroders Capital mit dem Aufbau und der Verwaltung eines fokussierten Multi-Private-Assets-Portfolios mandatiert. Das Portfolio ist als globales Impact-Mandat nach Artikel 9 gemäß EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert und zielt auf die Erfüllung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDGs) ab. Es soll sich sowohl aus Private Equity- und Infrastrukturinvestitionen zusammensetzen.</p><h5>100 Mio. Euro über drei Jahre</h5><p>Unter anderem gehören dazu auch Investitionen in zwei Fonds des Impact-Investment-Pioniers BlueOrchard, der ebenfalls Teil der Schroders Gruppe ist. Das Portfolio soll in den kommenden 36 Monaten aufgebaut werden. Die Barmenia Versicherungen investieren insgesamt 100 Mio. Euro in das Multi-Private-Assets-Portfolio. (tku)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Olivier Le Moal – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D532181D-CD66-4455-A736-BBC83183FBC9"></div>

 

Das sind die Top-Fonds im ersten Quartal 2022

Anleger konnten im ersten Quartal hauptsächlich Geld mit Lateinamerika- und rohstofflastigen Fonds verdienen. Das ergibt eine aktuelle Auswertung, die das Analysehaus Scope für das Handelsblatt erstellt hat. Einzelne Fondsprodukte konnte auf Quartalssicht sogar um ein Drittel oder mehr zulegen.

Das Analysehaus Scope Analysis hat für das Handelsblatt einen Überblick über die am besten laufenden Fonds im ersten Quartal 2022 hergestellt. Das Fazit: Anlagestrategien, die auf Aktien von Rohstoffproduzenten, Ölunternehmen und Goldminen setzen, konnten zweistellige Erträge vereinnahmen. Für Fonds mit anderen Schwerpunkten ging es jedoch bergab.

Lateinamerikafonds boomen

Am besten liefen Aktienfonds mit Fokus auf Lateinamerika. Sie konnten von den stark anziehenden Rohstoffpreisen profitieren, da der lateinamerikanische Aktienmarkt eine hohe Gewichtung im Sektor Grundstoffe und Rohstoffen aufweist. Dementsprechend konnten Fonds mit Fokus auf Südamerika im Schnitt einen Ertrag von 27,1% verbuchen.

Rohstoff- und Goldminenfonds ebenfalls stark

Fonds, die auf Aktien von Unternehmen setzen, die Rohstoffe fördern bzw. produzieren, konnten im Schnitt eine Rendite von 16,9% vereinnahmen. Goldminenfonds schlugen sich im ersten Quartal 2022 ebenfalls gut und gewannen im Schnitt 15% hinzu.

Rentenfonds verlieren deutlich

Wie das Handelsblatt in seinem Artikel zu der Scope-Auswertung anmerkt, wurden Anleihestrategien hingegen abgestraft. Rentenfonds mussten Verluste zwischen 3 und 7% hinnehmen.

Russland-Exposure verhagelt Bilanz

Ebenfalls abgestraft wurden Aktienfonds, die ein großes Exposure zu Russland und der Ukraine aufweisen. Dementsprechend kommen US-Aktienfonds mit einem Minus von 4,2% noch verhältnismäßig glimpflich davon, während bei Aktienfonds, die in deutsche Titel investieren, im ersten Quartal 2022 durchschnittlich Einbußen von 9,8% ermittelt wurden. Fonds mit Schwerpunkt auf Mittel- und Osteuropa mussten mit einem Einbruch von mehr als 30% den härtesten Schlag hinnehmen, was mit dem hohen Russland-Anteil in diesen Produkten zu erklären ist.

Die besten Fonds der stärksten Bereiche

Das am besten abschneidende Produkt unter den Lateinamerikafonds ist der „Templeton Latin America“. Er konnte einen Quartalsertrag von 34% verbuchen. Bei den Rohstofffonds konnte der „Amundi Aktien Rohstoffe“ mit 33% die beste Rendite abwerfen. Und unter den Goldfonds konnte sich ein ETF durchsetzen. Der „Van Eck Gold Miners Ucits ETF“ erzielte in diesem Segment mit rund 22% den höchsten Quartalsgewinn.

Ambivalentes Bild bei Mischfonds

Die meisten Mischfonds mussten das erste Quartal 2022 ähnlich wie Rentenfonds und die überwiegende Zahl an Aktienfonds durchschnittlich mit einem Minus abschließen. Mischfondsanbieter jedoch, die stark auf Rohstoffe gesetzt haben, konnten sich gegen den Trend stemmen. Das Handelsblatt greift zwei Anbieter heraus, deren Produkte sich in diesem schwierigen Marktumfeld beweisen konnten.

Hamburger Vermögensverwalter kann glänzen

Dabei handelt es sich zum einen um den britischen Anbieter Ruffer Investment Management, der mit seinem „Ruffer Total Return“ einen Quartalsertrag von 11,2% verbuchen konnte. Zum anderen wird der deutsche Vermögensverwalter Mack und Weise aus Hamburg genannt. Hier erreichte der „M & W Privat“ im ersten Quartal ein Plus von 14,6%. Der kleinere Fonds des Anbieters, der „M & W Capital“, lieferte sogar einen Ertrag von 17,4%. Dieser Fonds setzt ausschließlich auf Aktien von Edelmetallminen sowie Direktinvestments in Gold- und Silberbarren. (tku)

Hier geht es zum kompletten Artikel auf handelsblatt.de.

Bild: © Sunshine Seeds – stock.adobe.com

 

Woran sind nachhaltige Finanzprodukte zu erkennen?

Die Produktvielfalt bei nachhaltigen Finanzprodukten wächst beinahe täglich, Übersichtlichkeit und Transparenz gehen im Markt schnell verloren. Woran also erkennen Finanzberaterinnen und Finanzberater nachhaltige Kapitalanlagen? Die EU-Regulierung bietet dafür einen zentralen Anhaltspunkt.

Ein Artikel von Dr. Alexander Ströhl, AssCompact, im Rahmen der Sonderseite Nachhaltigkeit

Am 10.03.2021 hat die Europäische Union (EU) die sog. „Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente“ – kurz: EU-Offenlegungsverordnung SFDR – eingeführt. Ziel des Regelwerks ist, eine Umlenkung von Kapital zu nachhaltigem Wachstum anzustoßen, dabei die Gefahr von Greenwashing zu vermeiden und verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen zu fördern. Daher schreibt die SFDR nun erstmals vor, dass Vermögensverwaltungsgesellschaften Informationen über die Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken – die sog. ESG-Risiken – ihrer Anlagen sowie über deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Planeten Erde bereitstellen müssen. Seitdem werden Fonds, die in der EU zum Verkauf angeboten werden, von den emittierenden Investmentgesellschaften je nach ihren Nachhaltigkeitszielen als Artikel-6-, -8- oder -9-Produkt eingestuft.

Was verbirgt sich hinter den Zahlen?

Grundsätzlich müssen alle in der EU erhältlichen Fonds ESG-Informationen zur Verfügung stellen. Fonds, die dabei explizit keine Nachhaltigkeitsziele anstreben, qualifizieren sich nach Artikel 6 der EU-Verordnung. Artikel-8-Fonds klassifizieren hingegen Finanzprodukte, die ökologische und/oder soziale Merkmale fördern, vorausgesetzt, dass die Unternehmen, in die investiert wird, gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Diese Produkte verfolgen als Hauptziel jedoch nicht das nachhaltige Investieren, sodass hierbei auch von „hellgrünen“ Fonds gesprochen wird. Artikel 9-Fonds wiederum beziehen sich auf Produkte, die explizit ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen. Daher müssen die Investments den Standards der EU-Umwelttaxonomie entsprechen und dürfen keine wesentliche Beeinträchtigung eines der sechs EU-Umweltziele auslösen. Beim „Klimaschutz“ träfe das beispielsweise auf alle Investments zu, die zu erheblichen Treibhausgasemissionen führen wie eben der Verbrennungsmotor. Artikel-9-Fonds werden daher auch als „dunkelgrüne“ bzw. Impact-Fonds bezeichnet.

Woran sind nachhaltige Finanzprodukte zu erkennen?
Anteile der Ökofonds am Gesamtmarkt

Die EU-Offenlegungsverordnung hat als Katalysator für die Produktentwicklung und -innovation in Europa gewirkt. Seit ihrer Einführung wurden nach aktuellen Angaben des US-Finanzinformations- und Analyseunternehmens Morningstar fast 600 neue Fonds nach Artikel 8 oder Artikel 9 aufgelegt, was fast der Hälfte aller in der EU neu aufgelegten Fonds in diesem Zeitraum entspricht. Die Vermögenswerte in Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 haben Ende Dezember 2021 ein Volumen von 4,05 Bio. Euro erreicht, was etwas mehr als 42% aller in der EU verkauften Fonds entspricht. Im September 2021 betrugen die Vermögenswerte noch 3,32 Bio. Euro. Allein im vierten Quartal entfielen mit 81,4 Mrd. Euro knapp 64% der Zuflüsse in EU-Fonds auf die klima- und umweltfreundlichen Fonds gemäß SFDR.

Zum 31.12.2021 wurden entsprechend einer Morningstar-Analyse auf Grundlage der SFDR-Daten, die aus den Prospekten von 91% der in der EU zum Verkauf stehenden Fonds (ohne Geldmarktfonds, Dachfonds und Feeder-Fonds) erhoben wurden, 5.862 Fonds (25%) gemäß Artikel 8 eingestuft, während 797 (3%) gemäß Artikel 9 eingestuft wurden. Die Gesamtzahl der Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 stieg allein im vierten Quartal 2021 um 16%. Zusammen genommen machten die beiden Kategorien zum Jahresende 2021 mehr als ein Viertel (28,6%) des gesamten EU-Fondsuniversums aus. Gemessen an den Vermögenswerten entfiel auf die beiden Fondsgruppen Ende Dezember 2021 sogar ein noch deutlich größerer Anteil: nämlich insgesamt fast 43%, aufgeteilt in rund 38% auf Artikel-8-Produkte und knapp 5% für Artikel-9-Produkte.

Fonds-Klassifikation

Die Investmentgesellschaften stufen ihre Produkte entsprechend den Vorgaben aus der EU-Offenlegungsverordnung selbst ein und müssen diese Einordnung im Verkaufsprospekt unter dem Punkt „SFDR-Klassifizierung“ kenntlich machen und erklären. Gegenwärtig besteht ein großes Interesse daran, möglichst viele Fondsprodukte als nachhaltig zu klassifizieren, weil immer mehr Anlegerinnen und Anleger ihr Geld nachhaltigkeitskonform investieren möchten. Dies hat zu einer unerwartet hohen Anzahl und einem breiten Spektrum von Produkten geführt, die mit Artikel 8 – hellgrün – und Artikel 9 – dunkelgrün – gekennzeichnet sind und eine Vielzahl von Nachhaltigkeitspräferenzen und Anlagezielen ansprechen sollen. Eine Einstufung gemäß EU-Verordnung verbessert damit das Marketing und den Vertrieb des Produkts, weil die SFDR-Klassifizierung nach außen wie eine Art Gütesiegel wirkt, was sie jedoch nicht ist: Das Regelwerk zielt lediglich auf die Offenlegung ab, nicht aber auf eine qualitative Aussage, wie nachhaltig ein Fonds wirklich investiert. Ob die Produktgeber ihre Transparenzpflichten korrekt erfüllen, kontrollieren die jeweils nationalen Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden erst im Nachhinein.

Artikel-8- und Artikel-9-Fonds

Während breit angelegte nachhaltige Fonds den Großteil der Artikel-8- und Artikel-9-Angebote ausmachen, entfielen auch rund 25% der Neuauflagen auf Fonds mit rein ökologischem Schwerpunkt. Viele dieser thematischen Fonds sind sogenannte Klimafonds, also Fonds, die sich in Unternehmen oder Branchen engagieren, die vom Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft profitieren oder dazu beitragen werden. Zu den gegenwärtig größten aktiv gemanagten Artikel-9-Fonds zählen nach Morningstar-Angaben

  • Nordea 1 – Global Climate and Environment mit 11,4 Mrd. Euro an verwaltetem Vermögen (AUM),
  • Pictet – Global Environmental Opportunities (10,4 Mrd. Euro AUM) und
  • Pictet-Water (9,7 Mrd. Euro AUM).

Bei den ETFs führen die Rangfolge der größten Fonds

  • iShares Global Clean Energy ETF (4,9 Mrd. Euro AUM) vor
  • iShares MSCI USA ESG Enhanced ETF (4,7 Mrd. Euro AUM) und
  • BNP Paribas Easy MSCI USA SRI PAB 5% Capped (2,9 Mrd. Euro AUM) an.

Insgesamt wurde – Stand Dezember 2021 – der Großteil der Artikel-8- und Artikel-9-Fonds (rund 83%) aktiv gemanagt. Die übrigen knapp 17% entfielen auf ETFs.

Diesen Artikel lesen Sie auch AssCompact 04/2022, S. 54 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Carla Nichiata – stock.adobe.com

Grafik: Quelle: Morningstar (2022): SFDR Article 8 and Article 9 Funds: 2021 in Review

 

Metaverse: AXA IM legt Themenfonds auf

Der Asset-Manager AXA IM hat einen Fonds zum Metaverse aufgelegt. Der Themenfonds investiert aktiv in eine Auswahl von Unternehmen, die an der Verschmelzung von virtuellen und physischen Welten beteiligt sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Teilbereichen Gaming, Social, Working und Enabling.

Der Hype geht weiter. Anleger können mittlerweile über Fonds in Unternehmen investieren, deren Geschäftsmodell mit dem sogenannten Metaverse zusammenhängt. Der neueste Fonds mit diesem Themenschwerpunkt kommt aus dem Hause AXA Investment Managers (AXA IM). Der AXA WF Metaverse-Fonds investiert in Unternehmen, die an der Verschmelzung der virtuellen und der physischen Welt beteiligt sind.

Palette an Themenfonds ergänzt

Verwaltet wird der Fonds von Pauline Llandric. Er ergänzt die themenbasierte Fondspalette von AXA IM – hierbei insbesondere die bestehenden Strategien Robotech und Digital Economy. Des Weiteren stuft ihn AXA IM als Artikel-8-Produkt gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) ein.

Globaler Multi-Cap-Ansatz

Die Fondsstrategie ist global ausgerichtet, der Aktienfonds wird aktiv verwaltet und verfolgt einen Multi-Cap-Ansatz. Investiert wird in die Teilbereiche Gaming, Social, Working und Enabling.

  • Gaming – Weitgehend als erster Baustein des Metaverse anerkannt, bietet es eine Möglichkeit, endlose Welten zu erkunden, personalisierte Erfahrungen zu schaffen und gleichzeitig mit einer großen Anzahl von Spielern zu interagieren.
  • Social – Grundlage des Metaverse sind Plattformen, die die Erstellung von Inhalten, die laufende Pflege von Live-Erlebnissen, Benutzeroberflächen und soziale Interaktionen ermöglichen.
  • Working – Es wird erwartet, dass das produzierende Gewerbe einen großen Teil des Metaverse-Marktes ausmachen wird. Immer anspruchsvollere Funktionen ermöglichen es Spezialisten, leistungsstarke 3D-Echtzeitsimulationen oder „digitale Zwillinge“ zu entwerfen und zu simulieren. Auch für Büroangestellte bietet das Metaverse Möglichkeiten für eine gemeinschaftlichere und immersivere Arbeitsumgebung.
  • Enabling – Bestimmte Wegbereiter werden der Schlüssel sein, um das Entwicklungstempo für das Metaverse zu bestimmen. Dazu zählen Sektoren wie Halbleiter, technologische Infrastruktur, Cybersicherheit und Payment.
Aktive Auswahl von 40 bis 60 Titeln

Derzeit besteht die Grundgesamtheit an Metaverse-Titeln laut AXA IM aus rund 250 Aktien. Aus ihnen wird der Asset-Manager 40 bis 60 Titel auswählen, die das Unternehmen als am relevantesten erachtet. Der Fonds steht Anlegern in Deutschland und Österreich sowie im Vereinigten Königreich, Frankreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Portugal und Singapur zur Verfügung. (tku)

Bild: © DIgilife – stock.adobe.com

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar: Game of GAFA(M)

 

Kommentar: Game of GAFA(M)

Auch wenn Firmen wie PayPal, Mastercard oder Visa bald anderen Sektoren zugerechnet werden, bleibt der Tech-Sektor bestimmend für Aktienmärkte und -indizes. Und da endet der Hype nicht. Fondsgesellschaften legen sogar Metaverse-ETFs auf. Wer wird von diesem Trend profitieren? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Tom Kufner, AssCompact

Sagt Ihnen das Akronym GAFA etwas? Es steht für die großen US-Plattform-Unternehmen – die Giganten unserer Zeit: Google (mittlerweile Alphabet), Amazon, Facebook (mittlerweile Meta Platforms) und Apple. Manchmal wird das Software-Urgestein Microsoft noch dazugezählt und dementsprechend ein M ergänzt.

Diese Tech-Riesen ziehen wegen ihrer Marktmacht immer wieder Kritik auf sich, insbesondere wenn sie miteinander kooperieren. Die mutmaßliche Absprache zwischen Meta und Alphabet rund um die Versteigerung von Online-Werbung ist nur das jüngste Beispiel.

Doch die Plattform-Konzerne konkurrieren auch miteinander. Und Meta könnte das erste Opfer in diesem Game of GAFA sein. Seit Anfang des Jahres hat die Meta-Aktie fast 40% an Wert eingebüßt (Stand: 21.02.2022). Die Gründe: Die Konkurrenz-Plattform TikTok ist bei jungen Nutzern beliebter, Facebook schrumpft, WhatsApp lässt sich kaum monetarisieren und es ist kaum vorstellbar, wie aus Instagram noch mehr Werbegeld herausgequetscht werden könnte.

In diese für Meta schwierige Situation hinein zog Apple 2021 die Zügel in puncto Datenschutz an. Dieser Schlag traf das Zuckerberg-Imperium besonders hart. Sein Heil sucht Ex-Facebook nun im Metaverse. Der Traum, mithilfe einer digitalen Zweitwelt wieder zu alter Macht zurückzufinden, klingt wie aus einem Fantasy- oder Science-Fiction-Roman entlehnt – tatsächlich gilt der Roman Snow Crash von Neal Stephenson als konkrete Blaupause für die Vision vom Metaverse. Und diese Vision lässt sich Zuckerberg einiges kosten. 2021 waren es 10 Mrd. US-Dollar, die ins Metaverse flossen.

Vielleicht wäre es das Klügste, GAFA in GAMA umzutaufen. Selbst wenn Meta dann untergehen sollte, könnte Microsoft das Meta-M schlicht ersetzen, ohne dass ein neues Akronym nötig wäre. Der Software-Konzern aus Redmond setzt nämlich auch auf das Metaverse. Im Gegensatz zu Meta hat Microsoft aber einige Pfeile im Köcher. Zuckerberg hingegen muss alles auf eine Karte setzen.

Anderer Meinung? Schreiben Sie an kufner@asscompact.de.

Diesen Kommentar lesen Sie auch in AssCompact 03/2022, S. 58, und in unserem ePaper.

Bild: © zef art – stock.adobe.com

 

Kommentar: Gold ist genauso wertlos wie Bitcoin

Wer darauf gesetzt hatte, dass eine Goldbeimischung im Portfolio vor den Kursverlusten der nächsten Krise schützt, dürfte nach Beginn des Ukraine-Kriegs überrascht gewesen sein. Noch weniger als Gold, konnte das digitale Gold, Bitcoin, überzeugen. Das ist aber auch kein Wunder. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Tom Kufner, AssCompact

Der Goldpreis erreichte im März gegenüber dem Euro ein neues Rekordhoch. Auch in Dollar konnte Gold sich seinem Höchststand nähern und notierte zwischenzeitlich bei 2.070 US-Dollar pro Feinunze.

Wie kam es dazu? Gold gilt als Krisenschutz und Krisen gab es zuletzt reichlich. Noch schlimmer: Die meisten dieser Krisen dauern an. Neben der immer noch allgegenwärtigen Corona-Pandemie steigt auch die Inflation bedenklich. Fed und EZB gehen dieses Problem zwar an, befinden sich aber weit hinter der Zinskurve. Noch drastischere Maßnahmen könnten die Wirtschaft abwürgen.

Und nun auch noch das schwer Vorstellbare: ein Krieg in Europa. Ausgelöst und geführt von einer Atommacht. Sanktionen werden verhängt, Europa rüstet in einem ungeahnten Maße auf und eine Konfrontation zwischen der NATO und Russland steht im Raum. Unter derartigen Umständen müsste sich Gold im Wert doch bereits verdreifacht haben, oder?

Wie gut reist es sich aber mit ein paar Feinunzen Gold, wenn man sein Zuhause hinter sich lassen muss, um vor Krieg zu fliehen? Wie gelangt man nach dem Zusammenbruch des Finanzsystems an sein Bankschließfach? Wie viel Goldstaub ist ein Brötchen nach dem Ende der Welt, wie wir sie kannten, wert?

Da ist Bitcoin als „digitales Gold“ doch viel verlockender. Das Handy befindet sich ohnehin immer in der Tasche. Und solange man noch Strom hat, die Bitcoin-Nodes laufen und man jemanden findet, der seine Vorräte für ein paar Bitcoin-Bruchstücke verkauft, ist doch alles in Butter. Oder etwa nicht?

Gold und Bitcoin haben keinen inneren Wert. Für beide ist maßgeblich, was wir bereit sind, dafür zu bezahlen. Gold wird vielleicht nie auf den Wert null sinken. Aber was würde mit dem Goldpreis geschehen, wenn Staaten zunehmend auf den Gedanken kämen, ihre Goldreserven aufzulösen, wie es einst Großbritannien gemacht hat? Russland beispielsweise saß im Januar auf Goldreserven im Gegenwert von 132 Mrd. US-Dollar.

Anderer Meinung? Schreiben Sie an kufner@asscompact.de.

Diesen Kommentar finden Sie auch in AssCompact 04/2022, S. 52, und in unserem ePaper.

Bild: © Emil – stock.adobe.com

 

Rückvergütung: Deutschland stellt sich gegen EU-Kommission

Das geplante Rückvergütungsverbot der EU-Kommission wackelt. Einem vertraulichen Papier zufolge, stemmt sich Deutschland gegen ein Verbot des umstrittenen „Payment for Order Flow“. Das dürfte im Interesse der Neobroker sein, deren Geschäftsmodelle auf diese Vergütungspraxis angewiesen sind.

Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass die EU ein Verbot des sogenannten „Payment for Order Flow“ plant. Die Umsetzung sollte über die anstehende MiFID-Überarbeitung erfolgen (AssCompact berichtete). Zum Handeln berufen fühlte sich die EU-Kommission deshalb, weil der Verdacht im Raum stand, Broker und insbesondere Neobroker wie Scalable Capital, könnten bei der Auswahl des Handelsplatzes gegen das Kundeninteresse agieren. Der Broker habe bei „Payment for Order Flow“ nämlich ein Interesse daran, nicht den für den Kunden günstigsten Handelsplatz zu wählen, sondern denjenigen, der die höchste Rückvergütung verspricht.

Studie registriert keine Nachteile für Anleger

Diesem Verdacht trat unter anderem der Marktführer auf dem deutschen Neobroker-Markt entgegen. Trade Republic belegte mit der Studie, dass seinen Kunden durch die Rückvergütung keine Kostennachteile bei den Ausführungskursen entstünden.

Deutschland stemmt sich gegen EU-Kommission

Nun hat die Interessenvertretung der deutschen Neobroker wohl einen Durchbruch zu verbuchen. Laut Informationen des Branchendienstes finanz-szene.de stemmt sich Deutschland gegen das von der EU-Kommission geplante Verbot von Rückvergütungsmodellen.

BMF bestätigt Urheberschaft

finanz-szene.de zitiert in diesem Zusammenhang aus einem vertraulichen Positionspapier der Bundesregierung, in dem es deutlich heißt: „Germany strongly opposes the inclusion of the general ban on payment for forwarding client orders for execution.” Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte gegenüber dem Branchendienst, dass das Papier aus ihrem Haus stamme, wollte aber nicht weiter Stellung beziehen.

Bestehende Regulierung ausreichend

Die im Positionspapier genannte „deutsche Delegation“ bestreite zwar nicht, dass die Rückvergütung der Market Maker an die Broker einen Interessenkonflikt darstelle. Die bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen seien jedoch ausreichend, um eine Benachteiligung der Kunden zu verhindern.

Rückschlag für aufkeimende Aktienkultur

Außerdem wird in dem Papier die Meinung vertreten, dass ein Verbot der Rückvergütung einen herben Rückschlag für Privatanleger darstellen könnte. Immerhin hätten allein in Deutschland in den vergangenen Jahren zwei Millionen Anleger erstmals in den Aktienmarkt investiert. Das sei zu einem signifikanten Anteil auf den Erfolg der Neobroker zurückzuführen.

„Payment for Order Flow“ unerlässlich

Das Prinzip „Payment for Order Flow“ ist für das Geschäftsmodell der Neobroker unerlässlich. Zwar erhalten auch andere Anbieter eine derartige Rückvergütung der jeweiligen Market Maker. Die Neobroker sind allerdings auf diese Kickbacks angewiesen, da sie andernfalls nicht derart niedrige oder sogar keine Ordergebühren verlangen könnten. Ein Verbot der Rückvergütung würde dementsprechend das Geschäftsmodell der Neobroker gefährden. (tku)

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So viele Deutsche betrachten sich als „Öko-Investoren“

27% der Deutschen, die über ein investierbares Vermögen verfügen, sind „Öko-Investoren“. Sie betrachten sich als Umweltschützer, suchen aber nach gewinnbringenden Investments. Das ergibt eine YouGov-Analyse. „Öko-Investoren“ sind überwiegend männlich und verfügen über ein hohes Einkommen.

Das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov hat eine Analyse veröffentlicht, die ergibt, dass 43% der deutschen Bevölkerung investierbares Vermögen aufweisen. Das entspricht mehr als 30 Millionen Menschen. Unter ihnen wiederum ist mehr als jeder Vierte (27%) ein sogenannter „Öko-Investor“. So bezeichnet YouGov Personen, die sich selbst als Umweltschützer sehen, aber auch nach gewinnbringenden Investments suchen.

Weniger „Öko-Sparer“

Ihnen gegenüber klassifiziert YouGov Personen, die sich für Umweltschützer halten, aber nicht nach gewinnbringenden Anlagemöglichkeiten suchen als „Öko-Sparer“. Sie machen 22% der Deutschen mit investierbarem Vermögen aus. Die restlichen Deutschen mit investierbarem Vermögen – „Investoren“ und „Sparer“ – betrachten sich nicht als Umweltschützer.

„Öko-Investoren“ weisen hohes Einkommen auf

Die „Öko-Investoren“ sind häufiger männlich (62%) und im mittleren Alter. 31% der Deutschen mit investierbarem Vermögen sind demnach zwischen 30 und 44 Jahre alt. In der Gesamtbevölkerung macht diese Altersgruppe nur einen Anteil von 23% aus. Die „Öko-Investoren“ verfügen über ein höheres persönliches Einkommen und bevorzugen hochwertige Produkte und Dienstleistungen. Außerdem kaufen sie bei Unternehmen, deren Ethik und Werte sie teilen.

Über die Studie

Die Analyse mit dem Titel „Nachhaltiges Investieren in Deutschland“ basiert auf dem Zielgruppensegmentierungstool YouGov Profiles. Auf der Plattform sind über 94.000 volljährige Panelisten aktiv. Die Einteilung nach Investitionsbereitschaft und Einstellung zum Umweltschutz ist auf Eigenaussagen zurückzuführen. (tku)

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