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24. Januar 2017
Scharfe Kritik an Riester, Hoffnung auf betriebliche Altersversorgung

Scharfe Kritik an Riester, Hoffnung auf betriebliche Altersversorgung

Das Thema Alterssicherung war am Montag Thema im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag. Im Zentrum stand die Forderung der Linken, das Rentenniveau auf 53% anzuheben. Auch zur Riester Rente und zur betrieblichen Altersversorgung wurden die Sachverständigen aus Wissenschaft, Rentenversicherung und Verbraucherschutz befragt.

Grundlage der Anhörung waren der Rentenversicherungs- und Alterssicherungsbericht der Bundesregierung sowie Anträge der Linken und Grünen. Als Sachverständige waren unter anderem die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), der Bund der Versicherten, die Verbraucherzentrale Bundesverband sowie unabhängige Vertreter aus der Wissenschaft geladen.

Verbraucherverbände kritisieren Riester-Rente scharf

Kritik an der Riester-Rente äußerten vor allem die Sachverständigen der Verbraucherverbände. Constantin Papaspyratos vom Bund der Versicherten sagte, die Kostenstruktur der Riester-Rente sei insbesondere für Niedrig- und Geringverdiener nicht geeignet. Eine mögliche Alternative sieht er in einem öffentlich verwalteten Fonds nach schwedischem Modell. Bei der Altersvorsorge fehle in Deutschland ein Basis-Standardprodukt. Dies entspricht dem Vorschlag der Grünen, die in ihrem Antrag ein Basisprodukt in Form eines Pensionsfonds als Standardweg der kapitalgedeckten Altersvorsorge einführen wollen.

Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht das Ziel der Riester-Rente als verfehlt an. Zu wenige Menschen würden die Fördermöglichkeit wahrnehmen und die Kosten seien zu hoch. Außerdem forderte sie ein Verbot der Provisionen für Anlage- und Altersvorsorgeprodukte. Mohn verwies auf Gespräche mit Vermittlern, Banken und Ministerien in Großbritannien, wo ein Provisionsverbot zu einer Steigerung der Beratungsqualität geführt habe. Zugleich seien die Produkte einfacher und kostengünstiger geworden.

Prof. Dr. Axel Börsch-Supan sieht die Riester-Rente weniger kritisch. Sie habe deutlich mehr einkommensschwache Haushalte erreicht als die betriebliche Altersversorgung. Mit Blick auf die Altersarmut sagte der Wissenschaftler, das Problem sei klar auf drei Gruppen begrenzt: Kleinselbstständige, Erwerbsgeminderte und die Langzeitarbeitslose. Hier müsse punktuell vorgegangen wie etwa mit der Erwerbsminderungsrente.

Anhebung des Rentenniveaus als Nachteil für Wachstum und Beschäftigung

Die Forderung der Linksfraktion nach einer Anhebung des Rentenniveaus auf 53% stieß bei Volker Hansen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf Ablehnung. Diese würde zu massiven Mehrbelastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen, die für Wachstum und Beschäftigung von großem Nachteil sein würden.

Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) betonte, dass beachtet werden müsse, dass die Höhe des Rentenniveaus nichts über die tatsächliche Höhe der Renten aussagt. Als sehr sinnvoll bezeichnete er die zwei Haltelinien bei den Beitragssätzen und beim Rentenniveau, die das Rentenkonzept der Bundesregierung vorsieht. Dies stelle sicher, dass die demografischen Belastungen nicht einseitig auf Rentner oder Beitragszahler verteilt würden.

Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer befürwortet eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53%. Das Szenario eines Beitragssatzes von über 29% schocke sie dabei gar nicht. „Das müssen Arbeitnehmer ja heute schon bezahlen, da sie ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten müssen und zusätzlich noch 4% ihres Bruttogehalts in Zusatzrenten investieren sollen“, sagte sie bei der Anhörung. Die paritätische Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer müsse laut der Professorin wieder gerechter ausgestaltet werden.

Betriebsrentenstärkungsgesetz mit Verbesserungsbedarf

Auch die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge war Thema der Anhörung im Bundestag. Heribert Karch (Aba) sieht im Betriebsrenten-Stärkungsgesetz einen guten Ansatzpunkt, der jedoch an manchen Stellen noch Verbesserungen bedarf. Er befürwortet die reine Beitragszusage im Betriebsrentenstärkungsgesetz und die damit verbundene Haftungsentbindung der Arbeitgeber.

Markus Hofmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund sieht für die Betriebliche Altersvorsorge eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung als zwingend an. Als Kompensation für die Enthaftung der Arbeitgeber fordern sie, dass ein obligatorischer Sicherheitsbeitrag eingeführt wird. Um einen wirklichen Anreiz für Geringverdiener zu schaffen, eine bAV abzuschließen, hält Hofmann einen Freibetrag in der Grundsicherung für notwendig. (tos)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wolfgang Schreiber am 25. Januar 2017 - 19:06

Scharfe Kritik an Frau Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefe. Geht sie davon aus, dass die Kassen der Verbraucher unerschöpflich sind? Etwas mehr Bodennähe wäre gut.

Anstatt immer höhere Beiträge zu erwägen, wäre es sinnvoll das Renteneintrittsalter der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen. Randprobleme kann man sicher lösen!