AssCompact suche
Home
Assekuranz
8. Dezember 2022
AGV und ver.di einigen sich bei Tarifverträgen und Inflationsprämie

1 / 2

AGV und ver.di einigen sich bei Tarifverträgen und Inflationsprämie

Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di tagten am 03.12.2022 zu neuen Tarifverträgen für die Innendienst- und Außendienstangestellten sowie für Auszubildende. Auch die Inflationsausgleichsprämie war Thema.

Zehn Stunden dauerten die Verhandlungen am Samstag, 03.12.2022, zwischen dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Als Themen standen die Tarifverträge für Angestellte im Innen- und Außendienst und Auszubildende sowie der Inflationsausgleich auf der Tagesordnung.

Ausgelöst wurde das Gespräch in Wuppertal laut AGV durch die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, allen Arbeitnehmern bis zum 31.12.2024 eine steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro zu bezahlen. Die Tarifvertragsparteien haben den geltenden Tarifvertrag (abgeschlossen am 02.04.2022 und gültig bis zum 31.03.2024) nun ergänzt.

Das hat die Verhandlungskommission entschieden

Zunächst wird der aktuelle Tarifvertrag um ein Jahr verlängert. Er gilt nun bis zum 31.03.2025. Laut AGV gebe dies vollständige Planungssicherheit für 2024. Weiterhin erhalten die Angestellten des Innen- und Außendienstes und auch die Auszubildenden 2023 und 2024 eine steuer- und beitragsfreie Einmalzahlung in Höhe von je 1.000 Euro, um die Belastungen durch die Inflation auszugleichen. Beide Zahlungen seien bis spätestens 31.03.2023 bzw. 31.03.2024 zu leisten. Teilzeitbeschäftigte und Angestellte, deren Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt wurde, erhalten die Einmalzahlung anteilig. Dabei wird den Versicherungsunternehmen empfohlen, den vom Gesetzgeber eingeräumten Rahmen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Daraus ergebe sich keine rechtliche Verpflichtung.

Weiterhin werden die Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) wie bereits vereinbart ab 01.09.2023 um 2,0% und ab 01.09.2024 um 3,0% erhöht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden steigen, und zwar ab 01.09.2023 um 3,9 bis 4,5% und dann erneut ab 01.09.2024 um 3,0%. Die tariflichen Personalkosten für die Innendienstangestellten erhöhen sich aufgrund des Abschlusses vom 02.04.2022 im Jahr 2023 um 2,52% gegenüber 2022. Durch den Abschluss vom 03.12.2022 werde diese Belastung nun um 4,01% steigen. Die Verlängerung des Tarifvertrags bis 31.03.2025 sei nach Angaben des AGV Bedingung gewesen, um die Inflationsausgleichsregelung trotz gültiger Entgelttarifregelungen zu vereinbaren.

Seite 1 AGV und ver.di einigen sich bei Tarifverträgen und Inflationsprämie

Seite 2 Details zur Inflationsausgleichsprämie

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Georg Vogginge… am 09. Dezember 2022 - 08:24

Zusätzlichkeitserfordernis:

  • Die Prämie muss zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden.

Freiwilligkeitsvorbehalt:

  • Die Prämie stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar.

Wenn im Tarifvertrag die Inflationsausgleichsprämie vereinbart wird und dadurch der Arbeitgeber verpflichtet wird die Prämie zu bezahlen, handelt es sich nach meinem Verständnis nicht mehr um eine freiwillige Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

Auf den Punkt gebracht: Ich mach die Welt, sowie sie mir gefällt.