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13. April 2021
Gericht verurteilt Geschäftsführer von PIM Gold zu Schadensersatz

Gericht verurteilt Geschäftsführer von PIM Gold zu Schadensersatz

Im Rahmen der Pleite von PIM Gold ist ein erstes Gerichtsurteil gefällt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den ehemaligen Geschäftsführer des Edelmetallhändlers zu Schadensersatz verurteilt.

Erstes Urteil in einem Prozess um die Insolvenz von PIM Gold: das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem zivilrechtlichen Urteil den ehemaligen Geschäftsführer zu Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro plus Zinsen verurteilt. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der das Urteil im Original vorliege. Es ist die erste rechtskräftige Verfügung im Skandal um die Pleite von PIM Gold.

Unübliches Verfahren

Ein Verfahren zur persönlichen Haftung ist unüblich. Der Bremer Rechtsanwalt Sascha Schiller, der das Urteil erstritten hat, sei damit den parallel laufenden Strafverfahren vorausgeeilt. Dank des rechtskräftigen Urteils könne nun die Vollstreckung des Privatvermögens des Angeklagten vorangetrieben werden. Zudem verhindere das Urteil, dass sich der ehemalige Geschäftsführer von PIM Gold durch eine Privatinsolvenz der Forderung entziehe.

Weitere Verfahren laufen

Insgesamt fordern ehemalige Kunden des Edelmetallhändlers rund 178 Mio. Euro zurück. Allerdings dürften sie Schätzungen zufolge nur rund 20% davon wiedererhalten. Parallel zum Insolvenzverfahren und zum nun erfolgten Urteil des OLG Frankfurt läuft derzeit noch vor dem Landgericht Darmstadt ein Strafverfahren wegen Betrugsverdachts gegen den ehemaligen Geschäftsführer von PIM Gold und den Geschäftsführer des PIM-Vertriebs Premium Gold Deutschland. Die Staatsanwaltschaft wirft diesen vor, Kunden de facto zur Anlage in ein Schneeballsystem verleitet zu haben. Der PIM-Gold-Topmanager soll durch den Betrug 146.000 Euro erlangt haben, sein Kompagnon immerhin 69.000 Euro. Den Ermittlungen zufolge könnten zudem bis zu 40 Mio. Euro auf Konten in der Türkei geflossen sein. Diese lägen damit außerhalb des Zugriffs deutscher Kläger. (mh)

Bild: © wsf-f – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Jan Lanc (392496) am 18. April 2021 - 21:37

Das Urteil ist ja lächerlich